Prof. Heinrich Rittershausen

1898-1984

 

 

 

 

 

GELDTHEORIE

Version V, 1951, 1952

ein unvollständiges Manuskript.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rekonstruiert von John Zube, so weit es ihm möglich war, aus der zweitletzten Version, da die letzte ihm nicht vorlag. Mit Beilagen aus seinen dazugehörigen älteren Papieren und Anmerkungen von John Zube. Diese letzteren sind alle gekennzeichnet mit jz (Anhang II). (jz1)

 


 

 

 

Vorbemerkung

 

 

 

Als ich in den achziger Jahren Rittershausen endlich besuchen konnte, hatte ich Gelegenheit viel aus seiner Bibliothek und von seinen Aufsaetzen und Manuskripten zu photokopieren. Prof. Rittershausen versuchte immer seine Freiheitsideen so viel wie es ihm moeglich war zu verbreiten, im Deutschen und in anderen Sprachen. Rittershausen gab mir zu verstehen, dass er die weitere Veroeffentlichung und Uebersetzung seiner Schriften gern sehen wuerde - auch ohne Bezahlung an ihn. Viele seiner Ideen sind auch fuer unsere Zeit noch von grosser Bedeutung. Unter meinen Kopien befanden sich mehrere Entwuerfe, Fassungen 1-5 und Notizen und Materialien zu einem Manuskript: “Geldtheorie”, aus den Jahren 1930 bis 1952.

Von der letzten Fassung lag eine Reinschrift von etwa 80 Seiten vor. Die kopierte ich ebenfalls und habe sie damals gelesen und war sehr beeindruckt. Aber leider ging mir meine Kopie davon verloren. Die letzte Version liegt unter 20 Meter Regalmaterial: Manuskripte und Papiere, noch nicht katalogisiert, im Archiv der Universitaet Koeln.

So blieb mir gegenwaertig nichts anderes uebrig als zu versuchen diese Fassung zu rekonstruieren. Aber auch in der Mappe der 5. Fassung fehlen z.B. die Seiten 40-51 und viele Notizen sind nur handschriftlich in schlechten Kopien und manchmal fuer mich unleserlich vorhanden. Und wo sie zu plazieren sind steht oft auch nicht fest. Die Gliederung und Seiten-Nummerierung wurde x mal von ihm geaendert. Dadurch ist mein Rekonstruktionsversuch nicht leicht gemacht.

Einige fruehere Notizen, handschriftlich, in meinen Photokopien, oft nur grau auf grau wiedergegeben, fuege ich hier zu. Ich kann leider nicht garantieren, dass ich seine Handschrift, oft mit Abkuerzungen, immer richtig entziffert habe.

Rittershausen zog so oft um, dass ihm wahrscheinlich auch einige Schriften verloren gingen.

Nachdem die Reinschrift fertig war kuemmerten sich Rittershausen und sein Helfer wahrscheinlich nicht darum, Ordnung in die vorangegangenen Fassungen zu bringen. Sie koennten sogar einiges davon weggeworfen haben.

Nach meinem unverlaesslichen Gedaechtnis wurde die Verrechnung als Grundlage aller Zahlungsmittel und Zahlungsmethoden in der Reinschrift noch mehr als in der hier vorliegenden Fassung hervorgehoben.

 

Man beachte auch die 1954, 1956 und 1972 von Ri. hinzugefuegten Notizen, die ich im Anhang zum rekonstruierten Manuskript wiedergebe. Seine Meinung ueber die Geldtheorie hatte sich vorher und spaeter immer wieder etwas geaendert.

 

John Zube, 11.3.05. jzube@acenet.com.au  P.O. Box 52, Berrima, NSW, 2577, Australia. Tel.: 02 48 771 436.

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Die erste Rekonstruktion wurde um um viele hinzugefügte Notizen, Vorlesungsagendas und einzelne Stichpunkte auf den zusammenhängenden Original-Kerntext gekürzt, um dieses bahnbrechende Werk – wenn auch nur als Manuskript – in einer möglichst übersichtlichen Form klar und verständlich darzsutellen.

 

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Vorbemerkung   2

GLIEDERUNG (zeigt Schreibmaschinenseiten und fehlende Seiten des Manuskriptes) 5

Definitionen   7

Einleitung   7

Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes. 8

§ 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung. 8

§ 2. Die Preisausdrucksfunktion. 17

§ 3. Die Hortungsfunktion. 22

I.  Die Liquidität. 22

a)    Die primitive Liquidität. 22

b)    Die Baissier-Liquidität. 23

II. Die Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.). 24

a)    Wesen  24

b)    Die Preisbildung der Sicherheitsgüter: Die Nachfrage  26

c)    Abnahme der "Geldmenge" bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation. 26

d)    Die Preisbildung und Sicherheitsgüter: Das Angebot. 27

e)    Das verdrängte Sicherheitsbedürfnis. 28

f)    Das Ende der Konsum-Hortungsentscheidung. 29

g)    Volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung des Sicherheitstriebes. 31

§ 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander. 33

Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten. 35

Die Arten (Erscheinungsformen) des Geldes. 35

1. Hochwertige Liquidität  35

2. Liquidität geringeren Grades  35

§ 5. Das Selbstwertgeld. 37

       Der Geldstoff. 40

§ 6. Einlösungsgeld. 42

§7.  Festkursgeld. 43

§ 8.  Marktkursgeld. 47

§ 9.  Verrechnung. 53

Neu einfügen:   9.6.51. 54

Kapitel 3: Das Verhältnis des Geldes zum Staat, zur Zahlungsgemeinschaft und ihren einzelnen Mitgliedern   57

§ 10.  Zwei entgegengesetzte Staatslehren. 57

§ 11.  Beurteilung der Geldarten vom Staat aus. 60

§ 12.  Der allgemeine Annahmezwang. 63

§ 13.  Allgemeine Annahme und allgemeine Aufrechnung. 65

§ 14.  Die Zahlgemeinschaften. 68

Geldtheorie  IV,  1944  69

Hortungsfunktion (Die Währungen.) 69

Währungsänderungen. 71

Das Motiv der Währungsänderung. (S. 5-6) 73

Die Regelung der Geldmenge. 74

Marktkurs und Kassenkurs, Agio und Disagio des Marktkursgeldes  78

Ist der Übergang vom Festkurs zum Marktkurs inmitten einer Finanzkrise möglich?  82

Undatierte Anlage zu “Geldtheorie”, 5. Fassung, handschriftlich: Geldschöpfungsproblem    85

Geldtheorie: existiert nicht!   24.4.54  86

Theorie der Zahlung oder die Nichtexistenz der Geldtheorie   87

Neuformulierung m. Geldtheorie, nach Durchdenkung des Euro-Marktes  09.03.1972  88

Aus der Mappe Geldtheorie  V. Fassung: Anhang: Die Zukunft der öffentlichen Schuld   91

ANHANG: 94

GELD, KREDIT UND WÄHRUNG. Sommersemester 1935 Univ. Ffm    94

Der Währungsbegriff. 96

Theorie des Schwundgeldes: 96

Vorteile der Goldwährung: 97

Die Silberwährung. 98

Indexwährung   98

Goldkernwährung   98

Die Index-Währung   99

Zahlungsmittel. 101

Die Banknote. 101

Degenerationserscheinungen. 103

Die Rechtsnatur der Banknote. 103

Der internationale Zahlungsverkehr. 106

Die Zahlungsbilanz. 107

Die Notenbanken. 108

       Die Organisation der Reichsbank. 108

       Der Goldautomatismus  110

 

 


 

 

 

 

GLIEDERUNG

 

 (J.Z.: Die folgende Gliederung war ursprünglich mit Schreibmaschine geschrieben enthält aber viele handschriftliche Zusätze. Der erste davon folgt. – J.Z.) : “Rittershausen Manuskript 1951/52.”

 

 

 

WÄHRUNG UND AUFRECHNUNG

 

Eine Geld- und Banktheorie der Funktionen, der Einheiten, der Spielregeln und Verhaltungsweisen.

 

 

Inhalt:

Seite (des Original-

Manuskriptes - Schreibmaschine)

 

Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes ………………………………………………………                                       1

 

      § 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung ……………………………………………………                                 1

      § 2. Die Preisausdrucksfunktion ……………………………………………………………………..             4

      § 3. Die Hortungsfunktion + I a, b  II a-f  (Titles still to be listed. – J.Z.) …………………………...                                                                       21

      § 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander ……………………………………..                                                          38

Da dieser Par. mit S. 39 endet gibt es nach dieser Gliederung keine Seiten 40-51 für diese Fassung des Manuskriptes! – Das paßt auch zu meiner Erinnerung von nur 80 S. in der  Photokopie der Reinschrift, die mir verloren gegangen ist. - J.Z., 24.2.05.

 

Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten. …………………………………………………………                                52

 

      § 5. Das Selbstwertgeld ………………………………………………………………………                       54

      § 6. Das Einlösungsgeld ………………………………………………………………………                       60

      § 7. Das Festkursgeld ………………………………………………………………………              61

      § 8. Das Marktkursgeld ………………………………………………………………………                       66

      § 9. Die Verrechnung ………………………………………………………………………               75

 

Kapitel 3: Zwei entgegengesetzte Staatslehren ………………………………………………………                                      78

 

      § 10: Zwei entgegengesetzte Staatslehren ……………………………………………………                               78

(Keine separate Überschrift. Die ursprüngliche, im Text, war:

                              Das Verhältnis des Geldes zum  Staat. Diese war aber von Ri. ausgestrichen! – J.Z.)

      § 11. Die Beurteilung der Geldarten vom Staat aus. …………………………………………………..                                          83

      § 12. Der allgemeine Annahmezwang …………………………………………………………………                             87

      § 13. Allgemeine Annahme u. allg. Aufrechnung ……………………………………………………..                                91

      § 14. Die Zahlungsgemeinschaften ……………………………………………………………………                  94

 

(Ende des Diktats! – J.Z.)

 

Kapitel 4: Die Spielregeln:

                 Die Banken: Zahlungsorganisatoren, Händler in Liquidität und Sicherheit.

 

      § 11. (In getippter Gliederung, jetzt logisch: § 15 ff. – J.Z.) Die schottische Goldschmiede- u. Girobank.

      § 12. Die staatlichen und privaten Kassen als Banken.

      § 13. Der Außenhandel, als Emittent und Rezipient von Geld.

      § 13a. Die Theorie der Effekte.

      § 14. Das zweiseitig vollkommene Marktmodell.

      § 15. (?) Die Coups und Verfälschungen.  (Von Ri. handschriftlich zugefügt aber ohne §-Angabe.

               Das könnte auch sein neuer Titel für Kap. 5 sein! – J.Z.)

 

Kapitel 5: Geschichtliches. Essay.

 

Kapitel 6: Kapitel 7: Auseinandersetzung mit anderen Lehren.

 

 

Hrdv

 


 

Definitionen

 

Geld ist Aufrechnung, es kann in skontrierbaren Forderungen oder Verbriefungen von solchen erscheinen.

 

Währung ist das Preisausdrucksmittel, das aufdrängbar ist oder von den Mitgliedern der Zahlgemeinschaft aus Selbst­interesse genommen und als Hortungsmittel geschätzt  wird.

 

 

Einleitung

 

            Neuerdings sind international Bestrebungen vorhanden, eine eigene Geldtheorie als Forschungsgebiet aufzugeben und diese Lehre in die allgemeine ökonomische Theorie einzubauen. Dabei kann es sich offenbar nur darum handeln, eine einzige Lehre, etwa die Theorie der expansiven und kontraktiven Effekte, passend nur für den Sonder­fall des Festkursgeldes, wie es hier benannt werden soll, zu behandeln. (jz2) Alle andern historisch und gegenwärtig so wichtigen Probleme würden dabei unter den Tisch fallen und der Forschung entzogen z.B. die eigenartigen Agio-Erscheinungen an den Münzmärkten, die wechselnde Goldpreisentwicklung an den freien oder halbfreien Märkten, die Hungersnot Indiens infolge Lieferstreiks der indischen Landwirte, die Maria-Theresienthaler als orientalische Münze der Gegenwart, die vielfältigen Disagiörscheinungen der meisten Währungen der Gegenwart, die Frage der Kreditrestriktionen usw. Diesem Vorschlag kann daher nicht zugestimmt werden.

 

            Im übrigen muß zugegeben werden, daß sich die Geldtheorie der Welt in einem beklagenswerten Zustande befindet. Die Beschränkung der Gelddefinition auf körperliche Gegenstände, die Nicht-Berücksichtigung des Giralgeldes, die bisherige Unlösbarkeit des Probleme Geld­menge und Umlaufsgeschwindigkeit, um nur einige Fragen zu nennen, hat ihre Leistungen sehr entwertet und ihr eine überscharfe Kritik zuge­wandt. Hatte die Geldtheorie zur Zeit Knapps eine Art Höhepunkt ihrer Entwicklung erreicht, so ist doch Knapp mit der von ihm angerichteten Begriffsverwirrung selbst einer der Urheber des Niedergangs geworden. Er behandelt private Gelderscheinungen, wie die private Banknote, unter dem Rubrum der "Staatlichen Theorie" und stellt damit seine wertvollsten Forschungsergebnisse selbst in den Schatten. Es gilt, seine wertvollen Leistungen sorgfältig zu erhalten.

            Nötig ist vor allem, nachzuweisen, daß hinter dem Geld die zentrale Erscheinung steckt, die sich mengenmäßig nicht erfassen läßt, sondern, um ein Gleichnis zu gebrauchen, dem elektrischen Strom oder einem juristischen Denkvorgang entspricht. Die mengenmäßigen und; körperlichen Ausgestaltungen dieses Verrechnungsprinzipes in den heutigen historischen Geldmünzen, Geldscheinen, Noten usw. werden genau zu beachten, aber nur bedingt und indirekt als körperlich zu betrachten sein. Vom Übertragungsvorgang völlig getrennt zu halten wird der Gesichtspunkt der Währung oder der Werteinheit sein, in deren Nachbarschaft die Thesaurierung liegt.

Abseits von beiden werden die Kurserscheinungen des Geldes und daneben Emission und Rückstrom einen großen Raum in unseren Betrachtungen einnehmen.

 

            Wesentliche Teile meiner Theorie habe ich schon vor 20 Jahren veröffentlicht. Die Jahre nach 1933 verschlossen mir den Mund und zwangen mich, mich auf Preistheorie und Finanzwissenschaft umzustellen. Jedoch habe ich in der Zwischenzeit immer den Eindruck gehabt, daß meine auf großer bankpraktischer Erfahrung als Prokurist und intensiver theoretischer Forschungen beruhenden Erkenntnisse der Öffentlichkeit auch dann nicht vorenthalten werden sollten, wenn sie nochmals zu früh erscheinen, da diese Gedanken vielleicht später Wichtigkeit erlangen können. (jz3)

 

            Meinem Freunde Ulrich von Beckerath-Berlin sowie Mr. Henry Meulen - London habe ich dabei viel zu danken.

                                                                                                Rittershausen


 

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Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes.

 

§ 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung.

 

            Man pflegt davon auszugehen,  daß eine bestimmte einheitliche Geldmenge der Warenmenge "gegenübersteht", und man pflegt diese Vorstellung durch die Begriffe der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und des Umsatzvolumens auf der Warenseite zu verfeinern. Diese Vorstellung der Geldmenge hat man offenbar der historisch-soziologischen Gestalt des Geldes in Form von Münzen und Noten, deren Menge meßbar war, ent­nommen. Historisch-soziologische Feststellungen vermögen aber nichts Sicheres über die Theorie auszusagen. Das Geld- und Bankwesen hat in­zwischen eine ganz andere Entwicklung genommen.

 

            Wir wollen hier nicht davon sprechen, daß Geld und Verrechnung unternehmungsweise und artenmäßig eine reiche Gliederung aufweisen, sodaß die Annahme einer einheitlichen Geldmenge auf die Verwendung eines zu arm ausgestatteten theoretischen Instrumentariums hinausläuft. Hier soll zunächst von der quantitativen Betrachtungsweise gesprochen werden.

 

            Neue Erscheinungen sind da, die mit dieser Vorstellung nicht zu vereinbaren sind. Die Erscheinung des Giralgeldes gilt es zu verarbeiten, ohne daß dabei der bedeutende Wahrheitsgehalt der älteren Geldtheorie über Bord geworfen werden darf. Die Vorstellung des Guthabengeldes, mit der man der neueren Entwicklung Rechnung tragen wollte, wohnt immer noch ein Rest Stofflichkeit und Teilnahme am Begriff der Hortung bei, indem in den Guthaben Vermögen angelegt ist. Nicht mehr zu bewältigen ist aber für die quantitative Geldvorstellung der tägliche Vorgang der Skontration, bei der gegenseitige Forderungen einfach aufgerechnet, d.h. annulliert oder subtrahiert werden, und die rückläufige Überweisung, bei der nicht eine Forderung vom Schuldner zum Gläubiger, sondern eine Schuld, also etwas negatives, vom Gläubiger zum Schuldner "hinbewegt" wird. (jz4)

 

            Man kann überhaupt den gesamten Zahlungsverkehr eines Landes in der Weise sich vorstellen, daß man die gesamte Bevölkerung in zwei Gruppen teilt: die Gläubiger und die Schuldner, entsprechend der Zweiseitigkeit aller Schuldverhältnisse. Da fast jeder sowohl Gläubiger als auch Schuldner ist, wird fast jeder einen Bevollmächtigten auch in die andere Gruppe entsenden müssen. In jeder Gruppe werden also gegenüber der anderen Gruppe Forderungen und Schulden vertreten werden, und beide Gruppen werden genau den gleichen Betrag gegeneinan­der vertreten. Da nur fällige Forderungen in Frage kommen, kann man nun durch einfache Erklärung nach § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Aufrechnung) sämtliche Forderungen und Schulden mit einem Male zum

 

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Erlöschen bringen. (1)  Die Geldmenge wäre dann null, die Stückzahlen wären gänzlich verdrängt. "Dann wäre das Geld abgeschafft, denn  Girozahlung verwendet ja kein Geld!”, so führt G.F. Knapp (3) fort, der dieselbe Frage aufwirft. Er sagt weiter: "Aber man beunruhige sich nicht. Das Geld wäre freilich abgeschafft, was aber bliebe, wäre die Zahlung. Nicht  am Gelde hängt unsere wirtschaftliche Verfassung,

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1)             Bürgerliches Gesetzbuch:

Aufrechnung

 

§ 387

Schulden zwei Personen einander Leistungen,  die ihrem. Gegenstände nach gleichartig sind,   so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des andern  Teiles aufrechnen,  sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

§ 388

Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird

§ 389

Die Aufrechnung bewirkt, daß die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenüber getreten sind. …….

§ 391

Die Aufrechnung wird nicht  dadurch ausgeschlossen,  daß für die Forderungen verschiedene Leistungs- oder Ablieferungsorte bestehen. ………

§ 395

Gegen eine Forderung des Reiches oder eines Bundesstaates sowie gegen eine Forderung einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbandes ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. (jz5)

In ausländischen Gesetzbüchern dieselben Bestimmungen. (Paragraphen in Klammer):

Belgien (1289-1299), Bolivien (1297-1309), Brasilien (1009-1024), Chile (1655-1664), China (334-342), Columbien (1714-1723), Costa Rica (8o6-8l3), Frankreich (1289-1299), Guatemala (2326-2336), Honduras(1473-1480), Italien (1285-1295), Japan (505-512), Litauen, Lettland und Estland (Privatrecht  3545-3564), Mexiko (2185-2188), Niederlande (146l-147l), Osterreich (1438-1442), Panama (108l-1088), Peru (2252-2263), Portugal (765-777), Rumänien(1143-53), Rußland (129 b), San Salvador (1525-1534; Schweiz (120-126), Spanien (1195-1202), Uruguay (1497-1514), Venezuela (1353-1363). In England und den USA gibt es nur das "Set-Off" und das “Clearing”. (jz6)

 

 

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die wir so gerne als Geldwirtschaft bezeichnen; sie scheint nur daran zu hängen, weil wir die Zahlungen fast immer durch Übergabe von Geld vollziehen. Das aber ist nur ein besonderer Fall. Das wesentliche ist die auf Werteinheit lautende Verpflichtung (1): Diese aber würde mit der Abschaffung des Geldes nicht mitabgeschafft,  sondern beibehalten und giromäßig behandelt werden." (3)

 

            Knapp erklärt also mit Recht, daß sich durch den Übergang der Geldmenge nach Null (und der Umlaufsgeschwindigkeit auf unendlich) nicht die geringsten Störungen des Wirtschafslebens ergeben würden. Eine Teilmasse der Bevölkerung mit besonders reicher und schneller, massenhafter Entstehung von Forderungen und Schulden, nämlich die Besucher der Effektenbörsen, kennen schon seit Generationen in der sog. Ultimo-Liquidation ähnliche Veranstaltungen. (jz7) Diese haben selbstverständlich gar keinen nachteiligen Einfluß auf das Wirtschaftsleben; sie sind vielmehr wegen ihrer vorteilhaften Wirkung auf die Wirtschaft erst geschaffen worden. Sie werden vielleicht eines Tages in ihrer Vorbildlichkeit erkannt und auf das gesamte Wirtschafsleben übertragen werden können, wenn sie nicht schon eingeführt wor­den sind. Eine Störung des Wirtschaftslebens findet deswegen nicht statt, weil die erste Funktion des Geldes die Solution, also die Auflösung vorher entstandener fälliger Verbindlichkeiten ist. Diese Auflösung wird durch die Verrechnung gerade am schnellsten und wirksamsten zu Stande gebracht. Im Gegensatz dazu steht die heute so beliebte "Beherrschung" oder "Restriktion" der angeblich vorhandenen Geldmenge durch die häufige Auflösung von Schuldverbindlichkeiten gerade erschwert und nicht erleichtert wird. (jz8) Nach jenem, von mir durch Sperrung (J.Z.: Unterstreichung!) hervorgehobenen Satz besteht der eine Grundvorgang der Geld- und Bankpraxis heute in der Entstehung von auf Werteinheiten lautenden Verpflichtungen durch Geschäftsabschlüsse und deren laufendem Untergang durch Verrechnung. Dabei handelt es sich nicht um eine "Menge" von Geld, die entsteht oder die geschaffen wird, die vielleicht auch nur benötigt wird, oder um eins "Menge" von Verpflichtungen, sondern es handelt sich um recht­liche Vorgänge, die ökonomische Vorgänge begleiten, ohne für sich allein quantitativ faßbar zu sein. Die ökonomischen Vorgänge, um die es

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(1)   Sperrung (Unterstreichung. – J.Z.) vom Verfasser. (3) (S.2) : Die staatliche Theorie des Geldes, 1908, § 8a.

