BERLINER GESELLSCHAFT VON 1952 ZUR BEKAEMPFUNG DER URSACHEN DER ARBEITSLOSIGKEIT

 

16.4.1953.

 

      Den Mitgliedern zur gefaelligen Erwaegung unterbreitet.

 

      Die Diskontierung von Verrechnungswechseln.

 

      Wir wissen aus einer Herrn Kortmann gewordenen Auskunft, dass die Berliner Zentralbank es ablehnt, Verrechnungswechsel zu diskontieren. Das braucht uns aber nicht zu bekuemmern. In ganz Deutschland haben die Banken ohnehin wenig Geld, um Wechsel zu diskontieren. Es war vorauszusehen, dass die Banken von diesem wenigen Geld nicht auch noch einen Teil abzweigen werden, um einen fuer sie bisher neugewesenen Geschaeftszweig zu betreiben. Auch von der Berliner Zentralbank war es vorauszusehen. Gleichwohl gehoert zu einem vollkommenen Funktionieren des Systems der Verrechnungs-Verpflichtungsscheine auch eine Einrichtung, um solche Scheine zu diskontieren. Diese Einrichtungen koennen aber erst geschaffen werden, wenn irgendwie erreicht ist, dass der Par. 3 des westdeutschen Waehrungsgesetzes fuer Berlin nicht gilt, und dass auch die frueher erlassenen Notgeldgesetze in Berlin nicht mehr gelten. Wichtig ist es jedoch, sich schon jetzt ueber die Technik der Diskontierung von Verrechnungsurkunden klar zu werden.

 

      Einen Wechsel oder eine Anweisung diskontieren heisst: die betr. Urkunde gegen typisierte, wie Geld gestueckelte, in Laeden und zu Lohnzahlungen brauchbare Zahlungsmittel umtauschen.

      In alten Zeiten wurden die Urkunden einfach gegen Muenzen umgetauscht. Ein Wechsel ueber 1000 Taler wurde etwa bei der Preussischen Bank nach Abzug des Diskonts gegen 998 Silbertaler umgetauscht. Fabrikanten, die Loehne zu zahlen hatten, beschafften sich haeufig durch Diskontieren von Kundenwechseln die Lohngelder.

 

      Als dann die Notenbanken haeufiger wurden, da bestand deren Geschaeft im Wesentlichen darin, dass sie Wechsel gegen eigne Noten umtauschten. Beispiel: es reichte einer bei der Staedtischen Bank in Breslau einen Wechsel ueber 1000 Taler zum Diskont ein. (Die Staedt. Bank in Breslau durfte Noten ausgeben.) Dann  erhielt er etwa nach Abzug des Diskonts von der Bank 950 Taler in Noten und 48 Taler in Silber. (Kleinere Abschnitte als 5 Talerscheine durften die in Preussen arbeitenden Notenbanken nicht in den Verkehr bringen.)

      Die Ueberlegung der Notenbanken bei diesem Geschaeft war folgende: Der Wechsel ist in ein paar Wochen faellig. Dann wird er dem Wechselschuldner zur Einloesung praesentiert. Bis zur Faelligkeit aber hat der Schuldner seine Waren verkauft. Fuer die Waren hat er entweder Silber eingenommen oder Noten, wahrscheinlich Noten gerade derjenigen Bank, welche den Wechsel diskontiert hat. Ihre eignen Noten muss die Bank wie Bargeld in Zahlung nehmen, auch wenn die Noten im Uebrigen keinen allgemeinen Zwangskurs haben. Die Bank tut das natuerlich auch ohne weiteres. Wenn also die Bank den von ihr diskontierten Wechsel zur Einloesung praesentiert, so wird sie wahrscheinlich fuer den groessten Teil des Wechselbetrages eigne Noten bekommen. Daneben wird sie ein bisschen Silber bekommen.

