Prof. Heinrich Rittershausen
1898-1984
GELDTHEORIE
Version V, 1951, 1952
ein unvollständiges Manuskript.
Rekonstruiert von John Zube, so weit es ihm
möglich war, aus der zweitletzten Version, da die letzte ihm
nicht vorlag. Mit Beilagen aus seinen dazugehörigen älteren Papieren und
Anmerkungen von John Zube. Diese letzteren sind alle gekennzeichnet mit jz
(Anhang II). (jz1)
Als ich in den achziger Jahren Rittershausen endlich besuchen konnte, hatte
ich Gelegenheit viel aus seiner Bibliothek und von seinen Aufsaetzen und
Manuskripten zu photokopieren. Prof. Rittershausen versuchte immer seine
Freiheitsideen so viel wie es ihm moeglich war zu verbreiten, im Deutschen und
in anderen Sprachen. Rittershausen gab mir zu verstehen, dass er die weitere
Veroeffentlichung und Uebersetzung seiner Schriften gern sehen wuerde - auch
ohne Bezahlung an ihn. Viele seiner Ideen sind auch fuer unsere Zeit noch von
grosser Bedeutung. Unter meinen Kopien befanden sich mehrere Entwuerfe,
Fassungen 1-5 und Notizen und Materialien zu einem Manuskript: “Geldtheorie”,
aus den Jahren 1930 bis 1952.
Von der letzten Fassung lag eine Reinschrift von etwa 80 Seiten vor. Die
kopierte ich ebenfalls und habe sie damals gelesen und war sehr beeindruckt.
Aber leider ging mir meine Kopie davon verloren. Die letzte Version liegt unter
20 Meter Regalmaterial: Manuskripte und Papiere, noch nicht katalogisiert, im
Archiv der Universitaet Koeln.
So blieb mir gegenwaertig nichts anderes uebrig als zu versuchen diese
Fassung zu rekonstruieren. Aber auch in der Mappe der 5. Fassung fehlen z.B.
die Seiten 40-51 und viele Notizen sind nur handschriftlich in schlechten
Kopien und manchmal fuer mich unleserlich vorhanden. Und wo sie zu plazieren
sind steht oft auch nicht fest. Die Gliederung und Seiten-Nummerierung wurde x mal von ihm geaendert. Dadurch ist mein
Rekonstruktionsversuch nicht leicht gemacht.
Einige fruehere Notizen, handschriftlich, in meinen Photokopien, oft nur
grau auf grau wiedergegeben, fuege ich hier zu. Ich kann leider nicht
garantieren, dass ich seine Handschrift, oft mit Abkuerzungen, immer richtig
entziffert habe.
Rittershausen zog so oft um, dass ihm
wahrscheinlich auch einige Schriften verloren gingen.
Nachdem die Reinschrift fertig war kuemmerten sich Rittershausen und sein
Helfer wahrscheinlich nicht darum, Ordnung in die vorangegangenen Fassungen zu
bringen. Sie koennten sogar einiges davon weggeworfen haben.
Nach meinem unverlaesslichen Gedaechtnis wurde die Verrechnung als Grundlage
aller Zahlungsmittel und Zahlungsmethoden in der Reinschrift noch mehr als in
der hier vorliegenden Fassung hervorgehoben.
Man beachte auch die 1954, 1956 und 1972 von Ri. hinzugefuegten Notizen,
die ich im Anhang zum rekonstruierten Manuskript wiedergebe. Seine Meinung
ueber die Geldtheorie hatte sich vorher und spaeter immer wieder etwas
geaendert.
John Zube, 11.3.05.
jzube@acenet.com.au P.O. Box 52,
Berrima, NSW, 2577, Australia. Tel.: 02 48 771 436.
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Die erste Rekonstruktion wurde
um um viele hinzugefügte Notizen, Vorlesungsagendas und einzelne Stichpunkte auf
den zusammenhängenden Original-Kerntext gekürzt, um dieses bahnbrechende Werk –
wenn auch nur als Manuskript – in einer möglichst übersichtlichen Form klar und
verständlich darzsutellen.
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GLIEDERUNG (zeigt Schreibmaschinenseiten und fehlende
Seiten des Manuskriptes)
Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes.
§ 1. Die
Funktion der Zahlung und Verrechnung.
§ 2. Die
Preisausdrucksfunktion.
II. Die
Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.).
b) Die Preisbildung der
Sicherheitsgüter: Die Nachfrage
c) Abnahme der "Geldmenge"
bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation.
d) Die Preisbildung und
Sicherheitsgüter: Das Angebot.
e) Das verdrängte
Sicherheitsbedürfnis.
f) Das Ende der
Konsum-Hortungsentscheidung.
g) Volkswirtschaftlich sparsame
Befriedigung des Sicherheitstriebes.
§ 4. Gewicht
und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander.
Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten.
Die Arten
(Erscheinungsformen) des Geldes.
2. Liquidität
geringeren Grades
§ 10. Zwei entgegengesetzte Staatslehren.
§ 11. Beurteilung der Geldarten vom Staat aus.
§ 12. Der allgemeine Annahmezwang.
§ 13. Allgemeine Annahme und allgemeine Aufrechnung.
Hortungsfunktion
(Die Währungen.)
Das Motiv der
Währungsänderung. (S. 5-6)
Marktkurs und
Kassenkurs, Agio und Disagio des Marktkursgeldes
Ist der
Übergang vom Festkurs zum Marktkurs inmitten einer Finanzkrise möglich?
Undatierte Anlage zu “Geldtheorie”, 5. Fassung,
handschriftlich: Geldschöpfungsproblem
Geldtheorie: existiert nicht! 24.4.54
Theorie der Zahlung oder die Nichtexistenz der
Geldtheorie
Neuformulierung m. Geldtheorie, nach Durchdenkung des
Euro-Marktes 09.03.1972
Aus der Mappe Geldtheorie V. Fassung: Anhang: Die Zukunft der
öffentlichen Schuld
GELD, KREDIT
UND WÄHRUNG. Sommersemester 1935 Univ. Ffm
Der
internationale Zahlungsverkehr.
Die Organisation der Reichsbank.
(J.Z.: Die
folgende Gliederung war ursprünglich mit Schreibmaschine geschrieben enthält
aber viele handschriftliche Zusätze. Der erste davon folgt. – J.Z.) :
“Rittershausen Manuskript 1951/52.”
WÄHRUNG
UND AUFRECHNUNG
Eine
Geld- und Banktheorie der Funktionen, der Einheiten, der Spielregeln und
Verhaltungsweisen.
Inhalt:
Seite (des Original-
Manuskriptes - Schreibmaschine)
Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes ……………………………………………………… 1
§ 1. Die Funktion der Zahlung
und Verrechnung …………………………………………………… 1
§ 2. Die Preisausdrucksfunktion …………………………………………………………………….. 4
§ 3. Die Hortungsfunktion + I a,
b II a-f
(Titles still to be listed. – J.Z.) …………………………... 21
§ 4. Gewicht und Verhältnis der
Geldfunktionen untereinander …………………………………….. 38
Da dieser Par. mit S. 39 endet gibt
es nach dieser Gliederung keine Seiten 40-51 für diese Fassung des
Manuskriptes! – Das paßt auch zu meiner Erinnerung von nur 80 S. in der Photokopie der Reinschrift, die mir verloren
gegangen ist. - J.Z., 24.2.05.
Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten. ………………………………………………………… 52
§ 5. Das Selbstwertgeld ……………………………………………………………………… 54
§ 6. Das Einlösungsgeld
……………………………………………………………………… 60
§ 7. Das Festkursgeld ……………………………………………………………………… 61
§ 8. Das Marktkursgeld ……………………………………………………………………… 66
§ 9. Die Verrechnung ……………………………………………………………………… 75
Kapitel 3: Zwei entgegengesetzte Staatslehren ……………………………………………………… 78
§ 10: Zwei entgegengesetzte
Staatslehren …………………………………………………… 78
(Keine separate Überschrift. Die ursprüngliche, im
Text, war:
Das
Verhältnis des Geldes zum Staat. Diese
war aber von Ri. ausgestrichen! – J.Z.)
§ 11. Die Beurteilung der
Geldarten vom Staat aus. ………………………………………………….. 83
§ 12. Der allgemeine Annahmezwang
………………………………………………………………… 87
§ 13. Allgemeine Annahme u.
allg. Aufrechnung …………………………………………………….. 91
§ 14. Die Zahlungsgemeinschaften
…………………………………………………………………… 94
(Ende des
Diktats! – J.Z.)
Kapitel 4: Die Spielregeln:
Die Banken:
Zahlungsorganisatoren, Händler in Liquidität und Sicherheit.
§ 11. (In getippter Gliederung,
jetzt logisch: § 15 ff. – J.Z.) Die schottische Goldschmiede- u. Girobank.
§ 12. Die staatlichen und
privaten Kassen als Banken.
§ 13. Der Außenhandel, als
Emittent und Rezipient von Geld.
§ 13a. Die Theorie der Effekte.
§ 14. Das zweiseitig vollkommene
Marktmodell.
§ 15. (?) Die Coups und Verfälschungen. (Von Ri. handschriftlich zugefügt aber ohne
§-Angabe.
Das könnte auch sein
neuer Titel für Kap. 5 sein! – J.Z.)
Kapitel 5: Geschichtliches. Essay.
Kapitel 6: Kapitel 7: Auseinandersetzung mit anderen Lehren.
Geld ist Aufrechnung, es kann in skontrierbaren Forderungen oder Verbriefungen
von solchen erscheinen.
Währung ist das Preisausdrucksmittel, das aufdrängbar ist oder von den Mitgliedern
der Zahlgemeinschaft aus Selbstinteresse genommen und als Hortungsmittel
geschätzt wird.
Neuerdings sind international Bestrebungen vorhanden,
eine eigene Geldtheorie als Forschungsgebiet aufzugeben und diese Lehre in die
allgemeine ökonomische Theorie einzubauen. Dabei kann es sich offenbar nur
darum handeln, eine einzige Lehre, etwa die Theorie der expansiven und
kontraktiven Effekte, passend nur für den Sonderfall des Festkursgeldes, wie
es hier benannt werden soll, zu behandeln. (jz2) Alle andern historisch und
gegenwärtig so wichtigen Probleme würden dabei unter den Tisch fallen und der
Forschung entzogen z.B. die eigenartigen Agio-Erscheinungen an den Münzmärkten,
die wechselnde Goldpreisentwicklung an den freien oder halbfreien Märkten, die
Hungersnot Indiens infolge Lieferstreiks der indischen Landwirte, die
Maria-Theresienthaler als orientalische Münze der Gegenwart, die vielfältigen
Disagiörscheinungen der meisten Währungen der Gegenwart, die Frage der
Kreditrestriktionen usw. Diesem Vorschlag kann daher nicht zugestimmt werden.
Im übrigen muß zugegeben werden, daß sich die Geldtheorie
der Welt in einem beklagenswerten Zustande befindet. Die Beschränkung der
Gelddefinition auf körperliche Gegenstände, die Nicht-Berücksichtigung des
Giralgeldes, die bisherige Unlösbarkeit des Probleme Geldmenge und
Umlaufsgeschwindigkeit, um nur einige Fragen zu nennen, hat ihre Leistungen
sehr entwertet und ihr eine überscharfe Kritik zugewandt. Hatte die
Geldtheorie zur Zeit Knapps eine Art Höhepunkt ihrer Entwicklung erreicht, so
ist doch Knapp mit der von ihm angerichteten Begriffsverwirrung selbst einer
der Urheber des Niedergangs geworden. Er behandelt private Gelderscheinungen,
wie die private Banknote, unter dem Rubrum der "Staatlichen Theorie"
und stellt damit seine wertvollsten Forschungsergebnisse selbst in den
Schatten. Es gilt, seine wertvollen Leistungen sorgfältig zu erhalten.
Nötig ist vor allem, nachzuweisen, daß hinter dem Geld
die zentrale Erscheinung steckt, die sich mengenmäßig nicht erfassen läßt,
sondern, um ein Gleichnis zu gebrauchen, dem elektrischen Strom oder einem
juristischen Denkvorgang entspricht. Die mengenmäßigen und; körperlichen
Ausgestaltungen dieses Verrechnungsprinzipes in den heutigen historischen
Geldmünzen, Geldscheinen, Noten usw. werden genau zu beachten, aber nur bedingt
und indirekt als körperlich zu betrachten sein. Vom Übertragungsvorgang völlig
getrennt zu halten wird der Gesichtspunkt der Währung oder der Werteinheit
sein, in deren Nachbarschaft die Thesaurierung liegt.
Abseits von beiden werden
die Kurserscheinungen des Geldes und daneben Emission und Rückstrom einen
großen Raum in unseren Betrachtungen einnehmen.
Wesentliche Teile meiner Theorie habe ich schon vor 20
Jahren veröffentlicht. Die Jahre nach 1933 verschlossen mir den Mund und
zwangen mich, mich auf Preistheorie und Finanzwissenschaft umzustellen. Jedoch
habe ich in der Zwischenzeit immer den Eindruck gehabt, daß meine auf großer
bankpraktischer Erfahrung als Prokurist und intensiver theoretischer Forschungen
beruhenden Erkenntnisse der Öffentlichkeit auch dann nicht vorenthalten werden
sollten, wenn sie nochmals zu früh erscheinen, da diese Gedanken vielleicht
später Wichtigkeit erlangen können. (jz3)
Meinem Freunde Ulrich von Beckerath-Berlin sowie Mr.
Henry Meulen - London habe ich dabei viel zu danken.
Rittershausen
1
Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes.
§ 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung.
Man pflegt davon auszugehen, daß eine bestimmte einheitliche Geldmenge der
Warenmenge "gegenübersteht", und man pflegt diese Vorstellung
durch die Begriffe der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und des Umsatzvolumens
auf der Warenseite zu verfeinern. Diese Vorstellung der Geldmenge hat man
offenbar der historisch-soziologischen Gestalt des Geldes in Form von Münzen
und Noten, deren Menge meßbar war, entnommen. Historisch-soziologische
Feststellungen vermögen aber nichts Sicheres über die Theorie auszusagen. Das
Geld- und Bankwesen hat inzwischen eine ganz andere Entwicklung genommen.
Wir wollen hier nicht davon sprechen, daß Geld und
Verrechnung unternehmungsweise und artenmäßig eine reiche Gliederung aufweisen,
sodaß die Annahme einer einheitlichen Geldmenge auf die Verwendung eines
zu arm ausgestatteten theoretischen Instrumentariums hinausläuft. Hier soll zunächst
von der quantitativen Betrachtungsweise gesprochen werden.
Neue Erscheinungen sind da, die mit dieser Vorstellung
nicht zu vereinbaren sind. Die Erscheinung des Giralgeldes gilt es zu
verarbeiten, ohne daß dabei der bedeutende Wahrheitsgehalt der älteren
Geldtheorie über Bord geworfen werden darf. Die Vorstellung des Guthabengeldes,
mit der man der neueren Entwicklung Rechnung tragen wollte, wohnt immer noch
ein Rest Stofflichkeit und Teilnahme am Begriff der Hortung bei, indem in den
Guthaben Vermögen angelegt ist. Nicht mehr zu bewältigen ist aber für die
quantitative Geldvorstellung der tägliche Vorgang der Skontration, bei der
gegenseitige Forderungen einfach aufgerechnet, d.h. annulliert oder subtrahiert
werden, und die rückläufige Überweisung, bei der nicht eine Forderung vom
Schuldner zum Gläubiger, sondern eine Schuld, also etwas negatives, vom
Gläubiger zum Schuldner "hinbewegt" wird. (jz4)
Man kann überhaupt den gesamten Zahlungsverkehr eines
Landes in der Weise sich vorstellen, daß man die gesamte Bevölkerung in zwei
Gruppen teilt: die Gläubiger und die Schuldner, entsprechend der Zweiseitigkeit
aller Schuldverhältnisse. Da fast jeder sowohl Gläubiger als auch Schuldner
ist, wird fast jeder einen Bevollmächtigten auch in die andere Gruppe entsenden
müssen. In jeder Gruppe werden also gegenüber der anderen Gruppe Forderungen
und Schulden vertreten werden, und beide Gruppen werden genau den gleichen
Betrag gegeneinander vertreten. Da nur fällige Forderungen in Frage kommen,
kann man nun durch einfache Erklärung nach § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(Aufrechnung) sämtliche Forderungen und Schulden mit einem Male zum
2
Erlöschen bringen.
(1) Die Geldmenge wäre dann null, die Stückzahlen
wären gänzlich verdrängt. "Dann wäre das Geld abgeschafft, denn Girozahlung verwendet ja kein Geld!”, so führt
G.F. Knapp (3) fort, der dieselbe Frage aufwirft. Er sagt weiter: "Aber
man beunruhige sich nicht. Das Geld wäre freilich abgeschafft, was aber bliebe,
wäre die Zahlung. Nicht am Gelde hängt
unsere wirtschaftliche Verfassung,
___________________________________
1) Bürgerliches Gesetzbuch:
Aufrechnung
§ 387
Schulden
zwei Personen einander Leistungen, die
ihrem. Gegenstände nach gleichartig sind,
so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des andern Teiles aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern
und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.
§ 388
Die
Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. Die Erklärung
ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung
abgegeben wird
§ 389
Die
Aufrechnung bewirkt, daß die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem
Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander
gegenüber getreten sind. …….
§ 391
Die
Aufrechnung wird nicht dadurch
ausgeschlossen, daß für die Forderungen
verschiedene Leistungs- oder Ablieferungsorte bestehen. ………
§ 395
Gegen
eine Forderung des Reiches oder eines Bundesstaates sowie gegen eine Forderung
einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbandes ist die Aufrechnung nur
zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die
Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. (jz5)
In ausländischen Gesetzbüchern dieselben Bestimmungen. (Paragraphen
in Klammer):
Belgien
(1289-1299), Bolivien (1297-1309), Brasilien (1009-1024), Chile (1655-1664),
China (334-342), Columbien (1714-1723), Costa Rica (8o6-8l3), Frankreich
(1289-1299), Guatemala (2326-2336), Honduras(1473-1480), Italien (1285-1295),
Japan (505-512), Litauen, Lettland und Estland (Privatrecht 3545-3564), Mexiko (2185-2188), Niederlande
(146l-147l), Osterreich (1438-1442), Panama (108l-1088), Peru (2252-2263),
Portugal (765-777), Rumänien(1143-53), Rußland (129 b), San Salvador (1525-1534;
Schweiz (120-126), Spanien (1195-1202), Uruguay (1497-1514), Venezuela
(1353-1363). In England und den USA gibt es nur das "Set-Off" und das
“Clearing”. (jz6)
3
die wir so gerne als
Geldwirtschaft bezeichnen; sie scheint nur daran zu hängen, weil wir die
Zahlungen fast immer durch Übergabe von Geld vollziehen. Das aber ist nur ein
besonderer Fall. Das wesentliche ist die auf Werteinheit lautende
Verpflichtung (1): Diese aber würde mit der Abschaffung des Geldes nicht mitabgeschafft, sondern beibehalten und giromäßig behandelt
werden." (3)
Knapp erklärt also mit Recht, daß sich durch den Übergang
der Geldmenge nach Null (und der Umlaufsgeschwindigkeit auf unendlich) nicht
die geringsten Störungen des Wirtschafslebens ergeben würden. Eine Teilmasse
der Bevölkerung mit besonders reicher und schneller, massenhafter Entstehung
von Forderungen und Schulden, nämlich die Besucher der Effektenbörsen, kennen
schon seit Generationen in der sog. Ultimo-Liquidation ähnliche Veranstaltungen.
(jz7) Diese haben selbstverständlich gar keinen nachteiligen Einfluß auf das
Wirtschaftsleben; sie sind vielmehr wegen ihrer vorteilhaften Wirkung auf die
Wirtschaft erst geschaffen worden. Sie werden vielleicht eines Tages in ihrer
Vorbildlichkeit erkannt und auf das gesamte Wirtschafsleben übertragen werden
können, wenn sie nicht schon eingeführt worden sind. Eine Störung des
Wirtschaftslebens findet deswegen nicht statt, weil die erste Funktion des
Geldes die Solution, also die Auflösung vorher entstandener fälliger Verbindlichkeiten
ist. Diese Auflösung wird durch die Verrechnung gerade am schnellsten und
wirksamsten zu Stande gebracht. Im Gegensatz dazu steht die heute so beliebte
"Beherrschung" oder "Restriktion" der angeblich vorhandenen
Geldmenge durch die häufige Auflösung von Schuldverbindlichkeiten gerade
erschwert und nicht erleichtert wird. (jz8) Nach jenem, von mir durch Sperrung
(J.Z.: Unterstreichung!) hervorgehobenen Satz besteht der eine Grundvorgang
der Geld- und Bankpraxis heute in der Entstehung von auf Werteinheiten
lautenden Verpflichtungen durch Geschäftsabschlüsse und deren laufendem
Untergang durch Verrechnung. Dabei handelt es sich nicht um eine "Menge"
von Geld, die entsteht oder die geschaffen wird, die vielleicht auch nur
benötigt wird, oder um eins "Menge" von Verpflichtungen, sondern es
handelt sich um rechtliche Vorgänge, die ökonomische Vorgänge begleiten, ohne
für sich allein quantitativ faßbar zu sein. Die ökonomischen Vorgänge, um die
es
____________________________________
(1)
Sperrung (Unterstreichung.
– J.Z.) vom Verfasser. (3) (S.2) : Die staatliche Theorie des Geldes, 1908, §
8a.
4
sich dabei handelt, sind
einerseits diejenigen, welche den Hauptinhalt der Wirtschaft bilden:
Produktion, Dienstleistungen, Handel, Kredit, Arbeit und Konsum; es kommen
hinzu Steuer- und andere Zwangszahlungen, Geschenke und andere freiwillige
Leistungen, Erbschaften, Vorgänge innerhalb der Familien und der Unternehmungen
und viele Sonderfälle. Die rechtlichen Vorkommnisse sind dementsprechend:
Die Entstehung von
Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die Auszahlung der Darlehens-Valuta und die
Erfüllung von Darlehensverträgen, die Erfüllung von Arbeitsverträgen usw.
Es ist wichtig, daß dabei überall die quantitative
Erfaßbarkeit eines Geldstoffs fehlt, daß aber auch die Vielfältigkeit der
Entstehung ökonomischer Vorgänge mit den Möglichkeiten der Entstehung rechtlicher
Vorgänge sich nicht deckt. Es ist daher wohl erlaubt, die Güterumsätze (Warenverkäufe)
in einem bestimmten Zeitraum statistisch-mengenmäßig zu summieren, wie es etwa
die Umsatzsteuer-Statistik tut. Es ist aber bekannt, daß die daraus folgenden Zahlungsverpflichtungen, wegen der Möglichkeit der
Überspringung gewisser Handelsstufen, keineswegs mit der Summe der Umsätze
übereinzustimmen braucht. Ebenso kann man die aus den verschiedensten
ökonomischen Gründen laufend neu erstehenden Forderungen in einem
Beobachtungszeitraum addieren, aber, man wird auch hier eine ganz andere Summe
erhalten, als es jene Statistik der Warenumsätze ergibt oder als es der
Quantitätstheoretiker möchte. So fehlen in den Warenumsätzen die Umsätze des
Geldmarktes. Auch die Summe der Forderungen täuscht, weil sie die gewaltige
Summe der Geldmarktforderungen mit enthält, weil andererseits die z.T.
sofortigen, z.T. nachfolgenden Aufrechnungsvorgänge nicht abgesetzt sind, die
einen Teil der Forderungen schon im Entstehen ausgleichen, etwa bei der
internen Verrechnung von Industriekonzernen, oder die durch Aufrechnung die
Existenz der Forderungen im Sinne der Geldquantität vorzeitig beenden. Eine
Statistik der Summe der Zahlungen einschließlich der Summe der Verrechnungen
könnte aufgestellt werden aber eine der "Geldmenge", d.h. des
Geldstoffs einschließlich der Kontoguthaben ohne Rücksicht auf deren etwaige
Bemühung zur Leistung von Zahlungen oder Verrechnungen ist nicht möglich. Sie
würde eine Menge Forderungen einbegreifen, deren Inhaber sie gar nicht auflösen
wollen, eine Menge "inaktives" Geld, das gar kein “Geld” ist, sie
würde also am Geldmengenproblem vorbeigehen. Jeder bisherige Versuch die
"aktive" Geldmenge zu definieren, mußte scheitern, weil der eigent-
5
liche Verrechnungsvorgang
in der Zeit Null sich vollzieht, sodaß alles “Geld”, im Sinne von Forderungen,
dauernd ruht, wenn auch bei wechselnden Besitzern.
“Steigende
Geldmenge" bedeutet häufig Mengel (? Wahrscheinlich ist Mangel gemeint. –
J.Z.) an Schulden-Solvierungen, also ein zu-wenig an Zahlungen, sinkende
Geldmenge eine gute Liquidation von Schuldverhältnissen, d.h. ein Mehr an
Zahlungen. Aus dem Irrgarten des Geldmengenbegriffs, der wissenschaftlich,
unzulässig ist, wird man mit den Mitteln der veralteten Theorie nicht
entkommen.
Mit der Möglichkeit der auf Null gehenden Geldmenge
enden die quantitativen Geldvorstellungen. Die verfeinerte Quantitätstheorie
wird dadurch nicht widerlegt, sondern bestätigt: die Umlaufsgeschwindigkeit
wird unendlich groß. Damit werden mengenmäßige Erörterungen für Zwecke der
Bankpraxis und der praktischen Wirtschaftspolitik nicht falsch, aber
illusorisch und die Quantitätsformel wird auf das minimale Grenzgebiet
beschränkt, für das sie allein Ergebnis zu liefern schien, nämlich für die Welt
etwa des 18. oder 19. Jahrhunderts, in der man vielleicht noch eine
"Geldmenge" von Relevanz beobachten konnte. Allerdings ist die Geldmenge
heute noch von Bedeutung, sogar im Rahmen der Aufrechnungstheorie, aber nur
sekundär, nur mit Einschränkungen, z.B. bei der Notenemission. Auch ist die
Geldmenge in der Praxis der Gegenwart noch nicht = Null, aber so viele
kompensatorische Einflüsse sind wirksam, daß jede Geldmengenbetrachtung falsche
Ergebnisse liefert. (jz9)
Wenn der von der Geldtheorie zu behandelnde Grundvorgang
die Auflösung der vorher entstandenen, meinetwegen auch "geschöpften” auf
Werteinheiten lautenden Forderungen und Verpflichtungen ist, so ist noch die
heute herrschende Theorie zu erörtern, welche in der Geldschöpfung einerseits
ein Privileg der Notenbanken, andererseits eine Art unerlaubte Leidenschaft der
Geschäftsbanken sieht. Man läßt willkürlich und ohne ein Wort Begründung die
ganze Fülle des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, aus dem stündlich, und
minütlich Geldforderungen und Geldverpflichtungen aller Art hervorgehen, so wie
die Natur etwa die Vegetation wachsen läßt, außer acht. Man bedenkt nicht, daß
die Banken erst (jz10) die in der Geschäftswelt und im privaten Kreise bereits
fertig entstandenen Forderungen und Verpflichtungen übernehmen, so wie ein
Großhändler die Produktion der Waren von Seiten der Groß- und Kleinbetriebe
aufkauft. Die Banken diskontieren Wechsel, die schon vorher nach Verkauf der
entsprechenden Ware von dem Lieferer auf den Käufer gezogen sind; sie gewähren
Kontokorrentkredit, kaufen also Debitoren, die durch vorherigen Warenverkauf
6
seitens einer
Industriefirma vorher begründet worden sind; sie führen Überweisungen aus,
übernehmen auch Verpflichtungen, die schon bestanden, und die sie den
Verpflichtungen anderer Kunden aus ihrem Kreise gegenüberstellen, um sie zu
skontrieren oder abzubuchen. Jene falsche Theorie der Geldschöpfung durch
die Zentralbanken, die uns noch später beschäftigen wird, wird immer mehr
zu einer Theorie der ausschließlichen Geldschöpfung durch die Zentralbanken
entwickelt. (jz11) Denn die "Geldmenge", so argumentiert man, kann
durch ihre Vermehrung eine Inflation, das ist eine Zerstörung der Wirtschaft,
herbeiführen. Um diese Gefahr zu
beseitigen, muß (müsse? – J.Z.) eine Stelle allein die Entstehung der
"Geldmenge” in der Hand haben und beherrschen, weil sie nach dieser Lehre
so gefährlich ist wie Dynamit. Infolgedessen muß (müsse? – J.Z.) den
Privatbanken jede Möglichkeit der "Schöpfung" von Geld entzogen
werden. Man nennt das die Forderung nach Verstaatlichung (der Banknoten und –
J.Z.) des Giralgeldes, eine Forderung, die übrigens zuerst im kommunistischen
Manifest von Karl Marx (l848) als Forderung Nr. 5 erhoben worden (wurde? –
J.Z.) und die allein im heutigen Rußland durch äußerst strenge Strafandrohungen
an die gesamte Bevölkerung, nicht nur die Banken, verwirklicht ist. (jz12) Erfreulicherweise
hat man noch nicht gemerkt, daß der Hauptteil jener Geldforderungen weder bei
den Zentralbanken noch bei den Geschäftsbanken, sondern in den Unternehmungen
und Familien entsteht. Das Verbot der privaten Entstehung (jz13) von
Geldforderungen oder die sog. Zentralisation der Geldschöpfung bei der
Notenbank würde natürlich das Ende jeder freiheitlichen Wrtschaftsverfassung
bedeuten, worauf später einzugehen ist.
Der umgekehrte Vorgang ist es, (jz14) die alleinige
Beendigung der vorher entstandenen; auf Geld lautenden Forderungen, mit dem
sich das Geld befaßt. Diese Beendigung kann erfolgen regulär durch ihre
Erfüllung im Wege der Zahlung oder Verrechnung. Daneben ist auch irregulär ihre
Beendigung durch Nichtzahlung, Konkurs, Vergleich, Verjährung, Devalvation,
Enteignung und anderweitigen Untergang in Betracht zu ziehen. Die
Geldwirtschaft beschäftigt sich ausschließlich mit der regulären Erfüllung
durch. Zahlung oder Verrechnung.
Diese ist in verschiedene Methoden zerspalten: Die Überweisung,
die Scheck- und Wechseleinlösung, die Skontration (Clearing), und die
rückläufige Überweisung. In die Skontration können Überweisungen eingeschlossen
werden und sind es großenteils. Insbesondere der Vorgang der Skontration
besteht überwiegend in der systematischen
7
Gegenüberstellung und
beiderseits gleichzeitigen Vernichtung von Forderungen, also in Aufrechnung.
Dieser Vorgang ist grundsätzlich unabhängig von der Größe der bei den
Teilnehmern vorhandenen Guthaben; er kann nicht mehr als die Fortbewegung einer
"Quantität”, einer Geldmenge bzw. Kontogutschrift verstanden werden.
Alle Theorien, die die Abrechnung bzw. die Aufrechnung
nicht als das primäre im Zahlungsverkehr anerkennen, wofür vom Goldmünzenverkehr
über die Banknote bis zum "Giralgeld" alle
"Zahlungs"-Vorgänge nur ein meist primitiver Ersatz sind, enden
unvermeidlich beim Schwundgeld. Denn da man die "Menge” des Geldes, an
deren Existenz man weiter glaubt, nicht vermehren will, müssen die Vertreter
dieser Theorien darauf sinnen, die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes zu
vermehren. (jz15)
Die Verrechnung ist das umfassende Grundprinzip der
ersten Geldfunktion, die wir hier in Betracht ziehen, und die gemeinhin als
"Zahlungsfunktion" bezeichnet wird. (1) Dieser Begriff der
"Zahlung" soll an sich bestehen bleiben; er enthält jedoch eine
logische Unebenheit, auf die wir hinweisen müssen:
An dem Begriff der
"Zahlung" ist zu bemängeln, daß "Zahlung" rechtshistorisch,
ebenso wie die entsprechende Synonyma der anderen Kultursprachen die
Auf-“Zählung” von körperlichen Geldstücken oder Geldscheinen bedeutet. In der
deutschen Sprache ist Zahlung mit "Zählung", lat. enumeratio,
identisch. Die Verrechnung ist dagegen im deutschen Recht in einem ganz anderen
Kapital des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt. Ihre weitere Ausbildung hat
sie bei uns insbesondere durch Ausbildung des Vertragsrechts, da ja
Vertragsfreiheit besteht, sowie aufgrund des Scheckgesetzes erhalten. Die bei
der früheren Reichsbank, bzw. den heutigen Landeszentralbanken, in England bei
der Bank von England und entsprechend in fast allen Ländern der Welt
errichteten Abrechnungsstellen beruhen auf privaten Vereinbarungen zwischen den
beteiligten Banken. Es handelt sich meist um Vereine, die sich selbst Satzungen
geben und die die Verrechnung aufgrund ihrer Satzungsvorschriften in (jz16) sich
regeln. Der Vorgang wird in der englischen Sprache mit Clearing, noch mehr aber
mit "set-off" bezeichnet. Weder die rechtsgeschichtliche Betrachtung,
noch die Untersuchung des lebenden Sprachgebrauchs kann zu dem Ergebnis kommen,
daß derartige Verrechnungsvorgänge allgemein als "Zahlungen"
betrachtet werden. Wir halten es daher für richtiger, in dem Augenblick von der
Verrechnungsfunktion des Geldes anstatt
____________________________________
(1)
Weitere
Geldfunktionen sind die Hortungsfunktion und die Preisbildungsfunktion.
8
von der Zahlungsfunktion
zu sprechen, wo wir den Geldbegriff von dem der Körperlichkeit in den des
Unkörperlichen wandeln.
Wir sehen also in der Verrechnung den Oberbegriff. Sogar
der vielverwendete Begriff der Abstraktheit begegnete logischen Bedenken, da
man unter einem abstrakten Begriff in der Logik nicht einen solchen versteht,
der gar keine konkreten Merkmale hat, sondern eine (einen? – J.Z.) solche
(solchen? - J.Z.) bei dem diese Merkmale nur latent mitgedacht werden. Es
handelt sich bei der Verrechnung um einen mathematisch-organisatorischen
Vorgang, man könnte noch sagen einen rechtlichen und organisatorischen
Prozeß.
Der Geldbegriff hat in den letzten Jahrzehnten eine entscheidende
Wandlung durchgemacht; er ist in eine Krise geraten, aus der der neue Begriff
noch nicht klar hervorgegangen ist. Die Welt-Geld-Krise ist mit einer Krise des
Geldbegriffs und der Geldtheorie verbunden.
Seit den Zeiten des
klassischen Griechenlands hat man unter Geld körperliche Münzen verstanden.
Knapp und andere Forscher haben um die Jahrhundertwende den Unterschied des
valutarischen und des akzessorischen Geldes gemacht (jz17): Das valutarische
Geld ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern repräsentiert auch die Währungseinheit.
Das akzessorische Geld dagegen ist nur Zahlungsmittel und
niemals Währungseinheit.
Daher ist das valutarische Geld nach Knapp stets mit seinem Nennwert
anzunehmen und unterliegt nicht der Kursbildung, während das akzessorische Geld
der Kursbildung unterliegt.
Das valutarische Geld
muß im Verkehr zum Nennwert angenommen werden, unterliegt also dem
gesetzlichen Annahmezwang (jz18), während das akzessorische Geld von niemand
angenommen zu werden braucht, außer von dem Ausgeber, wenn der Schuldner
Zahlungen an diesen zu richten hat.
Da Knapp das mit
Annahmezwang ausgestattete Papiergeld in den Begriff des valutarischen Geldes
einschließt, wird hier zum ersten Mal Papiergeld zum Geld im eigentlichen
Sinne. Das akzessorische Papiergeld erhält daher den Namen "uneigentliches
Geld".
Georg Friedrich Knapp hat durch den Titel seines Buches
"Staatliche Theorie des Geldes", der offenbar falsch ist, weil
vielleicht ein Gaswerk oder ein Gebäude, nicht aber eine Theorie staatlich sein
kann, bei denjenigen, die die weiteren Ausführungen seines Buches nicht gelesen
haben, weitreichende Irrtümer in Richtung der Allmacht des Staates auf dem
Geldgebiet erregt. Daß Knapp in Wirklichkeit
eher der Vertreter einer non-etatistischen Geldtheorie war, ergibt sich aus dem
vielleicht bedeutendsten Kapitel seines Werkes, dem § 8b über die Girozahlung.
Nachdem er vorher die Erweiterung des
9
Geldbegriffs auf das
valutarische Papiergeld begründet hat, erklärt er hinsichtlich der
Girozahlung:
“Der Begriff der Zahlung, bisher durchaus an Überlieferung von Stücken
gebunden, muß also abermals erweitert werden, wenn wir der Girozahlung gerecht
werden wollen.”
Er kommt dann auf die
Details der im Jahre 1619 privat von Hamburger Kaufleuten errichteten Girobank
zu sprechen und stellt fest, daß die in
dieser Bank teilnehmenden Kaufleute Mitglieder einer privaten Zahlgemeinschaft
waren, nachdem er in seinen anfänglichen Ausführungen nur vom Staat als von
einer Zahlgemeinschaft gesprochen
hatte. Er geht jetzt darüber hinaus. Er erklärt, daß der Staat sich nicht deswegen
eine Währung schaffen könne, weil er Staat sei, also die Souveränität habe,
sondern weil er eine Zahlgemeinschaft sei:
"Daß bei der Hamburger Girobank eine Werteinheit, die Mark Banco, selbständig
geschaffen wurde, ohne Zusammenhang mit der Werteinheit für das staatliche
Geld, ist ein besonders lehrreicher Umstand: Jede Zahlgemeinschaft kann sich
eine Werteinheit schaffen. Der Staat kann es, weil er eine Zahlgemeinschaft
ist, nicht weil er der Staat ist. Der Staat ist nur die gewöhnlichste, älteste
Zahlgemeinschaft, aber nicht die einzige."
Und, nun kommt er auf
das, was uns hier besonders interessiert: den Begriff der Zahlung:
"Aus, der Betrachtung des Giro-Verkehrs gewinnen wir die Einsicht, daß
es Zahlung ohne Übertragung von Sachen gibt. Dadurch sehen wir uns genötigt,
den Begriff der Zahlung anders zu fassen als bisher. Wenn es einen,
einheitlichen Begriff der Zahlung geben soll, der die Zahlung in Stücken
ebenso umfaßt, wie die Girozahlung, so darf die Übertragung von Sachen kein
wesentliches Erfordernis der Zahlung sein. Das wesentliche Merkmal aller
Zahlung kann also nur bei der Girozahlung gefunden werden, muß aber im
verborgenen auch bei der Stückzahlung nachweisbar sein. Wir wollen versuchen,
den allgemeinen Begriff der Zahlung so
zu fassen."
Er fährt fort:
“Zahlung ist ein Vorgang, der jedenfalls eine Gemeinschaft voraussetzt; ob
diese Gemeinschaft der Staat ist, oder ein Kundenkreis einer Bank oder sonst
ein Zahlverband, ist eine nebensächliche Frage; die Zahlgemeinschaft könnte
sogar über den Staat hinausreichen, wie z.B. beim Autometallismus (der reinen
Gold- oder Silber-Umlaufswährung - der Verf.), dessen Zahlgemeinschaft aus all
denjenigen (Bürgern der verschiedenen Nationen - d. Verf.) besteht, welche sich
zum Tauschgut Silber oder Erz oder Gold bekennen.
10
Sobald aber der Autometallismus überwunden ist, muß die
Zahlgemeinschaft eine regiminale
(verwaltungsmäßige - d. Verf.) Leitung haben: es muß Mächte geben, welche die
Art und Weise der Zahlung rechtlich ordnen. Die Zahlgemeinschaften haben
alsdann einen Mittelpunkt, von wo die Leitung ausgeht: Beim staatlichen Gelde ist
es die Staatsgewalt, beim privaten Zahlungswesen, ist es beispielsweise die
Bank.
Halten wir dies alles fest, so ergibt sich ein Ausblick auf eine
umfassendere Definition der Zahlung; nicht körperliche Übergabe von Stücken ist
erforderlich, sondern es genügt juristische Übertragung von Gegenforderungen in
Werteinheiten, und zwar von Gegenforderungen, die an die Zentralstelle
gerichtet sind. Solche Übertragungen
können durch körperliche Übergabe von Chartalstücken (Charta = Karte = Schein
oder Zettel - d. Verf.), also von Geld, zustande kommen; aber sie müssen es
nicht, denn bei der Girozahlung wird nicht körperliche Übergabe von Stücken geleistet,
sondern die Übertragung findet durch Buchführung statt. …”
“… zugleich wird hierdurch der Begriff des Zahlungsmittels erweitert;
pensatorische (Zuwägung von Edelmetall - d. Verf.) und chartale (papierene - d.
Verf.) Zahlungsmittel sind uns schon bekannt; es tritt hier noch - wenn der
Ausdruck erlaubt ist - das girale Zahlungsmittel hinzu. Alle drei Arten
gestatten die Übertragung von Forderungen die an eine Zentralstelle gerichtet
sind, aber nur die beiden ersten leisten diese Übertragung durch körperliche
Übergabe von Sachen; die dritte Art kennt nicht mehr die körperliche, sondern
nur noch die buchführerische Übertragung."
Knapp kommt nun in
Schwierigkeiten bei valutarischen Münzen, z.B. Goldmünzen, und valutarischem
Papiergeld (beide von ihm definitives Geld genannt). Der Inhaber von
definitivem Gelde, ebenso wie der Inhaber von Münzmetall, hat keine Forderung.
Er stellt nun seine Theorie der Eventualforderung auf:
"Aber der Begriff der Forderung kann erweitert werden, und das haben
wir bereits stillschweigend getan. Es
gibt auch Forderungen an die Zentralstelle, welche nur eventual auftauchen; nur
dann, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind; nämlich nur dann, wenn eine Schuld
an die Zentralstelle fällig ist. Jedes definitive Zahlungsmittel begründet für
den Inhaber eine eventual auftauchende Forderung an die Zentralstelle; der
Inhaber hat in dem Augenblick, in welchem die Zentralstelle eine Forderung ihn
stellt - aber nicht vorher und nicht nachher - eine Gegenforderung die er durch
Übergabe des definitiven Zahlungsmittels zum Vorschein bringt und zur Tilgung
vorwendet.
Der Begriff einer nur eventualen Gegenforderung fehlt
in unserer Jurisprudenz, während der Begriff der absoluten Gegen-
11
forderung ganz geläufig ist.
Jeder Jurist weiß, daß Forderungen durch
Kompensation tilgbar sind; er denkt dabei an absolute Gegenforderungen, die der
Schuldner, anstatt zum Zahlungsmittel zu greifen, in Anrechnung bringt.”
Durch die juristische Hypothese der Eventualforderung
kann Knapp auch die Goldmünze und das valutarische Papiergeld als Forderungen
auffassen und in seine umfassende Theorie der Verrechnung einbegreifen, wenn er
dabei auch auf die Aufrechnungsbestimmungen der bürgerlichen Gesetzbücher der
Welt nicht aufmerksam geworden war.
Nun wird für ihn der
Begriff des Zahlungsmittels (in unserem umfassenden Sinne der Verrechnung)
definierbar:
"... in einem Zahlverbande ist jede übertragbare Verfügung über
Werteinheiten dann Zahlungsmittel, wenn der Inhaber durch Übertragung
an die Zentralstelle eine mindestens eventuale Gegenforderung an diese Stelle
begründen kann."
Man beachte: Knapps
eigentliche Definition - nicht des Geldes, sondern des Zahlungsmittels - ist
glatt (ganz? – J.Z.) und allein die Verrechnung; die etwas auffällige
Einschränkung am Schluß durch die Worte "mindestens eventuale" ist
nicht durch das Papiergeld, auch nicht durch das Giralgeld, sondern nur durch
den scheinbar außerhalb der Regel liegenden Fall des Metallgeldes und zwar des
valutarischen Metallgeldes (1) begründet.
Dieses wird durch die Theorie der Eventualforderung in die anstelle der
Geldmenge allein übrig bleibende Clearing-Organisation eingefügt.
Knapp fährt fort:
"Mithin ist jeder stoffliche Inhalt aus dem Begriffe des Zahlungsmittels
verschwunden, ebenso ist der Begriff der beweglichen Sache nicht mehr darin,
beides im Sinne der Wesentlichkeit, sodaß also auch das Giro-Guthaben unter die
möglichen Zahlungsmittel fällt.”
Dabei müßte Knapp im Sinne seiner vorherigen Ausführungen
hinzufügen, daß das "Giralgeld", soweit oder weil es im allgemeinen
nicht aufdrängbar, also nicht valutarisch ist, nur akzessorischen Charakter
hat, und deswegen überhaupt nicht Geld, sondern nur Zahlungsmittel genannt
werden darf.
Wir möchten aber in diesem Punkte weitergehen: wenn Knapp
als Jurist und Wirtschaftswissenschaftler die Verrechnung zur zentralen
Erscheinung des Geldwesens gemacht hat, und wenn der moderne Sprachgebrauch das
Giralgeld und die andern Formen der Verrechnung als Geld bezeichnet, so bleiben
begrifflich nur folgende zwei Wege
____________________________________
(1)
und des
valutarischen Papiergeldes.
12
übrig: entweder den
Geldbegriff auf das valutarische Geld zu beschränken, bestehe es nun aus
Metall oder Papier, und dann das akzessorische Papiergeld, die Scheidemünzen
und das Giralgeld mit der disqualifizierenden Bezeichnung der
“Zahlungsmittel" zu versehen. Oder aber man muß die gesamte Verrechnung
nicht nur in den Zahlungsmittel-, sondern auch in den Geldbegriff einschließen.
In Wirklichkeit besteht diese Wahl gar nicht, weil in den Rechtssystemen (jz19)
sämtlicher Kulturstaaten (2) die Aufrechnung nicht nur als eine mögliche Form
der Auflösung von Schuldverhältnissen, sondern als eine solche Form deklariert
ist, die jedermann in Höhe seiner Schulden gegen sich gelten lassen muß.
Es kommt nicht darauf an, ob der Annahmezwang zum Nennwert in Münz- oder
Bankgesetz, oder in einem anderen Gesetz erklärt ist. Auf alle Fälle besteht
er. (jz20) Damit ist die Aufrechnung ein Zahlungsmittel, das zwar nicht
unbegrenzt valutarisch, also dem Gläubiger aufdrängbar ist, bei dem eine
solche Begrenzung aber in jedem Fall nur individuell und dem Betrage nach
besteht. Durch diese rein betragsmäßige Begrenzung, wie auch durch das Vorhandensein
von Bankkonten bei praktisch jedem Zahlungsempfänger, kann die Aufrechnung
normalerweise als eine Erscheinung betrachtet werden, die das Mittel der
Verrechnung in solche Nähe zum valutarischen Gelde rückt, daß der Unterschied
unbeachtlich wird. Damit wäre der größte Teil der Verrechnung mit einem
quasi valutarischen Charakter ausgestattet. Angesichts dieser Tatsache
erscheint es heute nicht mehr als vertretbar, den Geldbegriff auf das Stückgeld
und die Geldscheine valutarischen Charakters zu begrenzen, wenn die an Umsätzen
vielleicht 10 bis 20 mal so bedeutsamen Mittel der Giralzahlung durch eine
Ersatzeinrichtung angenähert ebenfalls valutarisch sind. Wir kommen also zum
Ergebnis, daß, über Knapp hinausgehend, der Geldbegriff das Münzgeld, das
Papiergeld aller Arten und das Verrechnungsgeld bzw. die
Verrechnungsorganisation umfassen sollte. Dabei blieben freilich die anderen
Geldfunktionen: die Preisfunktion und die Hortungsfunktion noch offene Fragen
für uns, und es wird sich herausstellen, daß ein Geld, welches nur die
Zahlungsfunktion, aber nicht die beiden anderen Funktionen hat, nur
unvollkommen, insbesondere nicht Währung ist. Der Unterschied zwischen Geld und
Währung wird also, das wollen wir vorwegnehmen, bestehen bleiben.
____________________________________
(2)
S. Fußnote 1)
auf S. 2.
13
Von hier aus gesehen erhält auch die viel zitierte
Äußerung von Knapp, das Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung, ihren Sinn.
Eine staatsanbetende Anschauung wollte Knapp nachsagen, er habe damit dem
Staat, der die Rechtsordnung setzt, das freie Schalten und Walten mit dem
Gelde, z.B. jede mögliche Verschlechterung des Geldes und Schädigung der
Geldgläubiger, anheim gestellt. Knapp erklärt aber am Schlusse jenes
Paragraphen, 8a, sehr dringlich, er müsse jetzt etwas hinzufügen: das
Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung in Gemeinschaften, seien es
staatliche oder private. (1)
Kurzgefaßt lautet dieser Satz: das Zahlungswesen ist eine
regiminale (administrative – J.Z.) Erscheinung. Vorher hat er erklärt, daß er
unter einer regiminalen Erscheinung auch die Verwaltung eines privaten
Geschäftsunternehmens verstehe, also keineswegs das, was ihm jene Auffassung
unterschoben hat, als wenn er nämlich von einer gouvernementalen Erscheinung
gesprochen hätte. Er meint mit dem Ausdruck das, was wir heute als eine
organisatorische Erscheinung bezeichnen würden; die Organisation z.B. der
Abrechnungsstellen, durch welche gewisse Forderungen einander paarweise
gegenübergestellt werden, sodaß sie aufgerechnet werden können, bewegt zwar
keine Geldmenge, ist aber ein wesentlicher Punkt des Zahlungswesens. Dieses
setzt allerdings die Werteinheit, genauer die Währungseinheit voraus. Er
wiederholt, daß sich die Werteinheit nur in Gemeinschaften ausbildet, und daß
sie die Voraussetzung des Zahlungsverkehrs ist. Es sei ein Zahlungswesen
möglich, bei dem nicht ein einziges Stück Metall- oder Papiergeld bewegt
werden (wird? – J.Z.), nämlich die Verrechnung.
____________________________________
(1)
gesperrt vom
Verf. (jz21)
14
§ 2. Die Preisausdrucksfunktion.
Bei der Abwicklung der Zahlungs- und Aufrechnungsvorgänge
wird also die Währung vorausgesetzt. Mit dieser haben wir uns jetzt zu
beschäftigen.
Man pflegt zu sagen, daß durch die Einführung des Geldes
der Tausch in zwei Akte zerspalten worden sei: der Verkauf der Ware A gegen
Geld, und die Verwendung der so erhaltenen Geldsumme, um die Ware B zu kaufen.
Anstatt des Tauschs der Ware A gegen die Ware B werden also zwei Kaufverträge
abgeschlossen. Beide werden je zu einem
bestimmten Preis abgeschlossen. In was werden aber Preise gebildet? Offenbar in
gewissen Werteinheiten. Man kann auch sagen, der Preis werde durch eine
bestimmte Zahl von Währungseinheiten ausgedrückt. Die Preise sind also vor
der Zahlung da, denn die Erfüllung der in den Kaufverträgen festgelegten
Geldforderungen ist von den Kaufverträgen (unleserlich: und den
Eigenschulden? – J.Z.) verschieden. Aber jeder Kaufvertrag muß einen
Preis enthalten. Und um Preise feststellen zu können, braucht man
Werteinheiten. Solche Werteinheiten sind
stets Währungseinheiten.
Man erkennt die Währung eines Landes an dem Namen für
die Werteinheit, in der die Preise an den Märkten des Landes üblicherweise gebildet werden.
Es bleibt noch
unklar, ob z.B. in einem Goldwährungslande der Preis für eine Ware, bei dem sich die Parteien etwa auf
10 Einheiten einigen, so verstanden werden soll, daß sie sich auf eine Banknote
zu 10 Einheiten geeinigt haben, oder ob sie damit ein Goldstück zu 10
Einheiten meinen. Der Fall läßt sich dahin lösen, daß bei Goldwährung stets die
effektiven Goldeinheiten gemeint sind. Das ergibt sich nicht nur, wenn sich hinterher der verwendete Geldschein
als gefälscht erweist, sondern auch dann, wenn diese akzessorische
Banknote ein Disagio hat, also in Goldeinheiten
mit weniger als 100 % bewertet wird. In
diesem Falle hat bei einer solchen
Goldwährung der Verkäufer offenbar das Recht, eine Nachzahlung in Höhe der Kursdifferenz
zu verlangen. Handelt es sich aber nicht um eine Goldwährung, sondern um eine Papierwährung,
bei der eben diese Banknote gesetzliches Zahlungsmittel ist, so muß der Käufer
(Verkäufer? Es sei denn im Wechselgeld. – J.Z.) auch dann mit der
ausgehändigten Note zufrieden sein, nachdem, er einmal den Preis von 10
Einheiten vereinbart hat, wenn der Kurs dieses Papierscheines an den
ausländischen Börsen vielleicht nur auf 50 % steht.
Nach dem Abschluß der beiden Kaufverträge (jz22) bestehen
also
15
zunächst 2 Forderungen,
die auf Geldeinheiten lauten. Geld im Sinne einer Währungseinheit war
schon vorher da gewesen, denn sonst hätte man in dem Kaufvertrag den Preis
nicht ausdrücken können. Aber Geld, im Sinne von Zahlungsmitteln (oder? – J.Z.)
von Aufrechnung, ist bei unserem Beispiel noch nicht aufgetreten, es ist
überhaupt noch nicht gezahlt oder verrechnet worden.
Es ist also etwas
leichtfertig, zu sagen, daß durch jene Zerspaltung des Tauschs in zwei Akte die
Geldwirtschaft ins Leben getreten sei.
Nicht das Geld im Sinne von Zahlungsmitteln war bisher nötig, sondern
neben der Währungseinheit genügen zunächst Forderungen, sodaß man von einer Kreditwirtschaft
sprechen könnte.
Bei den meisten Forderungen, die nach unseren Ausführungen
im ersten Paragraphen beim Ablauf des Wirtschaftslebens täglich und stündlich
vielfältig entstehen, handelt es sich um derartige Erlösforderungen. Es
sind ja nicht Stückpreise, von denen wir sprechen, sondern der Preis pro Stück,
multipliziert mit der im Kaufvertrag vereinbarten Anzahl der Stücke der Meter,
Kubikmeter, Hektoliter usw., also der Erlös-Preis mal Menge wird Gesamtpreis
oder Verkaufserlös genannt.
Es gibt nun den Fall des Verkaufs Zug um Zug: Man
erwirbt die Ware und reicht gleichzeitig das Geld hinüber: In diesem Fall ist
für den Juristen der Zeitablauf zwischen der Entstehung der Forderung und der
Zahlung zu klein, um ihn zur Kenntnis zu nehmen. Trotzdem, kann man den Fall
mit einer Verrechnung der Forderung, die der Verkäufer hat, gegen die, welche
in den Geldscheinen repräsentiert ist, erklären. In zahlreichen anderen Fällen
handelt es sich nicht um einen Verkauf Zug um Zug, sondern um einen Verkauf
auf Ziel. Hier bleibt die Forderung noch länger "unbezahlt”. Erst dann
wird die Forderung aufgelöst, sie wird solviert entweder durch Zahlung oder
Verrechnung.
Wir sehen aus der Behandlung des Beispiels, daß es nicht
die Zahlungsmittel sind, besonders nicht beim Zielverkauf, die beim
Zustandekommen und der Darstellung des Preises eine Rolle spielen. Es ist eine
Binsenwahrheit, daß man ohne Geld kaufen kann.
Sondern das Geld im Sinne von Währungseinheit muß vor dem Gelde
im Sinne des Zahlungsmittels oder der Verrechnung da sein, damit darin der
Preis ausgedrückt werden kann. Beim Perfektwerden des Kaufvertrages entsteht
die Erlösforderung, vereinbart in Einheiten der Landeswährung, und erst danach,
meist sehr viel später, ist an die Solvierung dieser Forderung zu denken.
16
Das Entstehen von Forderungen aus den alltäglichen
Handelsgeschäften wurde schon in § 1 hervorgehoben. Es wurde dargelegt, daß das
Geld in seiner Funktion als Verrechnung mit dem Entstehen jener
Forderung gar nichts zu tun hat, daß es vielmehr die Funktion hat, die Existenz
jener Forderung zu beenden.
Neu ist an diesen Ausführungen nur, daß deutlich wird, wie
in jedem Falle unbedingt schon vor Abschluß des Kaufvertrags eine
Währungseinheit da sein muß, die sich offenbar von der Verrechnung
grundsätzlich unterscheidet.
Diese Währungseinheit kann stofflich ausgeformt sein, ist
aber auch in nichtstofflicher Form möglich. Bei der Goldwährung wird die
Währungseinheit durch ein Gewicht Gold dargestellt. Oftmals versucht
man, diese Werteinheit durch den Wert einer bestimmten Menge Gold zu
definieren. Das ist unzulässig. Jede Maßeinheit muß durch eine andere Einheit
definiert sein. So ist z.B. der Liter gleich dem Inhalt eines Kubus, dessen Seitenlänge
10 cm ist. Es wird das Hohlmaß also durch das Längenmaß definiert. Die
Metallwährungen sind rechtlich allerdings nur in seltenen Fällen durch die
Angabe des Feingewichts in Metall je Einheit definiert. Aus münztechnischen Gründen
ist fast überall angegeben, wie viele Münzen (zu einer bestimmten Anzahl von
Einheiten) aus einer Unze oder einem Kilogramm des Edelmetalls angefertigt
werden sollen, wobei der Feingehalt des Metalls im einzelnen; bezeichnet wird.
Das deutsche Münzgesetz vom 30. August 1924 formulierte folgendermaßen:
§ l.
Im deutschen Reiche gilt die Goldwährung. Die
Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige eingeteilt
wird.
§ 2.
Als Reichsmünzen sollen ausgeprägt werden:
1. als Goldmünzen: Stücke über 20 RM und 10 RM. …
§ 3.
Bei der Ausprägung der Goldmünzen werden aus 1 kg feinen
Goldes
139 1/2 Stücke
über RM 20,-- oder
279 Stücke
über RM l0,--
ausgeprägt. Das
Mischungsverhältnis beträgt 900 Teile Gold und l00 Teile Kupfer. Die Gestalt
der Münzen wird vom Reichsminister der Finanzen bestimmt. ...
17
Dazu sagt der
Kommentar von Koch-Schacht zutreffenderweise:
"Goldwährung ist dasjenige Währungssystem, bei welchem der Wert des Geldes mit einem
bestimmten Goldquantum in Beziehung gesetzt ist; kennzeichnend
für sie ist, daß ausschließlich
Goldmünzen frei ausgeprägt werden, die Beschränkung der Zahlkraft der Silbermünzen
und des Betrages ihres Gesamtumlaufs. … Die Rechnungseinheit, auf welche sich
das neue deutsche Münzsystem aufbaut, ist die Reichsmark. Sie wird nicht in dem
Währungsmetalle (Gold) dargestellt, sondern durch eine Silbermünze. (1) Die Beziehung der geprägten Rechnungseinheit
zum Währungsmetalle ist also keine körperliche
mehr. Wohl aber leitet die Reichsmark ihren Wert von einer Goldmünze ab,
die ihrerseits für den Münzfuß (§ 3) des deutschen Geldsystems maßgebend ist, nämlich
von der Goldmünze über 10 RM. ... zwar
werden aus dem Pfunde Feingold nicht etwa 1395 Markstücke geprägt, wohl aber Goldmünzen
im Werte von 1395 Reichsmark."
Man erkennt daraus, daß es nicht entscheidend ist, ob die
einzelne Währungseinheit konkret in dem Währungsmetall dargestellt wird. Es
genügt, daß die Gesamtheit der umlaufenden Goldmünzen diese Anforderung erfüllt.
Dabei sind Münzen Metallstücke, die durch eine Prägung öffentlich als Geld
gekennzeichnet sind. Unter dem Münzfuß versteht man die Angabe der Anzahl
Münzen je kg Edelmetall. Nach dem Münzgesetz von 1924 betrug das Rauhgewicht
(Bruttogewicht) eines 10-RM-Stückes einschließlich der beigefügten Kupfermenge
von 10 % 3,9824771 gr, während das Feingewicht 3,58422939 gr ausmachte.