 

 

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sich dabei handelt, sind einerseits diejenigen, welche den Hauptinhalt der Wirtschaft bilden: Produktion, Dienstleistungen, Handel, Kredit, Arbeit und Konsum; es kommen hinzu Steuer- und andere Zwangszahlungen, Geschenke und andere freiwillige Leistungen, Erbschaften, Vorgänge innerhalb der Familien und der Unternehmungen und viele Sonderfälle. Die rechtlichen Vorkommnisse sind dementsprechend:

Die Entstehung von Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die Auszahlung der Darlehens-Valuta und die Erfüllung von Darlehensverträgen, die Erfüllung von Arbeitsverträgen usw.     

 

            Es ist wichtig, daß dabei überall die quantitative Erfaßbarkeit eines Geldstoffs fehlt, daß aber auch die Vielfältigkeit der Entstehung ökonomischer Vorgänge mit den Möglichkeiten der Entstehung rechtlicher Vorgänge sich nicht deckt. Es ist daher wohl erlaubt, die Güterumsätze (Warenverkäufe) in einem bestimmten Zeitraum statistisch-mengenmäßig zu summieren, wie es etwa die Umsatzsteuer-Statistik tut. Es ist aber bekannt, daß die daraus folgenden Zahlungsverpflichtungen, wegen der Möglichkeit der Überspringung gewisser Handelsstufen, keineswegs mit der Summe der Umsätze übereinzustimmen braucht. Ebenso kann man die aus den verschiedensten ökonomischen Gründen laufend neu er­stehenden Forderungen in einem Beobachtungszeitraum addieren, aber, man wird auch hier eine ganz andere Summe erhalten, als es jene Statistik der Warenumsätze ergibt oder als es der Quantitätstheoretiker möchte. So fehlen in den Warenumsätzen die Umsätze des Geldmarktes. Auch die Summe der Forderungen täuscht, weil sie die gewaltige Summe der Geldmarktforderungen mit enthält, weil andererseits die z.T. sofortigen, z.T. nachfolgenden Aufrechnungsvorgänge nicht abgesetzt sind, die einen Teil der Forderungen schon im Entstehen ausgleichen, etwa bei der internen Verrechnung von Industriekonzernen, oder die durch Aufrechnung die Existenz der Forderungen im Sinne der Geldquantität vorzeitig beenden. Eine Statistik der Summe der Zahlungen einschließlich der Summe der Verrechnungen könnte aufgestellt werden aber eine der "Geldmenge", d.h. des Geldstoffs einschließlich der Kontoguthaben ohne Rücksicht auf deren etwaige Bemühung zur Leistung von Zahlungen oder Verrechnungen ist nicht möglich. Sie würde eine Menge Forderungen einbegreifen, deren Inhaber sie gar nicht auflösen wollen, eine Menge "inaktives" Geld, das gar kein “Geld” ist, sie würde also am Geldmengenproblem vorbeigehen. Jeder bisherige Versuch die "aktive" Geldmenge zu definieren, mußte scheitern, weil der eigent-

 

 

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liche Verrechnungsvorgang in der Zeit Null sich vollzieht, sodaß alles “Geld”, im Sinne von Forderungen, dauernd ruht, wenn auch bei wechselnden Besitzern.

“Steigende Geldmenge" bedeutet häufig Mengel (? Wahrscheinlich ist Mangel gemeint. – J.Z.) an Schulden-Solvierungen, also ein zu-wenig an Zahlungen, sinkende Geldmenge eine gute Liquidation von Schuldverhältnissen, d.h. ein Mehr an Zahlungen. Aus dem Irrgarten des Geldmengenbegriffs, der wissenschaftlich, unzulässig ist, wird man mit den Mitteln der veralteten Theorie nicht entkommen.

 

            Mit der Möglichkeit der auf Null gehenden Geldmenge enden die quantitativen Geldvorstellungen. Die verfeinerte Quantitätstheorie wird dadurch nicht widerlegt, sondern bestätigt: die Umlaufsgeschwindigkeit wird unendlich groß. Damit werden mengenmäßige Er­örterungen für Zwecke der Bankpraxis und der praktischen Wirtschaftspolitik nicht falsch, aber illusorisch und die Quantitätsformel wird auf das minimale Grenzgebiet beschränkt, für das sie allein Ergebnis zu liefern schien, nämlich für die Welt etwa des 18. oder 19. Jahr­hunderts, in der man vielleicht noch eine "Geldmenge" von Relevanz beobachten konnte. Allerdings ist die Geldmenge heute noch von Be­deutung, sogar im Rahmen der Aufrechnungstheorie, aber nur sekundär, nur mit Einschränkungen, z.B. bei der Notenemission. Auch ist die Geldmenge in der Praxis der Gegenwart noch nicht = Null, aber so viele kompensatorische Einflüsse sind wirksam, daß jede Geldmengenbetrachtung falsche Ergebnisse liefert. (jz9)

 

            Wenn der von der Geldtheorie zu behandelnde Grundvorgang die Auflösung der vorher entstandenen, meinetwegen auch "geschöpften” auf Werteinheiten lautenden Forderungen und Verpflichtungen ist, so ist noch die heute herrschende Theorie zu erörtern, welche in der Geldschöpfung einerseits ein Privileg der Notenbanken, andererseits eine Art unerlaubte Leidenschaft der Geschäftsbanken sieht. Man läßt willkürlich und ohne ein Wort Begründung die ganze Fülle des wirt­schaftlichen und sozialen Lebens, aus dem stündlich, und minütlich Geldforderungen und Geldverpflichtungen aller Art hervorgehen, so wie die Natur etwa die Vegetation wachsen läßt, außer acht. Man bedenkt nicht, daß die Banken erst (jz10) die in der Geschäftswelt und im privaten Kreise bereits fertig entstandenen Forderungen und Verpflichtungen übernehmen, so wie ein Großhändler die Produktion der Waren von Seiten der Groß- und Kleinbetriebe aufkauft. Die Banken diskontieren Wechsel, die schon vorher nach Verkauf der entsprechenden Ware von dem Lieferer auf den Käufer gezogen sind; sie gewähren Kontokorrentkredit, kaufen also Debitoren, die durch vorherigen Warenverkauf

 

 

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seitens einer Industriefirma vorher begründet worden sind; sie führen Überweisungen aus, übernehmen auch Verpflichtungen, die schon bestanden, und die sie den Verpflichtungen anderer Kunden aus ihrem Kreise gegenüberstellen, um sie zu skontrieren oder abzubuchen. Jene falsche Theorie der Geldschöpfung durch die Zentralbanken, die uns noch später beschäftigen wird, wird immer mehr zu einer Theorie der ausschließlichen Geldschöpfung durch die Zentralbanken entwickelt. (jz11) Denn die "Geldmenge", so argumentiert man, kann durch ihre Vermehrung eine Inflation, das ist eine Zerstörung der Wirtschaft, herbeiführen.  Um diese Gefahr zu beseitigen, muß (müsse? – J.Z.) eine Stelle allein die Entstehung der "Geldmenge” in der Hand haben und beherrschen, weil sie nach dieser Lehre so ge­fährlich ist wie Dynamit. Infolgedessen muß (müsse? – J.Z.) den Privatbanken jede Möglichkeit der "Schöpfung" von Geld entzogen werden. Man nennt das die Forderung nach Verstaatlichung (der Banknoten und – J.Z.) des Giralgeldes, eine Forderung, die übrigens zuerst im kommunistischen Manifest von Karl Marx (l848) als Forderung Nr. 5 erhoben worden (wurde? – J.Z.) und die allein im heutigen Rußland durch äußerst strenge Strafandrohungen an die gesamte Bevölkerung, nicht nur die Banken, verwirklicht ist. (jz12) Erfreulicherweise hat man noch nicht gemerkt, daß der Hauptteil jener Geldforderungen weder bei den Zentralbanken noch bei den Geschäftsbanken, sondern in den Unternehmungen und Familien entsteht. Das Verbot der privaten Entstehung (jz13) von Geldforderungen oder die sog. Zentralisation der Geldschöpfung bei der Notenbank würde natürlich das Ende jeder freiheitlichen Wrtschaftsverfassung bedeuten, worauf später einzugehen ist.      

 

            Der umgekehrte Vorgang ist es, (jz14) die alleinige Beendigung der vorher entstandenen; auf Geld lautenden Forderungen, mit dem sich das Geld befaßt. Diese Beendigung kann erfolgen regulär durch ihre Erfüllung im Wege der Zahlung oder Verrechnung. Daneben ist auch irregulär ihre Beendigung durch Nichtzahlung, Konkurs, Vergleich, Verjährung, Devalvation, Enteignung und anderweitigen Untergang in Betracht zu ziehen. Die Geldwirtschaft beschäftigt sich ausschließlich mit der regulären Erfüllung durch. Zahlung oder Verrechnung.

            Diese ist in verschiedene Methoden zerspalten: Die Über­weisung, die Scheck- und Wechseleinlösung, die Skontration (Clearing), und die rückläufige Überweisung. In die Skontration können Überweisungen eingeschlossen werden und sind es großenteils. Insbesondere der Vorgang der Skontration besteht überwiegend in der systematischen

 

 

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Gegenüberstellung und beiderseits gleichzeitigen Vernichtung von Forderungen, also in Aufrechnung. Dieser Vorgang ist grundsätzlich unabhängig von der Größe der bei den Teilnehmern vorhandenen Guthaben; er kann nicht mehr als die Fortbewegung einer "Quantität”, einer Geldmenge bzw. Kontogutschrift verstanden werden.

 

            Alle Theorien, die die Abrechnung bzw. die Aufrechnung nicht als das primäre im Zahlungsverkehr anerkennen, wofür vom Gold­münzenverkehr über die Banknote bis zum "Giralgeld" alle "Zahlungs"-Vorgänge nur ein meist primitiver Ersatz sind, enden unvermeidlich beim Schwundgeld. Denn da man die "Menge” des Geldes, an deren Exi­stenz man weiter glaubt, nicht vermehren will, müssen die Vertreter dieser Theorien darauf sinnen, die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes zu vermehren. (jz15)

 

            Die Verrechnung ist das umfassende Grundprinzip der ersten Geldfunktion, die wir hier in Betracht ziehen, und die gemeinhin als "Zahlungsfunktion" bezeichnet wird. (1) Dieser Begriff der "Zahlung" soll an sich bestehen bleiben; er enthält jedoch eine logische Unebenheit, auf die wir hinweisen müssen:

An dem Begriff der "Zahlung" ist zu bemängeln, daß "Zahlung" rechtshistorisch, ebenso wie die entsprechende Synonyma der anderen Kultursprachen die Auf-“Zählung” von körperlichen Geldstücken oder Geldscheinen bedeutet. In der deutschen Sprache ist Zahlung mit "Zählung", lat. enumeratio, identisch. Die Verrechnung ist dagegen im deutschen Recht in einem ganz anderen Kapital des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt. Ihre weitere Ausbildung hat sie bei uns insbesondere durch Ausbildung des Vertragsrechts, da ja Vertragsfreiheit besteht, sowie aufgrund des Scheckgesetzes erhalten. Die bei der früheren Reichsbank, bzw. den heutigen Landeszentralbanken, in England bei der Bank von England und entsprechend in fast allen Ländern der Welt errichteten Abrechnungsstellen beruhen auf privaten Vereinbarungen zwischen den beteiligten Banken. Es handelt sich meist um Vereine, die sich selbst Satzungen geben und die die Verrechnung aufgrund ihrer Satzungsvorschriften in (jz16) sich regeln. Der Vorgang wird in der englischen Sprache mit Clearing, noch mehr aber mit "set-off" bezeichnet. Weder die rechtsgeschichtliche Betrachtung, noch die Untersuchung des lebenden Sprachgebrauchs kann zu dem Ergebnis kommen, daß derartige Verrechnungsvorgänge allgemein als "Zahlungen" betrachtet werden. Wir halten es daher für richtiger, in dem Augenblick von der Verrechnungsfunktion des Geldes anstatt

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(1)   Weitere Geldfunktionen sind die Hortungsfunktion und die Preisbildungsfunktion.

 

 

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von der Zahlungsfunktion zu sprechen, wo wir den Geldbegriff von dem der Körperlichkeit in den des Unkörperlichen wandeln.

 

            Wir sehen also in der Verrechnung den Oberbegriff. Sogar der vielverwendete Begriff der Abstraktheit begegnete logischen Bedenken, da man unter einem abstrakten Begriff in der Logik nicht einen solchen versteht, der gar keine konkreten Merkmale hat, sondern eine (einen? – J.Z.) solche (solchen? - J.Z.) bei dem diese Merkmale nur latent mitgedacht werden. Es handelt sich bei der Ver­rechnung um einen mathematisch-organisatorischen Vorgang, man könnte noch sagen einen rechtlichen und organisatorischen Prozeß.

 

            Der Geldbegriff hat in den letzten Jahrzehnten eine ent­scheidende Wandlung durchgemacht; er ist in eine Krise geraten, aus der der neue Begriff noch nicht klar hervorgegangen ist. Die Welt-Geld-Krise ist mit einer Krise des Geldbegriffs und der Geldtheorie verbunden.

Seit den Zeiten des klassischen Griechenlands hat man unter Geld körperliche Münzen verstanden. Knapp und andere Forscher haben um die Jahrhundertwende den Unterschied des valutarischen und des akzessorischen Geldes gemacht (jz17): Das valutarische Geld ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern repräsentiert auch die Währungseinheit.

            Das akzessorische Geld dagegen ist nur Zahlungsmittel und niemals Währungseinheit.

Daher ist das valutarische Geld nach Knapp stets mit seinem Nennwert anzunehmen und unterliegt nicht der Kursbildung, während das akzessorische Geld der Kursbildung unterliegt.

Das valu­tarische Geld muß im Verkehr zum Nennwert angenommen werden, unter­liegt also dem gesetzlichen Annahmezwang (jz18), während das akzessorische Geld von niemand angenommen zu werden braucht, außer von dem Aus­geber, wenn der Schuldner Zahlungen an diesen zu richten hat.

Da Knapp das mit Annahmezwang ausgestattete Papiergeld in den Begriff des valutarischen Geldes einschließt, wird hier zum ersten Mal Papiergeld zum Geld im eigentlichen Sinne. Das akzessorische Papiergeld erhält daher den Namen "uneigentliches Geld".

 

            Georg Friedrich Knapp hat durch den Titel seines Buches "Staatliche Theorie des Geldes", der offenbar falsch ist, weil vielleicht ein Gaswerk oder ein Gebäude, nicht aber eine Theorie staatlich sein kann, bei denjenigen, die die weiteren Ausführungen seines Buches nicht gelesen haben, weitreichende Irrtümer in Richtung der Allmacht des Staates auf dem Geldgebiet erregt.  Daß Knapp in Wirk­lichkeit eher der Vertreter einer non-etatistischen Geldtheorie war, ergibt sich aus dem vielleicht bedeutendsten Kapitel seines Werkes, dem § 8b über die Girozahlung. Nachdem er vorher die Erweiterung des

 

 

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Geldbegriffs auf das valutarische Papiergeld begründet hat, erklärt er hinsichtlich der Girozahlung: 

 

“Der Begriff der Zahlung, bisher durchaus an Überlieferung von Stücken gebunden, muß also abermals erweitert werden, wenn wir der Girozahlung gerecht werden wollen.”

 

Er kommt dann auf die Details der im Jahre 1619 privat von Hamburger Kaufleuten errichteten Girobank zu sprechen und stellt  fest, daß die in dieser Bank teilnehmenden Kaufleute Mitglieder einer privaten Zahlgemeinschaft waren, nachdem er in seinen anfänglichen Ausführungen nur vom Staat als von einer  Zahlgemeinschaft gesprochen hatte.  Er geht jetzt darüber hinaus.  Er erklärt, daß der Staat sich nicht des­wegen eine Währung schaffen könne, weil er Staat sei, also die Souveränität habe, sondern weil er eine Zahlgemeinschaft sei:  

 

"Daß bei der Hamburger Girobank eine Werteinheit, die Mark Banco, selb­ständig geschaffen wurde, ohne Zusammenhang mit der Werteinheit für das staatliche Geld, ist ein besonders lehrreicher Umstand: Jede Zahlgemeinschaft kann sich eine Werteinheit schaffen. Der Staat kann es, weil er eine Zahlgemeinschaft ist, nicht weil er der Staat ist. Der Staat ist nur die gewöhnlichste, älteste Zahlgemeinschaft, aber nicht die einzige."

 

Und, nun kommt er auf das, was uns hier besonders interessiert: den Begriff der Zahlung:

 

"Aus, der Betrachtung des Giro-Verkehrs gewinnen wir die Einsicht, daß es Zahlung ohne Übertragung von Sachen gibt. Dadurch sehen wir uns genötigt, den Begriff der Zahlung anders zu fassen als bisher. Wenn es einen, einheitlichen Be­griff der Zahlung geben soll, der die Zahlung in Stücken ebenso umfaßt, wie die Girozahlung, so darf die Übertragung von Sachen kein wesentliches Erfordernis der Zahlung sein. Das wesentliche Merkmal aller Zahlung kann also nur bei der Girozahlung gefunden werden, muß aber im verborgenen auch bei der Stückzahlung nachweisbar sein. Wir wollen versuchen, den  allgemeinen Begriff der Zahlung so zu fassen."

 

Er fährt fort:

 

“Zahlung ist ein Vorgang, der jedenfalls eine Gemein­schaft voraussetzt; ob diese Gemeinschaft der Staat ist, oder ein Kundenkreis einer Bank oder sonst ein Zahlverband, ist eine neben­sächliche Frage; die Zahlgemeinschaft könnte sogar über den Staat hinausreichen, wie z.B. beim Autometallismus (der reinen Gold- oder Silber-Umlaufswährung - der Verf.), dessen Zahlgemeinschaft aus all denjenigen (Bürgern der verschiedenen Nationen - d. Verf.) besteht, welche sich zum Tauschgut Silber oder Erz oder Gold bekennen.

 

 

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Sobald aber der Autometallismus überwunden ist, muß die Zahlgemeinschaft  eine regiminale (verwaltungsmäßige - d. Verf.) Leitung haben: es muß Mächte geben, welche die Art und Weise der Zahlung rechtlich ordnen. Die Zahlgemeinschaften haben alsdann einen Mittelpunkt, von wo die Leitung ausgeht: Beim staatlichen Gelde ist es die Staatsgewalt, beim privaten Zahlungswesen, ist es beispielsweise die Bank.

Halten wir dies alles fest, so ergibt sich ein Ausblick auf eine umfassendere Definition der Zahlung; nicht körperliche Übergabe von Stücken ist erforderlich, sondern es genügt juristische Übertragung von Gegenforderungen in Werteinheiten, und zwar von Gegenforderungen, die an die Zentralstelle gerichtet sind.  Solche Übertragungen können durch körperliche Übergabe von Chartalstücken (Charta = Karte = Schein oder Zettel - d. Verf.), also von Geld, zustande kommen; aber sie müssen es nicht, denn bei der Girozahlung wird nicht körperliche Übergabe von Stücken geleistet, sondern die Übertragung findet durch Buchführung statt. …”

 

“… zugleich wird hierdurch der Begriff des Zahlungsmittels erweitert; pensatorische (Zuwägung von Edelmetall - d. Verf.) und chartale (papierene - d. Verf.) Zahlungsmittel sind uns schon bekannt; es tritt hier noch - wenn der Ausdruck erlaubt ist - das girale Zahlungsmittel hinzu. Alle drei Arten gestatten die Übertragung von Forderungen die an eine Zentralstelle gerichtet sind, aber nur die beiden ersten leisten diese Übertragung durch körperliche Übergabe von Sachen; die dritte Art kennt nicht mehr die körperliche, sondern nur noch die buchführerische Übertragung."

 

Knapp kommt nun in Schwierigkeiten bei valutarischen Münzen, z.B. Goldmünzen, und valutarischem Papiergeld (beide von ihm definitives Geld genannt). Der Inhaber von definitivem Gelde, ebenso wie der Inhaber von Münzmetall, hat keine Forderung. Er stellt nun seine Theorie der Eventualforderung auf:

 

"Aber der Begriff der Forderung kann erweitert werden, und das haben wir bereits stillschweigend getan.  Es gibt auch Forderungen an die Zentralstelle, welche nur eventual auftauchen; nur dann, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind; nämlich nur dann, wenn eine Schuld an die Zentralstelle fällig ist. Jedes definitive Zahlungsmittel begründet für den Inhaber eine eventual auftauchende Forderung an die Zentralstelle; der Inhaber hat in dem Augenblick, in welchem die Zentralstelle eine Forderung ihn stellt - aber nicht vorher und nicht nachher - eine Gegenforderung die er durch Übergabe des definitiven Zahlungsmittels zum Vorschein bringt und zur Tilgung vorwendet.

Der Begriff einer nur eventualen Gegenforderung fehlt in unserer Jurisprudenz, während der Begriff der absoluten Gegen-

 

 

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forderung ganz geläufig ist.

Jeder Jurist weiß, daß Forderungen durch Kompensation tilgbar sind; er denkt dabei an absolute Gegenforderungen, die der Schuldner, anstatt zum Zahlungsmittel zu greifen, in Anrechnung bringt.”