 

Hier muss eine Bemerkung eingeschaltet werden. Man koennte nach Obigem meinen, dass die Notenbanken die Volkswirtschaft in den Stand gesetzt haetten, zu produzieren, auszutauschen und Arbeiter zu bezahlen, auch wenn kein Metallgeld zirkulierte. Es war nicht der Fall. Die Regierung hatte naemlich - - in bester Absicht - - allen Notenbanken die Verpflichtung auferlegt, zur Einloesung praesentierte Noten sofort gegen Metallgeld umzutauschen. Die Notenbanken mussten daher immer einen grossen Betrag von Metallgeld zu Einloesungszwecken bereithalten, einen Betrag der zu gar keinen andern Zwecken dienen konnte und durfte. Ein einziger Autor, Huebner, wies in seiner Schrift "Die Banken", erschienen vor etwa 100 Jahren, darauf hin, dass es zur Not doch auch ohne die Einloesungspflicht ginge. Huebner blieb unbeachtet, und noch bis 1914 wurde an den Universitaeten die Einloesungspflicht als wesentlich fuer die Werterhaltung von Noten im Verkehr gelehrt. Als es dann i.J. 1914 ploetzlich auch ohne Einloesungspflicht ging, da waren die Professoren ganz platt und stellten allerhand sehr irrige Theorien zur Erklaerung dieses unerwarteten Phaenomens auf. Dass alle Geschaeftsleute die Noten annahmen, einfach um ihre Steuern bezahlen zu koennen - - dieses Licht ging keineswegs allen sofort auf.

 

Die Einloesungspflicht, eigentlich zur Sicherung des Publikums eingefuehrt, wirkte sich in alter Zeit kaum weniger schlimm aus als grosse Naturkatastrophen. Wenn das Volk z.B. einen Krieg erwartete oder gar eine Revolution oder eine Handelskrise, dann gab es einen "run" auf die Notenbanken. Jeder wollte Metallgeld fuer seine Noten haben. Schlangen von Tausenden von Menschen standen vor den Schaltern. Die Notenbanken halfen sich dadurch, dass sie die Auszahlung sehr "sorgfaeltig" durchfuehrten, d.h.: sie zaehlten jeden kleinen Betrag vielmals durch, verwendeten auch Scheidemuenze bis zu dem Betrag, den jeder nehmen musste, und schafften es so, dass nur wenige Personen am Tag abgefertigt wurden. (Die Bank von England verfuhr noch nach 1914 in dieser Weise, wie Keynes in seinem "Tract on monetary reform" mitteilt.)

 

Neue Darlehen wurden nicht ausgegeben. Lohngelder standen nicht zur Verfuegung. Die Fabriken werfen die Arbeiter zu Zehntausenden, ja zu Hunderttausenden aufs Pflaster. Eigne Verrechnungsscheine durften die Fabriken nicht ausgeben. Ausserdem hatten die Arbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Bargeld, und gerade das hatte sich verkrochen. Also: Rausschmiss aller Lohnempfaenger!

      Und weder die Sozialisten noch die AntiSozialisten bemerkten, dass Einloesungspflicht, Notenmonopol und Bestimmungen, wie sie heute im Par 115 der Gewerbeordnung enthalten sind, die Krise bewirkt hatten! Man mochte die "Ueberproduktion" verantwortlich, die "gesunkene Moral der Zeit" und sehr vieles anderes, nur auf die eigentliche Ursache kam man nicht. Es ist sehr lehrreich, die aeltere Literatur, vor allem auch die von den Professoren, den Bankdirektoren, den Grossindustriellen und anderen "Fachleuten" verfasste Literatur ueber Krisen nachzulesen.