Das gegebene Beispiel dürfte für die Klärung des Falles
der durch Metall dargestellten Währungseinheit ausreichend sein.
Die Währungseinheit kann
aber auch, um nur einen zweiten wichtigen Fall zu erwähnen, durch einen
papierenen Geldschein, z.B. eine Note der betreffenden Zentralbank,
körperlich dargestellt werden. In diesem
Fall kommt es darauf an, daß dieser Schein valutarisch, d.h. gesetzliches
Zahlungsmittel ist. Der Ausdruck "gesetzliches Zahlungsmittel" besagt
nicht etwa, daß die übrigen Zahlungsmittel ungesetzlich, also unzulässig sind,
was sie keineswegs sind (jz23), sondern dieser Ausdruck, besagt nur, daß der
Gläubiger diesen Schein annehmen muß (jz24), daß der Schein aufdrängbar, also
Währung, ist (jz25). Unsere späteren Ausführungen über den Annahmezwang werden
diese Frage näher beleuchten.
Es gibt weiter den Fall - jedenfalls ist der Fall
denkbar - wo eine körperlich nicht dargestellte Verrechnungseinheit, etwa
____________________________________
1) durch das 1 RM-Silberstück.
_______________________________________________________________________________________
(J.Z.:
Rittershausen fügte hier einen Zettel bei der besagte):
a) “S. 16a neu einf.
Marktkursgeld.” – (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in
Kap. 2, § 8 abgehandelt. – J.Z.)
b) S. 17a neu einf.
“Aufrechnung”. - (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in
Kap. 2, § 9 unter “Die Verrechnung” behandelt. – J.Z.)
c) “Kapitel ‘Die Indexwährung’
(ist schon da!).” (Ein solcher Kapitel Titel ist nicht in der Gliederung aufgeführt,
gehört aber auch vielleicht entweder unter das Kapitel 1 § 2 Die
Preisausdrucksfunktion oder § 3 Die
Hortungsfunktion. Im Material fand ich damals nur einen alten Zeitungsartikel
gegen die Gesellianer gerichtet. Vielleicht wollte er den hier einfügen? Ich
habe ihn wahrscheinlich zu seinen anderen Artikeln über die Indexwährung
gelegt. Welchen davon wollte er hier einführen? Das kann nur geklärt werden
durch Aufsuchung der Originalfassung der Reinschrift seines letzten und 5.
Manuskriptes über die Geldtheorie, in der Kölner Universitätsbibliothek. –
J.Z., 25.2.05.)
_________________________________________________________________________________________
18
die Guthaben bei einer
Bank, gesetzliches Zahlungsmittel und Währung sind.
Wir hatten anfangs dargelegt, daß man die Währungseinheit
eines Landes feststellt, indem man nachsieht, welche Einheiten zur Darstellung
der Kaufpreise im Handel verwendet werden. Da die Währungseinheit aufdrängbar
ist, welches eine juristische Regel für den Fall der Begleichung von Schulden
ist, hat die Währungseinheit noch die zweite Bedeutung, daß sie bei der
Solution von Schulden (Zahlung, Verrechnung) vom Gläubiger nicht
zurückgewiesen werden darf. Tut der Gläubiger dies trotzdem, so ist der
Schuldner berechtigt, den Betrag des zurückgewiesenen Geldes bei Gericht zu
hinterlegen, womit er den Vertrag rechtsgültig erfüllt hat und er nicht mehr
belangt werden kann.
Das von einigen Autoren behauptete Übergewicht der
Bedeutung der Aufdrängbarkeit über das der Bedeutung der Währungseinheit
bei der Preisdarstellung dürfte nicht zutreffen; beide Funktionen der
Währungseinheit sind gleich wichtig. Aus den beiden Funktionen ergibt sich, daß
die bei den Handelsgeschäften zustande kommenden Forderungen auf
Währungseinheiten lauten und durch Verrechnungsvorgänge erfüllt werden müssen,
die auf Währungseinheiten lauten, eventuell auf solche, die angenommen werden
müssen. Die Preisdarstellungsfunktion und die Aufdrängbarkeit sind daher eng
miteinander verbunden.
Wir hatten gesagt, daß die Zahlungsfunktion des Geldes
selbständig ist, sodaß es vielfältig Geld gibt, das wohl die Zahlungs- oder
Verrechnungsfunktion, nicht aber die Währungseigenschaft hat. Nur ein Teil des
Geldes pflegt daher valutarisch, also Währung zu sein. Aus diesem Umstand folgt
die erhebliche Schwierigkeit, daß ein großer Teil der Schuldner beim Bezahlen
von Schulden nicht valutarische Zahlungsmittel verwendet, die Gläubiger aber
gesetzlich stets das Recht haben, valutarische Zahlungsmittel zu verlangen. Der
Inhaber valutarischer Zahlungsmittel erscheint gleichzeitig als privilegiert.
Bei großer Knappheit des valutarischen Zahlungsmittels bzw. der
Währungseinheiten können daher Kaufverträge über Waren als
Termin-Lieferungsverträge knapper valutarischer Währungseinheiten aufgefaßt
werden, in Analogie zu den als riskant bekannten Waren-Terminmärkten. In Zeiten
von Kreditkrisen pflegen diese massenhaft vorhandenen Termin-Lieferungs-Risiken
nicht erfüllt werden zu können. Es kommt daher zu massenhaftem Zahlungsverzug.
Es ist eine wesentliche Aufgabe der Geldtheorie, diese Schwierigkeit zu
überwinden. Wir werden uns bei der Behandlung der Aufdrängung mit dieser Frage
zu befassen haben.
19
Die Währung ist Preisausdrucksmittel, und, um dieses zu
sein, Werteinheit. Damit ist sie gewissermaßen das “Wertmaß”.
Man hat den Versuch unternommen, für die Definition der Wert-Maß-Einheit
die Erfahrungen heranzuziehen, die man mit der Erstellung physikalischer Maßeinheiten
gemacht hat. Es muß aber entschieden bestritten werden, daß man aus gewissen Ähnlichkeiten
zwischen dem Wertmaß und den physikalischen Massen verbindliche Schlüsse für
die Geldtheorie ziehen kann. (1) So hat
man verlangt, daß das Wertmaß zeitlich und räumlich unveränderlich sei, was
physikalisch selbstverständlich sein würde. Der Wert der Goldeinheit, als
Kaufkraft gemessen, ist aber nicht völlig unveränderlich, da die
Preisschwankungen der Waren nicht ausgeschaltet werden können. Die Erfahrung
zeigt, daß dieser Mangel der Goldwährung geringfügig ist, indem die Aufgabe der
goldenen Werteinheit ganz im Gegensatz zu physikalische. Einheiten nicht die
Unveränderlichkeit ist. Entscheidend ist vielmehr, daß sie von dem Hauptteil
der Bevölkerung subjektiv als geeignet zur dauerhaften und vorübergehenden
Hortung von Vermögen angesehen wird.
Die Hortungsneigungen der Bevölkerung beruhen auf sehr
komplizierten psychologischen Vorgängen und sind in keiner Weise physikalischen
Untersuchungen zugängig.
Noch ein anderer Unterschied zu den physikalischen
Meßeinheiten muß hervorgehoben werden:
Die Verkörperung einer
physikalischen Maßeinheit wird immer wieder von neuem verwendet; ein Metermaß
z.B. wird jahrelang in einer Stoffhandlung gebraucht, und zwar in der Hand
desselben Eigentümers. Das Wertmaß dagegen ist zugleich Zahlungsmittel; es wandert beim Zug-um-Zug Geschäft vom Käufer
zum Verkäufer und von diesem oft täglich weiter zu anderen Geschäftsleuten.
Dabei wird jedesmal durch die Erwägungen des Kunden und des Verkäufers, ob die
in Rede stehende Ware und das daliegende Stück valutarischen Geldes einander
wirklich gleichwertig seien, von neuem eine Bewertung nicht nur der Ware,
sondern auch es Geldstücks
vorgenommen. Ein Kaufmann
kann die in seinem Hause vereinbarten Preise also niemals mit demselben Geldstück
messen, sondern es werden stets wechselnde Geldstücke verwendet, wenn sie auch
von gleicher Art und Güte sind. Dazu
kommt noch, daß von den an physikalischen Maßeinheiten interessierten Personen
stets die gleichen Untersuchungen angestellt werden, während die
psychologischen Vor-
____________________________________
(1)
Hier bin ich
besonders meinem Freunde Prof. Dr. Ing. O. Löbel für seine scharfsinnigen Ausführungen
zu Dank verpflichtet. (Vergl. die Munzer/Löbl Auseinandersetzung in den
Beckerath-Papieren. – J.Z.)
20
gänge bei der Bewertung
der Ware in Geldeinheiten auf Seiten der Nachfragekurse ganz andere sind als
auf Seiten der Angebotskurve. Eine nützliche Weiterentwicklung des Begriffs der
Maßeinheit für wirtschaftliche Werte aufgrund naturwissenschaftlicher Analysen dürfte
daher weder zulässig noch zu erwarten sein.
Die Preisausdrucksfunktion kann von der Zahlungsfunktion
nicht gänzlich getrennt sein. Das Preisausdrucksmittel muß im Notfall
vollwertig als Geld verwendbar sein, wenn auch die große Masse der
Verrechnungen sich ohne seine Hilfe abspielen mag. Aber Verrechnung für
sich kann getrennt sein, ohne
deswegen ganz den Geldcharakter zu verlieren. Die jetzt zu erörternde
Hortung muß ebenfalls prinzipiell mit der Verrechnung und dem Preisausdruck
verbunden bleiben.
21
Zum Gelde scheint zunächst nur dreierlei zu gehören:
die Währungseinheit, Forderungen und eine Organisation, die diese letzteren
einander gegenüberstellt.
Bei näherer Untersuchung
fehlten (fehlt? – J.Z.) aber immer noch eine weitere Geldfunktion: die
Hortungsfunktion in ihrer doppelten Gestalt, der Verwirklichung der Liquidität
und der Verwirklichung der Sicherheit des Wirtschafters.
Jeder, der laufend Zahlungen leisten muß, braucht einen
Bestand von Forderungen, die sich zum Zahlen verwenden lassen. Diese müssen
besonders qualifiziert sein, insbesondere muß es sich um Forderungen gegen
Banken handeln oder um solche, die zu Forderungen gegen Banken gemacht werden
können. Es kann sich dabei
auch um Edelmetall, Münzen, Aktien oder andere Werte handeln, die entweder
selbst Geld sind oder sich jederzeit zu
Geld machen lassen (jz26, 27).
“Die Neigung der Bevölkerung zur Vorratshaltung in Werten, die sofort zu
Zahlungszwecken verwendet werden können, wird Liquidität genannt. Überall wird
auf “vollständige Verwendung des laufenden Güteranfalls zum unmittelbaren
Verbrauch verzichtet und ein Teil des Güteranfalls zu Tauschzwecken zurückbehalten"
(Veit).
Es wird aus nicht
verbrauchten Gütern ein Vermögen gebildet, das in Form von flüssigen Mitteln
gehalten wird. Otto Veit unterscheidet
in der heute vorherrschenden Wirtschaftsordnung folgende Skala der
Tauscheignung und damit des Liquiditätsgrades der Güter:
Geld
gemünztes Gold
Scheidegeld und kleingestückelte Noten,
grossgestückelte Noten,
Guthaben bei der Zentralbank,
Sichtguthaben bei Geschäftsbanken,
Geldmarktpapiere
Wechsel und Schatzscheine - bei der
Zentralbank zu diskontieren
Wechsel - bei anderen Banken diskontierbar,
Bankguthaben auf Termin und Spareinlagen,
____________________________________
(1)
Eingeklammertes
vom Verfasser hinzugefügt.
22
Wertpapiere – bei der Zentralbank beleihbar,
(festverzinsliche)
Wertpapiere (festverzinsliche und Aktien) -
im amtlichen Verkehr der Börse gehandelt,
Wertpapiere - im Freiverkehr der Börse
gehandelt,
Börsenmäßig gehandelte Waren in Händen der
Verkäufer,
Wertpapiere – im freien Markt gehandelt,
Verkaufsreife Waren in Händen der Verkäufer je nach Marktgängigkeit (Kunstgegenstände
und Antiquitäten von Marktwert),
Hypotheken und Grundschulden je nach Rang,
Grundstücke -
unbebautes Bauland,
Grundstücke -
bebaut oder bewirtschaftet,
(Maschinen und
Apparate),
Forderungen aus Bankkrediten je nach
Fälligkeit,
Nicht verkaufsreife Waren im
Produktionsprozeß,
(Private Debitoren),
(Anteile an Erbengemeinschaften
nicht börsengängiger Beteiligungen und anderen schwer liquidierbaren Vermögensmassen).
Man könnte eine Anzahl Anmerkungen zu dieser Skala
machen; sie soll aber hier in diesem Augenblick widerspruchslos als im wesentlichen
richtig akzeptiert werden. Die liquidesten Werte stehen zu Anfang, die
wenigst liquiden Werte am Ende. Das
Liquiditätsbedürfnis ist fundamental und unausrottbar, ist (J.Z.:
wahrscheinlich ein Tippfehler und “es” ist gemeint. – J.Z.) ist allgemein und
erstreckt sich nicht nur auf die Geld- und Kreditwirtschaft. Auch im Zustand
des Naturaltausches lebende Wilde, ja selbst die Tiere unterscheiden
zwischen Objekten, die ihnen sofort
nützlich sind, ohne deren Besitz sie zugrunde gehen, und solchen, die sie
ebenfalls brauchen, aber erst später.
Ein reiner Tauschwirtschafter würde falsch disponieren, wenn er z.B. eines
Mittags nur für Waffen, Boote und andere langlebige Gebrauchsgegenstände, nicht
aber für Nahrungsmittel gesorgt hätte, die er sofort angreifen kann. Auch
Raubtiere unterscheiden das von ihnen gerade verzehrte Stück Wild von den in
freier Wildbahn befindlichen Tieren. Alle
disponieren, indem sie
einen Vorrat von beiden in zweckmäßiger Proportion anstreben,
besonders natürlich der Mensch in der modernen Wirtschaft.
Zum Liquiditätsbedürfnis in dieser natürlichen Form tritt
aber noch verstärkt das Liquiditätsbedürfnis des Baissiers, das
23
Keynes und Kunwald zu eng
"Hortungsbedürfnis" genannt haben: In der modernen Kredit- und
Erwartungswirtschaft erfolgt die Preisbildung nicht mehr rein statisch nach §
2 durch Schneiden der für den Augenblick abgeschätzten Angebots- und
Nachfragekurven. Der Wirtschafter, der z.B. seine Nachfrage überlegt und
feststellt, daß er bei billigerem Preise von Kleiderstoffen mehr davon kaufen
würde, stellt eine reine Augenblicksrechnung an und zieht die zukünftigen
Erwartungen und Befürchtungen nicht in Rechnung. So will es jedenfalls die
Statik. In der Erwartungswirtschaft, die sich übrigens keineswegs mit der
Dynamik deckt, berücksichtigt er die Zukunftserwartungen: Wenn er den Eindruck
hat, daß die vorhergesehenen Preissenkungen sich fortsetzen würden, kauft er
trotz billigeren Preises gerade nicht, um einen noch billigeren Preis abzuwarten.
In der voll entwickelten Erwartungs- und Kreditwirtschaft verallgemeinert sich
diese Einbeziehung der Zukunft in die Angebots- und Nachfragekalkulationen und
konzentriert sich in den Börsen: Die Baissepartei erwartet Preissenkungen,
häuft daher Geld an und verkauft (fixt) Ware, ohne sich neu einzudecken, ja.
ohne die verkaufte Ware schon zu besitzen. (Termingeschäft) Die Haussepartei
erwartet Preissteigerungen, entledigt sich daher ihrer Liquidität, kauft Ware,
z.T. auf Kredit über ihre eigenen Geldmittel hinaus (ebenfalls
Termingeschäfte). Beide Parteien ringen miteinander. Sind sie gleich stark, so
leiht sich die eine (Hausse-) Partei die Liquidität von der anderen (Baissepartei).
Die Gesamtliquidität ist dann unverändert normal. Überwiegt aber die
Baissepartei, so werden große Mengen von Liquidität angesammelt, die
entsprechenden Werte steigen im Preise, während die wenig liquiden Werte einen
Preissturz erleben. Die Neuersparnis, die sich gleichzeitig vollzieht, strömt
den Baissiers zu, die unter dem Motiv ihrer Preiserwartungen weder kaufen noch
investieren. Umgekehrt bei einseitiger Haussestimmung.
In der vollendeten Kreditwirtschaft, wo die Banken bereit
sind, jedem Besitzer eines verkäuflichen Vermögens einige Prozent dieses
Vermögens Kredit zu gewähren, besteht die Preisbildung (an den Waren-, Effekten-
und Grundstücksmärkten) nicht mehr in dem Tausch zwischen der söben verkauften
Ware oder Dienstleistung, gegen eine andere Ware, sondern in dem Tausch von
Liquidität gegen Güter, oder von Gütern gegen Liquidität. Dieser Tausch
24
wird durch den Kredit
befördert, d.h. durch den leihweisen Erwerb der etwa fehlenden Liquidität. Der
Zins ist dabei die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität.
Die Liquidität der überwiegenden Baissiers erhöht also,
wohl einschließlich der dabei herangezogenen Kredite, die zuerst genannte
"primitive" Liquidität, oder diese wird durch eine wiegende
Haussepartei vermindert. Die "Baisseliquidität", wie wir sie nennen
wollen, ist nicht grundsätzlich von der "primitiven” Liquidität
verschieden, denn beide beruhen auf Erwartungen, auf Verzicht, auf
Voraussicht in die Zukunft. Sie ist dieselbe Liquidität in verfeinerter Form.
II. Die Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.).
Ein Jahrhundert der Goldwährung, der Heiligkeit der
Sparerrechte und der Indiskutierbarkeit von Eingriffen in diese auch auf Seiten
der politischen Opposition hat das Sicherheitsbedürfnis, das die
"Währung" erfüllen soll, wie im Deutschen schon der Name sagt,
derartig vollkommen gedeckt, daß man es in der neueren Geldtheorie vergessen
hat. Unbegrenzt angebotene Güter rechnen zu den freien Gütern und werden
wertlos, so nützlich, ja unentbehrlich sie auch sein mögen, wie z.B. die Luft
zum Atmen. Die Hortungsfunktion des Geldes besteht nicht nur aus der Erfüllung
des Liquiditätsbedarfes, wie Keynes, Veit u.a. es ein wenig einseitig
darzustellen scheinen, sondern sie ist komplizierter zusammengesetzt, wie ja
überhaupt die Psychologie in unserer Wissenschaft bisher überhaupt nur
"punktuell" zu Worte gekommen ist, nicht durchgehend. Mindestens ist
im Hortungsbedürfnis, das wir hier weiter begreifen, als die “moderne
Geldtheorie", noch das Bedürfnis nach Sicherheit und Dauer der
Wertaufbewahrung zu finden. Auf längere Sicht kann eine Währung nicht
existieren, wenn sie die Wertaufbewahrungsbedürfnisse der Bevölkerung in keiner
Weise erfüllt; sie verfällt dann der Ablehnung. (Repudiation). Die Lehre von
sehr gefährlichen Repudiation, die, wie alle Theoretiker zugeben, das Leben der
Währung beenden kann, ist immer anerkannt gewesen, ohne daß man ihre
Voraussetzungen richtig in die Theorie eingebaut hat.
25
Kehren wir zur Liquiditätsskala von Veit zurück, sie aus
den Bedürfnissen des Bankgeschäfts zusammengestellt. Der Banken
gegenüberstehende Privatmann oder Firmeninhaber hat aber noch den Unterschied
zwischen Geldwerten und Sachwerten zu beachten. Im Falle einer Metallwährung
kann er Verluste an Währungsmünzen nicht erleiden; bei Geldwerten kann er nur
dann von Verlusten betroffen werden, wenn der Schuldner des betreffenden, auf
Geldeinheiten lautenden Forderungspapiers individuell schwach wird. Dagegen
kann er bei Sachwerten aus den damit verbundenen üblichen Risiken, bei Waren
und Grundstücken also infolge von Preisschwankungen, Verluste erleiden. Im
Falle der Papierwährung jedoch kann der Wirtschafter, der Währungseinheiten
oder auf Währungseinheiten lautende
Forderungspapiere besitzt, durch Entwertung unbegrenzt bis zu 100 % seiner
Anlage verlieren. Der Sachwertbesitzer dagegen kann nur denselben
beträchtlichen, aber bei Klugheit niemals bis auf 100 % gehenden Gefahren
ausgesetzt sein, denen er auch bei der Metallwährung gegenübergestanden hätte. Infolgedessen ist die Veitsche Betrachtung nur
für den Fall der Goldwährung richtig. In
diesem Falle werden sich die Wirtschafter die Werte in der Reihenfolge seiner
Skala hinlegen, um stets unvorhergesehenen Ereignissen und
Zahlungsanforderungen gegenüber gerüstet dazustehen. Hat man es aber mit einer
Papierwährung zu tun, die ohne sich (ohnehin? ohne dies? selbst? – J.Z.) schon
riskant ist, deren Risiko aber durch eine, seit Jahrzehnten andauernden
(andauernde? – J.Z.) Wirtschaftspolitik vermehrt wird, die auf einer
fortgesetzten "lautlosen" Opferung der Interessen der Geldgläubiger
beruht, so kann diese Liquiditatsskala nicht als volle Erfüllung des
Hortungsbegriffes angesehen werden.
Das Liquiditätsbedürfnis des einzelnen Wirtschafters
steht nämlich nicht allein, sondern daneben ist das Sicherheitsbedürfnis zu
beachten. Während das Liquiditätsbedürfnis für plötzlich auftretenden
Geldbedarf der nächsten Tage und Wochen vorsorgen will, möchte das Bedürfnis
nach sicherer Aufbewahrung die Werte "eventuell" mittel- und
langfristig zurücklegen und in Bereitschaft halten, durch die in späterer Zeit,
auch in ferner Zukunft, insbesondere in Alter, eine Sicherung der Existenz
möglich ist. Für den Fall der unstabilen Währung dürfte folgende Skala der für
die sichere Thesaurierung bevorzugten Werte in Frage kommen:
1. Primäre Thesaurierungsgüter:
Edelmetall
in Barren und Münzen,
26
2. sekundäre Thesaurierungsgüter:
Schmucksachen, Uhren, Brillanten,
Antiquitäten und andere Kostbarkeiten,
Haltbare Lebensmittel,
dem Modewechsel nicht ausgesetzte Stoffe,
Wäschestücke, Teppichstücke, Möbel,
Photoapparate, Büromaschinen usw.
Aktien und Beteiligungen,
selbstbewirtschaftete
und bewohnte Häuser,
Bauland und Gärten,
Handelswaren,
Möbel, "alles, was nicht niet- und
nagelfest ist"; (jz28)
3. abzulehnen, weil Geldwerte:
Geld (nur unter der Bedingung als Hortungsgut zulässig, daß Schulden in
gleicher Höhe vorhanden sind),
Papiergeld und Bankguthaben,
Geldmarktpapiere,
Sparkassen- und
Bankguthaben,
langfristige Obligationen,
Hypotheken.
Die Skala dieser
"Sicherheiten" (securities) unterscheidet sich von der Veit'schen
dadurch, wie die Haussiers sich von den Baissiers, unterscheiden: Die erste
Hälfte der Liquiditätsskala enthält nur Geldwerte, die der
Skala der Sicherheiten nur Sachwerte. Wer ins Geld geht, mißtraut
der Preisentwicklung der Sachwerte. Wer in Sachwerte geht, mißtraut der
Entwicklung des Geldwertes. Wir erreichen hier ein fundamentales Ergebnis, das
infolge der zu engen (zurechtgemachten) Thesaurierungs-Definition seit
Jahrzehnten verborgen blieb (wohl weil unangenehm): Bei der Goldwährung
(zusammen mit anderen Metall-Währungen bestimmter Form später von mir "Selbstwertwährung"
genannt) fällt Sicherheit und Liquidität zusammen, bei der Papierwährung
(Festkurswährung) fallen beide im Laufe der Zeit oder sofort auseinander.
Es ist für die Wirtschaft und für die Politik des Staates
von größter Bedeutung, welche Liquiditätsgüter und welche Hortungsgüter jeweils
von dem Hauptteil der Bevölkerung bevorzugt werden. Dabei ist nicht nur
festzustellen, daß bei den verschiedenen Währungsformen verschiedene Skalen der
Liquiditäts- und Sicherheitsgüter anzuwenden sind, sondern die
Haushaltungsvorsteher und die verantwortlichen Personen der wirtschaftlichen
Betriebe werden folgende Überlegung anstellen: Sie werden sowohl dem
Liquiditätsgesichtspunkt als auch
27
dem Sicherheitsbedürfnis gleichzeitig
Rechnung tragen wollen. Sie werden also aus beiden Skalen eine Auswahl treffen.
Dabei ist bemerkenswert, daß der Staat im Verlauf der letzten Jahrzehnte in
fast sämtlichen "Kulturländern" in wachsendem Maße auf die Art der
angebotenen Liquidität und Sicherheit Einfluß genommen hat. Der Staat hat insbesondere unter Abschaffung
der Goldwährung in den meisten Staaten das Edelmetall als Liquiditäts- und
Hortungsmittel ausgeschaltet und anstelle dessen überwiegend vom Staat
emittierte Geldwerte (Obligationen usw.) angeboten. Diese kommen aber für die
Wirtschafter der Festkurswährung aus Gründen der Währungsfurcht nicht oder nur
vermindert in Frage, sodaß eine immer größere Nachfrage nach den in der
Sicherheitsskala an späterer Stelle stehenden Handelsgüter festzustellen ist.
Daher ist auf das Sicherheitsbedürfnis näher
einzugehen. Das Bedürfnis, abstrakte wirtschaftliche Werte aufzubewahren und
zu sichern, wird im
allgemeinen unterschätzt. In der
sozialen Welt ist es jedoch eines der stärksten, das überhaupt wirksam ist. Es
ist so lebendig und intensiv, daß es sich oft starker erweist, als
altruistische Vorstellungen, als wirtschaftliche Erwägungen, ja sogar als
Hunger und Liebe. Als ein ebenfalls sehr primitives und in den untersten
Bewußtseinsschichten Empfinden umfaßt es ein Bedürfnis nach dem Schauen, Fassen
und Besitzen des Gutes, andererseits eine Sehnsucht nach Stabilität, die
unausrottbar ist und sich in andere Richtungen wendet (z.B. Hamstern,
pensionsfähige Beamtensteilungen, Erbuntertänigkeit usw.)
Dieses Bedürfnis richtet sich in erster Linie auf
bestimmte wirtschaftliche Hortungs- oder Thesaurierungsgüter, deren Wert, durch
Schönheit und Seltenheit befördert, zu einem massenpsychologischen
Bewußtseinsinhalt geworden ist. Nicht das Bedürfnis nach praktisch-technischer
Verwendung, sondern nach einem
Wertträger, nicht die Vorstellungen der nüchternen Bankfachleute und
Geldspezialisten, sondern die irrtümlichen, in Jahrtausenden geformten
unbewußten Vorstellungen der Masse der Bevölkerung entscheiden. Als solche
primäre wirtschaftliche Thesaurierungsgüter kommen gegenwärtig nur Gold, Silber
und, bei Goldwährung, auch ersatzweise bestimmte Arten von Papiergeld, daneben
Giralgeld, praktisch in Frage; fehlt bei letzterem der sinnliche Glanz, so
spielen doch anscheinend der Druck, die Schönheit der Bilder und der
Abnutzungszustand eine Rolle.
28
b)
Die
Preisbildung der Sicherheitsgüter: Die Nachfrage
Bei allen anderen Gütern steigt die Nachfrage, wenn der
Preis sinkt, auch wenn er stark sinkt, oder sie bleibt wenigstens unverändert.
Die Nachfrage nach einem Sicherheitsgute sinkt jedoch, wenn dessen Preis
übermäßig sinkt. Denn das Hortungsbedürfnis ist hier auf Besitz zwecks
Werterhaltung, also auf Stabilität, gerichtet; erweist sich der wertaufbewahrende
Stoff dadurch als minder verläßlich, daß sein Tauschwert stark abnimmt, so
nimmt gerade dadurch seine Eignung zur Befriedigung des Hortungsbedürfnisses
ab. Würde z.B. Silber so häufig gefunden werden wie Kupfer, sodaß jährlich
statt 814 Waggonladungen 200 000 Ladungen produziert würden, so würde es durch
diese Vermehrung des Angebots allerdings sehr weite Anwendungsgebiete erobern,
aber es würde zugleich auch sein bisheriges Anwendungsgebiete als
Thesaurierungsgut größtenteils verlieren. Uhrgehäuse z.B. würden nicht mehr aus
Silber hergestellt werden, sondern aus dem viel geeigneteren, weit härteren
Stahl oder Nickel. Die Preisbildung der Hortungsgüter vollzieht sich also stets
in genau umgekehrter Richtung, wie die aller übrigen Güter; eine Tatsache,
welche
von der gesamten
Literatur kaum je beachtet und wirtschaftspolitisch ausgewertet worden ist.
c)
Abnahme der
"Geldmenge" bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation.
Daraus folgt, daß bei einer starken Geldentwertung, z.B.
durch starke zusätzliche Notenausgabe, die “Menge” (1) des Geldes, das
Zahlungsgut und Thesaurierungsgut zugleich ist, abnimmt, anstatt
zuzunehmen. Zwar steigt zunächst die Menge der im Verkehr befindlichen
Zahlungsmittel (um den Betrag der zusätzlichen Notenausgabe zuzüglich der
aufgelösten Geldhorte), aber dieses "Geld” ist nur noch “hinkendes” Geld,
es vermag nicht mehr die eine entscheidende Funktion, die Sicherheitsfunktion
zu erfüllen, sondern nur noch die Zahlungsfunktion. Wegen seiner Entwertung
wird also das Papiergeld und Giralgeld, soweit es bisher als Thesaurierungsgut
diente, als solches unbrauchbar und ist nicht mehr gefragt; diese Geldarten
verlieren mit der Hortungsfunktion schließlich
____________________________________
(1)
Diese
Geldmenge entspricht nicht dem Begriff der Geldmenge der modernen Theorie, da
nicht alle Zahlungsvorgänge durch Thesaurierungsgüter verrichtet werden; der
Ausdruck wird trotzdem oft in diesem Zusammenhang gebraucht.
(Ri. schob hier ein Blatt
29 a ein, mit einer rauhen und handschriftlichen Skizze für die Angebotskurve
und Nachfrage- der Hortungsgüter. Es ist hier teilweise reproduziert. Vertikal der Preis, waagerecht das Angebot. –
J.Z.)
|_______________________________
Angebot
29
auch die Zahlungsfunktion
und damit die Geldeigenschaft selbst. Die plötzliche Beschränkung der
Geldfunktionen allein auf die Zahlung aktiviert die bisher zahlungsmäßig
ruhende Menge des Sicherheitsgutes, vermehrt also die nur für die Zahlung
verfügbare Geldmenge plötzlich in gefährlicher Weise. Dadurch tritt eine so
übermäßige und unverhältnismäßige weitere Entwertung des Geldes
(Preissteigerung, Schwarzhandel bei Preisstop usw.) ein, daß. die Preise sich
schneller erhöhen, als die Notenpresse die Notenmenge zu erhöhen vermag. Mit
den übrig bleibenden Geldwerten können die Güterumsätze nicht mehr ausreichend
getätigt werden. Eine umfassend geübte Liquidität zuzüglich
Thesaurierung, ob für Stunden oder Jahre, ist eben sogar technisch für die
Bewältigung der täglichen Zahlungsvorgänge unentbehrlich; die Liquidität, wenn
die Thesaurierung ihr zuwiderläuft, also nicht gleich läufig ist, genügt nicht
um die Umlaufsmittel allein im Verkehr zu halten. Eine furchtbare Beengung der
Zirkulationsmittel tritt ein, es ist kein Geld da, weil das Geld, das da
zu sein scheint, kein vollständiges Geld mehr ist. (jz29) So war der Umlauf an
Reichsbanknoten in Deutschland im Jahre 1923 von ca. 3 000 Mill. auf 100 Mill.
Goldmark gesunken und aus Geldmangel mußte ein sehr großer Prozentsatz der
Betriebe schließen, obwohl die Notendruckereien und zahlreiche zu Hilfe geholte
gewöhnliche Druckereien Tag und Nacht arbeiteten. Zugleich richtete sich das
Hortungsbedürfnis stürmisch auf andere Güter, die man als sekundäre
Hortungsgüter bezeichnen kann. Hier kamen insbesondere in Frage Aktien,
Grundstücke, Schmuck- und Luxusgegenstände, Möbel, schließlich “alles was
nicht niet- und nagelfest” war. Wenn vorhanden, richtet sich das
Hortungsbedürfnis mit elementarer Kraft auch insbesondere auf gewisse
wertbeständige Zahlungsmittel, z.B. illegal umlaufende Devisen, die alsbald
Geld wurden, bevor die Gesetzgebung überhaupt ihre Entstehung zu, sanktionieren vermochte.
Während also bei starker Entwertung der Sicherheitsgüter
die Nachfrage nach ihnen sinkt, eine Ent-Thesaurierung erfolgt und ein neues
Sicherheitsgut gesucht wird, wird bei einer starken Werterhöhung des
Sicherheitsgutes die Nachfrage nach ihm steigen und übermäßig gehortet werden,
weil der Wert der Anlage darin steigt. Die Preisminderungen des Geldes wirken
also bei starken Veränderungen auf Angebot und Nachfrage umgekehrt, wie die
Preisveränderung einer Ware.
30
d)
Die
Preisbildung und Sicherheitsgüter: Das Angebot.
Der zweite Unterschied der Sicherheitsgüter zu gewöhnlichen
Gütern besteht darin, daß die gehorteten Bestände, die dem
Wertaufbewahrungsbedürfnis dienen, nicht aus dem Bereich des Handels
verschwinden. Sie werden nicht konsumiert, d.h. nicht zerstört, well fast
jeder Erwerber solche Güter gerade im Hinblick darauf erwirbt, daß er sie im
Bedarfsfall gegen andere Güter eintauschen, also nicht konsumieren, kann und
will. Bei Konsumgütern und Produktionsmitteln gleicht sich jeweils am Markte
das Neuangebot aus neu erzeugten Waren mit dem Neubedürfnis nach diesen aus.
Die eingebauten Produktionsmittel und die verbrauchten Konsumgüter scheiden aus
dem Angebot aus. Bei Entwertung und Repudiierung (Zurückweisung) eines
Hortungsgutes aber kommt die ganze u.U. in Jahrhunderten gehortete Masse an den
Markt; die Repudiation eines Hortungsgutes (Metall oder Papiergeld, Giralgeld)
zieht daher für den Markt dieses Gutes und die dort unter Umständen angelegten
riesigen Sparkapitalien ein Ungleichgewicht, also eine Katastrophe nach sich,
die lawinenartig anschwillt, während bei anderen Gütern eine jede Preissenkung
unmittelbar zum Marktausgleich führt. - Bei Silber z.B. betragen die gehorteten
Weltvorräte ca. 350 000 to., während die jährliche Produktion etwa 8 000 to beträgt; bei Gold belaufen sich
Vorräte und Produktion auf (Wert in Dollar): 30 Mrd. und 1,4 Mrd; bei Papiergeld in D-Mark umgerechnet für die
deutsche Wirtschaft allein auf vielleicht
150 Mrd. und 15 Mrd. Ähnliche Verhältnisse gibt es bei den übrigen Waren nicht. Von den
langlebigen Konsumgütern verläuft das Angebot auch von Wohnungen ähnlich, wie
hier gezeigt. (1)
e)
Das
verdrängte Sicherheitsbedürfnis.
Die falsche theoretische Entwicklung der letzten 2
Jahrzehnte hat versucht, die durchaus erkannte Hortung einseitig als
Liquiditätsstreben aufzufassen, die Sicherheitsbedürfnisse zu verdrängen und
auf das Papier- und Giralgeld abzulenken, wobei man die Stärke des
irrationalen Urtriebes nach Sicherheit in Metall unterschätzte. Am stärksten
kommt dem
____________________________________
(1)
vgl. Zitat
31
Thesaurierungsbedürfnis
das Metallgeld mit dem effektiven Umlauf vollwertiger Münzen entgegen. Das
Papiergeld vermag erfahrungsgemäß der Hortung nur in geringerem Umfang zu
dienen. Durch Verdrängung erreichte man psychologisch nur eine Fehlleitung, die
sich störend auswirkte. Man bezeichnete den effektiven Goldumlauf z.B.
allgemein als eine Verschwendung, weil man nicht erkannte, welches Element der
allgemeinen Sicherheit und Beruhigung ein solcher effektiver Metallumlauf
darstellt. Er stellt vielleicht die Kapitalanlage mit der überhaupt höchsten
Effizienz dar. Indem man das Gold zunehmend aus dem Verkehr nahm und das Silber
(Silber-Münzgeld? – J.Z.) durch falschmünzerische Unterwertigkeit diffamierte,
nahm man den Völkern die Gegenstände ihrer urtümlichen, in den tiefsten
Bewußtseinsschichten (1) verankerten Hortungsbedürfnisse und verwies sie auf
die planlose Suche nach neuen Hortungsgütern, ohne ihnen unklugerweise
geeignete zu bieten. Die ersatzweise angebotene Kapitalanlage in Börsenwerten
enttäuschte zu oft, befriedigte nicht das Sicherheitsbedürfnis, vermehrt im
Gegenteil die Unsicherheit, umsomehr, als eine auf Papierwährung aufgebaute
Wirtschafts- und Börsenverfassung besonders große Kursschwankungen ausgesetzt
ist. Übermäßige internationale Kapitalwanderungen, Kapitalflucht, politische
Unsicherheitspsychosen und Flucht in die Ware waren die Folgen, die dann eine
noch größere Unsicherheit zur Folge hatten.
Dagegen ist das Vorhandensein vollwertigen Geldes im
tatsächlichen Umlauf eines Landes, solange sich die massenpsychologischen
Einstellungen nicht ändern, günstig zu beurteilen. Daß die Auffassungen
der Masse sich nicht geändert haben, beweist ein Blick auf die stoffliche
Zusammensetzung der Kriegsorden und der hohen politischen und militärischen
Rangabzeichen aller Länder, von Rußland über das Hitlerreich bis zu den
Vereinigten Staaten. In England und von englischen Theoretikern wurde der
Münzumlauf bis in die neunziger Jahre sehr hoch eingeschätzt; in Deutschland
hat man noch nach der Beendigung der Inflation im Jahre 1924 erst durch
Wiedereinführung des Silbermünzenumlaufs das Vertrauen des Volkes zur Währung
mit großem Erfolg wiederzugewinnen vermocht, und nach 1933 hat die neue
Regierung zuerst die 65 %igen silbernen 5-Mark-Stücke in solche mit 90 %
Feingehalt umgeprägt (Erlaß vom 7.11.33) und damit den Wert vollwertigen
Umlaufs bejaht und sich
____________________________________
(1)
vgl.
Rothacker.
32
Vertrauen geschaffen.
Das Vorhandensein zumal einer vollwertigen
Metall-Zirkulation ist das einzige bekannte ganz wirksame Mittel zur Gesundung
der verdrängten und gestörten Thesaurierungsfunktion, mit also zur Verhinderung
einer Zerstörung der Währung durch inländisches Mißtrauen (jz30). Sie ist eine
automatisch funktionierende Bremse gegen die plötzlichen Auswirkungen von
politischen und Vertrauenskrisen und über die wirtschaftliche Sphäre hinaus ein
starkes Element politischen Vertrauens (jz31). Gegenüber der
massenpsychologisch ganz vorwissenschaftlichen, oft geradezu kindlichen
Betrachtungsweise sogenannter “Geldtheoretiker" betont der
Silberspezialist Kunwald diese Bedeutung der Hortung und damit des effektiven
Metallumlaufs mit folgenden Worten:
"Die Münze spricht - wie gut wußten dies die Römer! Sie spricht im
täglichen Verkehr lauter zum Mann des Alltags, als Gesetze, die er nicht liest.
Sie erzählt täglich dem Volk nicht nur von der Macht, sondern auch von der
Verläßlichkeit und Treue der höchsten staatlichen Autoritäten ... Erfahrungsgemäß
hält kein gesellschaftlicher Herrschaftsaufbau der Unverläßlichkeit des
Geldwesens stand."
Das haben wir allerdings
in Europa, Afrika und Asien festgestellt. Z..B. folgte der Untergang des
britischen Empire durch freiwillige Auflösung der zentralen Herrschaft absolut
auf die Abkehr vom Goldstandard in England, die als Niederholen der Flagge
betrachtet wurde, wie in den befreiten Ländern allgemein bekannt.
f)
Das Ende der
Konsum-Hortungsentscheidung.
Hierzu tritt die bisher ebenfalls nicht genügend beachtete
Bedeutung der Hortung für die Preisbildung an den Warenmärkten. Geld und Ware stehen sich nur bei
ausgebildeter Hortung gegenüber. In der Brust des Käufers ringt der "Hang
zum Verbrauch", wie ihn Keynes genannt hat, mit dem Hang zum Aufschatzen,
zur Liquidität, zum Horten. Ist die Hortungsfunktion des Geldes gestört, so
bleibt beim Warenkäufer der einseitige Hang zum Verbrauch übrig. Niemand
will mehr sparen. Das Problem ist nicht mehr, sich zwischen Behalten und
Ausgeben des Geldes zu entscheiden, gelenkt durch den Zins, sondern nur noch zwischen
den verschiedenen, oft gar nicht benötigten Waren zu wählen. Die Folge
ist ein Sturm auf die Ware, in verschiedenen Graden, bis hin zum
Ausverkauf der Konsumgüter, auch der Investierungsmittel, — während die Spartätigkeit,
die Börse, der industrielle und öffentliche Anleihekredit Not leiden.
33
Wie die Erfahrungen in Deutschland im Jahre 1947-51
erweisen, kann folgender extremer Fall eintreten:
Die Zinsbildung endet, da jedermann Schuldner, niemand
aber mehr Gläubiger werden möchte; der Zins als Preis für den Verzicht auf
Liquidität geht an unendlich heran, übersteigt jedenfalls alle rational vom
Rentabilitäts-Standpunkt der Industrie aus vertretbaren Sätze. Damit endet auch
die private Finanzierung der Industrie. Nur noch der Staat kann im Steuerwege
die Industrie finanzieren, und die Industriefirmen, die schon stehende Anlagen
haben, finanzieren durch hohe Gewinne "sich selbst". Diese besondere
Form der Selbstfinanzierung durch übertriebene, vom Wettbewerb zu wenig
eingeschränkte Monopolgewinne geht, wie bei der Steuer, zwangsweise und auf
Kosten der Konsumenten. Sie wächst immer mehr an, weil in der entwickelten
Kreditwirtschaft der Kredit als Motor von Neugründungen und von neuer
Konkurrenz von überragender Bedeutung ist. Er fällt weg, mit ihm der
Wettbewerb. Infolge des einseitigen Hanges zum Verbrauch, der einseitigen
Haussestimmung ohne Baisseposition, der gestörten Hortung also, wird das
Konkurrenzsystem entscheidend geschwächt, der Monopolismus und das System der
Staatsübermacht begünstigt, das Preisniveau überhöht, und eine Ausbeutung im
Sinne von Marx hervorgerufen. Der Lebensboden der demokratisch-freiheitlichen
Staatsformen wird damit zerfressen. Ohne volle Sicherheitsfunktion des Geldes,
praktisch ohne Goldwährung, durfte (dürfte? – J.Z.) die Erhaltung und der Fortbestand
der westlichen Zivilisation in Frage gestellt sein. Denn ohne sie gibt es kein
(nicht genügend? – J.Z.) privates Kapital, keinen (ausreichenden? – J.Z.)
Kapitalmarkt, keinen genügenden Grad von Wettbewerb, keine (nicht genügend? –
J.Z.) unternehmerische Freiheit von Dauer.
Die zusätzlich als Hortungsersatz
34
gekaufte Ware wird
überwiegend wirtschaftlich fehlgeleitet, die Produktionskapazitäten werden
überspannt, es werden Rohstoffe und Arbeitskräfte verschleudert, die normalerweise
nicht benötigt werden, weil dafür besser die Hortung da ist. Das
Sicherheitsbedürfnis der breiten Massen wird in Scheinprobleme, wie
"Mitbestimmungsrecht”, verdrängt, weil unbefriedigt geblieben.
Störung der Hortung bedeutet also verschärftes Ungleichgewicht
an den Warenmärkten, wilde Nachfrage nach Waren, daher Tendenz zur
Preissteigerung und zur Qualitätsverschlechterung. Die Wirtschaftspolitik, die
Industrie, die Sparer und die Arbeiter haben daher ein dringendes Interesse an
einer Gesundung der Hortungsfunktion des Geldes. Beispielsweise war es bis Ende
1923 und bis Juni 1948 unmöglich gewesen, ein Gleichgewicht zwischen Ware und
Geld herzustellen. Nicht nur die staatliche Preispolitik versagte damals,
sondern das Staatsdefizit wurde immer größer, weil schließlich niemand mehr
Anleihen kaufen und sparen wollte, sodaß der Staatshaushalt, z.B. 1951, mit
Investitionsausgaben für die Industrie noch mehr überlastet wurde. Nach
Einführung wertbeständigen, z.T. auch metallischen Geldes ab November 1923 trat
mit unvorhergesehener Gewalt eine rückläufige Bewegung ein: Es begann die
Flucht aus der Ware in das Geld. Jede einzelne wertbeständige Mark wurde
als kostbares Gut angesehen, demgegenüber der bisherige eingebildete Wert der
Waren, die man angeblich so dringend gebrauchte, plötzlich dahin schmolz. Viel
weniger Ware wurde nachgefragt; sogar der Staatshaushalt ließ sich plötzlich
vermöge der wiederhergestellten Hortung (Kredite für den Staat) ausgleichen und
auch diese Ursache des Ungleichgewichts verschwand. Nach der deutschen
Währungsreform von 1948 wurde in falscher psychologischer Sicht, von einem
amerikanischen Wirtschaftsstudenten ausgehend, dem hortungssüchtigen deutschen
Volke weder Gold noch Silber geboten. Die Folge war ein seltener
Schwebezustand: das Geld gewann die Zahlungs-, Preisausdrucks- und
Liquiditätsfunktion wieder, wurde aber (mindestens bis 1951) als
Thesaurierungsmittel strikt abgelehnt, sodaß die weiteren günstigen Folgen
nicht eintraten.
Zum Schluß muß darauf hingewiesen werden, daß die Störung
der Hortung auch die Produktion äußerst nachteilig beeinflußt. Denn
nicht nur die Käufer flüchten bei Fehlen der
35
Sicherheitsdarbietung aus
dem Geld in die Ware, sondern auch die Verkäufer tun das gleiche. Die
Fabrikanten hamstern Rohstoffe und Arbeitskräfte (vgl. die von 1941 bis 1944 in
Deutschland zur Bekämpfung dieses Übels erlassenen vielfältigen Vorschriften);
die Händler behalten die gute Ware für sich und geben nur den Schund weiter
(vgl. die "Privatbibliotheken" der Buchhändler & die
pseudo-kunstgewerblichen Gegenstände); die Bauern essen ihre Eier selber, was
sie bei gesunder Hortungsfunktion als ein Verbrechen angesehen hätten, und die
Arbeiter vertrödeln die Zeit und machen Privatarbeiten.
Will man diesen Unwillen zur Lieferung und Leistung mit
lohnpolitischem Entgegenkommen, durch "Leistungslöhne" usw.
beikommen, so kuriert man am Symptom: Weitere Preissteigerungen, noch größere
Geldentwertung, noch stärkere Erschütterung der Hortungsfunktion des Geldes
sind die Folge.
In der wirtschaftspolitischen Praxis pflegt gerade der Produktionsrückgang
es zu sein, durch den eine Änderung des wirtschaftspolitischen Kurses erzwungen
wird. Nur der Leistungsstreik der Arbeiter und der Sparer hat in den
Jahren 1923 und 1948 die Machthaber zur Stabilisierung der Währungen und damit
zum Versuch der Wiederherstellung der Hortungsfunktion des Geldes gezwungen,
nicht die eigene Einsicht. Hugo Stinnes und
Friedrich Minoux, dessen vormaliger Generaldirektor, erklärten vor der
Stabilisierung noch 1923 (jz32) wiederholt, es sei “noch zu früh” (d.h. man
habe sein Schäflein noch nicht ganz im Trockenen), und die Regierungen wie auch
die Gewerkschaften beugten sich dem. Niemand trat im Reichstag als Sprecher des
Volkes auf, dessen Lebensstandard auf ca. 1/10 des vorherigen gesunken war. Im
Jahre 1948 war das Verhalten der alliierten und deutschen Träger der
Souveränität leider ebenso. Nur der Streik der Leistenden und Sparer erzwang
beide Male die Neuregelung; die anderen Motive waren dieser Triebkraft
gegenüber sekundär.
g) Volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung des
Sicherheitstriebes.
Die Befriedigung des Sicherheitsbedürfnisses erscheint
zunächst wie die Lehre vom Konsum, die man bekanntlich aus der rationalen
Wirtschaftslehre herausnehmen will. Jedoch
36
ist die
volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung dieses Bedürfnisses durchaus ein
ökonomisches Problem, dessen Behandlung sogar sehr ergiebig ist. Auf alle Fälle
verursacht die Decking des Thesaurierungsbedarfes Kosten; es fragt sich nur, ob
die Kosten der planlosen Deckung des mißgeleiteten Hortungstriebes nicht sehr
viel höher sind, vielleicht 10 oder 100 mal so hoch, wie die Kosten der
Metallwährung. Es sollen hier nur kurz einige Ergebnisse solcher Untersuchungen
gegeben werden:
1. Die Hortung in Gütern des Warenhandels ist unwirtschaftlich,
da die darin angelegten Milliarden in 10 bis 30 Jahren durch Abnutzung (Uhren
z.B.[jz33]) und Außer-Mode-Kommen (der Photo-Apparate usw.) entwertet sind.
Noch unwirtschaftlicher ist Überluxus (z.B. in Kleidung, Essen) und Hortung von
Lebensmitteln, die verderben.
2. Die Hortung in Edelmetall, Münzen und Barren ist sehr
wirtschaftlich (jz34).
99 % der dazu nötigen
Güter sind bereits vorhanden und brauchen nicht erst erzeugt und dem
Sozialprodukt entnommen werden. Die derzeitigen Besitzer (die amerikanischen
Steuerzahler) sind mit der heutigen Herausnahme des Hortungsgutes Gold aus dem
Verkehr auf ihre Kosten nicht zufrieden, und suchen eine Neuverteilung, suchen
selbst Sicherheit im Golde für sich. Entscheidend ist aber, daß bei der
reinen Goldwährung die auf Goldeinheiten lautenden Geldverpflichtungen(
festverzinsliche), weil Liquiditätsvorsorge und Sicherheitsvorsorge
sich weitgehend decken, die überragende Masse der Hortungsgüter zugleich
Sicherheitsgüter werden, also nicht nur nichts kosten, sondern eine große
Ankurbelung des Kredits erreichen, wogegen die Goldkosten zu vernachlässigen
sind.
Diese gleichzeitige Deckung der Liquiditäts- und
des Sicherheitsdranges ist bei der (Festkurs-) Papierwährung (nach S. ...)
nicht gegeben, weil bei dieser nur die Verflüssiger teilweise in Geld
bleiben, während die Horter in die Waren gehen. Die ganze Maschine, deren
Nutzeffekt in der Befruchtung des langfristigen Kredits liegt, läuft also
gewissermaßen leer, sogar negativ wegen des zusätzlichen und wirtschaftlich
nutzlosen Verbrauchs von Handelsware. Die Laien von heute haben eine schöne
Maschinerie zu Stande gebracht - nur sie geht nicht!
37
3. Zu beachten ist, daß die Preisbildung des einen
Hortungsgutes nicht überlastet werden darf. Möglichst viele
wertbeständige Rechen- und Hortungsmaßstäbe sind bereitzustellen, wenn der
Verkehr sie wünscht, und die Warenpreise müssen so weit wie möglich der freien
Bildung überlassen sein. Würde man alle
Warenpreise, womöglich noch die Devisenkurse, Effektenkurse und Löhne,
durch staatlichen Befehl festlegen, so wäre Gold das einzige preisfreie Gut.
Dessen Preisbildung würde daher ganz anormal werden, indem alle freien Gelder
bei allen möglichen psychologischen Motiven in Goldkäufe drängen, oder auch
einmal daraus herausgehen würden. Durch so übermäßige Schwankungen wäre das
Gold verhindert, seine Rolle als Thesaurierungsmetall spielen zu können, da
seine Preisbildung sich in Sprüngen bewegen würde.
Das ähnliche gilt vom Außenhandel in Waren und Gold.
Werden alle oder fast alle Waren durch Kontingente oder Zölle in ihrer
Bewegungsfreiheit gehemmt, so kann Gold die einzige Zoll- und kontingentsfreie
Ware sein. Bei Veränderungen in der Zahlungsbilanzsituation würde die
Ausgleichsfunktion des Goldes überlastet werden, es würde extrem abströmen oder
einströmen (jz35). Nötig ist daher, daß viele Waren frei exportiert und
importiert werden können, so daß diese in erster Linie die Ausgleichsfunktion über
(ausüben? – J.Z.) und das Gold nur einen Restausgleich zu bewältigen hat (jz36).
Ebenso ist es besser, wenn in der inneren Wirtschaft mehrere beliebte Thesaurierungsgüter
zur Wahl stehen, damit die Sicherheitsfunktion nicht auf einem Gut, z.B. auf
dem Gold allein, ruht, sondern sich besser verteilt.
38
§ 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen
untereinander.
Wir fassen zusammen: Das Geld dient als Zahlungs- oder
Verrechnungsmittel der Übertragung von Forderungen und Schulden und es dient
als Währung der Messung und der Aufbewahrung von Werten.
Nicht alles Geld erfüllt diese drei Funktionen sämtlich.
Geld, das nur der rechtlich-organisatorischen Auflösung von Schuldverhältnissen
dient, aber nicht Währung ist, wird auch Zahlungs- oder Verrechnungsmittel
genannt. Es gilt als unvollkommenes und unselbständiges Geld, als
"akzessorisch". Um vom Sprachgebrauch nicht zu sehr abzuweichen,
versagen wir ihm nicht den Geldcharakter (im Gegensatz noch zu Knapp).
Die Funktion als Wertmesser und Preisausdrucksmittel ist
das Wesen der Währung, die ein Geld ist, das in höherem Grade Geld ist
als das bloße Zahlungsmittel. Das Preisausdrucksmittel ist immer zugleich
Zahlungs- oder Verrechnungsmittel; eine Währungseinheit, die nicht zugleich als
ein solches Mittel verwendet werden könnte, könnte nicht die Preise ausdrücken,
weil sie bei der Preisbildung keine Wert-Vergleichung ermöglichte, und daher
nicht Währung sein kann. Währungsgeld
nennt man "valutarisch"; damit hat es nicht nur die Preisausdrucks- und
die Zahlungsfunktion, sondern diese letztere in besonderer Form: Valutarisches
Geld, Währung, ist stets entweder aufdrängbar(vgl. § 11 “Zahlkraft”) oder es
enthält einen allgemein freiwillig anerkannten und unbezweifelten Wert in sich:
es ist Selbstwertgeld (z.B. Metallgeld).
Um dem Währungsgeld, das auf der 2. Stufe der Geldqualität
steht, aber zur Vollkommenheit zu verhelfen, ist noch die dritte Geldfunktion
nötig: die Hortungsfunktion, die in die Liquiditäts- und Sicherheitsfunktion
zerfällt. Ohne die Hortungsfunktion kann die Preisbildung der vollendeten
Kreditwirtschaft, nämlich die freie Wahl des Wirtschafters zwischen Kaufen und
Nichtkaufen nicht zustande kommen, ist auch die
Werterhaltungsfunktion des Geldes nicht gegeben. Die vollkommene Währung
enthält also alle drei Geldfunktionen, die Währung nur zwei, das Zahlungsmittel
nur eine.
Neben diesen drei Hauptfunktionen des Geldes sind noch
Nebenfunktionen zu erwähnen: Das Geld kann zu Steuer- und Zollzahlungen, auch
zu Geschenkzwecken verwendet werden, es kann
39
auch Zug um Zug gegen
Ware über den Ladentisch gereicht werden, wobei überall von der vorherigen Entstehung einer Schuld, die solviert
(bezahlt) würde, rechtlich nicht oder nicht immer gesprochen werden kann; dies gilt alles auch vom akzessorischen
Gelde.
Das Währungsgeld, soweit es sich nicht um vollwertiges
Metallgeld, sondern um Papiergeld mit staatlich verordneter Aufdrängbarkeit
handelt, kann nun auch noch als eine Art lautloser Steuer zu Gunsten des
Staates, als "Requisitionsschein” (de Viti de Marco), überhaupt
als Instrument der Konjunktur- und Exportpolitik verwendet werden. Für
diese Sonderform des Geldes können wir also eine weitere Funktion feststellen.
Vielleicht könnte man weiter sagen, daß
es überhaupt erst die Kreditwirtschaft und ihre besondere Art der Verknüpfung
von Produktion und Absatz durch Einkommen und Einkommensverwendung schafft.
Diese Eigenschaft des Geldes dürfte aber schon über die Lehre von den
Funktionen des Geldes hinausgehen.
Den drei Funktionen des Geldes werden später die
Hauptgeschäftszweige der Banken entsprechen: die Zahlungstätigkeit sowie der
Handel in Liquidität und in Sicherheiten.
(J.Z.:
Seiten 40 bis 51 scheinen in diesem Manuskript zu fehlen, wenn man nur die
Seitennummerierung in Betracht zieht. Aber nach der Gliederung fehlt kein
Kapitel. Den Stoff der früher in Seiten 40 bis 51 enthalten war hat Ri.
wahrscheinlich in spätere Kapitel übernommen.
Ri. hat auf dieser Seite
so viel handschriftlich geändert, auch an der ursprünglichen Gliederung, daß
ich vielleicht nicht alle Einzelheiten richtig übertragen habe.
Eine seiner Anmerkungen
ist aber: “(40-51 fehlen)” - Wollte er hier doch noch etwas einfügen oder nur
darauf hinweisen, daß die Seitennummerierung in der neueren Fassung
unterbrochen ist? - J.Z.)
a 52
Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten.
Vorbemerkung:
(Handschriftliche
Anmerkungen:
“Defin. des Löffels
[Withers?]
§ 1: Zahlung ist
Verrechnung, hat mit Liquidität nichts zu tun.
Aber § 2: Preisausdruck:
Ist das gleich Tausch in irgendwas? Nein, da würde die einheitliche Währung
fehlen.
§ 3: Hortung? Hier
mehr Liquidität.
Die Arten (Erscheinungsformen) des Geldes.
Wir unterscheiden drei Geldarten, nämlich
(später fünf! – J.Z.) (Aus 3: a,b,c,
wurden in der Gliederung 5, nachdem er Einlösungsgeld und Verrechnung hinzusetzte: § 5 - § 9. – J.Z.)
1.
Hochwertige Liquidität
§ 5. Selbstwertgeld,
§ 6. Einlösungsgeld,
§ 7. Festkursgeld
§ 8. Marktkursgeld
(§ 9. Verrechnung: Jedoch Anmerkung: “Nein, heraus, ist
eine Funktion!”)