 

            Durch die juristische Hypothese der Eventualforderung kann Knapp auch die Goldmünze und das valutarische Papiergeld als Forderungen auffassen und in seine umfassende Theorie der Verrechnung einbegreifen, wenn er dabei auch auf die Aufrechnungsbestimmungen der bürgerlichen Gesetzbücher der Welt nicht aufmerksam geworden war.

Nun wird für ihn der Begriff des Zahlungsmittels (in unserem umfassen­den Sinne der Verrechnung) definierbar:

 

"... in einem Zahlverbande ist jede übertragbare Verfügung über Werteinheiten dann Zahlungs­mittel, wenn der Inhaber durch Übertragung an die Zentralstelle eine mindestens eventuale Gegenforderung an diese Stelle begründen kann."

 

Man beachte: Knapps eigentliche Definition - nicht des Geldes, sondern des Zahlungsmittels - ist glatt (ganz? – J.Z.) und allein die Verrechnung; die etwas auffällige Einschränkung am Schluß durch die Worte "mindestens eventuale" ist nicht durch das Papiergeld, auch nicht durch das Giralgeld, sondern nur durch den scheinbar außerhalb der Regel liegenden Fall des Metallgeldes und zwar des valutarischen Metallgeldes (1)  be­gründet. Dieses wird durch die Theorie der Eventualforderung in die anstelle der Geldmenge allein übrig bleibende Clearing-Organisation eingefügt.

 

Knapp fährt fort:

 

"Mithin ist jeder stoffliche Inhalt aus dem Begriffe des Zahlungsmittels verschwunden, ebenso ist der Begriff der beweglichen Sache nicht mehr darin, beides im Sinne der Wesentlichkeit, sodaß also auch das Giro-Guthaben unter die möglichen Zahlungsmittel fällt.”

 

            Dabei müßte Knapp im Sinne seiner vorherigen Ausführungen hinzufügen, daß das "Giralgeld", soweit oder weil es im allgemeinen nicht aufdrängbar, also nicht valutarisch ist, nur akzessorischen Charakter hat, und deswegen überhaupt nicht Geld, sondern nur Zahlungsmittel genannt werden darf.

 

            Wir möchten aber in diesem Punkte weitergehen: wenn Knapp als Jurist und Wirtschaftswissenschaftler die Verrechnung zur zentralen Erscheinung des Geldwesens gemacht hat, und wenn der moderne Sprachgebrauch das Giralgeld und die andern Formen der Verrechnung als Geld bezeichnet, so bleiben begrifflich nur folgende zwei Wege

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(1)   und des valutarischen Papiergeldes.

 

 

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übrig: entweder den Geldbegriff auf das valutarische Geld zu be­schränken, bestehe es nun aus Metall oder Papier, und dann das akzessorische Papiergeld, die Scheidemünzen und das Giralgeld mit der disqualifizierenden Bezeichnung der “Zahlungsmittel" zu versehen. Oder aber man muß die gesamte Verrechnung nicht nur in den Zahlungsmittel-, sondern auch in den Geldbegriff einschließen. In Wirklichkeit besteht diese Wahl gar nicht, weil in den Rechtssystemen (jz19) sämtlicher Kulturstaaten (2) die Aufrechnung nicht nur als eine mög­liche Form der Auflösung von Schuldverhältnissen, sondern als eine solche Form deklariert ist, die jedermann in Höhe seiner Schulden gegen sich gelten lassen muß. Es kommt nicht darauf an, ob der Annahmezwang zum Nennwert in Münz- oder Bankgesetz, oder in einem anderen Gesetz erklärt ist. Auf alle Fälle besteht er. (jz20) Damit ist die Aufrechnung ein Zahlungsmittel, das zwar nicht unbegrenzt valutarisch, also dem Gläubiger aufdrängbar ist, bei dem eine solche Begrenzung aber in jedem Fall nur individuell und dem Betrage nach besteht. Durch diese rein betragsmäßige Begrenzung, wie auch durch das Vor­handensein von Bankkonten bei praktisch jedem Zahlungsempfänger, kann die Aufrechnung normalerweise als eine Erscheinung betrachtet werden, die das Mittel der Verrechnung in solche Nähe zum valutarischen Gelde rückt, daß der Unterschied unbeachtlich wird. Damit wäre der größte Teil der Verrechnung mit einem quasi valutarischen Charakter ausgestattet. Angesichts dieser Tatsache erscheint es heute nicht mehr als vertretbar, den Geldbegriff auf das Stückgeld und die Geldscheine valutarischen Charakters zu begrenzen, wenn die an Umsätzen vielleicht 10 bis 20 mal so bedeutsamen Mittel der Giralzahlung durch eine Ersatzeinrichtung angenähert ebenfalls valutarisch sind. Wir kommen also zum Ergebnis, daß, über Knapp hinausgehend, der Geldbegriff das Münzgeld, das Papiergeld aller Arten und das Verrechnungsgeld bzw. die Verrechnungsorganisation umfassen sollte. Dabei blieben freilich die anderen Geldfunktionen: die Preisfunktion und die Hortungsfunktion noch offene Fragen für uns, und es wird sich herausstellen, daß ein Geld, welches nur die Zahlungsfunktion, aber nicht die beiden anderen Funktionen hat, nur unvollkommen, insbesondere nicht Währung ist. Der Unterschied zwischen Geld und Währung wird also, das wollen wir vorwegnehmen, bestehen bleiben.

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(2)   S. Fußnote 1) auf S. 2.

 

 

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            Von hier aus gesehen erhält auch die viel zitierte Äußerung von Knapp, das Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung, ihren Sinn. Eine staatsanbetende Anschauung wollte Knapp nachsagen, er habe damit dem Staat, der die Rechtsordnung setzt, das freie Schalten und Walten mit dem Gelde, z.B. jede mögliche Verschlechter­ung des Geldes und Schädigung der Geldgläubiger, anheim gestellt. Knapp erklärt aber am Schlusse jenes Paragraphen, 8a, sehr dringlich, er müsse jetzt etwas hinzufügen: das Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung in Gemeinschaften, seien es staatliche oder private. (1)

 

            Kurzgefaßt lautet dieser Satz: das Zahlungswesen ist eine regiminale (administrative – J.Z.) Erscheinung. Vorher hat er erklärt, daß er unter einer regiminalen Erscheinung auch die Verwaltung eines privaten Geschäftsunternehmens verstehe, also keineswegs das, was ihm jene Auffassung unterschoben hat, als wenn er nämlich von einer gouvernementalen Erscheinung gesprochen hätte. Er meint mit dem Ausdruck das, was wir heute als eine organisatorische Erscheinung bezeichnen würden; die Organisati­on z.B. der Abrechnungsstellen, durch welche gewisse Forderungen einander paarweise gegenübergestellt werden, sodaß sie aufgerechnet werden können, bewegt zwar keine Geldmenge, ist aber ein wesent­licher Punkt des Zahlungswesens. Dieses setzt allerdings die Wert­einheit, genauer die Währungseinheit voraus. Er wiederholt, daß sich die Werteinheit nur in Gemeinschaften ausbildet, und daß sie die Voraussetzung des Zahlungsverkehrs ist. Es sei ein Zahlungswesen möglich, bei dem nicht ein einziges Stück Metall- oder Papier­geld bewegt werden (wird? – J.Z.), nämlich die Verrechnung.

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(1)   gesperrt vom Verf. (jz21)

 


 

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§ 2. Die Preisausdrucksfunktion.

 

            Bei der Abwicklung der Zahlungs- und Aufrechnungsvorgänge wird also die Währung vorausgesetzt. Mit dieser haben wir uns jetzt zu beschäftigen.      

 

            Man pflegt zu sagen, daß durch die Einführung des Geldes der Tausch in zwei Akte zerspalten worden sei: der Verkauf der Ware A gegen Geld, und die Verwendung der so erhaltenen Geldsumme, um die Ware B zu kaufen. Anstatt des Tauschs der Ware A gegen die Ware B werden also zwei Kaufverträge abgeschlossen.  Beide werden je zu einem bestimmten Preis abgeschlossen. In was werden aber Preise gebildet? Offenbar in gewissen Werteinheiten. Man kann auch sagen, der Preis werde durch eine bestimmte Zahl von Währungseinheiten ausgedrückt. Die Preise sind also vor der Zahlung da, denn die Erfüllung der in den Kaufverträgen festgelegten Geldforderungen ist von den Kaufverträgen (unleserlich: und den Eigenschulden? – J.Z.) verschieden. Aber jeder Kaufvertrag muß einen Preis enthalten. Und um Preise feststellen zu können, braucht man Werteinheiten.  Solche Werteinheiten sind stets Währungseinheiten.

            Man erkennt die Währung eines Landes an dem Namen für die Werteinheit, in der die Preise an den Märkten des Landes  üblicherweise gebildet werden.

 

            Es bleibt  noch unklar, ob z.B. in einem Goldwährungslande der Preis für  eine Ware, bei dem sich die Parteien etwa auf 10 Einheiten einigen, so verstanden werden soll, daß sie sich auf eine Banknote zu 10 Einheiten geeinigt haben, oder ob sie damit ein Gold­stück zu 10 Einheiten meinen. Der Fall läßt sich dahin lösen, daß bei Goldwährung stets die effektiven Goldeinheiten gemeint sind. Das ergibt sich nicht nur,  wenn sich hinterher der verwendete Geldschein als gefälscht erweist, sondern auch dann, wenn diese akzessorische Banknote  ein Disagio hat, also in Goldeinheiten mit weniger als 100 % bewertet wird.  In diesem Falle hat bei  einer solchen Goldwährung der Verkäufer offenbar das Recht, eine Nachzahlung in Höhe der Kurs­differenz zu verlangen. Handelt es sich aber nicht um eine Goldwähr­ung, sondern um eine Papierwährung, bei der eben diese Banknote ge­setzliches Zahlungsmittel ist, so muß der Käufer (Verkäufer? Es sei denn im Wechselgeld. – J.Z.) auch dann mit der ausgehändigten Note zufrieden sein, nachdem, er einmal den Preis von 10 Einheiten vereinbart hat, wenn der Kurs dieses Papierscheines an den ausländischen Börsen vielleicht nur auf 50 % steht.

            Nach dem Abschluß der beiden Kaufverträge (jz22) bestehen also

 

 

15

 

zunächst 2 Forderungen, die auf Geldeinheiten lauten. Geld im Sinne einer Währungseinheit war schon vorher da gewesen, denn sonst hätte man in dem Kaufvertrag den Preis nicht ausdrücken können. Aber Geld, im Sinne von Zahlungsmitteln (oder? – J.Z.) von Aufrechnung, ist bei unserem Beispiel noch nicht aufgetreten, es ist überhaupt noch nicht gezahlt oder verrechnet worden.

Es ist also etwas leichtfertig, zu sagen, daß durch jene Zerspaltung des Tauschs in zwei Akte die Geldwirtschaft ins Leben getreten sei.  Nicht das Geld im Sinne von Zahlungsmitteln war bisher nötig, sondern neben der Währungseinheit genügen zunächst Forderungen, sodaß man von einer Kreditwirtschaft sprechen könnte.

 

            Bei den meisten Forderungen, die nach unseren Ausführ­ungen im ersten Paragraphen beim Ablauf des Wirtschaftslebens täglich und stündlich vielfältig entstehen, handelt es sich um derartige Erlösforderungen. Es sind ja nicht Stückpreise, von denen wir sprechen, sondern der Preis pro Stück, multipliziert mit der im Kaufvertrag vereinbarten Anzahl der Stücke der Meter, Kubikmeter, Hektoliter usw., also der Erlös-Preis mal Menge wird Gesamtpreis oder Verkaufserlös genannt.

 

            Es gibt nun den Fall des Verkaufs Zug um Zug: Man er­wirbt die Ware und reicht gleichzeitig das Geld hinüber: In diesem Fall ist für den Juristen der Zeitablauf zwischen der Entstehung der Forderung und der Zahlung zu klein, um ihn zur Kenntnis zu nehm­en. Trotzdem, kann man den Fall mit einer Verrechnung der Forderung, die der Verkäufer hat, gegen die, welche in den Geldscheinen re­präsentiert ist, erklären. In zahlreichen anderen Fällen handelt es sich nicht um einen Verkauf Zug um Zug, sondern um einen Verkauf auf Ziel. Hier bleibt die Forderung noch länger "unbezahlt”. Erst dann wird die Forderung aufgelöst, sie wird solviert entweder durch Zahl­ung oder Verrechnung.         

 

            Wir sehen aus der Behandlung des Beispiels, daß es nicht die Zahlungsmittel sind, besonders nicht beim Zielverkauf, die beim Zustandekommen und der Darstellung des Preises eine Rolle spielen. Es ist eine Binsenwahrheit, daß man ohne Geld kaufen kann.
Sondern das Geld im Sinne von Währungseinheit muß vor dem Gelde im Sinne des Zahlungsmittels oder der Verrechnung da sein, damit darin der Preis ausgedrückt werden kann. Beim Perfektwerden des Kaufvertrages entsteht die Erlösforderung, vereinbart in Einheiten der Landeswährung, und erst danach, meist sehr viel später, ist an die Solvierung dieser Forderung zu denken.           

 

 

16

           

            Das Entstehen von Forderungen aus den alltäglichen Handelsgeschäften wurde schon in § 1 hervorgehoben. Es wurde dargelegt, daß das Geld in seiner Funktion als Verrechnung mit dem Entstehen jener Forderung gar nichts zu tun hat, daß es vielmehr die Funktion hat, die Existenz jener Forderung zu beenden.

Neu ist an diesen Ausführungen nur, daß deutlich wird, wie in jedem Falle unbedingt schon vor Abschluß des Kaufvertrags eine Währungseinheit da sein muß, die sich offenbar von der Verrechnung grundsätzlich unterscheidet.

 

            Diese Währungseinheit kann stofflich ausgeformt sein, ist aber auch in nichtstofflicher Form möglich. Bei der Goldwährung wird die Währungseinheit durch ein Gewicht Gold dargestellt. Oftmals versucht man, diese Werteinheit durch den Wert einer bestimmten Menge Gold zu definieren. Das ist unzulässig. Jede Maßeinheit muß durch eine andere Einheit definiert sein. So ist z.B. der Liter gleich dem In­halt eines Kubus, dessen Seitenlänge 10 cm ist. Es wird das Hohlmaß also durch das Längenmaß definiert. Die Metallwährungen sind rechtlich allerdings nur in seltenen Fällen durch die Angabe des Feingewichts in Metall je Einheit definiert. Aus münztechnischen Gründen ist fast überall angegeben, wie viele Münzen (zu einer bestimmten Anzahl von Einheiten) aus einer Unze oder einem Kilogramm des Edelmetalls angefertigt werden sollen, wobei der Feingehalt des Metalls im einzelnen; bezeichnet wird. Das deutsche Münzgesetz vom 30. August 1924 formulierte folgendermaßen:

 

§ l.

            Im deutschen Reiche gilt die Goldwährung. Die Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige eingeteilt wird.  

§ 2.

            Als Reichsmünzen sollen ausgeprägt werden:
1.  als Goldmünzen:  Stücke über 20 RM und 10 RM. …         

§ 3.

            Bei der Ausprägung der Goldmünzen werden aus 1 kg feinen Goldes

            139  1/2 Stücke über RM 20,--  oder

            279        Stücke über RM l0,--

ausgeprägt. Das Mischungsverhältnis beträgt 900 Teile Gold und l00 Teile Kupfer. Die Gestalt der Münzen wird vom Reichsminister der Finanzen bestimmt. ...

 

 

17

 

            Dazu sagt  der Kommentar von Koch-Schacht zutreffenderweise:  

            "Goldwährung ist dasjenige Währungssystem,  bei welchem der Wert des Geldes mit einem bestimmten Goldquantum in Beziehung gesetzt ist;  kennzeichnend  für sie ist,  daß ausschließlich Goldmünzen frei ausgeprägt werden, die Beschränkung der Zahlkraft der Silbermünzen und des Betrages ihres Gesamtumlaufs. … Die Rechnungseinheit, auf welche sich das neue deutsche Münzsystem aufbaut, ist die Reichsmark. Sie wird nicht in dem Währungsmetalle (Gold) dargestellt, sondern durch  eine Silbermünze. (1)  Die Beziehung der geprägten Rechnungsein­heit zum Währungsmetalle ist also keine körperliche mehr.  Wohl aber leitet die  Reichsmark ihren Wert von einer Goldmünze ab, die ihrer­seits für den Münzfuß (§ 3) des deutschen Geldsystems maßgebend ist, nämlich von der Goldmünze über 10 RM. ...  zwar werden aus dem Pfunde Feingold nicht etwa 1395 Markstücke geprägt, wohl aber Goldmünzen im Werte von 1395 Reichsmark."

 

            Man erkennt daraus, daß es nicht entscheidend ist, ob die einzelne Währungseinheit konkret in dem Währungsmetall dargestellt wird. Es genügt, daß die Gesamtheit der umlaufenden Goldmünzen diese Anforderung erfüllt. Dabei sind Münzen Metallstücke, die durch eine Prägung öffentlich als Geld gekennzeichnet sind. Unter dem Münz­fuß versteht man die Angabe der Anzahl Münzen je kg Edelmetall. Nach dem Münzgesetz von 1924 betrug das Rauhgewicht (Bruttogewicht) eines 10-RM-Stückes einschließlich der beigefügten Kupfermenge von 10 % 3,9824771 gr, während das Feingewicht 3,58422939 gr ausmachte.

            Das gegebene Beispiel dürfte für die Klärung des Falles der durch Metall dargestellten Währungseinheit ausreichend sein.

 

Die Währungseinheit kann aber auch, um nur einen zweiten wichtigen Fall zu erwähnen, durch einen papierenen Geldschein, z.B. eine Note der betreffenden Zentralbank, körperlich dargestellt werden. In diesem  Fall kommt es darauf an, daß dieser Schein valutarisch, d.h. gesetz­liches Zahlungsmittel ist. Der Ausdruck "gesetzliches Zahlungsmittel" besagt nicht etwa, daß die übrigen Zahlungsmittel ungesetzlich, also unzulässig sind, was sie keineswegs sind (jz23), sondern dieser Ausdruck, besagt nur, daß der Gläubiger diesen Schein annehmen muß (jz24), daß der Schein aufdrängbar, also Währung, ist (jz25). Unsere späteren Ausführungen über den Annahmezwang werden diese Frage näher beleuchten.

 

            Es gibt weiter den Fall - jedenfalls ist der Fall denkbar  - wo eine  körperlich nicht  dargestellte Verrechnungseinheit, etwa

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1) durch das 1 RM-Silberstück.

 

 

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(J.Z.: Rittershausen fügte hier einen Zettel bei der besagte):

 

a) “S. 16a neu einf. Marktkursgeld.” – (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in Kap. 2, § 8 abgehandelt. – J.Z.)

 

b) S. 17a neu einf. “Aufrechnung”. - (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in Kap. 2, § 9 unter “Die Verrechnung” behandelt. – J.Z.)

 

c) “Kapitel ‘Die Indexwährung’ (ist schon da!).” (Ein solcher Kapitel Titel ist nicht in der Gliederung aufgeführt, gehört aber auch vielleicht entweder unter das Kapitel 1 § 2 Die Preisausdrucksfunktion oder § 3  Die Hortungsfunktion. Im Material fand ich damals nur einen alten Zeitungsartikel gegen die Gesellianer gerichtet. Vielleicht wollte er den hier einfügen? Ich habe ihn wahrscheinlich zu seinen anderen Artikeln über die Indexwährung gelegt. Welchen davon wollte er hier einführen? Das kann nur geklärt werden durch Aufsuchung der Originalfassung der Reinschrift seines letzten und 5. Manuskriptes über die Geldtheorie, in der Kölner Universitätsbibliothek. – J.Z., 25.2.05.)

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18

 

die Guthaben bei einer Bank, gesetzliches Zahlungsmittel und Währung sind. 

            Wir hatten anfangs dargelegt, daß man die Währungseinheit eines Landes feststellt, indem man nachsieht, welche Einheiten zur Darstellung der Kaufpreise im Handel verwendet werden. Da die Währungseinheit aufdrängbar ist, welches eine juristische Regel für den Fall der Begleichung von Schulden ist, hat die Währungseinheit noch die zweite Bedeutung, daß sie bei der Solution von Schulden (Zahlung, Verrechnung) vom Gläubiger nicht zurückgewiesen werden darf. Tut der Gläubiger dies trotzdem, so ist der Schuldner berechtigt, den Betrag des zurückgewiesenen Geldes bei Gericht zu hinterlegen, womit er den Vertrag rechtsgültig erfüllt hat und er nicht mehr belangt werden kann.

 

            Das von einigen Autoren behauptete Übergewicht der Bedeutung der Aufdrängbarkeit über das der Bedeutung der Währungseinheit bei der Preisdarstellung dürfte nicht zutreffen; beide Funktionen der Währungseinheit sind gleich wichtig. Aus den beiden Funktionen ergibt sich, daß die bei den Handelsgeschäften zustande kommenden Forderungen auf Währungseinheiten lauten und durch Verrechnungsvorgänge erfüllt werden müssen, die auf Währungseinheiten lauten, eventuell auf solche, die angenommen werden müssen. Die Preisdarstellungsfunktion und die Aufdrängbarkeit sind daher eng miteinander verbunden.

           

            Wir hatten gesagt, daß die Zahlungsfunktion des Geldes selbständig ist, sodaß es vielfältig Geld gibt, das wohl die Zahlungs- oder Verrechnungsfunktion, nicht aber die Währungseigenschaft hat. Nur ein Teil des Geldes pflegt daher valutarisch, also Währung zu sein. Aus diesem Umstand folgt die erhebliche Schwierigkeit, daß ein großer Teil der Schuldner beim Bezahlen von Schulden nicht valutarische Zahlungsmittel verwendet, die Gläubiger aber gesetzlich stets das Recht haben, valutarische Zahlungsmittel zu verlangen. Der Inhaber valutarischer Zahlungsmittel erscheint gleichzeitig als privilegiert. Bei großer Knappheit des valutarischen Zahlungsmittels bzw. der Währungseinheiten können daher Kaufverträge über Waren als Termin-Lieferungsverträge knapper valutarischer Währungseinheiten aufgefaßt werden, in Analogie zu den als riskant bekannten Waren-Terminmärkten. In Zeiten von Kreditkrisen pflegen diese massenhaft vorhandenen Termin-Lieferungs-Risiken nicht erfüllt werden zu können. Es kommt daher zu massenhaftem Zahlungsverzug. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Geldtheorie, diese Schwierigkeit zu überwinden. Wir werden uns bei der Behandlung der Aufdrängung mit dieser Frage zu befassen haben.

