BERLINER GESELLSCHAFT VON 1952
ZUR BEKAEMPFUNG DER URSACHEN DER ARBEITSLOSIGKEIT
16.4.1953.
Den Mitgliedern zur gefaelligen Erwaegung unterbreitet.
Die Diskontierung von Verrechnungswechseln.
Wir wissen aus einer Herrn Kortmann gewordenen Auskunft, dass
die Berliner Zentralbank es ablehnt, Verrechnungswechsel zu diskontieren. Das
braucht uns aber nicht zu bekuemmern. In ganz Deutschland haben die Banken
ohnehin wenig Geld, um Wechsel zu diskontieren. Es war vorauszusehen, dass die
Banken von diesem wenigen Geld nicht auch noch einen Teil abzweigen werden, um
einen fuer sie bisher neugewesenen Geschaeftszweig zu betreiben. Auch von der
Berliner Zentralbank war es vorauszusehen. Gleichwohl gehoert zu einem
vollkommenen Funktionieren des Systems der Verrechnungs-Verpflichtungsscheine
auch eine Einrichtung, um solche Scheine zu diskontieren. Diese Einrichtungen
koennen aber erst geschaffen werden, wenn irgendwie erreicht ist, dass der Par.
3 des westdeutschen Waehrungsgesetzes fuer Berlin nicht gilt, und dass auch die
frueher erlassenen Notgeldgesetze in Berlin nicht mehr gelten. Wichtig ist es
jedoch, sich schon jetzt ueber die Technik der Diskontierung von
Verrechnungsurkunden klar zu werden.
Einen Wechsel oder eine Anweisung diskontieren heisst: die
betr. Urkunde gegen typisierte, wie Geld gestueckelte, in Laeden und zu
Lohnzahlungen brauchbare Zahlungsmittel umtauschen.
In alten Zeiten wurden die Urkunden einfach gegen Muenzen
umgetauscht. Ein Wechsel ueber 1000 Taler wurde etwa bei der Preussischen Bank
nach Abzug des Diskonts gegen 998 Silbertaler umgetauscht. Fabrikanten, die
Loehne zu zahlen hatten, beschafften sich haeufig durch Diskontieren von
Kundenwechseln die Lohngelder.
Als dann die Notenbanken haeufiger wurden, da bestand deren
Geschaeft im Wesentlichen darin, dass sie Wechsel gegen eigne Noten
umtauschten. Beispiel: es reichte einer bei der Staedtischen Bank in Breslau
einen Wechsel ueber 1000 Taler zum Diskont ein. (Die Staedt. Bank in Breslau
durfte Noten ausgeben.) Dann erhielt er
etwa nach Abzug des Diskonts von der Bank 950 Taler in Noten und 48 Taler in
Silber. (Kleinere Abschnitte als 5 Talerscheine durften die in Preussen arbeitenden
Notenbanken nicht in den Verkehr bringen.)
Die Ueberlegung der Notenbanken bei diesem Geschaeft war
folgende: Der Wechsel ist in ein paar Wochen faellig. Dann wird er dem
Wechselschuldner zur Einloesung praesentiert. Bis zur Faelligkeit aber hat der
Schuldner seine Waren verkauft. Fuer die Waren hat er entweder Silber
eingenommen oder Noten, wahrscheinlich Noten gerade derjenigen Bank, welche den
Wechsel diskontiert hat. Ihre eignen Noten muss die Bank wie Bargeld in Zahlung
nehmen, auch wenn die Noten im Uebrigen keinen allgemeinen Zwangskurs haben.
Die Bank tut das natuerlich auch ohne weiteres. Wenn also die Bank den von ihr
diskontierten Wechsel zur Einloesung praesentiert, so wird sie wahrscheinlich
fuer den groessten Teil des Wechselbetrages eigne Noten bekommen. Daneben wird
sie ein bisschen Silber bekommen.