2. Liquidität
geringeren Grades
Verrechnung
Liquidität
Dabei muß man sich darüber klar sein daß unter hier unter
“Arten” (§§ 5-8) nur das körperliche Geld gemeint ist. (Nur der des Geldes, der
körperlich oder als Guthaben erscheint, kann in Arten zerlegt werden, das
"Nichts" nicht.) Treten, wie in § 1 dargestellt, zwei gleichartige
Forderungen einander gegenüber, die dann durch Aufrechnung erlöschen, einem
Nichts Platz machen, und betrachte ich diese Nichts-Werdung
(Vernichtung, Skontration) als Geldtätigkeit, so kann ich dieses
Geld nicht in die Artenlehre einbeziehen. Sehe ich jedoch, wie wir in § 1, die
einander gegenübergestellten Guthaben (Schulden) als Geld an, was eine
Frage der Definition ist, und wobei ich den Vorbehalt machen muß, daß
quantitative Erörterungen wegen der Skontrierbarkeit unzulässig sind, so kann
ich auch hier von einer "Art" des Geldes reden.
Zur (weiteren) Rechtfertigung unserer Einteilung diene
folgendes: Man kann das Geld nach verschiedenen Einteilungsprinzipien
behandeln: nach dem Stoff, aus dem es gemacht ist, nach den Funktionen, nach
der Neigung der großen Masse der Bevölkerung, Geld bestimmter Art zu besitzen,
zu behalten, kurz: zu horten, schließlich nach der gesetzlichen oder sonst
rechtlichen Regung der Annahme. Die Gruppierung nach Stoffen hat nicht
befriedigt, weil es stoffwertloses z.B. Giralgeld gibt, das sich zum mindesten
scheinbar diesem Einteilungsprinzip entzieht. Es hat sich aber darüber hinaus
gezeigt, daß mit einem und demselben, aus einem bestimmten Stoff gemachten Geld
ganz entgegengesetzte Erfahrungen gemacht werden können, weil sich aus
demselben Stoff Geldarten ganz verschiedener wirtschaftlicher und rechtlicher
Wirkung herstellen lassen, sodaß durch diese alte
b 53
Einteilung viel Verwirrung
gestiftet worden ist. - Die Einteilung, nach Funktionen würde gewiß eher das
Wesen des Geldes treffen, jedoch hängen
die Funktionen offenbar von der körperlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Gestaltung, d.h. insbesondere seiner Zahlkraft (Kapitel 3) seinem Kurs, seiner
Emission und seinem Rückstrom ab,
(Kap. 4) (J.Z.: In der letzten mir vorliegenden Gliederung gibt es
kein so genanntes Kapitel! – Siehe das spätere Kapital 3: “Zwei
entgegengesetzte Staatslehren.” - J.Z.)
sodaß die Einteilung nach
Funktionen nicht die Geldarten bezeichnen darf. Bei den Geldarten handelt es
sich ja darum, daß in der Wirtschaft, besonders heute, nicht eine homogene
Geldmenge einer Warenmenge gegenübertritt, wie der Primitive von heute sich
das vorstellen mag, Die verschiedensten Gelderscheinungen, in ihrer Entstehung
und ihrem Untergang "unternehmungsweise getrennt", d.h.
unterschiedlich gefaßt je nach den "Einheiten" Unternehmung und
Haushalt (privater, öffentlicher), schließen sich kreislaufartig an einander
an, treten einander gegenüber, werden saldiert und bieten ein Widerspiel zum Güterkreislauf,
ohne ihm mengenmäßig "gegenüberzustehen". -
Wir werden daher die rechtliche und geschäftliche Regelung der Zahlkraft, d.h.
der Annahme, zur Grundlage unserer Einteilung machen. Von ihr nämlich,
wie sich später zeigen wird, hängt diese "unternehmungsweise"
Gliederung des Geldphänomens ab.
Unsere Einteilung unterscheidet daher zunächst zwischen
Sachwertgeld (Selbstwertgeld) und sach- und stoffwertlosem Geld. Das
wesentliche bei jeder wirtschaftlichen Erscheinung ist die Wert- oder
Preisbildung, und diese geschieht bei beiden Arten des Geldes in ganz
verschiedener Weise. Die Preisbildung des "Selbstwertgeldes” geschieht auf
dem Warenmarkte, da dieses Geld zunächst eine Ware ist und als solche am
Warenmarkte gehandelt wird. Das zuletzt genannte "stoffwerte lose"
Geld erhält mangels jeden Warencharakters seinen Wert auf andere Weise: durch
die "Annahme", die später genauer zu erörtern sein wird, und von der
es sehr verschiedene Arten gibt.
Die übliche Vereinfachung der Geldtheorie auf nur eine
Geldart erscheint als eine unzulässige Simplifikation; offenbar sind keineswegs
alle Gelderscheinungen auf der heutigen Erdoberfläche, geschweige denn die
Erscheinungen der Geldgeschichte mit diesem primitiven Handwerkszeug zu
bearbeiten. Es ist eine entscheidende Aufgabe der Geldtheorie, die vielfältigen
und unternehmungsweise aufgespaltenen Gelderscheinungen der Gegenwart und
jüngeren Vergangenheit gleichzeitig und zwanglos zu erklären (Val. F. Wagner).
Wir wenden uns zunächst dem Selbstwertgeld zu.
c 54
"Selbstwertgeld" ist das Geld, das seinen Wert in
sich selbst trägt, das ihn also von seinem nebenbei noch vorhandenen
Charakter ableitet. Mit den Worten “Wert in sich selbst" ist natürlich
nicht gemeint, daß ein solcher Warenwert ohne Vorhandensein einer Angebots- und
Nachfragekurve entstehe, vielmehr gerade durch sie, genau wie bei anderen Waren,
wenn auch mit besonderer Kurvengestalt, wie bei den Thesaurierungsgütern (§ 3).
Man könnte plastischer auch von "Metallgeld" sprechen, würde dadurch
aber in die Verlegenheit kommen, alle Scheidemünzen und sonstigen nicht
vollwertigen und nicht valutarischen Münzen besonders ausscheiden zu müssen,
weswegen ein besonderer Ausdruck "Selbstwertgeld" notwendig ist. Das
Selbstwertgeld ist praktisch immer vollwertiges Metallgeld; anderes kommt aus prägetechnischen
Gründen sowie wegen der Hortungs-vorstellungen der gegenwärtig lebenden
Menschheit, abgesehen von den Resten primitiver Kulturen in der Gegenwart,
nicht in Frage. Das unterwertig aus "Sachen”, etwa Silber, geprägte Geld
ist, wie es Rostowtzeff genannt hat, eine "Metall-Assignate", meist
wird man sagen können, ein auf Metallblech gedrucktes Staatspapiergeld. Es
rechnet nicht zum Selbstwertgeld. -
Damit ein Geld "Selbstwertgeld" sein kann, muß
es vollwertig sein, d.h. sein Metallgehalt (fein, also ohne unedle Beimengungen)
muß dem Münzfuß entsprechen. Ist 1 g Gold die Währungseinheit, so muß die diese Einheit darstellende Münze
auch wirklich 1g Gold, fein enthalten (vollwertig sein), und nicht weniger. Das
(stets vollwertige) Selbstwertgeld wird also durch seinen Edel-Metallgehalt
definiert (jz37). Es kommt bei der Definition nicht darauf an, wieviel diese
Edelmetallmenge wert ist, sondern allein auf ihre Quantität. Sie ist
also durch die physikalische Masse bestimmt (g, kg, Unze usw.). Das
"Rauhgewicht” (einschließlich unedler Beimengungen) ist unbeachtlich, der
"Feingehalt” entscheidet.
Warum können solche Metallstücke als Geld, ja als Währung
dienen? Weil sie der Thesaurierung (§ 3) dienen, nicht ihres Nutzens als
Rohstoffe usw. wegen. Es sind meist irrationale Gesichtspunkte, die ein Gut zum
Hortungsgut machen oder nicht. Es handelt sich im allgemeinen um zutiefst
eingewurzelte Volksvorstellungen, die
mit dem gesamten kulturellen Milieu gegeben sind und die sich schwer oder kaum
ändern oder planmäßig umgestalten lassen:
d 55
Nach solchen vollwertigem Selbstwertgeld herrscht die
allgemeinste natürliche Nachfrage, und zwar zu Zwecken der Hortung und Zahlung,
daneben des industriellen Verbrauchs und zu Schmuckzwecken. Bei allgemeinem
Vorhandensein von Selbstwertgeld wird auch der Staat gern bereit sein,
Selbstwertgeld anzunehmen, da auch die Bürger bereit sein werden, es von ihm
wieder als Zahlungsmittel anzunehmen. Die große Masse der Gläubiger wird es
zur Tilgung ihrer Forderungen annehmen; auch im Zug-um-Zug-Einkauf und bei
Kreditgewährungen wird man es leicht verwenden können. Es trägt seinen Wert in
sich, da es selbst wertvoll, Selbstwertgeld ist. Wenn diese Wertvorstellungen
durch eine jahrhundertelange, vielleicht Jahrtausende währende Geschichte
befestigt sind, wird es überhaupt der einzige Wertmesser sein. Es ist damit
eigentlich nur noch Geld im Sinne des Preisausdrucksmittels und der Hortung,
stellt also die Währung dar, hat also zunächst mit der Warenseite der
Wirtschaft nichts mehr zu tun. Daraus hat eine oberflächliche und
modernistische Betrachtung den Schluß gezogen, daß man den dann nur noch
"lästigen” Warencharakter ganz beseitigen und zum valutarischen
Papiergeld übergehen könne. Noch "klügere" Autoren und Staatsmänner
haben gemeint oder realisiert, das Gold dann für die "dumme Masse"
als äußere Fassade stehen zu lassen, ihm je jede Bedeutung aber zu nehmen und
"lautlos" zum valutarischen Papiergeld überzugehen.
Das beruht aber auf einer Verkennung des Wesens der
Selbstwertwährung, das allerdings einer wesentlich gründlicheren Analyse
bedarf. Die Selbstwertwährung, gezeigt
am Beispiel des vollwertigen Goldgeldes, wäre bei dieser Betrachtung nur eine
auf Goldblech gedruckte Papierwährung. Das ist sie aber nicht. Zum Wesen der
Goldwährung gehört vielmehr unabdingbar ihr zweiseitiger Aspekt: daß sie
einerseits Währung ist, also Recheneinheit, in der die Warenpreise sich
bilden, mithin zunächst abgetrennt von jeder Möglichkeit, Ware zu sein, well ja
ihr Preis (zunächst) nicht ausgedrückt werden kann. Denn eine identische
Gleichung 1 Lira (Mark, Täl, shilling usw.) = n kg Gold, oder n g Gold = n g
Gold, würde nicht weiterhelfen. An sich selbst kann man keinen Maßstab messen. Auf
der andern Seite aber ist und bleibt der Warencharakter des
Selbstwertgeldes erhalten. Das ist für das Wesen des Selbstwertgeldes sogar
entscheidend! Es kommt dabei auf eine Figur an, die noch niemals in der Theorie
der Goldwährung darge-
e 56
stellt ist (1):
Zur Goldwährung,
wie zu jeder Selbstwertwährung, gehörig nämlich unabdingbar ein Goldmarkt.
Der Selbstwert dieses
Geldes würde nämlich eine reine, vielleicht aus ferner historischer Zeit
überlieferte Vermutung sein, die nie bewahrheitet werden könnte, wenn keine
wettbewerbsmäßige Preisbildung dieses Hortungsgutes (meist Gold und Silber)
vorhanden ist. Ohne Preisbildung, und zwar ohne öffentliche Preisbildung an
einem möglichst vollkommenen Markte kann im allgemeinen auf die Dauer überhaupt
kein Wert unangezweifelt bestehen. Die Marktpreisbildung ist ja gerade die
offene und ungeschminkte Beantwortung aller Fragen und Zweifel der
Mißtrauischen! Bin dauernd angezweifelter Wert aber wird eines Tages ein
Minderwert, wenn er sich nicht immer wieder durch voll in bar bezahlte
Kaufpreise ungemindert zu manifestieren vermag. Bei Gold- oder Silberwährung,
bei der die Thesaurierung eine entscheidende Rolle spielt, ist daher ein
funktionierender Gold- oder Silbermarkt absolute Voraussetzung ihres
Funktionierens.
Nun scheint ein Markt in Gold nicht möglich zu
sein, wenn die Goldeinheiten in Goldeinheiten gemessen, d.h. gehandelt werden müßten,
wobei sich offenbar immer ein Goldpreis von 1 g = 1 g ergäbe, also die erwähnte
identische Gleichung, Es ist daher der Kunstgriff nötig, den Goldmarkt als eine
Ausnahme im gesamten Markt- und Preisgeschehen des Landes zu konstituieren:
es wird ein besonderer Markt errichtet, an dem die Preise nicht in
Goldeinheiten, sondern in Einheiten eines bestimmten anderen
Zahlungsmittels oder mehrerer festgesetzt werden. So könnten z.B. an einem
heute in Deutschland zu errichtenden Goldmarkt die Preise in den üblichen
(valutarischen) D-Mark Noten der Bank Deutscher Länder notiert werden. Am
Pariser Goldmarkt werden sie in den ebenfalls valutarischen Noten der Bank von
Frankreich festgestellt, entsprechend in England in Bank-von-England-Noten.
Dabei kommt es nicht darauf an, daß die Geldeinheiten, in denen der
Goldpreis notiert wird, valutarisch sind. Sie können ebensogut akzessorisch, also nur
Zahlungsmittel, und nicht Währung, sein.
Es ergibt sich nämlich etwas Drittes. Der künstlich in
einem solchen "Freihafengebiet” geschaffene Goldmarkt (es braucht sich nur
um ein Zimmer im Börsengebäude oder einen Tisch in einem Café
____________________________________
(1)
außer vom
Verf. im "Anderen System", 1932, S. …
f 57
oder um regelmäßige Telefonverbindungen,
wie in Tanger, zu handeln), in welchem Gold nicht Währung, sondern Ware
ist, ist doch kein Warenmarkt. Denn er ist künstlich und handelt nicht
in Landeswährung. Aber er ist viel mehr und leistet viel wertvollere
Dienste: Er konstatiert täglich den Wert der in dem Lande neben dem Golde
umlaufenden papierenen Geldarten. Darum ist es gerade gut, wenn die
Goldpreisfeststellung nicht nur in einer Geldart, sondern in allen
wichtigen Geldarten des In- und Auslandes vorgenommen wird, in denen überhaupt
Umsätze stattfinden. Hat die Goldmünze in DM-Noten ein Agio von 10 %, wird sie
also mit 1,10 DM notiert, so hat die DM-Note gegenüber dem Golde ein Disagio
von 1/1.10 = 9,0909... % = rd. 9,1 %/
Der Goldmarkt bildet also durch einfache reziproke Umkehr
seiner Kurse eine Kursnotiz der papierenen Geldarten, wodurch allein die
Goldwährung vollendet und als leistungsfähiger gegenüber der Papierwährung
klassiert wird. Eine Währung, die durch tägliche öffentliche Preisbildung
Jedermann eine Kontrolle erlaubt über den Wert der von ihm verwendeten
papierenen Zahlungsmittel, deren Selbstwert zudem seit Jahrhunderten relativ
stabil ist, muß ein ganz anderes Vertrauen in ihre Sicherheit und damit in ihre
Liquiditäts- und
Thesaurierungseignung einflössen, als eine unkontrollierbare, lautlosen
Einflüssen zugängliche und leider oft auf Dummenfang berechnete Papierwährung.
Das Problem des abgetrennten, aus dem Währungsgebiet
herausgelösten besonderen Goldmarktes bietet natürlich auch juristische
Schwierigkeiten; seine mangelnde theoretische Vorbereitung mag zu der
kritischen Lage der Goldwährung in der Gegenwart beigetragen haben. Ökonomisch
kam hinzu, daß man die Zusammenhänge zwischen Gold, Öffentlichkeit, Thesaurierungsqualität
und notwendiger Kritik an den papierenen Zahlungsmitteln, die alle über den
Goldmarkt laufen, nicht klar sah, sondern nur ahnte (jz38).
Denn eine laufende Kritik ist natürlich bei jedem
Papiergeld, das doch im besonderem Maße Menschenwerk
ist, erforderlich. Hier liegt nun gerade die entscheidende Schwäche (jz39) der
Goldwährung mit Goldmarkt: Sie unterwirft die Notenbankpräsidenten einer so
schonungslosen Kontrolle und deckt Mängel der Staatsfinanzen, also auch der
Geschäftsführung der meist aufsichtsführenden Finanzminister, so rücksichtslos
auf, daß sich eine Art “Internationale der Finanzminister und der
Notenbankpräsidenten” mit Tendenz gegen die
g 58
Goldwährung gebildet hat.
Es ist zu bequem, mit Staatsgeldern unkontrolliert wirtschaften zu können, es
ist zu angenehm, gewisse Lehrlingsregeln des Bankgeschäfts ungestraft verletzen
zu können. Warum sich so schweren Kontrollen durch den objektiven Markt zu
unterwerfen? Besser, Marktwirtschaft nur zu propagieren, sie aber in seinem eigenen
Kreise zu verhindern, keinen Goldmarkt zuzulassen.
(J.Z.: Rittershausen
machte sich in den Kreisen der offiziellen und der populär anerkannten
“Experten” sehr unbeliebt durch eine Bemerkung, die dem Sinne nach lautete:
“Nicht die Goldwährung hat versagt sondern diejenigen, denen sie anvertraut
war.” - Nur aus meinem schlechten Gedächtnis zitiert. – Diese Bemerkung hat
auch seiner Karriere sehr geschadet. U.v. Beckerath riet immer an: Nie Personen
angreifen. Nur immer Ideen, Prinzipien und Meinungen. - J.Z., 27.2.05.)
Eine weitere Frage ist, ob dem Selbstwertgeld stets die Aufdrängbarkeit
zu pari zukommt. Verdankt das Selbstwertgeld, also z.B. die Goldmünze, einer Chartalität,
der "staatlichen Rechtsordnung", seinen Wert? Diese Aufdrängbarkeit
ist nicht erforderlich, solange ein freier Goldmarkt vorhanden ist, denn
dieser beweist täglich die freie Annahme des Goldes und der Goldmünzen. Bei
Goldwährung haben nun die meisten Landesgesetze bestimmten Münzen
Aufdrängbarkeit, also den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel, erteilt.
Das ist ein Superfluum, ein Meter (Metermaß? Mittel? – J.Z.), das überflüssig
ist. Zweckmäßig kann eine solche Maßnahme sein, wenn damit bestimmte Typen von
Münzen im Umlauf gefördert werden sollen, um die vielen historischen Münzen und
Sorten auszuschalten und den Umlauf und die Kontrolle im Publikum zu
erleichtern. Es gibt auch Selbstwert-Münzen, die nicht durch Gesetze
aufdrängbar sind, z.B. die Maria-Theresia-Thaler, heute noch eine der
wichtigsten Währungen für die Randländer des Golfs von Aden etwa. So vorteilhaft
die Aufdrängbarkeit münztechnisch erscheint, so hat sie doch den Nachteil, daß
durch sie unterwertige Ausprägungen von Münzen durch die Regierungen unter
Umständen erleichtert in den Verkehr gebracht werden können.
Wichtig ist noch, zu erwähnen, daß die Selbstwertwährung
die einzige ist, die sich sofort von selbst einführt, wenn man sie nur nicht
verbietet. Alle anderen Währungen müssen durch komplizierte gesetzgeberische
Akte "eingeführt” werden. Die Goldwährung trägt ihre Überlegenheit in sich.
Hebt man die ihr entgegenstehenden Verbote auf, so ist sie da. Die dagegen
eingewandten Schein-Bedenken, woher das Gold kommen solle, wieviel
"Devisen" das koste usw. existieren nicht (jz40). Werden die Verbote
aufgehoben, so werden zuerst einige Kaufleute, dann einige Kapitalsuchende und
-anleger Verträge in Goldeinheiten privat vereinbaren. Gehandelt wird Gold z.B.
für industrielle, zahnmedizinische und chemische Zwecke überall frei, trotz
aller Verbote, auch in USA, Rußland,
h 59
England und auf dem
Kontinent. Ist sogar das Verbot aufgehoben, so läßt sich aufgrund der so
zustande-gekommenen Kurse leicht die Umrechnung von Goldgewichts- oder
Münzeinheiten in die jeweilige Landeswährung bewerkstelligen. Damit ist die
Goldrechenwährung, und das ist die Goldwährung, da, denn Preise und Verträge
werden bald allgemein auf Goldeinhalten gestellt werden. Die Frage, ob die so
abgeschlossenen Verpflichtungen in diesen oder jenen Zahlungsmitteln solviert
oder skontriert werden sollen, ist gar keine Währungs-, sondern Zahlungs- und
Abrechnungsfrage.
Es erübrigt sich wohl, auf eine "Form” der
Goldwährung zu sprechen zu kommen, die keine ist: Die Beibehaltung der Goldwährung
im Gesetze bei gleichzeitigem Verbot des Goldbesitzes und des Goldhandels durch
andere Gesetze. In diesem Fall ist Gold nicht mehr aufdrängbar, überhaupt nicht
mehr legal verkäuflich,
ist also nicht mehr Währung. Die "Ablieferung", praktisch immer zu
einem unter dem freien Marktpreis liegenden Kurse, an den betreffenden
Staat, kann nicht als Ersatz für den freien Verkauf angesehen werden, stellt
vielmehr eine teilweise Enteignung dar. Die scheinbare Aufrechterhaltung der
Goldwährung, die damit oft Hand in Hand
geht, stellt nur ein Täuschungsmanöver dar.
Gerade die Betrachtung der Goldwährung und des Goldmarktes
ergibt, daß eine rein quantifizierende mathematische Theorie nur wenige,
zusammenhanglose und noch nicht einmal wesentliche Charakterzüge des Geldes zu
erforschen vermag. Morgensterns Theorie der Spiele und der Verhaltungsweisen,
der wir uns anschließen, ohne Morgenstern ganz zu folgen, hat andere
Möglichkeiten. Die Begriffe des Bluffs und der Täuschung, z.B. bei drohender
Kurskontrolle durch den Goldmarkt von Seiten der Notenbankleitung oder der
Staatsorgane, sind alltägliche Erscheinungen, die quantitativ nicht erfaßbar
sind. Die Antwort, die ich immer erhalte “… das dürfen sie natürlich nicht
tun!" wird dem Tatbestand nicht gerecht. Es handelt sich beim Geldwesen um
Spiel und Kampf einzelner Wirtschafter und ganzer Zahlgemeinschaften gegen
andere, bei denen alle Methoden der Fairneß und des Mogelns, des Handels, des
Kredits, aber auch des Betrugs und der Täuschung angewendet werden. Deren
wissenschaftliche Erkenntnis ist unmöglich, wenn diese Vorgänge als
physikalische Ströme einer einheitlichen, mengenmäßigen Geldquantität allein
begriffen werden sollen.
(Hier schob Rittershausen 2 Blätter ein, das erste, nur ein Abschnitt,
nicht numeriert und überschrieben:
“§ 7 a Der Geldstoff.” und das zweite, S. Nr. 20, diesem folgend. –
J.Z.
Anmerkung zu § 5:
Eine isolierte Geldfunktion, die Übertragungsfunktion,
durch deren alleiniges Vorhandensein aber noch kein Geld begründet wird, kann
durch Buchungen, d.h. Übertragung von Gutschriften,
und durch Aufrechnung, d.h. durch eine
besondere Behandlung von Schulden,
ersetzt werden. Abgesehen von diesem Falle, der nicht das Geld, sondern nur eine Teilfunktion von ihm
betrifft, bleibt das Geld ein sichtbarer konkreter Gegenstand, so daß eine
Sachdefinition möglich sein müßte. Das stimmt mit dem Sprachgebrauch überein,
der Guthaben nicht als Geld bezeichnet, während etwa Depots von Koffern bei der
Gepäckaufbewahrung oder Effektendepots bei Banken wirkliche Koffer und
wirkliche Effekten-Stücke enthalten.
Infolgedessen ist die Erörterung des Geldstoffs wichtig.
(J.Z.: In den
letzten zwei Sätzen plazierte Ri. ein Fragezeichen über “Guthaben” und “nicht”
im ersten Satz und strich aus die Worte
“infolgedessen ist”. Seine endgültige Fassung kann nur in dem Originaldiktat in
der Kölner Universitätsbibliothek ersehen werden. – J.Z., 27.2.05.)
Das Substrat des Geldes ist zunächst stets ein Hortungsgut;
dieses unterliegt, wie erörtert, eigenen wirtschaftlichen Gesetzen. Es ist entweder gar nicht oder nur nebenbei Genußgut
oder Produktionsgut; es kann ein wertvoller (edler) oder wertloser Stoff oder
ein Gutschein sein. (jz41)
a. Als wertvolle Geldstoffe kommen praktisch nur die
beiden Edelmetalle: Gold und Silber in Frage.
Vollwertig dienen sie zur Herstellung aller drei Geldarten: von: Selbstwertgeld, Festkursgeld und
Marktkursgeld; unterwertig dienen sie als Substrat für Festkursgeld und
Marktkursgeld.
b. Die übrigen Metalle und sonstige stoffliche Güter
werden nur als Festkursgeld und Marktkursgeld angewendet; in Frage kommen dabei
insbesondere Kupfer, Nickel, Bronze und seine Legierungen, Eisen, Zink,
Aluminium, Leder und Porzellan.
c. In sehr vielfacher Weise wird schließlich schließlich Papier zur Herstellung des
Geldes benutzt. Bei Festkursgeld aus Papier erkennen wir in ihm trotz der
schuldschein-artigen Gestalt kein Schuldpapier, sondern den Träger eines
staatlich geschaffenen Zwangswertes, eines "Staatswertes"; bei
Freikursgeld aus Papier wie auch aus unedlen Metallen (b) haben wir Gutscheine
vor uns, die Kassenscheine (Inhaberpapiere) sind, und Forderungen an eine
Zentralstelle (jz42) verkörpern. Die Übertragung geschieht wie beim stofflichen
Geld überhaupt durch Einigung und Übergabe; Eigentümer ist der Inhaber.
d. Auch Kontogutschriften dienen in weitem Maße als Geld,
ohne welches zu sein. Wenn sie allgemeinen Annahmezwang
haben (d.h. Festkursgeld, sind), sind sie Staatsgutschriften, d.h. staatlich
geschaffene Zwangswerte ohne Forderungscharakter; unterliegen sie dem
Marktkurse, so sind sie Forderungen, und zwar solche an eine Zentralstelle.
Ihre Übertragung geschieht in beiden Fällen durch Umbuchung.
i 60
Es gibt drei Methoden, ein dem Stoffe nach wertloses, mit
einer Urkunde bedrucktes Papier zu Wert zu bringen:
1. Indem man darauf verspricht, es jederzeit in einem
anderen Gelde, z.B. in Selbstwertgeld einzulösen, und diese Einlösung auch
durchführt. Ein solches Geld bedarf im übrigen keinerlei kunstfertiger
Handhabung. In der Höhe, in der eingelöst wird, und solange die Einlösung
erfolgt, hat das Papier Wert.
2. Indem man eine Zinszahlung verspricht. Das ist der
Fall bei den sog. festverzinslichen Wertpapieren. Solange die gezahlten Zinsen
sich ungefähr in der Höhe des Landeszinsfusses bewegen, wird das Papier vom
Parikurs nicht viel abweichen. Es wird aber im übrigen infolge des Wechsels von
Angebot und Nachfrage bald größeren bald kleineren Kursschwankungen
unterliegen. Als Geld wird ein solches Papier kaum brauchbar sein, weil die
anliegenden Coupons nur in größeren Abständen abgeschnitten werden, weswegen
das Papier mit Coupons doch nicht nach den Nennwert umlaufen kann, sondern bei
jedem Besitzwechsel einer komplizierten Kapital- und Zinsrechnung bedarf.
Übrigens ist die so einfach aussehende Übereinstimmung des Nominalzinssatzes
mit dem LANDESzinssatz praktisch sehr schwer zu erreichen, so daß der Tageskurs
von der Parität meistens erheblich abweicht.
3. Ein noch weiterer Weg, eine an sich wertlose Urkunde
wie Geld umlaufsfähig zu machen, ist die, daß man ein Unternehmen mit sehr großem
Kassenverkehr veranlaßt, dieses Geld stets zum vollen Nennwert anzunehmen, oder
aber daß man die gesamte Bevölkerung veranlaßt, freiwillig, aus Selbstinteresse
derartige Noten zu nehmen, oder schließlich sie durch staatlichen Zwang veranlaßt
die Urkunde zu pari zu nehmen.
Über das zuerst behandelte Einlösungsgeld ist weiteres
nicht zu sagen. Das zu zweit genannte verzinsliche Geld ist in den letzten
Jahren bei uns nur in der Form der Steuergutscheine vorgekommen, die hier nicht
erörtert werden sollen, die aber auch in den Vereinigten Staaten von Amerika
gebräuchlich sind. Von dem zu dritt genannten durch Annahme wertvollem Geld
soll uns jetzt die zuletzt genannte Gruppe des durch staatlichen Befehl, die
staatliche durch Jedermann, zu Wert gebrachten Geldes interessieren.
k 61
(Kein Blatt “j” ist mir zur Hand. – J.Z.)
Die allgemeine freiwillige Anerkennung des Wertes
eines Sachwertes im Wege einer konstanten, im günstigen Falle auf Jahrtausende
zurückgehenden Meinungsbildung der Massen, konkretisiert in einer Nachfrage und
einer Marktpreisbildung, wie sie das Sachwertgeld auszeichnet, kann ersetzt
werden durch den staatlichen Befehl (jz43). Dies wird nötig, wenn es
sich nicht mehr um ursprünglich wertvolle, sondern um ursprünglich wertlose
Güter, z.B. Papier, handelt (jz44). Wenn der Staat den allgemeinen
Annahmezwang zum Nennwert gesetzlich befiehlt, so wird aus einem gleich wie
wertvollen oder wertlosen Geldstoff oder Geldguthaben ein absoluter Wert
(jz45), eben durch staatlichen Befehl, genau so, wie wenn man ein Stück
Gold dem Boden entnommen hätte. So hat man denn ja auch hier und da die
Notenbanken mit Goldbergwerken gar nicht unrichtig verglichen (jz46).
Durch den allgemeinen Annahmezwang zum Nennwerte, der das
Festkursgeld, meist in der älteren Sprache noch Zwangkursgeld genannt, schafft,
ist die Annahme und der Kurs von 100 % für jedermann
im Verkehr unter Strafandrohung als Festkurs vorgeschrieben. Daher gibt es bei
diesem Gelde ein Disagio oder ein Agio nicht; jede marktmäßige Bewertung ist
unmöglich gemacht. Es handelt sich um etwas ähnliches, wie einen gesetzlichen
Festpreis für eine Ware, verschärft durch einen gesetzlichen Kauf-Zwang (jz47,
48).
Da der Staat selbst sich dem allgemeinen Annahmezwang
unterwirft, kann solches Geld von erzwungenem absolutem Werte leicht auch zu
Zahlungen an den Staat verwendet werden (jz49). Da jedermann das Zwangskursgeld
annehmen muß, findet es auch leicht Verwendung zu Zahlungen zentrifugaler Art,
insbesondere aus der Staatskasse an die Bürger, weiter als Solutionsmittel bei
der Bezahlung von Schulden, bei Bareinkäufen und bei der Auszahlung von
Krediten (jz50).
Ein Schuld- oder Kreditverhältnis liegt beim Festkursgeld
nicht vor, vielmehr eine vom Staat befristete Wertschöpfung eigener Art. Ein Stück Festkursgeld sieht zwar genauso aus,
wie ein Kreditpapier, wird auch irrigerweise zu dem Kapitel "Staatskredit”
der Finanzwissenschaft und des Haushaltplanes des Staates gerechnet, aber es
handelt sich um eine staatliche, absolute, nichtkreditäre Wertschöpfung. (Wertzerstörung
wäre ein besserer Name! – J.Z., 27.2.05.) Zutreffend äußert sich der in Europa
berühmte Kommentar zum Bankgesetz der beiden Reichsbankpräsidenten Dr. R. Koch und
Dr. H. Schacht zu § 3 des Bankgesetzes vom 30. August 1924, welcher
l 62
lautete:
"Die Banknoten lauten auf Reichsmark. … Die Reichsbanknoten sind außer
Reichsgoldmünzen das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in
Deutschland. … "
Der Kommentar sagt dazu;
"Nachdem sich die Gesetzgebung genötigt gesehen hatte, unter dem 4. August
1914 die Pflicht der Reichsbank zur Einlösung ihrer Banknoten bis auf weiteres
aufzuheben, bestand und besteht somit gegen die Reichsbank aus den Noten überhaupt
kein Anspruch mehr. (1)
(Die entsprechende Fußnote
fehlt! – J.Z.)
Übrigens würde man nach
dem Zweck des Gesetzes vom 4, August 1914 auch bei der Annahme einer
Inhaberschuldverschreibung zu dem gleichen Ergebnis kommen müssen, denn dieser
Zweck war eben auf eine - für die Geltungsdauer des Gesetzes gemessene -
Beseitigung aller gegen die Reichsbank zu erhebenden Ansprüche gerichtet
und mußte dies sein (jz51).
Dem Charakter der Reichsbanknoten als bloße Geldzeichen
trägt der Text der neuen, auf Reichsmark lautenden Banknoten dadurch Rechnung,
daß er an die Stelle des vom Gesetze seines Inhaltes entkleideten
Einlösungsversprechens der alten Note lediglich die Wertangabe setzt:
Reichsbanknote Z e h n Reichsmark.
Ausgegeben auf Grund des
Bankgesetzes vom 30, August 1924.
B e r l i n, den 11. Oktober 1924.
R e i c h s b a n k d i r e k t o r i u m.
Aus einer Urkunde dieses Inhaltes kann nach bürgerlichem
Recht eine privatrechtliche Zahlungsverbindlichkeit nicht hergeleitet werden
(jz52).
Hiernach gelten für die Rechtsverhältnisse an Reichsbanknoten
(jz53) nicht die §§ 793 ff. BGB über Schuldverschreibung auf den Inhaber,
sondern die Rechtssätze (jz54) über Geld. So hat nach Inkrafttreten des § 31,
neues Bankgesetz, die Reichsbank eine Reichsbanknote auch dann einzulösen, wenn
sie ihr gestohlen worden, von ihr verloren oder sonst ohne ihren Willen in den
Verkehr gelangt ist, ohne daß es zur Begründung dieser Rechtswirkung
erforderlich und möglich wäre, auf § 794 BGB Bezug zu nehmen. ,.."
Zutreffend ist hier in dem für Deutschland lange Zeit
maßgebend gewesenen Kommentar zum Bankgesetz dargelegt, nicht was für “Geld”
gilt, sondern was für Festkursgeld allein gilt, das man ja einzuführen
im Begriff war, nachdem Deutschland von 1809 -1909 keinen Zwangskurs für
Papiergeld gekannt hatte. Die Maßnahmen von
m 63
1909, in Kraft getreten
am 1. Januar 1910, die den Reichsbanknoten die gesetzliche Zahlkraft verliehen,
sie also aufdrängbar machten, waren ausdrücklich eine Maßnahme der
wirtschaftlichen Mobilmachung für den Kriegsfall gewesen und als solche
betrachtet worden. Die neue und umwälzend richtige (? wichtige oder unrichtige?
– J.Z.) Maßnahme der endgültigen Beibehaltung des Annahmezwanges wurde unter
dem Druck der neuen simplifizierenden und quantifizierenden Geldtheorie in der Öffentlichkeit
kaum beachtet. Richtig ist, daß Festkursgeld keinen schuldrechtlichen Charakter
hat. Ein Zauberkunststück spielt sich nämlich bei seiner Ausgabe ab: Eine
Schuld wird durch einen Federstrich des Gesetzgebers in Geld
umgewandelt, in ein Aktivum.(jz55) Dabei
handelt es sich nicht um eine Mobilisierung von Forderungen, wie etwa bei einem
Wechsel, sondern um die Verwandlung eines Bilanzpassivums in ein Aktivum. Wenn
aber bei dieser Geldart Kreditbeziehungen nicht vorhanden sind, dann sind auch
die Begriffe der Aufrechnung und des gesamten Giroverkehrs nur mit Vorsicht
bei ihr anzuwenden.
Eines hat der Kommentator vergessen: Derartige Noten dürfen ohne weiteres auch nicht auf der
Passivseite der Bilanz stehen. Wenn es sich nicht um Schulden handelt, dürfen
sie nicht passiviert werden, nicht existente Schulden gehören nicht in die
Bilanz.
Damit kommen wir auf den wahren Vorgang (jz56): Der Staat
münzt sein Haushalts-Defizit zu Aktiv-Werten, zu Festkursnoten um, mit denen er
in bar an diejenigen zahlt, die seine künstlich getroffenen Aktiven annehmen
müssen. Die Notenbank erhält diese Noten oder das Recht zu ihrer Herstellung
vom Staat, schuldet diesem also wohl die Rückgabe oder den Gegenwart. In die
Bilanz der Notenbank gehört also bei Festkursgeld nicht der Posten
"Notenumlauf”, sondern der Posten "Schuld an den Staat". Wird
diese Schuld an den Staat, die wir von der ähnlich konstruierten Bank von
England kennen (ehemals ein Verband von Staatsgläubigern!) nicht zugegeben,
dann hat der Staat diese Rechte verschenkt oder der Bank ein entsprechendes
Privileg geschenkt (verliehen), und die Position gehört zum Eigenkapital der
Bank. Die Höhe des Notenumlaufs wäre dann im Geschäftsbericht anzugeben.
64
Die Zusammenhänge zwischen dem Festkurs-Geld und dem
staatlichen Haushalts-Defizit bedürfen noch der näheren Erklärung. Der Verfasser hat darüber am 9.11.1944
folgenden Schriftsatz verfertigt und an einen größeren Personenkreis versandt,
der im nachstehenden wiedergegeben wird:
Es gibt zwei Theorien des Staatsdefizits.
Die eine ist die Theorie von der freien Preis- und
Kursbildung an den Waren- und Wertpapiermärkten zwecks Erzielung des
umfassenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage in der
Volkswirtschaft. Zu dieser Auffassung gehört die Anerkennung der
Unantastbarkeit der Persönlichkeit und des Eigentums (jz57).
Zweitens gibt es die Theorie der Zwangs-, (des Zwanges,
in? – J.Z.) Preis- und Kursbildung, zu der die (die zu der? – J.Z.) Theorie des
totalen Staats gehört.
(J.Z.: In dieser alten
Form des Diktats sind immer noch zu viele Tippfehler, Mißverständnisse und
falsche Ausdrücke enthalten, die vielleicht nur in der neuen Reinschrift, mir
jetzt nicht zugängig, ausgemerzt wurden. Viel mehr noch fehlen mir die zusätzlichen
Bemerkungen und Berichtigungen, die ein guter Vortragender wie Rittershausen,
der meist nur sehr kurze Notizen für seine Vorträge machte, gewiß auch in der
letzten Version angebracht hat, die Version, die mich damals bei meinem ersten
und einzigen Lesen sehr beeindruckt hatte. – Die Geldgesetzgebung nach dem 2.
Weltkrieg ist auch noch nicht zitiert und kritisiert. - J.Z., 27.2.05.)
Im einen Falle Unabwälzbarkeit des Staatsdefizits auf die
Bürger, außer durch Steuern und Anleihen, im anderen Falle Abwälzbarkeit: das
Papiergeld, dessen Ausgabe der Staat veranlaßt, erhält Zwangskurs, wird
Währungsgeld (jz58) Warenpreismesser und Selbstwert eigener Art wie Gold (jz59).
Mit diesem "Ersatz-Gold" füllt der Staat die Taschen seiner Bürger
(jz60), die flüssigen Bestände seiner (jz61) Firmen, die Vermögensanlagen der
großen Kapitalsammenbecken usw. wie mit einer Zwangsanleihe, die ja eine Steuer
ist. Der Staat greift zu weiteren Zwangsmitteln in Gestalt der
Warenbewirtschaftung (mengenmäßigen Wirtschaftslenkung). Dabei kann überall
"Ersatzgold" untergebracht werden. Der (jz62) Staatsbankrott wird
vermieden, die Verarmung auf die Schultern der Buerger überschrieben (jz63).
In dem einen Falle eiserne Beschränkung des Staates auf
sein einziges legales Zwangsmittel, die Steuern (einige Jahrhunderte (J.Z.: lang? oder: für einige Jahrhunderte? – J.Z.) war noch
nicht einmal dieses anerkannt), im anderen Falle Ausdehnung der Zwangsmittel:
Zwang zur Annahme eines oft unerwünschten Schein-Wertes (jz64), eines Nonvaleur
zum Nennwert, Zwang in der Kurs- und Preisbildung, allemal entgegen den
Marktkräften.
Frage: Leistet ein begrenzter Zwang mehr oder leistet ein
umfassender Zwang mehr?
Finanzwissenschaftlich läuft die Frage des Staatsdefizits
also auf das Problem des Umfangs und der Wirksamkeit der Steuern hinaus (dieses
Zwangsmittel ist ja beiden Systemen eigen!), weiter noch auf die Fragen der
Steuerwiderstände, Anleihewiderstände, Zwangspreiswiderstände und
Inflationswiderstände hinaus (z.B. weniger Arbeit, Lieferstreik der Landwirte,
Verschwinden der Ware vom Ladentisch).
Sind die vier Arten von
Widerständen so hoch entwickelt, wie heute in
65
Deutschland, so scheint
mir einfach die finanzpolitische Ergiebigkeit des umfassenden Zwanges geringer
als die des beschränkten Zwanges.
In der Psychologie
regiert nun nicht einmal allein die Materie, nicht nur die bloße Masse. Schon
ein Blick auf die Pädagogik erweist, daß viel Zwang (zu viel Zwang) oft weniger
erreicht, als wenig Zwang. Kurzsichtige Eltern neigen trotzdem dem ersteren
Wege zu, ebenso das Militär. Aber mit welchem ungeheueren Mißverhältnis
zwischen Aufwand und Ertrag! In anderen Ländern und in anderen geschichtlichen
Epochen sind andere Lösungen je nach der Lage der vier Widerstandsgruppen,
möglich. On the long run (In the long run – J.Z.) glaube ich aber ebenso wie in
der Pädagogik nicht an die Effizienz des ausgedehnten Zwanges.
Beispiel: Die Steigerung des deutschen Notenumlaufs in
1943 um 12 Mrd. RM stellt das echte Staatsdefizit dar. Dieses hätte sich m.E.
mit Leichtigkeit durch Verdreifachung der Eisenbahn-Personentarife, der
Alkohol-, Tabak-, Kino- usw. -Preise zugunsten der Staatskasse decken lassen.
Eine so kleine Summe, wie das echte Defizit, kann m.E. immer durch Steuern
aufgebracht werden. Und wenn man unbedingt die regierende Unterschicht
(Oberschicht? – J.Z.) steuerfrei lassen will, so mag man die Reichen zu 100
% besteuern (? – J.Z.), oder gerade
dieselben, denen man durch den Zwangskurs zu nahe kommt. (? – J.Z.)
Vor 1940 war das echte
Defizit in Deutschland pro Jahr nie über 3 Mrd. RM, bei 50 bis 100 Mrd.
Etatsumme!
(Anm.: Gegenüber 7 Mrd.
RM Etatsumme unter Brüning 1932).
Aber der
Totalitätsgedanke erfordert eben nun einmal ein Abgehen von der Beschränkung
auf das Zwangsmittel der Steuern und eine Anwendung umfassenderer
Zwangsmittel, also finanzpolitisch die Papierwährung, die "Arbeitswährung”,
also den Zwangskurs und die Zwangspreisbildung, auch an den Banknotenmärkten.
Die Theorie des freien Kurses ist also kein unnützer
Denksport, keine Marotte, sondern gehört mit Notwendigkeit zu jener
Menschheitsphilosophie und Staatsrechtslehre, von der vorhin gesprochen wurde.
Diese großen Lehren können wirtschaftswissenschaftlich nicht ohne die
Marktkurstheorie oder Wettbewerbskurstheorie des Geldes zu Ende gedacht werden.
(1) (J.Z.: Eine so gekennzeichnete Fußnote finde ich
leider nicht. – J.Z.) Mischformen gibt es nicht. Es gibt keine halbe
Ehrlichkeit. A propos: Ich sagte, daß Ehrlichkeit on (in – J.Z.) the long run
das beste Geschäft sein kann.
Die Theorie des Staatsdefizits und des Festkursgeldes
klingt also aus in die Staatstheorie. Seine Praxis ist letzten Endes begründet
in der Staats- und Wirtschaftsverfassung.
Dem ist auch heute nichts hinzuzufügen.
66
Es gibt nicht nur Geld, dessen Wert auf dem verwendeten
Edelmetall (Selbstwertgeld) oder auf staatlichem Befehl beruht (Festkursgeld),
sondern auch eine Geldart, die beider Einflüsse nicht bedarf und doch Wert hat:
das Marktkursgeld. Die Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr nehmen Geld nämlich
nicht nur auf staatlichen Zwang hin an, sondern auch dann, wenn ihr eigenes
Interesse es ihnen gebietet; wenn sie dieses Geld auch gern aus
Liquiditätsgründen erwerben. Ein solches Interesse ist dann vorhanden, wenn Nachfrage
nach diesem Gelde besteht, denn Nachfrage bei mäßigem Angebot schafft Wert, und
Werten, wenn ein großer Markt da ist, jagt jeder gern nach: Ein Wert wird
genommen, "angenommen”.
Wie schafft man aber Nachfrage nach einer Geldsorte?
Nachfrage nach einer Geldart kann nur von dem erzeugt werden, der das Geld
ausgibt oder ausgeben will. Der Emittent muß Verwendungsmöglichkeiten für das
Geld schaffen, muß vielleicht einen "kreisförmigen" Umlauf des
Geldes zustandebringen und muß hauptsächlich sagen, was am Ende seines Umlaufes
mit ihm gesehenen soll; offenbar kann dieses Ende beim Geld in jeder Sekunde
erreicht sein, nämlich immer, wenn sich kein Nächster findet, der dem Geld ohne
Mißtrauen entgegentritt, oder der den Besitz dieses Geldes als für sich nützlich
ansieht.
Bei der Aufgabe,
Nachfrage nach dem von ihm auszugebenden Geld herzustellen, also andere zu
dessen Erwerb anzureizen, muß sich der Emittent offenbar an die
Verrechnungsfunktion des Geldes erinnern: Er muß das Geld als mobilisierte und
verbriefte Forderung in Verkehr geben, also gewissermaßen verkaufen, er muß
Geschäftsleute finden, die solche Forderungen in Brief- oder Zettelform selbst
benötigen, um damit gegen Forderungen aufzurechnen, die Dritte gegen sie
stellen, und was das Wichtigste ist, die in Umlauf gesetzte verbriefte
Forderung muß von vornherein vom Emittenten aus einer anderen Forderung
gegenübergestellt werden, damit die verbriefte Forderung jederzeit durch
Aufrechnung mit jener anderen zum Erlöschen gebracht werden kann. Nur dann ist
offenbar gesichert, daß das Stück Geld, die Note, zu jeder Sekunde, in der sie
unverwendbar wird, immer noch als letzte Verwendung die Verrechnung gegen jene
andere Forderung hat, womit sie sich in nichts auflöst.
Diese derart theoretisch dargestellte Aufgabe in der
Bank- und Finanzpraxis zulösen, und zwar auf mehreren verschiedenen Wegen,
67
ist viel leichter, als es
zunächst scheint, und ist in der Geschichte und in den verschiedensten Ländern
in mannigfaltiger Weise gelöst worden. Eine besonders berühmte Methode, die in
China und später von den schottischen Notenbanken erfunden wurde, ist folgende:
Der Emittent gibt das neue Geld, also die in Noten
verbrieften Forderungen, nur leihweise ab, läßt sich also von dem Empfänger die
Rückzahlung versprechen. Durch das Rückzahlungsversprechen bleibt eine
Forderung der Bank in Höhe der in der Note verkörperten Forderung bestehen,
zunächst gegen den Empfänger der Note. Unter Rückzahlung ist hier ausnahmsweise
nicht die Zahlung in üblichem Landesgeld zu verstehen, sondern die
Zurücklieferung von Noten derselben Art und im selben Betrage, lautend auf
dieselbe ausgebende Bank.
Der Emittent vereinbart
weiter, daß der andere, der jetzt Schuldner oder "Kreditnehmer"
genannt wird, das so erhaltene "Geld" nur zu Lohnzahlungszwecken und
zur Verausgabung sonstiger laufender Kosten verwendet, wobei sein Unternehmen
nur produktiv, d.h. auf Erbringung von Lieferungen und Leistungen gerichtet
sein darf und von bewährter Qualität sein muß.
Weiter hat sich die Bank
gerade diesen Kreditnehmer ausgesucht, weil er Konsumgüter herstellt, die
üblicherweise im Laufe der nächsten 3 Monate gekauft und bar gezahlt (bezahlt?
– J.Z.) werden, die also über den Großhandel dem Einzelhandel zugehen, der aus
erfahrenen Leuten besteht und seine Kundschaft an Barzahlung gewöhnt hat.
Nur unter all diesen
Voraussetzungen läßt sich nun jene Aufgabe lösen:
Die Noten werden von dem
Kreditnehmer in die Lohntüten der Arbeiter gesteckt. Diese kaufen ihren
Lebensbedarf damit beim Einzelhandel. Die Bank hat nicht nur einen Kredit an
den Fabrikanten eines bestimmten Gewerbezweiges gegeben, sondern sie hat
gleichzeitig sehr viele andere Kredite unter denselben Bedingungen an
Erzeugerfirmen anderer Gewerbezweige gegeben. Alles was die Arbeiter für ihren
Lohn kaufen, wird von jenen Erzeugern hergestellt, und über den Groß- und
Einzelhandel vertrieben, dem nun das Geld der Arbeiter zuströmt. Die
Einzelhändler verwenden das vereinnahmte Geld, um ihre Rechnungen bei den
Großhändlern zu bezahlen, diese, um ihre Rechnungen bei den Fabrikanten zu
bezahlen.
Inzwischen ist die
Kreditdauer abgelaufen, mit der die Bank die Noten leihweise an die Fabrikanten
gegeben hatte; wir nehmen an, daß die Bank Rückzahlung nur in diesen selben
Noten vereinbart hatte. Die Erzeugerfirmen zahlen ihre Kredite zurück, indem
sie der Bank die erhaltenen Noten zurückgeben. Die Note, die eine Forderung
verkörpert, wird aufgerechnet gegen die Forderung in gleicher Höhe, welche die
Bank gegen den einliefernden Erzeuger hat (jz65).
68
Aber was vermag der Emittent dem Erzeuger von Ware zu
bieten, um diesen für den Vorschlag zu gewinnen, derartige verkörperte
Forderungen leihweise zu erwerben? Die emittierende Bank bietet die
Verbriefung, Typisierung auf kleine und runde Beträge, die Stückelung, und ihre
eigene Garantie, durch welche die Bonität der so verbrieften und
kleingestückelten Forderung offenbar wird. Jeder Einwohner des Landes kennt
jene Bank; aber nur ein kleiner Teil der Einwohner kennt die einzelne
warenerzeugende Firma (jz66). Nur das von der Bank garantierte Forderungspapier
ist daher unzweifelhaft gut und kann anstandslos von Hand zu Hand gehen (jz67).
Man kann die Sache auch anders darstellen: Im
kaufmännischen Leben jener Zeit pflegte man mit Wechseln zu bezahlen, die der
Gläubiger (Lieferant) auf seine Abnehmer zog; er hatte an diese Leute Ware
verkauft. Obwohl nicht garantiert, hatten diese Wechsel bei den erfahrenen
Kaufleuten, die eine große Firmenkenntnis hatten, einen leichten Umlauf und
wurden wie Geld genommen.
Der Übergang von der
Naturalwirtschaft des Mittelalters, in dem die Arbeiter Gesellen waren, die an
des Meisters Tische ernährt wurden, zum modernen Fabriksystem mit fremden
Lohnarbeitern, warf ein für den Wechselverkehr unlösbares Problem auf: Es mußte
Lohn bezahlt werden. Lohn ließ sich aber in Wechseln nicht bezahlen, weil die
Wechsel meist über große und unrunde Beträge lauteten, und weil die Arbeiter
die Bonität der bezogenen Firmen nicht nachprüfen konnten. Was jene Banken
taten, war, um den Ausdruck eines intelligenten Bauern zu gebrauchen, daß sie
gewöhnliche Wechsel in zerhackte Wechsel umtauschten. Sie nahmen von den Kunden
deren Wechsel und gaben diesen den gleichen Betrag in typisierten und
garantierten "zerhackten" Stücken zurück, wobei wir die Zinsberechnung
einmal außer Acht lassen wollen. Diese zerhackten Wechsel, diese
"Banknoten, waren auch im Kleinverkehr und für den Lohnbedarf, ganz wie
Geld, verwendbar (jz68). Die Bank gab also eine neue Art Geld anstelle der
eingereichten Wechsel aus. Wie man schließlich sagte, sie emittierte bills
(Zettel), heute Noten genannt), und diskontierte “dagegen” Wechsel.
Die Aufgabe war erfüllt: Das Geld wird nur im Kreditwege
ausgegeben, damit zum Schluß eine
Forderung da ist, durch
die es zum Erlöschen gebracht werden kann (jz69); es wird ein Kreislauf
69
konstruiert, damit es
normalerweise eine Anzahl von Tagen, Wochen oder Monaten unterwegs bleibt; dem
Geldnehmer wird durch die Typisierung und Versicherung ein Anreizmittel
gegeben, solche Geschäfte überhaupt abzuschließen; und es wird zum Schluß durch
Aufrechnung für Beseitigung, mit einem anderen damals geschaffenen Ausdruck für
"Rückstrom” (Fullarton) gesorgt. Worin
besteht dabei die Nachfrage, die wir anfänglich als das Agens des Wertes dieses
an sich wertlosen Stückes Papier ermittelten? Die Nachfrage
besteht in der Forderung der Bank gegen den Kreditnehmer auf Rücklieferung
eines gleichen Betrages derselben Noten.
Offenbar hängt die Stärke der Nachfrage nach diesem
Wertpapier von der Dauer der dem Kunden eingeräumten Kreditfrist sowie von der
Energie der Eintreibung, der Schärfe des in jenem Lande geltenden
Vollstreckungsrechts und der Qualität der Schuldnermoral ab. Ist die
Kreditfrist 10 Jahre, so wird voraussichtlich auch bei Rechtssicherheit und
guter Schuldnermoral vor Ablauf von, sagen wir 9 Jahren, keine Nachfrage
seitens des Schuldners nach dem Papier entstehen. Der Schuldner sieht also 9
Jahre lang keine Notwendigkeit, sich eine Anzahl solcher Papiere zu
verschaffen (nachzufragen), um sie der ausgebenden Bank zurückzugeben. Gehen
wir von dem Extrem einer sehr langen 10-Jahresfrist auf die kürzere Frist von
einem Jahr über, so wird wahrscheinlich immer noch 11 Monate lang keine
Nachfrage nach dem Papier herrschen. Das würde zur Folge haben, daß die
jeweiligen Inhaber solcher Noten monatelang niemand finden, der bereit
ist, sie entgegenzunehmen. In der Zeit
der großen Krise sind in verschiedenen Ländern z.B. in Österreich, Schleswig-Holstein
und in Canada von Arbeitslosenverbänden
derartige 1 und mehrjährige Noten tatsächlich ausgegeben worden. Die
Ladenbesitzer haben sie auch versuchsweise in Empfang genommen. Die Großhändler
und Fabrikanten waren aber nicht bereit, dagegen Ware zu liefern, weil keine Verwendungsmöglichkeit
für diese Papiere bestand. Wer Ware
erzeugt und liefert, braucht schnelle Bezahlung und kann nicht 11 Monate oder
mehrere Jahre warten. Die Annahme dieser Papiere bedeutete aber unvermeidlich
ein so langes Warten (jz70).
Denkt man sich nun weiter die Kreditfrist auf 2 Monate
verkürzt, was den üblichen Bankbedingungen schon mehr entspricht, und nimmt man
an, daß das Kreditgeschäft der Emissionsbank
70
Tag für Tag von Neuem und
mit sehr zahlreichen Firmen der verschiedensten Gewerbezweige betrieben wird,
so daß täglich hunderte von Forderungen fällig werden und Kredite auch immer
wieder neu gegeben werden, wobei alle derartigen fälligen Schulden in demselben
Notentyp zurückgezahlt werden müssen (jz71), dann entsteht offenbar bei der
ausgebenden Bank eine große und regelmäßige Nachfrage:
Täglich werden zahlreiche
Einzelhändler, viele Grossisten, eine Menge von Vermittlern und Unternehmern
aller Art, Lieferungen von solchen Noten an die Bank zu tätigen haben. Die Bank
nimmt all ihre Noten schlankweg an ihren Schaltern genau so an, wie wenn sie
Landesgeld erhält. Sobald sich die Bevölkerung an diesen Zustand gewöhnt hat,
ist diesem Gelde, das keinen Annahmezwang zum Nennwert hat, das auch nicht
valutarisch ist, sondern das nur täglich an den Schaltern der Bank angenommen
wird, der leichte Umlauf in jenem Landesteil sicher.
Das Geheimnis dieses
Umlaufs ist, wie erwähnt, nicht die Ausgabe des Geldes. Dazu ist jeder Dummkopf
bekanntlich imstande, wenn man ihm dazu die Möglichkeit gibt. Sondern das
Geheimnis der dauernden Werterhaltung im Verkehr ist die Erzeugung regelmäßiger
Nachfrage in genügendem Betrage, eine gewisse Größe und Massenhaftigkeit der
Umsätze an der Kasse jener Emissionsstelle.
Um es ganz klar zu machen: Die Größe der Nachfrage hängt,
wie erwähnt, von der Länge der Kreditdauer und der vorhandenen Schuldnermoral
ab. Ist die Schuldnermoral gut, so hängt sie nur von der Kreditfrist ab.
Denken wir uns im
extremen Falle die Kreditfrist auf einen Tag oder auf eine Stunde verkürzt.
Offenbar wird der Schuldner, der unter allen Umständen in einer Stunde zahlen muß,
widrigenfalls sein Unternehmen durch Konkurs mit dem Tode bestraft wird, alles
nur Erdenkliche tun, um durch eilige Nachfrage von großer Dringlichkeit bei
seinen Geschäftsfreunden jene Noten in Natura aufzutreiben und sie
zurückzubringen. Ein Wertpapier, das so dringend gefragt ist, kann offenbar
nicht unter den Kurs von 100 fallen. Es könnte sogar ein Agio erlangen, also
mit über 100 notiert werden.
Dagegen, um auf jene
Arbeitslosen-Noten zurückzukommen, wird man bei einem Landeszinssatz von 5 %
ein unverzinsliches Papier von 10jähriger Laufzeit in der Gegenwart wohl nicht
mit mehr als mit 40 % seines Nennwertes bewerten können. Ein solches Papier
würde also ein Disagio von 60 % haben.
71
Auch einjährige Noten
unverzinslicher Art würden wohl noch ein Disagio haben. Bei welcher
Laufzelt der Kredite die Noten den Paristand erreichen, läßt sich nicht
rechnerisch vorhersagen, da unmöglich die dazu erforderlichen Daten vorher
bekannt sind. Die ausgebende Bank ist also auf ihre Erfahrung angewiesen.
Man kann nun nicht
verlangen, daß das Publikum, welches sich der Noten bedient, ein blindes
Vertrauen in die Kunstfertigkeit der Bank setzt. Man muß der Kundschaft
vielmehr ein Meßinstrument in die Hand geben, das ein Warnungssignal abgibt,
wenn der Sättigungsbereich (Sättigungsgrad? – J.Z.) des Verkehrs überschritten
wird: Dieses Meßinstrument ist die tägliche Kursnotiz einer solchen Banknote,
die veröffentlicht werden muß.
Sinkt diese Kursnotiz
auch nur um den Bruchteil eines Prozents, so weiß die Leitung der Bank, daß sie
die Kreditfristen verkürzen oder aufhören muß, an zahlungsunfähige Kunden zu
leihen, welche die vereinbarten Kreditfristen schlecht oder gar nicht
einhalten.