 

 

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            Die Währung ist Preisausdrucksmittel, und, um dieses zu sein, Werteinheit. Damit ist sie gewissermaßen das “Wertmaß”.

 

            Man hat den Versuch unternommen, für die Definition der Wert-Maß-Einheit die Erfahrungen heranzuziehen, die man mit der Erstellung physikalischer Maßeinheiten gemacht hat. Es muß aber entschieden bestritten werden, daß man aus gewissen Ähnlichkeiten zwischen dem Wertmaß und den physikalischen Massen verbindliche Schlüsse für die Geldtheorie ziehen kann. (1)  So hat man verlangt, daß das Wertmaß zeitlich und räumlich unveränderlich sei, was physikalisch selbstverständlich sein würde. Der Wert der Goldeinheit, als Kaufkraft gemessen, ist aber nicht völlig unveränderlich, da die Preisschwankungen der Waren nicht ausgeschaltet werden können. Die Erfahrung zeigt, daß dieser Mangel der Goldwährung geringfügig ist, indem die Aufgabe der goldenen Werteinheit ganz im Gegensatz zu physikalische. Einheiten nicht die Unveränderlichkeit ist. Entscheidend ist vielmehr, daß sie von dem Hauptteil der Bevölkerung subjektiv als geeignet zur dauerhaften und vorübergehenden Hortung von Vermögen angesehen wird. 

 

            Die Hortungsneigungen der Bevölkerung beruhen auf sehr komplizierten psychologischen Vorgängen und sind in keiner Weise physikalischen Untersuchungen zugängig.

 

            Noch ein anderer Unterschied zu den physikalischen Meßeinheiten muß hervorgehoben werden:

Die Verkörperung einer physikalischen Maßeinheit wird immer wieder von neuem verwendet; ein Metermaß z.B. wird jahrelang in einer Stoffhandlung gebraucht, und zwar in der Hand desselben Eigentümers. Das Wertmaß dagegen ist zugleich Zahlungsmittel;  es wandert beim Zug-um-Zug Geschäft vom Käufer zum Verkäufer und von diesem oft täglich weiter zu anderen Geschäftsleuten. Dabei wird jedesmal durch die Erwägungen des Kunden und des Verkäufers, ob die in Rede stehende Ware und das daliegende Stück valutarischen Geldes einander wirklich gleichwertig seien, von neuem eine Bewertung nicht nur der Ware, sondern auch es Geldstücks

vorgenommen. Ein Kaufmann kann die in seinem Hause vereinbarten Preise also niemals mit demselben Geldstück messen, sondern es werden stets wechselnde Geldstücke verwendet, wenn sie auch von gleicher Art  und Güte sind. Dazu kommt noch, daß von den an physikalischen Maßeinheiten interessierten Personen stets die gleichen Untersuchungen angestellt werden, während die psychologischen Vor-

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(1)   Hier bin ich besonders meinem Freunde Prof. Dr. Ing. O. Löbel für seine scharfsinnigen Ausführungen zu Dank verpflichtet. (Vergl. die Munzer/Löbl Auseinandersetzung in den Beckerath-Papieren. – J.Z.)

 

 

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gänge bei der Bewertung der Ware in Geldeinheiten auf Seiten der Nachfragekurse ganz andere sind als auf Seiten der Angebotskurve. Eine nützliche Weiterentwicklung des Begriffs der Maßeinheit für wirtschaftliche Werte aufgrund naturwissenschaftlicher Analysen dürfte daher weder zulässig noch zu erwarten sein.

 

            Die Preisausdrucksfunktion kann von der Zahlungsfunktion nicht gänzlich getrennt sein. Das Preisausdrucksmittel muß im Notfall vollwertig als Geld verwendbar sein, wenn auch die große Masse der Verrechnungen sich ohne seine Hilfe abspielen mag. Aber Verrechnung  für  sich kann getrennt sein, ohne  deswegen ganz den Geldcharakter zu verlieren. Die jetzt zu erörternde Hortung muß ebenfalls prinzipiell mit der Verrechnung und dem Preisausdruck verbunden bleiben.

 


 

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§ 3. Die Hortungsfunktion.

 

            Zum Gelde scheint zunächst nur dreierlei zu gehören:
die Währungseinheit, Forderungen und eine Organisation, die diese letzteren einander gegenüberstellt.

Bei näherer Untersuchung fehlten (fehlt? – J.Z.) aber immer noch eine weitere Geldfunktion: die Hortungsfunktion in ihrer doppelten Gestalt, der Verwirklichung der Liquidität und der Verwirklichung der Sicherheit des Wirtschafters.   

 

 

I.  Die Liquidität.

 

a)   Die primitive Liquidität.

 

            Jeder, der laufend Zahlungen leisten muß, braucht einen Bestand von Forderungen, die sich zum Zahlen verwenden lassen. Diese müssen besonders qualifiziert sein, insbesondere muß es sich um Forderungen gegen Banken handeln oder um solche, die zu Forderungen gegen Banken gemacht werden können. Es kann sich dabei
auch um Edelmetall, Münzen, Aktien oder andere Werte handeln, die entweder selbst Geld sind oder sich jederzeit  zu Geld machen lassen (jz26, 27).

“Die Neigung der Bevölkerung zur Vorratshaltung in Werten, die sofort zu Zahlungszwecken verwendet werden können, wird Liquidität genannt. Überall wird auf “vollständige Verwendung des laufenden Güteranfalls zum unmittelbaren Verbrauch verzichtet und ein Teil des Güteranfalls zu Tauschzwecken zurückbehalten" (Veit).

 

Es wird aus nicht verbrauchten Gütern ein Vermögen gebildet, das in Form von flüssigen Mitteln gehalten wird.  Otto Veit unterscheidet in der heute vorherrschenden Wirtschaftsordnung folgende Skala der
Tauscheignung und damit des Liquiditätsgrades der Güter:        

 

            Geld    

                        gemünztes Gold

                        Scheidegeld und kleingestückelte Noten,

                        grossgestückelte Noten,

                        Guthaben bei der Zentralbank,

                        Sichtguthaben bei Geschäftsbanken,     

 

            Geldmarktpapiere        

                        Wechsel und Schatzscheine - bei der Zentralbank zu diskontieren

                        Wechsel - bei anderen Banken diskontierbar,

 

            Bankguthaben auf Termin und Spareinlagen,

____________________________________

(1)   Eingeklammertes vom Verfasser hinzugefügt.

 

 

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                        Wertpapiere – bei der Zentralbank beleihbar, (festverzinsliche)

                        Wertpapiere (festverzinsliche und Aktien) - im amtlichen Verkehr der Börse gehandelt,

                        Wertpapiere - im Freiverkehr der Börse gehandelt,

                        Börsenmäßig gehandelte Waren in Händen der Verkäufer,

                        Wertpapiere – im freien Markt gehandelt,

Verkaufsreife Waren in Händen der Verkäufer je nach Marktgängigkeit (Kunstgegenstände und Antiquitäten von Marktwert),

                        Hypotheken und Grundschulden je nach Rang,
                        Grundstücke - unbebautes Bauland,
                        Grundstücke - bebaut oder bewirtschaftet,
                        (Maschinen und Apparate),      

                        Forderungen aus Bankkrediten je nach Fälligkeit,

                        Nicht verkaufsreife Waren im Produktionsprozeß,
                        (Private Debitoren),     

(Anteile an  Erbengemeinschaften nicht börsengängiger Beteiligungen und anderen schwer liquidierbaren Vermögensmassen).

 

            Man könnte eine Anzahl Anmerkungen zu dieser Skala machen; sie soll aber hier in diesem Augenblick widerspruchslos als im wesentlichen richtig akzeptiert werden. Die liquidesten Werte stehen zu Anfang, die wenigst  liquiden Werte am Ende. Das Liquiditätsbedürfnis ist fundamental und unausrottbar, ist (J.Z.: wahrscheinlich ein Tippfehler und “es” ist gemeint. – J.Z.) ist allgemein und erstreckt sich nicht nur auf die Geld- und Kreditwirtschaft. Auch im Zustand des Naturaltausches lebende Wilde, ja selbst die Tiere unterscheiden zwischen  Objekten, die ihnen sofort nützlich sind, ohne deren Besitz sie zugrunde gehen, und solchen, die sie ebenfalls brauchen, aber  erst später. Ein reiner Tauschwirtschafter würde falsch disponieren, wenn er z.B. eines Mittags nur für Waffen, Boote und andere langlebige Gebrauchsgegenstände, nicht aber für Nahrungsmittel gesorgt hätte, die er sofort angreifen kann. Auch Raubtiere unterscheiden das von ihnen gerade verzehrte Stück Wild von den in freier Wildbahn befindlichen Tieren. Alle  disponieren, indem sie  einen Vorrat von beiden in zweckmäßiger Proportion anstreben, besonders natürlich der Mensch in der modernen Wirtschaft.

 

b)      Die Baissier-Liquidität.

 

            Zum Liquiditätsbedürfnis in dieser natürlichen Form tritt aber noch verstärkt das Liquiditätsbedürfnis des Baissiers, das

 

 

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Keynes und Kunwald zu eng "Hortungsbedürfnis" genannt haben: In der modernen Kredit- und Erwartungswirtschaft erfolgt die Preis­bildung nicht mehr rein statisch nach § 2 durch Schneiden der für den Augenblick abgeschätzten Angebots- und Nachfragekurven. Der Wirtschafter, der z.B. seine Nachfrage überlegt und feststellt, daß er bei billigerem Preise von Kleiderstoffen mehr davon kaufen würde, stellt eine reine Augenblicksrechnung an und zieht die zu­künftigen Erwartungen und Befürchtungen nicht in Rechnung. So will es jedenfalls die Statik. In der Erwartungswirtschaft, die sich übrigens keineswegs mit der Dynamik deckt, berücksichtigt er die Zukunftserwartungen: Wenn er den Eindruck hat, daß die vorherge­sehenen Preissenkungen sich fortsetzen würden, kauft er trotz billigeren Preises gerade nicht, um einen noch billigeren Preis abzuwarten. In der voll entwickelten Erwartungs- und Kreditwirtschaft verallgemeinert sich diese Einbeziehung der Zukunft in die Angebots- und Nachfragekalkulationen und konzentriert sich in den Börsen: Die Baissepartei erwartet Preissenkungen, häuft daher Geld an und verkauft (fixt) Ware, ohne sich neu einzudecken, ja. ohne die verkaufte Ware schon zu besitzen. (Termingeschäft) Die Haussepartei erwartet Preissteigerungen, entledigt sich daher ihrer Liquidität, kauft Ware, z.T. auf Kredit über ihre eigenen Geldmittel hinaus (ebenfalls Termingeschäfte). Beide Parteien ringen miteinander. Sind sie gleich stark, so leiht sich die eine (Hausse-) Partei die Liquidität von der anderen (Baissepartei). Die Gesamtliquidität ist dann unverändert normal. Überwiegt aber die Baissepartei, so werden große Mengen von Liquidität angesammelt, die entsprechenden Werte steigen im Preise, während die wenig liquiden Werte einen Preissturz erleben. Die Neuersparnis, die sich gleichzeitig vollzieht, strömt den Baissiers zu, die unter dem Motiv ihrer Preiserwartungen weder kaufen noch investieren. Umgekehrt bei einseitiger Haussestimmung.

            In der vollendeten Kreditwirtschaft, wo die Banken bereit sind, jedem Besitzer eines verkäuflichen Vermögens einige Prozent dieses Vermögens Kredit zu gewähren, besteht die Preisbildung (an den Waren-, Effekten- und Grundstücksmärkten) nicht mehr in dem Tausch zwischen der söben verkauften Ware oder Dienstleistung, gegen eine andere Ware, sondern in dem Tausch von Liquidität gegen Güter, oder von Gütern gegen Liquidität. Dieser Tausch

 

 

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wird durch den Kredit befördert, d.h. durch den leihweisen Erwerb der etwa fehlenden Liquidität. Der Zins ist dabei die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität.         

            Die Liquidität der überwiegenden Baissiers erhöht also, wohl einschließlich der dabei herangezogenen Kredite, die zuerst genannte "primitive" Liquidität, oder diese wird durch eine wiegende Haussepartei vermindert. Die "Baisseliquidität", wie wir sie nennen wollen, ist nicht grundsätzlich von der "primitiven” Liquidität verschieden, denn beide beruhen auf Erwartungen, auf Verzicht, auf Voraussicht in die Zukunft. Sie ist dieselbe Liquidität in verfeinerter Form.

 

 

II. Die Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.).

 

a)   Wesen

 

            Ein Jahrhundert der Goldwährung, der Heiligkeit der Sparerrechte und der Indiskutierbarkeit von Eingriffen in diese auch auf Seiten der politischen Opposition hat das Sicherheitsbedürfnis, das die "Währung" erfüllen soll, wie im Deutschen schon der Name sagt, derartig vollkommen gedeckt, daß man es in der neueren Geldtheorie vergessen hat. Unbegrenzt angebotene Güter rechnen zu den freien Gütern und werden wertlos, so nützlich, ja unent­behrlich sie auch sein mögen, wie z.B. die Luft zum Atmen. Die Hortungsfunktion des Geldes besteht nicht nur aus der Erfüllung des Liquiditätsbedarfes, wie Keynes, Veit u.a. es ein wenig ein­seitig darzustellen scheinen, sondern sie ist komplizierter zusammengesetzt, wie ja überhaupt die Psychologie in unserer Wissenschaft bisher überhaupt nur "punktuell" zu Worte gekommen ist, nicht durchgehend. Mindestens ist im Hortungsbedürfnis, das wir hier weiter begreifen, als die “moderne Geldtheorie", noch das Bedürfnis nach Sicherheit und Dauer der Wertaufbewahrung zu finden. Auf längere Sicht kann eine Währung nicht existieren, wenn sie die Wertaufbewahrungsbedürfnisse der Bevölkerung in keiner Weise erfüllt; sie verfällt dann der Ablehnung. (Repudiation). Die Lehre von sehr gefährlichen Repudiation, die, wie alle Theoretiker zugeben, das Leben der Währung beenden kann, ist immer anerkannt gewesen, ohne daß man ihre Voraussetzungen richtig in die Theorie eingebaut hat.

 

 

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            Kehren wir zur Liquiditätsskala von Veit zurück, sie aus den Bedürfnissen des Bankgeschäfts zusammengestellt. Der Banken gegenüberstehende Privatmann oder Firmeninhaber hat aber noch den Unterschied zwischen Geldwerten und Sachwerten zu be­achten. Im Falle einer Metallwährung kann er Verluste an Währungsmünzen nicht erleiden; bei Geldwerten kann er nur dann von Verlusten betroffen werden, wenn der Schuldner des betreffenden, auf Geldeinheiten lautenden Forderungspapiers individuell schwach wird. Dagegen kann er bei Sachwerten aus den damit verbundenen üblichen Risiken, bei Waren und Grundstücken also infolge von Preisschwankungen, Verluste erleiden. Im Falle der Papierwährung jedoch kann der Wirtschafter, der Währungseinheiten oder auf  Währungseinheiten lautende Forderungspapiere besitzt, durch Entwertung unbegrenzt bis zu 100 % seiner Anlage verlieren. Der Sachwertbesitzer dagegen kann nur denselben beträchtlichen, aber bei Klugheit niemals bis auf 100 % gehenden Gefahren ausgesetzt sein, denen er auch bei der Metallwährung gegenübergestanden hätte.  Infolgedessen ist die Veitsche Betrachtung nur für den Fall der  Goldwährung richtig. In diesem Falle werden sich die Wirtschafter die Werte in der Reihenfolge seiner Skala hinlegen, um stets unvorhergesehenen Ereignissen und Zahlungsanforderungen gegenüber gerüstet dazustehen. Hat man es aber mit einer Papierwährung zu tun, die ohne sich (ohnehin? ohne dies? selbst? – J.Z.) schon riskant ist, deren Risiko aber durch eine, seit Jahrzehnten andauernden (andauernde? – J.Z.) Wirtschaftspolitik vermehrt wird, die auf einer fortgesetzten "lautlosen" Opferung der Interessen der Geldgläubiger beruht, so kann diese Liquiditatsskala nicht als volle Erfüllung des Hortungsbegriffes angesehen werden.    

            Das Liquiditätsbedürfnis des einzelnen Wirtschafters steht nämlich nicht allein, sondern daneben ist das Sicherheitsbedürfnis zu beachten. Während das Liquiditätsbedürfnis für plötzlich auftretenden Geldbedarf der nächsten Tage und Wochen vorsorgen will, möchte das Bedürfnis nach sicherer Aufbewahrung die Werte "eventuell" mittel- und langfristig zurücklegen und in Bereitschaft halten, durch die in späterer Zeit, auch in ferner Zukunft, insbesondere in Alter, eine Sicherung der Existenz möglich ist. Für den Fall der unstabilen Währung dürfte folgende Skala der für die sichere Thesaurierung bevorzugten Werte in Frage kommen:

 

            1. Primäre Thesaurierungsgüter:

                        Edelmetall in Barren und Münzen,        

 

 

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            2. sekundäre Thesaurierungsgüter:

                        Schmucksachen, Uhren, Brillanten, Antiquitäten und andere Kostbarkeiten,

                        Haltbare Lebensmittel, 

                        dem Modewechsel nicht ausgesetzte Stoffe, Wäschestücke, Teppichstücke, Möbel,     

                        Photoapparate, Büromaschinen usw.

                        Aktien und Beteiligungen,

                        selbstbewirtschaftete und bewohnte Häuser,     

                        Bauland und Gärten,    

                        Handelswaren, 

                        Möbel, "alles, was nicht niet- und nagelfest ist"; (jz28)

 

            3. abzulehnen, weil Geldwerte:

Geld (nur unter der Bedingung als Hortungsgut zulässig, daß Schulden in gleicher Höhe vorhanden sind),

                        Papiergeld und Bankguthaben, Geldmarktpapiere,
                        Sparkassen- und Bankguthaben,          

                        langfristige Obligationen,

                        Hypotheken.

 

Die Skala dieser "Sicherheiten" (securities) unterscheidet sich von der Veit'schen dadurch, wie die Haussiers sich von den Baissiers, unterscheiden: Die erste Hälfte der Liquiditätsskala enthält nur Geldwerte, die der Skala der Sicherheiten nur Sachwerte. Wer ins Geld geht, mißtraut der Preisentwicklung der Sachwerte. Wer in Sachwerte geht, mißtraut der Entwicklung des Geldwertes. Wir erreichen hier ein fundamentales Ergebnis, das infolge der zu engen (zurechtgemachten) Thesaurierungs-Definition seit Jahrzehnten verborgen blieb (wohl weil unangenehm): Bei der Goldwährung (zusammen mit anderen Metall-Währungen bestimmter Form später von mir "Selbstwertwährung" genannt) fällt Sicherheit und Liquidität zusammen, bei der Papierwährung (Festkurswährung) fallen beide im Laufe der Zeit oder sofort auseinander.

 

            Es ist für die Wirtschaft und für die Politik des Staates von größter Bedeutung, welche Liquiditätsgüter und welche Hortungsgüter jeweils von dem Hauptteil der Bevölkerung bevorzugt werden. Dabei ist nicht nur festzustellen, daß bei den verschiedenen Währungsformen verschiedene Skalen der Liquiditäts- und Sicherheitsgüter anzuwenden sind, sondern die Haushaltungsvorsteher und die verantwortlichen Personen der wirtschaftlichen Betriebe werden folgende Überlegung anstellen: Sie werden sowohl dem Liquiditätsgesichtspunkt als auch

 

 

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dem Sicherheitsbedürfnis gleichzeitig Rechnung tragen wollen. Sie werden also aus beiden Skalen eine Auswahl treffen. Dabei ist bemerkenswert, daß der Staat im Verlauf der letzten Jahrzehnte in fast sämtlichen "Kulturländern" in wachsendem Maße auf die Art der angebotenen Liquidität und Sicherheit Einfluß genommen hat.  Der Staat hat insbesondere unter Abschaffung der Goldwährung in den meisten Staaten das Edelmetall als Liquiditäts- und Hortungsmittel ausgeschaltet und anstelle dessen überwiegend vom Staat emittierte Geldwerte (Obligationen usw.) angeboten. Diese kommen aber für die Wirtschafter der Festkurswährung aus Gründen der Währungsfurcht nicht oder nur vermindert in Frage, sodaß eine immer größere Nachfrage nach den in der Sicherheitsskala an späterer Stelle stehenden Handelsgüter festzustellen ist.

            Daher ist auf das Sicherheitsbedürfnis näher einzugehen. Das Bedürfnis, abstrakte wirtschaftliche Werte aufzubewahren und  zu sichern, wird im allgemeinen unterschätzt.  In der sozialen Welt ist es jedoch eines der stärksten, das überhaupt wirksam ist. Es ist so lebendig und intensiv, daß es sich oft starker erweist, als altruistische Vorstellungen, als wirtschaftliche Erwägungen, ja sogar als Hunger und Liebe. Als ein ebenfalls sehr primitives und in den untersten Bewußtseinsschichten Empfinden umfaßt es ein Bedürfnis nach dem Schauen, Fassen und Besitzen des Gutes, andererseits eine Sehnsucht nach Stabilität, die unausrottbar ist und sich in andere Richtungen wendet (z.B. Hamstern, pensionsfähige Beamtensteilungen, Erbuntertänigkeit usw.)

