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wie die taeglich stattfindenden Veraenderungen
in der Praxis zu beruecksichtigen sind.
4.) Ich werde meine Mitbuerger darauf hinweisen, dass bei Waehrungsfreiheit
ein Geldamt (im Sinne einer Behoerde, die Vorschriften ueber monetaere Angelegenheiten erlaesst)
keinen Platz hat, und dass jeder Versuch, eines einzurichten, ein Angriff auf
die monetaeren Grundrechte der Buerger ist.
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Ich moechte Sie noch auf einen sehr
wichtigen, bisher unbeachtet gebliebenen Umstand aufmerksam machen. Alle
Geldreformer haben das Gold verwechselt mit dem Rechtsanspruch der Glaeubiger (Hauswirte, Handwerker, Lohnenpf
aenger, Hypothekenglaeubiger,
etc.) auf Goldmuenzen. Beseitigt man den
Rechtsanspruch, m.a.W.: nehmen die Gerichte keine
Klage mehr an, die auf Zahlung von Goldmuenzen
gerichtet ist, so sind alle Missstaende beseitigt,
die man bisher dem Golde selbst zugeschrieben hat. Diese Missstaende
liegen also im Gebiete des Zivilrechtes und nicht der Waehrung.
Mit
bestem Gruss
gez.
U.v.Beckerath.
(aus Brief an Humbert, 17.4.56,
u.a. ueber Waehrungsfreiheit)
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First published
in: Ulrich von Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit;
Gesammelte Briefe, Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467
(Mikrofiche), Berrima, Australia,
1983. Page 2063.