Das Publikum und die
Schuldner der Bank erlangen aus dem Kursfall die Möglichkeit, billiger gewordene
Noten durch Aufwendung anderer Geldarten zusammenzukaufen, um ihre Bankschulden
unter Preis zurückzuzahlen, wodurch ein Anreiz für den Erwerb dieser Noten
solange geschaffen wird, als überhaupt noch Aussicht auf die Erhaltung der
Zahlungsfähigkeit der Bank besteht. So kauften in den Jahren 1919 - 1922
ausländische Schuldner deutscher R-Mark-Kredite und Spekulanten, die an die
Sicherheit der Reichsbank glaubten, trotz starker Kurssenkung
Reichsmarknotenbestände im Betrage von wohl über 10 Mrd. RM auf, um sie eines
Tages zum wiederhergestellten Nennwert bei der Bank zur Rückzahlung von
Schulden präsentieren zu können.
Die Inverkehrbringung von "Marktkursgeld" nach
schottischem System, wie eben geschildert, ist nicht die einzige Methode der
erfolgreichen Ausgabe und Werterhaltung solchen Geldes. Alle Kassen mit großem
Publikumsverkehr können derartiges Geld ausgeben, wenn es im übrigen an die
jeweils vorhandenen Bedingungen richtig angepaßt wird. In Frage kommen z.B. die
Stationskassen (Frachtverkehr und Eisenbahnfahrkarten) größerer Eisenbahngesellschaften,
ein Projekt, das Friedrich List mit Erfolg demonstrierte, (J.Z.: Vergl. darueber besonders die
Broschuere von Dr. Walter Zander. Von mir auf Deutsch und
Englisch verfilmt. Jetzt, in Englisch auf auf www.reinventingmoney.com – J.Z.) große Waren- und Kaufhäuser, Handelskammern, deren sämtliche angeschlossene
Firmen beschließen, diese Noten wie ihre eigenen zu nehmen, und besonders große
staatliche Steuer- und Finanzkassen. Alle diese Institute müssen das Geld, das
sie
72
ausgeben wollen, durch
Bezahlung ihrer Einkäufe, Löhne und sonstigen laufenden Aufwendungen in Verkehr
bringen (jz72), und müssen bereit sein, es an ihren Kassen gegen Ausfolgung
ihrer Ware oder Dienstleistungen wie jedes andere Geld wieder entgegenzunehmen.
Da die Finanzkassen keine oder keine sichtbaren
Dienstleistungen zu verkaufen haben, kann man sich in diesem Falle etwa
vorstellen, daß sie Händler in Steuerquittungen sind. Das Geld kann dann
jederzeit bei den Finanzkassen gegen die Steuerquittung eingezahlt werden. Man
nennt diese Geldart Staatspapiergeld.
In Deutschland z.B. gab
es von 1807 - 1923 stets mehrere Arten von Staatspapiergeld; und auch die
Rentenbankscheine, die in den Jahren nach 1923 in Verkehr gesetzt wurden,
ebenfalls keinen Annahmezwang hatten und bis 1938 umliefen, können als
Staatspapiergeld betrachtet werden (jz73). Dabei ist freilich zu beachten, daß
es außer dem mit dem Markt-Kurs ausgestattetem, also der freien Kursbildung
unterliegenden uneigentlichen Papiergeld, auch noch das mit Zwangskurs
ausgestattete eigentliche Papiergeld gibt, das zur Gattung des Festkursgeldes
gerechnet werden muß.
Man könnte gegen die Nachfragetheorie des Marktkursgeldes
einwenden, daß jene Banknoten nicht durch Nachfrage sondern durch die Einlösung
wertvoll waren. Das würde dann richtig sein, wenn es nicht zahlreiche Fälle
gäbe, wo diese Noten auch bei aufgehobener Einlösung ihren Wert hatten. Es gibt
sogar Fälle, in denen niemals eine Einlösung versprochen war, wie z.B. bei den
deutschen Rentenbankscheinen von 1923, die 15 Jahre lang störungsfrei, darunter
in zwei schweren Krisen, auf pari umgelaufen sind, welcher Sachverhalt sich mit
der Einlösungstheorie allein nicht vereinbaren läßt.
Das Marktkursgeld ist, volkswirtschaftlich gesehen, ein
Verrechnungszettel, ein Papier also, das durch seinen garantierten öffentlichen
Glauben eine mobilisierte Forderung verkörpert, die jederzeit zur Verrechnung
angeboten werden kann, ohne daß es erst des weiteren Dazwischentretens der
Bankorganisation oder des hinter der Forderung stehenden Gläubigers persönlich (jz74)
bedarf. Wenn dieses Marktkursgeld auch in der gegenwärtigen staatlich-totalitär
angehauchten Weltepoche überall zurückgedrängt ist, so spielt es doch in sehr
vielen Ländern noch heute eine sehr große Rolle und es ist seiner vorzüglichen
Eigenschaften wegen, jederzeit in der Lage, den gesamten verkörperten Verrechnungsverkehr
zu
73
übernehmen, d.h.
denjenigen Teil des gesamten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs, der wegen
seiner Anonymität auf die verkörpernde Urkunde nicht verzichten kann.
Seinen Namen Marktkursgeld hat dieses Geld daher, daß außerhalb des tatsächlichen Interesses wegen allgemeiner
Nachfrage niemand gesetzlich gezwungen ist, es zu nehmen, und besonders nicht
zu einem bestimmten Kurse, außer dem Ausgeber selbst. Während sich derjenige,
der Festkursgeld unter oder über pari annimmt oder empfängt, von Staat her
strafbar macht, muß jedermann das Recht haben, Marktkursgeld unter pari zu
verkaufen oder zu kaufen, da die völlige Freiheit der Kursbildung zu seinem
Wesen gehört. Das Vertrauen zu ihm beruht gerade auf dem freien Handel in
dieser Sorte, der wieder der Ausdruck der natürlichen Nachfrage nach ihr zwecks
Erwerbes von Waren in den Läden, zwecks Bezahlung von Frachten bei der
Eisenbahn (wenn es sich um Eisenbahngeld handelt) oder zwecks Bezahlung von
Steuern und Zöllen ist.
Während das Festkursgeld eine mobilisierte Schuld
darstellt, die durch staatliche Anordnung zum Aktivwert nicht in der Hand des
Forderungsinhabers, sondern erstaunlicherweise des Schuldners (des Staates)
selbst wird, verkörpert das Marktkursgeld stets eine Forderung, also einen
Aktivwert. Entweder handelt es sich um (eine? – J.Z.) kaufmännische
Erlösforderung aus vom Lieferer verkaufter Ware, oder ursprünglich um eine
Steuerforderung des Staates, die schon fällig ist, oder um eine
Frachtenforderung der Eisenbahn, um bei diesen Hauptfällen der Gegenwart zu
bleiben, jedesmal typisiert und versichert.
Ist das Marktkursgeld nebenbei noch einlösbar, so können
diese Forderungen nicht nur zur Verrechnung gestellt, sondern auch durch
Vorlage bei der Emissionsstelle fällig gemacht werden. Ist es nicht einlösbar,
so stellt es einen "Gutschein" dar, der vom Emittenten oder dessen
Schuldnern zur Aufrechnung oder bei der Ausfolgung von Waren (oder für
Leistungslieferung – J.Z.) zum Nennwert angenommen werden muß. Das
Marktkursgeld stellt privatwirtschaftlich vom einzelnen Bankbetrieb aus gesehen
eine “Menge” dar, die genau gemessen und verfolgt werden muß.
Volkswirtschaftlich stellt es eine mengelose Aufrechnung dar. Seine Bedeutung
liegt darin, daß es, wie jeder erfolgreiche Aufrechnungsvorgang, sich nur
während der Dauer der Aufrechnungsvorgänge oder als Hortungsmittel im Verkehr
halten kann.
74
Darüber hinaus im Verkehr
befindliche Noten erlangen sofort ein Disagio, strömen also dem einzigen
Annehmer zu, der sie weiter (weiterhin? – J.Z.) zu 100 annimmt, also dem
Emittenten, womit sie aus dem Verkehr verschwunden sind. Eine Emportreibung des
Preisniveaus bei Zuvielausgabe, wie es beim Festkursgeld die Regel ist, ist
daher beim Marktkursgeld nicht möglich (jz75).
(J.Z.: Zu den von Ri.
aufgehobenen Bruchteilen der früheren S. 16b, dann 57, dann 63 gehört noch der
folgende Abschnitt, von ihm als zu Paragraph 8 gehörend gekennzeichnet:
“Marktkursgeld muß also zum Annahmekurs (meist dem
Nennwert) nur vom Emittentend angenommen werden. Es kann im Verkehr unter pari
stehen und wird frei kursmäßig gehandelt. Das steht im Gegensatz zum
Festkursgeld (Zwangskursgeld), welches von jedermann, nicht nur dem Emittenten,
zu pari angenommen werden muß und in dem ein freier Handel wie auch ein Disagio
infolge Strafbarkeit unmöglich sind. Dafür kann das Festkursgeld bei Mißbrauch
repudiert werden, d.h. von den Warenbesitzern als Bezahlung von Einkäufen
abgelehnt und dadurch wertlos werden, indem dieser erklärt, die gewünschte Ware
nicht zu haben.)
(J.Z.:
Aus einem früheren Entwurf hob Ri. noch eine halbe Seite auf mit dem folgenden
Text):
“an Ladenbesitzer oder an Kassen mit großem
Publikumsverkehr (Eisenbahnkassen, Warenhäuser usw.) zur Bezahlung von
Rechnungen an Dritte. Diese bringen es weiter in Verkehr, wobei die
Geld-Inhaber wissen oder sehr bald lernen, daß sie es zu Einkäufen in Läden, Warenhäusern
oder am Fahrkartenschalter oder an der Frachtkasse verwenden können. Oder die
ausgebende Bank gibt es an Produzenten und Händler in Ware, die Ware verkauft
haben, damit es letzten Endes die Ware vom letzten Einzelhändler kaufen hilft,
die finanziert wurde. Als dritter Fall können staatliche oder kommunale
Stellen, die große Steuereinnahmen haben, das Geld ausgeben, wobei der
besteuerten Bevölkerung das Recht gegeben wird, mit diesem Geld, wenn schon
keine Waren zu kaufen, so doch Steuern zu bezahlen.
Immer beruht der Wert des Marktkursgeldes darauf, daß
jemand, d.h. eine Kasse mit großen Umsätzen, dieses Geld annimmt (Annahme). Die
Annahme erfolgt regelmäßig zum Nennwert, kann aber auch zu einem beliebig
darunter oder darüber gelegenen Wert erfolgen (Annahmekurs), der aber dauernd
festgehalten werden muß. So wurde das Kantinengeld der deutschen Wehrmacht im
2. Weltkrieg zum 10-fachen seines Nennwertes in den Kantinen bei Entnahme von
Bier, Zigaretten usw. angenommen und lief auch fortgesetzt mit diesem vollen
Annahmewert (von z.B. einer Mark für ein Zehnpfennigstück) im Truppenteil um.
X Forts. nächste Seite!
Ad. Smith: (‘Wenn ein Fürst …’ ”)
75
Aus der anfänglichen
Erörterung der Zahlungs- und Verrechnungsfunktion des Geldes (§ 1) ergibt
sich, daß die volkswirtschaftlich wesentliche Erscheinung die Verrechnung ist.
Diese setzt aber persönliche Bekanntschaft der Beteiligten und absolutes
Vertrauen in den Bestand der präsentierten Forderungen voraus, macht auch eine
gewisse Organisation möglich (nötig? – J.Z.), sodaß sie in gewissen Fällen
nicht direkt anwendbar ist (jz76). In diesem besonderen Fällen hilft man sich,
indem man die Forderung, die man zur Verrechnung stellen will, in einer Urkunde
verbrieft, zu deren Anerkennung weder persönliche Bekanntschaft, noch
Vertrauen, noch auch eine weitere Organisation erforderlich ist (jz77).
Ein weiteres Mittel, sich
in solchen Fällen zu helfen, ist die Übergabe von Selbstwertgeld, das seinen
natürlichen Wert in sich trägt oder von Papieren, die durch staatlichen Befehl,
obwohl an sich ohne Forderungscharakter, einen überall verwertbaren Nennwert
erhalten haben.
Man darf nicht in den
Fehler verfallen, wie es eine ältere Geldtheorie tat, die bisher behandelten
Geldarten, als Geld in erster Linie und als Metall- und Stückgeld zu
betrachten, das im Gegensatz zur Verrechnung steht. Vielmehr dienen alle
Geldarten der Verrechnung: das Selbstwertgeld, und das Festkursgeld, indem
durch seine Aushändigung eine
verrechenbare Forderung entsteht, das Marktkursgeld, indem durch die darin
verbriefte Forderung eine Verrechnung angeboten wird und zustande kommt, das
Einlösungsgeld, in dem der darin verbriefte Einlösungsanspruch, auf Geldeinheiten
lautend, zur Verrechnung gestellt wird.
Es bleibt kurz zu erörtern, ob die verschiedenen Formen
des Marktkursgeldes stets nur Verrechnungs-mittel sind: Die schottische
Banknote kann als Verrechnungszettel betrachtet werden. Sie ist nach
englisch-amerikanischem Recht eine Art Wechsel; die Unterschrift der
Emissionsbank enthält ein Akzept, wie es vom Wechsel her bekannt ist. Die
Emission ist so geregelt, das die gewährten Umsatzkredite kurz befristet sind,
sodaß fortgesetzt Ansprüche der Bank gegen ihre Kundschaft fällig werden.
76
Die Noten ihrerseits
enthalten, soweit sie sich im Umlauf befinden, Ansprüche der Inhaber gegen die
Bank. Die Ausgabe ist so geregelt, daß dauernd ungefähr ebensoviel Fälligkeiten
der Bank gegen die Kundschaft, wie solche der Kundschaft gegen die Bank
entstehen. Infolgedessen ist jederzeit eine Aufrechnung der beiderseitig
bestehenden, entgegengesetzt gerichteten, gleich hohen
Forderungen im gleichen Betrage möglich.
Die Verrechnung muß zu
pari erfolgen, weil die Bank zur Annahme ihrer eigenen Noten zum Nennwerte verpflichtet
ist, wie auch die Wechselschuldner den Nennwert an die Bank zu zahlen haben.
Im einzelnen handelt es sich um eine ziemlich lange Kette
von Verrechnungsvorgängen:
Der Fabrikant schuldet
seinen Arbeitern Lohn. Seine Abnehmer schulden ihm die Bezahlung der Rechnungen
über die verkaufte Ware. Der Fabrikant mobilisiert diese Forderungen an seine
Abnehmer, indem er Wechsel zieht und diese bei der Notenbank diskontiert, also
gegen "zerhackte Wechsel" umtauscht.
Indem der Fabrikant also
seinen Arbeitern den geschuldeten Lohn in Banknoten bezahlt, findet eine
Verrechnung zweier entgegengesetzter Forderungen in gleicher Höhe statt.
In den Läden kaufen die
Arbeiter Ware, wodurch der Ladenbesitzer gegen sie eine Forderung in gleicher
Höhe erwirbt. Sie übergeben dem Ladenbesitzer eine Banknote zur Verrechnung,
die eine Forderung gegen die Bank verkörpert, und rechnen wieder nach BGB § 387
auf.
Der Ladenbesitzer
schuldet dem Grossisten eine Rechnung. Er präsentiert ihm jene Banknote und
verrechnet ein zweites mal die darin enthaltene
Forderung.
Der Fabrikant hat vom
Grossisten seine Rechnung wegen verkaufter Ware zu fordern. Der Grossist ist im
Besitz der Banknote, welche eine Forderung an die Bank darstellt. Beide
verrechnen abermals.
Die Bank hat am Tage der
Fälligkeit des Wechsels eine Forderung gegen den Fabrikanten; dieser hat
aufgrund der inzwischen vereinnahmten Banknoten eine Forderung gegen die Bank:
beide verrechnen wiederum nach § 387
Jedesmal sind im
Augenblick der Verrechnung nach dem Gesetz beide Forderungen erloschen.
So können alle mit
Banknoten schottischen Typs ausgeführten Zahlungen als Aufrechnungen aufgefaßt
werden.
Dasselbe gilt vom dem Kreislauf des Staatspapiergeldes,
das zum freien Kurse umläuft. Der Staat hat fällige Forderungen auf noch nicht
bezahlte Steuern. Er kann und will nicht warten, bis diese
77
Forderungen in bar
hereinkommen. Er verkörpert und typisiert die Forderungen gegen seine
Steuerzahler daher in diesem Staatspapiergeld, wobei es wegen seiner Größe und
Sicherheit der Garantierung nicht bedarf.
Seine Lieferanten und
seine Angestellten haben Forderungen aus ihren Lieferungen und aus
Arbeitsleistungen an ihn zu stellen. Der Staat übergibt durch seine Organe jene
verkörperten Steuerforderungen, und beide rechnen auf. Die Staatslieferer und
die Staatsangestellten kaufen vielleicht weiterhin in den offenen
Ladengeschäften ein. Der Ladeninhaber gewinnt dadurch Forderungen gegen sie,
sie übergeben Forderungen des Staats gegen seine Steuerzahler in verkörperter
Form und rechnen auf.
Diese Geschäftsleute und
deren Unterlieferanten haben Steuern zu zahlen. Der Staat fordert diese
Steuern, und sie übergeben ihm das Staatspapiergeld. Man rechnet auf.
Damit sind die Forderung
des Staats an die Steuerzahler und die der Staatsangestellten und
Staatslieferanten an den Staat, die inzwischen in die Hände der Steuerzahler
gekommen waren, durch Aufrechnung gelöscht.
Wahrscheinlich
genügen diese Beispiele, um zu zeigen, daß alle durch Selbstwertgeld,
Einlösungsgeld, Festkurs- und Marktkursgeld bewirkten Zahlungen als
Aufrechnungsvorgänge im Sinne von § 387 BGB aufgefaßt werden können. Dasselbe
gilt von den schon in § 1 behandelten direkten und organisierten
Verrechnungsvorgängen:
der Überweisung (Bank- oder Postschecküberweisung),
dem Scheckverkehr,
der rückläufigen Überweisung,
der Wechseleinziehung,
dem Betrieb der Abrechnungsstellen, in denen insbesondere eine Skontration
der in einem räumlichen Bezirk vorliegenden Überweisungen, rückläufigen
Überweisungen, Wechseln, Schecks und sonstigen gegenseitigen Verpflichtungen
vorgenommen wird.
Diese direkte Verrechnung bewältigt in den modernen sog.
Kulturstaaten zwischen 80 und 97 % aller Zahlungsvorgänge, während auf die oben
genannten durch Verkörperungen bewältigten Abrechnungen nur der geringe Rest
entfällt.
(J.Z.: Eine
handschriftliche Anmerkung von Ri. auf einem separaten Zettel):
“Einf. Theorie der
Eventualforderung (S.10,11) in Schluß der Verrechung.
Valut. Charakter der
Aufrechnung, S. 12 schon behandelt.”
(Einige separate
handschriftliche Notizen von Ri.):
“Neu
einfügen: 9.6.51.
Es besteht kein diametraler Gegensatz zwischen Geld und Ware.
(J.Z.: Eine weitere handschriftliche Notiz, undatiert.):
“Ich neuen Teil in § 2, Ende:
(J.Z.: Unter vorheriger Gliederung. Hier scheint jetziges Kap. 2, § 8, Das
Marktkursgeld, gemeint zu sein.)
wonach Geldbegriff nicht nur erweitert auf Verrechnung, sondern auf alle Güter,
da Geld voll und ganz ein Gut ist, nur eins von hoher Liquidität. Erweitern
auf: Liquidität als Geld!
=========================
Alle Methoden, jemand oder sich liquider zu machen, sind Geld oder ersetzen
es, z.B. Skontration in Schulden (macht liquider), Verrechnung bei Aussicht auf
zukünftige neue Verrechnung (läßt mich über fremde Güter verfügen), Börsen
(machen ihre Waren zu tägl. Geld), usw.” (jz78)
78
§ 10. Zwei entgegengesetzte Staatslehren.
(J.Z.: Ursprünglich:
“Kapitel 3: Das Verhältnis des Geldes zum Staat, zur Zahlungsgemeinschaft und
ihren einzelnen Mitgliedern.” - J.Z.)
Wir müssen hier von dem selbst wertvollen vollwertigen
Metallgeld absehen, das stets ohne primäre Beziehung zum Staat existiert und
existieren kann. Selbst wenn dessen Prägung von staatlichen Stellen veranlaßt
ist, und etwa das staatliche Wappen zeigt, so sind solche staatlich geprägten
Münzen doch nicht schon durch diesen Staatseinfluß wertvoller oder anders zu
beurteilen, als privatgeprägte Münzen desselben Feingehalts. Das gilt grundsätzlich
auch, wenn der Staat gewisse Münzen als valutarisch erklärt, obwohl hier ein
gewisser Einfluß des Staates nicht zu verkennen ist, der uns später noch
beschäftigen wird. Konzentrieren wir uns
daher jetzt auf die beiden anderen Geldarten, das Festkursgeld und das
Marktkursgeld, so behaupten wir, daß das erstere die Überwälzung eines etwaigen
Staatshaushaltsdefizits auf die Bürger nicht nur zuläßt, sondern sogar das
regelmäßige und zwangsläufige Mittel dieser Überwälzung ist und gerade deshalb
von gewissen Staatsformen in ausgedehntem Maße wirtschaftspolitisch verwendet
wird. Das ist beim Selbstwertgeld und besonders beim Marktkursgeld, obwohl
dieses letztere ebenfalls Papiergeld ist, unmöglich. Diese beiden Geldarten gehören zur Sphäre des
Rechtsstaates (jz79), weil sie die Überwälzung dieses Defizits auf die Bürger
nicht zulassen. Man findet daher das Selbstwertgeld und das Marktkursgeld
historisch überwiegend in den Perioden des Rechtsstaates und der beschränkten
Monarchien, also in Deutschland besonders von 1816 bis 1910, und Festkursgeld
in den Perioden des totalen Staates und jener Wirtschaftspolitik, die sich
seiner Zwangsmittel weitgehend bedient, also vor 1815 und seit 1914 sowie
verstärkt seit 1931.
Den beiden von uns herausgearbeiteten Papiergeldformen:
dem Festkursgeld und dem Marktkursgeld, entsprechen letzten Endes 2 Gruppen von
Staatstheorien (de Viti de Marco): Die Theorie des monopolistischen oder
"omnipotenten" und die des genossenschaftlichen Staates.
Für die erstere (im
folgenden als Fall A bezeichnet), dient der Bürger mit allem seinem Vermögen
dem Staate, sein Eigentum ist daher letzten Endes vom Staatseigentum
nicht zu unterscheiden.
Für die
genossenschaftliche Theorie (Fall B) dient der Staat dem Bürger, er hat nicht
das Recht, sich am Privateigentum zu "vergreifen", er ist des Bürgers
organisatorisches Instrument (jz80)
79
in gewissen
Gemeinschaftsfragen, die übrigens von beiden Staatsformen bejaht werden. (1)
(jz81)
Die entscheidende Bedeutung der Staats- und Wirtschaftverfassung
für das Geldwesen erweist sich sofort am "Ausnahmezustand", nicht an
dem "normalen", "idealen" Hergang der Dinge. Wie sich schon
längst im Staatsrecht der Ausnahmezustand als entscheidend erwies für die
Beurteilung der Staatsform, so ist es im Finanz- und Währungswesen ebenfalls
nicht der normale ausgeglichene
Staatshaushalt, sondern das eigentliche letzte
Defizit des
Staatshaushalts, das in seiner
Weise von einer bisher nicht erkannten Bedeutung für die monetäre
Wirtschaftsverfassung ist, wenn man - bei unserem noch ungeklärten
Sprachgebrauch - dieses Wort verwenden darf.
Im engsten Zusammenhang mit dem Staatsdefizit steht
die Währung und das Problem des Privateigentums. Der monopolistische und
der genossenschaftliche Staat (jz82) sind darin einig, daß sie bei Entstehung
höherer Ausgaben zunächst die ordentlichen Einnahmen, besonders die Steuern,
erhöhen. Dieses Eingriffsmittel in das Privateigentum ist in beiden
Systemen erlaubt. Hält man die Steuern für erschöpft, so wird man in beiden
Staatsformen zum öffentlichen Kredit greifen. Erst, wenn auch dieser erschöpft
ist, tritt das "eigentliche” Defizit ein, das
wir meinen.
Hier trennen sich die
Wege: Der omnipotente Staat (2) wandelt seine Defizite und Schuldurkunden in
Geld um, indem er seinen Bürgern befiehlt, solche Wertpapiere als
vollwertige Zahlung, z.B. wie in Metallgeld, anzunehmen, auch wenn sie
unterwertig sind. Dem omnipotenten Staate ist es damit möglich, wie die
vielfältigen Papiergeldkrisen gezeigt haben, Vermögensumschichtungen zu
erzielen,
____________________________________
(1)
Vgl. den
Gegensatz Jefferson-Hamilton bei der Entstehung der amerikanischen Verfassung.
Bei uns z.B. war die genossenschaftliche Richtung vertreten durch Althusius
(Politica Methodica Digesta of Johannes Althusius [Althaus], reprinted etc.,
with an introduction by Prof. Carl Joachim-Friedlich, Ph.D. Harvard Political
Classics, Vol. II, Cambridge, USA, 1932, Fol. IXXXIV, XXXIX; die Vieldeutigkeit
und Großartigkeit der Theorien des souveränitätslosen Gemeinschaftsstaates von
A. ist mit einem Satz nicht zu erschöpfen), durch Frh. v. Stein, Hardenberg,
Boyen, W. v. Humboldt, v.Gierke, G. Jellinek u.a. wie bekannt.
(2)
Dabei ist
belanglos, ob er eine Staats- oder Privatbank einschaltet oder nicht.
80
also, in das
Privateigentum seiner Bürger unvermerkt einzugreifen und davon zu leben. Er
greift mit unsichtbarer Hand in das Einkommen und das Vermögen der Bürger ein,
indem er die Preisrelationen durch erhöhte Nachfrage nach Waren verschiebt,
dabei Güter absaugt und damit die Versorgung verschlechtert, weil er auf Seiten
des Warenangebots nichts hinzufügt. Auch er kann aus Nichts nichts erzeugen.
Das Ergebnis ist also dasselbe: eine Besteuerung der Bürger, aber diese ist auf
andere Weise erreicht. Diese andere Weise ist keineswegs die bessere, wohl aber
die bequemste und die ungerechteste von allen Arten der Staatseingriffe. Seine
Macht, ob er sie nun zu Kriegs-, Lenkungs- oder zu Haushaltzwecken gebraucht,
hat eben vor dem Privateigentum keine Grenze. Derartige valutarische Banknoten
mit Annahmezwang zum Nennwert sind keine Kreditpapiere, ihr Geber ist nur dem
Namen nach, aber nicht im wissenschaftlichen Sinne eine Kreditanstalt, ihr
Nehmer ist kein Kreditgeber. Es liegt keine Kredit-"Schöpfung" vor.
Es handelt sich bei diesem valutarischen Papiergeld um absolute Werte (jz83) besonderer
Art, die durch staatlichen Befehl geschaffen sind. Durch seine Emission
kontrahiert Emissionsstelle keine Schuld. Der (jz84) omnipotente Staat hat
nämlich die Macht, die keine Privatperson jemals hat: er kann Schulden in Werte
(jz85), Passiva in Aktiva (gesetzliche Zahlungsmittel) (jz86) verwandeln, nicht
wie bei der Anleihe in Werte für den Anleihegeber (jz87), sondern für den
bisherigen Schuldner. Er kann mit diesem valutarischen Geld (jz88) seine Kasse
flüssig machen, er kann also “Geld” ausgeben, wenn ihm niemand mehr etwas
leiht, wenn also der Staatskredit erschöpft ist. (1)
Diese Dinge sind in der Notenbanktheorie als die Lehre
von der "starken Zentralbank" (2),
und in der Finanzwissenschaft, etwa bei Lorenz von Stein (3) und De Viti
de Marco (4) als die Lehre vom "eigentlichen Papiergeld" altbekannte
Lehrstücke.
____________________________________
(1)
Ob eine Bank
zwischen Finanzministerium und Publikum eingeschaltet ist, oder nicht ist
keine wesentliche Frage, sondern eine der psychologischen Taktik. Ob man den
Vorgang in eine "offene Marktpolitik" einkleidet, die nun etwas ganz
anderes bedeutet, ist ebenfalls ohne Bedeutung. Die wissenschaftliche
Diskussion hat sich zu lange um Dinge der Oberfläche (offene Marktpolitik,
Wechseldeckung) gedreht, als daß nicht vor allem die Frage nach den letzen
entscheidenden Vorgängen und Prinzipien gestellt werden müßte.
(2)
Vgl. Plenge,
Riste, Sven Helander u.a.
(3)
Lorenz v.
Stein, Lehrbuch der Finanzwissenschaft, II.Teil, III. Abt., Leipzig 1886.
(4)
Grundlehren
der Finanzwissenschaft, 1932, Kap. 31.
81
Der genossenschaftliche Staat (Fall B) hat dieses Mittel
nicht. Seine Möglichkeiten am Kreditmarkte gehen in Nichts über die eines
Privatmannes hinaus; er hat kein "Goldbergwerk" unter den Kellern
seiner Bank, wie man den Annahmezwang genannt hat, er darf in das
Privateigentum nicht anders als im Wege der Steuergesetzgebung eingreifen.
Auch er kann seinen Haushalt ausgleichen, nämlich durch Steuererhöhungen, und
seien sie auch noch so scharf (jz89). Er kann den Staatskredit beanspruchen
(jz90); er kann seine Guthaben einziehen, ja sogar Steuerforderungen
"antizipieren", die fällig, aber noch nicht eingegangen sind (durch
Staatspapiergeld mit Marktkursbewertung, sog.
"Steuerantizipationsscheine", "Tresorscheine" der
Finanzgeschichte). Aber, wenn er zu viele derartige Wertpapiere ausgibt, sinkt
deren Kurs, ob es sich nun um Anleihen oder Papiergeld handelt, und damit endet
die Emission schließlich durch "Repudiation", durch Kurssturz und
Ablehnung der Warenabgabe.
Die Mittel der
Währungspolitik bzw. des "lautlosen" Eingriffs in das Eigentum der
Bürger sind ihm ex definitione verschlossen.
Die souveräne Gemeinschaft der "Bürger”, der "Eidgenossen",
der "Bundesstaaten”, der "Elite" oder um welche Träger es sich
immer handelt, hat verfassungsmäßig die andere Form der Eingriffe ausgeschlossen
und übt die Macht aus.
Das will gewiß viel heißen, aber man darf nicht vergessen,
daß ja auch der autoritäre Staat nicht mehr verbrauchen kann, als Einkommen und
Eigentum seiner Bürger. Mehr aufbringen,
"stärker" sein, kann die eine Finanzierungsmethode schließlich doch
nicht als die andere, sondern nur freiwilliger, öffentlicher und ehrlicher ist
der Ausgleichsvorgang bei der zunächst leicht für schwächer gehaltenen
Staatsform, denn die Steuergesetzgebung ist öffentlich. Dabei vermeidet der
oft für schwächer gehaltene genossenschaftliche Staat mit der
“Währungspolitik" jede ernstere Papiergeldkrise und staatliche
"Inflation". ("Private" Inflationen nennenswerten Umfangs
gibt es in der Geschichte nicht; praktisch alle Inflationen sind durch
staatliche Haushaltsdefizite verursacht gewesen.) (jz91)
Die Auswahl der besten Geldarten für den Verkehr ist also
keine wirtschaftliche Frage, die sich etwa dadurch entscheidet, welche Geldart
bei der Verwendung als am praktischsten
82
empfunden wird, sondern
es handelt sich um eine politische Frage, um eine Frage der Macht und der
Machtverteilung im Staate, die von der Staatsverfassung und von der Stellung
des Staates zum Haushaltsdefizit aus zu beurteilen ist.
Um es noch einmal zu
sagen: wenn der Staat mit seinem Defizit selbst fertig werden muß, wie im
rechtsstaatlichen System, bleiben ihm 3 Möglichkeiten dazu: die Verminderung
seiner Ausgaben, die Erhöhung der Steuern und die Inanspruchnahme des
Staatskredits.
Mit den beiden letzteren
Maßnahmen greift er in das Einkommen und Vermögen seiner Bürger ein, aber in
offener und gesetzlicher Weise.
Der omnipotente Staat
aber hat außer diesen beiden Maßnahmen noch ein weiteres Mittel zu seiner
Verfügung, das ihm zusätzliche Einnahmen liefern kann: er kann das etwa
verbleibende Defizit des Staatshaushalts zwangsweise in Geld umwandeln, Passiva
in Aktiva wenden, es also beseitigen, scheinbar ohne Steuern zusätzlich zu
erheben, ohne durch derartige sichtbare Lasten seine Anhänger zu beunruhigen.
Dieses politische Moment spielt eine große Rolle, weil der scheinbar
omnipotente Staat denjenigen gegenüber schwach und ängstlich ist, die ihn
tragen. Er wird sie daher steuerlich nicht gern anfassen wollen. Durch den
gedachten Vorgang (jz92) wird Geld (jz93) geschaffen, werden Güter abgesaugt,
werden die Preise verschoben, was alles genau dieselben Wirkungen sind, wie sie
sich bei einer neuen Steuer oder bei der Erhöhung einer alten Steuer ergeben,
nur daß die Kompression der Nachfrage auf Seiten der Bürger fehlt, an deren
Stelle der Staat etwa träte.
Dieser kleine Unterschied
macht zwar die gekennzeichnete Maßnahme zur bequemsten aber zugleich auch zur
schlechtesten.
Zwischen dem rechtsstaatlichen (Marktkurs-) und dem
totalitären (Festkursgeld) Geldsystem gibt es nur ein entweder-oder, keine
Mischformen. Ein Stück Ware oder ein Wertpapier kann nicht einen staatlich
festgelegten und einen freien Preis haben und zu beiden verschiedenen Preisen gleichzeitig
gehandelt werden. (jz94) Bringt der Staat keine Entscheidung, so entscheidet
sich der Verkehr für nur eine Form (jz95).
83
§ 11.
Beurteilung der Geldarten vom Staat aus.
Der Zusammenhang zwischen den beiden Staatstypen und dem
Gelde ist nun nicht einfach der, daß etwa dem omnipotenten Staat immer und
allein das Festkursgeld, und dem genossenschaftlichen Staat das Marktkursgeld
zugeteilt werden könnte. Das geht schon deswegen nicht, weil nach älterer (bisheriger)
Lehre das Marktkursgeld nur als akzessorisch, als ein Anhängsel zum Metallgeld
möglich zu sein schien, was auf die
modernen genossenschaftlichen Staaten vielleicht nicht immer paßt. G.F.
Knapp hat nun mit Recht darauf hingewiesen, daß es überhaupt nicht zulässig
sei, einfach alle Geldarten in einen Topf zu werfen und als eine
undifferenzierte Menge den Waren am Markte gegenüberzustellen. Der Staat hat
vielmehr auf den einzelnen Staatsgebieten der Erdoberfläche durch Gesetz den
einzelnen Geldarten ganz verschiedene Charaktere gegeben, und diese gilt es zu
studieren:
Zunächst nennen wir, wie erwähnt, diejenige Geldart,
welche der Staat, wenn er selbst Zahlungen zu leisten hat, als endgültig
erklärt, valutarisch. So kann z.B. Selbstwertgeld, etwa in Form von Goldstücken
valutarisch sein. Es können auch Banknoten oder andere Arten von Papiergeld
einzeln oder gemeinsam valutarisch sein. Die nicht valutarischen Geldarten
sollen akzessorisch heißen. In Deutschland waren vom … 1929 bis zum …… 1931 Goldmünzen und Reichsbanknoten gemeinsam
valutarisch. Bis zum 31. Dezember 1909 nur Goldmünzen. Seit dem 20. Juni 1948
sind nur DM-Noten der Bank Deutscher Land er valutarisch. Bis zum 31. Dez. 1910
(1909? – J.Z.) waren bei uns die Reichsbanknoten, die Noten der vier Privatnotenbanken,
die Reichs-Kassenscheine und die Reichsmünzen aus Silber, Wickel und Kupfer
sowie die Taler (seit 1876) akzessorisch.
Seit dem 1. Januar 1910 war die Zahl der akzessorischen Geldarten um
eine vermindert, nämlich um die Reichsbanknoten. Auf die Inflation, die im
Jahre 1923 endete, soll hier nicht eingegangen werde; danach waren
akzessorisch die Noten der 4 Privatnotenbanken (1937), die Rentenbankscheine
und die Reichsmünzen aus Silber, Nickel und Kupfer. Dieser Zustand blieb bis 1948 erhalten. Seit
1948 sind nur noch die Noten unter 1 DM, sowie das Nickel- und Kupfergeld
akzessorisch. Das Giralgeld war stets, seit seiner Einrichtung akzessorisch und
ist
84
es auch heute noch.
Goldwährung hat man also da, wo bares (körperliches)
Goldgeld in valutarischer Stellung ist, Papierwährung da, wo bares
Papiergeld einer bestimmten Form, etwa Banknoten, in valutarischer
Stellung sind. Der Begriff des valutarischen Geldes ist beim Goldgelde nicht
absolut vom Verhalten des Staates abhängig, weil das Goldgeld wegen der
allgemeinen und dauernden massenpsychologisch bedingten Nachfrage danach eine
Sonderstellung einnimmt. Bei allen Arten des nicht vollwertigen Metallgeldes
und des Papiergeldes ist jedoch der Begriff des valutarischen Geldes vom
Verhalten des Staates abhängig, wobei allerdings der genossenschaftliche Staat
seine Aktivität soweit einzuschränken in der Lage ist, daß er, der durch die
Gemeinschaft der Bürger repräsentiert wird, durch deren fortgesetztes Handeln
nur ein Gewohnheitsrecht zu konstituieren braucht.
Eine ganz andere Einteilung der Geldarten ergibt sich,
wenn man untersucht, ob ein Annahmezwang stattfindet, ob also Zahlungen
endgültig sind, die nicht vom Staat an die Bürger geleistet sind, also z.B. bei
Zahlungen unter Privaten. Weiter ist der Fall von Zahlungen an den Staat zu
behandeln.
I. Bei Zahlungen unter Privaten
kann die Annahme ganz in das Belieben des Empfängers gestellt sein: Die fakultative
Annahme z.B. bei den Rentenbankscheinen bis …… .
II. Oder es findet ein gewisser Zwang der Annahme statt;
85
begriff geändert: Damals kam die Qualität des Bargeldes nur dem gedenen (?
Gegebenen? J.Z.) vollwertigen
Metallgelde zu, nach heutigem Sprachgebrauch auch den Noten der Bank Deutscher Länder
(jz96).
Eine noch weitere Einteilung geht dahin, ob die Geldarten
definitiv oder provisorisch sind. Sie
sind provisorisch, wenn sie einlösbar sind in einer definitiven Geldart, d.h.
in einer solchen, die nach Lage der Rechtsordnung als endgültig betrachtet
wird. Bis zum 3. 8.1914 waren die
Banknoten (seit 1.1.10) valutarisch, aber einlösbar. Sie waren also definitiv
und provisorisch zugleich.
Endlich gibt es, wieder nach einem ganz anderen
Gesichtspunkt geordnet, unterwertige, vollwertige und überwertige Geldarten: Es
gibt Geldarten, deren Material beim Verkauf einen niedrigeren Preis erzielt,
als ihre Geltung beträgt, sie sind unterwertig; z.B. alle Arten von Papiergeld,
ferner alles europäische Silbergeld, ebenso die Nickel- und Kupfermünzen. Hingegen
waren unsere Goldmünzen mindestens bis zum 3.8. 1914 vollwertig: Verkaufte man
sie damals als Material, so erhielt man als Preis ebensoviel Werteinheiten als
sie gelten (galten? – J.Z.). Überwertige
Geldarten erzielen einen höheren Preis, wenn man sie als Ware verkauft, als
ihrer Geltung entspricht. Das ist z.B. bei den heutigen amerikanischen 10
$-Stücken der Fall, die heute gegen 40 $ erbringen, wenn man sie außerhalb der
Grenzen der Vereinigten Staaten verkauft, da derartige Geschäfte auf
amerikanischem Boden verboten sind. Von den unterwertigen Geldarten sagt man:
Sie haben ein Disagio, von den vollwertigen: Sie stehen auf pari, ihre Parität
ist 100; von den überwertigen sagt man, sie haben ein Agio. Letztere
verschwinden im Inlande aus dem Verkehr, weil der Inhaber sie mit Vorteil als
Material verkaufen kann. Dagegen halten sich die unterwertigen Geldarten sehr
leicht und ausdauernd im Verkehr und werden daher als angenehm vom behördlichen
Standpunkt aus betrachtet, indem die Bevölkerung sie zu anderen als Geldzwecken
nicht verwenden kann.
86
Hatten wir vorhin die valutarischen und die
akzessorischen Geldarten unterschieden, so waren die ersteren durch den
allgemeinen Annahmezwang für jedermann ausgezeichnet, die letzteren durch den
Mangel dieses allgemeinen
Annahmezwanges. Der allgemeine Annahmezwang gilt auch für den Aufgeber
des valutarischen Papiergeldes in dem Masse, wie dieser durch die Ausgabe
Forderungen kontrahiert, die der Schuldner an ihn zurückzahlen muß; der Zwang
zur allgemeinen Annahme ist also wirklich allgemein; er bezieht sich übrigens
auch auf die Staatskassen. Beim akzessorischen Gelde jedoch ist die Abwesenheit
der Annahmepflicht nicht ausnahmslos: Der Ausgeber muß das Geld unbeschränkt annahmen.
Diese Ausnahme nennt man den Kassenkurs. Alles akzessorische Geld hat also zum
mindesten den Kassenkurs, entweder bei einer Bankkasse, soweit eine Bank es
ausgegeben hat, oder bei einer Staatskasse, soweit diese es ausgegeben hat. Nur
mit Rücksicht auf diesen Kassenkurs ist akzessorisches Geld überhaupt etwas
wert, wie wir später stehen werden. Geld, das keinen allgemeinen Annahmezwang
und auch keinen Kassenkurs hat, ist überhaupt kein Geld, sondern wertlos und
wird von niemandem angenommen (jz97). Unsere späteren Ausführungen, betreffen
eine noch weiter gehende Annahme im Verkehr im Wege der Aufrechnung, bleiben
vorbehalten; dazu muß aber der Kassenkurs erst einmal da sein.
Alle diese Arten der Annahme: Die allgemeine
Annahmepflicht bei Zahlungen des Staates und an den Staat - und zwischen
Privaten - des valutarischen Geldes, die betragsmäßig beim einzelnen
Zahlungsakt begrenzte Annahmepflicht des Scheidegelds und der Kassenkurs als
Annahme durch den Emittenten verstehen sich zunächst auf die Annahme zum
Nennwerte also zu pari.
Es kommt aber auch eine
Annahme unter pari oder über pari vor. Im Jahre 1948 z.B. wurden
Reichsbanknoten während der Woche der Durchführung der Währungsreform bei
Zahlung von D-Markverpflichtungen nur zu 10 % genommen. Bei der
Währungsumstellung Jahre 1924 wurden 1 000 000 000 000 Mark nur noch mit ein RM (als eine RM? – J.Z.), also sehr weit unter pari,
angenommen: Gehen die behördlichen Stellen oder geht der Emittent von seiner
Annahme zu pari ab, so folgt der gesamte Verkehr sofort. (Sobald er davon erfährt.
– J.Z.) Das gilt auch für eine
87
Überpari-Annahme: Das Behelfsgeld
der deutschen Wehrmacht im Jahre 1943 wurde, um seinen Umlauf bei der
Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete zu erschweren, mit 900 % Agio, also zum
zehnfachen des Nennwertes angenommen. Wer z.B. in einer Wehrmachtskantine für
RM 1.- Zigaretten kaufte, brauchte nur ein 10 Pf-Stück zu zahlen. Es ergibt
sich also, daß nicht der Nennwert, sondern stets nur der Annahmewert maßgebend
ist, ob es sich dabei um die erzwungene allgemeine Annahme, um die erzwungene
beschränkte Annahme oder um den Kassenkurs handelt. Die freiwillige Annahme
des akzessorischen Goldes folgt sofort dem Annahmekurs, den der Emittent
tatsächlich ausübt.
§ 12. Der
allgemeine Annahmezwang.
Historisch war es so, daß Goldmünzen valutarisch waren,
und Papiergeld akzessorisch. Diesen Zustand sah man allein als normal an, und
war bestrebt, ihn zu erhalten. Knapp schildert, daß bei einer solchen
Goldwährung die Bank, die das akzessorische Papiergeld ausgibt, praktisch fast
immer stufenweise Privilegien. und Vorteile vom Staate erhalten hat;
Kassenverwalter des Staates zu sein, Verwalter des Goldbestandes zu sein usw., so
daß eine solche Bank sich dem Staat als Fiskus nicht entziehen konnte, wenn der
Staat in Finanznot geriet und diese reiche Bank als Kreditquelle ausnutzen
wollte. Bis dahin war das akzessorische Geld der Bank einlösbar gewesen. Wenn
die Bank aber, halb gezwungen, ihren "Wächter", dem Staat, große
Kredite einräumt, wie soll "sie dann die Banknoten fernerhin einlösen? Es
ist unmöglich" ... das begreift
auch Staat sehr wohl. Er verfügt: Die Bank ist von der Verpflichtung zur Einlösung
entbunden. ... (Er) erklärt diese Noten zu
valutarischem Gelde; so erhalten die Noten Zwangskurs bei allen Zahlungen unter
Privaten. Durch diesen höchst merkwürdigen Vorgang, den man meist nur als
erschütternden Unfall würdigt, ist für den kaltblütigen Beobachter folgendes
festgestellt: Der Geldverkehr ... hört nicht auf, obgleich das valutarische
Geld anders geworden ist; es besteht ja gar nicht
88
mehr aus Metall, sondern
aus Papier ... Der Staat ist in ‘Papierwirtschaft’ versunken". Knapp).
(J.Z.:
Es ist nicht klar, wo dieses Zitat von Knapp beginnt.
Bei alledem schildert Knapp
allein die Verhältnisse des Rechtsstaates, auf die er ohne Ausnahme abstellt.
Im Rahmen der valutarischen Goldwährung und des Rechtsstaats ist also der
allgemeine Annahmezwang von Papiergeld durchaus möglich; er muß aber als eine
Katastrophenerscheinung, als ein Ausnahmezustand betrachtet werden, wie bereits
erwähnt. Auch in der Innenpolitik kommt die Erklärung des Ausnahmezustandes,
d.h. der zeitweiligen Außerkraftsetzung der bürgerlichen Freiheiten, in Frage.
Mit beiden Arten von Ausnahmezustand ist der Rechtsstaat noch nicht völlig
beseitigt; er ist aber in einen Schwebezustand geraten. Gelingt es, diesen politischen
oder ökonomischen Ausnahmezustand, oder aber beide wieder zu beseitigen, so ist
die Verteidigung des Rechtsstaates gelungen. Andererseits ist es nicht zulässig
zu erklären, daß der politische Ausnahmezustand oder ökonomisch die Erklärung
des allgemeinen Annahmezwanges harmlos sei, und mit dem Rechtsstaat, bzw. der
freien Wirtschaft vereinbart werden könne. Nach den Erfahrungen der letzten
Jahrzehnte, wie sie in Dutzenden von Staaten gemacht worden sind, muß vielmehr
nicht nur in der Einführung des bürgerlichen Ausnahmezustandes, sondern auch in
der Einführung des ökonomischen Ausnahmezustandes, der erste Schritt zu einer
neuen Staats- und Wirtschaftsverfassung gesehen werden, dem fast immer ein
zweiter oder dritter Schritt folgt. Der
Schritt des grundsätzlichen und für die Regierung so angenehmen Ausschaltens
des Parlaments, und finanziell des fortgesetzten Eingriffs in das
Privatvermögen der Bürger, der Verwendung des Geldes zu wirtschaftspolitischen
Zwecken, insbesondere in der Konjunktur und Außenhandelspolitik.
War damals das Gold valutarisch und das Papiergeld
akzessorisch, so ist heute allgemein das Papiergeld valutarisch und das Gold
akzessorisch, Der allgemeine Annahmezwang für Papiergeld herrscht. Die ausgebende Notenbank ist durch die Kursbildung
ihres Papiergeldes, da dieses nicht mehr möglich ist, nicht mehr in Kontrolle
(jz98). Sie kann sowohl gesunde, als auch faule Geschäfte machen. Macht sie
Fehler, oder treibt sie sogar eine verbrecherische Finanzierungspolitik, so
wird das nicht erkennbar außer
89
an allgemeinen
Preissteigerungen, die der Öffentlichkeit gegenüber als Naturereignisse
hingestellt werden. Die Plattform ist da, auf der sich der omnipotente Staat
hemmungslos entwickeln kann. Natürlich braucht er sich nicht zu entwickeln; es
ist aber wichtig hier festzustellen, daß man ihm hier seinen Nährboden
hingestellt hat.
Die unangenehme Alternative, das unangenehme
Entweder-Oder zwischen Goldwährung mit akzessorischem Papiergelde oder
valutarischem Papiergelde mit bedeutungslosen, weil nicht im Umlauf
befindlichen Goldmünzen, hat man immer wieder in ein Sowohl-Als-Auch zu wenden
versucht. Man hat, z.B. im Deutschen
Bank- und Münzgesetz von 1924, dem Deutschen Goldgelde und den Reichsbanknoten
gleichzeitig den valutarischen Charakter eingeräumt; man hat Goldkernwährungen
und Golddevisenwährungen geschaffen. Bei alle diesen Schöpfungen handelt es
sich jedoch wissenschaftlich um reine Papierwährungen. Denn wissenschaftlich ist nur zu fragen:
Welches Geld ist in valutarischer Stellung? Und es ist das Gresham’sche Gesetz
anzuwenden.
Dieses von Gresham, dem Finanzminister der Königin
Elisabeth I, zuerst aufgestellte Gesetz sagt, daß das schlechte Geld das gute
verdrängt. Es handelt sich um ein Gesetz, dessen Abwandlungen bis in die
Soziologie, ja bis in die Zoologie anwendbar sind, wenn man z.B. die
Verdrängung der Singvögel durch die Spatzen in den grössstädtischen Gärten
ansieht. Aber das Gresham’sche Gesetz ist in dieser Allgemeinheit falsch
wiedergegeben. Es gilt beim Gelde ur, wenn zwischen den beiden verglichenen
Geldarten ein staatlich vorgeschriebener Kurs besteht. Ist vorgeschrieben, daß
15 g Silber = 1 g Gold sein sollen, und sind Gold und Silber beide in
valutarischer Stellung, so wird das Silber das Gold aus dem Verkehr verdrängen,
sobald der Silberpreis, in Goldeinheiten gerechnet, billiger wird. Es wird sich
dann rentieren, daß billigere Silber im Zahlungsverkehr zu verwenden, weil man
hier einen künstlich, weil staatlich vorgeschriebenen höheren Gegenwert erhält,
als bei Verkauf des Silbers als Material. Gleichzeitig wird es sich rentieren,
die Goldmünzen aus dem Verkehr zu ziehen, weil ihr Materialwert höher ist, als
der Geldwert.
90
Dieses Gresham'sche Gesetz gilt also nur für den Fall
eines festen Kursverhältnisses, nicht bei freier Wertentwicklung beider
Geldarten. In diesem Falle findet vielmehr eine Verdrängung nicht statt. Der
Marktkurs schließt die Anwendung des Gresham'schen Gesetzes aus. Der Festkurs
zum Nennwerte aber, wenn er ein gesetzliches Wertverhältnis zum Metallgelde
konstituiert, macht das Gresham'sche Gesetz anwendbar: Bei allgemeinem
Annahmezwang verschwindet nach dem Gresham'schen Gesetz das Goldgeld aus dem
Verkehr. Dieses Verschwinden ist nicht zufällig. Es beruht auch nicht auf einem
staatlichen Gesetz; wohl aber auf einem ökonomischen, das gebieterisch
Anerkennung heischt. Aus diesem Grunde, wegen Anwendbarkeit des Gresham'schen
Gesetzes, sind alle Versuche, dem Gold und dem Papier gleichzeitig die
valutarische Stellung einzuräumen, insofern vergeblich, als doch immer nur eine
reine Papierwährung entsteht. Der Goldkern hat mit der Währung gar nichts zu
tun, denn die Währung besteht aus Papier. Daß ein Goldbestand in den Kellern
angesammelt wird, ist demgegenüber ökonomisch unwesentlich. Meist ist der
Goldkern auch im Vergleich zu den Außenhandelsumsätzen unwesentlich, und meist
wird er auch gar nicht eingesetzt. Dasselbe gilt von dem
Devisenbestand der
Golddevisenwährung.
Es braucht wohl nicht bewiesen zu werden, daß dieser
reine Papierwährungscharakter der Goldkern- und Golddevisenwährung usw. den
Urhebern dieser Formen nicht nur bekannt, sondern auch von ihnen gewünscht ist.
Handelt es sich doch darum, daß sie die althergebrachte Hinneigung der großen
Masse der Bevölkerung zum Golde als des wichtigsten Sicherungsmittels der
Vermögensanlage genau kennen, aber den Betrug wünschen, d.h. die Ausschaltung
dieser Sicherung unter Erhaltung der goldenen Fassade.
91
§ 13. Allgemeine Annahme und allgemeine
Aufrechnung.
Wir hatten gesehen, daß die valutarische Papierwährung
nicht durch einen schöpferischen Akt der Staatsweisheit geschaffen wird,
sondern per Unfall entsteht. Das stimmt
genau mit den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte überein. Das vorzügliche
akzessorische Papiergeldwesen der Vereinigten Staaten, gipfelnd in Banknoten
vieler freier Notenbanken, die im Wettbewerb miteinander standen, hatte den
märchenhaft schnellen Aufstieg der Vereinigten Staaten in wirtschaftlicher und
politischer Beziehung begründet. Fast
keine Kritik war in der Öffentlichkeit zu hören gewesen. Der Bürgerkrieg, den
man in der Kriegsgeschichte seiner Heftigkeit und Größe wegen für den ersten
modernen Krieg hält, brach aus, die Finanznot des an seine Steuerquellen und
seine Anleihen gebundenen Staates begann, - oder vielmehr beider Staaten, des
Nordstaats und des Südstaats sozusagen, die als zwei Bünde miteinander rangen.
Der Staat versuchte die Banken zur Hergabe riesiger Kredite zu bewegen. Die
Banken - widerstanden mit Erfolg. Da
legte der Staat ihnen eine Steuer von 10 % auf ihren Notenumsatz auf, - ein
scheinbar rein rechtsstaatliches Mittel, weil es sich um eine Steuer
handelte. Kein Kreditnehmer konnte die
nun noch notwendigen Zinssätze bezahlen, das private Kreditgeschäft hörte
auf. Befreit war der Notenumlauf, der
auf Kreditgewährung an den Staat beruhte.
So mußten die Banken sich umstellen. Am Ende des Krieges waren sie, mit
Krediten an den Staat überlastet, nur noch bessere
Staatsanleihe-Haltungsgesellschaften, und das Papiergeld bestand nicht mehr aus
akzessorischen Banknoten, sondern aus valutarischen Staatsnoten,
"Greenbacks".
Ähnlich war es bei uns 1931: Die Reichsbank hatte Gold
und Devisen im Betrage von rd. 3 Milliarden RM (750 Millionen Dollar). Sie
hatte keine Auslandsschulden. Nach dem Gesetz machten sich ihre Direktoren
strafbar, wenn sie Kredite gaben, die sich nicht auf gute, sichere Warenwechsel
bezogen. Der Status ihrer Bank war vorzüglich.
Nicht so der der sog. D-Banken, die für 6 Milliarden kurzfristige
Kredite im Auslande aufgenommen und langfristig an deutsche Industriefirmen
ausgeliehen hatten. Wohl aber waren die übrigen Tausende von deutschen Banken
und Sparkassen fast ohne Ausnahmen völlig gesund. Die "große Ban- (jz99)
92
kenkrise von 1931 brach
nur über die erwähnten kranken Institute herein. Hätte man sie in Konkurs oder Vergleich gehen
lassen, wie es das deutsche Handelsrecht in Übereinstimmung mit den
Handelsrechten
aller Kulturstaaten
erforderte, so wäre die Vollstreckungsmöglichkeit beseitigt (? geschaffen! –
J.Z.) gewesen und das spätere Moratorium für die (nur großen) Auslandsgläubiger
sofort mühelos und auf zivilrechtlichem Wege da gewesen. 95 % der Gläubiger,
etwa diejenigen mit Guthaben unter RM 10.000 oder 100.000, hätten sofort
verfügen können, die andern hätten stillhalten müssen, weil - nun weil sie sehr
leichtsinnig und geschäftlich unklug gehandelt hatten. Die übrigen Banken, die
gesund waren, z. B. die Berliner Handelsgesellschaft, hätten die Geschäfte
bequem übernehmen können. Das Leben wäre ohne allgemeinen Annahmezwang und ohne
Devisenbewirtschaftung weiter gegangen, die Arbeitslosigkeit, bisher großenteils
eine Folge der latenten Illiquidität, wäre vorübergegangen, sogar schnell
vorübergegangen, wie nach den großen Krisen von 1857, 1907 usw., die
grauenhaften späteren Ereignisse wären wahrscheinlich vermieden worden.
Was aber tat man? Man erklärte den allgemeinen
Annahmezwang, die Reichsbank war nun nicht mehr auf gute Geschäfte beschränkt,
sie diskontierte für 2 Milliarden wertlose Kellerwechsel und gab dafür
gesetzwidrig, unter Billigung und Mithilfe der im übrigen fast schuldenfreien
Reichsregierung, für 2 Milliarden RM metallisches Gold her, ruinierte sich
zwecklos selbst, die deutsche Wirtschaft, deren zentrale Gold- und
Devisenreserve sie gewesen war, der Illiquidität und der Exportunfähigkeit
überlassend.
Auch hier wurde also die
neue valutarische Papierwährung mit Devisenzwangswirtschaft nicht infolge
reiflicher Überlegungen klarer Köpfe, nicht als Ergebnis der Staatsweisheit
geschaffen, sondern sie erschien als Gewaltakt in Tagen der Verzweiflung, ohne daß
man ihre Folgen, auch die darin liegende Schaffung des Nährbodens omnipotenter
Regierungen, auch nur einen Augenblick ruhig in Erwägung gezogen hätte.
Vielleicht war sie auch
nur ein wohlgelungener Coup der Interessenten, die noch nicht ahnten, was die
von ihnen vorbereitete zukünftige Regierung gegen sie selbst unternehmen würde.
Wenn man also die Begründung für die neue Währung erst
hinterher fand und ihr trotzdem treu blieb, so lag das daran, daß theoretisch
nicht genügend vorgearbeitet war und die frühzeitige Weckung einer klaren
Überzeugung im Publikum über das fehlte,
was
93
zu geschehen hatte. (hätte?
– J.Z.) Man war sehr stark beeindruckt von der angeblichen Notwendigkeit des
allgemeinen Annahmezwangs aus Gründen der Vereinfachung des allgemeinen
Zahlungsverkehrs.
Man erklärte das
bisherige Zahlkraftrecht für unvollkommen, wonach nur Goldmünzen valutarisch
waren und die Reichsbanknoten wie auch die stark umlaufenden Rentenbankscheine
rein akzessorisches Geld waren.
Allerdings hatte sich
dieses System bewährt, in ruhigen Zeiten; Klagen, daß etwa Gläubiger versucht
hätten, in schikanöser Weise Goldzahlung zu erzwingen, sind nicht in einem
einzigen Falle bekannt geworden.
Aber der großen Krise mit
ihrem Ansturm auf die Einlösungsschalter der Reichsbank schien das System nicht
gewachsen gewesen zu sein.
Dies hatte die Kritik
seit vielen Jahren in nicht ganz wohlbegründeter Weise vorausgesagt und damit
schien sie recht behalten zu haben.
Man hatte weder in der Wissenschaft noch in der
öffentlichen Meinung die Bedeutung und die rechtliche Existenz der Aufrechnung
erkannt und gewürdigt. Sie erwirkt eine allgemeine Annahmebereitschaft, wie wir
sie von der Goldmünze her kennen, ohne daß das Institut der allgemeinen
zwangsweisen Aufdrängung eventuell unterwertiger Forderungen überhaupt
erforderlich wäre.