            Dieses Bedürfnis richtet sich in erster Linie auf bestimmte wirtschaftliche Hortungs- oder Thesaurierungsgüter, deren Wert, durch Schönheit und Seltenheit befördert, zu einem massenpsychologischen Bewußtseinsinhalt geworden ist. Nicht das Bedürfnis nach praktisch-technischer Verwendung,  sondern nach einem Wertträger, nicht die Vorstellungen der nüchternen Bankfachleute und Geldspezialisten, sondern die irrtümlichen, in Jahrtausenden geformten unbewußten Vorstellungen der Masse der Bevölkerung entscheiden. Als solche primäre wirtschaftliche Thesaurierungsgüter kommen gegenwärtig nur Gold, Silber und, bei Goldwährung, auch ersatzweise bestimmte Arten von Papiergeld, daneben Giralgeld, praktisch in Frage; fehlt bei letzterem der sinnliche Glanz, so spielen doch anscheinend der Druck, die Schönheit der Bilder und der Abnutzungszustand eine Rolle.

 

 

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b)      Die Preisbildung der Sicherheitsgüter: Die Nachfrage

 

            Bei allen anderen Gütern steigt die Nachfrage, wenn der Preis sinkt, auch wenn er stark sinkt, oder sie bleibt wenigstens unverändert. Die Nachfrage nach einem Sicherheitsgute sinkt jedoch, wenn dessen Preis übermäßig sinkt. Denn das Hortungsbedürfnis ist hier auf Besitz zwecks Werterhaltung, also auf Stabilität, gerichtet; erweist sich der wertaufbewahrende Stoff dadurch als minder verläßlich, daß sein Tauschwert stark abnimmt, so nimmt gerade dadurch seine Eignung zur Befriedigung des Hortungsbedürfnisses ab. Würde z.B. Silber so häufig gefunden werden wie Kupfer, sodaß jährlich statt 814 Waggonladungen 200 000 Ladungen produziert würden, so würde es durch diese Vermehrung des Angebots allerdings sehr weite Anwendungsgebiete erobern, aber es würde zugleich auch sein bisheriges Anwendungsgebiete als Thesaurierungsgut größtenteils verlieren. Uhrgehäuse z.B. würden nicht mehr aus Silber hergestellt werden, sondern aus dem viel geeigneteren, weit härteren Stahl oder Nickel. Die Preisbildung der Hortungsgüter vollzieht sich also stets in genau umgekehrter Richtung, wie die aller übrigen Güter; eine Tatsache, welche

von der gesamten Literatur kaum je beachtet und wirtschaftspolitisch ausgewertet worden ist.

 

c)      Abnahme der "Geldmenge" bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation.

 

            Daraus folgt, daß bei einer starken Geldentwertung, z.B. durch starke zusätzliche Notenausgabe, die “Menge” (1) des Geldes, das Zahlungsgut und Thesaurierungsgut zugleich ist, abnimmt, anstatt zuzunehmen. Zwar steigt zunächst die Menge der im Verkehr befindlichen Zahlungsmittel (um den Betrag der zusätzlichen Notenausgabe zuzüglich der aufgelösten Geldhorte), aber dieses "Geld” ist nur noch “hinkendes” Geld, es vermag nicht mehr die eine entscheidende Funktion, die Sicherheitsfunktion zu erfüllen, sondern nur noch die Zahlungsfunktion. Wegen seiner Entwertung wird also das Papiergeld und Giralgeld, soweit es bisher als Thesaurierungsgut diente, als solches unbrauchbar und ist nicht mehr gefragt; diese Geldarten verlieren mit der Hortungsfunktion schließlich

____________________________________

(1)   Diese Geldmenge entspricht nicht dem Begriff der Geldmenge der modernen Theorie, da nicht alle Zahlungsvorgänge durch Thesaurierungsgüter verrichtet werden; der Ausdruck wird trotzdem oft in diesem Zusammenhang gebraucht.

 

(Ri. schob hier ein Blatt 29 a ein, mit einer rauhen und handschriftlichen Skizze für die Angebotskurve und Nachfrage- der Hortungsgüter. Es ist hier teilweise reproduziert.  Vertikal der Preis, waagerecht das Angebot. – J.Z.)

 

 |_______________________________ Angebot 

 

 

 

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auch die Zahlungsfunktion und damit die Geldeigenschaft selbst. Die plötzliche Beschränkung der Geldfunktionen allein auf die Zahlung aktiviert die bisher zahlungsmäßig ruhende Menge des Sicherheitsgutes, vermehrt also die nur für die Zahlung verfügbare Geldmenge plötzlich in gefährlicher Weise. Dadurch tritt eine so übermäßige und unverhältnismäßige weitere Entwertung des Geldes (Preissteigerung, Schwarzhandel bei Preisstop usw.) ein, daß. die Preise sich schneller erhöhen, als die Notenpresse die Notenmenge zu erhöhen vermag. Mit den übrig bleibenden Geldwerten können die Güterumsätze nicht mehr ausreichend getätigt werden. Eine umfassend ge­übte Liquidität zuzüglich Thesaurierung, ob für Stunden oder Jahre, ist eben sogar technisch für die Bewältigung der täglichen Zahlungsvorgänge unentbehrlich; die Liquidität, wenn die Thesaurierung ihr zuwiderläuft, also nicht gleich läufig ist, genügt nicht um die Umlaufsmittel allein im Verkehr zu halten. Eine furchtbare Beengung der Zirkulationsmittel tritt ein, es ist kein Geld da, weil das Geld, das da zu sein scheint, kein vollständiges Geld mehr ist. (jz29) So war der Umlauf an Reichsbanknoten in Deutschland im Jahre 1923 von ca. 3 000 Mill. auf 100 Mill. Goldmark gesunken und aus Geldmangel mußte ein sehr großer Prozentsatz der Betriebe schließen, obwohl die Notendruckereien und zahlreiche zu Hilfe geholte gewöhnliche Druckereien Tag und Nacht arbeiteten. Zugleich richtete sich das Hortungsbedürfnis stürmisch auf andere Güter, die man als sekundäre Hortungsgüter bezeichnen kann. Hier kamen insbesondere in Frage Aktien, Grundstücke, Schmuck- und Luxus­gegenstände, Möbel, schließlich “alles was nicht niet- und nagelfest” war. Wenn vorhanden, richtet sich das Hortungsbedürfnis mit elementarer Kraft auch insbesondere auf gewisse wertbeständige Zahlungsmittel, z.B. illegal umlaufende Devisen, die alsbald Geld wurden, bevor die Gesetzgebung überhaupt ihre Entstehung zu, sanktionieren vermochte.

            Während also bei starker Entwertung der Sicherheitsgüter die Nachfrage nach ihnen sinkt, eine Ent-Thesaurierung erfolgt und ein neues Sicherheitsgut gesucht wird, wird bei einer starken Werterhöhung des Sicherheitsgutes die Nachfrage nach ihm steigen und übermäßig gehortet werden, weil der Wert der Anlage darin steigt. Die Preisminderungen des Geldes wirken also bei starken Veränderungen auf Angebot und Nachfrage umgekehrt, wie die Preisveränderung einer Ware.

 

 

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d)      Die Preisbildung und Sicherheitsgüter: Das Angebot.

 

            Der zweite Unterschied der Sicherheitsgüter zu gewöhnlichen Gütern besteht darin, daß die gehorteten Bestände, die dem Wertaufbewahrungsbedürfnis dienen, nicht aus dem Bereich des Handels verschwinden. Sie werden nicht konsumiert, d.h. nicht zerstört, well fast jeder Erwerber solche Güter gerade im Hinblick darauf erwirbt, daß er sie im Bedarfsfall gegen andere Güter eintauschen, also nicht konsumieren, kann und will. Bei Konsumgütern und Produktionsmitteln gleicht sich jeweils am Markte das Neuangebot aus neu erzeugten Waren mit dem Neubedürfnis nach diesen aus. Die eingebauten Produktionsmittel und die verbrauchten Konsumgüter scheiden aus dem Angebot aus. Bei Entwertung und Repudiierung (Zurückweisung) eines Hortungsgutes aber kommt die ganze u.U. in Jahrhunderten gehortete Masse an den Markt; die Repudiation eines Hortungsgutes (Metall oder Papiergeld, Giralgeld) zieht daher für den Markt dieses Gutes und die dort unter Umständen angelegten riesigen Sparkapitalien ein Ungleichgewicht, also eine Katastrophe nach sich, die lawinenartig anschwillt, während bei anderen Gütern eine jede Preissenkung unmittelbar zum Marktausgleich führt. - Bei Silber z.B. betragen die gehorteten Weltvorräte ca. 350 000 to., während die jährliche Produktion etwa 8  000 to beträgt; bei Gold belaufen sich Vorräte und Produktion auf (Wert in Dollar): 30 Mrd. und 1,4 Mrd;  bei Papiergeld in D-Mark umgerechnet für die deutsche Wirtschaft allein auf vielleicht  150 Mrd. und 15 Mrd. Ähnliche Verhältnisse gibt  es bei den übrigen Waren nicht. Von den langlebigen Konsumgütern verläuft das Angebot auch von Wohnungen ähnlich, wie hier gezeigt. (1)

 

e)      Das verdrängte Sicherheitsbedürfnis.

 

            Die falsche theoretische Entwicklung der letzten 2 Jahrzehnte hat versucht, die durchaus erkannte Hortung einseitig als Liquiditätsstreben aufzufassen, die Sicherheitsbedürfnisse zu verdrängen und auf das Papier- und Giralgeld ab­zulenken, wobei man die Stärke des irrationalen Urtriebes nach Sicherheit in Metall unterschätzte. Am stärksten kommt dem

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(1)   vgl. Zitat

 

 

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Thesaurierungsbedürfnis das Metallgeld mit dem effektiven Um­lauf vollwertiger Münzen entgegen. Das Papiergeld vermag erfahrungsgemäß der Hortung nur in geringerem Umfang zu dienen. Durch Verdrängung erreichte man psychologisch nur eine Fehlleitung, die sich störend auswirkte. Man bezeichnete den effektiven Goldumlauf z.B. allgemein als eine Verschwendung, weil man nicht erkannte, welches Element der allgemeinen Sicherheit und Beruhigung ein solcher effektiver Metallumlauf darstellt. Er stellt vielleicht die Kapitalanlage mit der überhaupt höchsten Effizienz dar. Indem man das Gold zunehmend aus dem Verkehr nahm und das Silber (Silber-Münzgeld? – J.Z.) durch falschmünzerische Unterwertigkeit diffamierte, nahm man den Völkern die Gegenstände ihrer urtümlichen, in den tiefsten Bewußtseinsschichten (1) verankerten Hortungsbedürfnisse und verwies sie auf die planlose Suche nach neuen Hortungsgütern, ohne ihnen unklugerweise geeignete zu bieten. Die ersatzweise angebotene Kapitalanlage in Börsenwerten enttäuschte zu oft, befriedigte nicht das Sicherheitsbedürfnis, vermehrt im Gegenteil die Un­sicherheit, umsomehr, als eine auf Papierwährung aufgebaute Wirtschafts- und Börsenverfassung besonders große Kursschwankungen ausgesetzt ist. Übermäßige internationale Kapitalwanderungen, Kapitalflucht, politische Unsicherheitspsychosen und Flucht in die Ware waren die Folgen, die dann eine noch größere Unsicherheit zur Folge hatten.

            Dagegen ist das Vorhandensein vollwertigen Geldes im tatsächlichen Umlauf eines Landes, solange sich die massenpsychologischen Einstellungen nicht ändern, günstig zu beurteilen. Daß die Auffassungen der Masse sich nicht geändert haben, beweist ein Blick auf die stoffliche Zusammensetzung der Kriegsorden und der hohen politischen und militärischen Rangabzeichen aller Länder, von Rußland über das Hitlerreich bis zu den Vereinigten Staaten. In England und von englischen Theoretikern wurde der Münzumlauf bis in die neunziger Jahre sehr hoch eingeschätzt; in Deutschland hat man noch nach der Beendigung der Inflation im Jahre 1924 erst durch Wiedereinführung des Silbermünzenumlaufs das Vertrauen des Volkes zur Währung mit großem Erfolg wiederzugewinnen vermocht, und nach 1933 hat die neue Regierung zuerst die 65 %igen silbernen 5-Mark-Stücke in solche mit 90 % Feingehalt umgeprägt (Erlaß vom 7.11.33) und damit den Wert vollwertigen Umlaufs bejaht und sich

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(1)   vgl. Rothacker.

 

 

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Vertrauen geschaffen.

            Das Vorhandensein zumal einer vollwertigen Metall-Zirkulation ist das einzige bekannte ganz wirksame Mittel zur Gesundung der verdrängten und gestörten Thesaurierungsfunktion, mit also zur Verhinderung einer Zerstörung der Währung durch in­ländisches Mißtrauen (jz30). Sie ist eine automatisch funktionierende Bremse gegen die plötzlichen Auswirkungen von politischen und Vertrauenskrisen und über die wirtschaftliche Sphäre hinaus ein starkes Element politischen Vertrauens (jz31). Gegenüber der massenpsychologisch ganz vorwissenschaftlichen, oft geradezu kindlichen Betrachtungsweise sogenannter “Geldtheoretiker" betont der Silberspezialist Kunwald diese Bedeutung der Hortung und damit des effektiven Metallumlaufs mit folgenden Worten:

 

"Die Münze spricht - wie gut wußten dies die Römer! Sie spricht im täglichen Verkehr lauter zum Mann des Alltags, als Gesetze, die er nicht liest. Sie erzählt täglich dem Volk nicht nur von der Macht, sondern auch von der Verläßlich­keit und Treue der höchsten staatlichen Autoritäten ... Erfahrungs­gemäß hält kein gesellschaftlicher Herrschaftsaufbau der Unverläßlichkeit des Geldwesens stand."

 

Das haben wir allerdings in Europa, Afrika und Asien festgestellt. Z..B. folgte der Untergang des britischen Empire durch freiwillige Auflösung der zentralen Herrschaft absolut auf die Abkehr vom Goldstandard in England, die als Niederholen der Flagge betrachtet wurde, wie in den befreiten Ländern allgemein bekannt.

 

 

f)        Das Ende der Konsum-Hortungsentscheidung.

           

            Hierzu tritt die bisher ebenfalls nicht genügend beachtete Bedeutung der Hortung für die Preisbildung an den Warenmärkten.  Geld und Ware stehen sich nur bei ausgebildeter Hortung gegenüber. In der Brust des Käufers ringt der "Hang zum Verbrauch", wie ihn Keynes genannt hat, mit dem Hang zum Aufschatzen, zur Liquidität, zum Horten. Ist die Hortungsfunktion des Geldes gestört, so bleibt beim Warenkäufer der einseitige Hang zum Verbrauch übrig. Niemand will mehr sparen. Das Problem ist nicht mehr, sich zwischen Behalten und Ausgeben des Geldes zu entscheiden, gelenkt durch den Zins, sondern nur noch zwischen den verschiedenen, oft gar nicht benötigten Waren zu wählen. Die Folge ist ein Sturm auf die Ware, in verschiedenen Graden, bis hin zum Ausverkauf der Konsumgüter, auch der Investierungsmittel, — während die Spartätigkeit, die Börse, der industrielle und öffent­liche Anleihekredit Not leiden.

 

 

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            Wie die Erfahrungen in Deutschland im Jahre 1947-51 erweisen, kann folgender extremer Fall eintreten:

            Die Zinsbildung endet, da jedermann Schuldner, niemand aber mehr Gläubiger werden möchte; der Zins als Preis für den Verzicht auf Liquidität geht an unendlich heran, übersteigt jedenfalls alle rational vom Rentabilitäts-Standpunkt der Industrie aus vertretbaren Sätze. Damit endet auch die private Finanzierung der Industrie. Nur noch der Staat kann im Steuerwege die Industrie finanzieren, und die Industriefirmen, die schon stehende Anlagen haben, finanzieren durch hohe Gewinne "sich selbst". Diese besondere Form der Selbstfinanzierung durch übertriebene, vom Wettbewerb zu wenig eingeschränkte Monopolgewinne geht, wie bei der Steuer, zwangsweise und auf Kosten der Konsumenten. Sie wächst immer mehr an, weil in der entwickelten Kreditwirtschaft der Kredit als Motor von Neugründungen und von neuer Konkurrenz von überragender Bedeutung ist. Er fällt weg, mit ihm der Wettbewerb. Infolge des einseit­igen Hanges zum Verbrauch, der einseitigen Haussestimmung ohne Baisseposition, der gestörten Hortung also, wird das Konkurrenzsystem entscheidend geschwächt, der Monopolismus und das System der Staatsübermacht begünstigt, das Preisniveau überhöht, und eine Ausbeutung im Sinne von Marx hervorgerufen. Der Lebensboden der demokratisch-freiheitlichen Staatsformen wird damit zerfressen. Ohne volle Sicherheitsfunktion des Geldes, praktisch ohne Goldwährung, durfte (dürfte? – J.Z.) die Erhaltung und der Fort­bestand der westlichen Zivilisation in Frage gestellt sein. Denn ohne sie gibt es kein (nicht genügend? – J.Z.) privates Kapital, keinen (ausreichenden? – J.Z.) Kapitalmarkt, keinen genügenden Grad von Wettbewerb, keine (nicht genügend? – J.Z.) unternehmerische Freiheit von Dauer.

 

            Die zusätzlich als Hortungsersatz

 

 

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gekaufte Ware wird überwiegend wirtschaftlich fehlgeleitet, die Produktionskapazitäten werden überspannt, es werden Rohstoffe und Arbeitskräfte verschleudert, die normalerweise nicht benötigt werden, weil dafür besser die Hortung da ist. Das Sicherheitsbedürfnis der breiten Massen wird in Scheinprobleme, wie "Mitbestimmungsrecht”, verdrängt, weil unbefriedigt ge­blieben.

 

            Störung der Hortung bedeutet also verschärftes Ungleichgewicht an den Warenmärkten, wilde Nachfrage nach Waren, daher Tendenz zur Preissteigerung und zur Qualitätsverschlechterung. Die Wirtschaftspolitik, die Industrie, die Sparer und die Arbeiter haben daher ein dringendes Interesse an einer Gesundung der Hortungsfunktion des Geldes. Beispielsweise war es bis Ende 1923 und bis Juni 1948 unmöglich gewesen, ein Gleichgewicht zwischen Ware und Geld herzustellen. Nicht nur die staatliche Preispolitik versagte damals, sondern das Staatsdefizit wurde immer größer, weil schließlich niemand mehr Anleihen kaufen und sparen wollte, sodaß der Staatshaushalt, z.B. 1951, mit Investitionsausgaben für die Industrie noch mehr überlastet wurde. Nach Einführung wertbeständigen, z.T. auch metallischen Geldes ab November 1923 trat mit unvorhergesehener Gewalt eine rückläufige Bewegung ein: Es begann die Flucht aus der Ware in das Geld. Jede einzelne wertbeständige Mark wurde als kostbares Gut angesehen, demgegenüber der bisherige eingebildete Wert der Waren, die man angeblich so dringend gebrauchte, plötzlich dahin schmolz. Viel weniger Ware wurde nachgefragt; sogar der Staats­haushalt ließ sich plötzlich vermöge der wiederhergestellten Hortung (Kredite für den Staat) ausgleichen und auch diese Ur­sache des Ungleichgewichts verschwand. Nach der deutschen Währungsreform von 1948 wurde in falscher psychologischer Sicht, von einem amerikanischen Wirtschaftsstudenten ausgehend, dem hortungssüchtigen deutschen Volke weder Gold noch Silber geboten. Die Folge war ein seltener Schwebezustand: das Geld gewann die Zahlungs-, Preisausdrucks- und Liquiditätsfunktion wieder, wurde aber (mindestens bis 1951) als Thesaurierungsmittel strikt abgelehnt, sodaß die weiteren günstigen Folgen nicht eintraten.

            Zum Schluß muß darauf hingewiesen werden, daß die Störung der Hortung auch die Produktion äußerst nachteilig beeinflußt. Denn nicht nur die Käufer flüchten bei Fehlen der

 

 

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Sicherheitsdarbietung aus dem Geld in die Ware, sondern auch die Verkäufer tun das gleiche. Die Fabrikanten hamstern Rohstoffe und Arbeitskräfte (vgl. die von 1941 bis 1944 in Deutschland zur Bekämpfung dieses Übels erlassenen vielfältigen Vor­schriften); die Händler behalten die gute Ware für sich und geben nur den Schund weiter (vgl. die "Privatbibliotheken" der Buchhändler & die pseudo-kunstgewerblichen Gegenstände); die Bauern essen ihre Eier selber, was sie bei gesunder Hortungsfunktion als ein Verbrechen angesehen hätten, und die Arbeiter vertrödeln die Zeit und machen Privatarbeiten.

            Will man diesen Unwillen zur Lieferung und Leistung mit lohnpolitischem Entgegenkommen, durch "Leistungslöhne" usw. beikommen, so kuriert man am Symptom: Weitere Preissteigerungen, noch größere Geldentwertung, noch stärkere Erschütterung der Hortungsfunktion des Geldes sind die Folge. 

 

            In der wirtschaftspolitischen Praxis pflegt gerade der Produktionsrückgang es zu sein, durch den eine Änderung des wirtschaftspolitischen Kurses erzwungen wird. Nur der Leistungsstreik der Arbeiter und der Sparer hat in den Jahren 1923 und 1948 die Machthaber zur Stabilisierung der Währungen und damit zum Versuch der Wiederherstellung der Hortungsfunktion des Geldes gezwungen, nicht die eigene Einsicht. Hugo Stinnes und  Friedrich Minoux, dessen vormaliger Generaldirektor, erklärten vor der Stabilisierung noch 1923 (jz32) wiederholt, es sei “noch zu früh” (d.h. man habe sein Schäflein noch nicht ganz im Trockenen), und die Regierungen wie auch die Gewerkschaften beugten sich dem. Niemand trat im Reichstag als Sprecher des Volkes auf, dessen Lebensstandard auf ca. 1/10 des vorherigen gesunken war. Im Jahre 1948 war das Verhalten der alliierten und deutschen Träger der Souveränität leider ebenso. Nur der Streik der Leistenden und Sparer erzwang beide Male die Neuregelung; die anderen Motive waren dieser Triebkraft gegenüber sekundär.