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      Unsere Mitglieder haben es sich vorgesetzt, ihre Mitbuerger auf dreierlei hinzuweisen:

 

      1.) auf die Notwendigkeit, Produktion, Absatz, Austausch und jede Art von Zahlung unabhaengig davon zu machen, ob Bargeld (das Wort im populaeren Sinne genommen) umlaeuft oder nicht, leicht zu beschaffen ist oder nicht,

 

      2.) auf die Tatsache, dass die Verrechnung die Moeglichkeit bietet, Produktion, Absatz, Austausch und jede Art von Zahlungsverpflichtung ohne Bargeld durchzufuehren, es sei denn, das Gesetz schreibt die Verwendung von Bargeld vor, oder es verbietet die Anwendung von typisierten, wie Geld gestueckelten Verrechnungsurkunden, (einschliesslich Gutscheinen),

 

3.) auf die Notwendigkeit, die bestehenden, gesetzlichen Hindernisse einer Emanzipation vom Bargeld durch Verrechnung zu beseitigen.

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Die Schaffung einer Moeglichkeit zur Diskontierung von Verrechnungswechseln und andern Verrechnungsurkunden gehoert wesentlich mit zur Emanzipation der Volkswirtschaft vom Bargeld. Auf die Aufgebung derjenigen, gesetzlichen Bestimmungen, welche einer solchen Moeglichkeit zur Zeit im Wege stehen, muss unsere Gesellschaft daher hinwirken.

Es muss hier noch auf einen grossen und ganz grundsaetzlichen Unterschied hingewiesen werden zwischen einer Diskontierung von Verrechnungswechseln durch Verrechnungsbanken (oder die Verrechnungsabteilungen gewoehnlicher Banken nach Beseitigung des Par. 3 des Waehrungsgesetzes) und einer Wechseldiskontierung, so wie sie jetzt ueblich ist.

Wenn heute jemand einen Wechsel diskontiert, so tut er es, um sich  Bargeld zu beschaffen. Andererseits: Die Banken koennen nur in dem Ausmass Wechsel diskontieren, wie sie selbst Bargeld besitzen.

 

Wenn aber nach der Durchfuehrung der von uns geforderten Reformen jemand einen Verrechnungswechsel diskontiert, so tut er es, um ein wegen seines hohen Betrages (sagen wir: 1000 DM) als Lohnzahlungsmittel und als Ladeneinkaufsmittel ungeeignetes Papier umzutauschen gegen eine Anzahl von zu diesen Zwecken geeigneten Papieren, die wie Geld gestueckelt sind.  Man wuerde sagen koennen, die neuen Verrechnungsbanken nehmen in gewisser Beziehung die Tradition der alten Privatnotenbanken auf, wenn nicht die alten Privatnotenbanken im Diskontieren gehemmt gewesen waeren durch die Bestimmung, dass wenigstens ¼  oder 1/3 ihrer umlaufenden Noten durch Metallgeld "gedeckt" sein musste, und sie ausserdem jedem, welcher der Bank ihre eignen Noten praesentierte, die Noten gegen Metallgeld umtauschen mussten. (Eine ganz unsinnige Bestimmung, denn die sehr wohl vorhandene Moeglichkeit war dabei nicht vorgesehen, dass einmal alle umlaufenden Noten zum Umtausch gegen Metall praesentiert wuerden oder doch fast  alle.)

 

Also: Wenn nach Durchfuehrung der notwendigen Gesetzesreform einer einen Verrechnungswechsel etwa bei der "Verrechnungsbank Friedenau" diskontiert, sogen wir: einen ueber 1000 DM, so erhaelt er dafuer vielleicht 500 Verrechnungsscheine zu DM 1, 200 zu DM 2 und 20 zu DM 5, und zahlt dafuer in irgend einem fuer die Verrechnungsbank zur Verwertung geeigneten Zahlungsmittel etwa DM 5.-. Da die Stueckelung hier eine viel kleinere ist als sie frueher bei den Privatnotenbanken ueblich war, so wird bei einer Verrechnungsbank wohl auch ein hoeherer Diskontsatz gefordert werden muessen als ihn frueher die Privatnotenbanken forderten.

Wie wird es nun erreicht, dass die Laeden die Verrechnungsscheine wie Bargeld annehmen? Das soll hier nur an einem Beispiel dargelegt werden. Das Beispiel laesst sich aber leicht verallgemeinern.