Hier
muss eine Bemerkung eingeschaltet werden. Man koennte nach Obigem meinen, dass
die Notenbanken die Volkswirtschaft in den Stand gesetzt haetten, zu
produzieren, auszutauschen und Arbeiter zu bezahlen, auch wenn kein Metallgeld
zirkulierte. Es war nicht der Fall. Die Regierung hatte naemlich - - in bester
Absicht - - allen Notenbanken die Verpflichtung auferlegt, zur Einloesung praesentierte
Noten sofort gegen Metallgeld umzutauschen. Die Notenbanken mussten daher immer
einen grossen Betrag von Metallgeld zu Einloesungszwecken bereithalten, einen
Betrag der zu gar keinen andern Zwecken dienen konnte und durfte. Ein einziger
Autor, Huebner, wies in seiner Schrift "Die Banken",
erschienen vor etwa 100 Jahren, darauf hin, dass es zur Not doch auch ohne die
Einloesungspflicht ginge. Huebner blieb unbeachtet, und noch bis 1914 wurde an
den Universitaeten die Einloesungspflicht als wesentlich fuer die Werterhaltung
von Noten im Verkehr gelehrt. Als es dann i.J. 1914 ploetzlich auch ohne
Einloesungspflicht ging, da waren die Professoren ganz platt und stellten
allerhand sehr irrige Theorien zur Erklaerung dieses unerwarteten Phaenomens
auf. Dass alle Geschaeftsleute die Noten annahmen, einfach um ihre Steuern
bezahlen zu koennen - - dieses Licht ging keineswegs allen sofort auf.
Die
Einloesungspflicht, eigentlich zur Sicherung des Publikums eingefuehrt, wirkte
sich in alter Zeit kaum weniger schlimm aus als grosse Naturkatastrophen. Wenn
das Volk z.B. einen Krieg erwartete oder gar eine Revolution oder eine
Handelskrise, dann gab es einen "run" auf die Notenbanken. Jeder
wollte Metallgeld fuer seine Noten haben. Schlangen von Tausenden von Menschen
standen vor den Schaltern. Die Notenbanken halfen sich dadurch, dass sie die
Auszahlung sehr "sorgfaeltig" durchfuehrten, d.h.: sie zaehlten jeden
kleinen Betrag vielmals durch, verwendeten auch Scheidemuenze bis zu dem
Betrag, den jeder nehmen musste, und schafften es so, dass nur wenige Personen
am Tag abgefertigt wurden. (Die Bank von England verfuhr noch nach 1914 in
dieser Weise, wie Keynes in seinem "Tract on monetary reform"
mitteilt.)
Neue Darlehen wurden nicht
ausgegeben. Lohngelder standen nicht zur Verfuegung. Die Fabriken werfen die
Arbeiter zu Zehntausenden, ja zu Hunderttausenden aufs Pflaster. Eigne
Verrechnungsscheine durften die Fabriken nicht ausgeben. Ausserdem hatten die
Arbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Bargeld, und gerade das hatte sich
verkrochen. Also: Rausschmiss aller Lohnempfaenger!
Und weder die Sozialisten noch die AntiSozialisten bemerkten,
dass Einloesungspflicht, Notenmonopol und Bestimmungen, wie sie heute im Par
115 der Gewerbeordnung enthalten sind, die Krise bewirkt hatten! Man mochte die
"Ueberproduktion" verantwortlich, die "gesunkene Moral der
Zeit" und sehr vieles anderes, nur auf die eigentliche Ursache kam man
nicht. Es ist sehr lehrreich, die aeltere Literatur, vor allem auch die von den
Professoren, den Bankdirektoren, den Grossindustriellen und anderen
"Fachleuten" verfasste Literatur ueber Krisen nachzulesen.