 

g)      Volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung des Sicherheitstriebes.

 

            Die Befriedigung des Sicherheitsbedürfnisses er­scheint zunächst wie die Lehre vom Konsum, die man bekanntlich aus der rationalen Wirtschaftslehre herausnehmen will. Jedoch

 

 

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ist die volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung dieses Bedürfnisses durchaus ein ökonomisches Problem, dessen Behandlung sogar sehr ergiebig ist. Auf alle Fälle verursacht die Decking des Thesaurierungsbedarfes Kosten; es fragt sich nur, ob die Kosten der planlosen Deckung des mißgeleiteten Hortungstriebes nicht sehr viel höher sind, vielleicht 10 oder 100 mal so hoch, wie die Kosten der Metallwährung. Es sollen hier nur kurz einige Ergebnisse solcher Untersuchungen gegeben werden:

 

            1. Die Hortung in Gütern des Warenhandels ist unwirt­schaftlich, da die darin angelegten Milliarden in 10 bis 30 Jahren durch Abnutzung (Uhren z.B.[jz33]) und Außer-Mode-Kommen (der Photo-Apparate usw.) entwertet sind. Noch unwirtschaftlicher ist Überluxus (z.B. in Kleidung, Essen) und Hortung von Lebensmitteln, die verderben.

 

            2. Die Hortung in Edelmetall, Münzen und Barren ist sehr wirtschaftlich (jz34).

 

99 % der dazu nötigen Güter sind bereits vorhanden und brauchen nicht erst erzeugt und dem Sozialprodukt entnommen werden. Die derzeitigen Besitzer (die amerikanischen Steuerzahler) sind mit der heutigen Herausnahme des Hortungsgutes Gold aus dem Verkehr auf ihre Kosten nicht zufrieden, und suchen eine Neuverteilung, suchen selbst Sicherheit im Golde für sich. Entscheidend ist aber, daß bei der reinen Goldwährung die auf Goldeinheiten lautenden Geldverpflichtungen( festverzinsliche), weil Liquiditätsvorsorge und Sicherheitsvorsorge sich weitgehend decken, die überragende Masse der Hortungsgüter zugleich Sicherheitsgüter werden, also nicht nur nichts kosten, sondern eine große Ankurbelung des Kredits erreichen, wogegen die Goldkosten zu vernachlässigen sind.

 

            Diese gleichzeitige Deckung der Liquiditäts- und des Sicherheitsdranges ist bei der (Festkurs-) Papierwährung (nach S. ...) nicht gegeben, weil bei dieser nur die Verflüssiger teilweise in Geld bleiben, während die Horter in die Waren gehen. Die ganze Maschine, deren Nutzeffekt in der Befruchtung des langfristigen Kredits liegt, läuft also gewissermaßen leer, sogar negativ wegen des zusätzlichen und wirtschaftlich nutzlosen Verbrauchs von Handelsware. Die Laien von heute haben eine schöne Maschinerie zu Stande gebracht - nur sie geht nicht!

 

 

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            3. Zu beachten ist, daß die Preisbildung des einen Hortungsgutes nicht überlastet werden darf. Möglichst viele wertbeständige Rechen- und Hortungsmaßstäbe sind bereitzustellen, wenn der Verkehr sie wünscht, und die Warenpreise müssen so weit wie möglich der freien Bildung überlassen sein. Würde man alle  Warenpreise, womöglich noch die Devisenkurse, Effektenkurse und Löhne, durch staatlichen Befehl festlegen, so wäre Gold das einzige preisfreie Gut. Dessen Preisbildung würde daher ganz anormal werden, indem alle freien Gelder bei allen möglichen psychologischen Motiven in Goldkäufe drängen, oder auch einmal daraus herausgehen würden. Durch so übermäßige Schwankungen wäre das Gold verhindert, seine Rolle als Thesaurierungsmetall spielen zu können, da seine Preisbildung sich in Sprüngen bewegen würde.

 

            Das ähnliche gilt vom Außenhandel in Waren und Gold. Werden alle oder fast alle Waren durch Kontingente oder Zölle in ihrer Bewegungsfreiheit gehemmt, so kann Gold die einzige Zoll- und kontingentsfreie Ware sein. Bei Veränderungen in der Zahlungsbilanzsituation würde die Ausgleichsfunktion des Goldes überlastet werden, es würde extrem abströmen oder einströmen (jz35). Nötig ist daher, daß viele Waren frei exportiert und importiert werden können, so daß diese in erster Linie die Ausgleichsfunktion über (ausüben? – J.Z.) und das Gold nur einen Restausgleich zu bewältigen hat (jz36). Ebenso ist es besser, wenn in der inneren Wirtschaft mehrere beliebte Thesaurierungsgüter zur Wahl stehen, damit die Sicherheitsfunktion nicht auf einem Gut, z.B. auf dem Gold allein, ruht, sondern sich besser verteilt.

 


 

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§ 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander.

 

            Wir fassen zusammen: Das Geld dient als Zahlungs- oder Verrechnungsmittel der Übertragung von Forderungen und Schulden und es dient als Währung der Messung und der Aufbewahrung von Werten.

 

            Nicht alles Geld erfüllt diese drei Funktionen sämtlich. Geld, das nur der rechtlich-organisatorischen Auflösung von Schuldverhältnissen dient, aber nicht Währung ist, wird auch Zahlungs- oder Verrechnungsmittel genannt. Es gilt als unvollkommenes und unselbständiges Geld, als "akzessorisch". Um vom Sprachgebrauch nicht zu sehr abzuweichen, versagen wir ihm nicht den Geldcharakter (im Gegensatz noch zu Knapp).

 

            Die Funktion als Wertmesser und Preisausdrucksmittel ist das Wesen der Währung, die ein Geld ist, das in höherem Grade Geld ist als das bloße Zahlungsmittel. Das Preisausdrucksmittel ist immer zugleich Zahlungs- oder Verrechnungsmittel; eine Währungseinheit, die nicht zugleich als ein solches Mittel verwendet werden könnte, könnte nicht die Preise ausdrücken, weil sie bei der Preisbildung keine Wert-Vergleichung ermöglichte, und daher nicht Währung sein kann.  Währungsgeld nennt man "valutarisch"; damit hat es nicht nur die Preisausdrucks- ­und die Zahlungsfunktion, sondern diese letztere in besonderer Form: Valutarisches Geld, Währung, ist stets entweder aufdrängbar(vgl. § 11 “Zahlkraft”) oder es enthält einen allgemein freiwillig anerkannten und unbezweifelten Wert in sich: es ist Selbstwertgeld (z.B. Metallgeld).

 

            Um dem Währungsgeld, das auf der 2. Stufe der Geldqualität steht, aber zur Vollkommenheit zu verhelfen, ist noch die dritte Geldfunktion nötig: die Hortungsfunktion, die in die Liquiditäts- und Sicherheitsfunktion zerfällt. Ohne die Hortungsfunktion kann die Preisbildung der vollendeten Kreditwirtschaft, nämlich die freie Wahl des Wirtschafters zwischen Kaufen und Nichtkaufen nicht zustande kommen, ist auch die Werterhaltungsfunktion des Geldes nicht gegeben. Die vollkommene Währung enthält also alle drei Geldfunktionen, die Währung nur zwei, das Zahlungsmittel nur eine.

 

            Neben diesen drei Hauptfunktionen des Geldes sind noch Nebenfunktionen zu erwähnen: Das Geld kann zu Steuer- und Zollzahlungen, auch zu Geschenkzwecken verwendet werden, es kann

 

 

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auch Zug um Zug gegen Ware über den Ladentisch gereicht werden, wobei überall von der vorherigen   Entstehung einer Schuld, die solviert (bezahlt) würde, rechtlich nicht oder nicht immer gesprochen werden kann;  dies gilt alles auch vom akzessorischen Gelde.

 

            Das Währungsgeld, soweit es sich nicht um vollwertiges Metallgeld, sondern um Papiergeld mit staatlich verordneter Aufdrängbarkeit handelt, kann nun auch noch als eine Art lautloser Steuer zu Gunsten des Staates, als "Requisitionsschein” (de Viti de Marco), überhaupt als Instrument der Konjunktur- und Exportpolitik verwendet werden. Für diese Sonderform des Geldes können wir also eine weitere Funktion feststellen. Vielleicht könnte  man weiter sagen, daß es überhaupt erst die Kreditwirtschaft und ihre besondere Art der Verknüpfung von Produktion und Absatz durch Einkommen und Einkommensverwendung schafft. Diese Eigenschaft des Geldes dürfte aber schon über die Lehre von den Funktionen des Geldes hinausgehen.

 

            Den drei Funktionen des Geldes werden später die Hauptgeschäftszweige der Banken entsprechen: die Zahlungstätigkeit sowie der Handel in Liquidität und in Sicherheiten.

 

(J.Z.: Seiten 40 bis 51 scheinen in diesem Manuskript zu fehlen, wenn man nur die Seitennummerierung in Betracht zieht. Aber nach der Gliederung fehlt kein Kapitel. Den Stoff der früher in Seiten 40 bis 51 enthalten war hat Ri. wahrscheinlich in spätere Kapitel übernommen.

Ri. hat auf dieser Seite so viel handschriftlich geändert, auch an der ursprünglichen Gliederung, daß ich vielleicht nicht alle Einzelheiten richtig übertragen habe. 

Eine seiner Anmerkungen ist aber: “(40-51 fehlen)” - Wollte er hier doch noch etwas einfügen oder nur darauf hinweisen, daß die Seitennummerierung in der neueren Fassung unterbrochen ist? - J.Z.)

 


 

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Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten.

 

Vorbemerkung:

(Handschriftliche Anmerkungen:

“Defin. des Löffels [Withers?]

§ 1: Zahlung ist Verrechnung, hat mit Liquidität nichts zu tun.

Aber § 2: Preisausdruck: Ist das gleich Tausch in irgendwas? Nein, da würde die einheitliche Währung fehlen.

§ 3: Hortung? Hier mehr Liquidität.

 

Die Arten (Erscheinungsformen) des Geldes.

 

            Wir unterscheiden drei Geldarten,  nämlich

            (später fünf! – J.Z.) (Aus 3: a,b,c, wurden in der Gliederung 5, nachdem er Einlösungsgeld und Verrechnung hinzusetzte: § 5 - § 9. – J.Z.)

 

1. Hochwertige Liquidität

 

            § 5. Selbstwertgeld,

            § 6. Einlösungsgeld,

            § 7. Festkursgeld

            § 8. Marktkursgeld

            (§ 9. Verrechnung: Jedoch Anmerkung: “Nein, heraus, ist eine Funktion!”)

 

2. Liquidität geringeren Grades

 

            Verrechnung

            Liquidität

 

            Dabei muß man sich darüber klar sein daß unter hier unter “Arten” (§§ 5-8) nur das körperliche Geld gemeint ist. (Nur der des Geldes, der körperlich oder als Guthaben erscheint, kann in Arten zerlegt werden, das "Nichts" nicht.) Treten, wie in § 1 dargestellt, zwei gleichartige Forderungen einander gegenüber, die dann durch Aufrechnung erlöschen, einem Nichts Platz machen, und betrachte ich diese Nichts-Werdung (Vernichtung, Skontration) als Geldtätigkeit, so kann ich dieses Geld nicht in die Artenlehre einbeziehen. Sehe ich jedoch, wie wir in § 1, die einander gegenübergestellten Guthaben (Schulden) als Geld an, was eine Frage der Definition ist, und wobei ich den Vorbehalt machen muß, daß quantitative Erörterungen wegen der Skontrierbarkeit unzulässig sind, so kann ich auch hier von einer "Art" des Geldes reden.

 

            Zur (weiteren) Rechtfertigung unserer Einteilung diene folgendes: Man kann das Geld nach verschiedenen Einteilungsprinzipien behandeln: nach dem Stoff, aus dem es gemacht ist, nach den Funktionen, nach der Neigung der großen Masse der Bevölkerung, Geld bestimmter Art zu besitzen, zu behalten, kurz: zu horten, schließlich nach der gesetzlichen oder sonst rechtlichen Regung der Annahme. Die Gruppierung nach Stoffen hat nicht befriedigt, weil es stoffwertloses z.B. Giralgeld gibt, das sich zum mindesten scheinbar diesem Ein­teilungsprinzip entzieht. Es hat sich aber darüber hinaus gezeigt, daß mit einem und demselben, aus einem bestimmten Stoff gemachten Geld ganz entgegengesetzte Erfahrungen gemacht werden können, weil sich aus demselben Stoff Geldarten ganz verschiedener wirtschaftlicher und rechtlicher Wirkung herstellen lassen, sodaß durch diese alte

 

 

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Einteilung viel Verwirrung gestiftet worden ist. - Die Einteilung, nach Funktionen würde gewiß eher das Wesen  des Geldes treffen, jedoch hängen die Funktionen offenbar von der körperlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung, d.h. insbesondere seiner Zahlkraft (Kapitel 3) seinem Kurs, seiner Emission und seinem Rückstrom ab,

(Kap. 4) (J.Z.: In der letzten mir vorliegenden Gliederung gibt es kein so genanntes Kapitel! – Siehe das spätere Kapital 3: “Zwei entgegengesetzte Staatslehren.” - J.Z.)

 

sodaß die Einteilung nach Funktionen nicht die Geldarten bezeichnen darf. Bei den Geldarten handelt es sich ja darum, daß in der Wirtschaft, besonders heute, nicht eine homogene Geldmenge einer Warenmenge gegenübertritt, wie der Primitive von heute sich das vorstellen mag, Die verschiedensten Gelderscheinungen, in ihrer Entstehung und ihrem Untergang "unternehmungsweise getrennt", d.h. unterschiedlich gefaßt je nach den "Einheiten" Unternehmung und Haushalt (privater, öffentlicher), schließen sich kreislaufartig an einander an, treten einander gegenüber, werden saldiert und bieten ein Widerspiel zum Güterkreislauf, ohne ihm mengenmäßig "gegenüberzustehen". -
Wir werden daher die rechtliche und geschäftliche Regelung der Zahlkraft, d.h. der Annahme, zur Grundlage unserer Einteilung machen. Von ihr nämlich, wie sich später zeigen wird, hängt diese "unternehmungsweise" Gliederung des Geldphänomens ab.     

 

            Unsere Einteilung unterscheidet daher zunächst zwischen Sachwertgeld (Selbstwertgeld) und sach- und stoffwertlosem Geld. Das wesentliche bei jeder wirtschaftlichen Erscheinung ist die Wert- oder Preisbildung, und diese geschieht bei beiden Arten des Geldes in ganz verschiedener Weise. Die Preisbildung des "Selbstwertgeldes” geschieht auf dem Warenmarkte, da dieses Geld zunächst eine Ware ist und als solche am Warenmarkte gehandelt wird. Das zuletzt genannte "stoffwerte lose" Geld erhält mangels jeden Warencharakters seinen Wert auf andere Weise: durch die "Annahme", die später genauer zu erörtern sein wird, und von der es sehr verschiedene Arten gibt.

 

            Die übliche Vereinfachung der Geldtheorie auf nur eine Geldart erscheint als eine unzulässige Simplifikation; offenbar sind keineswegs alle Gelderscheinungen auf der heutigen Erdoberfläche, geschweige denn die Erscheinungen der Geldgeschichte mit diesem primitiven Handwerkszeug zu bearbeiten. Es ist eine entscheidende Aufgabe der Geldtheorie, die vielfältigen und unternehmungsweise aufgespaltenen Gelderscheinungen der Gegenwart und jüngeren Vergangen­heit gleichzeitig und zwanglos zu erklären (Val. F. Wagner).        

 

            Wir wenden uns zunächst dem Selbstwertgeld zu.       

 


 

c 54

 

§ 5. Das Selbstwertgeld.

 

            "Selbstwertgeld" ist das Geld, das seinen Wert in sich selbst trägt, das ihn also von seinem nebenbei noch vorhandenen Charakter ableitet. Mit den Worten “Wert in sich selbst" ist natürlich nicht gemeint, daß ein solcher Warenwert ohne Vorhandensein einer Angebots- und Nachfragekurve entstehe, vielmehr gerade durch sie, genau wie bei anderen Waren, wenn auch mit besonderer Kurvengestalt, wie bei den Thesaurierungsgütern (§ 3). Man könnte plastischer auch von "Metallgeld" sprechen, würde dadurch aber in die Verlegenheit kommen, alle Scheidemünzen und sonstigen nicht vollwertigen und nicht valutarischen Münzen besonders ausscheiden zu müssen, weswegen ein besonderer Ausdruck "Selbstwertgeld" notwendig ist. Das Selbstwertgeld ist praktisch immer vollwertiges Metallgeld; anderes kommt aus prägetechnischen Gründen sowie wegen der Hortungs-vorstellungen der gegenwärtig lebenden Menschheit, abgesehen von den Resten primitiver Kulturen in der Gegenwart, nicht in Frage. Das unterwertig aus "Sachen”, etwa Silber, geprägte Geld ist, wie es Rostowtzeff genannt hat, eine "Metall-Assignate", meist wird man sagen können, ein auf Metallblech gedrucktes Staatspapiergeld. Es rechnet nicht zum Selbstwertgeld. -           

 

            Damit ein Geld "Selbstwertgeld" sein kann, muß es vollwertig sein, d.h. sein Metallgehalt (fein, also ohne unedle Beimengun­gen) muß dem Münzfuß entsprechen. Ist 1 g Gold die Währungseinheit,  so muß die diese Einheit darstellende Münze auch wirklich 1g Gold, fein enthalten (vollwertig sein), und nicht weniger. Das (stets vollwertige) Selbstwertgeld wird also durch seinen Edel-Metallgehalt definiert (jz37). Es kommt bei der Definition nicht darauf an, wieviel diese Edelmetallmenge wert ist, sondern allein auf ihre Quantität. Sie ist also durch die physikalische Masse bestimmt (g, kg, Unze usw.). Das "Rauhgewicht” (einschließlich unedler Beimengungen) ist unbeachtlich, der "Feingehalt” entscheidet.

 

            Warum können solche Metallstücke als Geld, ja als Währ­ung dienen? Weil sie der Thesaurierung (§ 3) dienen, nicht ihres Nutzens als Rohstoffe usw. wegen. Es sind meist irrationale Gesichtspunkte, die ein Gut zum Hortungsgut machen oder nicht. Es handelt sich im allgemeinen um zutiefst eingewurzelte Volksvorstellungen,  die mit dem gesamten kulturellen Milieu gegeben sind und die sich schwer oder kaum ändern oder planmäßig umgestalten lassen:

 

 

d 55

 

            Nach solchen vollwertigem Selbstwertgeld herrscht die allgemeinste natürliche Nachfrage, und zwar zu Zwecken der Hortung und Zahlung, daneben des industriellen Verbrauchs und zu Schmuckzwecken. Bei allgemeinem Vorhandensein von Selbstwertgeld wird auch der Staat gern bereit sein, Selbstwertgeld anzunehmen, da auch die Bürger bereit sein werden, es von ihm wieder als Zahlungsmittel anzu­nehmen. Die große Masse der Gläubiger wird es zur Tilgung ihrer Forderungen annehmen; auch im Zug-um-Zug-Einkauf und bei Kredit­gewährungen wird man es leicht verwenden können. Es trägt seinen Wert in sich, da es selbst wertvoll, Selbstwertgeld ist. Wenn diese Wert­vorstellungen durch eine jahrhundertelange, vielleicht Jahrtausende währende Geschichte befestigt sind, wird es überhaupt der einzige Wertmesser sein. Es ist damit eigentlich nur noch Geld im Sinne des Preis­ausdrucksmittels und der Hortung, stellt also die Währung dar, hat also zunächst mit der Warenseite der Wirtschaft nichts mehr zu tun. Daraus hat eine oberflächliche und modernistische Betrachtung den Schluß ge­zogen, daß man den dann nur noch "lästigen” Warencharakter ganz be­seitigen und zum valutarischen Papiergeld übergehen könne. Noch "klü­gere" Autoren und Staatsmänner haben gemeint oder realisiert, das Gold dann für die "dumme Masse" als äußere Fassade stehen zu lassen, ihm je jede Bedeutung aber zu nehmen und "lautlos" zum valutarischen Papier­geld überzugehen.

            Das beruht aber auf einer Verkennung des Wesens der Selbstwertwährung, das allerdings einer wesentlich gründlicheren Ana­lyse bedarf.  Die Selbstwertwährung, gezeigt am Beispiel des vollwertigen Goldgeldes, wäre bei dieser Betrachtung nur eine auf Goldblech gedruckte Papierwährung. Das ist sie aber nicht. Zum Wesen der Goldwähr­ung gehört vielmehr unabdingbar ihr zweiseitiger Aspekt: daß sie einerseits Währung ist, also Recheneinheit, in der die Warenpreise sich bilden, mithin zunächst abgetrennt von jeder Möglichkeit, Ware zu sein, well ja ihr Preis (zunächst) nicht ausgedrückt werden kann. Denn eine identische Gleichung 1 Lira (Mark, Täl, shilling usw.) = n kg Gold, oder n g Gold = n g Gold, würde nicht weiterhelfen. An sich selbst kann man keinen Maßstab messen. Auf der andern Seite aber ist und bleibt der Warencharakter des Selbstwertgeldes erhalten. Das ist für das Wesen des Selbstwertgeldes sogar entscheidend! Es kommt dabei auf eine Figur an, die noch niemals in der Theorie der Goldwährung darge-

 

 

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stellt ist (1):

            Zur Goldwährung,  wie zu jeder Selbstwertwährung, gehörig nämlich unabdingbar ein Goldmarkt.