Ein Berliner Unternehmen, sogen wir Karstadt, hat von einem Hamburger Grosshaendler fuer 10 000 DM Waren bezogen, Karstadt zahlt mit einem Eigenwechsel  ueber 10 000 DM plus einem Aufschlag fuer Zinsverlust, etwa 200 DM, zusammen 10 200 DM. Der Wechsel ist nach einem Vierteljahr, bzw. vom 90-sten Tage nach dem Ausstellungstage an, bei Karstadt durch Verrechnung einloesbar. Anders ausgedrueckt: Karstadt nimmt dann den Wechsel wie Bargeld als Zahlungsmittel an, wenn ihm jemand etwas abkauft oder Schulden an Karstadt bezahlt. Der Homburger ist aber kein Einkaufskunde von Karstadt; er ist also darauf angewiesen, den Wechsel zu verkaufen. Das ist fuer ihn nicht schwierig, da Hamburg ja eine der groessten Boersen der Welt hat. Nur ganz grosse Betraege wird der Grosshaendler nicht so bequem los wie kleinere. Daher wird er sich von Karstadt von vornherein anstatt des einen Wechsels ueber 10 200 DM vielleicht 10 Wechsel ueber 1000 DM geben lassen und einen ueber 200 DM. Diese kleinen Betraege wird er bequem los. Einer geht vielleicht nach Uruguay an einen Radio-Apparate-Importeur, 2 gehen an einen Textilwarenimporteur nach Alexandria, etc.

      Die Wechsel werden sehr rasch nach Berlin zurueckkehren: wie werden hier als Kaufmittel - - neben andern Zahlungsmitteln - - verwendet werden, bei Siemens, der dafuer Radios liefert, bei Textilgrosshaendlern, die dafuer vielleicht Krawatten liefern.

Siemens und die Textilgrosshaendler bzw. Textilfabrikanten muessen Loehne zahlen. Dazu koennen sie die vereinnahmten Wechsel nicht gebrauchen; sie wenden sich daher an eine Verrechnungsbank. Diese Bank tauscht z.B. einen Verrechnungswechsel von 1000 DM um gegen 500 von der Bank selbst herausgegebene Scheine ueber je DM 1, 200 zu DM 2 und 20 zu DM 5.  Dafuer wird die Bank eine Diskontgebuehr von vielleicht DM 5.- fordern, zahlbar in irgendeinem Zahlungsmittel, mit dem die Bank selbst etwas anfangen kann. (J.Z.: Sie wird einfach den entsprechenden Betrag in ihren eigenen Noten einbehalten und fuer die eigenen Ausgaben verwenden!  25/4/83.)

Ausserdem aber wird die Verrechnungsbank folgendes tun: sie wird denen, welche die Wechsel zum Diskont eingereicht haben, die Verpflichtung auferlegen, zu jeder Zeit die Verrechnungsscheine der Verrechnungsbank wie bares Geld anzunehmen, wenn der betr. Firma  etwas abgekauft und mit den Scheinen bezahlt wird, oder wenn Schulden mit den Scheinen an die Firma gezahlt werden. Ferner wird der eigentliche Wechselschuldner, Karstadt, benachrichtigt, dass die Verrechnungsbank fuer 10 200 DM Wechsel von ihm in Besitz hat und sie nach so und so viel Tagen praesentieren werde. Karstadt koenne sich aber die Zahlung erleichtern, wenn Karstadt Verrechnungsscheine der Bank wie bares Geld in seinem Zahlungsverkehr annaehme. Ein Plakat, an den Karstadt-Kassen ausgehaengt, wird die Sache erleichtern.