--------------------------------------------------------------------------------
Unsere Mitglieder haben es sich vorgesetzt, ihre Mitbuerger auf
dreierlei hinzuweisen:
1.) auf die Notwendigkeit, Produktion, Absatz, Austausch und
jede Art von Zahlung unabhaengig davon zu machen, ob Bargeld (das Wort im
populaeren Sinne genommen) umlaeuft oder nicht, leicht zu beschaffen ist oder
nicht,
2.) auf die Tatsache, dass die Verrechnung die Moeglichkeit
bietet, Produktion, Absatz, Austausch und jede Art von Zahlungsverpflichtung
ohne Bargeld durchzufuehren, es sei denn, das Gesetz schreibt die Verwendung
von Bargeld vor, oder es verbietet die Anwendung von typisierten, wie Geld gestueckelten
Verrechnungsurkunden, (einschliesslich Gutscheinen),
3.)
auf die Notwendigkeit, die bestehenden, gesetzlichen Hindernisse einer
Emanzipation vom Bargeld durch Verrechnung zu beseitigen.
-----
Die
Schaffung einer Moeglichkeit zur Diskontierung von Verrechnungswechseln und
andern Verrechnungsurkunden gehoert wesentlich mit zur Emanzipation der
Volkswirtschaft vom Bargeld. Auf die Aufgebung derjenigen, gesetzlichen
Bestimmungen, welche einer solchen Moeglichkeit zur Zeit im Wege stehen, muss
unsere Gesellschaft daher hinwirken.
Es
muss hier noch auf einen grossen und ganz grundsaetzlichen Unterschied
hingewiesen werden zwischen einer Diskontierung von Verrechnungswechseln durch
Verrechnungsbanken (oder die Verrechnungsabteilungen gewoehnlicher Banken nach
Beseitigung des Par. 3 des Waehrungsgesetzes) und einer Wechseldiskontierung,
so wie sie jetzt ueblich ist.
Wenn
heute jemand einen Wechsel diskontiert, so tut er es, um sich Bargeld zu beschaffen. Andererseits: Die
Banken koennen nur in dem Ausmass Wechsel diskontieren, wie sie selbst Bargeld
besitzen.
Wenn aber nach der
Durchfuehrung der von uns geforderten Reformen jemand einen Verrechnungswechsel
diskontiert, so tut er es, um ein wegen seines hohen Betrages (sagen wir: 1000
DM) als Lohnzahlungsmittel und als Ladeneinkaufsmittel ungeeignetes Papier
umzutauschen gegen eine Anzahl von zu diesen Zwecken geeigneten Papieren, die
wie Geld gestueckelt sind. Man wuerde
sagen koennen, die neuen Verrechnungsbanken nehmen in gewisser Beziehung die
Tradition der alten Privatnotenbanken auf, wenn nicht die alten
Privatnotenbanken im Diskontieren gehemmt gewesen waeren durch die Bestimmung,
dass wenigstens ¼ oder 1/3 ihrer
umlaufenden Noten durch Metallgeld "gedeckt" sein musste, und sie
ausserdem jedem, welcher der Bank ihre eignen Noten praesentierte, die Noten
gegen Metallgeld umtauschen mussten. (Eine ganz unsinnige Bestimmung, denn die
sehr wohl vorhandene Moeglichkeit war dabei nicht vorgesehen, dass einmal alle
umlaufenden Noten zum Umtausch gegen Metall praesentiert wuerden oder doch fast alle.)
Also:
Wenn nach Durchfuehrung der notwendigen Gesetzesreform einer einen
Verrechnungswechsel etwa bei der "Verrechnungsbank Friedenau"
diskontiert, sogen wir: einen ueber 1000 DM, so erhaelt er dafuer vielleicht
500 Verrechnungsscheine zu DM 1, 200 zu DM 2 und 20 zu DM 5, und zahlt dafuer
in irgend einem fuer die Verrechnungsbank zur Verwertung geeigneten
Zahlungsmittel etwa DM 5.-. Da die Stueckelung hier eine viel kleinere ist als
sie frueher bei den Privatnotenbanken ueblich war, so wird bei einer
Verrechnungsbank wohl auch ein hoeherer Diskontsatz gefordert werden muessen
als ihn frueher die Privatnotenbanken forderten.
Wie
wird es nun erreicht, dass die Laeden die Verrechnungsscheine wie Bargeld
annehmen? Das soll hier nur an einem Beispiel dargelegt werden. Das
Beispiel laesst sich aber leicht verallgemeinern.