94:
Nur ein Deckungsblatt, auf dem der Titel
aufgetragen ist: § 14. Die Zahlgemeinschaften.
95
Beide Staatstypen, nach denen wir die Arten des
Papiergeldes einteilen, sind Gemeinschaften, wenn auch sehr verschiedenen
Charakters.
Knapp hat nun den
fundamentalen Begriff der Zahlgemeinschaft geschaffen. Er stellt sich dabei in Gegensatz zu der
Möglichkeit der Geldausgabe durch einen Einzelnen, wie sie Max Stirner in
Betracht zog. Eine solche Möglichkeit kommt für einen machtlosen Privatmann
nicht in Frage, weil die Erscheinung der Währung und des Geldes gerade die
Einigung des Einzelnen mit anderen seinesgleichen voraussetzt, also die
Gemeinschaftsbildung. Allerdings kann schon ein Privatbankier mit seinen Kunden
eine solche Gemeinschaft darstellen. (jz100)
Ziehen wir aber einen einzelnen Geldausgeber von überaus
großer und unumschränkter Gewalt in Betracht, so können wir uns für diesen Fall
die von de Viti de Marco für den
extremen Fall des Festkursgeldes
geschaffene Figur des Requisitionsscheins in Reserve halten, der praktisch tatsächlich in Zeiten
politischer Wirren und des Krieges eine Rolle spielt.
Knapp weist bei seiner Untersuchung der Banknote darauf
hin, daß diese ein privater Kassenschein ist, verwendbar nur zwischen den
Kunden einer Bank.
“Diese Kunden und die Bank bilden sozusagen eine private Zahlgemeinschaft;
die öffentliche Zahlgemeinschaft ist der Staat. ... Banknoten (sind) Geld einer
sozusagen privaten Gemeinschaft".
Sie gehören bei Knapp
nicht zum staatlichen Gelde. Er geht besonders vom Beispiel der 1619 aufgrund
chinesischer Vorbilder errichteten Girobank der Hamburger Kaufleute aus, die
den Zweck hatte, die gegenseitigen Zahlungen zu vermitteln:
“Wer an dieser Anstalt
teilnahm war Mitglied einer privaten Zahlgemeinschaft. Jedes Mitglied lieferte
eine gewisse Menge Silbers ein, und zwar es, rechtlich betrachtet, eine
Einlieferung von Barren, wenn auch, technisch betrachtet, das eingelieferte
Silber aus Münzen bestand. Denn die
Münzen wurden nicht nach Chartalrecht, d.h. nach ihrem Nennwert, wie auf
Silberbleich gedrucktes Papiergeld von der Anstalt in Empfang genommen, sondern
nur als Stücke von bekannter Feinheit und von tatsächlichem Gewicht. Die
Anstalt bewahrte das eingelieferte Silber körperlich auf, ohne es zu
irgendwelchen Geschäften zu verwenden und gab es nur dann zurück, wenn das Mitglied
er verlangte - aber sie gab es nur soweit zurück, als darüber vom Einlieferer
noch nicht verfügt war. Die Einlieferung
(J.Z.:
Hier endet der eingetippte und handschriftliche geänderte 5. Entwurf den ich
besitze, in einer Photokopie. Offenbar fehlt mir wenigstens eine weitere Seite.
Gegenwärtig mache ich mir nicht die Mühe die noch ausgelassenen oder wie hier
unvollständigen Zitate aus den mir vorhandenen Texten einzutragen. Das könnten
andere auch mehr oder weniger leicht selbst tun. J.Z., 28.2.05.) (jz101, 102)
Geldtheorie, IV. Entwurf, 1944.
Einige Ausarbeitungen die aber nicht so oder überhaupt in den V.
Entwurf hineingenommen wurden.
Themen:
1. Hortungsfunktion
(Zuvor: Die Währungen.)
2. Währungsänderungen.
3. Das Motiv der Währungsänderung.
4. Die Regelung der
Geldmenge.
Sie enthalten
wahrscheinlich noch Gedanken, die im späteren Entwurf noch nicht ausgesprochen
sind. Wenigstens zeigen sie noch etwas mehr von seiner Gedankenentwicklung. Später
werde ich vielleicht noch mehr solcher früheren Entwürfe scannen, soweit sie
mir zugängig sind. Für jetzt muß ich ja irgendwo abschließen. – J.Z., 7.3.05.)
Hortungsfunktion (Die Währungen.)
(J.Z.) Rittershausen überschrieb das Thema “Die Währung”
handschriftlich: Hortungsfunktion. Vergleiche im Hauptteil des
Manuskripts: Kapital 1: Par. 3: Die Hortungsfunktion, auf S. 21-37. – J.Z.)
Die Hortungsfunktion
ist die regelmäßig nur einen Hortungsgut zukommende Besonderheit einer
Geldart, Preismesser und Preisausdrucksmittel zu sein. Eine solche Geldart wird “Währung ",
" Standard of Value", valutarisches Geld oder "gesetzliches
Zahlungsmittel" genannt. Von unsern drei Geldarten (§ 2) (nicht im
V. Entwurf! – J.Z.) nämlich das Selbstwertgeld und das Festkursgeld, die Währungseigenschaft
haben. Jede Währung ist zugleich auch
noch wichtigstes Hortungsgut, zum mindesten
kann sie längere Zeit nicht existieren, ohne wichtigstes Hortungsgut
zu sein. (Vgl. § 3: Hortung, Teil Geld.)
Zugleich ist jede Währung nebenbei noch Geld; allerdings in verschiedenem
Grade, und es gibt den Grenzfall der “imaginären Währung”, bei der die Währung
keine Geldeigenschaft mehr hat. (vgl. § …). (Randbemerkung: “next draft”.)
Währungsgut können ursprünglich wertvolle Güter
sein. Ursprünglich wertlose Güter können nur ersatzweise herangezogen
werden. Zu den ersteren rechnen die
Edelmetalle, zu des letzteren das Papier. (Vgl. §§ 4-5 über Selbstwertgeld und
Festkursgeld.) (J.Z.: In Version V: § 5 & 7.)
Überweisungen, Giro und
dergleichen, rechnen nicht zu den wertlosen Gütern, weil es sich dabei um
Forderungen handelt, die wertvoll sind; aber nicht im Sinne der wertvollen
Hortungsgüter, weil die Forderungen ihren Wert nur der Multiplikation mit der
Währungseinheit verdanken. Giroguthaben sind also nur abgeleitet wertvoll. Es
fehlt also der ursprüngliche Wert. Sie sind nur ersatzweise Währung, im übrigen
Marktkursgeld.
(Randbemerkung: “next
draft”.)
Die ursprünglich
wertvollen Währungsgüter, wie Gold und Silber, vielleicht noch Platin, bilden die Selbstwertwährungen, gemeinhin
Metallwährungen genannt.
(Randbemerkung: “next
draft”.)
Nur Selbstwertgeld kann
Selbstwertwährung sein. Sie haben ihren Wert in sich, durch ihre Eigenschaft
als historisch gewordenes Hortungsgut, tief im Fühlen der Völker verwurzelt, überall
nachgefragt, zu Hortungs- und Schmuckzwecken benötigt, selten und mit hohen
Produktionskosten belastet. Ihr Wert
kann jederzeit durch die Preisbildung as Markt dieses Gutes festgestellt
werden.
Derartige
Selbstwertwährungen können kraft Gesetzes aufdrängbar (valutarisch)
sein, also den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel haben, sie
brauchen dies aber nicht, da sie mangels gesetzlichen Annahmezwanges jederzeit
freiwillig im Verkehr durch Gewohnheitsrecht, von jedermann an genommen werden, denn sonst wären sie
nicht, jede für sich in ihrem Lande, das wichtigste und allgemein anerkannte
Hortungsgut. Ist neben einer
Selbstwertwährung noch eine zweite oder dritte Selbstwertwährung in demselben Lande
aufdrängbar, so behält sie ihre Eigenschaft als Selbstwertwährung; es können
also z.B. zwei oder drei Edelmetalle nebeneinander Selbstwertwährung sein. Ist
aber neben einer Selbstwertwährung ein ursprünglich wertloses Gut (Papier)
allgemein aufdrängbar (valutarisch), also in der Stellung des gesetzlichen
Zahlungsmittels, so verliert die Selbstwertwährung dadurch sofort ihre
Eigenschaft als solche und wird eine bloße Ware ohne Währungs-
-2-
charakter. Die Beseitigung einer
Selbstwertwährung ist also nicht nur durch Außergebrauch-Kommen oder durch
gesetzliche Entziehung des valutarischen Charakters möglich, sondern der
häufigste Fall der Abschaffung einer Selbstwertwährung ist die Erhebung einer zweiten
und zwar ursprünglich wertlosen (Papier-) Einheit zur valutarischen Stellung. Hierdurch
verliert das Selbstwertgeld seine valutarische Bedeutung und das Papiergeld
bleibt allein in valutarischer Stellung übrig.
Mit dem allgemeinen Annahmezwang (der allgemeinen
Aufdrängbarkeit, der valutarischen Stellung, der Eigenschaft als gesetzliches
Zahlungsmittel, welches alles gleichbedeutende Ausdrücke sind) ist aber, wie
bekannt, nicht zu verwechseln die
Annahme an den Kassen des Emittenten. (Randbemerkung: “next draft”.)
Verspricht nur der
Emittent, etwa einer Papiergeldsorte, derartig ursprünglich wertlose Scheine an
seinen Kassen anzunehmen, und zwar zu einen bestimmten Kurse (Kassenkurs), so
gilt das keineswegs als allgemeiner Annahmezwang usw., denn diese Scheine
können im übrigen Verkehr zu einem anderen Kurse, den Marktkurse, umlaufen, da
kein allgemeiner Annahmezwang mit seinen staatlichen Strafandrohungen
vorhanden ist. Auch der staatliche Kassenkurs (an den öffentlichen
Kassen) gilt nicht als Annahmezwang.
Kommen wir nun zu derjenigen Währung, die aus einem ursprünglich
wertlosen Gut, meist Papier, besteht. Diese Wertlosigkeit wird, um Währung
zu werden, überwunden durch den staatlichen allgemeinen Annahmezwang zu
einem festen Kurse pro Einheit. Auch hier genügt der Kassenkurs des
Emittenten oder des Staates nicht. Es muß vielmehr jedermann zur Annahme
zum festen Kurse verpflichtet sein, der Annahmezwang muß allgemein sein.
Wir nennen diese Währungsart Papierwährung und dieses Geld Festkursgeld. Der feste Kurs der Papierwährung bezieht sich
also auch hier nicht auf den bestimmten Kurs an den Kassen des Emittenten, den
wir Kassenkurs nannten, sondern auf den überall gültigen staatlichen
Zwangskurs. (Annahmezwang zum staatlichen Kurse.) Dieser ist der "feste Kurs”
unserer Terminologie. Es handelt sich beim staatlichen Fest- oder Zwangskurs um
einen Befehl, der aus einem Stück wertlosen Papiers genauso einen
wertvollen Gegenstand macht, wie die eigentliche Arbeit und die
Bergwerksmaschinen einer Goldmine aus Sand und Blaugrund Gold
hervorbringen. Ein neuer, absoluter Wert
wird durch den Befehl geschaffen, neu wie neu gefördertes Edelmetall«
Papiergeld, das nicht dem Festkurs unterliegt (nicht
Festkursgeld ist), sondern der Kursbildung des Marktes (Marktkursgeld), ist
niemals Papierwährung. Es gibt
also nur eine Festkurs-Papierwährung, keine andere Art von Papierwährung. Wir können diese Festkurspapierwährung,
früher eigentliche oder reine Papierwährung genannt, schlechthin Papierwährung
nennen. Unter Papiergeld dagegen wollen wir beide Arten von papiernen
Zahlungsmitteln, Festkursgeld und Marktkursgeld, verstehen. Das
Marktkursgeld wurde von der älteren Theorie als “uneigentliches Papiergeld”
bezeichnet; wir verwenden diesen Ausdruck nicht, sondern den prägnanteren “Marktkursgeld”.
-3-
Zur Festlegung einer Währung ist dreierlei nötig: Die
gesetzliche Erklärung, daß die konkrete Wertmaß-Einheit diesen oder jenen
Namen haben soll (Lira, Krone oder dergl.), und daß sie gleich dem Gewichte von
X Gramm Feingold usw. (bei Selbstwertwährungen) oder der Kaufkraft eines genau
bezeichneten Geldscheines (z.B. 1/20 eines Zwanzigmarkscheines) (bei
Papierwährungen) sein solle. Und schließlich ist die Erklärung dieser konkreten Einheiten zum gesetzlichen
Zahlungsmittel erforderlich. Bei historisch gewachsenen Währungen sind eine oder mehrere dieser gesetzlichen Feststellungen
durch Herkommen, Geschäftsgebrauch, Landesüblichkeit oder Gewohnheitsrecht
ersetzt.
Änderungen einer so festgelegten Währungseinheit sind auf
zweierlei Art möglich:
Entweder vollzieht sich
die Änderung beabsichtigt, wie etwa der Übergang einer Kolonie von Sterling-
zum Dollarkurs, oder sie ereignet sich gegen den Willen der gesetzgebenden
Instanzen, wie z.B. alle Inflationen und die meisten Devalvationen. In beiden
Fällen verhalten sich die Selbstwertwährungen und die Papierwährungen völlig
verschieden. Bei ersteren ist die Einheit physikalisch exakt völlig
zweifelsfrei bestimmt, bei den letzteren nicht. Sie sind daher getrennt zu
behandeln.
Die üblichen Gefahrenquellen sind das öffentliche
Haushaltsdefizit, die Passivität der Zahlungsbilanz und die Eingriffe von
Interessenten, hier also insbesondere die der Schuldner und der Gläubiger von
Geldforderungen.
Bei den Selbstwertwährungen unserer Definition wirkt das
Haushaltsdefizit auf die Währung nicht ein. Der Staat verfügt hier
grundsätzlich über kein Mittel zum Eingriff in das Privateigentum, außer auf des Steuerwege. Die Zahlungsbilanz, die etwa passiv ist,
bewirkt den Abfluß von Währungsgut und erreicht damit nach der Nivellierungstheorie
internationale Warenpreisveränderungen, durch die ein Ausgleich der
Zahlungsbilanz möglich wird. Aus beiden
Gründen besteht zunächst kein Interesse an der Verkleinerung des Metallgewichts
der Einheit. Wie steht es mit der Interessenlage? Der Staat als großer und größter Schuldner
hätte an sich ein Interesse an einer solchen Änderung, so scheint es, um sich
zu entlasten; im Anhang über die Zukunft der öffentlichen Schuld wird jedoch
nachgewiesen werden, daß derartige privatwirtschaftliche Erfahrungssätze auf
den Staat nicht zutreffen, weil die Rückzahlung der öffentlichen Schuld
überhaupt keine neue effektive Last für die Volkswirtschaft ist. Ist sie keine Last, so kann von
Währungsmanövern auch keine "Entlastung" erwartet werden. Es kommt hinzu, daß auch die privaten
Schuldner, in vielen Fällen eine um weit größere
-4-
Summe, “entlastet” werden
würden, wozu vom Staatsinteresse aus noch weniger Veranlassung besteht.
Nun ist neuerdings öfters argumentiert worden, durch eine
Abwertung erlange das abwertende Land einen wertvollen Exportvorsprung, und
weiter, der Wert des Goldes habe sich verändert, so daß die Goldwährung als
Hauptfall der Selbstwertwährungen nicht mehr brauchbar sei.
Die Behauptung des Exportvorsprungs, die mehrere Länder
zu 2, 3 und mehr Devalvationen, also Verminderungen des Goldinhalts ihrer
Währungen (allerdings keiner echten Selbstwertwährungen!) hintereinander geführt
hat, geht von der stillschweigenden oder zugegebenen Voraussetzung aus, daß die
Inlandspreise höher als die Auslandspreise sind. Dies ist aber von vornherein
eine Lage, die zu Vorsicht in der wissenschaftlichen Kritik Anlaß gibt. Es ist
zu vermuten, daß in diesem Lande der Wettbewerb an den Warenmärkten durch
Kartelle, Monopole, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, und andere
preisbeeinflussende Vereinigungen, sowie durch handelspolitische Maßnahmen
(Zölle) eingeschränkt ist. Die Regierung hat also nicht den Mut, einen
unbeschränkten Wettbewerb einzurichten, um die Preise herunterzutreiben,
sondern sie fühlt sich selbst abhängig von den mächtigen Marktverbänden und
möchte dem Lande die Exportfähigkeit zurückgewinnen.,
ohne die Preise senken zu müssen. (“Wasch mir den Pelz, ohne mich naß zu
machen." !)
Es werden die Allgemeininteressen der Volkswirtschaft also in
schmählicher Weise an die wirtschaftlich Mächtigen verraten. Aber eine solche
schlechte Politik haben wir bisher nur beobachtet in der Periode des
Papiergeldes mit irgendeiner belanglosen sogenannten “Bindung” an ein Metall,
die von den Völkern irrtümlich für eine Selbstwertwährung gehalten wurde. In der Zeit des 19.
Jahrhunderts, der Blütezeit echter Selbstwertwährungen, sind Devalvationen aus
handelspolitischem Interesse fast nie verwendet worden. Der Grund dafür ist
die absichtliche Trennung von Staats- und Privatvermögen, die Heilighaltung
des letzteren, auf die man Gewicht legte, und weiter die Tatsache, daß eine
reine Selbstwertwährung wenig Finanzmittel für Konzernbildung darbietet, so daß
von der Währung und den Banken her eine Förderung der mittleren Betriebe und
damit des Wettbewerbs stattfand.
Was die angebliche Änderung des Goldwertes anbetrifft,
die das Gold als Maßstab heute angeblich nicht mehr brauchbar erscheinen lasse,
so ist folgendes zu sagen:
(Folgt wörtlich die Argumentation aus: “Neubau des
deutschen Kreditsystems”, 1932.)
_________________________________________________________________________________________
IV
Das Motiv der Währungsänderung. (S.
5-6)
Knapp sagt, der Grund für den Übergang zu einer neuen
Währung sei stets ein handelspolitischer. So habe Deutschland nach 1871 die
Goldwährung angenommen, weil es damit einrücken wollte in den Kreis der England
wohlgefälligen Länder, indem es ohne England nicht hoffen konnte, sich den Zutritt
zu den Weltmärkten zu verschaffen. Diese Lehre ist natürlich eine Verallgemeinerung
der Knapp’schen Erfahrungen in Fall des deutschen Reiches um 1871. Sie ist aber
nicht richtig. Entscheidend für die Wahl
einer Währung sind stets zwei Gründe: Das Gleichgewicht im Außenhandel und im
Staatshaushalt.
Bei ausgeglichenem Staatshaushalt,
wie damals nach Erhalt der Kriegsentschädigungen, entschied freilich das
handelspolitische Argument: Es bestand die Gefahr eines Ausssenhandelsdefizits,
wenn das neugegründete Reich viel Rohstoffe brauchte und nur wenig
Exportmöglichkeiten hatte. Nur die
Goldwährung erleichterte Export und Rohstoffbezug, nur sie erleichterte die
Aufnahme von kurz - und langfristigen Krediten zwecks Ausgleich der Zahlungsbilanzen,
nur sie stellte dem Apparat der Nivellierungstheorie zwecks Verbindung von
Güter- und Kreditströmungen zur Verfügung. Da ausnahmsweise keine Probleme des
Staatshaushaltes vorlagen, entschied der handelspolitische Gesichtspunkt.
Liegt aber ein Defizit ist Staatshaushalt vor, wie fast
immer in der langen Geschichte der Staaten, so kann das Defizitproblem
dringlicher sein, als jenes, oder beide können in derselben Richtung wirken.
Je nach der staatsrechtlichen Lage und dem Willen der
führenden Staatsmänner wird man den Rechtsstaat verwirklichen und sich allein
der Mittel der Steuern und Anleihen gegenüber dem Eigentum der Bürger bedienen,
oder man will den totalen Staat haben und damit noch weitere Zugänge zum
Privateigentum, bis zur völligen Vermischung von Staats- und Privateigentum.
In diesem (ersten! – J.Z.) Falle wird man eine Selbstwertwährung, praktisch
immer verbunden mit Marktkursgeld, in anderem (zweiten!- J.Z.) Falle Papierwährung,
also Festkursgeld, wählen. Ob man in letzterem Falle noch irgendwelche
scheinbare Konzessionen an die Selbstwertwährung (“Bindung” an Metall und dergleichen)
macht oder nicht, ändert an der reinen Papierwährung nichts, denn irgendwelche
Zwischenlösungen gibt es nicht.
Glaubt man vollends, wie in Deutschland 1932 – 1933, mit
der zwar vollkommen vorhandenen, aber noch nicht radikal praktizierten Papierwährung
keine genügenden Erfolge im Außenhandel erzielen zu können, so wird das
Außenhandelsargument das Haushaltsargument, das den totalen
6
Staat wollte, verstärken
und der Übergang zur Verrechnungswährung im Außenhandel, der extremen Form der
Papierwährung, ist gegeben (jz103).
Es kann aber auch sein, daß der Übergang vom Festkursgeld
zum Marktkursgeld zur Rede steht, weil eine Finanz- und Währungskrise das erzwingt, wie
dargelegt. In diesem Falle kann das Außenhandelsargument dem Haushaltsargument
zuwiderlaufen. In dieses Falle sind die Interessen
abzuwägen.
Vorher ist aber jedes Mal gründlich zu prüfen, ob die
Argumentation richtig ist. Es kann sich bei sachlicher Prüfung mit Hilfe eines
zweckmäßigen Begriffssystems herausstellen, daß z.B. die Verrechnungswährung im
Außenhandel, jene radikale Form der Papierwährung, viel weniger geeignet ist,
das Außenhandelsdefizit auszugleichen, als es ein Marktkursgeld vermöchte. Dann
würde für das Marktkursgeld zu entscheiden sein. Stets aber sind beide
Motive der Währungsänderung zu untersuchen, bevor ein Entschluß zu einer
solchen gefaßt wird.
7
(Handschriftliche
Anmerkung von R.: “gut!”
(Banking-theory vs. currency-theory. – J.Z.)
Nach der Banking-Theorie regelt der Verkehr die
Geldmenge, er bestimmt, wieviel Geld in Umlauf kommen soll, und die
Bank, die mehr Geld ausgibt, als der Verkehr benötigt, erhält das überflüssige
alsbald zurück. Es ist danach unmöglich, mehr Geld auf die Dauer in den Verkehr
zu pressen, als er aufnimmt.
Die Currency-Theorie dagegen erklärt, daß sich der
Geldumlauf willkürlich von der Notenbank regeln läßt (jz104), daß durch ihn
die Höhe der Warenpreise und der Wechselkurse bestimmt wird, daß es also einen
Zusammenhang zwischen Geldmenge und Warenpreisen gibt, den sie
Quantitätstheorie nennt. Die Gegenwart hat aus dieser These die noch weitere
Konsequenz gezogen, die Regelung der Geldmenge sei gleichbedeutend mit der
Regelung der Währung, schließlich sei das Preisniveau die Währung. Man zieht daraus die Folgerung, daß jede
Veränderung der Preise die Währung berühre.
Wer einen Warenpreis erhöht, gefährdet die Währung, wird gesagt.
Eine ganze Literatur ist um diese These und Antithese
geschrieben worden. Jede Seite kann die hervorragendsten Autoren für sich
geltend machen, nur scheint niemand bisher darauf verfallen zu sein, daß beide
Theorien von verschiedenen Begriffen ausgehen, daß jede Theorie innerhalb
ihrer Voraussetzungen recht hat, aber daß beide unrecht haben, wenn sie ihre
Behauptungen als unter allen Umständen allgemeingültig hinstellen wollen. Die Banking-Theorie
geht vom Marktkursgeld aus; jede zuviel angegebene Menge solchen Geldes
erhält ein Disagio und wird nach dessen Regeln mit Beschleunigung zu den
Bankschaltern zurückströmen (vgl. Abschnitt "Rückstrom"). Eine
Beeinflussung der Preise, die die Banking-Theorie leugnet, ist hier tatsächlich
unmöglich, weil die Preise in Einheiten von Selbstwertgeld (Metallgeld)
ausgeschrieben sind und die Banknoten der Banking-Theorie nur akzessorischen
Charakter haben. Überflüssiges Geld in den Verkehr zu pressen, um die Preise zu
erhöhen oder dem Staate Kredit au verschaffen, ist bei Marktkursgeld
tatsächlich nicht möglich; die Banking-Theorie hat insoweit recht. - Die Currency-Theorie
dagegen geht vom Festkursgeld aus;
dieses ist valutarisch und damit Preisausdrucksmittel. Da es kein
Disagio haben kann, sondern immer den Festkurs von 100 anzeigt, strömt es bei
Überemission nicht zurück, sondern treibt die Preise, die es ausdrückt, hier
gilt also die Quantitätstheorie.
Trotzdem ist die so verbreitete Folgerung verfehlt, daß jede Preiser-
8
höhung, die jemand
vornimmt, eine Erschütterung der Währung, damit also ein todeswürdiges
Verbrechen sei. Denn die Ursache der Preiserhöhung ist letzten Endes nicht die
individuelle Absicht des einen oder anderen Bürgers, die Preise zu erhöhen, sondern die Entstehung
oder Steigerung eines Defizits im Staatshaushalt (vgl. dieses). (jz105) - Aber
die Regeln der Currency-Theorie wahllos auf alle Geldarten, so fundamental er
ist, (deren Unterschiede auch sind? – J.Z.), (und diese Unterschiede? – J.Z.)
einfach zu ignorieren, ist keinesfalls angängig. Die hier vertretene Theorie
wird erstmals beiden alten Grundlehren gerecht, ohne dazu irgendwelcher
Kompromisse zu bedürfen; sie wirft übrigens ein neues Licht auf die berühmte
Kontroverse zwischen Ricardo und der Bank of England. Man bedenke dabei stets, daß
die Direktoren, der Bank von England bei ihrer Vernehmung - aus Patriotismus -
nie die sehr große Verschuldung des Staates bei der Bank erwähnten (das
Staatsdefizit) ein Hauptfaktum, das in der gesamten Debatte verschwiegen
ist. Auf der anderen Seite war es ihr
Fehler, daß sie noch an Marktkursnoten gewöhnt, die Banking-Theorie vertraten,
ohne zu erkennen, daß durch die Erklärung der Noten zu legal geltender (J.Z.: zum “legal tender”, oder: “zum gesetzlichen
Zahlungsmittel”, oder “zu legal geltenden”?) ( gesetzlichen Zahlungsmittel –
Ri.) (Zahlungsmitteln? – J.Z.) der Übergang zum Festkursgeld, also von der Goldwährung
zur Papierwährung, erfolgt war, die ja gänzlich anderen Regeln unterliegt, als
das Marktkursgeld.
Die neuere Geldtheorie, die ganz auf dem Boden des
Festkurses steht, also rein monistisch ist und die Möglichkeit einer zweiten
Theorie nicht zugeben will, erklärt nun, die Notenbank, bezw. die Staatskasse,
die diese Noten emittiere, habe die Aufgabe "die Geldmenge zu regeln".
Ein weiterer großer Teil der Literatur handelt über (J.Z.:
behandelt? “über” auslassen? – J.Z.) diese Geldmengenregelung, wobei allerdings
die Ergebnisse sehr spärliche sind. Es sei hier mit Verlaub gesagt, daß sich
kein größerer Unsinn denken läßt, als diese weltbeherrschende Theorie der
Geldmengenregelung durch den Staat im volkswirtschaftlichen Interesse, nach
Gesichtspunkten der Konjunkturpolitik usw.
Die Geldmenge wird bei Festkursgeld nicht vom Staat
geregelt, sondern sie wird durch das jeweilige Haushaltsdefizit allein
bestimmt. (jz106) Das Haushaltsdefizit ist aber kein Ergebnis weiser Planung,
sondern ein Unglück, das den Finanzminister unter dem Zwang der Verhältnisse —
Krieg, Sozialpolitik usw. — überkommt, ob er will oder nicht. Bei Festkursgeld
(Papierwährung) ist die Deckung des letzten Haushaltsdefizits durch die
Notenpresse nicht in die Entscheidung der Regierung gestellt, sondern
zwangsläufig! Je dynamischer der Staat
ist, um so größer werden seine Pläne und Unternehmungen sein, um so weniger
wird er an Beschränkung seiner Ausgaben, d.h. seiner Selbstherrlichkeit denken
wollen, um so größer wird das
9
Defizit sein - um so
stärker wird die Geldmenge ansteigen. (jz107) Und ist der Staat der Dynamik
abhold, ist er statisch eingestellt und überläßt vielleicht die Dynamik einer
entsprechenden Verfassung der Wettbewerbswirtschaft, dann braucht er das
Festkurssystem der Papierwährung nicht, dann kommt er auch mit dem
Marktkursgeld aus, das ja eine Beschränkung der Staatsausgaben auf den Ertrag
von Steuern und Anleihen verlangt. Ein solcher Staat wird kein dauerndes
Haushaltsdefizit haben, er wird keine dauernd passive Zahlungsbilanz aufweisen
und daher wird er weder begrifflich, noch dem Bedürfnis nach die Geldmenge
"regeln", d.h. praktisch sie steigern.
Daß aber der dynamische Staat, der die Hand stets in der
Brieftasche des Bürgers hat, jemals die Geldmenge objektiv regeln würde oder
könnte, ist eine Versüsslichung des Tatbestandes, wie sie bei der Wichtigkeit
der Sache - wir sind hier bei wirtschaftspolitisch entscheidenden Dingen
angelangt - nicht erlaubt ist. Er kann die Geldmenge niemals objektiv
regeln, weil sein Defizit die Regelung bereits ist. Es kommt also nicht auf die guten Reden der
Finanzminister und des Notenbankpräsidenten an, sondern auf den Annahmezwang
und das Staatsdefizit allein, das nie beabsichtigt wird, sondern ein von
der Übermacht der Verhältnisse diktierter Saldo ist. (jz108) Dazu kommt
rein logisch ein entscheidendes Argument:
Das Marktkursgeld war, wie wir gesehen hatten, mobilisiertes Guthaben,
das Festkursgeld aber mobilisierte Schuld des Emittenten (jz109).
Das Marktkursgeld kann
daher ähnlich wie das Metallgeld, das durch schwere bergbauliche Arbeit
gewonnen ist, zur Not noch als Arbeitsgeld bezeichnet werden. Das Festkursgeld
entsteht aber aus Schulden des Emittenten, müßte also im Gegensatz dazu als
Faulheitsgeld bezeichnet werden! Der
ungedeckte Fehlbetrag des Haushalts, d.h. eine Zunahme der Staatsschuld, ist
beim System das Festkurses ohne weiteres Bargeld. Die Geldmengenregelung durch das
Haushaltsdefizit ist also keine weitgefaßte Schlußfolgerung, sondern beim Festkurs
eine Identitätsgleichung!
Es ist daher verständlich, wenn, man bisher unter dem
System des Festkursgeldes noch in keinem Lande der Welt ein praktisches
Ergebnis der Versuche zur Regelung der Geldmenge hat feststellen können. Die
Zentralnotenbank, deren Noten Festkurs haben, steht nicht anders da, als der
Staat, denn sie ist es ja, die im Wege des Schatzwechseldiskonts und der
offenen Marktpolitik den Zaubervorgang der Umwandlung von Defiziten in Bargeld
vornimmt. Freilich kann der Staat dies Kunststück im Wege des
10
Staatspapiergeldes mit
festem Kurse ebenso leicht auch selbst fertigbringen. Man wird übrigens nicht
fehlgehen, wenn man behauptet, daß den staatlichen Stellen die klare Einsicht
in diese Dinge, wie sie am besten durch unsere Theorie ermöglicht wird, so
unangenehm ist, daß schon deswegen alles getan wird, um die Theorien vom
Marktkursgeld zurückzudrängen und in der Versenkung verschwinden zu lassen. Der
überwiegende Teil der ängstlichen "Wissenschaftler" leistet dabei
getreulich Handlangerdienste und hilft bei der moralischen Verfehmung der
Wahrheit mit (jz110).
Diese Tatsachenverschleierung von Seiten der Stellen, die
an der famosen "Hand in der Brieftasche des Bürgers" interessiert
sind, wird freilich befördert dadurch, daß die ganze übrige Geldmengenregelung
zu unerhörten begrifflichen Schwierigkeiten führt. Läßt man das Staatsdefizit, diesen Angelpunkt
zwischen Finanzwissenschaft und Geldtheorie, zwischen reiner Theorie und
Staatsmacht, einmal bei Seite, so müßte man sich zunächst mit der Definition
der Geldmenge befassen. Dabei ist offenbar das ruhende Geld
auszuschalten. Tut man das, so schwebt man sofort hinsichtlich der Geldmenge
eines Landes im Dunkeln: Ist die Geldmenge von X = a oder 11 mal so groß? Von Y = b oder 3 mal oder 30 mal so groß?
Schließt man das
Giralgeld ein: Sollen die Guthaben noch als "Geld" gerechnet werden,
die jährlich einmal umgebucht werden, oder die monatlich einmal oder täglich
einmal bewegt werden?
Soll die Anzahl der
"Händewechsel" des Geldes oder der Wert der umgesetzten Güter
gerechnet werden?
Und wenn man schließlich
diese und noch andere unlösbare Fragen gelöst hätte:
Welches ist die
"Geldschöpfung" der Banken?
Und noch mehr: Welches ist die Kreditschöpfung der
Privaten, z.B. in Form von Lieferantenkredit, oder nur in Form von
Unpünktlichkeiten? ...
Lutz schlägt vor
("Das Haupt-Problem der Geldpolitik"), das Giralgeld in Kontrolle zu
nehmen. Will er auch, wie in Sowjet-Rußland geschehen, die private
Zielgewährung und den privaten Zahlungsverzug verbieten? Sonst würde er ein
breites Tor für Umgehungen eröffnen. Was
hilft schließlich die Geldmengenregelung, wenn man nicht weiß, welches die
Geldmenge ist?
Die Geldmengenregelung durch den Staat, damit die
Beherrschung der Preise durch die staatliche Geldmengenpolitik, soweit sie
nicht durch das Staatsdefizit "sich ereignet", ist also nicht
möglich. –
Wir haben zum Schluß noch die Geldmengenregelung beim
Marktkursgeld und beim Selbstwertgeld zu erörtern. Beim ersteren tauschen sich die Waren und
Leistungen zu Preisen, die in Selbstwerteinheiten festgesetzt sind, und die so
entstandenen Forderungen, sowie die
Kredite und Steuerforderungen werden kompensiert. Die aus den Marktvorgängen entstandenen
Forderungen sind also das ursprüngliche Geld, beruhend auf verkauften
11
Leistungen, genau
übereinstimmend mit Betrag und Fälligkeit dieser Leistungen. Die Geldschöpfung
ist hier also ein der Gütererzeugung genau korrespondierender Vorgang. Zusätzliches Geld strömt sofort zurück,
fehlendes Geld wird sofort hergestellt, wenn die bankmäßigen Einrichtungen
auch nur notdürftig adäquat sind. Die Banking-Theorie ist realisiert. Hier hat der Staat keine Möglichkeit des
Eingriffs. Seine Eingriffs-Werkzeuge
werden ihm aus der Hand geschlagen! Freilich kann er seine Guthaben bei den
Steuerpflichtigen durch Staatspapiergeld oder gewisse Bankeinrichtungen
mobilisieren: Damit tritt er aber nur selbst in den Kreislauf ein, indem er
einen Teil des zirkulierenden Geldes für sich abzweigt, ohne aber die Geldmenge
nur um einen Pfennig zu beeinflussen.
Denn auf die Verwandlung seiner Schulden in Geld - den einzigen
Weg der Beeinflussung der Geldmenge! - hat er Verzicht getan, indem er sich für
den Marktkurs und gegen den Festkurs entschied.
Genau genommen, scheint es noch eine Quelle der
Geldvermehrung auch beim Marktkursgeld zu geben: Die Defizite der
Privathaushaltungen und die Jahresverluste der Unternehmungen. Ihre Summe kann
im Konjunkturverlauf erheblich anschwellen (wenn auch bescheiden im Vergleich
zum Staatsdefizit). Es kann zu
Preis-Hausseperioden kommen, aber nur so lange, bis das Disagio beginnt.
Derartige Verluste, die nicht aus dem Eigenvermögen der Wirtschafter gedeckt
werden können, müssen dann von den betreffenden Notenbanken getragen werden,
die sich überspekuliert hatten. Eine
solche Börsen- und Kreditkrise dauert nur Wochen, nicht Jahre und Jahrzehnte,
wie die Krisen des Festkursgeldes, die erst durch Kriege beendet zu werden
pflegen.
Unterliegt also beim Marktkursgeld die Geldmenge - dem
staatlichen Einfluß sicher entzogen - einer genauen Regelung durch die Vorgänge
an den Warenmärkten, so ist die Lage beim Selbstwertgeld wieder eine
andere: Es gibt soviel Edelmetall A, wie
gegraben worden ist und neu gefördert wird.
Die jährliche Förderung ist bei allen großen Thesaurierungsgütern, wie
Gold und Silber, unerheblich gegenüber den sehr großen bereits geförderten und
noch fast ganz unzerstört vorhandenen Weltvorräten. Entscheidend sind also die Horte und diese
wiederum sind fast ganz ruhend. Die
aktive Geldmenge ist also auch hier nicht feststellbar. Aber die Preisbildung
des Edelmetalls, soweit man von einer solchen sprechen darf, beruht auf den
Produktionskosten, d.h. auf den Lohnsummen und Monopolgewinnen der
Edelmetallindustrie. (jz111)
Während also das Festkursgeld in seiner Menge durch das
Staatsdefizit und das Marktkursgeld durch die Umsätze in Ware bestimmt ist
(sind? - J.Z.), ist die Menge des Selbstwertgeldes, sowohl am (vom? – J.Z.)
Staatsdefizit, als auch von den Warenumsätzen unabhängig. Die Menge des Selbstwertgeldes ist weitgehend
autonom, sie ist ein von außen
auf die Marktwirtschaft wirkender
12
Faktor, der sehr oft
störend wirkt, genauso störend, wie das Staatsdefizit (jz112). Dem
Selbstwertgeld fehlt jede Elastizität, jede Anpassung an die Gütervorgänge,
die das Marktkursgeld, das "neutrale" Geld, so sehr auszeichnet. Ist das Festkursgeld "politisch",
also abhängig von der Staatsdynamik (Fehlbetrag), so ist das Sachwertgeld
"natürlich", also ebenfalls nicht einfügbar in die Marktvorgänge
(jz113).
IV
Marktkurs und Kassenkurs, Agio und Disagio des
Marktkursgeldes
Die freie Bildung des Marktkurses erfordert unbedingt eine
Ausnahme:
Der Emittent muß seine eigenen
Papiere zu Nennwert, d.h. dem “Kassenkurse", an seinen eigenen Kassen
annehmen (jz114). Er ist zum Wechseln nicht verpflichtet, braucht auch nicht
"einzulösen", sondern nur denjenigen Personen, die an ihn
Zahlungsverpflichtungen haben, und mit seinen Zetteln zahlen sollen (jz115)
Für das Verhältnis von Marktkurs zu Kassenkurs gilt
folgendes:
Ist die umlaufende
Geldmenge normal, so wird der Marktkurs gleich dem Kassenkurs sein. Verlangt
die Bank bei Zahlungen an sie in fremden Zahlungsmitteln ein Aufgeld, so kann
der Marktkurs (jz116) über den Kassenkurs (über “pari") steigen; dieses
Agio kann aber nicht größer sein, als das festgesetzte Aufgeld. Ist der
Rückstrom zu gering, die Emission zu groß oder sind die Kreditfristen zu lang
(die Geldmenge also anormal), so kann der Marktkurs niedriger sein, als der
Kassenkurs. Die Noten haben dann ein
Disagio. Ein solches Disagio kann Minuten, tagelang, oder jahrelang bestehen.
Das Disagio wirft verschiedene Fragen auf. Zunächst wird
das Aktivgeschäft der Emissionsanstalt betroffen: Der Kunde, der bei dieser
Bank einen Wechsel diskontiert, oder in anderer Weise Kredit aufnimmt, erhält
diesen Kredit in den Noten der betreffenden Bank ausgezahlt. Diese Noten haben Disagio (jz117). Er erhält
bei der Weitergabe des Geldes also nur den Marktkurs, muß aber den Kassenkurs,
d.h. pari zurückzahlen, wenn das Darlehen fällig wird und das Disagio etwa bis
zum Fälligkeitstage verschwunden ist. Außer dem Zins hat er also noch das
Disagio zu tragen. Der Kredit ist daher sehr teuer (jz118). Erfahrungsgemäß
sind zahlungsfähige Schuldner nie bereit, unter solchen Bedingungen Kredit zu
nehmen. Vom Moment des Disagios an findet die Bank also keine Schuldner mehr,
ihr Aktivgeschäft hört auf, sie kann keine neuen Noten mehr in Verkehr bringen! Darin liegt eine sehr wirksame Bremse
etwaiger weiterer Notenausgabe. Zugleich wirkt das Disagio auf das
Passivgeschäft: Jeder Schuldner der Bank kann billig unter pari Noten erwerben
und diese zu pari (zum Kassenkurs) zur Rückzahlung seiner Schuld, evtl. vor
Fälligkeit, benutzen. Die Schuldner werden sich bei Disagio also an den
Einzahlungsschaltern der Bank drängen, um Noten zurückzubringen, während die
Auszahlungsschalter der Bank leer sein werden. Das Übermaß an Notenumlauf
schwindet also schnell.
2
Nur eine Gattung von Kreditsuchern bleibt der Bank
erhalten, ja vermehrt sich stark und versucht vielleicht auch, die
Auszahlungsschalter zu belagern! Die faulen Schuldner, die Bankrotteure.
Diese kalkulieren überhaupt nicht, ob der Kredit billig oder teuer ist,
sondern nehmen ihn um jeden Preis, da sie von vornherein wissen oder ahnen, daß
sie ihn nie zurückzahlen werden, daß er sie also billig zu stehen kommt. Wendet
die Bank sich diesen Kreditsuchern zu, so ist sie vollends verloren und geht
mit reißender Schnelligkeit bergab, weil sie an diesen bankrotten Schuldnern große
Summen verlieren wird, allein hinreichend zu ihrem Untergang. Gute Bankgesetze
bestimmen daher, daß Banken mit größerem und dauernden
Disagio keine neuen Kredite geben dürfen, d.h. zu liquidieren haben (jz119).
Anders sind die Wirkungen des Disagios bei dem vom
Staat oder einer Staatsbank mit Steuerfundation ausgegebenen Papiergeld, das
der Marktkursbildung unterliegt. Hält sich die Emission ungefähr im Rahmen
der demnächst zu erwartenden Steuereingänge, bedeutet sie also die
Mobilisierung von Staatsguthaben, aber nicht von Staatsschulden,
so wird der Marktkurs auf der Höhe des Kassenkurses bleiben. Eine alte Faustregel nannte daher als
Emissionsgrenze 1/3 der jährlichen
Steuereingänge.
Bei größerer Emission infolge stärkeren Haushaltsdefizits
tritt Disagio ein. Der Marktkurs der Noten sinkt unter den Kassenkurs (unter
Pari).
Die Wirkung des Disagios auf das
"Passivgeschäft", d.h. auf den Umlauf, ist hier die gleiche, wie bei
der Banknote. Sie ist kontrahierend. Alle Steuerschuldner werden versuchen,
solche entwerteten Staatsnoten in ihre Hände zu bekommen, um auf diese Art ihre
Steuerschulden billig zu tilgen. Nur bei Verewigung des Disagios hört dieser
vorübergehend sehr starke Reiz auf (jz120).
Die Wirkung auf die Emission dagegen ist eine
andere. Der Staat wartet ja nicht, wie
die Notenbank, daß sich freiwillig zahlungsfähige Kreditsucher an sie wenden,
sondern er emittiert sein Geld, indem er Gehälter, Löhne und
Lieferantenrechnungen bezahlt. Zu welchem
Kurse soll er diese Fälligkeiten bezahlen? Zum Marktkurse oder zum
Kassenkurse? Der Statt hat das Vorrecht,
bei seinen Auszahlungen den Kassenkurs anzuwenden, solange er selbst sein Geld
noch zum Kassenkurs annimmt. Allerdings werden die Lieferer sehr bald mit
berechtigten Wünschen auf Preiserhöhungen kommen, denen der Staat wird
nachgeben müssen, da die verwendeten Löhne und Materialpreise, in Papiergeld
zum Marktkurs gerechnet, unzweifel-
3
haft gestiegen sind. Aber er wird seinen Beamten und Angestellten
seiner Wehrmacht zumuten dürfen, in einer solchen Notzeit mit dem Kassenkurs
zufrieden zu sein. Die Beamten pp. (? ff? oder habe ich sein sonstiges und
handschriftliches pp immer falsch als ff. gelesen? – J.Z.) erhalten also ihre
Gehälter zum bisherigen Pari, in der gleichen Ziffer, ausgezahlt, ungeachtet
der Verteuerung der Lebenshaltung (gemessen in solchen Marktkursnoten) (jz121) bezw.
ungeachtet der Geldentwertung (dem
Disagio, gemessen an dem bisherigen Metallwert des Gehalts). Hieraus ergeben
sich für den Staat gewisse Einsparungen und die Tatsache der Fortführung
seiner Kassen- und Emissionsgeschäfte, im Gegensatz zu der in Disagio geratenen
Notenbank, die sich selbst stillegt (jz122). Die gewaltige Steuereinziehung der
modernen Staaten, die meist noch verstärkt werden kann, schafft einen so
starken Rückstrom, daß derartiges vom Staat oder seiner Bank ausgegebenes
Marktkursgeld fast immer noch in der Nähe des Kassenkurses (jz123) gehalten
werden kann. (jz124) Aber auch der Zustand jahrelangen Disagios ist zur Not
vom Standpunkt der Staatsfinanzen und der Bürger aus durchaus tragbar.
Allerdings verteuern sich die Sachausgaben, ohne daß anscheinend neue
Einnahmen zu deren Deckung zu bemerken sind. (J.Z.:
“anscheinend” weglassen?)
Aber das System der stabilen, auf Metalleinheiten
lautenden Preise und Löhne (abgesehen von den Einkommen der Staatsbeamten und
Angestellten), der Zinsen und damit auch der Vermögensanlagen (Anleihen,
Guthaben, Sparbücher, pp.) bleibt erhalten.
Darin liegt eine große Sicherheit und Beruhigung für den Arbeiter und
Unternehmer. Es wird daher jener Leistungsrückgang vermieden, der die Folge des
Vertrauensrückganges ist (jz125), welcher bei Festkursgeld, Festpreisen und
Unterschiebung von befohlenen Pseudowerten anstelle der Goldwerte in der
Vermögensanlage schließlich das Leistungsgebäude der Volkswirtschaft zum
Einsturz bringen kann. Ein Arbeiter oder Unternehmer, dem seine Sparanlagen
unter den Händen zerfließen, der dem als Lohn erhaltenen Gelde mißtraut, ja es
verachtet und als “Dreck" bezeichnet, sieht keine Veranlassung mehr, sich
gehörig anzustrengen und mit äußerster Energie zu leisten. Die Leistung, auch
die Steuerleistung, sinkt dabei unvermeidlich.
Vielmehr wird bei Marktkurs und langdauerndem Disagio die
erwähnte unvermeidliche Mehrbelastung des Staatshaushaltes durch erhöhte
Sachausgaben voraussichtlich voll ausgeglichen durch die Mehreinnahmen an
Steuern, die aus der Vollbeschäftigung und der erhaltenen starken Leistung sich
ergeben.
Diese Methode der Deckung des Haushaltsdefizits bei
Marktkursgeld hat weiter den Vorteil, daß nach Wegfall der anormal hohen
Ausgaben (Beendigung des Krieges usw.) eine Rückkehr zum Etatausgleich und
damit alsbald Verschwinden des Disagio zu erwarten ist. Der Marktkurs geht dann wieder an den
Kassenkurs heran, die Periode der Entwertung ist vorüber, die Staatsgläubiger
sind nicht betrogen worden und doch ist eine Deflationskrise nicht
4
zu befürchten. Beim akzessorischen Marktkursgeld muß ja
immer ein valutarisches Selbstwertgeld außerdem da sein, in dem die Preise und
Löhne festgesetzt sind. Das
"Preisniveau" bezieht sich also (jz126) stets auf solche
valutarischen (Metall-)Einheiten. Es braucht sich durch das Disagio irgendeiner,
und sei es auch noch so wichtigen Papiergeldsorte in keiner Weise geändert zu
haben. (jz127) Deflationen nennen wir aber nur die Folgen von allgemeinen
starken (jz128) Warenpreissenkungen, Inflationen die von (jz129) Preissteigerungen.
Erstere sind für die Produzenten und Händler deswegen untragbar, weil diese
hohe Schulden zu haben pflegen, deren Gewicht zunimmt, während Inflationen für
die Kapitalanleger nicht tragbar sind, (da? – J.Z.) deren Vermögen dadurch
abnimmt. Beide Erscheinungen sind nicht zu befürchten (jz130).
Bei Marktkursgeld haben der Finanzminister, der ihn
kontrollierende Regierungschef und die öffentliche Meinung täglich ein ganz
sicheres Kriterium zur Hand, ob die Finanzpolitik richtig ist, oder nicht:
Die Entwicklung des Disagios, veröffentlicht im Börsenblatt (jz131). Steigt
das Disagio, so wurden zu wenig Steuern eingezogen und zuviel Angaben gemacht,
fällt das Disagio, so bessert sich die Lage.
Fehlt ein Disagio, so ist die Finanzlage normal.
Eine gut organisierte Finanzverwaltung sollte überhaupt
nicht ohne Staatspapier mit Marktkurs auskommen. Auch in guten Zeiten muß
eine geordnete Finanzverwaltung derartiges Steuergeld ausgeben, nicht weil die
Staatskasse ihrer bedarf, sondern weil nur so deflationistische Stockungen
vermieden werden können (jz132). Oft hat die öffentliche Hand 40% und mehr
des Volkseinkommens in Gestalt von Abgaben und Beiträgen usw. an sich gezogen.
Dazu sind Zahlungsmittel erforderlich. Die Bankgesetze verbieten aber geradezu
die ausreichende Versorgung dieses staatlichen Sektors der Wirtschaft mit
Zahlungsmitteln. Deflationistische
Einsperrung von Steuergeldern auf Konten bei der Zentralbank, Störung und
Abdrosselung des Zahlungsverkehrs im privaten Sektor der Wirtschaft sind die
Folgen. Der Fiskus verlangt etwa die
Bewegung von 40 – 45 % des Volkseinkommens und der damit zu kaufenden Güter, ohne
die dafür erforderlichen Zahlungsmittel bereitzustellen. Er verschärft damit
u.U. die Arbeitslosigkeit und den Absatzmangel aufs schwerste. Er schneidet sich selbst von den
Steuerquellen ab, denn diese können nur fließen, wenn der erforderliche
Warenumsatz erst einmal durchgeführt ist. Gibt er die erforderlichen Zahlungsmittel
aus, so erhöht er nicht nur die steuerpflichtigen Umsätze, nach denen die
Steuern bemessen werden, sondern er macht auch uneinbringliche Forderungen
einbringlich. Verwendet er einen Teil der Zahlungsmittel, um seine meist sehr großen
Schulden bei seinen Lieferanten zu bezahlen, so setzt er diese in Stand,
ihrerseits ihre Steuerschulden zu begleichen.
Die allgemeine Aufrechnung vorhandener Forderungen und Gegenforderungen,
die gehemmt ist,
(J.Z.:
“, die gehemmt ist,” -weglassen? – J.Z.)
würde in Gang kommen, soweit sie im
5
staatlichen Sektor bisher
gehemmt war. Das Transportmittel
"Geld" würde auf diesem Sektor wieder zu arbeiten beginnen; die
Schrumpfung und Strangulierung der Wirtschaft wäre insoweit behoben.
Die Privatwirtschaft mit ihren Notenbanken kann also eine
dauernde Vollbeschäftigung allein nicht garantieren (jz133), wenn im
staatlichen Sektor dauernd Inflation (jz134) getrieben wird. Es müssen dem stattlichen Sektor der
Wirtschaft dauernd soviel Zahlungsmittel staatlicher Herkunft zur Verfügung
gestellt werden, wie zur Erledigung der Steuerzahlungen durch die Pflichtigen
erforderlich ist. Das staatsfinanzielle Ideal
ist also nicht einfach. (jz135) (Nicht nur? – J.Z.) Sparsamkeit in der
Ausgabewirtschaft, sondern dazu, in der Einnahme-Wirtschaft, eine Abstimmung
(Übereinstimmung? – J.Z.) zwischen laufend entstehenden Staatsforderungen
und laufender Bereitstellung von Staatsgeld zu deren Begleichung. Die
Steuerforderungen entstehen durch die Besteuerung, nicht zugleich damit
entstehen die zur Liquidation solcher Forderungen erforderlichen Zahlungsmittel,
wie viele durch die Steuereinziehung verursachte Wirtschaftskrisen beweisen.
Solche Zahlungsmittel stellt der Staat, wie erwähnt, durch seine Ausgabe
Wirtschaft zur Verfügung, wenn er sich des staatlichen Marktkursgeldes bedient.
(jz136)
Zum Schluß sind noch die Wirkungen eines langdauernden
Disagios des Staatsgeldes auf den Verkehr zu betrachten. Die Staatskassen haben, wie erwähnt, die
Anweisung erhalten, in Einnahme und Ausgabe den veränderlichen Marktkurs (jz137)
nicht zu beachten, sondern nur den Kassenkurs (meist Nennwert) anzuwenden
(jz138). Sie verhalten sich also, als wenn nichts geschehen wäre. Nicht so die übrige Wirtschaft. Die gesund
gebliebenen Notenbanken fahren fort, ebenfalls an ihren Schaltern bei den
eigenen Noten ihren privaten Kassenkurs (Pari) anzuwenden, umsomehr, als ihre
Noten kein Disagio aufweisen werden. Sie
werden aber das in Disagio befindliche Staatsgeld nur mit Abschlag
annehmen. Ebenso wird der Einzel- und Großhandel
verfahren. Trotzdem werden die in großen
Mengen umlaufenden Staatsnoten nicht aus dem Verkehr gedrängt werden. Zunächst ist es nach dem Gresham’schen Gesetz
das schlechte Geld, das das gute verdrängt, und nicht umgekehrt, sodann
setzt das Grisham’sche Gesetz das Bestehen des Zwangskurses voraus. Bei Marktkurs ist von Verdrängung keine Rede,
wie die Erfahrungen insbesondere mit den preußischen Tresorscheinen
beweisen. Der Grund ist der, daß nur bei
Annahmezwang zum Nennwert derjenige verliert, der gutes Geld hingibt, anstelle Disagio-Geld zu liefern.
An den Waren- und Wertpapiermärkten wird, der Währungsgesetzgebung
zufolge, der Preis in wertbeständigen valutarischen Einheiten notiert. Wer also Disagio-Geld anbringt, muß umrechnen
und mehr zahlen.
6
Aber die Preise und Kurse
in Währungsgeld ändern sich dadurch nicht.
Von den Löhnen sind die Privateinkommen (J.Z.:
Von den Privateinkommen sind die Löhne? – J.Z.) in valutarischen Einheiten
festgesetzt. Der Unternehmer, der Noten zur Gehaltszahlung benutzt, die pari
stehen, zahlt den Nennbetrag; benutzt er Disagio-Papiergeld, so hat er
entsprechend mehr zu zahlen. Der Staat
und die öffentlichen Körperschaften allein zahlen in entwertetem Staatsgeld den
Nennbetrag. (jz139)
Die Vermögensanlagen bleiben durch den Kursverfall des
Staatsgeldes unberührt. Das gilt nicht
nur für Sachwerte, wie Aktien, Häuser pp., sondern noch mehr für Geldwerte, wie
Staatspapiere, Pfandbriefe, Sparkassenbücher, Hypotheken, Bankguthaben usw., da
alle diese normalerweise in valutarischen Einheiten, also wertbeständig,
aufgemacht sein werden. Eine Inflation im Sinne einer Vernichtung der Vermögensanlagen
ist nur bei Zwangskurs möglich, also nur dann, wenn das Staatsdefizit
systematisch durch die Notenpresse finanziert wird. (jz140) Bei freiem Kurs
bleiben die auf Geld lautenden Anlagepapiere in ihren Werte genauso erhalten,
wie wertbeständige Anleihen. Sie sind bei dieser Konstruktion wertbeständig.
IV
Ist der Übergang vom Festkurs zum Marktkurs
inmitten einer Finanzkrise möglich?
Oft wird erklärt, ein solcher Übergang sei freilich nur
in ruhigen Zeiten möglich; man müsse daher abwarten, natürlich ad calendas
gracias. Im Gegensatz dazu muß gesagt werden, daß der Übergang zum freien Kurs
das Kernstück einer jeden durchgreifenden Finanzreform bei zerrütteter Währung
ist und zu sein hat.
Unter einer Finanzkrisis verstehen wir die Folgen eines
Haushaltsdefizits, das durch Kreditaufnahme nicht gedeckt werden kann. Beim System des Marktkursgeldes (bei
Selbstwertwährung) hat der Staat dann nur noch das Mittel, seine Forderungen
auf zukünftige Steuerzahlung an die Bürger in Form von Staatspapiergeld
oder in Gestalt von Noten entsprechender Staatsanstalten zu mobilisieren und
damit die Fälligkeiten auszuzahlen. Im übrigen hat er selbstverständlich das
Mittel der Steuererhebung. Bei diesem System
ist eine Beeinflussung der Währung durch das Staatsdefizit nicht möglich. Sie droht jedoch insofern latent, als bei
entsprechender weltanschaulicher Vorbereitung die Möglichkeit einer Änderung
der Währungsverhältnisse besteht, d.h. eines Überganges
von der Selbstwertwährung (mit Marktkursgeld) zur Papierwährung mit festem
Kurse für Papiergeld. Aber grundsätzlich
sind hier Finanzkrise und Währungskrise getrennt. Wir können das historisch feststellen etwa
bei der Krise von 1857, die die Währung nicht affizierte.
Dagegen beim System der Papierwährung ist jede
Finanzkrise sofort auch eine Währungskrise, weil das Staatsdefizit unmittelbar (jz141)
die Währung beeinflußt, wie dargelegt wurde.
Indem nun die Finanzkrise eine Währungskrise würde, wird sie auch zu einer Krise der öffentlichen
Schuld, deren Stabilität ja von der Währungseinheit großenteils abhängt, auf
welche sie gestellt ist (vgl. Anhang: Die Zukunft der öffentlichen Schuld). Inmitten jeder Finanzkrise entsteht also bei
Papierwährung die Sorge um die Währung und um die Erhaltung der Vermögen der
Staatsgläubiger, es beginnt also eine Krise der Staatsschuld. Unter Umständen kann diese Sorge zu
massenhaften Verkäufen von Staatswerten, also zu Kurzstürzen an der Börse
führen.
Die weitere Folge ist eine so große Verärgerung der
Sparer, daß diese nicht mehr gewillt sind, ihre Ersparnisse weiter dem
Staat zur Verfügung zu stellen. Vielmehr
kaufen sie Sachwerte, unterlassen den Verkauf überzähliger Sachwerte,
der sonst üblich war und einen wichtigen Bestandteil des laufenden Güterangebots
bildete. Sie veranlassen also an den
Warenmärkten von beiden Seiten her Preissteigerungen (durch Verminderung
des Angebots und Vermehrung der Nachfrage).
2
Indem diese mißtrauisch gewordenen und verbitterten
früheren Sparer keine Staatspapiere mehr kaufen, entziehen sie gerade mitten
in der Finanzkrisis dem Staate einen sehr großen Teil seiner bisherigen
festen Einahmen, nämlich die Einnahmen aus Kreditaufnahme (oft 1/2 der
Gesamteinnahme). Dadurch gerät der
Haushalt des Staates vollends aus dem Gleichgewicht: Das Defizit vergrößert
sich in wenigen Monaten ins Riesenhafte.