      Karstadt wird sich das nicht zweimal sagen lassen. Die Regelung ist in jeder Beziehung zu seinem Vorteil. Karstadt benutzt entweder die taeglich eingehenden Verrechnungsscheine der Bank zu Teilzahlungen auf die demnaechst zu  praesentierenden Wechsel, oder aber Karstadt sammelt die Scheine und loest damit am Verfalltage die Wechsel ein. Hat ausnahmsweise Karstadt nicht genug Verrechnungsscheine vereinnahmt, um alle Wechsel einloesen zu koennen, so kann Karstadt entweder andere Zahlungsmittel verwenden, um die Wechsel einzuloesen oder Karstadt kann auch offen erklaeren: Ich kann nicht einloesen, belastet mich mit Verzugszinsen. Wenn die Verzugszinsen hoch genug sind, so wird Karstadt ja rasch Mittel und Wege finden, um Verrechnungsscheine irgendwo aufzutreiben, schlimmstenfalls durch einen Sonderverkauf, bei dem nur Verrechnungsscheine als Zahlungsmittel angenommen werden. Nebenbei: Teilzahlung auf Wechsel ist im Wechselgesetz ausdruecklich vorgesehen. Der Glaeubiger darf solche Teilzahlungen nicht zurueckweisen.

      Alle Beteiligten haben nunmehr, was sie brauchen, keiner ist mehr dem andern etwas schuldig.

      Der Hamburger Grosshaendler ist zu seinem Geld dadurch gekommen, dass er die Wechsel an der Hamburger Boerse verkauft hat.

Die Kaeufer haben sich in Berlin Ware abgeholt und haben sie mit den Wechseln bezahlt.

Die Haendler, welche die Ware hergegeben haben, die haben die Wechsel diskontiert und haben mit den eingetauschten Verrechnungsscheinen ihre Arbeitnehmer bezahlt, ihre Handwerker, etc.

Die Arbeitnehmer, Handwerker etc. haben die Verrechnungsscheine in irgendwelche Berliner Laeden getragen, darunter auch Karstadt. Karstadt wird diese Scheine noch am gleichen Tage dazu benutzen, um Teilzahlungen auf die Wechsel zu leisten. Wenn Karstadt nicht genuegend Scheine der Friedenauer Verrechnungsbank vereinnahmt, so wird K. andere vereinnahmte Zahlungsmittel an die Friedenauer Bank abfuehren.

Die Verrechnungsbanken Berlins werden untereinander ein Clearing- Verfahren anwenden, wie es frueher die Privatnotenbanken anwendeten. Frueh morgens kommen die Bankvertreter zusammen und tauschen untereinander die Verrechnungsscheine aus, so dass jede Bank ihre eigenen Scheine erhaelt.

Zuletzt, nach einigen (bankueblichen) Umwegen hat die Friedenauer Verrechnungsbank ihre Scheine zurueckerhalten, und Karstadt die Wechsel.

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Wenn es gelingen sollte, unsere Vorschlaege etwa in einer Versammlung von Ladenbesitzern und andern, an Wechseln interessierten Geschaeftsleuten darzulegen, dann waere es nicht unwahrscheinlich, dass einer der Anwesenden so zu uns spricht:

"Ihr Leute, was ihr uns da vorgetragen habt, das ist vielleicht erwaegenswert. Jedenfalls: die Art und Weise, wie die Berliner Banken das Wechseldiskontgeschaeft betreiben, die passt uns schon lange nicht, ueberlegt doch mal, ob sich eure Vorschlaege ueber die Wechseldiskontierung nicht von eurem sonstigen Programm trennen lassen. Vielleicht laesst sich eine Berliner Gesellschaft zur Befoerderung und Verbesserung des Verrechnungswesens gruenden. Mancher wuerde da hinkommen, der Bedenken hat, eure sonstigen Bestrebungen zu unterstuetzen."

 

Sollte eine solche Aufforderung an uns gerichtet werden, so werden wir uns ihr nicht wohl entziehen koennen.

 

Beckerath.

 

 

 

 

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First published in: Ulrich von Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe, Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467 (Mikrofiche), Berrima, Australia, 1983. Pages 2423-2425.