Ein
Berliner Unternehmen, sogen wir Karstadt, hat von einem Hamburger Grosshaendler
fuer 10 000 DM Waren bezogen, Karstadt zahlt mit einem Eigenwechsel ueber 10 000 DM plus einem Aufschlag fuer
Zinsverlust, etwa 200 DM, zusammen 10 200 DM. Der Wechsel ist nach einem
Vierteljahr, bzw. vom 90-sten Tage nach dem Ausstellungstage an, bei Karstadt
durch Verrechnung einloesbar. Anders ausgedrueckt: Karstadt nimmt dann den
Wechsel wie Bargeld als Zahlungsmittel an, wenn ihm jemand etwas abkauft oder
Schulden an Karstadt bezahlt. Der Homburger ist aber kein Einkaufskunde von
Karstadt; er ist also darauf angewiesen, den Wechsel zu verkaufen. Das ist fuer
ihn nicht schwierig, da Hamburg ja eine der groessten Boersen der Welt hat. Nur
ganz grosse Betraege wird der Grosshaendler nicht so bequem los wie
kleinere. Daher wird er sich von Karstadt von vornherein anstatt des einen
Wechsels ueber 10 200 DM vielleicht 10 Wechsel ueber 1000 DM geben lassen und
einen ueber 200 DM. Diese kleinen Betraege wird er bequem los. Einer geht
vielleicht nach Uruguay an einen Radio-Apparate-Importeur, 2 gehen an einen
Textilwarenimporteur nach Alexandria, etc.
Die Wechsel werden sehr rasch nach Berlin zurueckkehren: wie
werden hier als Kaufmittel - - neben andern Zahlungsmitteln - - verwendet
werden, bei Siemens, der dafuer Radios liefert, bei Textilgrosshaendlern, die
dafuer vielleicht Krawatten liefern.
Siemens
und die Textilgrosshaendler bzw. Textilfabrikanten muessen Loehne zahlen. Dazu
koennen sie die vereinnahmten Wechsel nicht gebrauchen; sie wenden sich daher
an eine Verrechnungsbank. Diese Bank tauscht z.B. einen Verrechnungswechsel von
1000 DM um gegen 500 von der Bank selbst herausgegebene Scheine ueber je DM 1,
200 zu DM 2 und 20 zu DM 5. Dafuer wird
die Bank eine Diskontgebuehr von vielleicht DM 5.- fordern, zahlbar in
irgendeinem Zahlungsmittel, mit dem die Bank selbst etwas anfangen kann. (J.Z.:
Sie wird einfach den entsprechenden Betrag in ihren eigenen Noten einbehalten
und fuer die eigenen Ausgaben verwenden!
25/4/83.)
Ausserdem
aber wird die Verrechnungsbank folgendes tun: sie wird denen, welche die
Wechsel zum Diskont eingereicht haben, die Verpflichtung auferlegen, zu jeder
Zeit die Verrechnungsscheine der Verrechnungsbank wie bares Geld anzunehmen,
wenn der betr. Firma etwas abgekauft und
mit den Scheinen bezahlt wird, oder wenn Schulden mit den Scheinen an die Firma
gezahlt werden. Ferner wird der eigentliche Wechselschuldner, Karstadt,
benachrichtigt, dass die Verrechnungsbank fuer 10 200 DM Wechsel von ihm in
Besitz hat und sie nach so und so viel Tagen praesentieren werde. Karstadt
koenne sich aber die Zahlung erleichtern, wenn Karstadt Verrechnungsscheine der
Bank wie bares Geld in seinem Zahlungsverkehr annaehme. Ein Plakat, an den
Karstadt-Kassen ausgehaengt, wird die Sache erleichtern.