Eine solche Erschütterung der Währung bedeutet eine Erschütterung
der Hortungsfunktion des Geldes. Diese
Hortungsfunktion war ja, wie wir gesehen haben, dem Gelde als älteste Eigenschaft
seit prähistorischen Zeiten eigen, und sie ist noch heute tief im Volke
verwurzelt. Dadurch, daß eine unglückliche Wirtschaftspolitik den Einzelnen
überall seines Besitzes an ursprünglichen Hortungsgütern (Edelmetallen) entkleidet
und dafür reich mit papierenen Hortungsgütern (jz142) ausgestattet hat, ist
eine besonders labile Lage entstanden, die den Keim zu heftigem
Stimmungsumschwung enthält. Die Eigenart
der Papierwährung befördert dies Mißtrauen, da jedes Staatsdefizit sich auf die
Währung auswirkt. Da nun sehr viele
Menschen nur deswegen intensiv und schwer arbeiten, um für sich und
andere zu sparen, um zu horten und für die Zukunft zu sorgen, hat
die Verärgerung dieser Leute unweigerlich große Leistungsrückstände zur
Folge. Man strengt sich weniger an, man gibt sich weniger Mühe, “weil es ja
doch keinen Sinn hat”, zu arbeiten.
Diese Minderarbeit breitet sich wie eine Massensuggestion, wie eine
gefährliche Volkskrankheit aus. In ihrem Gefolge sinken die Umsätze, die
Steuereinnahmen, steigen die Preise und die Staatsausgaben. Das Defizit wird
also noch größer, es vermehrt sich weiter noch um die Millionen von kleinen
Defiziten der Privathaushalte und der Betriebe infolge des Unfleißes, der Ausschußarbeit
und geringeren Effizienz der Arbeit des Volkes.
Aus der Finanz- und Währungskrise kann so sehr bald eine
Arbeits- und Volkskrise werden. Kann in dieser gefährlichen Lage ein Verbleiben
beim Festkursgeld (Papierwährung) helfen?
Nein, denn dieses System hat in diese Lage geführt. Gibt es ein noch radikaleres
Zwangssystem? Gewiß! Die Militarisierung
der Fabriken und die Zwangsarbeit. Aber
die Zwangsarbeit des Altertums (Sklaverei) und des Mittelalters
(Leibeigenschaft) ist ja gerade deswegen aufgegeben worden, weil sie
unwirtschaftlich ist, nicht etwa aus humanitären Gründen. Noch weiterer Zwang würde einen
noch weiteren Leistungsrückgang, also eine Verschwendung von Menschen (jz143) und
Mitteln (jz144) bedeuten, als bisher, aber keine Verbesserung.
Vielmehr kann nur der Übergang vom Festkursgeld zum
Marktkursgeld helfen, also eine Währungsänderung.
(jz145)
Die darin zum Ausdruck kommende Ehrlichkeit würde neues
Ver-
3
trauen schaffen. Der
Übergang zum Marktkurs des Geldes ist nur möglich, wenn man die Warenpreise,
die staatlich festgesetzt zu sein pflegen, freigibt, es sei denn, daß es
sich um Monopolpreise handelt. Eine solche
Zulassung der täglichen marktmäßigen Warenpreisbildung, zumindest an
allen Wettbewerbsmärkten, schafft ganz neue, von jedermann als echt, als
Ausdruck der Marktlage, empfundene Preise. Der Schwarzhandel verschwindet
damit. Die in der Krise wichtigste Produzentengruppe, die Landwirte, die längst
angefangen haben, ihre Lebensmittel selbst zu essen oder aufzuspeichern, werden
wieder lieferfreudig und sparsam. Dasselbe gilt für die Industrie, für
jedermann, der seine Leistung vermindert hatte. Jeder erhält vollen Preis,
leistet daher auch.
Denn die Konsequenz (? Voraussetzung? – J.Z.) der freien
Preisbildung an den Warenmärkten ist jetzt die Wiederherstellung der Hortung.
(J.Z. der Geldhortungsmöglichkeit? – J.Z.)
Bisher wurde einem ungeliebten, meist papierenen Hortungsgut gesetzlich
ein viel zu hoher Preis beigelegt und jedermann war gezwungen, dieses Gut überteuert zu erwerben, natürlich
mit den entsprechenden psychologischen Rückwirkungen. Nunmehr findet die
Preisbildung auch des Hortungsgutes am Wettbewerbsmarkt öffentlich statt. Jeder
erwirbt das Hortungsgut, das von jetzt an als Währungsgeld gelten soll (jz146),
zu seinem richtigen Marktpreise, ohne Zwang, ohne Überteuerung. Das Vertrauen
wird alsbald da sein, die neue Selbstwertwährung wird wieder gern gehortet
werden, die erhöhte Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes mäßigt sich, die kopflose
Flucht in alle möglichen Sachwerte als Ersatz für die Hortung hört auf, der
Sturm auf die Ware legt sich, die Übernachfrage an den Warenmärkten, die aus
diesen Quellen herrührte, verschwindet. (jz147)
Wir sehen hier übrigens sogleich, warum der Übergang zum
Marktkurs des Geldes (jz148) vor allem die Freigabe der Warenpreise
verlangt: Die neue Währungseinheit ist eine der vielen Waren, notfalls
auch ein ausländisches Zahlungsmittel (z.B. 1923 in Teilen Deutschlands), und deren Preisbildung
ist isoliert nicht möglich. Gibt man im Festpreissystem der Waren (jz149) nicht
alle, sondern nur eine Ware frei, so stürzt sich die ganze
unanbringliche Kaufkraft auf diese eine Ware und es bildet sich ein Preis, der
vielleicht um Hunderts von Prozenten höher liegt, als der Preis, der bei
Freigabe der Gesamtheit der Waren entsteht. Ohne Freigabe der Warenpreise also
keine marktmäßige Bewertung des neuen Währungs- und Hortungsgutes!
Ist die Hortungsfunktion der Währungseinheit hergestellt, so beginnt die
abgesunkene Spartätigkeit stärker als je. Gespart wird nun in Einheiten des Hortungsgutes
(bei Metall in Gewichtseinheiten). Es wird überwiegend nicht in natura, sondern
bei Banken gespart, also in form von Depositen, die auf solche Einheiten
lauten, nicht auf das Hortungsgut selbst.
4
Es braucht also von dem
neuen Hortungsgut nur eine sehr geringe Menge vorhanden zu sein, gerade
ausreichend, um einen gewissen Marktverkehr in diesem Gute
zwecks Preisbildung zu ermöglichen.
Nicht aber sind solche Mengen des neuen Hortungsgutes (des Währungsgutes)
in natura erforderlich, daß der Bedarf der Hortung dadurch gedeckt werden kann.
Alsbald wird man auch beginnen, die Warenpreise mehr und
mehr in den neuen Einheiten zu berechnen. Am Markte des Hortungsgutes selbst
(einzige Ausnahme, an anderer Stelle dargestellt )
werden die Preise nicht in diesen Einheiten, sondern in Einheiten der
papierenen Mittel festgestellt. (jz150)
Der Staat hat nun die Kursbildung dieser papierenen, auf
neuen Einheiten lautenden Zahlungsmittel in weitem Masse in seiner Hand. Er
geht dazu über, die Zahlung der ihm geschuldeten Steuern nur noch in diesen
neuen Einheiten anzunehmen. Bei dem
heute überall sehr hohen Steuerdruck wirkt diese Bestimmung wie die Schaffung
einer exorbitant hohen Nachfrage nach diesen Geldeinheiten, d.h. der Preis der
auf neue Währungseinheiten lautenden z.T. neu gehorteten Papierscheine wird
hochgetrieben. Bestimmt der Staat
weiter, daß er seine eigenen, auf solche Einheiten lautenden papierenen
Zahlungsmittel an seinen Kassen wie Stürze
(J.Z.:
offenbar ist das ein Hörfehler oder Tippfehler und “Münze” ist gemeint. – J.Z.)
des neuen Hortungsgutes annehmen wird, so vermehrt er damit zunächst das
Angebot an Hortungsgut sehr stark. (jz151) Aber er kann dieses kombinierte Gut
(Hortungsgut und darauf lautende Papierscheine) nun je nach dem Grade seiner
Steuereineinziehung im Kurse soweit hochtreiben, wie er wünscht. Würde er 95%
der Einkommen als Steuern einziehen, so würde fast niemand außer dem Staat
dieses Gut erwerben können, er würde also fast ganz den Markt beherrschen, und
umgekehrt (jz152). Besteht ein Disagio dieses Papiergeldes, so werden die
Steuerpflichtigen kein Hortungsgut, sondern nur dessen kurshabende
Ersatzscheine als Steuerzahlungsmittel verwenden. Indem der Staat diese an seinen Kassen
annimmt wie das Hortungsgeld selbst, und indem er den Kurs festsetzt, zu dem
er beide gemeinsam annimmt, kann der Staat in wirksamster Weise das Disagio
dieses Marktkursgeldes beseitigen. Durch
die Gleichstellung beider Geldarten (des Marktkursgeldes und des effektiven
Währungsgeldes) zieht er den Kurs des Marktkursgeldes auf die Höhe des Kurses
des Währungsgeldes (des Hortungsgutes) herauf.
Ihm gelingt das, weil das Marktkursgeld die erwähnte sehr starke
Steuerfunktion hat.
Der Kurs, zu dem das Marktkursgeld notiert wird, ist der
Marktkurs; der Kurs, zu dem der Staat es an seinen Kassen annimmt, ist der
staatliche Kassenkurs (jz153). Der Staat wird als Kassenkurs fast immer den
Kurs des
5
Währungsgutes ansetzen,
bei sehr starker Überschuldung einen darunter gelegenen. (jz154) Er wird bei
Bezahlen seiner Ausgaben ebenfalls den staatlichen Kassenkurs anwenden,
insbesondere gegenüber seinen Beamten (jz155).
So gelingt es in kurzem, durch Übergang von Festkurs zum
Marktkurs für Papiergeld und durch geeignete Auswahl eines neuen allgemeinen
spontan geschätzten Hortungsgutes als Währungsgut die Finanz- und Währungskrise
zu heilen. Die Hortung (jz156) beginnt wieder, die in Einheiten des
Hortungsgutes ausgestellten Staats- und Privatanleihen werden wieder als
wertbeständig angesehen und gekauft. Der Staat vermag sich von neuen des öffentlichen
Kredits als seiner zweiten großen Finanzierungsquelle (neben den Steuern) zu
bedienen. Es wird wieder gearbeitet,
gespart, erzeugt, abgeliefert, weil jedermann dringend das neue, gewünschte,
nie aufgedrängte wertbeständige Geld zu haben, d.h. zu verdienen wünscht. Es kommen größere Umsätze zustande, die
Steuern fließen reichlicher, die Ware wird billiger: Infolge des Fleißes aller
Beteiligten sinkt der Aufwand, und der Wettbewerb senkt den Preis. (J.Z.: die
Preise.) Die Staatsausgaben sinken
entsprechend. Selbstverständlich sind Maßnahmen
zur Ausgabensenkung damit nicht weniger dringlich geworden.
Wir glauben, damit bewiesen zu haben, das der Übergang
vom Festkurs zum Marktkurs bei Währungsänderung gerade in der Krise als Kernstück
der Reform möglich und in vielen Fällen nötig ist, da alle anderen Mittel
versagen (jz157).
_________________________________________________________________________________________
Undatierte
Anlage zu “Geldtheorie”, 5. Fassung, handschriftlich: Geldschöpfungsproblem
Geldschöpfungsproblem
Als seine Konsequenz schien es absolute nötig (Veit S.
266), das Geld as rein nominalistisch aufzufassen; größte Förderung der
nominalistischen Ideen. Ende der Substanzwertlehre! & richtig.
In Wirklichkeit ist die Geldschöpfung nichts
anderes als die Güterschöpfung, ob Anzüge oder Gold erzeugt werden, ist gleich,
beides gibt Liquidität.
Der Lieferantenkredit ist
Kreditschöpfung, sie ist nur im Rahmen der privaten
Liquidität des Kreditgebers (Schneider oder Bank!) möglich.
Was man eigentlich Geldschöpfung nennt, ist aber: die Schöpfung
von Festkursgeld, die Schaffung eines staatlichen, - künstlichen Wertes, in
staatl. “Kunstgütern”, “aus dem Nichts”.
Dagegen:
Die Aufrechnung ist geldlos, eine organisatorische
Güter (=Geld)-Erparnismassnahme, wie eine Seilbahn eine schwere Brücke erspart,
ein Telefon den Briefverkehr erspart, und daher, solange sie echte Aufrechnung
und nur diese bleibt, von der Geld (=Kunstgut) Schöpfung gänzlich
getrennt, ja entgegengesetzt.
Durch noch soviel staatl. Festkursgeld-Schöpfung brauchen
die Umsätze der Abrechnungsstellen nicht um eine Mark zu steigern. Diese “Schöpfung”
geht in die Kassenhaltung, die Hortung (Liquidität + Sicherheit).
Geldtheorie: existiert nicht! 24.4.54
(Handschriftliche Notiz mit Anmerkung von Ri.: “Erste Idee meines 1965
Buches “Bankpolitik”!!
Datiert vom 26.4.54 (1/2 Jahr nach Übersiedlung nach Köln.)
Da es Geld als
ruhendes Ding nicht gibt, sondern nur (fast nur) Zahlungsvorgänge ohne
Substrat, gibt es keine Geldtheorie, keine Quantitätstheorie des Geldes.
Es müsste also eine Zahlungstheorie geschaffen werden, die Theorie
eines stofflosen Vorganges, gewissermaßen das Extrem der Dynamik.
Diese Theorie der Zahlung hat Osw. Hahn inzwischen
verfaßt!
Also: “Von den Substanztheorien des Geldes zu
der Prozeßtheorie des Zahlungsvorganges”. (Osw. Hahn)
Aber auch die “Zahlung” als “Aufzählung”
(enumeration) des Geldes (der Geldstücke) gibt es nicht mehr oft; die Abrechnung
hat sie ersetzt. Also: “… zu der Theorie der Abrechnung”.
Was ist aber Abrechnung?
Analog Kostenrechnung ist sie eine Rechnung, kein Prozeß! d.h. keine
physische, sondern eine geistige Realität.
Eine Mengen-Kontrolle bleibt übrig,
sie ist nur bei den Krediten, besonders bezüglich der Qualität und Fristigkeit
dieser, notwendig. Diese zerfällt in eine Investitions-Kontrolle und eine
Mengen-Kontrolle der Neukredite im Bund, Länder und Gemeinde. (jz158)
(J.Z.: Eine spätere
handschriftliche Notiz von Ri., die vielleicht hilft, mit der noch späteren und
folgenden Notiz, zu erklären, warum er sein Manuskript “Geldtheorie” nicht
abgeschlossen, sondern nur Bruchstücke produziert hat.):
7.10.54
Theorie der Zahlung oder die
Nichtexistenz der Geldtheorie
Zahlung ist ein Vorgang.
Bei diesem Vorgang, der
Produktion von Liquidität ist, entstehen Nebenprodukte, nämlich Salden.
Sie erscheinen immer dann, wenn und soweit die Abrechnung nicht 100 %-ig
gelungen ist. Die mißlungenen Reste sind offene Salden.
Es muß nun darauf
geachtet werden, daß von diesen “Schlacken” her keine Störungen entstehen, wie
in der chem. Industrie.
Daher muß man nach Wegen
suchen, diese Salden = Guthaben = Schulden auf pari zu halten. Denn die
Erfahrung zeigt, daß sonst Störungen (run, Delkredere-Verluste, Kreditunwürdigkeit
usw.) einreißen, die die Abrechnung z.T. verhindern.
Rückstrom u.a. Methoden,
ja zentrale Methoden der Geld=Guthabentheorie rücken daher in ein ganz anderes
Licht: sie werden Schlackenbeseitigungs- und Verwertungsmethoden neben dem
zentralen Vorgang der Zahlung.
Die Geldtheorie verdankte
ihr langes Leben der Verkehrtheit ihrer Fragestellung. Sie lebte an (? von? –
J.Z.) ihren Fehlern.
Die Geldtheorie (Theorien
sind Hypothesen) (jz159) ist nicht “falsch”, nein, sie hat den falschen
Erkenntnisgegenstand erwischt. Sie untersucht die “Schlacke” (jz160), und
versucht dadurch Klarheit über den Stahl (J.Z.:
die Verrechnung.) zu gewinnen, den sie noch gar nicht unter die Lupe genommen
hat.
Themavorschlag: “Das Erkenntnisobjekt
der Geldtheorie” – wäre ungenau, besser:
“Das wahre
Erkenntnisobjekt dessen, was man mit Geldtheorie umschreibt.”
Die neue Theorie muß etwa
so disponiert sein:
a)
Abrechnung
(darin mit Zentralbk selbst u. mit Staats-Kasse)
b)
Überweisung
c)
Inkasso
(darin Wechsel u. Schecks, tägl. Geld-Zettel)
d)
Bar
4. Die Nebenprodukte der Zahlung:
a)
Salden
b)
Noten, Geld,
Münzen
c)
Deren
Werterhaltung
1
Neuformulierung m. Geldtheorie,
Nach Durchdenkung des
Euro-Marktes.
”Geld” besagt 2 gegensätzl. Objekte:
Zu 1 u. 3: Entstehung u. Vernichtung durch Kreditgewährung u. Rückzahlung
Guthaben bei diesen = (Kredit-)Geld.
2
Zu c 3:
I.
Das Kreditgeld ist gesund (11 u.
22):
22. oder Teil der Staatsschuld, analog, da der “Staat” ein großer
Einzelner ist, der vielfältig Geld besitzt und
schuldet.
33. Ohne Schulden kein modernes Geld.
Ohne Schulden nur a.2. vollwert. Münzgeld möglich.
II.
Patholog. Geld:
Verfährt einer der Schuldner (oben 1 oder 2) “unwirtschaftlich”, d.h.
verliert er sein Geld durch verlorene Kriege (Staat), Fehldispositionen
(Bankkrach! Etatdefizite großen Ausmaßes!), so stehen seinen Schulden nicht
mehr Guthaben (auf der Aktivseite) gegenüber, und das Geld “wird wertlos”; pathologisch.
1. Es kann jeden Augenblick zu Zahlungen durch Abrechnungsvorgänge benutzt
werden, wobei vorhandenes Geld zu null wird, bestandsmäßig sinkt, oder nicht
geldbesitzende Parteien in Sekunden durch Leihe = Kredit Geld neu erhalten, die
Geldmenge bestandsmäßig steigt.
3
Forderungen gegen Unternehmungen von Industrie und Handel, gegen
Privathaushalte, nicht-souveräne Städte und Gemeinden, sind sämtlich nicht
Geld (jz162).
Der Begriff “Geldmarkt”
bedeutet, daß nur kurzfristige Gelder (bis 6 Monate etwa)
4
ausgeliehen werden.
Alle diese nationalen und internationalen
Ausleihungen in verschiedenen oder gleichen Währungen machen den Euromarkt aus,
soweit sie Landesgrenzen überschreiten.
5
wobei – wegen der I a-Klasse der Bonität von USA, also der
Welt-Dollarwährung, alle Forderungen gegen den USA-Fiskus erste Bonität haben.
(jz163)
Die Folge dieser Ia Bonität ist, daß alle Euromarktteilnehmer, die
(selbstverständlich kurzfällige) Forderungen gegen diesen Ia-Schuldner haben, ihrerseits
hervorragend liquide sind, denn sie haben bares Geld “vom besten Schuldner
der Welt”, dem Fiskus und der Zentralbank der USA, zu erhalten.
(J.Z.: Bei seinen Notizen
gibt es hier keine mit “j” gezeichnete! – J.Z.)
VIII
k. Auf diese Art kann sich der USA Fiskus ein
jährliches Staatsdefizit von (1962/63) ca. 40 Mrd. $ leisten, d.h., um
diesen Betrag mehr Geld jährlich ausgeben, als Steuern einziehen, d.h. eine
solche Defizitwirtschaft beibehalten: Weil nämlich die Geldgeber glücklich
sind, einen so guten und so hohe Zinsen zahlenden Schuldner gefunden zu haben. Die
Schuldensumme, das
(folgt: Bk of
England 1790, Str. Inflation ff.)
6
ist aber die Masse des Geldes wächst,
die meisten erscheinen glücklich, aber …
IX
l. Die übrigen Zentralnotenbanken
sind mit diesen wunderbaren erstklassigen Forderungen überlastet … doch nicht
glücklich?
Was spielt sich in ihnen ab? …
(J.Z.: Aus der Mappe Geldtheorie V. Fassung.):
Anhang: Die Zukunft der öffentlichen Schuld.
IV
Anhang:
Die Zukunft der öffentlichen Schuld.
1.
(jz164) Die Zukunft der öffentlichen Schuld ist zum Teil
eine Währungsfrage, zum Teil eine Finanzfrage.
Eine Währungsfrage
insoweit, als der Wert der Staatsanleihen von der unveränderten Erhaltung der Währungseinheit
abhängt, auf die diese Anleihen gestellt sind, und eine Finanzfrage insoweit,
als es von der Haushaltslage des Staates abhängt, ob er die fälligen Zinsen und
Tilgungen bezahlen kann. Nur, wenn beide
Bedingungen erfüllt sind, hat die Anleihe bei Fälligkeit ihren alten Wert. Von
dem Verhältnis zwischen Landeszinssatz und Anleihezinssatz soll hier abgesehen
werden; es beeinflußt die Kursbildung der Anleihen ebenfalls stark.
Betrachten wir zunächst die Währungsfrage: Die Lage ist
eine andere bei Selbstwertwährung (Gold- oder Silberwährung), und bei
Festkurs-Papierwährung.
Bei Gold- oder Silberwährung ist die Einheit gleich einem
Metallquantum. Logisch ist bei dieser Währungsform
jede Messung der Einheit unmöglich, da die Einheit - 1 ist. Jedoch, gibt es die Methode der Indexziffern
der Warenpreise, um auch hier festzustellen, ob der Anleihebesitzer sein
Vermögen erhalten hat oder nicht.
Steigen die Preise der Waren während der Laufzeit der Anleihe, so fühlt
sich der Anleihebesitzer benachteiligt, da er mit seiner Geldsumme bei Fälligkeit
der Anleihe weniger kaufen kann als beim Erwerb der Stücke. Man spricht dann von einer "Entwertung
des Goldes, des Silbers usw., obwohl logisch diese Aussage in einen Metallwährungslande
unzulässig sein sollte, weil der Wert quantitativ definiert ist und das volle
Quantum Metall gewährt wird.
Solange die vereinbarte Metallmenge geleistet wird, kann
also auch eine Art “Entwertung" eintreten, aber diese Entwertung ist im
allgemeinen sehr gering und meist von vorübergehender Natur. Seit 150 Jahren
hat sich die Kaufkraft des Goldes, den Waren gegenüber, außerordentlich wenig
verändert.
Die Möglichkeiten der
billigen chemischen (jz165) Herstellung der Edelmetalle sind zunächst
Phantasie; man erinnere sich, daß die meisten synthetischen Edelsteine teuerer
sind (jz166), als die echten. 99 % aller
verarmten Gläubiger der Weltgeschichte sind nicht durch ein Festhalten des
Schuldners an der Metallverpflichtung ins Unglück gestürzt worden, sondern
dadurch, daß sich dieser Schuldner seiner Metallverpflichtung entzog oder vom
Staat von ihnen entbunden wurde.
Nur eine ganz einseitige,
von den Schuldnerinteressen bezahlte Propaganda kann das leugnen. (jz167)
Jedoch kann die Spekulation in Edelmetall, wenn sie die
Hilfe der Staaten findet, durch Übergang vom Wettbewerb zum Monopol z.B. am
Goldmarkt unter Aufnahme großer Kredite tatsächlich den Preis dieses oder jenes
Edelmetalls sehr beeinflussen; nach den neueren Erfahrungen ca. um 40 bis 60 %.
(J.Z.: Hier ist eine von Ri. eingeschobene
handschriftliche Bemerkung halb abgeschnitten, am Ende der Seite, und dadurch
fast ganz unleserlich für mich: “ungedeckt”? oder: “unter Deckung”? “Re Steuern
u. Steuerschulden”?) (jz168)
2
Die Methode z.B. beim
Gold ist einfach: Verbot des Goldbesitzes Privater, Verstaatlichung der
Produktion, Aufkauf aller am Markte angebotenen Goldmengen solange, bis der
Preis die gewünschte Höhe erreicht, Fortsetzung der Goldankaufe zwecks
Erhaltung dieses Preisniveaus, schließlich Kreditaufnahme zwecks Finanzierung
der dazu nötigen sehr großen Goldeinlagerung (Valorisierung des Goldes). (J.Z.: Vgl. Rittershausens besonderen Artikel
darüber.– J.Z., 8.3.05.) Die Kreditaufnahme findet üblicherweise statt, indem
man Staatsanleihen auflegt, insbesondere im Fall der sogenannten “Währungs-Ausgleichs-Fonds”
(Exchange Equalization-Funds) oder indem man die Banken zwingt, einen Teil
ihrer liquiden Mittel zinslos dieser Valorisierungsanstalt zu überlassen. Die Bildung jedes solchen Edelmetall-Pools
ist bei den in Metall effektivierten Anleihen den Anleihebesitzern angenehm,
den Schuldnern dagegen nachteilig und die Auflösung einer solchen
monopolistischen Edelmetallpolitik, die den Preis des Edelmetalls wieder
verbilligt, wirkt entsprechend umgekehrt.
Die Besitzer von Papierwährungsanleihen
verlieren infolge des Verbots des Goldhandels im Inlande jede Möglichkeit, den
Grad der Entwertung ihres Papiers im Vergleich zum Metall zu messen.
Gegen eine solche
“Goldpolitik” gibt es bisher nur das bescheidene Mittel internationaler Verträge,
abgesehen von der Möglichkeit, langfristige Verträge auf Indexbasis abzuschließen.
(jz169) Trotz allem ist das Unglück, das den Anleihegläubigern bei Metallwährung
von dieser Seite her droht, ein kleines im Vergleich zu den Verlusten, die sie
bei der anderen Währungsform bedrohen. (jz170) Schließlich waren die
Edelmetalle seit Jahrtausenden Hortungsgüter, seit ebensolanger Zeit zur vollen
Zufriedenheit der Kapitalanleger (jz171), und eine Änderung dieser Sitten ist
auch nach dem heutigen Stande der Technik nicht zu erwarten. Alle Marktmanöver
werden kaum das Leben einer Generation überdauern, ist
doch auch schon in den Vereinigten Staaten die Opposition gegen die
Valorisierungspolitik in Gold sehr gestiegen.
Jedoch bedroht die Gläubiger bei Metallwährung die
Gefahr, der Abwertung (“Schulderleichterung”) (jz172), die in der Geschichte in
zahlreichen Fällen vorgekommen ist. Die Abwertung erfordert, wenn wir vom
Konkurs absehen, ein Gesetz. Die Staaten
werden zu solchen Abwertungen dann gern bereit sein, wenn sie ihre eigenen
Schulden dadurch vermindern können. Immerhin gehört zum System der
Metallwährung der Verzicht des Staates auf den direkten Zugriff zum Privatvermögen
der Bürger und die Anerkennung der Heiligkeit des Privateigentums. (jz173) Der
Staat würde bei Abwertung als Gesetzgeber einmalig von diesen seinen Prinzipien
abweichen, er würde die Währungseinheit ändern, sie in ihrem Metallgehalt
verkleinern, um in seiner Eigenschaft als Fiskus daran zu verdienen. Diese Abwertung wäre eine Währungsänderung,
und somit wird hier das erste Mal die Gefahr einer Währungsänderung für den
Staatsgläubiger sichtbar (jz174).
Der Griff des Staates in die Tasche der Privaten wird
aber viel leichter, wenn der Staat die Metallwährung (J.Z.:
ganz ?) verläßt und zur Festkurs-Papierwährung (jz175) übergeht, wie wir
gesehen haben. Das Geld ist hier kein
Guthaben des Emittenten mehr, sondern seine Schuld, sein ausgeprägtes
Haushalts-Defizit (jz176).
-3-
Hier ist überhaupt kein
Gesetz, keine Verordnung oder ähnliche Erklärung, keine besondere “Abwertung”
mehr nötig, sondern lautlos (noiseless!)
wird auf dem dargestellten Wege das Staatsdefizit den Privaten aufgeladen und
dadurch zugleich die Schuld abgewertet (sog. “geräuschlose” Staatsfinanzierung.)
Jede Reihe von Staatsdefiziten bei Festkurs-Papierwährung
ist also bereits die Entwertung der öffentlichen Schuld (jz177). Hiergegen kann
nicht eingewandt werden, daß es mit Hilfe der Preis- und Lohnstopp-Politik,
sowie der Warenbewirtschaftung gelinge, diesen Prozeß aufzuhalten. Das geschieht nur scheinbar. Die Marktwirtschaft wird dabei aufgehoben
(jz178), die Zentralverwaltungswirtschaft beginnt und der Gläubiger wird bei
dieser stets denkbar (jz179) schlecht behandelt, insbesondere auch in seiner
Eigenschaft als Käufer (jz180).
Jede hohe Staatsverschuldung bringt also die Staatsleiter
in Versuchung, sich der Devalvation oder des Übergangs zur Papierwährung (zum Festkursgeld)
zu bedienen, um den Druck der Schulden zu erleichtern. Der Druck der öffentlichen
Schuld besteht teils in dem Druck der Zinsen, teils in der Belastung, die die Rückzahlungsquoten
darstellen. Eine geeignete
Wettbewerbs-Zinspolitik kann sehr wohl die Zinslast vermindern; sie ist
hier nicht zu behandeln. Die Belastung durch die Tilgung wird darin gesehen, daß
bei Aufnahme der Schuld noch gar keine endgültige Finanzierung stattfand,
sondern, daß - wie der Volksglaube lautet - erst bei Tilgung der Anleihen die
eigentliche Belastung der Volkswirtschaft erfolgt. Motiv der Davalvationen und der Übergang
zur Papierwährung ist also die Idee, den Staat und die Volkswirtschaft
dadurch zu entlasten. Diese Idee
ist falsch. Um dieses Hauptmotiv der Abwertung und der Währungsänderung zu
widerlegen, ist nunmehr auf die finanzpolitische Seite der Frage einzugehen:
(Hier machte Ri. die
folgende handschriftliche Anmerkung.)
(folgt Auszug aus meinem
Aufs. “Die Zukunft der öffentlichen Schuld”, 1943 Schöllers Jahrbuch.)
(J.Z.:
Bei dem obigen Aufsatz habe ich zwei leicht verschiedene Versionen vereinigt,
da ich nicht wußte, welches seine letzte war. – J.Z.)
____________________________________________________________________________________________
(Auswahl einiger älterer und neuerer Notizen von
Rittershausen, zu seiner Geldtheorie gehörend)
GELD, KREDIT UND WÄHRUNG.
Sommersemester 1935 Univ. Ffm
(Unvollständig! – J.Z.)
Sommersemester 1935 Univ. Ffm.
Meine jährl. (WiSem) wiederholte Vorles., schon als Pd. In Frankfurt (Univ.) ab 1934/35
4.4.35.
Verschiedentlich ist die Frage aufgeworfen worden, wie
wir ohne unser heutiges Geldwesen auskommen könnten. Einige Autoren haben den Gedanken des
Tauschhandels vertreten, der auch in einigen Staaten der U.S.A. durchgeführt
worden ist. Soll sich bewährt haben. - Beispiel: Am Tsadsee in Zentral-Afrika befindet sich im
Mittelpunkt einer größeren Stadt ein lebhafter Markt, wo von morgens bis abends
Tauschhandel in großem Umfang betrieben wird. Ein Afrikaforscher (Stanley?)
wollte dort ein Boot kaufen. Der
Verkäufer gab es aber nur unter der Bedingung ab, daß er Hirse dafür erhielt.
Also mußte ein Mann gefunden werden, der für die Tauschwaren des Forschers
Hirse abgeben konnte. Der fand sich aber
nicht sofort, sondern nach langem Suchen fand sich einer, der sich bereit
erklärte, die Waren des Forschers gegen Gewänder einzutauschen. Auf dies Weise mußte vielleicht eine Kette
von 10-12 Händlern durchlaufen werden, bis sich endlich einer herausstellte,
der Hirse hergab, mit der dann das Boot gekauft werden konnte. Gewaltiger Aufwand an Zeit und Mühen! Etwas ähnliches gab
es bei uns während des Krieges:
Wohnungstausch über ein halbes Dutzend verschiedene Städte. Hier zeigen sich schon die Nachteile des
Tauschhandels. Eine weitere
Schwierigkeit sind die Beträge, die nie genau stimmen; der Warenaustausch wurde
mehr verhindert als gefördert. Im Mittelalter führte die Kaufpreisforderung zum
Wechselverkehr, herbeigeführt durch Messen von internationaler Bedeutung. Die
Zahlungseinrichtungen waren hoch entwickelt: Meßwechsel auf den letzten Tag der
Messe. Diese wurden am letzten Meßtage
kompensiert, d.h. wenn jeder genau soviel gekauft hatte wie er verkauft hatte,
glichen sich alle Wechsel aus.
Entstehende Spitzen wurden durch Silber ausgeglichen.
Durch die
Industrialisierung kamen soziale Veränderungen: Fabriken und Lohnarbeit. Grosse Geldsummen wurden periodenmäßig
benötigt. Wechsel waren hierfür nicht
geeignet, da sein Wert nur darauf beruht, daß sich die Partner kennen, außerdem
lauten sie meistens über zu große, unteilbare Beträge. Es entstand die Frage: Wie kann der entwurzelte
- 2 -
Arbeiter wieder in das
soziale Leben zurückgeführt werden? Die
Lösung waren die Banknoten, die typisierte Wechsel darstellen. Notwendigkeit
einer vertrauenswürdigen Unterschrift: die der Notenbank. Allmählicher
Zusammenbruch dieses Kreditwesens durch Degeneration, der jede derartige
Einrichtung unterworfen ist.
8.4.35.
Geschichte des Geldes.
In der Urzeit der Menschheit bestand die Hauswirtschaft. Entwicklung des
Tauschhandels in Zehntausenden von Jahren.
Vorzug der gangbaren Waren wie Vieh, Getreide, auch Felle, Salz,
Teeziegel (Sven Hedin), dann als Vorstufe des Geldes Kupfer- und Silberdrähte, allmählich
Scheibchen aus Metall. Arten von Tauschmitteln:
1. Tauschmittel, die Ansehen ausdrücken, wie z.B.
Elfenbein.
2. Landwirtschaftliche Produkte.
3. Güter des Einfuhrhandels.
4. Güter, mit denen man Abgaben an Obrigkeiten, an Tempelkassen usw. zahlen
konnte, also Gebrauchsgegenstände. Festsetzung von Einheiten.
5. Güter des Ausfuhrhandels, wie z.B. Felle in Kanada,
mit unbegrenztem Absatz an Faktureien.
Es kam darauf an, sich
zunächst einmal das marktgängige Gut zu verschaffen.
Geld = Ware, die nicht
zum Verbrauch bestimmt ist, sondern die bei der nächsten Gelegenheit abgestoßen
werden soll. Die Literatur über das
Geldwesen ist beinahe unbegrenzt, taugt aber im allgemeinen recht wenig.
Erfordernisse an das Geldwesen: hoher Wert des Materials, Konservierbarkeit,
Teilbarkeit, leichte Transportierbarkeit, Vertretbarkeit.
Daraus entwickelte sich
bei den Lydern das Metallgeld in Form von ovalen Metallplatten, die sich rasch
verbreiteten und den Wert eines Ochsen darstellten (pecunia!). Als Metalle
Silber, Gold und Kupfer.
Diese hatten in allen
Ländern eine sehr große Besitzfähigkeit, zeitlich ausgedehnt, personelle
Begrenzung sehr weit, Aufteilbarkeit in jede gewünschte Menge, hochbegehrt,
sehr konstant im Werte, leicht aufzubewahren, keine Wertänderung durch
Lagerung (d.h. kein Wertschwund), leichte Prüfbarkeit.
Wiegegeld im Griechenland
Homers, gehacktes Metall. Vervollkommnung durch Bestimmung des Feingehaltes.
Die technische Durchführung erfolgte durch Stempel auf den Metallbarren. Dadurch war die Münze erfunden, was einen
gewaltigen wirtschaftlichen Fortschritt bedeutete. Später, als viele
Münzsorten zusammen mit allen möglichen Falsifikaten im Umlauf waren, befaßte
sich der Staat mit der Sache.
Silberwährung in Mexiko
und China.
- 3 -
Der Münzfuß gibt an, aus
welchem Metall die Münze besteht, außerdem den Feingehalt und das Gewicht.
Sonderbehandlung der kleinen Münzen, die aus Nichtwährungsmetall bestehen.
Literatur: (11.4-35.)
Knapp, "Die
Staatliche Theorie des Geldes". Hat eigene Terminologie entwickelt, die
dem Griechischen entstammt und vollkommen ungebräuchlich ist. Der Name der Theorie ist logisch nicht ganz
auflösbar.
Bendixen: "Geld und
Kapital" (1920). Entstehung des
Geldes aus dem Handelswechsel.
Beide gaben die
theoretische Grundlage zur Inflation (Inflationismus).
Elster: "Seele des
Geldes".
v. Mises: "Theorie
des Geldes und der Umlaufsmittel".
Heyn, schrieb 1883,
seiner Zeit weit voraus.
Schacht, über
Reichsbankpolitik, Reparationen, Krise und Wiederaufbau.
Im Ausland:
Ricardo in England, 1826 großen
Einfluß ausgeübt: "Proposals for a Secure Currency", kam 100 Jahre zu
früh.
Keynes: "Treatise on
Money" (Cambridge).
Withers:
Andreades: "History
of the Bank of England".
Jevons: Über das Geld,
liest sich wie ein Kriminalroman!
U.S.A. Erwin Fisher, ist
der geistige Urheber der Roosevelt'schen Experimente.
Deutschland. Wagemann:
"Was ist Geld?"
Handwörterbuch der
Staatswissenschaften.
Michaelis:
Volkswirtschaftliche Schriften.
Helfferich: seine
Erlebnisse als Staatssekretär.
W.v.Siemens: Biographie
von Georg von Siemens. Beides hochinteressant.
Machlup: Führer durch die
Krisentheorien.
Reiners: "Die
wirkliche Wirtschaft", 2 Bände, lesensw.
Frankreich: Gilde und
Rist.
- 4 -
Das Geld hat vielerlei, im Grund einander
wesensfremde Funktionen zu erfüllen. Als Beispiele seine Funktion als
Zahlungsmittel, als Mittel der Kapitalbildung, des Sparens, der Hortung, als
Kreditmittel, Zins, usw.
Knies begründete die
ideelle Trennung in
Zahlungsmittel und
Währung.
Die Bedeutung dieser
Trennung liegt hauptsächlich in ihrem Erklärungswert.
Währung ist demnach die
ideelle Einheit, während das Zahlungsmittel die im Einzelfalle praktisch
angewandte Einheit darstellt.
So muß man sich bei der
jetzt in Belgien eingetretenen Entwertung fragen, ob es sich um eine Entwertung
der Währung oder der Zahlungsmittel handelt.
15.4.35.
Das Geld muß jeden Monat 1% seines Wertes
verlieren.
(? Unleserlich! – Warum?
Zweck? – J.Z.) Ausschaltung des Geld-Hortens.
Alle Hauptfunktionen des
Geldes können damit nie erfüllt werden.
Das Resultat ist dauernde Jongleurarbeit. Funktionen:
1. Zahlungen an den Staat, freiwillig oder erzwungen.
2. Solutionsmittel, um gegenseitige Leistungen und
Lieferungen usw. auszugleichen, bar oder
nicht bar spielt hierbei keine Rolle.
Diese Funktion heißt auch
"Regulierung".
3. Als Mittel zur Aufspeicherung von Vermögen. (“Thesaurierung")
.
4. Mittel zur zeitlichen oder örtlichen Vermögensübertragung.
5. Preismesser, d.h. die Waage, nach der die Werte, die
es befördert, auch noch gemessen werden.
Wagemann'sche Auffassung:
Das ganze umlaufende Geld ist eine Schuld, eine Hypothek.
Eine andere Auffassung
ist die, daß das Geld der Diener der
Wirtschaft ist, also das Mittel um den Absatz zu ermöglichen.
In anderen Worten: Die
wöchentliche Produktion wird in die Hände des Volkes gegeben, d.h. sie wird
umgesetzt. Es treten Störungen ein wie
z.B. die Arbeitslosigkeit, d.h. die Funktionäre des Geldwesens haben die
Absatzfunktion des Geldes verkannt und somit hat der Absatz aufgehört zu funktionieren.
- 5 -
Der Währungsbegriff wird
bestimmt:
1. Durch Quantumsfestsetzung an Feingold für die Einheit.
2. Durch den Namen (z.B. "Reichsmark").
Wie wird in der Inflation
entwertet? Durch Drucken von Banknoten, z.B. zur Zahlung einer Hypothek in Höhe
von RM 10 000.- mit einem Schein über diesen Betrag. Alle papierenen
Zahlungsmittel haben nun an Wert eingebüßt.
Der Geber der Hypothek würde in diesem Falle nach dem Goldgehalt der
erhaltenen Zahlung fragen und die RM 10 000.- als Anzahlung auf die Hypothek
betrachten. - Im Kriege war aber ein Gesetz gemacht worden, wonach diese
Scheine über RM 10 000 aufdrängbar sind (Zwangskurs), was praktisch
einem Raube gleichkommt. Oder sie kann
als härteste und rohste Steuer aufgefaßt werden, da sie hauptsächlich die armen
Bevölkerungsschichten trifft.
Später wurden alle
Verträge mit Goldklauseln versehen. Inflation ist nur bei Annahmezwang (=
Zwangskurs) möglich.
In Deutschland bestand
bis 1910 kein Zwangskurs, sondern das System eines freien Kurses. Bei Annahmezwang geht das Preissystem in die
Höhe. (jz181) Also: entweder wird der Nennwert gleich gehalten, dann kann sich
das Preissystem ändern, oder aber die Noten ändern ihren Wert (z.B. die einer
bestimmten Notenbank), während die Preise gleich bleiben.
Bei Annahmezwang geht
sofort das Preissystem hoch.
25.4.35.
Zum Ausgleich der
Zahlungsbilanzen im Freihandelssystem hervorragend geeignet. Wenn aber, wie
heute, überhöhte Zollschranken eingeführt sind, reichen die vorhandenen
Beträge zum Ausgleich überhaupt nicht mehr aus. Es ist in diesem Falle nicht
nur der Warensaldo auszugleichen, sondern auch der Saldo der Finanzgeschäfte, und das geht nicht.
Alle Verpflichtungen in
Termingeschäften sind Verpflichtungen in der Ware Gold, daraus folgendes
Grundgesetz: Wer ein Termingeschäft abschließt, muß im Besitz der betreffenden
Ware sein. Auch Blankotermingeschäfte dürfen nur abgeschlossen werden, wenn der
Abschließende im Besitz der Ware ist (jz182). Ebenso gibt es Blankotermingeschäfte
in der Ware Gold. Als nämlich im Jahre 31 die österreichischen Banken
zusammenbrachen, wurde plötzlich die Goldeinlösung verlangt. Eine eigentliche
Goldwährung ist in keinem Lande mehr
- 6 -
vorhanden. - Es muß
Präge- und Einschmelzungsfreiheit herrschen, um die Parität zwischen Münzwert
und Goldwert aufrechtzuerhalten. Auch muß
ein Goldmarkt vorhanden sein, der bei der reinen Goldwährung unentbehrlich ist
(jz183).
Alles was für die
Goldwährung gilt, kann vollständig analog auch auf die Silberwährung angewandt
werden. Bis 1890 herrschte sie in den Süd-Amerikanischen Staaten. Bis heute hat
sie sich in China und Mexiko erhalten, in Indien wird sie zurückgedrängt. Mit
Südamerika herrschte folgendes Verhältnis: Austausch von Agrarprodukten und
Rohstoffen zwischen diesen Staaten und Europa.
Das Silber fiel dadurch dauernd im Preis, was einer Inflation gleichkam. Europa gegenüber wirkte sich diese Inflation
als Dumping, und zwar als Valutadumping aus.
Dies geschah zwar ohne Absicht der betreffenden südamerikanischen
Staaten, schädigte aber die europäische Landwirtschaft. Dadurch entstand der Wunsch in Europa die
Silberwährung einzuführen, wodurch ein heftiger Kampf zwischen den Gold- und
den Silberleuten entbrannte. Eine Schlichtung wurde durch Kompromiß erreicht,
indem nämlich der Bimetallismus oder die Doppelwährung eingeführt wurde. Diese stellt ein Nebeneinander zweier
Währungen dar. Ein Nebeneinander zweier
Währungen nennt man Parallelwährung.
Die Doppelwährung muß
sich nach gleichen Gesichtspunkten in beiden Teilen entwickeln, während sich
die beiden Teile einer Parallelwährung in ganz verschiedener Weise entwickeln
können. (jz184) Im Jahre 1792 wurde der Wert des Silbers im Verhältnis zu dem
das Goldes festgelegt, und zwar Gold : Silber =
15-5 :
1 Auf diese Weise mußte es überall zwei Preise geben, einen in Silber
und den andern in Gold. In den Vereinigten Staaten wurde das Verhältnis auf 16:
1 geändert, wodurch das Gold als das relativ wertvollere aus dem Umlauf
verschwand und das Silber erschien (Das Gresham'sche Gesetz: "Sind zwei
Geldsorten im Umlauf, so verschwindet das wertvollere".).
29.4.35.
Nach obigem Gesetz können
zwei verschieden wertvolle Währungen nur nebeneinander bestehen, wenn
Annahmezwang herrscht.. Als Beispiel für das
Gresham'sche Gesetz möge die Tatsache dienen, daß bei der Doppelwährung von
Gold und Papier nur das Papier im Umlauf ist.
Gerloff: Die gegenwärtige Goldwährung hinkt.
- 7 -
Theoretisch die
vollkommenste Form der Werterhaltung ist die Index-Währung. Ihr großer Nachteil liegt darin, daß die
jeweilige Einheit nicht nachprüfbar ist.
Sie beruht auf der Quantitätstheorie, nach der eine Verdoppelung des
Geldumlaufs zwangsläufig eine Verdoppelung der Preise verursacht. Die Indexwährung ist eine manipulierte
Währung, da sie auf einer bewußten Regelung des Geldumlaufs beruht. Wenn aber
eine obere Grenze des Geldumlaufs gesetzt ist, wird die ganze
Währungsmanipulation darauf hinauslaufen, die Währung knapp zu halten. Ein Streben nach Knapphaltung ist aber
gleichbedeutend mit Ruinierung der Arbeitsbeschaffung, da durch dauernde
Restriktionen des Kredits eine großzügige Arbeitsbeschaffungspolitik unmöglich
gemacht wird. Es handelt sich also hier um einen Scheideweg: auf der einen
Seite unbeschränkte Kreditpolitik mit der Inflation als schliessliches Resultat
und auf der andern Seite die Knapphaltung mit lähmenden Wirkungen auf die
Wirtschaft.
2.5.35.
Die Goldkernwährung
ist eine Doppelwährung, denn es bestehen 2 Arten von Zahlungsmitteln
nebeneinander, außer dem Papier ist auch das Gold aufdrängbar; gesetzlich sind
beide Zahlungsmittel miteinander verknüpft.
Es wird gewöhnlich so gehandhabt, daß im Inland Zwangskursnoten
Anwendung finden, während Goldbarren zum Ausgleich der Zahlungsbilanz nach dem
Ausland Verwendung finden (jz185). Man hat die Frage gestellt, ob Gold und
Silber nicht vollständig entbehrlich seien.
Bei der Index-Währung wäre dies der Fall.
Bei der Goldkernwährung
ist nur ein gewisser Bruchteil der umlaufenden Geldmenge durch Gold gedeckt.
ZENTRALNOTENBANK.
______________________________________________
1/3 Gold | 3/3 Noten
2/3 Wechsel |
Das Geheimnis der
Goldkernwährung ist das automatische Zurückströmen des Goldes aus dem Ausland
in das betreffende Land zurück, denn durch das Abströmen von Gold werden die
Preise im Inland fallen, da eine Verknappung des bestehenden Notenumlaufs
eintritt. (J.Z.: Das Gesetz der fluktuierenden Geldquantitäten.) Dadurch wird
für das
- 8 -
in diesem Augenblick
reich mit Gold versehene Ausland ein lebhafter Anreiz entstehen,
in dem betreffenden Lande zu kaufen, wodurch die Rückläufigkeit des Goldstroms
verursacht wird.
Diese an sich richtige
und natürliche Automatik wird durch die Zollpolitik gestört: der natürliche
Ausgleich kommt nicht zustande. Das Ende, an dem wir heute angelangt sind, ist
die Devisenzwangswirtschaft. So besteht
heute in vielen Ländern die Gold-Devisenwährung, bei uns in Deutschland besteht
sie ohne Gold!
6.5.35.
beruht im Prinzip auf
folgenden Tatsachen: Wenn das Preisniveau steigt, muß die Notenbank als
Ausgleich dafür genau im gleichen Masse Noten einziehen und umgekehrt muß sie,
wenn die Preise sinken, mehr Noten ausgeben.
Dieses System wurde den Notenbanken
vom Jahre 1929 ab immer wieder als Heilmittel gegen die Krise vorgeschlagen.
Dagegen läßt sich als Kritik folgendes sagen:
Zur Bemessung der
Notenausgabe bezw. des Noteneinzugs ist die Indexziffer notwendig. (jz186)
Diese ist eine Meßziffer, mit der das allgemeine Preisniveau gemessen werden
soll, besteht also aus einem Durchschnitt vieler Preise. Nun wurde aber
festgestellt, daß in Amerika z.B. nur 5 % aller Waren preisstatistisch erfaßt
werden. Wird nun die Indexziffer auf
Grund dieser Preise errechnet, so kann sie natürlich niemals repräsentativ für
die Preisbewegungen eines Landes sein.
Die exakte Erfassung der wichtigsten Warenpreise ist sehr schwierig, im
allgemeinen werden nur die Preise der an der Börse gehandelten Waren zur
Errechnung der Indexziffer herangezogen, was zu einem Index der Rohstoffe
führt. Die Preise der Fertigprodukte sind aber in den letzten Jahren durchweg
stark gefallen, was natürlich in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt
gelassen werden kann.
Weiterhin ist eine
Vergleichsmöglichkeit mit früheren Perioden beinahe unmöglich, erstens wegen
der Vielheit der Fabrikate, die nicht zu jeder Zeit gleichgut erfaßt werden
können und dann tritt zweitens durch den technischen Fortschritt dauernd eine
Änderung im Verhältnis der Produkte zueinander ein (z.B. immer größere
Verbreitung des Autos).
Dann waren in Amerika 70
% aller Preise Kartellpreise, die auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden
konnten. Die Beamten in den
statistischen Ämtern aber taten nichts anderes als daß sie die Kartellpreise
aufzeichneten, die mit der natürlichen Preisentwicklung gar nichts zu tun
hatten.
- 9 -
Es kam vor, daß
unwichtige Waren wie z.B. Geldbeutel mit 23 % zur Errechnung der Indexziffer
eingesetzt wurden. Die relative Wichtigkeit der Waren ändert sich dauernd.
(beständig? – J.Z.)
Die Indexziffer geht von
der Fiktion aus, daß von derselben Ware jeden Tag genau gleich viel umgesetzt
wird und daß alles sofort und in bar bezahlt wird.
Will nun z.B. jemand den
Kartoffelindex feststellen, so wird er auf unlösbare Schwierigkeiten stoßen: es wird sich zeigen, daß zwischen Kleinmarkt
und Großmarkt erhebliche Unterschiede im Preis bestehen. Es gibt so und so viele Kartoffelrassen
(Arten? J.Z.), für die nicht jede Ernte gleich günstig ist, was aber bei der
Indexberechnung berücksichtigt werden müßte.
Endlich werden an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten
verschiedene Preise erzielt werden. Auf diese Weise entstehen Unterschiede von
100-200 %, und hier kommt es dann ganz auf die psychologische Einstellung des
Preisschätzers an, welche Höhe des Preises er aus der bunten Fülle herausgreift
(jz187).
Es gibt keine Statistik
der Hortung. Wenn nun also
plötzlich alle Strümpfe aufgetan werden und der Inhalt als zusätzliche Kaufkraft
Anwendung findet, so wird der Unterschied viel größer sein, als eine einer
fiktiven Indexziffer angepaßte Maßnahme der Notenbank (jz188). Arithmetische
Mittel aus einer Menge von Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben, müssen
falsch sein.
Bis eine Indexziffer in
einer Maßnahme der Notenbank ihren Ausdruck gefunden hat, ist sie längst
überholt.
9.5.35.
In die Wirtschaft kämen
nun Änderungen von der Geld- und von der Warenseite her hinein. Als Beispiel
die Landwirtschaft: Bei einer Mißernte würde das Preisniveau steigen und der
Bauer müßte, obwohl er schon normalerweise weniger erlöst, beispielsweise 30 %
mehr für die Güter bezahlen, die er zum Leben braucht.
Jede Ausbeutung
technischer Fortschritte wäre unmöglich gemacht (jz189).
- 10 -
Es gibt 2 Formen der
Indexwährung:
1. Papier + Hinzunahme der Indexwährung.
Dies ist
in sich überhaupt kein Fortschritt, da es schon längst besteht (jz190).
2. Irving Fisher: Warendollarwährung, wobei ein
"konkreter Warendollar" durch einen Korb voll Waren dargestellt wird ("Basket):
1/2 oz. Butter, 1/200 Paar Schuhe, 1/2 lb. Heu, usw., usw., im ganzen 75 Stück.
Nachteil: man kann den Korb in Wirklichkeit nicht liefern, an seine Stelle
tritt der Goldkorb "Dollar". Wenn nun 1.20 $ für den Korb bezahlt
werden müssen, so müssen die Dollars im Goldgehalt erhöht werden. Das ist
unmöglich, die ganze Sache also ein Scheingebilde.
Ausgleich von
Schwankungen kann durch Träger in den Kellern der Notenzentrale erfolgen, statt
dessen kann aber genau so gut eine Erhöhung der Deckung durch Einzug von
entsprechendem Notenumlauf stattfinden, wodurch der einzelne Schein wertvoller
wird.
Kritik: Beide Formen bedürfen einer Zentrale (jz191),
die ein Währungsamt mit gewaltigen Vollmachten darstellen würde. Seine
Handlungen würden sich auf rein automatische Maßnahmen beschränken, jede
selbstständige Handlungsfreiheit wäre ausgeschlossen. - Außerdem ist es
praktisch nicht möglich, nach Belieben Kreditausdehnungen und Restriktionen
vorzunehmen (jz192). Im internationalen Verkehr würden Schwierigkeiten dadurch
entstehen, daß z.B. die Vereinigten
Staaten gerade im Begriff sind, Restriktionen vorzunehmen, während Deutschland
in einer Expansion steht.
13.5.35.
Das Wort Währungspolitik
ist ein neuer Ausdruck und bedeutet Beeinflussung der Währung durch
Machtmittel. Seiner Natur nach ist die Währung ein Maßsystem, also
unveränderlich. Dadurch wird der Begriff Währungspolitik” absurd. Da er dennoch besteht, muß er auf andere
Voraussetzungen zurückgehen.
Warum wird in Deutschland
das Mittel der Devalvation nicht angewendet?
Sie würde bedeuten eine
Erhöhung der Auslandsschulden. Durch Einführung des neuen Maßsystems würde die
Moral untergraben werden, wie wir es in der Inflation gesehen haben. In Wirklichkeit ist die Überhöhung der Preise
auf Kartellierung zurückzuführen. Diese kann aber nicht
- 11 -
in 4 Wochen abgebaut
werden. Der Weg der Devalvation wäre
schon deshalb für uns ungangbar, weil vom kleinen Sparer Opfer verlangt werden.
Es besteht allgemein eine
Überschätzung des Begriffs "Preisniveau". Kein Mensch exportiert
"Preisniveaus“, sondern Güter, die über oder unter dem Preisniveau liegen
können. Normalerweise wird die Warenmenge exportiert, die im Exportlande
verglichen mit anderen Ländern billiger sind.
Währungspolitik bedeutet
heute: Vergrößerung oder Verkleinerung des Umlaufs an papierenen Banknoten
oder Wertänderung dieser Banknoten (= Reichsbankpolitik).
Papierwährung ist eine
manipulierte Währung (= managed currency).
Sie ist von Natur aus unstabil und bewegt sich nach unten, d.h. die
Devalvation ist ein Stein in ihrem Aufbau (jz193).
Devalvation entsteht
immer dann wenn die großen Banken vor Zahlungsschwierigkeiten stehen. Darum hüten sich manche Länder davor, sich
den Anschein einer Devalvation zugeben (jz194).
Zahlungsmittel können
ohne Einfluß auf die Währung entwertet werden.
Der juristische Grundsatz Mark = Mark gilt nicht für akzessorische
Zahlungsmittel wie Schecks und Wechsel.
Im Jahre 1695 begann die
Bank von Schottland zum ersten Male mit der Ausgabe von Banknoten. Dies geschah mit John Law als geistigem
Urheber, der später in einen Krach in Frankreich verwickelt wurde (jz195). - In
England wurde die Banknote im selben Jahre eingeführt, obwohl auf vollkommen anderer
Grundlage.
16.5.35.
Vor Gründung der Bank von
England waren die Goldschmiede die Leute, die Ersparnisse in Form von Gold
entgegennahmen. Sie stellten
Empfangsbescheinigungen für erhaltenes Gold aus, auf Grund von denen jederzeit
die entsprechende Goldmenge zurückverlangt werden konnte. Dies grub sich
allmählich so sehr ins Bewußtsein des Volkes ein, daß einer, der eine Schuld zu
bezahlen hatte, dies ohne weiteres mit einer solchen Einlieferungs-Quittung tun
konnte. Das Gold wurde dabei (jz196) vollkommen unberührt liegen gelassen. Diese
Quittungen hießen "bills" und allmählich trat bei den Goldschmieden
neben das Gold- oder Depotgeschäft das Geschäft mit solchen Quittungen. Natürlich war es naheliegend, bei Kredit-
- 12 -
bedarf eine Quittung über
£ 1000.-.- in Gold auszustellen ohne das Gold zu berühren, denn der Empfänger
dieser "bill" wusste, daß er auf Grund dieser Quittung Güter und
Dienst im Werte von £ 1000.-.- erhalten würde. Es fehlte aber den Goldschmieden
an absolut sicheren Aufbewahrungsstellen für ihr Gold, so benützten sie zu
diesem Zweck den Tower of London. Eines Tages aber vergriff sich König Jakob an
diesen Goldvorräten, um seine Rückstände zu bezahlen. Dadurch entstand der Wunsch nach einem
besonderen Institut und auf das hin wurde im Jahre 1695 die Bank von England
gegründet (jz197).
Sowohl das Depot- als
auch das Kreditgeschäft wurden von der Bank übernommen und das Prinzip der
"Goldsmith Bank” ist bei der Bank von England bis auf den heutigen Tag
erhalten. Es kann zur Kritik gesagt
werden, daß hier Quittungen ohne Deckung aasgegeben werden. Es handelt sich dabei um Goldzertifikate, die
bald den Namen "Bank Note" erhielten.
Die "Bank Note"
wurde im selben Jahre auch in Schottland eingeführt, aber auf ganz anderer
Grundlage. Schottland war von Natur aus
ein armes Land, in dem die landwirtschaftlichen Arbeiter nur einmal jährlich
entlohnt wurden und zwar nach der Ernte.
Einmal jährlich fand auch eine Messe statt, auf der unter Umständen eine
ganze Kette von Zahlungen zu leisten waren.