Der Selbstwert dieses Geldes würde nämlich eine reine, vielleicht aus ferner historischer Zeit überlieferte Vermutung sein, die nie bewahrheitet werden könnte, wenn keine wettbewerbsmäßige Preisbildung dieses Hortungsgutes (meist Gold und Silber) vorhanden ist. Ohne Preisbildung, und zwar ohne öffentliche Preisbildung an einem möglichst vollkommenen Markte kann im allgemeinen auf die Dauer überhaupt kein Wert unangezweifelt bestehen. Die Marktpreisbildung ist ja gerade die offene und ungeschminkte Beantwortung aller Fragen und Zweifel der Mißtrauischen! Bin dauernd angezweifelter Wert aber wird eines Tages ein Minderwert, wenn er sich nicht immer wieder durch voll in bar bezahlte Kaufpreise ungemindert zu manifestieren vermag. Bei Gold- oder Silberwährung, bei der die Thesaurierung eine entscheidende Rolle spielt, ist daher ein funktionierender Gold- oder Silbermarkt absolute Voraussetzung ihres Funktionierens.  

 

            Nun scheint ein Markt in Gold nicht möglich zu sein, wenn die Goldeinheiten in Goldeinheiten gemessen, d.h. gehandelt werden müßten, wobei sich offenbar immer ein Goldpreis von 1 g = 1 g ergäbe, also die erwähnte identische Gleichung, Es ist daher der Kunstgriff nötig, den Goldmarkt als eine Ausnahme im gesamten Markt- und Preisgeschehen des Landes zu konstituieren: es wird ein besonderer Markt errichtet, an dem die Preise nicht in Goldeinheiten, sondern in Ein­heiten eines bestimmten anderen Zahlungsmittels oder mehrerer fest­gesetzt werden. So könnten z.B. an einem heute in Deutschland zu er­richtenden Goldmarkt die Preise in den üblichen (valutarischen) D-Mark Noten der Bank Deutscher Länder notiert werden. Am Pariser Goldmarkt werden sie in den ebenfalls valutarischen Noten der Bank von Frank­reich festgestellt, entsprechend in England in Bank-von-England-Noten. Dabei kommt es nicht darauf an, daß die Geldeinheiten, in denen der Goldpreis notiert wird, valutarisch sind.  Sie können ebensogut akzessorisch, also nur Zahlungsmittel, und nicht Währung, sein.

            Es ergibt sich nämlich etwas Drittes. Der künstlich in einem solchen "Freihafengebiet” geschaffene Goldmarkt (es braucht sich nur um ein Zimmer im Börsengebäude oder einen Tisch in einem Café

____________________________________

(1)   außer vom Verf. im "Anderen System", 1932, S. …

 

 

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oder um regelmäßige Telefonverbindungen, wie in Tanger, zu handeln), in welchem Gold nicht Währung, sondern Ware ist, ist doch kein Waren­markt. Denn er ist künstlich und handelt nicht in Landeswährung. Aber er ist viel mehr und leistet viel wertvollere Dienste: Er konstatiert täglich den Wert der in dem Lande neben dem Golde umlaufenden papier­enen Geldarten. Darum ist es gerade gut, wenn die Goldpreisfeststellung nicht nur in einer Geldart, sondern in allen wichtigen Geldarten des In- und Auslandes vorgenommen wird, in denen überhaupt Umsätze stattfinden. Hat die Goldmünze in DM-Noten ein Agio von 10 %, wird sie also mit 1,10 DM notiert, so hat die DM-Note gegenüber dem Golde ein Disagio von 1/1.10 = 9,0909... % = rd. 9,1 %/

 

            Der Goldmarkt bildet also durch einfache reziproke Umkehr seiner Kurse eine Kursnotiz der papierenen Geldarten, wodurch allein die Goldwährung vollendet und als leistungsfähiger gegenüber der Papierwährung klassiert wird. Eine Währung, die durch tägliche öffentliche Preisbildung Jedermann eine Kontrolle erlaubt über den Wert der von ihm verwendeten papierenen Zahlungsmittel, deren Selbstwert zudem seit Jahrhunderten relativ stabil ist, muß ein ganz anderes Vertrauen in ihre Sicherheit und damit in ihre Liquiditäts- und
Thesaurierungseignung einflössen, als eine unkontrollierbare, lautlosen Einflüssen zugängliche und leider oft auf Dummenfang berechnete Papierwährung.      

 

            Das Problem des abgetrennten, aus dem Währungsgebiet herausgelösten besonderen Goldmarktes bietet natürlich auch juristische Schwierigkeiten; seine mangelnde theoretische Vorbereitung mag zu der kritischen Lage der Goldwährung in der Gegenwart beigetragen haben. Ökonomisch kam hinzu, daß man die Zusammenhänge zwischen Gold, Öffentlichkeit, Thesaurierungsqualität und notwendiger Kritik an den papierenen Zahlungsmitteln, die alle über den Goldmarkt laufen, nicht klar sah, sondern nur ahnte (jz38).

 

            Denn eine laufende Kritik ist natürlich bei jedem Papiergeld, das doch im besonderem Maße Menschenwerk ist, erforderlich. Hier liegt nun gerade die entscheidende Schwäche (jz39) der Goldwährung mit Goldmarkt: Sie unterwirft die Notenbankpräsidenten einer so schonungslosen Kontrolle und deckt Mängel der Staatsfinanzen, also auch der Geschäftsführung der meist aufsichtsführenden Finanzminister, so rücksichtslos auf, daß sich eine Art “Internationale der Finanzminister und der Notenbankpräsidenten” mit Tendenz gegen die

 

 

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Goldwährung gebildet hat. Es ist zu bequem, mit Staatsgeldern un­kontrolliert wirtschaften zu können, es ist zu angenehm, gewisse Lehrlingsregeln des Bankgeschäfts ungestraft verletzen zu können. Warum sich so schweren Kontrollen durch den objektiven Markt zu unterwerfen? Besser, Marktwirtschaft nur zu propagieren, sie aber in seinem eigenen Kreise zu verhindern, keinen Goldmarkt zuzulassen.

 

(J.Z.: Rittershausen machte sich in den Kreisen der offiziellen und der populär anerkannten “Experten” sehr unbeliebt durch eine Bemerkung, die dem Sinne nach lautete: “Nicht die Goldwährung hat versagt sondern diejenigen, denen sie anvertraut war.” - Nur aus meinem schlechten Gedächtnis zitiert. – Diese Bemerkung hat auch seiner Karriere sehr geschadet. U.v. Beckerath riet immer an: Nie Personen angreifen. Nur immer Ideen, Prinzipien und Meinungen. - J.Z., 27.2.05.)

 

            Eine weitere Frage ist, ob dem Selbstwertgeld stets die Aufdrängbarkeit zu pari zukommt. Verdankt das Selbstwertgeld, also z.B. die Goldmünze, einer Chartalität, der "staatlichen Rechtsordnung", seinen Wert? Diese Aufdrängbarkeit ist nicht erforder­lich, solange ein freier Goldmarkt vorhanden ist, denn dieser beweist täglich die freie Annahme des Goldes und der Goldmünzen. Bei Goldwährung haben nun die meisten Landesgesetze bestimmten Münzen Aufdrängbarkeit, also den Charakter als gesetzliches Zahlungsmitt­el, erteilt. Das ist ein Superfluum, ein Meter (Metermaß? Mittel? – J.Z.), das überflüssig ist. Zweckmäßig kann eine solche Maßnahme sein, wenn damit be­stimmte Typen von Münzen im Umlauf gefördert werden sollen, um die vielen historischen Münzen und Sorten auszuschalten und den Umlauf und die Kontrolle im Publikum zu erleichtern. Es gibt auch Selbstwert-Münzen, die nicht durch Gesetze aufdrängbar sind, z.B. die Maria-Theresia-Thaler, heute noch eine der wichtigsten Währungen für die Randländer des Golfs von Aden etwa. So vorteilhaft die Aufdräng­barkeit münztechnisch erscheint, so hat sie doch den Nachteil, daß durch sie unterwertige Ausprägungen von Münzen durch die Re­gierungen unter Umständen erleichtert in den Verkehr gebracht werden können.  

 

            Wichtig ist noch, zu erwähnen, daß die Selbstwertwähr­ung die einzige ist, die sich sofort von selbst einführt, wenn man sie nur nicht verbietet. Alle anderen Währungen müssen durch kom­plizierte gesetzgeberische Akte "eingeführt” werden. Die Goldwährung trägt ihre Überlegenheit in sich. Hebt man die ihr entgegenstehenden Verbote auf, so ist sie da. Die dagegen eingewandten Schein-Bedenken, woher das Gold kommen solle, wieviel "Devisen" das koste usw. existieren nicht (jz40). Werden die Verbote aufgehoben, so werden zuerst einige Kaufleute, dann einige Kapitalsuchende und -anleger Verträge in Goldeinheiten privat vereinbaren. Gehandelt wird Gold z.B. für industrielle, zahnmedizinische und chemische Zwecke überall frei, trotz aller Verbote, auch in USA, Rußland,

 

 

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England und auf dem Kontinent. Ist sogar das Verbot aufgehoben, so läßt sich aufgrund der so zustande-gekommenen Kurse leicht die Umrechnung von Goldgewichts- oder Münzeinheiten in die jeweilige Landeswährung bewerkstelligen. Damit ist die Goldrechenwährung, und das ist die Goldwährung, da, denn Preise und Verträge werden bald allgemein auf Goldeinhalten gestellt werden. Die Frage, ob die so abgeschlossenen Verpflichtungen in diesen oder jenen Zahl­ungsmitteln solviert oder skontriert werden sollen, ist gar keine Währungs-, sondern Zahlungs- und Abrechnungsfrage.

 

            Es erübrigt sich wohl, auf eine "Form” der Goldwährung zu sprechen zu kommen, die keine ist: Die Beibehaltung der Gold­währung im Gesetze bei gleichzeitigem Verbot des Goldbesitzes und des Goldhandels durch andere Gesetze. In diesem Fall ist Gold nicht mehr aufdrängbar, überhaupt nicht mehr legal verkäuflich,
ist also nicht mehr Währung. Die "Ablieferung", praktisch immer zu einem unter dem freien Marktpreis liegenden Kurse, an den betreffenden Staat, kann nicht als Ersatz für den freien Verkauf angesehen werden, stellt vielmehr eine teilweise Enteignung dar. Die scheinbare Aufrechterhaltung der Goldwährung, die damit oft Hand in Hand
geht, stellt nur ein Täuschungsmanöver dar.       

 

            Gerade die Betrachtung der Goldwährung und des Gold­marktes ergibt, daß eine rein quantifizierende mathematische Theo­rie nur wenige, zusammenhanglose und noch nicht einmal wesentliche Charakterzüge des Geldes zu erforschen vermag. Morgensterns Theorie der Spiele und der Verhaltungsweisen, der wir uns anschließen, ohne Morgenstern ganz zu folgen, hat andere Möglichkeiten. Die Begriffe des Bluffs und der Täuschung, z.B. bei drohender Kurskontrolle durch den Goldmarkt von Seiten der Notenbankleitung oder der Staatsorgane, sind alltägliche Erscheinungen, die quantitativ nicht erfaßbar sind. Die Antwort, die ich immer erhalte “… das dürfen sie natürlich nicht tun!" wird dem Tatbestand nicht gerecht. Es handelt sich beim Geldwesen um Spiel und Kampf einzelner Wirtschafter und ganzer Zahlgemeinschaften gegen andere, bei denen alle Methoden der Fairneß und des Mogelns, des Handels, des Kredits, aber auch des Betrugs und der Täuschung angewendet werden. Deren wissenschaftliche Erkenntnis ist unmöglich, wenn diese Vorgänge als physikalische Ströme einer einheitlichen, mengenmäßigen Geldquantität allein begriffen werden sollen.

 

(Hier schob Rittershausen 2 Blätter ein, das erste, nur ein Abschnitt, nicht numeriert und überschrieben:

§ 7 a Der Geldstoff.” und das zweite, S. Nr. 20, diesem folgend. – J.Z.

 

 

Anmerkung zu § 5:

 

Der Geldstoff.

 

            Eine isolierte Geldfunktion, die Übertragungsfunktion, durch deren alleiniges Vorhandensein aber noch kein Geld begründet wird, kann durch Buchungen, d.h.  Übertragung von Gutschriften, und durch Aufrechnung,  d.h. durch eine besondere Behandlung von  Schulden, ersetzt werden. Abgesehen von diesem Falle, der nicht das  Geld, sondern nur eine Teilfunktion von ihm betrifft, bleibt das Geld ein sichtbarer konkreter Gegenstand, so daß eine Sachdefinition möglich sein müßte. Das stimmt mit dem Sprachgebrauch überein, der Guthaben nicht als Geld bezeichnet, während etwa Depots von Koffern bei der Gepäckaufbewahrung oder Effektendepots bei Banken wirkliche Koffer und wirkliche Effekten-Stücke enthalten.  Infolgedessen ist die Erörterung des Geldstoffs wichtig.
(J.Z.:  In den letzten zwei Sätzen plazierte Ri. ein Fragezeichen über “Guthaben” und “nicht” im ersten Satz  und strich aus die Worte “infolgedessen ist”. Seine endgültige Fassung kann nur in dem Originaldiktat in der Kölner Universitätsbibliothek ersehen werden. – J.Z., 27.2.05.)

 

            Das Substrat des Geldes ist zunächst stets ein Hortungsgut; dieses unterliegt, wie erörtert, eigenen wirtschaftlichen Gesetzen.  Es ist entweder gar nicht oder nur nebenbei Genußgut oder Produktionsgut; es kann ein wertvoller (edler) oder wertloser Stoff oder ein Gutschein sein. (jz41)

 

            a. Als wertvolle Geldstoffe kommen praktisch nur die beiden Edelmetalle: Gold und Silber in Frage.  Vollwertig dienen sie zur Herstellung aller drei Geldarten:  von: Selbstwertgeld, Festkursgeld und Marktkursgeld; unterwertig dienen sie als Substrat für Festkursgeld und Marktkursgeld.

 

            b. Die übrigen Metalle und sonstige stoffliche Güter werden nur als Festkursgeld und Marktkursgeld angewendet; in Frage kommen dabei insbesondere Kupfer, Nickel, Bronze und seine Legierungen, Eisen, Zink, Aluminium, Leder und Porzellan.

 

            c. In sehr vielfacher Weise wird schließlich        schließlich Papier zur Herstellung des Geldes benutzt. Bei Festkursgeld aus Papier erkennen wir in ihm trotz der schuldschein-artigen Gestalt kein Schuldpapier, sondern den Träger eines staatlich geschaffenen Zwangswertes, eines "Staatswertes"; bei Freikursgeld aus Papier wie auch aus unedlen Metallen (b) haben wir Gutscheine vor uns, die Kassenscheine (Inhaberpapiere) sind, und Forderungen an eine Zentralstelle (jz42) verkörpern. Die Übertragung geschieht wie beim stofflichen Geld überhaupt durch Einigung und Übergabe; Eigentümer ist der Inhaber.

 

            d. Auch Kontogutschriften dienen in weitem Maße als Geld, ohne  welches  zu sein. Wenn sie allgemeinen Annahmezwang haben (d.h. Festkursgeld, sind), sind sie Staatsgutschriften, d.h. staatlich geschaffene Zwangswerte ohne Forderungscharakter; unterliegen sie dem Marktkurse, so sind sie Forderungen, und zwar solche an eine Zentralstelle. Ihre Übertragung geschieht in beiden Fällen durch Umbuchung.        

 

 

 

 


 

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§ 6. Einlösungsgeld.

 

            Es gibt drei Methoden, ein dem Stoffe nach wertloses, mit einer Urkunde bedrucktes Papier zu Wert zu bringen:

 

            1. Indem man darauf verspricht, es jederzeit in einem anderen Gelde, z.B. in Selbstwertgeld einzulösen, und diese Einlösung auch durchführt. Ein solches Geld bedarf im übrigen keinerlei kunstfertiger Handhabung. In der Höhe, in der eingelöst wird, und solange die Einlösung erfolgt, hat das Papier Wert.

 

            2. Indem man eine Zinszahlung verspricht. Das ist der Fall bei den sog. festverzinslichen Wert­papieren. Solange die gezahlten Zinsen sich ungefähr in der Höhe des Landeszinsfusses bewegen, wird das Papier vom Parikurs nicht viel abweichen. Es wird aber im übrigen infolge des Wechsels von Angebot und Nachfrage bald größeren bald kleineren Kursschwankungen unterliegen. Als Geld wird ein solches Papier kaum brauchbar sein, weil die anliegenden Coupons nur in größeren Abständen abgeschnitten werden, weswegen das Papier mit Coupons doch nicht nach den Nennwert umlaufen kann, sondern bei jedem Besitzwechsel einer komplizierten Kapital- und Zinsrechnung bedarf. Übrigens ist die so einfach aus­sehende Übereinstimmung des Nominalzinssatzes mit dem LANDESzinssatz praktisch sehr schwer zu erreichen, so daß der Tageskurs von der Parität meistens erheblich abweicht.

 

            3. Ein noch weiterer Weg, eine an sich wertlose Urkunde wie Geld umlaufsfähig zu machen, ist die, daß man ein Unternehmen mit sehr großem Kassenverkehr veranlaßt, dieses Geld stets zum vollen Nennwert anzunehmen, oder aber daß man die gesamte Bevölkerung veranlaßt, freiwillig, aus Selbstinteresse derartige Noten zu nehmen, oder schließlich sie durch staatlichen Zwang veranlaßt die Urkunde zu pari zu nehmen.

 

            Über das zuerst behandelte Einlösungsgeld ist weiteres nicht zu sagen. Das zu zweit genannte verzinsliche Geld ist in den letzten Jahren bei uns nur in der Form der Steuergutscheine vorgekommen, die hier nicht erörtert werden sollen, die aber auch in den Vereinigten Staaten von Amerika gebräuchlich sind. Von dem zu dritt genannten durch Annahme wertvollem Geld soll uns jetzt die zuletzt genannte Gruppe des durch staatlichen Befehl, die staatliche durch Jedermann, zu Wert gebrachten Geldes interessieren.

 


 

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(Kein Blatt “j” ist mir zur Hand. – J.Z.)

 

§7.  Festkursgeld.

 

            Die allgemeine freiwillige Anerkennung des Wertes eines Sachwertes im Wege einer konstanten, im günstigen Falle auf Jahr­tausende zurückgehenden Meinungsbildung der Massen, konkretisiert in einer Nachfrage und einer Marktpreisbildung, wie sie das Sachwertgeld auszeichnet, kann ersetzt werden durch den staatlichen Befehl (jz43). Dies wird nötig, wenn es sich nicht mehr um ursprünglich wertvolle, son­dern um ursprünglich wertlose Güter, z.B. Papier, handelt (jz44). Wenn der Staat den allgemeinen Annahmezwang zum Nennwert gesetzlich befiehlt, so wird aus einem gleich wie wertvollen oder wertlosen Geldstoff oder Geldguthaben ein absoluter Wert (jz45), eben durch staatlichen Befehl, ge­nau so, wie wenn man ein Stück Gold dem Boden entnommen hätte. So hat man denn ja auch hier und da die Notenbanken mit Goldbergwerken gar nicht unrichtig verglichen (jz46).

 

            Durch den allgemeinen Annahmezwang zum Nennwerte, der das Festkursgeld, meist in der älteren Sprache noch Zwangkursgeld genannt, schafft, ist die Annahme und der Kurs von 100 % für jedermann im Verkehr unter Strafandrohung als Festkurs vorgeschrieben. Daher gibt es bei diesem Gelde ein Disagio oder ein Agio nicht; jede marktmäßige Bewertung ist unmöglich gemacht. Es handelt sich um etwas ähnliches, wie einen gesetzlichen Festpreis für eine Ware, ver­schärft durch einen gesetzlichen Kauf-Zwang (jz47, 48).

 

            Da der Staat selbst sich dem allgemeinen Annahmezwang unterwirft, kann solches Geld von erzwungenem absolutem Werte leicht auch zu Zahlungen an den Staat verwendet werden (jz49). Da jedermann das Zwangskursgeld annehmen muß, findet es auch leicht Verwendung zu Zahlungen zentrifugaler Art, insbesondere aus der Staatskasse an die Bürger, weiter als Solutionsmittel bei der Bezahlung von Schulden, bei Bareinkäufen und bei der Auszahlung von Krediten (jz50).

 

            Ein Schuld- oder Kreditverhältnis liegt beim Festkursgeld nicht vor, vielmehr eine vom Staat befristete Wertschöpfung eigener Art.  Ein Stück Festkursgeld sieht zwar genauso aus, wie ein Kreditpapier, wird auch irrigerweise zu dem Kapitel "Staatskredit” der Finanzwissenschaft und des Haushaltplanes des Staates gerechnet, aber es handelt sich um eine staatliche, absolute, nichtkreditäre Wertschöpfung. (Wertzerstörung wäre ein besserer Name! – J.Z., 27.2.05.) Zutreffend äußert sich der in Europa berühmte Kommentar zum Bankgesetz der beiden Reichsbankpräsidenten Dr. R. Koch und Dr. H. Schacht zu § 3 des Bankgesetzes vom 30. August 1924, welcher

 

 

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lautete:

"Die Banknoten lauten auf Reichsmark. … Die Reichsbanknoten sind außer Reichsgoldmünzen das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. … "

 

Der Kommentar sagt dazu; "Nachdem sich die Gesetzgebung genötigt gesehen hatte, unter dem 4. August 1914 die Pflicht der Reichsbank zur Einlösung ihrer Banknoten bis auf weiteres aufzuheben, bestand und besteht somit gegen die Reichsbank aus den Noten überhaupt kein Anspruch mehr. (1) 

(Die entsprechende Fußnote fehlt! – J.Z.)

 

Übrigens würde man nach dem Zweck des Gesetzes vom 4, August 1914 auch bei der Annahme einer Inhaberschuldverschreibung zu dem gleichen Ergebnis kommen müssen, denn dieser Zweck war eben auf eine - für die Geltungsdauer des Gesetzes gemessene - Beseitigung aller gegen die Reichsbank zu erhebenden Ansprüche gerichtet und mußte dies sein (jz51).

 

            Dem Charakter der Reichsbanknoten als bloße Geldzeichen trägt der Text der neuen, auf Reichsmark lautenden Banknoten dadurch Rechnung, daß er an die Stelle des vom Gesetze seines Inhaltes entkleideten Einlösungsversprechens der alten Note lediglich die Wertangabe setzt:

 

                        Reichsbanknote Z e h n  Reichsmark.   