Karstadt wird sich das nicht zweimal sagen lassen. Die Regelung
ist in jeder Beziehung zu seinem Vorteil. Karstadt benutzt entweder die
taeglich eingehenden Verrechnungsscheine der Bank zu Teilzahlungen auf die
demnaechst zu praesentierenden Wechsel,
oder aber Karstadt sammelt die Scheine und loest damit am Verfalltage die
Wechsel ein. Hat ausnahmsweise Karstadt nicht genug Verrechnungsscheine
vereinnahmt, um alle Wechsel einloesen zu koennen, so kann Karstadt entweder
andere Zahlungsmittel verwenden, um die Wechsel einzuloesen oder Karstadt kann
auch offen erklaeren: Ich kann nicht einloesen, belastet mich mit Verzugszinsen.
Wenn die Verzugszinsen hoch genug sind, so wird Karstadt ja rasch Mittel und
Wege finden, um Verrechnungsscheine irgendwo aufzutreiben, schlimmstenfalls
durch einen Sonderverkauf, bei dem nur Verrechnungsscheine als Zahlungsmittel
angenommen werden. Nebenbei: Teilzahlung auf Wechsel ist im Wechselgesetz
ausdruecklich vorgesehen. Der Glaeubiger darf solche Teilzahlungen nicht
zurueckweisen.
Alle Beteiligten haben nunmehr, was sie brauchen, keiner ist
mehr dem andern etwas schuldig.
Der Hamburger Grosshaendler ist zu seinem Geld dadurch
gekommen, dass er die Wechsel an der Hamburger Boerse verkauft hat.
Die
Kaeufer haben sich in Berlin Ware abgeholt und haben sie mit den Wechseln
bezahlt.
Die
Haendler, welche die Ware hergegeben haben, die haben die Wechsel diskontiert
und haben mit den eingetauschten Verrechnungsscheinen ihre Arbeitnehmer
bezahlt, ihre Handwerker, etc.
Die
Arbeitnehmer, Handwerker etc. haben die Verrechnungsscheine in irgendwelche
Berliner Laeden getragen, darunter auch Karstadt. Karstadt wird diese Scheine
noch am gleichen Tage dazu benutzen, um Teilzahlungen auf die Wechsel zu
leisten. Wenn Karstadt nicht genuegend Scheine der Friedenauer Verrechnungsbank
vereinnahmt, so wird K. andere vereinnahmte Zahlungsmittel an die Friedenauer
Bank abfuehren.
Die
Verrechnungsbanken Berlins werden untereinander ein Clearing- Verfahren
anwenden, wie es frueher die Privatnotenbanken anwendeten. Frueh morgens kommen
die Bankvertreter zusammen und tauschen untereinander die Verrechnungsscheine
aus, so dass jede Bank ihre eigenen Scheine erhaelt.
Zuletzt,
nach einigen (bankueblichen) Umwegen hat die Friedenauer Verrechnungsbank ihre
Scheine zurueckerhalten, und Karstadt die Wechsel.
-----
Wenn es
gelingen sollte, unsere Vorschlaege etwa in einer Versammlung von
Ladenbesitzern und andern, an Wechseln interessierten Geschaeftsleuten
darzulegen, dann waere es nicht unwahrscheinlich, dass einer der Anwesenden so
zu uns spricht:
"Ihr
Leute, was ihr uns da vorgetragen habt, das ist vielleicht erwaegenswert.
Jedenfalls: die Art und Weise, wie die Berliner Banken das
Wechseldiskontgeschaeft betreiben, die passt uns schon lange nicht, ueberlegt
doch mal, ob sich eure Vorschlaege ueber die Wechseldiskontierung nicht von
eurem sonstigen Programm trennen lassen. Vielleicht laesst sich eine Berliner
Gesellschaft zur Befoerderung und Verbesserung des Verrechnungswesens gruenden.
Mancher wuerde da hinkommen, der Bedenken hat, eure sonstigen Bestrebungen zu unterstuetzen."
Sollte eine
solche Aufforderung an uns gerichtet werden, so werden wir uns ihr nicht wohl
entziehen koennen.
Beckerath.
---------------
First published in: Ulrich von
Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe,
Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467 (Mikrofiche), Berrima,
Australia, 1983. Pages 2423-2425.