Das Meßbüro gleichte alle Verpflichtungen aus und nur die entstandenen
Spitzen mußten in bar auf den Tisch des Hauses gelegt werden. Später, mit der
Entwicklung der Industrie, entstand in den Fabriken das Manufaktursystem. Ein
neues Zahlungsmittel mußte gefunden werden, mit dem man die Arbeiter kurzfristig
entlohnen konnte. In. der Vergangenheit war das Zahlungsmittel der Wechsel
gewesen, jetzt mußte der Arbeiter in den Wechselverkehr mit einbezogen werden.
Damit stieß man aber auf große Schwierigkeiten, denn einmal war es sehr
schwierig wenn nicht unmöglich, die benötigten kleinen Beträge aus Wechseln zusammenzustellen
und dann hatte der Arbeiter keine Ahnung, ob er den Unterschriften, die er auf
dem Wechsel vorfand, trauen konnte. Die
Bank von Schottland, die nun gegründet wurde, hatte nun die Aufgabe, die im
Umlauf befindlichen Handelswechsel anzunehmen und dafür (nicht für
Gold!) Quittungen (Noten) auszugeben, und zwar mit Unterschriften versehen,
die auch dem Arbeiter etwas bedeuteten, da die gesamte Kaufmannschaft als
solche dahinter stand (jz198). Die Noten wurden auch hier "Bank
Notes" genannt, um die Analogie mit London zu wahren.
In Deutschland wurde
jedes bestehende Kreditsystem im 30-jährigen Krieg vollkommen vernichtet,
ebenso im übrigen Europa. Das Meßwechselsystem war überholt,
- 13 -
das schottische System
der Notenbank wurde übernommen.
Wie lange blieben nun die
Noten oder Wechsel im Verkehr? Die Arbeiter legten die Noten auf den Tisch und
nahmen dafür die Waren in Empfang. Damit sind diese Waren vernichtet (jz199),
die Ladenbesitzer hatten aber in ihrer Gesamtheit nun genau soviel Noten wie
Wechselschulden, auf die Wechsel wurde geschrieben "bezahlt",
wodurch er nur noch als historisches Dokument Bedeutung hatte. Sie waren also vollständig ohne Gold und
Silber bezahlt worden, und doch war der Kreislauf vollständig beendet, und
daraus geht hervor, daß es möglich sein muß, diesen Kreislauf auch in einem
armen Land 100 % ig durchzuführen. Es handelt sich dabei um einen Organisationsapparat
von hervorragender Bedeutung für den Absatzmarkt und damit für die
Arbeitsbeschaffung. Er ist einfach und
klar.
20.5.35.
Alle Fertigwaren in den
Läden müssen aus dem umlaufenden Geld verkauft werden können. Dies ergibt sich aus dem Kreislauf und der
Notenausgabe auf Wechselgrundlage. Unser System steht dem schottischen nahe: es
ist nämlich genau soviel Kredit da wie gebraucht wird, es besteht eine
vollkommene Elastizität des Systems, denn es entspricht immer der vorhandenen
Ware. In Amerika sollte dieses System
der Ausgabe von Noten auf der Grundlage der Handelswechsel eingeführt werden,
während sie bisher auf der Grund von
Wechsellombardierung ausgegeben wurden. Da kam aber der Krieg dazwischen und
später brachen in den Vereinigten Staaten Tausende von Banken zusammen.
Das schottische System
ist nichts anderes als ein verfeinertes Handelswechselsystem. Der Arbeiter wird mit eingeschlossen und das
ist das Wesentliche daran. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Fortschritte
eingetreten.
Ab 1900 gab es Depositengroßbanken,
die eine Konkurrenz für die Notenbanken darstellten, die allmählich alt und
vertrocknet waren. In Schottland hatten
sie sich jung und elastisch erhalten, was schon daraus hervorgeht, daß sie
Depositen verzinsten. In Deutschland
wurden die Notenbanken die Banken der Banken. Die Depositenbanken aber
übernahmen die Industrie, also die Hauptkundschaft. Die Notenbanken hatten die
Fühlung mit dem Markte verloren und wenn man mit Kreditbedarf an sie herantrat,
so kannte sie die Namen auf den Wechseln nicht mehr. Man mußte die richtige Notenmenge
"herausfühlen", was niemand kann.
So wurde der Kredit im allgemeinen nach dem jeweiligen Alter der Firma
gegeben, junge emporstrebende Firmen galten nicht. Der Staat betätigte sich als Nachtwächter,
nahm aber selbst nebenher riesige Kredite für sich in Anspruch, was dazu
führte, daß
- 14 -
Papiergeld unbehindert
ausgegeben wurde. Um diesem Zustand
Einhalt zu gebieten, wurde die sogenannte "Goldbremse" eingeführt,
d.h. eine Deckung der ausgegebenen Papiergeldmenge in Höhe von 30 – 40 % an
Gold und Devisen wurde verlangt. Als Folge trat eine Tendenz der Verknappung
ein, nicht nur für Kredit- sondern auch für Umlaufszwecke, d.h. das wichtigste
Verkehrsmittel wurde verknappt, was nicht ohne weitgehende Folgen blieb.
Im Jahre 1931 wurde der
letzte entscheidende Schritt vom Handelswechselgeld zum Finanzwechselgeld
ausgeführt. Das bedeutete, daß wir zum englischen System zurückkehrten und daß
die Funktion der Arbeitsbeschaffung wegfiel.
Indes stand die Notenbank blendend da: sie hatte 2.5 Milliarden Gold, 3
Milliarden prima Wechsel. Dieses Bild
wurde von Luther innerhalb eines Jahres vollständig verändert. Die Großbanken verspekulierten sich und
hatten eine Menge illiquider Schuldner am Bein hängen. Dies waren Pakethändler,
auf die Wechsel gezogen wurden und diese Wechsel wurden von der Reichsbank
diskontiert. Die vorhandenen Devisen strömten ins Ausland ab, dagegen gingen
Finanzwechsel in großen Mengen ein. Mit Arbeitsbeschaffung hat das nichts mehr
zu tun und das Resultat waren 6-8 Millionen Arbeitslose.
23.5.35.
Niemand hatte die
Inhaltsänderung der Banknoten am 13. Juli 1931 gemerkt, auch die Zeitungen
sagten keinen Ton darüber. Heute ist die
Reichsbank bemüht, die Banknoten wieder durch gesunde Handelswechsel zu decken,
d.h. in andern Worten durch den in allen Läden Deutschlands vorhandenen
Warenvorrat (jz200).
Im allgemeinen weiß kein
Mensch, was eine Banknote ist. In der
Zeit vor dem Kriege bis zum 13- Juli 1931 war sie folgendes:
Heute schuldet die
Reichsbank nichts. Es besteht keine
Erklärung, wieso sie dann die umlaufenden Noten als Passiv buchen kann. Es gab und gibt heute noch Privatnotenbanken
(Bayern, Württemberg, Baden, Sachsen), wodurch die Krise in ihren Auswirkungen
gemildert wurde. Es besteht für die
Noten dieser Banken kein Annahmzwang (jz201).
Neue Theorie:
Zahlungsmittel ohne Schuldcharakter.
- 15 -
Kommunale Kassenscheine
sind Staatspapiergeld, ebenso der Staatskassenschein. Rentenbankscheine waren Staatspapierscheine
verkappter Natur.
Das Staatspapiergeld fand
in einigen württembergischen Dörfern vollkommene Anwendung. Dies wurde so gehandhabt: Die Bauern hatten Gemeindesteuern zu zahlen,
mit denen sie im Rückstand waren. Nun gab das Bürgermeisteramt
Staatspapiergeld aus in Form von Unterstützungsgeldern und wies die Empfänger
an, bei den Bauern Lebensmittel einzukaufen, nachdem es vorher bekanntgegeben
hatte, daß mittels dieser Scheine Abgaben an die Gemeinde bezahl werden
könnten. Schon nach wenigen Tagen
flossen die Scheine an das Bürgermeisteramt zurück, wo sie vernichtet
wurden. Daraufhin ging ein großer Kampf
los, ob die Gemeinde berechtigt war, diese Scheine auszugeben oder nicht.
27.5.35.
Das Bankgesetz bis
Oktober 1933 lautete, daß die Reichsbank dem Staat nur in sehr beschränktem
Umfang und genau vorgeschriebene Kredite gewähren durfte. Umwandlung der Giralforderungen des Staates
in Banknoten. Durch die periodischen
Steuertermine entstehen vor dem Termin dauernd Kreditrestriktionen mit
nachfolgender Kreditaufblähung. Seit Oktober 1933 Prinzip der offenen Marktpolitik. Durch indirekte Geschäfte arbeitet 1/3 der
deutschen Wirtschaft für den Staat. Freiherr von Stein hat in den Jahren
1808-1815 die gesamte Freiheitskriegfinanzierung durch Staatspapiergeld
finanziert. Heute wäre es zur Regelung
der Wirtschaft nur schädlich.
Es gibt 2 grundverschiedene
Emissionsmethoden. Zunächst die der Goldschmiede. Wenn zuviel ausgegeben wird, entsteht eine
Inflation, daher besteht hier das Prinzip der Knapphaltung.
Wie aber weiß der
Notenbankpräsident wann die Grenze erreicht ist? Börsenkurse und Indexziffern
sind sehr fragwürdige Merkmale.
Daher nach dem Gefühl:
links von der Grenze liegt Inflation, rechts die Deflation mit Kreditkrise und
Arbeitslosigkeit als Folgen.
Die klassische Theorie
sagt, daß durch ein Fallen der Preise das Ausland dazu gereizt wird, bei uns zu
kaufen, dafür mit Gold und Devisen bezahlt, wodurch eine neue Deckung zustande
kommt. Diese Automatik funktioniert aber nicht wegen der künstlichen Maßnahmen
(Zollpolitik) und dem Steigen der fixen Kosten.
Das System der
Knapphaltung ist eine Geißel der Menschheit.
Im Grunde besteht aber die Alternative: Knapphaltung oder nicht,
überhaupt nicht, da es nicht nötig ist, irgend etwas knapp zu halten. Niemand weiß
richtig zu erklären, was Knapphaltung überhaupt ist. Sie darf
sich nicht auf den Lohn beziehen, denn die richtige Lohnsumme wird immer
ausbezahlt. Im Prinzip ist es so, daß
- 16 -
für eine Milliarde Ware
in der Woche auch eine Milliarde Lohn bezahlt wird. Das wären also 52 Milliarden im Jahr. In
Wirklichkeit sind es aber 5 oder 6. Das
wird durch das Rücklaufprinzip verursacht.
Wenn der Käufer seine Banknote über den Tisch reicht, so kann der
Verkäufer seine Handelswechsel damit bezahlen.
Die Umschlagszeit beträgt etwa 26 Tage im Durchschnitt, obwohl die
Wechsel eine Laufzeit von 3 oder 6 Monaten haben.
Die Banken beobachten die
Geldmenge, die täglich durch den
Schalter geht. Theoretisch ist das so: eine Bank gibt Noten
auf 24 Stunden aus, nach denen aber Nachfrage herrschen muß, damit sie Wert
haben. Die Kunden der Bank werden Noten
zum Teil über pari einlösen, um ihren Verpflichtungen der Bank gegenüber
nachzukommen: Die Noten werden zurückgesogen.
Als Gegensatz dazu:
Notenausgabe über 30 Jahre wie z.B. bei der Finanzierung einer Straßenbahn. Die
Arbeiter werden durch Bons entlohnt, Ladenbesitzer, Wirte usw. werden durch
Werbung angehalten, diese anzunehmen (Plan von Dr. Ereke, im Herbst 1933
verboten). Der Ladenbesitzer wird sich
fragen, was er mit diesen Scheinen anfangen soll. Da die Rückzahlung erst nach 30 Jahren
erfolgt, entsteht kein Rückstrom wie wir das bei der Bank im oberen Beispiel
gesehen haben, weil ja keine Nachfrage besteht.
Zwischen diesen beiden
Extremen liegt die deutsche Banknote. Die genaue Grenze kennen wir nicht. Die
nötige Rückstromtendenz fehlt.
Hier fehlen 2
Vorlesungen.
- 17 -
13.6.35.
Der
internationale Zahlungsverkehr.
Vor etwa 100 Jahren
stellte es sich als sehr umständlich heraus, zum Ausgleich eines
internationalen
Schuldenverhältnisses ein
Paket Banknoten oder die entsprechende Menge Goldes von einem Land ins andere
zu schicken. Es gab aber gegenseitige
Schulden und damit war die Möglichkeit gegeben, diese durch Kompensation oder
Aufrechnung auf dem Wege des Wechsels auszugleichen. Z.B. zog der Engländer auf
Frankfurt a/M. eine Tratte, die in Frankfurt zum Akzept wurde, desgleichen
wurde die Frankfurter Tratte in London zum Akzept. Der Ausgleich erfolgte durch Banken und ging
etwa folgendermaßen vor sich:
Der Kunde teilte der Bank
mit, daß er einen Wechsel über £ 729 brauche, daraufhin suchte der Bankier
Wechsel zusammen, die möglichst genau diesem Betrage entsprachen. Im Laufe der Jahre gingen aber so gut wie
überhaupt keine Wechsel mehr ins Ausland, da die Regulierung im eigenen Land vorgenommen
wurde. Das Problem der Stückelung wurde
durch die Banken dadurch gelöst, daß sie auf Grund der vorhandenen Devisen auf
sich ziehen ließen. (Verwandtschaft mit den Notenbanken) ! Wichtigkeit der Devisenkurse!
Heute wird nicht mehr mit
Auslandswechseln gearbeitet, sondern mit ausländischen Bankguthaben und
Zahlungen werden dadurch ausgeführt, daß Ansprüche darauf übertragen
werden. Dies bedeutet eine gewaltige
Verbesserung und Vereinfachung des internationalen Zahlungsverkehrs.
Der Handel Deutschlands
mit Übersee ist nur ein kleiner Teil des internationalen Welthandels.
Die Gesamtheit des
Handels Deutschlands mit der Welt ist die Deutsche Handelsbilanz. (1).
Die Bilanz der
Dienstleistungen ist in obiger Bilanz nicht enthalten, da sie sich mengenmäßig
nicht ohne weiteres feststellen läßt, da sie unter anderem Lizenzen auf
Kunstwerke (Musik, Literatur), Patentgebühren u.Ä., enthält. (2)
Bilanz der
internationalen Wanderungen (3).
Hier bestehen heute Vergünstigungen bis zu 50 oder 60 % auf Eisenbahnen usw.
Bilanz der internationalen
Unternehmungen (4). Als Beispiel Opel, das zu 80 % in Händen der
General Motors Company ist.
Bilanz der
internationalen Geldübertragungen (5). Dies ist in Wirklichkeit gar keine Bilanz, da es sich immer um eine
einseitige Leistung handelt.
- 18 -
Bilanz der kurzfristigen
Geldkredite (6), besteht auch heute noch, zur Finanzierung der internationalen
Gläubiger. Steht heute für Deutschland
unter Moratorium.
Internationale
Kapital- und Anlagebilanz. (7).
Bilanz der
internationalen Goldversendungen
(8), nicht zur Handelsbilanz gehörig, da sie zu deren Regulierung dienen.
Diese 8 Bilanzen müssen
unter sich einen Ausgleich zu erreichen suchen.
Das beste Werk darüber ist das von Prof. F. Schmidt: "Der
internationale Zahlungsverkehr". Besonders die ersten 50 Seiten sind
hervorragend, international anerkannt.
Die genannten Bilanzen
stellen Forderungs- bezw. Verpflichtungsbilanzen dar und sagen nichts über die
Zahlungen.
Der Devisenmarkt stellt
laufend fest, wie viele Forderungen in einem bestimmten Augenblick fällig
werden. Dies ist gleichbedeutend mit der Zahlungsbilanz eines Tages;
dies ist die einzige, die genau sein kann.
1. Grundzahlungsbilanz, zerfällt in obige 8 Abteilungen.
2. Bilanz der Spekulations- und Ausgleichsposten.
Die Zahlungsbilanz muß
ausgeglichen sein. - Heute ist aber alles in Verfall geraten, hauptsächlich
durch Reparationsforderungen mit gleichzeitiger Erhöhung der Zollschranken, d.h.
also die Warenannahme wird verweigert, was einen vollkommenen Irrsinn bedeutet.
17.6.35.
Der Ausgleich der
Zahlungsbilanzen erfolgt heute
noch und auch für Deutschland durch Gold und Devisen. Dies ist sehr altmodisch und geht auf das
römische Recht zurück. Z.B. die Vereinigten Staaten wollen nur Gold, auf keinen
Fall aber Waren, unter Mißachtung volkswirtschaftlicher Grundsätze. Der Schrecken vor der Einfuhr von deutscher
Ware lastet wie ein Alpdruck über den Vereinigten Staaten. Deshalb stellen sie
sich auf den "juristischen Standpunkt" und verlangen Gold, ohne sich
mit der Frage zu befassen, ob das überhaupt möglich ist und wohin es führen muß.
Der allgemeine Standpunkt ist also der: jeder will Gold und keiner will
Ware. Im Merkantilismus war der
Binnenhandel nichts, die Devisenbeschaffung aber alles, d.h. jeder sucht eine
aktive Handelsbilanz zu haben. Diese
stark ausgeprägte Tendenz führte zu dem Begriff des Dumping, d.h. des
- 19 -
Verkaufens von Gütern im
Ausland unter Selbstkosten. Jeder sucht
das Exportgeschäft unter Anwendung sämtlicher Mittel zu fördern, ganz gleich
ob dabei gewaltige Mengen von Volksvermögen verschenkt werden oder nicht. Auf
der andern Seite dagegen sucht man die Rohstoffpreise zu heben, während der
Exporthandel durch öffentliche Mittel subventioniert wird. Dies ist ein durchaus ungesunder Zustand.
Das Verfahren der
Exportsteigerung mittels Scrips läuft darauf hinaus, daß durch die
ausländischen Gläubiger Deutschlands eine Steuerquelle erschlossen wird, indem
die Zinsen für die investierten Kapitalien auf 4 % reduziert werden und der Rest des Ertrags,
also die entstehende Spanne, dem Export zugute kommt. - Ferner werden deutsche Wertpapiere im Ausland
zu niederem Kurs eingekauft und im Inland zu hohem Kurs verkauft.
Anstelle dessen heute der
Neue Plan von Dr. Schacht, mit seinen Zuteilungsverfahren und
Verrechnungs (J.Z.: Hier scheint ein kurzes Wort zu
fehlen. “weg,” ?) durch letztere geht aber ein noch bestehendes Aktivum ebenfalls
verloren. Der Abflussüberschuss von
Devisen sollte verhindert werden, aber die Maßnahme hat enttäuscht, gerade
deshalb weil zugleich mit Abflussüberschuss auch ein Zuflussüberschuss von andere Seite her verhindert wurde.
Die positive Seite der
ganzen Sache könnte verwirklicht werden durch eine zwangsläufige Verbindung von
Import und Export (als Beispiel die Kaufkraftschaffung in der Fabrikation durch
Notenausgabe auf Grund von Wechseln). Grundsätzlich anders liegen die Dinge im Außenhandel
nicht: d.h. die Ausländer müssen Zettel in der Hand haben, mit denen sie
deutsche Waren kaufen können.
Der Weg dazu wäre
folgender: Die Bezahlung unserer Einfuhr
müßte durch Reichsbanknoten erfolgen, wobei deren Empfänger das Versprechen
erhalten, daß sie dafür in Deutschland Waren kaufen können. Würde nun der Kurs
für diese Noten im Ausland sinken, so würde eine enorme Nachfrage nach diesen
Scheinen einsetzen, denn in Deutschland würden sie zu pari angenommen werden
und dem Käufer deutscher Waren würde bei der Gelegenheit ein Agio von
vielleicht 20 % in die Hände fallen. - Analogie mit der Schuhfabrik: die Schuhfabrik
ist ein Land, das Arbeitskraft einführt und diese mit Scheinen bezahlt, womit
die Fertigprodukte gekauft werden können. Dadurch fließen die Scheine
automatisch zurück. Ebenso müßte der Import Deutschlands mit deutschen Noten (jz202)
bezahlt werden. Unter den heutigen
Zuständen ist es z.B. für einen französischen Importeur unmöglich, in
Deutschland mit Reichsbanknoten zu bezahlen. - Durch die Nachfrage nach
deutschen Zahlungsmitteln würde ihr Kurs steigen.
-20-
Schwierigkeiten:
1. Durch Kartellierung
hohes deutsches Preisniveau. Hohe Preise
und Devisenfülle sind nicht vereinbar.
Doch könnte die Kartellierung gelöst werden (Preiskommissar!).
2. Die Zollschranken der
Welt gegen deutsche Güter sind so hoch, daß sie kaum zu überklettern sind. Heute
stehen wir bittend vor den Toren dieser Welt.
Wenn aber z.B. deutsche Einkaufsgutscheine in U.S.A. vorhanden sind, so
werden sich sämtliche Inhaber dafür einsetzen, daß die Zölle gesenkt werden, um
den Wert der Scheine zu halten. (J.Z.: erhalten?) In andern Worten, das Interesse muß da sein,
die Zölle zu senken.
"Erzwingung" des Kreislaufs.
Das Haupthemmnis ist bis
heute das Prinzip der Hochhaltung der Preise.
Es liegt kein Grund vor, dies aufrechtzuerhalten.
Als häufiger Einwand wird
angeführt, daß es ja dann überhaupt keine Devisen mehr gäbe. Die Antwort ist aber die, daß bei diesem
System Devisen gar nicht mehr gebraucht werden, denn ein Ausgleich der Zahlungsbilanzen
wird dadurch geschaffen, daß immer das Land noch im Ausland kaufen muß, wo noch
eine Spitze vorhanden ist. Kein Druck von innen mehr, sondern ein Saugen von
außen.
20.6.35.
Es stehen
sich also,
1. die Methode der
Devalvation und
2. die Methode der
Schaffung von Kreisläufen gegenüber.
Wie wir oben gesehen
haben, ist die zweite die natürliche. Die Methode der Devalvation fügt zu
bestehenden Künstlichkeiten neue hinzu.
Der Reichsbanknotenexport
muß frei sein und der deutsche Kaufmann muß in Reichsmark fakturieren. Diese beiden Maßnahmen hätten die weitesten
Folgen.
Die Notenbanken von Schottland und Preußen sind
als Zahlungsgemeinschaften gegründet worden.
Erst im neuen Staat ist der Gemeinschaftsgedanke wieder wertvoll
geworden. Erst gab es freie Notenbanken
ohne gesetzliche Einschränkung, heute
ist diese Frage ein internationales Problem, das national gelöst werden muß.
Die
Organisation der Reichsbank.
1. Die Reichsbank ist
eine Gesellschaft, die auf Grund eines Gesetzes von 1875 gegründet worden ist,
ihre Formen sind dem Aktienrecht entnommen. Die Reichsbank ist eine
Privatgesellschaft. Der Reichsbankpräsident
wird vom Führer und Reichskanzler ernannt. Heute besteht Personalunion mit dem
Reichswirtschaftsminister. Diese Stellung ist eine von hoher Verantwortung und großer
Tragweite, wie nirgends sonst in einem Lande.
- 21 -
(J.Z.:
Ein Punkt 2 ist auf den Seiten 20 & 21 nicht angegeben! –J.Z.)
3. Forderungen, die
Reichsbank zu verstaatlichen:
a.)
juristisch:
das Reich müßte alle Aktien kaufen oder die Reichsbank enteignen.
b.)
es träte eine
vollständige Vereinheitlichung mit dem Reich ein, das Reich müßte für “alles”
haften. Ebenso würde die Gefahr der Überhandnähme des Notendrucks akut: der Finanzminister darf überhaupt nicht die Möglichkeit
haben, Noten zu drucken. Die Trennung von Reichskasse und Reichsbank ist durch
den Charakter der Reichsbank, nämlich der der Privatgesellschaft,
gewährleistet.
4. Frage des öffentlichen
Kredit- und Wirtschaftswesens: Eine Verstaatlichung hier brächte die große
Gefahr des Ressortegoismus mit sich. Es entstünden 2 Teile: Ein Teil würde im
Sinne der Gemeinschaft arbeiten, der andere würde private Interessen verfolgen.
Statt dessen die
Antithese: das ganze Volk arbeitet im Sinne der Gemeinschaft. Paragraphen ändern nichts an den
tatsächlichen Verhältnissen.
5. Der Aufbau der
Reichsbank ist analog dem der A.G., kraft eigenen Rechts. Die Geschäftsführung wird durch das
Reichsbankdirektorium ausgeführt, an dessen Spitze der Reichsbankpräsident
steht. Er und der Vizepräsident (heute
Dreyse) werden auf 4 Jahre ernannt, das Direktorium auf 12 Jahre. Inhaber von Anteilen (Anteilseigner) haben so
gut wie keine Rechte. Dagegen bildet sich aus ihnen der Zentralausschuß aus den
verdientesten Bankdirektoren Deutschlands and aus 21 Mitgliedern mit
gutachtlichen Funktionen. Einer kann herausgegriffen werden als Deputierter.
Eine Vertretung der ausländischen Mächte ist abgeschafft. Der Kommissar für
Notenausgabe ist der heutige Präsident des Reichsrechnungshofes.
6. Die Filialorganisation
der Reichsbank ist über ganz Deutschland verbreitet. Es gibt:
a.)
Reichsbankhauptstellen,
b.)
Reichsbanknebenstellen,
c.)
Reichsbankstellen.
Für a.) wird ein Bezirksausschuß
gebildet, mit besonderen Abgeordneten: "Beigeordnete".
7. Hauptgeschäfte:
Notenausgabe an denjenigen, der Wechsel einreicht (Diskontgeschäft), Giroverkehr,
(der Hamburger Girobank nachgebildet, auf Vorschlag eines Chinakaufmanns
eingeführt, ist vorbildlich für die Welt.
Lombardgeschäft, d.h. Beleihung von Wertpapieren.
8. Die Reichsbank hat mit
dem Reich keine Geschäfte, sondern darf ihm nur einen Betriebskredit in Höhe
von100 Millionen Reichsmark geben und darf für 400 Mill. Schatzwechsel vom
Reich annehmen. Das ist alles.
Die Notendeckung muß 40 %
betragen, davon 3/4 in Gold, der Rest kann aus Devisen bestehen. Heute ist die
Deckung praktisch = 0. - Auch Giroguthaben müssen zu 40 % durch Wechsel gedeckt
sein. Einlösung war bis Anfang Aug. 14
durch Gold oder Devisen
- 22 -
vorgesehen, wurde 1924
wieder eingeführt and bestand dann bis 1931 (17.5.24- - 13-7.31.).
24.6.35.
Gold muß abströmen, um
die passive Zahlungsbilanz zu decken.
Dies ist der Grobhobel der Wirtschaft.
Das feinere Instrument ist die Diskontpolitik. Sie soll in der Weise
wirken, daß bei Preissteigerung eine kleine Diskonterhöhung vorgenommen
wird. Das bewirkt, daß alle Preise noch
etwas steigen und, was entscheidend ist, durch Verteuerung der Waren werden
alle Wirtschaftenden gezwungen, ihre Läger abzustoßen, um die Zinskosten nicht
untragbar zu machen. Am Warenmarkt wird
dadurch Andrang herrschen, was wiederum zu einem Preissturz von 10 - 20 –
30 % führen wird. (Der Handelsindex ist
von 1925 bis heute für Welthandelsware von 100 auf 36 gefallen). Dieser Preissturz wird dem Export förderlich
sein und aus dem Goldabfluß wird in kurzer Zeit ein Goldzufluß.
Diese Diskontpolitik
krankt daran, daß selbst Preissenkungen in Höhe von 30 % durch die Höhe der
Zollmauern nicht zum Export führen.
- Voraussetzung für die Politik
sind große Läger, ein idealer Platz dafür ist London als Stapel- und
Marktplatz). Es gibt dort eine
Warenspekulation wie nirgends sonst.
Beträge bis zu 100 Millionen sind nichts besonderes
oder außergewöhnliches. Wird unter
diesen Verhältnissen der Zins erhöht, so
ist die Wirkung enorm. In Deutschland
als dem Land der Verarbeitung kann eine derartige Wirkung nicht zustande kommen. Bei uns sind es die Aktienpakete, auf die es
ankommt. Folglich wirkt der Zinsfuß auf
den Aktienmarkt entscheidend ein.
Fertigfabrikate werden durch Zinserhöhung im Preis kaum merklich beeinflußt.
Außerdem hat die Politik der Diskonterhöhung eine Nebenwirkung: Bei einer
Erhöhung von 5 auf 10 % muß auch der langfristige Zins steigen, z.B. auf 12 %,
wodurch der Kurs der festverzinslichen Papiere sinkt. Die Neuemission von
Pfandbriefen, Stadtanleihen und ähnlichem hört vollkommen auf. Eine allgemeine Mietverdoppelung wäre
nötig. Es gäbe eine Störung der
langfristigen Finanzierung and rund ein Viertel der deutschen Wirtschaft würden
stillgelegt werden, durch einen Zinsvorgang würden Millionen von Arbeitslosen
entstehen (besonders in der Bauindustrie). Es gäbe weiterhin
Absatzschwierigkeiten bei der Fertigwarenindustrie, was zu einer allgemeinen
Absatzkrise führen würde, es entstünden hohe fixe Kosten, was zu weiterer
Preiserhöhung Anlaß gäbe. Daraus ergibt
sich, daß die Reichsbank mehr Schaden als Nutzen anrichtet, wenn sie den
Diskont erhöht. Außerdem stehen alle Abforderungen
aus dem Ausland heute unter Devisenzwangswirtschaft, wodurch die
Diskontschranke von vornherein zur Wirkungslosigkeit verurteilt ist. - Es wurde früher eine weitere Wirkung
erwartet: nämlich das Ein-
- 23 -
fließen von
internationalem Kapital nach Deutschland durch die zu erzielende höhere
Rente. Es hat sich aber gezeigt, daß in
Wirklichkeit das Gegenteil eintrat, nämlich fluchtartige Kapitalabziehung
(1931). Hier spielt die
Zahlungsfähigkeit (bezw. -unfähigkeit) mit.
- Der Diskontmechanismus wird wohl nie in Tätigkeit treten. Voraussetzung
dafür wäre ein politisch und wirtschaftlich unabhängiges Land, das nach außen
und innen schuldenfrei ist.
Nach §21 des
Reichsbankgesetzes (Ziffer 4) herrscht in Deutschland die offene Marktpolitik,
d.h. Notenausgabe auf Grund von festverzinslichen Werten.
In den Vereinigten
Staaten wurden seit dem Bürgerkrieg keine Noten mehr auf Grund von
Handelswechseln ausgegeben, sondern auf Grund von Staatspapieren, die
infolgedessen sehr gesucht sind. Resultat: billige Zinsen (2-3 %), gegenüber
10, 15 und 18 % anderweitig. Vorteil für
den Staat!
27.6.35.
Die offene Marktpolitik
wurde in Deutschland aus U.S.A. eingeführt.
Die dort herrschende Notensteuer (10 %) erdrückte die Notenausgabe,
deshalb wurde die Bestimmung geändert und 10 %ige Staatsanleihepapiere als
Grundlage der Notenausgabe eingeführt.
Notenbank
Staatspapiere | Notenumlauf
Noten |
In U.S.A. kann noch heute
jeder Private, der Staatspapiere zur Nationalbank bringt, Noten dafür erhalten.
(Die Nationalbank ist eine Privatbank). Deshalb entstanden dort die schlimmsten
Krisen durch zuviel Noten, die das Land an den Rand der Inflation führten und
in den letzten Jahrzehnten mehrere Male Zahlungsunfähigkeit verursachten,
ähnlich wie bei uns am 13.7.35. Glass setzte 1913 eine Bankreform durch
mit dem Ziel, den Handelswechsel als Geldbeschaffungsmittel für Konzerne und den
Mittelstand einzuführen. Die Federal
Reserve Bank wurde als selbstständige Notenbank gegründet (1914). Der Krieg brachte das ganze System in
Unordnung, nach dem Kriege war keine neue Initiative im Sinne von Glass mehr
vorhanden. Vielmehr fingen die amerikanischen Wissenschaftler an, das alte
System in allen Tönen zu loben und zu preisen.
Das entsprechende Schlagwort entstand: "Open Market Policy"
(Market hier = Börse). Durch den Kauf von Effecten stiegen die Kurse und
dadurch wurden mehr Noten in Umlauf gebracht.
Durch Verkauf müssen die Kurse fallen und zum entsprechenden Ausgleich
müssen Noten zurückströmen. Die älteren Theoretiker lehnten die open market
policy, die jüngeren suchten die wissenschaftliche Rechtfertigung dafür. Schacht führte die offene Marktpolitik in
Deutschland ein, machte aber keinen Gebrauch davon. Dafür sind die Umsätze an den deutschen
Börsen viel
- 24 -
zu klein und jeder kleine
Kauf oder Verkauf wurde übergroße Schwankungen hervorrufen. Wie wäre außerdem
die Frage zu lösen, wo der Unternehmer seine Lohngelder herbekommt? - Mit
Staatspapieren als Notengrundlage wollten Interessenten für faule Papiere Noten
bekommen. Daraus ergab sich die
Möglichkeit, daß gewisse Papierbesitzer die Reichsbank in ihre Zange bekamen.
Als Beispiel hierfür sei die erzwungene amerikanische Devalvation angeführt,
die immer mehr unangenehme Folgen zeigt wie z. B. Inflationsgefahr und Restriktionsmöglichkeiten.
Notenbank
|
Open
Market Policy |
Handelswechsel |
Notenumlauf
Open Market Policy und
Notenausgabe auf Grund von Handelswechseln gehen Hand in Hand, d.h. das eine
ist nur auf Kosten des andern möglich. - Der deutsche Reichsbankpräsident
gewährt der Notenausgabe auf Grund von Handelswechseln den Vorzug.
====================
Anhang II
Anmerkungen von John Zube:
jz1: (Ueber seine anderen Titelvorschlaege und Meinung, dass es eine eigentliche “Geld”-Theorie gar nicht geben koenne, da der Geldbegriff schliesslich auf Verrechnung und Liquiditaet hinauslaeuft, siehe die entsprechenden Stellen dieses unvollstaendigen Manuskriptes. – J.Z.)
jz2: (J.Z.: Fuer
jz3: (J.Z.:Jetzt sind sie zum grossen Teil im Archiv der Koelner Universitaet vergraben, noch nicht katalogisiert – J.Z., 10.3.05.)
jz4: (J.Z.: Hier liegt ein rechtmaessiger
Annahmezwang und Zwangswert for. Der Schulder muss immer seine Schuld, wenn
faellig, als Zahlungsmittel gegen sich gelten lassen. – J.Z., 24.2.04.)
jz5: (J.Z.: Wie buerokratisch verrueckt dieser letzte Paragraph ist wurde
mir demonstriert durch die Erfahrung Tante, die einen kleinen Papierwarenladen
in Berlin besass und fast durch Steuerschulden in den Bankrott getrieben wurde,
da sie die Steuerschuld nicht gegen noch groessere Forderungen verrechnen
durfte, die sie fuer Lieferungen an Staatsschulen hatte und die schon lange
faellig waren. Gesetzgeber verstehen meist nicht viel von der
Volkswirtschaft. Beckerath wies darauf hin, dass im “Allgemeines
Preussischen Landrecht” die Verrechnung viel ausfuehrlicher behandelt wurde und
vielleicht auch volkswirtschaftlich richtiger. Eine
Monographie darueber habe ich noch nicht gesehen. Ich besitze die 5-baendige Ausgabe von 1794, die
jz6: (J.Z.: Existieren wirklich in den meisten Staaten genau dieselben Bestimmungen hierueber oder gibt es in ihnen bedeutende und wertvolle Abweichungen oder Ergaenzungen? Die Vermeidung von Wirtschaftskrisen kann sehr wohl von solchen Paragraphen abhaengen. Wo war oder ist die Verrechnung so frei wie sie wuenschenswert und moeglich? – Gibt es darueber bereits eine ausreichende Untersuchung? – J.Z., 24.2.05.)
jz7: (J.Z.: Wenigstens fuer gestueckelte und gehandhabte Forderungen gibt es, wie U.v. Beckerath irgendwo anzeigte, eine Beschraenkung der Umsatzgeschwindigkeit, die bei ca. 1000 Umsaetzen p.a. liegen mag. Bei elektronisch bezahlten Umsaetzen mag es einmal viel schneller gehen aber unendlich ist die Umsatzgeschwindigkeit dabei auch nicht. Taegliche Erfahrung bei den Kassieren in Warenhaeusern: Diejenigen, die mit Kreditkarten bezahlen brauchen oft laengere Zeit fuer die Abwicklung ihrer Zahlung als diejenigen die in Bargeld zahlen. – Auch die Lichtgeschwindigkeit ist nicht unendlich. – Beim Zahler und Zahlungsempfaenger, nicht nur in den Computersystemen, ist auch eine Verstaendnis- oder Erkennungsperiode erforderlich. - J.Z., 24.2.05.)
jz8: (J.Z.: Ulrich von Beckerath wies oft darauf hin, dass der Rechtsanspruch der Glaeubiger auf Zahlung in knappen Zahlungsmitteln - statt durch Verrechnung - eine der Hauptursachen von Krisen ist und dass er durch den Rechtsanspruch auf Verrechnung - unter gegenseitig zufriedenstellenden Bedingungen - ersetzt werden muss. Er wies darauf hin, dass ein Bargeldversprechen eine Spekulations in “futures” ist, die allzu oft mislingt, auch fuer die Ware “Bargeld”. Es ist sehr verschieden wenn man in Goldmuenzen oder Zwangskurspapiergeld zahlen darf, wenn man von diesen Zahlungsmitteln genuegend besitzt und wenn man gesetzlich oder juristisch mit solchen Zahlungsmitteln zahlen muss, auch dann wenn man nicht genuegend davon besitzt, sonst aber wirtschaflich noch sehr leistungsfaehig ist. – Dann muesste ein leistungsfaehiger Schuldner mit genuegend gestueckelten Anweisungen auf die eigene Leistung zahlen duerfen, mit einem ihrer Absatzfaehigkeit entsprechenden und den Glaeubiger zufriedenstellenden Disagio. Der Glaeubiger koennte diese Verrechnungsscheine dann bei einer Verrechnungsbank oder Notenbank in mehr gaengige Verrechnungsscheine oder Konten oder Noten umwandeln and die Bank wuerde den Gebrauch dieser individuellen Verrechnungsscheine des Schuldners gegen den Schuldner vermitteln. - J.Z., 24.2.05.)
jz9: (J.Z.: Ich wundere
jz10: (nur? – J.Z.)
jz11: (J.Z.: Sie “schoepft”, we jemand mal sagte, nur “Requisitionsscheine” und verbietet andere papierne, standardisierte Papiergelder in geeigneter Stueckelung fuer den allgemeinen internen Verkehr. In der Hinsicht arbeitet sie wie ein Faelscher. Aber sie verfaelscht oder verschlechtert nur die eignen Noten, nicht die von anderen Leuten oder Institutionen – abgesehen von Geldfaelschungen in Kriegzeiten fuer die Noten von feindlichen Regierungen. – J.Z., 24.2.05.)
jz12: (J.Z.: Das Verbot privater Banknoten bestand nicht nur in Soviet Russland und dem modernen Russland, sondern in fast der ganzen Welt, von wenigen und sehr beschraenkten Ausnahmen abgesehen, schon kurz nach der Proklamation des Kommunistischen Manifestes, auch in den formal anti-kommunistischen Staaten. Nur die Versuche auch alle Verrechnungsmittel, Wege und Methoden zu verstaatlichen sind verhaeltnismaessig neu. – J.Z., 24.2.05.)
jz13: (Schaffung? Vereinbarung? – J.Z.)
jz14: (J.Z.: Das “es,” hier auslassen?)
jz15: (J.Z.: Natuerlich gehoeren auch die Inflationisten zu den Schwundgeldvertretern, nicht nur die Anhaenger von Silvio Gesell. – J.Z., 24.2.05.)
jz16: (fuer? – J.Z.)
jz17: (gesehen und formuliert? – J.Z.)
jz18: (und Zwangswert! – J.Z.)
jz19: (J.Z.: Zum grossen Teil sind auch sie noch Unrechtssysteme! – J.Z., 24.2.05.)
jz20: (J.Z.: In dieser Sphaere. Aber Schuldner und Glaeubiger sind dabei auch an das gesetzlich vorgeschriebene Wertmass gebunden. Und in der Sphaere der Staatspapiernoten spielen Annahmezwang und Zwangswert immer noch eine SEHR grosse Rolle. – J.Z., 24.2.05.)
jz21: (J.Z.: Ich habe die deutsche 1923 Ausgabe von Knapp’s Buch in PEACE PLANS 797 und die verkuerzte Englische Ausgabe in PEACE PLANS 798 verfilmt. – J.Z.)
jz22: (Welche beiden meint er hier: Einen unter einer Goldwaehrung und einen unter Papierwaehrung? – J.Z.)
jz23: (J.Z.: Fuer alternative Banknoten, nicht e.g. Schecks, sind sie es durch das Notenausgabe-monopol der Zentralbank! – J.Z.)
jz24: (Zum Zwangswert oder Nennwert, gleichgueltig um wieviel dieser in seiner Kaufkraft durch Ueberemission schon verschlechtert worden ist! – J.Z.)
jz25: (Allzu oft eine nicht “waehrende” Waehrung! – J.Z.)
jz26: (Mit z.B. Aktien ist das nicht leicht, wenn sie kuerzlich sehr im Kurs gefallen sind. – J.Z.)
jz27: (J.Z.: Mutmasslicher Beginn dieses Zitates. Anfangsquotationszeichen ist von Ri. nicht gegeben. – J.Z.)
jz28: (J.Z.: In Deutschland & Australien enden viele solcher Sachen, wenn nicht sie nicht noch fast ganz neu sind, und manchmal auch dann, auf den Muellplaetzen, bei “garage sales” oder in der sehr billigen Verkaufsstellen der charitativen Organisationen. – J.Z., 26.2.05.)
jz29: (J.Z.: Deflation inmitten der Inflation. Jetzt auch oft “Stagflation” - Stagnation plus Inflation – genannt. – J.Z.)
jz30: (J.Z.: Das Misstrauen zerstoert eine Waehrung nicht sondern ist nur eine berechtigte Folge von Waehrungsverschlechterungen. – J.Z., 26.2.05.)
jz31: (J.Z.: Weder z.B. Napoleon I noch Hitler verdienten dadurch Vertrauen. – J.Z., 26.2.05.)
jz32: (noch vor der Stabilisierung von 1923? – J.Z.)
jz33: [Bei nur gelagerten Uhren? – J.Z.]
jz34: (J.Z.: ? - Die Produktion anderer Gueter wird dadurch nicht vermehrt, nur das Kapital kann erhalten werden und so viele moegen ins Edelmetall fluechten, dass der Papierpreis davon uebermaessig ansteigt – und wer dann rechtzeitig sein Edelmetall verkauft kann dabei viel profitieren. – J.Z., 26.2.05.)
jz35: (J.Z.: Der Hauptfaktor is dabei wohl 1. der Einloesungszwang fuer Emittenten von Goldnoten und 2. der Rechtsanspruch der Glaeubiger auf Zahlung in Goldmuenzen. Wenn, soweit und solange eine Goldgewichtseinheit nur rechenmaessig fuer Preisauszeichnung, Verechnungen und Werterhaltungsklauseln in Kreditvertraegen benutzt wird, nach ihrem Wert auf einem freien Goldmarkt, wenn das metallische Gold also nicht zu liefern ist, abgesehen von Kaeufen und Verkaeufen auf dem freien Goldmarkt, dann spielt die Menge des auf dem freien Goldmarkt angebotenen oder nachgefragten Goldes nur eine kleine Rolle, d.h. die Kaufkraft des Goldes wuerde sich dann nur wenig veraenderen und keine grossen Goldmengen wuerden ueber Grenzen bewegt werden. – J.Z., 26.2.05.)
jz36: (J.Z.: Auch die Ausgleichsbilanz kann in frei uebertragbaren Goldrecheneinheiten bezahlt werden. – J.Z., 16.2.05.)
jz37: (J.Z.: Nicht ganz genau, denn das beigefuegte z.B. Kupfer oder Nickel etc. hat ja auch einen kleinen Metallwert. – J.Z., 27.2.05.)
jz38: (J.Z.: Hinzu kam besonders die angesammelte ueble Erfahrung mit dem Rechtsanspruch der Glaeubigern auf Zahlung in Gold, statt nur auf Verrechnung in Goldgewichtseinheiten [nur als Wertmass angewandt, nicht als metallische Zahlungsmittel], mit allerlei anderen Zahlungsmitteln oder Verrechnungsscheinen oder Verrechnungskonten, die in Goldgewichtseinheiten ausgedrueckt sind, und nur jederzeit von ihrem Ausgeber zum Goldgewichts-Nennwert angenommen werden muessen und am Goldmarkt frei bewerted sind. Ulrich von Beckerath wies haeufig auf diesen Fehler der “klassischen” Goldwaehrung hin. Fuer den Schuldner, der auf Verlangen des Glaeubigers in Gold zahlen kann ist sie geeignet. Fuer den, der im Wesentlichen nur mit Anweisungen auf die eigenen Waren oder Leistungen zahlen kann, ist sie oft verhaengnisvoll. Es besteht ein sehr grosser Unterschied zischen der Erlaubnis mit Gold zahlen zu duefen und dem gesetzlichen oder juristischen Verlangen mit Gold zahlen zu muessen. Man mache sich nur klar wie wenige seiner jetzigen Rechnungen man gegenwaertig in Goldmuenzen zahlen kann. Auch die gesetzliche Gold-Einloesungspflicht fuer Notenbanken– sollte beseitigt werden. Sie kann sehr gut durch die Kursbildung von Banknoten auf dem freien Goldmarkt ersetzt werden, wobei die Ausgeber immer darauf hinarbeiten werden, ihre Noten auf pari zu halten, da jedes groessere Disagio zu einer weitgehenden Annahmeverweigerung ihrer Noten im allgemeinen Verkehr fuehren wuerde. Nur sie selbst, und unter Vertrag ihre Schuldner, muessten immer ihre Banknoten zu pari annehmen. – Fuer diejenigen, die wirklich metallisches Gold benoetigen, koennte der freie Goldmarkt jede Nachfrage befriedigen bezahlt in den verschiedensten Zahlungsmitteln, zu ihrem freien Kurs gegen die Goldgewichtseinheit die als Wertmass dient. -J.Z., 27.2.05.)
jz39: (Staerke!!!
jz40: (J.Z.: Sie existieren schon, sind aber nicht zutreffend. – J.Z.)
jz41: (J.Z.: Kann man richtig sagen, z.B. ueber die Zigarettenwaehrung, dass auch sie ein Hortungsgut darstelle? – Ich bin kein Raucher. Wie lange bleibt Tabak rauchbar? - J.Z., 27.2.05.
jz42: (J.Z.: oder ihre Filialen oder Branchen, z.B. jeden Woolworth oder Coles Laden im Lande – J.Z.)
jz43: (J.Z.: Der staatliche Befehl eines Staates wirkt nur fuer diesen Staat, nur fuer eine begrenzte Zeit und zu einem begrenzten Ausmass. Wenn ein solches Papiergeld schon sehr entwertet ist - dann hilft schliesslich selbst die Todesstrafe auf Annahmeverweigerung nicht mehr um noch seine Annahme zum Nennwert im allgemeinen inneren Verkehr zu erreichen. – J.Z., 27.2.05.)
jz44: (J.Z.: Papier ist nicht wertlos. Als ich PEACE PLANS noch auf Papier herausgab gehoerten Papier und Tinte zu meinen groessten Ausgaben. Gleichfalls fuer meine Duplikate die ich durch Photokopieren herstellte. Mises sagte darueber einmal scherzend: Nur der Staat kann zwei so wertvolle Waren Papier und Tinte in wertlose Fetzen umwandeln. – Nicht woertlich zitiert sondern nur aus dem Gedaechtnis. – Am Ende der grossen Inflation von 1914-1923 machten die Druckkosten schon 48 % der Kaufkraft des inflationierten Papiergeldes aus. Nur am Anfang einer Inflation sind die Papier- und Druckkosten, wenigstens fuer groessere Scheine, ganz unbedeutend. - J.Z., 27.2.05.)
jz45: (J.Z.: Nur ein fiktiver oder fiat, legaler, juristischer oder kuenstlicher “Wert”, einer, der entsprechend der Geldentwertung den Glaeubiger enteignet, zugunsten des Schuldners. – J.Z.)
jz46: (J.Z.: Auch hier spielen die Arbeits, Material und Kapitalkosten eine sehr grosse Rolle, abgesehen von gluecklichen Findern. – J.Z., 27.2.05.)
jz47: (J.Z.: Der Kauf oder wenigstens die Bezahlung, gleichgueltig ob und wie sehr man die Ware oder Dienste in Anspruch nimmt, werden durch das Verbot des Staatsaustritts und durch den Steuerzwang auch fuer andere “Dienstleistungen” des Staates erreicht, sogar wenn sie fuer den Verbraucher keinen oder negativen Wert haben oder ueberhoehte Monopolpreise darstellen fuer minderwertige Dienste. – J.Z., 27.2.05.)
jz48: (J.Z.: Die Funktionsfaehigkeit des Zwangskursfeldes wird durch den Zwangskurs und seine Monopolstellung fast ebenso beschraenkt wie die gesetzliche Festlegung einer Temperatur und eines Luftdrucks bei Instrumenten wie einem Fieberthermometer und einem Barometer. Es hat daruch immer auch einen negativen “Wert” und, auf lanegere Zeit, immer einen unbestimmten und immer weiter verminderten Wert. Man vergleiche die Preisentwicklung in allen Laendern ueber die letzten 100 Jahre. – J.Z., 10.3.05.)
jz49: (J.Z.: Als eine Folge, z.B. waehrend der grossen deutschen Inflation, waren die Steuereinnahmen, abgesehen von der Steuer, die in der Inflation selbst bestand, schliesslich auf unbedeutende Einnahmen heruntergekommen. Eine kleine Verzoegerung der Steuerzahlung verringerte die Steuerschuld fuer den Steuerzahler schon sehr, denn er konnte sie mit dem inzwischen noch weiter entwerteten Papiergeld zahlen. Wenn schliesslich die Buerokratie zur Auszahlung der Steuereinnahmen kam, dann war das Papiergeld schon noch viel weiter entwertet. Wenigstens dieses Beispiel haette die Finanzminister belehren sollen, doch einmal die Geschichte von wertbestaendigem Steuerfundationsgeld zu studieren, die schon Jahrhunderte zurueckgeht. Dafuer haben sie sich aber bisher nie die Zeit und Muehe genommen. Mit anderen Worten: Selbst ueber ihr eigenes “Geschaeft” verstehen sie zu wenig und zeigen ein zu geringes Interesse – von ihren gewoehnlichen Raeubereien, Betruegereien und ihrer Geheimniskraemerei abgesehen. Insofern handeln sie wie Kriminelle, die sehr geschickt unehrlich handeln aber von ehrlicher Arbeit nichts wissen wollen. Und sie schaffen direkt und indirekt noch viel mehr Unrecht und richten viel groessere Schaeden an als alle gewoehnlichen Kriminellen zusammengenommen. Dennoch geben sie immer noch vor, uns grosse Dienste zu leisten! Und sie finden immer noch zu viele Glaeubige, unter denen besonders Glaeubiger wie die abhaengig Beschaeftigten. Dann machen sich die Gewerkschaften wichtig, mit ihren “Lohnkaempfen”, die manchmal noch nicht einmal die Kaufkraft der Loehne und Gehaelter erhalten. Wenigestens gibt es jetzt schliesslich schon weniger Gewerkschaftsglaeubige als Staatsglaeubige. – J.Z., 27.2.05.)
jz50: (J.Z.: Schliesslich, bei schneller Inflation, nehmen es aber auch die Beamten, die Polizisten und die Soldaten nicht mehr an! Bauern vergraben Lebensmittel lieber oder verkaufen sie auf dem Schwarzen Markt als sie zu staatlichen Hoechtpreisen, auch noch “bezahlt” in entwertetem Papiergeld, abzuliefern. Aber bis es schliesslich dazu kommt has dieser Gelddespotismus gewoehnlich schon sehr viel Unrecht und Schaden angerichtet. Es wurde geschaetzt, dass von beiden, der Grossen Inflation und der Grossen Deflation – in der Weltwirtschaftskrise - jede Deutschland so viel kostete wie der erste Weltkrieg, ganz abgesehen von den Blutopfern. Ihre Rolle im Aufkommen totalitaerer Regime und weiteren Kriegen, Buergerkriegen, Revolutionen, offiziellen Massenmorden - und fuer den privaten Terrorismus - wird immer noch misachtet oder unterschaetzt. – J.Z., 27.2.05.)
jz51: (J.Z.: Die Annahme der Papierscheine zu ihrem nominalen Goldgewichtswert bei allen Steuerzahlungen, und die Festsetzung der Steuerschulden in Goldgewichtseinheiten, und fuer alle anderen Schuldvertraege, mit Freikurs fuer das Staatspapiergeld im freien Verkehr und seinen freien Wettbewerb mit verchiedenen und erlaubten privaten Noten usw., wurden einfach nicht in Betracht gezogen, wird es auch jetzt noch nicht von unseren vermeintlich genuegend “aufgeklaerten” Gesetzgebern und Buerokraten. Viele meinen immer noch, dass ein Krieg jede Ungerechtigkeit, Gemeinheit, Beraubung, Enteignung und Verschwendung entschuldige. – Was hatte denn “Deutschland” im ersten und im zweiten Weltkrieg wirklich zu “verteidigen”? Welche ganz gerechten Kriegs- und Friedensziele hatte es – und hatten seine Gegner? - J.Z., 27.2.05.)
jz52: (J.Z.: Dennoch nennen sich Staaten mit solchen Gesetzen immer noch “Rechtsstaaten”! – J.Z., 27.2.05.)
jz53: (J.Z.: Hier liegt, offenbar, immer noch eine der vor 1945 geschriebenen Fassungen vor! Die entsprechende Gesetzgebung nach dem Kriege war leider nicht besser und, vielleicht, im Hinblick auf das Verbot von Wertbestaendigkeitsklauseln, ich glaube im § 3 des neuen Waehrungsgesetzes, noch schlimmer! – J.Z.)
jz54: (“Rechtssätze”! – J.Z.)
jz55: (J.Z.: Viele der Tippfehler im Manuskript sind warschseinlich auf Hoerfehler seines Sekretaers zurueckzufuehren und in dem immer noch nicht abgeschlossenen Manuskript durch Ri. nicht ausreichend ausgemerzt worden. ---Fuer gesunde, wertbestaendige Steuerfundationsnoten, wuerde es sich im Wesentlichen um Verrechnungscheine handeln, mit denen der Staat seine unfreiwilligen Beitraege einkassiert und mit denen er seine laufenden Staatsausgaben bestreitet. Bis zum Ausmass der Steuereinnahmen fuer etwas die naechsten 3 Monate – sein Aktivum - koennte der Staat erfahrungsgemaess Steuerfundationsgeld ausgeben, mit einem nominalen Goldwert, ohne dass sich dieses Papiergeld entwerten wuerde. Sollte ein Kursverlust aber wirklich eintreten, so wuerde dann der Staat, im eigenen Interesse, die weitere Ausgabe einstellen, bis der der Parikurs wieder hergestellt ist. Ohne Zwangskurs wuerden die Empfaenger es dann natuerlich nur zum Kurswert annehmen wenn ueberhaupt. Solch Staatspapiergeld wuerde sich dann auf einem freien Goldmarkt meist zu pari halten auch wenn es im freien Verkehr weder Annahmezwang noch Zwangswert hat. Nur der Staat muesste es jederzeit zum Nennwert fuer in Goldgewichtseinheiten bestimmte Steuern annehmen, genauso wie entsprechende Goldmuenzen. Das wuerde genuegen. Eine verhaeltnismaessig einfache Sache, fuer die schon jahrhundertealte gesetzliche Traditionen vorliegen, die aber der gegenwaertigen “Wissenschaft” meist immer noch unbekannt ist. Eine Monographie ueber solches Steuerfundationsgeld ist schon lange ueberfaellig. Selbst Adam Smith wies schon, in einer vergessenen Stelle seines Hauptwerkes, auf diese Moeglichkeit hin. – J.Z., 27.2.05.)
jz56: (J.Z.: Bei der Ueberausgabe von Steuerfundationsgeld, die nur bei Zwangskurs und Notenmonopol moeglich ist! – J.Z., 27.2.05)
jz57: (J.Z.: Auch hier handelt es sich, bei den sogenannten demokratischen Rechtsstaaten und ihren staalichen Schuldverschreibungen nur um Verkauf und Kauf [manchmal zwangsweise, z.B. fuer Staatliche Sozialversicherungstraeger – siehe Rittershausen’s praechtiges Werk ueber die Muendelsicherheits-bestimmungen.] - von Anlagen in Steuersklaven! – Innerhalb von Gesellschaften und “Staaten”, die nur exterritorial autonom sind und nur freiwillige Mitglieder und Untertanen haben, waere das eine ganz andere Sache. Die freiwillige Mitgliedschaft wuerde alle ihre “Steuern” zu freiwilligen Steuern oder Beitraegen machen. - J.Z., 27.2.05.)
jz58: (J.Z.: einer “Waehrung”, die nicht “waehrt” sondern fast bestaendig verschlechtert wird, mit oder ohne die Hypothesen von Maynard Keynes. – J.Z., 27.2.05.)
jz59: (J.Z.: ? Sehr verschieden vom Gold! – J.Z.)
jz60: (J.Z.: Nicht in seinen Deflationen! – J.Z.)
jz61: (seiner? – J.Z.)
jz62: (J.Z.: offizielle, nicht der verschleierte! – J.Z.)
jz63: (J.Z.: In Oesterreich gab es darueber mal ein Sprichwort: Nicht der Staat geht bankrott sondern nur seine Glaeubiger gehen es! – J.Z.)
jz64: (oder “Wert-Scheines”? – J.Z.)
jz65: (J.Z.: Vergleiche hierzu meine graphischen Darstellungen der verschiedenen Zirkulationsmoeglichkeiten von Gutscheinen und ihrer natuerlichen Deckung, die ich bereits digitisiert habe. Sie sind wohl auch in meiner ersten rauhen CD enthalten. – Die bloss woertliche Beschreibung dieser Kreislaeufe ist fuer viele nicht genuegend verstaendlich. Ich brauchte ebenfalls einige Zeit bevor ich sie verstand. - J.Z., 27.2.05.)
jz66: (J.Z.: In den
jz67: (J.Z.: Wenigstens als eine oertliche Waehrung [“local currency”] einer lokalen Notenbank. In der Geldgeschichte gab es oft eine Notenbank fuer nur 2000 bis 20 000 Einwohner! – J.Z., 10.3.05.)
jz68: (J.Z.:
1.) Vorausgesetzt, dass die Gesetzgebung nicht vorschrieb, sie muessten die Noten muessten eine Mindestgroesse besitzen, die fuer die meisten Lohnzahlungen schon viel zu hoch war. Man fuerchtete, dass die kleinen Noten sonst das Metallgeld verdraengen wuerden. – Ulrich von Beckerath has sich viel ueber diese Stueckelungsfrage und Gesetze ausgelassen, die zur Folge hatten, das die Lohnzahlungsfrage unter dieser Gesetzgebung noch nicht ausreichend geloest war.
2.) Ferner kam hinzu dass solche Banken gewoehnlich eine Staatslizenz fuer ihre Geschaeft brauchten und der Staat schrieb ihnen dann auch noch
3.) die Einloesung in Edelmetall vor, auf Verlangen des Noteninhabers, weil die ausreichende Deckung durch gesunde Handelswechsel nicht genuegend erkannt war. Dadurch wurde das Angebot gesunder Banknoten dreifach, ganz ungerechterweise und ganz unnoetig beschraenkt.
