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wie die taeglich stattfindenden Veraenderungen in der Praxis zu beruecksichtigen sind.

 

4.) Ich werde meine Mitbuerger darauf hinweisen, dass bei Waehrungsfreiheit ein Geldamt (im Sinne einer Behoerde, die Vorschriften ueber monetaere Angelegenheiten erlaesst) keinen Platz hat, und dass jeder Versuch, eines einzurichten, ein Angriff auf die monetaeren Grundrechte der Buerger ist.

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      Ich moechte Sie noch auf einen sehr wichtigen, bisher unbeachtet gebliebenen Umstand aufmerksam machen. Alle Geldreformer haben das Gold verwechselt mit dem Rechtsanspruch der Glaeubiger (Hauswirte, Handwerker, Lohnenpf aenger, Hypothekenglaeubiger, etc.) auf Goldmuenzen. Beseitigt man den Rechtsanspruch, m.a.W.: nehmen die Gerichte keine Klage mehr an, die auf Zahlung von Goldmuenzen gerichtet ist, so sind alle Missstaende beseitigt, die man bisher dem Golde selbst zugeschrieben hat. Diese Missstaende liegen also im Gebiete des Zivilrechtes und nicht der Waehrung.

 

Mit bestem Gruss

gez. U.v.Beckerath.

 

(aus Brief an Humbert, 17.4.56, u.a. ueber Waehrungsfreiheit)

 

 

 

 

 

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First published in: Ulrich von Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe, Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467 (Mikrofiche), Berrima, Australia, 1983. Page 2063.