4.) Man kann zu dieser Einloesungsvorschrift fuer die Notenbanken noch als vierten Faktor anfuehren das allgemeine Recht fuer all Glaeubiger, nach der damals geltenden Gesetzgebung und Rechtssprechung, Waehrungsgeld zu verlangen, statt nur Verrechnung. Das war nicht immer Geschaeftspraxis, konnte aber zu ploetzlichen Geldkrisen fuehren, in denen der Bargeldbedarf scharf vergroessert wurde - gerade dann wenn Bargeld schon knapp war, dadurch dass die uebliche bargeldlose Zahlungen nun beschraenkt wurden – weil immer mehr Glaeubiger ploetzlich auf Barzahlung statt Verrechnung bestanden. Dazu waren sie gesetzlich berechtigt und dadurch wurden dann “currency famines” ausgeloest. Runs oder Furcht for “runs” auf die Banken fuehrte, wenigstens gelegentlich, zu dem Verlangen nach groesserer Bargeldkassenhaltung und so auf Bestehen der Bezahlung von Schulden in Bargeld, statt bargeldlos - gerade dann wenn das Bargeld schon knapp war. Vorher betrugen die bargeldlosen Umsaetze schon ein Vielfaches der Barumsaetze. In diesen Zahlungsmittelkrisen wurden gleichzeitig die bargeldlosen Zahlungen vermindert und dadurch der Bargeldbedarf sehr vergroessert. Muenzgeld liess sich aber nicht so schnell vermehren, wie es benoetigt wurde. Kleine und gesunde Noten und Verrechnungsscheine koennten aber sehr schnell gedruckt werden, sogar innerhalb von Stunden.
Durch diese vier Faktoren, vielleicht auch noch andere, wurde der Barzahlung eine zu grosse und gefaehrliche Rolle eingeraeumt und der freie Austausch beschraenkt, obwohl er unter ganz freier Verrechnung haette ganz unbeschraenkt sein koennen, selbst wenn die Produktion, Leistungsfaehigkeit und die Konsumbereitschaft oder die Umsaetze ploetzlich verzehnfacht gewesen waeren. – Man konnte daher damals und auch jetzt fast unbeschraenkt produzieren und Dienstleistungen anbieten – aber sie nur zu einem beschraenkten Ausmass under diesen Umstaenden verkaufen. Freies Unternehmertum und freien Wettbewerb gab es nur fuer die Warenproduktion, die Dienstleistungen, den Warenhandel und das Arbeitsangebot – aber nicht fuer die Produktion und den Rueckstrom gesunder Geldscheine und Verrechnungszertifikate, die fuer einen unbeschraenkten Austausch notwendig sind. Die an sich unbeschraenkten Verrechnungsmoeglichkeiten waren noch nicht erkannt oder genuegend anerkannt, weder gesetzlich, juristisch noch in der Geschaeftspraxis und schon garnicht in der Gewerkschaftsideologie un Praxis. Die Gerwerkschaften bestanden immer auf Zahlung in Landesgeld, als ob die Unternehmer nie Schwierigkeiten mit seiner Beschaffung haben wuerden. Sie konnten aber oft ihre Waren ebensowenig in Landesgeld umwandeln wie es die Arbeitslosen fuer ihre Arbeitsfaehigkeit und Arbeitswilligkeit konnten. Vergl. die Versuche, ueber Jahrhunderte, Arbeiter mit “truck” oder Gutscheinen auf die Produkte der Firmen zu bezahlen und die gesetzlichen Verbote darueber. Eine freie Entwicklung alternativer Lohnzahlungsmethoden gabe es gesetzlich und juristitisch nicht. Sogar heute noch verstehen selbst die meisten Libertaeren unter Geldfreiheit nur die freie Muenzpraegung und Ausgabe von 100 % gedeckten und einloesbaren Goldzertifikaten, selbst auf dem Internet. Der Barzahlungsmittelbedarf schwankt in jedem Jahr, jeden Monat und, genau genommen, jeden Tag und die Notenbanken, under Gesetzgung, Rechtsprechung und Geschaeftspraxis und under den bestehenden und dominierenden und ebenfalls falschen oder unvollkommenen Geldtheorien waren und sind nicht immer genuegend elastisch in ihrer Ausgabe von Banknoten und Verrechnungscheinen oder Verrechnungskrediten – oder durften es nicht sein, nach vorherrschender Meinung und Gesetzgebung. Auch heute noch sind gesunde Geldtheorien, wie die z.B. von Prof. Heinrich Rittershausen, Ulrich von Beckerath and Dr. Walter Zander, immer noch nicht genuegend bekannt und anerkannt. Daher die Bedeutung dieses Manuskriptes. – J.Z., 27.2.05.)
jz69: (J.Z.: Der noetige “Rueckstrom” oder die noetige sofortige oder kurzfristige Nachfrage nach den Noten. – J.Z.)
jz70: (J.Z.: Das is einer der Gruende fuer die grossen Lieferanten von Konsumguetern, naemlich Warenhaeuser, [“supermarkets”, “chainstores” und Ladengemeinschaften, in Strassen oder Bezirken, die praktisch Zentralen fuer die meisten Konsumereinkaeufe sind, z.B. die vielen Filial-Laeden von Woolworth und Coles und auch die Einkaufspalaeste wie “Westfield Shopping Centres” - Von den letzteren gibt es allein in Australien etwa 140 gibt, und sie schliessen gewoehnlich auch eine Woolworth- oder Coles-Filiale ein. Jetzt sind sie auf “gift certificates” – Geschenkscheine – und “shop currency” – nur fuer den Konsumerkredit ausgegeben – beschraenkt.]
selbst wie Geld typisierte und standardisierte Gutscheine auf ihre Waren und Dienste auszugeben.
Sie haben eine mehr als genuegende Deckung fuer sie anzubieten (Ri. nannte sie: “Ladenfundation”.), nicht in Gold oder Silber aber in dem, was die Konsumenten taeglich brauchen.
Sie sind an noch weiteren und groesseren sowohl als sofortigen oder kurzfristigen Umsaetzen sehr interessiert und wuerden ihre Scheine hauptsaechlich nur fuer ganz kurzfristige Lohn- und Gehaltskredite and Arbeitgeber ausgeben – und ihnen nicht langfristige Kapitalien so anbieten.
[Das kann nur durch Sparer und Anleger solcher Scheine geschehen.]
Bis jetzt, in Australien, durften sie solche Gutscheinangebote nur in Konsumerkrediten machen. Und diese Kredite sind im Staatsgeld zurueckzuzahlen.
Diese “shop-currencies” koennten aber sehr schnell, im Notfall, auch fuer Lohnzahlungen und Gehaelter in kurzfristigen Kredite gegeben werden.
Wenigstens einmal ist das in Australien auch schon geschehen, zur Befriedigung aller Beteiligten – aber wegen der Strafbestimmungen wurde dieser Fall verhuscht.
Mit solchem Privatgeld oder Geschaeftsgeld koennten in Australian zusaetzlich Millionen innerhalb von Stunden bis Tagen beschaeftigt werden.
Aber weder die noch verbleibenden Hundertausende von Arbeitslosen, noch die Geschaeftsleute, noch die Regierungen oder die Oekonomisten interessieren sich dafuer, in der Regel. – J.Z., 27.2.05.)
jz71: (J.Z.: Sonst koennte ein kleiner Aufschlage berechnet werden. Dafuer gibt es schon Zahlungstraditionen, auf die Ulrich von Beckerath hinwies. – J.Z.)
jz72: (J.Z.: oder durch kurzfristige Kredite an Arbeitgeber ihrer Kunden, nur fuer Lohn- und Gehaltszahlungen.- J.Z.)
jz73: (J.Z.: Wenn ich
jz74: (J.Z.: Der Ausdruck “persoenlich”, an dieser Stelle, ist hier nicht gluecklich gewaehlt. Stattdessen: … die vom Inhaber jederzeit … ? – J.Z.)
jz75: (J.Z.: Die Preise, Loehne und andere
Vertraege sind ja in Waehrungseinheiten ausgedrueckt
und fuer sie wird Marktkursgeld, wenn ueberhaupt, dann nur zu seinem Kurs gegen
die Waehrungseinheit angenommen. Die so ausgedrueckten Preise etc. koennen
daher nicht inflationiert werden, auch nicht durch ein betraechlich entwertetes
Marktkursgeld, wenn das vorkommen sollte. Nur das Marktkursgeld selbst koennte
theoretisch entwertet werden oder Preise, die in
verschlechtertem Marktkursgeld ausgedrueckt sind koennten ansteigen, mit
Ausnahme der Preise des Emittenten. Aber die Ausgeber
von Marktkursgeldes haben selbst das groesste Interesse einen Kursverlust zu
vermeiden. Wenn sie z.B. ihre Noten nur zu 20 % Disagio los werden koennten,
dann muessten sie sofort bereit sein, es von jedem ihrer verbleibenden
Schuldner sofort zu 100 % anzunehmen. Das liegt gewiss nicht
in ihrem Interesse. – Um Kursverluste zu vermeiden werden auch die
potentiellen Annehmer verdaechtiges Papiergeld nicht annehmen oder nur zu einem Disagio und es dann wieder schnell
ausgeben, moeglichst beim Emittenten oder seinen Schuldnern, zu 100 %. Ein
stabiles privates und im Wettbewerb stehendes Geld, meist zum Pari-Kurs, oder sehr nahe daran, liegt im beiderseitigen Interesse.
Fuer solches Geld gilt die Umkehrung der populaeren Version des Greshamschen
Gesetzes, naemlich, dass das gute Geld das schlechte aus dem Verkehr treibt,
gerade deshalb weil es keinen Zwangskurs besitzt. Es ist
nur nicht frei das schlechte Zwangskursgeld aus dem Verkehr zu vertreiben. –
Entwertetes order verdaechtiges Geld wird von den potentiellen Annehmern
abgelehnt und gutes Geld wird stattdessen verlangt. –
jz76: (J.Z.: Freie Verrechnung, durch
Verrechnungsbanken oder Verrechnungsstellen organisiert, kann viel mehr als nur
Verrechnung zwischen Geschaeftsfreunden
vermitteln, in einem
jz77: (J.Z.: Fuer z.B. die amerikanische Praxis der “clearinghouse certificates” spielte persoenliche Bekanntschaft, Vertrauen und auch Organisation eine bedeutende Rolle. Sie wird auch eine Rolle spielen fuer Schuldner die nicht in Bargeld oder gaengigen Banknoten (local currency) oder Staatspapiergeld zahlen koennen, aber als Produzenten oder Lieferanten von Leistungen sehr leistungsfaehig sind. Die koennten dann mit Anweisungen auf die eigenen Produkte oder Leistungen zahlen, mit einem Aufschlage der fuer ihre Glaeubiger zufriedenstellend und fuer sie selbst ertraeglich ist. Um dem Glaeubiger der so zufriedengestellt wird, es auch noch leicht zu machen, diese Anweisungen weitergeben zu koennen, bis sie schliesslich von jemand dem Schuldner fuer seine Waren oder Leistungen angeboten werden, braucht es auch eine entsprechende Organisation, z.B. bei einer lokalen Notenbank oder Verrechnungsstelle. – J.Z., 27.2.05.)
jz78: (J.Z.: Auch die Goldmuenze ist im Wesentlichen nur ein Verrechnungs-“Schein”, wenn auch ein sehr teuerer. Als blosse Verrechnungs-Werteinheit koennte sie viel mehr umsetzen, auch ohne gegenwaertig zu sein oder zur Einloesung beim Ausgeber des Verrechnungsscheines zur Verfuegung zu stehen und versprochen zu werden.
In dieser Form koennte eine Goldmuenze – die irgendwo auf dem freien Markt steht und dort umgesetzt wird – viel mehr umzusetzen helfen, als blosses Wertmass, als es eine Goldmuenze kann, die zu Zahlungen von Hand zu Hand wandert. Als ausschliessliches Zahlungsmittel beschraenkt sie sogar den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen durch die beschraenkte Quantitaet von Goldmuenzen und ihre begrenze Umlaufsgeschwindigkeit. Nur als fuer einen Schuldner optionales Zahlungsmittel fuehrt sie zu keiner Beschraenkung des Geldverkehrs, wie sie ihn als allgemein obligatorisches Zahlungsmittel fuer Schuldner bewirken kann. – J.Z., 3.3.05.)
jz79: (J.Z.: Whoher nimmt der Staat das “Recht”zu einem territorialen Monopol? – J.Z., 28.2.05.)
jz80: (J.Z.: Das koennte hoechstens fuer Gemeinschaften von Freiwilligen zutreffen, die nur exterritorial autonom sind und die Angelegenheiten aller anderen Gemeinschaften in Ruhe lassen. Kein Territorialstaat ist und kann das Instrument aller seiner individuellen Buerger sein. – J.Z., 28.2.05.)
jz81: (J.Z.: Ohne Zustimmung jedes einzelnen Untertanen. Kann eine Staatsform ueberhaupt eine Meinung haben? – J.Z., 28.2.05.)
jz82: (Der koennte nur ein Staat von Freiwilligen sein. – J.Z.)
jz83: (J.Z.: Kein guter Ausdruck fuer diese “Requisitionsscheine”. – J.Z.)
jz84: (angeblich – J.Z.)
jz85: (keine reale sondern nur fiktive! – J.Z.)
jz86: (Solche “Aktiva” fuehren bald zum realen, wenn auch getarnten Staatsbankrott! – J.Z.)
jz87: (Anlagen in Steuersklaven! – J.Z.)
jz88: (Fiat Geld. – J.Z.)
jz89: (100 % ? J.Z.)
jz90: (J.Z.: Ein Staat verdient Kredit und Steuern hoechstens von freiwilligen Mitgliedern. – J.Z.)
jz91: (J.Z.: Diese Defizite koennen nur ein Motiv zur Inflation sein, fuer die, die dazu die gesetzliche Macht haben, aber nicht die Ursache. Jemand muss den Befehl geben, die Notenpresse uebermaessig in Bewegung zu setzen und auch dann kann die Ueberausgabe auch nur bei Zwangskurs und Notenmonopol zur Inflation fuehren. Deshalb wurde in der grossen Inflation durch (Landsberg?) die “Galgenwaehrung” vorgeschlagen. Beim ersten Anzeichen waeren die Verantwortlichen aufzuhaengen. – J.Z., 28.2.05.)
jz92: (? gesetzlich ermoeglichten! ? - J.Z.)
jz93: (nur “Geld” – J.Z.)
jz94: (J.Z.: Doch! Den einen Preiss offiziel, auf dem legalen Markt und den freien oder wenigstens etwas freien Preis auf dem Schwarzmarkt. – J.Z., 28.2.05.)
jz95: (Optionelle Geld- und Verrechnungsarten. Die wuerden vielfaeltig sein aber nicht zahlreicher als der Verkehr ertragen kann. – J.Z.)
jz96: (Mein Skanner scherzte: Er sagte “Koten” statt “Noten”. – J.Z.)
jz97: (J.Z.: Das ist uebertrieben ausgedrueckt. Es stimmt fuer Staatspapiergeld zum grossen Teil zu, aber auch nicht fuer den Fall, dass es Monopolgeld ist. Fuer Marktkursgeld stimmt es schon garnicht. Auch lokales Geld und landesweites privates Geld wird nicht allgemein in der ganzen Welt angenommen, hat aber doch in seiner Lokalitaet oder in seinem Nationalgebiet seinen Marktkurs, seine weit genug gehende Anbringbarkeit, wenn auch nur gegenueber dem Ausgeber seinen natuerlichen Annahmezwang. – J.Z. 28.2.05.)
jz98: (J.Z.: Vielleicht besser: Die ausgebende Notenbank ist nicht mehr in Kontrolle, durch die Kursbildung ihres Papiergeldes, da diese dann nicht mehr moeglich ist. – J.Z.)
jz99: (J.Z.: Nach Ulrich von Beckerath handelte es sich bei diesen 6 Milliarden zum grossen Teil um deutsches Fluchtkapital - das daraufhin wieder, in Form von Devisen, in Deutschland angelegt wurde, in der Absicht so seinen Wert zu erhalten. Die Furcht vor einer weiteren Inflation war immer noch gross. – J.Z., 28.2.05.)
jz100: (J.Z.: Einzelne koennten auch, entsprechend ihrer Leistungsfaehigkeit und der Annehmbarkeit ihrer Scheine durch andere, Verrechnungscheine oder IOU’s ausgeben, durch die sie nur sich selbst verpflichten wuerden, Leistungen oder Waren zu liefern oder sie mit ihren Einkommen einzuloesen. Mehrere verschiedene Banken koennten sich dann damit beschaeftigen, solche Scheine Einzelner so schnell wie moeglich in ihrem Kundenkreis unterzubringen, zur Verwendung gegen diesen Einzelnen. Dafuer gibt es Vorbilder aus dem Englischen Weltreich. Beamte und Offizieren bezahlten ihre Rechnungen oft mit persoenlichen “scrip” [Zetteln, mit ihrem Namen und Anschrift] und die wurden dann von Geschaeftsleuten, die sich darauf spezialisierten, gegen die Einnahmen oder Lieferungen dieser Ausgeber verrechnet. Das ging auch ohne Komputer, schon vor vielen Jahrzehnten. – J.Z., 28.2.05.)
jz101: (Wenn es schon eine wirkliche Wirtschaftswissenschaft gaebe dann waere die letzte Fassung diese Manuskriptes schon laengst ausgegraben, veroeffentlich und ausreichend diskutiert worden.
Aber eine wirkliche Wirtschaftswissenschaft gibt es leider bisher nur unter Wenigen – und diesen ist es noch nicht einmal eingefallen oder gelungen, alle solche Texte wenigstens auf Mikrofilm, floppy disk, CDs oder Webseiten anzubieten. Einige hunderte solcher Texte gibt es schon auf dem Internetz – aber noch kein Gesamtverzeichnis von ihnen und ich versuchte bisher vergeblich dafuer Interesse zu erwecken. Viele schrifliche oder muendliche Diskussionen ueber weniger wichtige Teilfragen koennen solche grundlegenden Arbeiten nicht ersetzen. – J.Z., 28.2.05.)
jz102: (J.Z.: FESTKURS & ZWANGSKURS ODER LEGAL TENDER: “Festkurs” ist ein Begritt den Ri. oft hier gebrauchte. Ich bin der Meinung dass eine Kombination so guter Worte wie “fest und “Kurs” nicht gebraucht werden sollten fuer ein offizielles und legalisiertes Verbrechen wie den Zwangskurs. Gegen wen hat das Papiergeld der Regierung denn einen wirklich festen Kurs? Nur gegen sich selbst, und andere Glaeubiger, in dem irrefuehrenden Sinne von “Mark gleich Mark!” In Wirklichkeit wird ein nomineller, offizieller und legalisierter fiktiver “Wert” dadurch erzwungen - fuer ein fast bestaendig verschlechtertes Geld, das nur dadurch, und durch seine unvollkommene Steuerfundation und seine Monopolstellung angenommen wird – statt weitgehend verweigert zu werden oder unter dem Marktkurs zu sinken gegen bessere oder gute Wertmasse und Zahlungsmittel. Sein “Festkurs” gilt auch meist nicht im Devisenhandel, es sei denn auch dort wird mit dem “Kurs” zwangsweise Betrug betrieben. Beim Festkurs des staatlichen Papiergeldes stehen nur seine Monopolstellung, sein Zwang, sein Unrecht und seine Schaedlichkeit wirklich fest. – J.Z., 3.3.05.)
jz103: (J.Z.: Ich wuerde es nicht “Verrechnungswaehrung” nennen, gerade weil es auf einem manipulierten Papierwert als “Waehrung” aufgebaut ist und aus sonstigen Beschraenkungen durch die Regierung unterworfen ist. Eben so ist ein allgemeiner aber durch die Regierungen “geleiteter” und “regulierter” Freihandel noch lange kein Freihandel, weder im Aussenhandel noch im Innenhandel. – J.Z., 8.3.05.
jz104: (J.Z.: Willkuerlich? Sie will ihn nur willkuerlich und angeblich im allgemeinen Interesse an den zur Einloesung bereiten Goldvorrat des Notenausgebers binden. – J.Z.)
jz105: (J.Z.: Ein Motiv zur “Defizitfinanzierung” ist noch keine Ursache. Die gesetzliche und ganz ungerechte Moeglichkeit dazu muss gegeben sein um den Befehl zum uebermaessigen Drucken von Zwangskurspapiergeld geben zu koennen. – J.Z., 8.3.05.)
jz106: (J.Z.: Allein? Das Haushaltsdefizit koennte ja auch durch Anleihen gedeckt werden oder durch Verminderung der Staatsausgaben. Ferner: Ein Motiv der Unehrlichkeit ist keine Ursache fuer kriminelle Handlungen. Meist kann man auch ehrlich handeln und sollte es auch versuchen. Ri. schrieb auch viel ueber die Ehrlichkeit als wuenschenswertes Staatsprinzip. In der Praxis wird aber ueber den “Rechtsstaat” viel mehr gereded, als versucht, ihn, oder einen entsprechenden beschraenkten Staat oder eine wirkliche Rechtsgemeinschaft, eine aus Freiwilligen, zu verwirklichen. Diese haette, natuerlich, keinen ausschliesslichen Rechtsanspruch auf ein ganzes Land oder grosses Staatsgebiet mit Grenzen und auf kollektiver Souveraenitaet ueber es und alle seine Einwohner. – J.Z., 8.3.05.)
jz107: (J.Z.: Hier hat sich sehr diplomatisch ausgedrueckt. – J.Z.)
jz108: (J.Z.: Das gilt fuer oeffentliche Schulden nicht mehr als es fuer Privatschulden gilt. In beiden Faellen gibt es “verschuldete” Handlungen, nicht nur Umstaende, auf die die finanziell Verschuldeten keinen Einfluss hatten. – J.Z., 8.3.05.)
jz109: (J.Z.: Eine schoen lautende Regel. Trifft sie aber z.B. auf die von einer Ladengemeinschaft ausgegebenen Einkaufscheine zu? Bei denen schuldet die Ladengemeinschaft die Einloesung ihrer Gutschein-IOU’s in ihren Waren und Dienstleistungen! – Natuerlich, zu dem Ausmass, als eine Ladengemeinschaft, mit den eignen Gutscheinen eine Forderung eines Produzenten diskontiert - so “mobilisiert” sie auch seine Forderung, sein “Guthaben”, i.e., macht ihn liquide – und sichert dabei selbst ihren Absatz. – Andererseits, wenn die Ladengemeinschaft ihre Angestellten in den eigenen Ladengutscheinen bezahlt und auch ihre Lieferanten, dann mobilisiert sie das eigene Guthaben, das in ihren verkaufsbereiten Waren und Dienstleistungen besteht. Der Ausdruck “Schuld” unterscheidet hier nicht genuegend. - J.Z., 8.3.05.)
jz110: (J.Z.: Beispiel fuer heute: Jetzt liegt die letzte Version dieses unvollstaendigen Manuskriptes mehr oder weniger im Archiv der Universitaet vergraben – J.Z., 10.3.05.)
jz111: (J.Z. Zum grossen Teil, aber aus dem gerade angefuehrten Grunde, naemlich die grossen angehaeuften Edelmetallvorraete, nicht ausschliesslich oder hauptsaechlich auf den gegenwaertigen Produktionskosten. – J.Z.)
jz112: (J.Z.: Die zwangsweise Monetarisierung des Staatsdefizits! – J.Z.)
jz113: (J.Z.: Nur als freiwillig angenommenes Wertmass und auch als freiwillig angebotenes und freiwillig angenommens Zahlungsmittel, im Wettbewerb stehend mit allen anderen Wertmassen und Zahlungsmitteln und Verrechnungswegen, ist es EINFUEGBAR! Es sollte nur nicht zum ausschliesslichen Wertmass und privilegierten und einklagbaren Zahlungsmittel fuer alle Schulden gemacht werden. Ohne Staatseinmischung wird es harmlos und sogar hilfreich in sehr vielen Faellen. Die gesetzlich, juristisch oder dogmatisch aufgezwungenen Formen des Verkehrs mit Gold muessen abgeschafft werden, d.h. ein WIRKLICH FREIER GOLDMARKT muss erst geschaffen werden, der durch die Regierungseinmischung (Muenz-, Waehrungs-, Zahlungsmittel -, Kredit-, Boersen- und Verrechungsgesetzgebung) auch unter der sogenannten klassischen Goldwaehrung immer noch nicht bestand. – J.Z., 8.3.05.
jz114: (J.Z.: Die urspruengliche Bezeichnung “Kassenkurs”, in der preussischen Staatsfinanzgeschichte, bezog sich nur auf den von den Staatskassen festgesetzten Kurs fuer andere als die eigenen Papiergeldscheine. Die eigenen nahmen sie immer zu ihrem nominalen Gold- oder Silberweit an, gleichgueltig, wie hoch oder niedrig sie im allgemeinen Verkehr standen. Der fuer andere Zahlungsmittel festgesetzte “Kassenkurs” war so etwas wie ein mittlerer Marktkurs, fuer eine beschraenkte Zeit festgesetzt und dann wieder, den Marktveraenderungen entsprechend, anders festgesetzt, fuer eine kurze Zeit. Das sollte den Buerokraten die Annahme anderer Zahlungsmittel erleichtern. Damals nahm der Staat jede Art von Zahlungsmitteln an – aber eben nur zum “Kassenkurs”, einerseits, damit er durch sie nicht uebervorteilt wuerde und andererseits damit fuer die Kassenbeamten die Beurteilung des Annahmewertes anderer Zahlungsmittel leicht war. Sie brauchten nur ein Merkblatt einzusehen ueber ihren gegenwaertigen Kassenkurs. Da die Steuerzahler ebenfalls eine Vielfaeltigkeit von Zahlungsmitteln einnahmen so machte dieses Verfahren die Steuerzahlung fuer sie viel leichter. Heute muessen sie immer im staatlichen Monopolgeld zahlen und dass ist wenigstens fuer manche und unter bestimmten Umstaenden so schwer als ob sie in Silber- oder Goldmuenzen zahlen muessten. – Fuer den 100 %-igen “Zwangskurs” der Noten des Ausgebers zu ihrem nominellen Wert gegen ihn selbst waere vielleicht noch ein geeigneteres Wort zu praegen. - J.Z., 8.3.05.)
jz115: (J.Z.: oder mit anderen Zetteln zahlen wollen! – J.Z.), diese abzunehmen (Annahme beim Emittenten zum Kassenkurs).
(J.Z.: Bei dem eigenen Papiergeld mit z.B. gesunder Goldwertrechnung ist es wohl richtiger from privatrechlichen Annahmezwang fuer Steuerzahlungen zum Nominalwert zu sprechen, in derselben Weise, wie ein privater Schuldner seine eigenen IOU’s, wenn faellig, immer zu ihrem Nominalwert annehmen muss, und nicht zu ihrem Marktkurs. Nur bei der Annahme von Zahlungsmitteln anderer sollte man von ihrer Annahmebereitschaft zum “Kassenkurs” sprechen. - Wie auch sein Gebrauch von “Annahmezwang”, meist fuer “Annahmezwang und Zwangswert” stehend, zeigt, nahm Rittershausen es in seinen Diktaten mit seinen Ausdruecken oft nicht genau – und verbesserte sie wohl nur spaeter, wenn er an eine Veroeffentlichung dachte. Bei seinen Vorlesungen, oder vielmehr Vortraegen (denn oft benutzte er nur kurze Notizen mit einer Gliederung, und sie wurden frei aus seinem reichen Wissen gehalten, an Studenten mit nur beschraenktem Interesse am Thema, kam es ihm wohl auch nicht sehr auf Genauigkeit im Ausdruck an. – J.Z., 8.3.05.)
jz116: (J.Z.: des eigenen Papiergeldes nur! Das fremde Geld erhaelt ja dadurch ein Disagio! – J.Z.)
jz117: (J.Z.: Normalerweise haben sie bei der Ausgabe kein Disagio, weil sie sofort zum Nennwert gegen andere Kunden der Bank verwendet werden koennen. Dem Kunden wird nur ein Abzug gemacht, der dem Zins fuer die Zeit des Kredits entspricht. Bei der Rueckzahlung nimmt die Bank ihre Noten immer zu ihrem Nominalwert, i.e. zu pari an. – J.Z., 8.3.05.)
jz118: (J.Z.: Hier spekuliert Ri. nur theoretisch. Gleich folgt er mit der Erfahrung ueber Disagio! – J.Z.)
jz119: (J.Z.: Auch dafuer wird keine Gesetzgebung gebraucht. Oeffentlichkeit fuer solche Forgaenge wuerde mehr helfen. – J.Z.)
jz120: (J.Z.: Vorausgesetzt, alle Steuerschulden sind bereits bezahlt! – J.Z.)
jz121: (? Gemessen z.B. an Goldgewichtseinheiten, oder in entwertetem Staatspapiergeld, das eben nicht Marktkursgeld ist! – J.Z.)
jz122: (J.Z.: Den Namen “Geschaefte” verdienen sie nicht und die Notenbank legt sich, leider, auch nicht selbst still. Nur wird letzten Endes, bei einer extremen Inflation, ihr “Produkt” nicht mehr genommen, selbst nicht mehr von den Beamten und Soldaten. Aus der Franzoesichen Revolution werden Annahmeverweigerungen von Soldaten berichtet, nachdem sie noch einige Tage zuvor geschworen hatten, die Assignaten anzunehmen. Sie entschuldigten sich damit, dass sie mit den entwerteten Assignaten und zu den vorgeschriebenen Hoechstpreisen ihren Lebensbedarf nicht mehr bezahlen konnten. Ulrich von Beckerath berichtete ueber Athenische Beamten, nach dem 2. Weltkrieg, die bei hoher Inflation von ihren “festen” Beamtengehaeltern, gezahlt in entwertetem Papiergeld, nicht mehr leben konnten: Sie verliessen einfach ihre Posten und wurden Hafenarbeiter usw., zu Loehnen, die nicht fixiert sondern in entwertetem Papiergeld sehr gestiegen waren. Leider wurde dieser Grad der Entstaatlichung nicht systematisch weitergefuehrt. – Keine Vorrechte fuer den Staat, auch nicht fuer die Staaten, die sich “Rechtsstaaten” nennen, es sei denn sie werden alle reduziert zur Regierung nur ueber ihre freiwilligen Mitglieder. - J.Z., 8.3.05.)
jz123: (J.Z.: Der sollte sein: des Paristandes, d.h. zu seinem nominalen Gold- oder Silvergewichtswert. – J.Z.)
jz124: (J.Z.: Die Steuern muessten dann auch in Edelmetallgewichtseinheiten bemessen werden.)
jz125: (J.Z.: des Steigens des berechtigten Misstrauens!)
jz126: (dann! – J.Z.)
jz127: (J.Z.: Wenigstens nicht von der Geld- oder Waehrungsseite her. Nur von der Warenseite her koennen betraechtliche Veraenderungen stattgefunden haben.)
jz128: (J.Z.: und fuer betraechtliche Zeiten verbleibenden! – J.Z.)
jz129: (J.Z.: in Zwangskurspapiergeld gerechneten und verbleibenden – J.Z.)
jz130: (J.Z.: - wenn es weder Notenemissionsmonopol noch Zwangswert und Annahmezwang fuer Staatspapiergeld gibt. – J.Z., 8.3.05.)
jz131: (J.Z.: Wahrscheinlich auch in den populaeren Zeitungen und in Aushaengen bei den Banken.- J.Z.)
jz132: (J.Z.: Ulrich von Beckerath sagte oft, dass jede Zahlungsgemeinschaft selbst sich die fuer sie noetigen Zahlungsmittel schaffen sollte und nicht versuchen sollte, die von anderen Zahlungsgemeinschaften fuer deren Zwecke geschaffenen, an sich zu reissen, hier z.B. mit dem Steuerzwang. Das erinnert allzusehr an die ersten Tributerhebungen der Eroberer. - Irgendjemand sagte einmal, dass derjenige, der eine Zahlung in bestimmten Zahlungsmitteln von jemand erzwingen will, der diese Zahlungsmittel nicht besitzt, demjenigen gleicht, der einen Taubstummen durch Foltern zum Sprechen zwingen will. Der Staat erzwingt uebermaessig viel “Umsaetze” zu seinen Gunsten. Er muesste daher auch alle die fuer diese Umsaetze noetigen und geeigneten Zahlungsmittel selbst ausgeben und annehmen – und gleichzeitig alle anderen Zahlungsgemeinschaften, soweit er es dabei kann, und auch deren Zahlungsmittel und Wertmesser, ganz in Ruhe lassen. – J.Z., 8.3.05.)
jz133: (J.Z.: solange es noch eine “Staatswirtschaft” oder staatliche Misswirtschaft gibt! – J.Z.)
jz134: (J.Z.: oder Deflation oder Stagflation – J.Z.)
jz135: (J.Z.: Es ist gerade so einfach. Das wird aber von den offiziellen “Experten” immer noch uebersehen! – J.Z., 8.3.05.)
jz136: (J.Z.: Wir muessen dankbar sein, dass das Nazi-Regime seine Geldtheorie nicht angenommen hat. Sonst haette der 2. Weltkrieg noch laenger dauern koennen! – J.Z., 8.3.05.)
jz137: (ihres eignen Papiergeldes! – J.Z.)
jz138: (J.Z.: Fuer das eigne Staatspapiergeld immer dessen Nennwert, bei seiner Annahme durch die eignen Kassen. Nur fuer andere Geldarten sollte bei der Steuereinnahme nur deren Kassenkurs gelten! Bei der Ausgabe dieses Papiergeldes ist es eine andere Sache. Es sollte niemand gezwungen werden es zu einem Zwangswert oder selbst zu seinem Kurswert anzunehmen. Ein wirklicher Rechtsstaat besitzt nicht das “Vorrecht” seine verschlechterten Noten irgendjemand zu einem fiktiven und nominalen Wert aufzuzwingen, als ob sie noch so gut waeren wie zuvor. – J.Z.)
jz139: (J.Z.: Auch sie sollten nicht mit entwertetem Papiergeld zu seinem Nennwert zahlen duerfen, sondern nur zu seinem Marktwert! – J.Z., 8.3.05.)
jz140: (J.Z.: Verdient dieser Vorgang den Namen “Finanzierung”? – J.Z.)
jz141: (J.Z.: wenn moderne Etatisten darueber entscheiden! – J.Z.)
jz142: (J.Z.: die in Wirklichkeit keine guten Hortungsgueter mehr sind. – J.Z.)
jz143: (J.Z.: etwa 200 Millionen, in den letzten 100 Jahren! – J.Z., 8.3.05.)
jz144: (wieviele Milliarden schon? – J.Z.?)
jz145: (J.Z.: Die wuerde praktisch fast Nichts kosten aber sehr bald Milliarden einbringen – wenn man die herrschenden Hohlkoepfe davon ueberzeugen oder eine erfolgreiche monetaere und finanzielle Revolution durchfuehren koennte. Das wuerde aber am leichtesten geschehen durch Gemeinschaften von Freiwilligen, die exterritorial ganz autonom sind und dabei auch ihre eigenen Zahlungs- und Finanzmethoden demonstrieren wuerden. Die oeffentliche Meinung kann man dafuer durch theoretische Darlegungen nicht gewinnen. - J.Z., 8.3.05.)
jz146: (J.Z.: Besser, das er sich selbst frei mit seinen Leuten gewaehlt hat! – J.Z.)
jz147: (J.Z.: Hier behandelt er den Einfluss auf die Inflationslage. Fuer die Deflationssituation gaebe es durch die Emissionsfreiheit und die Verbreitung guter Zahlungsmittel und Verrechnungsmethoden ebenfalls fundamentale Verbesserungen. – J.Z.)
jz148: (fuer alle Gelder! – J.Z.)
jz149: (J.Z.: "Preis-stop-Politik”) (Preiskontrolle – J.Z.)
jz150: (J.Z.: Genau genommen, werden dort die papiernen Mittel an der Waehrungseinheit oder an den Waehrungs-einheiten gemessen auch dann, wenn man von einem “Goldpreis” spricht oder schreibt. – J.Z., 8.3.05.)
jz151: (J.Z.: ? Die Nachfrage nach dem neuten Hortungsgut, dem stabilen eigenen Papiergeld, diesmal wirklich so gut wie Gold, sogar besser fuer viele Zahlungen. Eine Folge der vergroesserten Nachfrage wuerde natuerlich sein, dass der Staat dann davon mehr anbieten und auch mehr in den Verkehr setzen koennte. – J.Z.)
jz152: (J.Z.: In diesem Falle wuerde aber
die Produktivitaet auf ein Minimum herabgehen und damit auch die
Steuereinnahmen. Dass eine Verringerung der Steuersaetze zu
hoeheren Steuereinnahmen fuehrt wurde von einigen schon im Altertum
festgestellt. – Wenn man aber annimmt, dass er 95 % der jetzigen
Einkommen so bestaendig wegnehmen koennte, dann wuerde das auch noetig machen,
dass er dafuer genuegend Steuerfundations-Zahlungsmittel zur Verfuegung stellt,
so dass jeder damit wenigstens zu Steuerzahlungen ausreichend versorgt ist. Insofern macht mir diese Bemerkung Rittershausens
keinen Sinn fuer
jz153: (J.Z.: Siehe meine obigen Bemerkungen darueber! – J.Z.)
jz154: (J.Z.: Wenn er ehrlich sein oder bleiben will, muss er sein eigenes Papiergeld immer zum Nennwert annehmen. – J.Z.)
jz155: (J.Z.: Wenn er damit hier den fiktiv festgesetzten “Wert” seines Papiergeldes meint, dann ist zu hoffen, dass ihm darauf die Beamten und Soldaten weglaufen und die Lieferanten ausbleiben wuerden! Sie koennten ja dann woanders ehrlich bezahlte Arbeiten finden und Marktpreise fuer ihre Lieferungen. – Ueber den marktmaessigen Uebergang zu Goldrechnungspreisen und Goldverrechnungsscheinen schrieb Ulrich von Beckerath besser. Nur die Nichtbeachtung oder Ungueltigmachung aller entsprechenden Gesetze waere dazu noetig. Der Rest wuerde schnell vom freien Verkehr besorgt. Ich schrieb darueber auch eine kleine Broschuere: “The Soft Option: Monetary Freedom to Stop Inflation without Causing Unemployment. Sie ist auf meiner Hauptseite: www.acenet.com.au/~jzube im Anhang enthalten. - Unter voelliger Freiheit koennte natuerlich auch kein Staat mehr Zwangssteuern eintreiben. Wenn eine Gemeinschaft ihr eigenes Beitragsgeld nur zu einem von ihrem Direktorium bestimmten beliebigen Kassenkurs annehmen wuerde, statt zu ihrem Nominalwert, dann wuerde diese Beitragserhebung und Geldausgabe oder dieses Direktorium oder diese ganze Gemeinschaft nicht lange dauern. Annahme von im Wettbewerb ausgegebenen Marktkursgeld, einschliesslich Beitragsgeld oder Steuerfundationsgeld zum Nennwert, und das jederzeit, aber nur vom Ausgeber, ist eine Voraussetzung fuer das Funktionieren des Systems. Hier von der Berechtigung eines Kassenkurses fuer das eigene Zahlungsmittel zu sprechen ist ebenso verfehlt wie der Gebrauch von “Festkursgeld” fuer “Zwangskursgeld.
Wennn es zur genuegenden Aussprache ueber sein Manuskript gekommen waere, mit denen, die mit Rittershausen im grossen und Ganzen uebereinstimmen, dann wuerde er, wahrscheinlich, eine andere Terminologie gewaehlt haben. Aber man muss auch bedenken zu welcher Zeit er schrieb. Ganz offen konnte er sich da nicht aussprechen. Daher hatte er vieleicht, zur Selbstsicherung, solche Kompromisse vorgetragen, dem Staat immer noch Steuereintreibung erlaubend und sogar die Annahme des von ihm ausgegebenen Geldes nur zu einem von ihm bestimmten Kassenkurs. Das haette den Nazis und Sowjets in ihren Kram gepasst. Aber leider auch im “freien” Westdeutschen “Rechtsstaat” konnte er ja ueber diese Dinge nicht ganz frei und oeffentlich schreiben und sprechen. Insofern sind ihm solche Fehler nicht vorzuwerfen. Auch schon die teilweise Verwirklichung von Marktkursgeld und freier Wertrechnung haette bald zu ihrer weiteren Verbreitung fuehren koennen. – J.Z., 8.3.05.)
jz156: (J.Z.: Das Sparen und damit die produktiven Anlagen. – J.Z.)
jz157: (J.Z.: Vielleicht habe ich ihn hier auch missverstanden. Zu unterscheiden ist ja, bei einer Waehrungsreform 1.) die Annahme des alten Papiergeldes und 2.) die des neuen und wertbestaendigen Papiergeldes bei den Staatskassen. Wenn R. von der Annahme zum Kassenkurs sprach, dann hat er vielleicht nur im Sinne gehabt die Annahme des alten Papiergelds - nur zu seinem gegenwaertig vom Staat festgesetzten aber auch dem Marktkurs fast genau entsprechenden “Kassenkurs”. Zur gleichen Zeit wuerde er aber neues und wertbestaendiges Papiergeld ausgeben, mit Steuerfundation und das muesste er zu seinem Nennwert annehmen. Schon vor der Waehrungsreform waere der Goldmarkt ganz frei zu machen und das alte Papiergeld auf ihm zu bewerten – und damit auch alle Preise, Loehne, Schulden usw. in Goldpreise umzuwandeln, fuer die das alte Papiergeld nur zu seinem Kurswert angenommen wird. Fast allgemeine Goldrechnung (oder Dollarrechnung) sollte dann schon stattfinden, wie sie bereits vor dem offiziellen Ende der Inflation in 1923 in Deutschland bestand. Durch weitergehende Annahme dieses alten und entwerteten Papiergeldes durch den Staat, aber nur zu einem seinem Marktwert ziemlich entsprechenden Kassenkurs, wuerde es dann schnell ganz aus dem Verkehr verschwinden, von einigen Noten fuer die Sammler abgesehen. – J.Z., 8.3.05.
jz158: (J.Z.: Nur eine Wortspielerei ueber
den Gelddespotismus? Rittershausen empfahl Osw. Hahn.
Ich habe von Hahn nur wenig gesehen und das wenige hat
jz159: (J.Z.: Aber wenigstens mit einiger Bestaetigung durch die Erfahrung! – J.Z.)
jz160: (J.Z.: das noch nicht Verrechnete!)
jz161: (J.Z.: Anderswo nennt er sie nur verschiedene Liquiditaetsgrade! – J.Z., 3.3.05.)
jz162: (J.Z.: Auch nicht als blosse Grade von Liquiditaet?)
jz163: (J.Z.: Nur wenn man von der grossen und weiteren, aber meist nur spaeteren, Inflationierung des US $ absehen koennte. – J.Z., 3.3.05.)
jz164: (J.Z.: Vorbemerkung: Die Vollstaendige Verneinung (Repudiation) der oeffentlichen Schuld sollte auch in Betracht gezogen werden. Sie Staatsschuld kann ja nur durch weitere “Versklavung” der Steuerzahler, wenn ueberhaupt, bezahlt werden. Anlagen in Steuersklaven sollten nicht als rechtmaessige Anlagen angesehen werden. Jedem frueheren Untertanen waere viel mehr geholfen, wenn er wenigstens seinen Anteil an jedem noch bestehenden staatlichen Sachvermoegen (Land, Gebaeude usw.) erhalten wuerde, in Form von allgemeinen Anteilscheinen, die er im einem freien Kapitalmarkt in besondere Kapitalanteile, z.B. an bestimmten Unternehmungen, wie der staatlichen Post oder Eisenbahn, oder Strassennetzen, Gebaeuden, Waeldern etc. umwandeln koennte. Ueber diese totale Privatisierung zu Nutzen der Buerger und bisherigen Steuerzahler habe ich in Englisch in PEACE PLANS 19 c vielleicht schon ausreichend geschrieben. Diese Ausgabe ist jetzt auch von mir auf Bedarf frei erhaeltlich, als eine “zipped” Email Anlage von nur 312 Kbs. In “rich text format”, in “Word”, i.e., “unzipped”, kommt sie auf 1197 Kbs. – In Australien koennte dadurch auch vielleich heute noch fast jeder Buerger sofort zum Millionaer werden. Je laenger man aber damit wartet, dann wird der Staat zugunsten seiner Kassen, Buerokratie und Politiker weiterhin “privatisieren” und diese Einnahmen weiter verschwenden, bis von dieser Einnahmemoeglichkeit Nichts mehr uebrig ist. Natuerlich ist auch dann das entsprechende Sachkapital endlich in private oder genossenschaftliche Haende gelangt, aber der Verkaufsertrag ist verschwunden, statt in die Haenden der Buerger und Steueropfer gelangt zu sein, in Form von entsprechenden Wertpapieren. – Aber auch diese Moeglichkeit, rechtmaessig und leicht zu Millionaeren werden zu koennen, interessiert die meisten Australier nicht. Sie glauben immer noch, sie koennten das hoechstens durch Lotteriegewinne usw. werden. - J.Z., 8.3.05.)
jz165: (? - J.Z.: Dazu braucht man schon Atomphysik.)
jz166: (J.Z.: in den Herstellungskosten.
jz167: (J.Z.: Hier wuerde U. v. Beckerath ihm widersprochen haben. Der Rechtsanspruch der Glaeubiger, entweder auf Zahlung in Edelmetallmuenzen oder in einem staatlichen Monopolzahlungsmittel ist ein grosses Uebel, mit schwerwiegenden Folgen fuer beide, Glaeubiger und Schuldner, und sollte deshalb durch einen Rechtsanspruch nur auf Verrechnung, aber zum vereinbarten Wert, ersetzt werden. Viel mehr fehlt hier als die angeblich immer fehlende “Schuldnermoral”. Natuerlich gibt es auch Schuldner die an der “Rueckzahlung” ihrer Schulden mit entwertetem Papiergeld, anzunehmen zu seinem Nominalwert, interessiert sind. Aber bei Geldverschlechterungen wird es fuer Schuldner schwer weitere Kredite zu erhalten die nicht wertbestaendig sind. – J.Z., 3.3.05.)
jz168: (J.Z.: Dabei muss man aber in Betracht ziehen, dass dabei im Wesentlichen der schwankende Spekulationswert von staatlichen Papiergeldern bestimmt wird und nicht Preise, die weitgehend in Goldgewichtseinheiten ausgedrueckt sind. So steigt, z.B., bei Kriegen der Goldpreis, ausgedrueckt in Papiergeld, weil viele vom Papiergeld ins Gold fluechten. – J.Z.)
jz169: (J.Z.: Es sei denn, auch das ist verboten, wie es in Deutschland wenigstens seit der Weltwirschaftskrise der Fall war. – J.Z., 3.3.05.)
jz170: (J.Z.: Die andere ist nicht so anders sondern auch nur eine Form des Geld- und Waehrungsdespotismus. – J.Z.)
jz171: (J.Z.: Abgesehen von den Schwierigkeiten, die sie oft hatten dadurch, dass sie Gold verlangen durften und es auch taten, waehrend der Schuldner nur Verrechnung in Goldwerten anbieten konnte. In diesem Falle verloren oft beide, der Glaeubiger und der Schuldner, viel von ihrem Vermoegen, dass sie bei der Verrechnung der Schuld, bemessen in Goldgewichtseinheiten, haetten erhalten koennen. – J.Z.)
jz172: (J.Z.: Dann ist es schon keine echte Metallwaehrung mehr, sondern eine aufgezwungene Zwangskurspapierwaehrung oder einfach eine Muenzfussverschlechterung! – J.Z.)
jz173: (J.Z.: Wenn man hier von den Steuern, Zoellen und Muendelsicherheitsbestimmungen ueber die Anlage in staatlichen Unsicherheitspapieren absehen kann. – J.Z., 3.3.05.)
jz174: (J.Z.: Fuer genuegend informierte Staatsglaeubiger gibt es auch andere Anzeichen und die Erfahrung mit Geldverschlechterungen ueber Jahrhunderte. Eine besondere Art von Abwertung ist sogar zu befuerworten. Wenn naemlich eine Waehrung bisher kuenstlich ueberbewertet war, durch eine fiktive und zu hohe Festsetzung des Wechselkurses fuer sie, dann ist eine Abwertung, hinunter, auf ihren wirklichen Marktwert oder freien Devisenkurs oder freien Goldmarktpreis willkommen zu heissen, aber keine die noch unter diesen Kurs geht. Es handelt sich dann nur um eine Abschaffung der Ueberbewertung einer Waehrung. Bei der offiziellen Waehrungspolitik kann man immer noch allerlei unrechtmaessige und unwirtschaftliche “Massnahmen” erwarten, die oft nur zu spaet und nur teilweise wieder abgebaut werden. – J.Z., 9.3.05.)
jz175: (J.Z.: zum zwangsweisen Nominalkurs, selbst bei grosser Verschlechterung! – J.Z.)
jz176: (J.Z.: Nur zu dem Ausmass, als seine Ausgabe ueber den Betrag heraus geht, der auch ohne Zwangskurs und Goldeinloesungspflicht - nur durch die Steuerfundation und durch das Geldausgabemonopol zu pari gehalten werden kann, gegenueber einem gesunden Wertmass. – J.Z.)
jz177: (J.Z.: Logischerweise muss der Staat zunaechst einmal den Befehl zum Notendruck geben. Ohne diesen Befehl kann eine Inflation nicht stattfinden. Es koennten dann entweder die Steuern erhoeht werden oder die bereits ausgegebenen Staatspapiere wuerden im Kurs fallen und neue koennten nur unter pari ausgegeben werden. Aber fuer die meisten Faelle kann man schon voraussagen, dass der Staat bald zur Notenpresse und Ausnutzung des Zwangskurses greifen wird. – J.Z.)
jz178: (J.Z.: teilweise nur, denn der schwarze Markt wird so eingefuehrt. – J.Z.)
jz179: (? In Kambodia wurde er nicht nur enteignet sondern versklavt, durch Hunger oder Krankheit in den Tod getrieben oder einfach ermordet! – J.Z.)
jz180: (J.Z.: Manche “Revolutionaere” erlauben ihm und seinen Schuldnern nicht einmal Geld zu besitzen und zu benutzen. – J.Z.)
jz181: (J.Z.: Nicht das Preissystem, sondern die Preise [price level], aber nur die in Zwangskursgeld gerechneten. – J.Z.)
jz182: (J.Z.: Eine Ruecktrittspraeme koennte vereinbart werden oder “hedging” koennte auch unternommen werden. – Siehe den Markt in “futures”. – J.Z.)
jz183: (J.Z.: Die reinste Goldwaehrung, eine ohne Terminrisiko und auch unabhaengig von der bestehenden Goldmenge und der jaehrlichen Produktion – ist die Goldrechnenwaehrung. Bei ihr wird vom Notenausgeber oder Verrechnungsstelle keine Goldeinloesung versprochen sondern nur Annahme von Noten etc. zu ihrem nominellen Goldgewichtswert gegen Preise, Loehne, Guthaben, fuer Schulden, etc. die auch in Goldgewichtseinheiten ausgezeichnet sind. Diejenigen, die wirklich metallisches Geld fuer irgendeinen Zweck brauchen koennen dann auf den freien Goldmarkt verwiesen werden, der die groesste “Reserve” und “Deckung” und “Einloesungsmoeglichkeit” bietet. – J.Z., 6.3.05.)
jz184: (J.Z.: Bei der Doppelwaehrung oder Bimetallismus wurde ein fester Kurs zwischen Gold und Silber gesetzlich bestimmt. Dadurch verfiel sie der populaeren Version des Gresham’schen Gesetzes. Bei der Parallelwaehrung besteht ein freier Kurs zwischen den Metallen. – J.Z., 6.3.05.)
jz185: (J.Z.: Auch im Aussenhandel ist Verrechnung meist ueblich und Zahlung in metallischem Gold verhaeltnismaessig selten. – J.Z., 6.3.05.)
jz186: (J.Z.: Sie ist nicht notwendig sondern hilfreich. Fuer die meisten Faelle ist der Goldmetallpreis, in einem Papiergeld ausgedrueckt, die best Art von Indexziffer, solange ein freier Goldmarkt besteht. – J.Z., 6.3.05.)
jz187: (J.Z.: Nach Wilhelm Roscher
unterscheiden sich die Preise fuer fruehe frische und alte Kartoffeln des
Vorjahres bis auf das Zwanzigfache – wenn ich
jz188: (J.Z.: Heute kommt noch hinzu, dass von relativ fuer stabil gehaltenen Waehrungen viel im Ausland gehortet wird, wenn auch vielleicht nur von den am schwarzen Markt beteiligten Leuten. Wenn diese Geldmengen ploetzlich zurueckstroemen, weil auch diese Zwangskurswaehrung zu sehr inflationiert wird, dann koennten die Preise im Ursprungsland ganz ploetzlich und stark steigen. – J.Z., 6.3.05.)
jz189: (J.Z.: Nicht jede. Aber durch den technischen und landwirtschaftlichen Fortschritt und den freien Handel sollten die meisten dieser Preise bei stabiler Waehrung sinken. Wenn sie dennoch auf gleicher Hoehe bleiben so zeigt auch dies einen Grad von Inflation an. – Ferner: In manchen Branchen steigen die Preise waehrend sie in anderen fallen. Dann wuerde derselbe Index fuer beide Gruppen, nur auf Durchschnittspreisen aufgebaut, den Aenderungen der Wirtschaftslage dieser Leute nicht gerecht gerecht sein. – Daher sollten Wertmasse nicht vorgeschrieben sein, dieselben fuer alle in einem Lande, sondern Vertragsfreiheit sollte auch hier eingefuehrt werden – in Form der Freiheit in der Wahl des Wertmasses. – Dann wuerde ein Wettbewerb unter den verschiedenen Wertmassen eintreten, bei dem sich, nach Ulrich von Beckerath, fuer die voraussehbare Zeit die Goldgewichtseinheit wahrscheinlich als das kleinste Uebel herausstellen wuerde. In einer alten Ausgabe von THE CONNECTION wurde behaupted, dass sich fuer lange Zeit ein Index, aus einigen anderen Metallen bestehend, als noch stabiler gezeigt haette. – Nachdem ich aber einiges von Julian L. Simon gelesen habe, wonach die Preise der meisten anderen Metalle trotz Ansteigen der Bevoelkung und der Industrie gefallen sind, moechte ich diesen Index auch bezweifeln. - J.Z. 6.3.05.)
jz190: (J.Z.: Nicht ueberall. Immer noch ist allzuoft das Zwangskurspapiergeld, mit seinen fast bestaendigen Verschlechterungen, das vorgeschriebene “Indexgeld”. Vergl.:“Mark gleich Mark!” – In Westdeutschland, nach der Waehrungsreform, waren Index- und Wertbestaendigkeitsklauseln im Allgemeinen verboten, es sei denn eine besondere Genehmigung wurde fuer sie erreicht – und die wurde meist nicht gegeben. - J.Z., 6.3.05.)
jz191: (J.Z: Es sei denn Vertragsfreiheit wuerde auch hier eingefuehrt werden, d.h. Freiheit in der Wertmessung. – J.Z., 6.3. 05)
jz192: (J.Z.: Nicht alle Vorgaenge sind leicht oder ueberhaupt rueckgaengig zu machen: Eine ausgedrueckte Tube von Zahnpasta laesst sich nicht leicht wieder fuellen. Und wenn man jemand ueberfahren hat, dann kann man ihn nicht dadurch heilen oder zurueck ins Leben rufen, dass man ihn noch einmal ueberfaehrt, diesmal aber rueckwarts. – J.Z., 6.3.05.)
jz193: (J.Z.: ? Ein schlechter Vergleich. Devalvierungen des oeffentlichen Wertmasses, sind gradweise Zerstoerungen des vorgeschriebenen Wertmasses. Man stelle sich denselben Vorgang fuer andere Masseinheiten vor. – J.Z., 6.3.05.)
jz194: (J.Z.: Die grossen Exportfirmen ueben auch einen Druck aus um sie zu erreichen und beschweren sich ueber jeden Fall des Wechselkurses. – J.Z., 6.3.05.)
jz195: (J.Z.: Der Zwangskurs fuer sein Papiergeld wurde gegen seinen Willen eingefuehrt, nach einer Biographie die ich gelesen habe. – J.Z., 6.3.05.)
jz196: (meist! – J.Z.)
jz197: (J.Z.: Das beendete aber die koeniglichen Vergreifungen oder die von anderen Regierungen nicht. Sie wurden sogar institutionalisiert, schliesslich in Zentralnotenbanken. – J.Z.)
jz198: (J.Z.: In manchen Faellen waren es nur einzelne grosse Firmen, sehr wohl bekannt. – J.Z., 6.3.05.)
jz199: (J.Z.: ? aus dem Neuverkehr gekommen, oder, in die Konsumhaushalte uebergegangen.)
jz200: (J.Z.: Dieser wird bestens durch die Ladengemeinschaften selbst, so weit wie moeglich monetisiert, durch ihr eigenes Marktkursgeld oder Freikursgeld, ohne Zwangsannahme und Zwangswert, in Verkehr setzen koennten. Dies wuerde hauptsaechlich geschehen fuer kurzfristige Kredite an Arbeitgeber, zu Lohn- und Gehaltszahlungen, d.h., indirekt, an ihre baldigen Kunden, und auch zur Bezahlung von Nachbestellungen der Laeden und fuer ihre eigenen anderen Geschaeftsausgaben. Rittershausen nannte solche Gutscheine und Dienstleistungsscheine, wie Geld gestueckelt, privates Geld mit “Ladenfundation”. Es ist aber ueberall fast ganz verboten. Eine Goldeinloesung fuer solche Einkaufsscheine ist offensichtlich ueberfluessig. Aber auch mit ihnen koennten auf einem freien Goldmarkt Gold eingekauft werden, zu ihrem Kurs gegen Gold. Nur die Laeden selbst muessten die Scheine jederzeit zu ihrem nominalen Goldgewichtswert annehmen – vorausgesetzt, dass Ausgeber und Annehmer sich auf dieses Wertmass einigen und einigen duerfen, und ihre Preise auch in Goldgewichtseinheiten angegeben werden. Auch Loehne und Gehaelter. - Jede Einkaufszentrale zeigt wie enorm gross, wenigstens in entwickelten Laendern, im Frieden und nicht unter dem Einfluss von Naturkatastrophen stehend, die Ausgabe und Umlaufsfaehigkeit solcher Noten sein koennte, ganz dem Konsumerbedarf und der Produktionskapazitaet entsprechend und der Leistungsfaehigkeit der Konsumer auf dem freien Arbeitsmarkt. In Australien setzten Woolworth-Laeden allein jaehrlich etwas 25-30 Milliarden A $ um. Die Umlaufszeit, zum oertlichen Pari-Marktkurs wuerde, wahrscheinlich, den moeglichen Umsaetzen bei Vollbeschaeftigung fuer 1- bis 3 Monate entsprechen. Daher die Lohnzahlungsmoeglichkeit etc. durch dieses System belaeuft sich, selbst wenn es nur von Woolworth allein angewandt wuerde, jederzeit schon auf wenigstens ein Zwoelftel bis auf ein Viertel von 25-30 Milliarden. Entsprechend mehr, wenn alle anderen Laeden aehnlich handelten. Noch mehr, wenn man Vollbeschaeftigung voraussetzt, einschliesslich sehr vergroesserter Teilbeschaeftigung z.B. von Frauen und Jugendlichen – und von Millionen von Fluechtlingen und anderen Einwanderern, die dann sehr willkommen geheissen wuerden. – Selbst Strafgefangene koennten dann voll und produktive beschaeftigt werden. - In Australien werden Milliarden “Billions” genannt. – J.Z., 6.3.05.)
jz201: (J.Z.: Aber der Umlauf der Noten dieser Banken war durch die Gesetzgebung sehr beschraenkt! Sonst haetten sie ihr Notenausgabegeschaeft, auf guten Handelswechseln aufbauend und entsprechenden anderen kurzfristigen Forderungen, leicht ueber ganz Deutschland ausdehnen koennen, mit vielen Filialen, auch mir lokalen Notenausgabestellen. – J.Z., 6.3.05.
jz202: (J.Z. oder Verrechnungsscheinen oder Verrechnungskonten usw.)