Ausgegeben auf Grund des Bankgesetzes vom 30, August 1924.
                        B e r l i n,  den 11. Oktober 1924.

R e i c h s b a n k d i r e k t o r i u m.

 

            Aus einer Urkunde dieses Inhaltes kann nach bürgerlichem Recht eine privatrechtliche Zahlungsverbindlichkeit nicht hergeleitet werden (jz52).

 

            Hiernach gelten für die Rechtsverhältnisse an Reichs­banknoten (jz53) nicht die §§ 793 ff. BGB über Schuldverschreibung auf den Inhaber, sondern die Rechtssätze (jz54) über Geld. So hat nach In­krafttreten des § 31, neues Bankgesetz, die Reichsbank eine Reichsbanknote auch dann einzulösen, wenn sie ihr gestohlen worden, von ihr verloren oder sonst ohne ihren Willen in den Verkehr gelangt ist, ohne daß es zur Begründung dieser Rechtswirkung erforderlich und möglich wäre, auf § 794 BGB Bezug zu nehmen. ,.."

 

            Zutreffend ist hier in dem für Deutschland lange Zeit maßgebend gewesenen Kommentar zum Bankgesetz dargelegt, nicht was für “Geld” gilt, sondern was für Festkursgeld allein gilt, das man ja einzuführen im Begriff war, nachdem Deutschland von 1809 -1909 keinen Zwangskurs für Papiergeld gekannt hatte. Die Maßnahmen von

 

 

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1909, in Kraft getreten am 1. Januar 1910, die den Reichsbanknoten die gesetzliche Zahlkraft verliehen, sie also aufdrängbar machten, waren ausdrücklich eine Maßnahme der wirtschaftlichen Mobilmachung für den Kriegsfall gewesen und als solche betrachtet worden. Die neue und umwälzend richtige (? wichtige oder unrichtige? – J.Z.) Maßnahme der endgültigen Beibehaltung des Annahmezwanges wurde unter dem Druck der neuen simplifizierenden und quantifizierenden Geldtheorie in der Öffentlichkeit kaum beachtet. Richtig ist, daß Festkursgeld keinen schuldrechtlichen Charakter hat. Ein Zauberkunststück spielt sich nämlich bei seiner Ausgabe ab: Eine Schuld wird durch einen Feder­strich des Gesetzgebers in Geld umgewandelt, in ein Aktivum.(jz55) Dabei handelt es sich nicht um eine Mobilisierung von Forderungen, wie etwa bei einem Wechsel, sondern um die Verwandlung eines Bilanzpassivums in ein Aktivum. Wenn aber bei dieser Geldart Kreditbeziehungen nicht vorhanden sind, dann sind auch die Be­griffe der Aufrechnung und des gesamten Giroverkehrs nur mit Vor­sicht bei ihr anzuwenden.

 

            Eines hat der Kommentator vergessen: Derartige Noten  dürfen ohne weiteres auch nicht auf der Passivseite der Bilanz stehen. Wenn es sich nicht um Schulden handelt, dürfen sie nicht passiviert werden, nicht existente Schulden gehören nicht in die Bilanz.

 

            Damit kommen wir auf den wahren Vorgang (jz56): Der Staat münzt sein Haushalts-Defizit zu Aktiv-Werten, zu Festkursnoten um, mit denen er in bar an diejenigen zahlt, die seine künstlich ge­troffenen Aktiven annehmen müssen. Die Notenbank erhält diese Noten oder das Recht zu ihrer Herstellung vom Staat, schuldet diesem also wohl die Rückgabe oder den Gegenwart. In die Bilanz der Notenbank gehört also bei Festkursgeld nicht der Posten "Notenumlauf”, sondern der Posten "Schuld an den Staat". Wird diese Schuld an den Staat, die wir von der ähnlich konstruierten Bank von England kennen (ehemals ein Verband von Staatsgläubigern!) nicht zugegeben, dann hat der Staat diese Rechte verschenkt oder der Bank ein entsprechendes Privileg geschenkt (verliehen), und die Position gehört zum Eigenkapital der Bank. Die Höhe des Notenumlaufs wäre dann im Geschäftsbericht anzugeben.

 

 

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            Die Zusammenhänge zwischen dem Festkurs-Geld und dem staatlichen Haushalts-Defizit bedürfen noch der näheren Erklärung.  Der Verfasser hat darüber am 9.11.1944 folgenden Schriftsatz verfertigt und an einen größeren Personenkreis versandt, der im nachstehen­den wiedergegeben wird:

 

            Es gibt zwei Theorien des Staatsdefizits.

 

            Die eine ist die Theorie von der freien Preis- und Kursbildung an den Waren- und Wertpapiermärkten zwecks Erzielung des umfassenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage in der Volkswirtschaft. Zu dieser Auffassung gehört die Anerkennung der Unantastbarkeit der Persönlich­keit und des Eigentums (jz57).        

 

            Zweitens gibt es die Theorie der Zwangs-, (des Zwanges, in? – J.Z.) Preis- und Kursbildung, zu der die (die zu der? – J.Z.) Theorie des totalen Staats gehört.

 

(J.Z.: In dieser alten Form des Diktats sind immer noch zu viele Tippfehler, Mißverständnisse und falsche Ausdrücke enthalten, die vielleicht nur in der neuen Reinschrift, mir jetzt nicht zugängig, ausgemerzt wurden. Viel mehr noch fehlen mir die zusätzlichen Bemerkungen und Berichtigungen, die ein guter Vortragender wie Rittershausen, der meist nur sehr kurze Notizen für seine Vorträge machte, gewiß auch in der letzten Version angebracht hat, die Version, die mich damals bei meinem ersten und einzigen Lesen sehr beeindruckt hatte. – Die Geldgesetzgebung nach dem 2. Weltkrieg ist auch noch nicht zitiert und kritisiert. - J.Z., 27.2.05.)

 

            Im einen Falle Unabwälzbarkeit des Staatsdefizits auf die Bürger, außer durch Steuern und Anleihen, im anderen Falle Abwälzbarkeit: das Papiergeld, dessen Ausgabe der Staat veranlaßt, erhält Zwangskurs, wird Währungsgeld (jz58) Warenpreismesser und Selbstwert eigener Art wie Gold (jz59). Mit diesem "Ersatz-Gold" füllt der Staat die Taschen seiner Bürger (jz60), die flüssigen Bestände seiner (jz61) Firmen, die Vermögensanlagen der großen Kapitalsammenbecken usw. wie mit einer Zwangsanleihe, die ja eine Steuer ist. Der Staat greift zu weiteren Zwangsmitteln in Gestalt der Warenbewirtschaftung (mengenmäßigen Wirtschaftslenkung). Dabei kann überall "Ersatzgold" untergebracht werden. Der (jz62) Staatsbankrott wird vermieden, die Verarmung auf die Schultern der Buerger überschrieben (jz63).

 

            In dem einen Falle eiserne Beschränkung des Staates auf sein einziges legales Zwangsmittel, die Steuern (einige Jahrhunderte (J.Z.: lang? oder: für einige Jahrhunderte? – J.Z.) war noch nicht einmal dieses anerkannt), im anderen Falle Ausdehnung der Zwangsmittel: Zwang zur Annahme eines oft unerwünschten Schein-Wertes (jz64), eines Nonvaleur zum Nennwert, Zwang in der Kurs- und Preisbildung, allemal entgegen den Marktkräften.

 

            Frage: Leistet ein begrenzter Zwang mehr oder leistet ein umfassender Zwang mehr?

            Finanzwissenschaftlich läuft die Frage des Staatsdefizits also auf das Problem des Umfangs und der Wirksamkeit der Steuern hinaus (dieses Zwangsmittel ist ja beiden Systemen eigen!), weiter noch auf die Fragen der Steuerwiderstände, Anleihewiderstände, Zwangspreiswiderstände und Inflationswiderstände hinaus (z.B. weniger Arbeit, Lieferstreik der Landwirte, Verschwinden der Ware vom Ladentisch).

Sind die vier Arten von Widerständen so hoch entwickelt, wie heute in

 

 

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Deutschland, so scheint mir einfach die finanzpolitische Ergiebigkeit des umfassenden Zwanges geringer als die des beschränkten Zwanges.

In der Psychologie regiert nun nicht einmal allein die Materie, nicht nur die bloße Masse. Schon ein Blick auf die Pädagogik erweist, daß viel Zwang (zu viel Zwang) oft weniger erreicht, als wenig Zwang. Kurzsichtige Eltern neigen trotzdem dem ersteren Wege zu, ebenso das Militär. Aber mit welchem ungeheueren Mißverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag! In anderen Ländern und in anderen geschichtlichen Epochen sind andere Lösungen je nach der Lage der vier Widerstandsgruppen, möglich. On the long run (In the long run – J.Z.) glaube ich aber ebenso wie in der Päda­gogik nicht an die Effizienz des ausgedehnten Zwanges.

 

            Beispiel: Die Steigerung des deutschen Notenumlaufs in 1943 um 12 Mrd. RM stellt das echte Staatsdefizit dar. Dieses hätte sich m.E. mit Leichtigkeit durch Verdreifachung der Eisenbahn-Personentarife, der Alkohol-, Tabak-, Kino- usw. -Preise zugunsten der Staatskasse decken lassen. Eine so kleine Summe, wie das echte Defizit, kann m.E. immer durch Steuern aufgebracht werden. Und wenn man unbedingt die regierende Unterschicht (Oberschicht? – J.Z.) steuerfrei lassen will, so mag man die Reichen zu 100 %  besteuern (? – J.Z.), oder gerade dieselben, denen man durch den Zwangskurs zu nahe kommt. (? – J.Z.)

Vor 1940 war das echte Defizit in Deutschland pro Jahr nie über 3 Mrd. RM, bei 50 bis 100 Mrd. Etatsumme!

(Anm.: Gegenüber 7 Mrd. RM Etatsumme unter Brüning 1932).

Aber der Totalitätsgedanke erfordert eben nun einmal ein Abgehen von der Beschränkung auf das Zwangsmittel der Steuern und eine Anwendung um­fassenderer Zwangsmittel, also finanzpolitisch die Papierwährung, die "Arbeitswährung”, also den Zwangskurs und die Zwangspreisbildung, auch an den Banknotenmärkten.

 

            Die Theorie des freien Kurses ist also kein unnützer Denksport, keine Marotte, sondern gehört mit Notwendigkeit zu jener Menschheitsphilosophie und Staatsrechtslehre, von der vorhin ge­sprochen wurde. Diese großen Lehren können wirtschaftswissenschaftlich nicht ohne die Marktkurstheorie oder Wettbewerbskurstheorie des Geldes zu Ende gedacht werden. (1) (J.Z.: Eine so gekennzeichnete Fußnote finde ich leider nicht. – J.Z.) Mischformen gibt es nicht. Es gibt keine halbe Ehrlichkeit. A propos: Ich sagte, daß Ehrlichkeit on (in – J.Z.) the long run das beste Geschäft sein kann.

            Die Theorie des Staatsdefizits und des Festkursgeldes klingt also aus in die Staatstheorie. Seine Praxis ist letzten Endes begründet in der Staats- und Wirtschaftsverfassung.

            Dem ist auch heute nichts hinzuzufügen.

 


 

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§ 8. Marktkursgeld.

 

            Es gibt nicht nur Geld, dessen Wert auf dem verwendeten Edelmetall (Selbstwertgeld) oder auf staatlichem Befehl beruht (Festkursgeld), sondern auch eine Geldart, die beider Einflüsse nicht bedarf und doch Wert hat: das Marktkursgeld. Die Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr nehmen Geld nämlich nicht nur auf staat­lichen Zwang hin an, sondern auch dann, wenn ihr eigenes Inter­esse es ihnen gebietet; wenn sie dieses Geld auch gern aus Liquiditätsgründen erwerben. Ein solches Interesse ist dann vorhanden, wenn Nachfrage nach diesem Gelde besteht, denn Nachfrage bei mäßigem Angebot schafft Wert, und Werten, wenn ein großer Markt da ist, jagt jeder gern nach: Ein Wert wird genommen, "angenommen”.

 

            Wie schafft man aber Nachfrage nach einer Geldsorte? Nachfrage nach einer Geldart kann nur von dem erzeugt werden, der das Geld ausgibt oder ausgeben will. Der Emittent muß Verwendungs­möglichkeiten für das Geld schaffen, muß vielleicht einen "kreis­förmigen" Umlauf des Geldes zustandebringen und muß hauptsächlich sagen, was am Ende seines Umlaufes mit ihm gesehenen soll; offenbar kann dieses Ende beim Geld in jeder Sekunde erreicht sein, nämlich immer, wenn sich kein Nächster findet, der dem Geld ohne Mißtrauen entgegentritt, oder der den Besitz dieses Geldes als für sich nütz­lich ansieht.

Bei der Aufgabe, Nachfrage nach dem von ihm auszugebenden Geld herzustellen, also andere zu dessen Erwerb anzureizen, muß sich der Emittent offenbar an die Verrechnungsfunktion des Geldes erinnern: Er muß das Geld als mobilisierte und verbriefte Forderung in Verkehr geben, also gewissermaßen verkaufen, er muß Geschäftsleute finden, die solche Forderungen in Brief- oder Zettelform selbst benötigen, um damit gegen Forderungen aufzurechnen, die Dritte gegen sie stellen, und was das Wichtigste ist, die in Umlauf gesetzte verbriefte Forderung muß von vornherein vom Emittenten aus einer anderen Forderung gegenübergestellt werden, damit die verbriefte Forderung jederzeit durch Aufrechnung mit jener anderen zum Er­löschen gebracht werden kann. Nur dann ist offenbar gesichert, daß das Stück Geld, die Note, zu jeder Sekunde, in der sie unverwendbar wird, immer noch als letzte Verwendung die Verrechnung gegen jene andere Forderung hat, womit sie sich in nichts auflöst.

 

            Diese derart theoretisch dargestellte Aufgabe in der Bank- und Finanzpraxis zulösen, und zwar auf mehreren verschiedenen Wegen,

 

 

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ist viel leichter, als es zunächst scheint, und ist in der Geschichte und in den verschiedensten Ländern in mannigfaltiger Weise gelöst worden. Eine besonders berühmte Methode, die in China und später von den schottischen Notenbanken erfunden wurde, ist folgende:

 

            Der Emittent gibt das neue Geld, also die in Noten verbrieften Forderungen, nur leihweise ab, läßt sich also von dem Empfänger die Rückzahlung versprechen. Durch das Rückzahlungsversprechen bleibt eine Forderung der Bank in Höhe der in der Note verkörperten Forderung bestehen, zunächst gegen den Empfänger der Note. Unter Rückzahlung ist hier ausnahmsweise nicht die Zahlung in üblichem Landesgeld zu verstehen, sondern die Zurücklieferung von Noten derselben Art und im selben Betrage, lautend auf dieselbe ausgebende Bank.

Der Emittent vereinbart weiter, daß der andere, der jetzt Schuldner oder "Kreditnehmer" genannt wird, das so er­haltene "Geld" nur zu Lohnzahlungszwecken und zur Verausgabung sonstiger laufender Kosten verwendet, wobei sein Unternehmen nur produktiv, d.h. auf Erbringung von Lieferungen und Leistungen gerichtet sein darf und von bewährter Qualität sein muß.

Weiter hat sich die Bank gerade diesen Kreditnehmer ausgesucht, weil er Konsumgüter herstellt, die üblicherweise im Laufe der nächsten 3 Monate gekauft und bar gezahlt (bezahlt? – J.Z.) werden, die also über den Großhandel dem Einzelhandel zugehen, der aus erfahrenen Leuten besteht und seine Kundschaft an Barzahlung gewöhnt hat.

 

Nur unter all diesen Voraussetzungen läßt sich nun jene Aufgabe lösen:

Die Noten werden von dem Kreditnehmer in die Lohntüten der Arbeiter gesteckt. Diese kaufen ihren Lebensbedarf damit beim Einzelhandel. Die Bank hat nicht nur einen Kredit an den Fabrikanten eines bestimmten Gewerbezweiges gegeben, sondern sie hat gleichzeitig sehr viele andere Kredite unter denselben Bedingungen an Erzeugerfirmen ande­rer Gewerbezweige gegeben. Alles was die Arbeiter für ihren Lohn kaufen, wird von jenen Erzeugern hergestellt, und über den Groß- und Einzelhandel vertrieben, dem nun das Geld der Arbeiter zuströmt. Die Einzelhändler verwenden das vereinnahmte Geld, um ihre Rechnun­gen bei den Großhändlern zu bezahlen, diese, um ihre Rechnungen bei den Fabrikanten zu bezahlen.

Inzwischen ist die Kreditdauer abgelaufen, mit der die Bank die Noten leihweise an die Fabrikanten ge­geben hatte; wir nehmen an, daß die Bank Rückzahlung nur in diesen selben Noten vereinbart hatte. Die Erzeugerfirmen zahlen ihre Kredite zurück, indem sie der Bank die erhaltenen Noten zurückgeben. Die Note, die eine Forderung verkörpert, wird aufgerechnet gegen die Forderung in gleicher Höhe, welche die Bank gegen den einliefernden Erzeuger hat (jz65).

 

 

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            Aber was vermag der Emittent dem Erzeuger von Ware zu bieten, um diesen für den Vorschlag zu gewinnen, derartige verkörper­te Forderungen leihweise zu erwerben? Die emittierende Bank bietet die Verbriefung, Typisierung auf kleine und runde Beträge, die Stückelung, und ihre eigene Garantie, durch welche die Bonität der so verbrieften und kleingestückelten Forderung offenbar wird. Jeder Einwohner des Landes kennt jene Bank; aber nur ein kleiner Teil der Einwohner kennt die einzelne warenerzeugende Firma (jz66). Nur das von der Bank garantierte Forderungspapier ist daher unzweifelhaft gut und kann anstandslos von Hand zu Hand gehen (jz67).

 

            Man kann die Sache auch anders darstellen: Im kaufmännischen Leben jener Zeit pflegte man mit Wechseln zu bezahlen, die der Gläubiger (Lieferant) auf seine Abnehmer zog; er hatte an diese Leute Ware verkauft. Obwohl nicht garantiert, hatten diese Wech­sel bei den erfahrenen Kaufleuten, die eine große Firmenkenntnis hatten, einen leichten Umlauf und wurden wie Geld genommen.

Der Übergang von der Naturalwirtschaft des Mittelalters, in dem die Arbeiter Gesellen waren, die an des Meisters Tische ernährt wurden, zum modernen Fabriksystem mit fremden Lohnarbeitern, warf ein für den Wechselverkehr unlösbares Problem auf: Es mußte Lohn bezahlt werden. Lohn ließ sich aber in Wechseln nicht bezahlen, weil die Wechsel meist über große und unrunde Beträge lauteten, und weil die Arbeiter die Bonität der bezogenen Firmen nicht nachprüfen konnten. Was jene Banken taten, war, um den Ausdruck eines intelligenten Bauern zu gebrauchen, daß sie gewöhnliche Wechsel in zerhackte Wechsel umtauschten. Sie nahmen von den Kunden deren Wechsel und gaben diesen den gleichen Betrag in typisierten und garantierten "zerhackten" Stücken zurück, wobei wir die Zinsberechnung einmal außer Acht lassen wollen. Diese zerhackten Wechsel, diese "Banknoten, waren auch im Kleinverkehr und für den Lohnbedarf, ganz wie Geld, verwendbar (jz68). Die Bank gab also eine neue Art Geld anstelle der eingereichten Wechsel aus. Wie man schließlich sagte, sie emittier­te bills (Zettel), heute Noten genannt), und diskontierte “dagegen” Wechsel.

            Die Aufgabe war erfüllt: Das Geld wird nur im Kreditwege ausgegeben, damit zum Schluß eine

Forderung da ist, durch die es zum Erlöschen gebracht werden kann (jz69); es wird ein Kreislauf

 

 

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konstruiert, damit es normalerweise eine Anzahl von Tagen, Wochen oder Monaten unterwegs bleibt; dem Geldnehmer wird durch die Typisierung und Versicherung ein Anreizmittel gegeben, solche Geschäfte überhaupt abzuschließen; und es wird zum Schluß durch Aufrechnung für Beseitigung, mit einem anderen damals geschaffenen Ausdruck für "Rückstrom” (Fullarton) gesorgt.  Worin besteht dabei die Nachfrage, die wir anfänglich als das Agens des Wertes dieses an sich wertlosen Stückes Papier ermittelten? Die Nachfrage
besteht in der Forderung der Bank gegen den Kreditnehmer auf Rücklieferung eines gleichen Betrages derselben Noten.           

            Offenbar hängt die Stärke der Nachfrage nach diesem Wertpapier von der Dauer der dem Kunden eingeräumten Kreditfrist sowie von der Energie der Eintreibung, der Schärfe des in jenem Lande geltenden Vollstreckungsrechts und der Qualität der Schuldnermoral ab. Ist die Kreditfrist 10 Jahre, so wird voraussichtlich auch bei Rechtssicherheit und guter Schuldnermoral vor Ablauf von, sagen wir 9 Jahren, keine Nachfrage seitens des Schuldners nach dem Papier entstehen. Der Schuldner sieht also 9 Jahre lang keine Notwendigkeit, sich eine Anzahl solcher Pa­piere zu verschaffen (nachzufragen), um sie der ausgebenden Bank zurückzugeben. Gehen wir von dem Extrem einer sehr langen 10-Jahresfrist auf die kürzere Frist von einem Jahr über, so wird wahrscheinlich immer noch 11 Monate lang keine Nachfrage nach dem Papier herrschen. Das würde zur Folge haben, daß die jeweiligen Inhaber solcher Noten monatelang niemand finden, der bereit ist,  sie entgegenzunehmen. In der Zeit der großen Krise sind in verschiedenen Ländern z.B. in Österreich, Schleswig-Holstein und in  Canada von Arbeitslosenverbänden derartige 1 und mehrjährige Noten tatsächlich ausgegeben worden. Die Ladenbesitzer haben sie auch versuchsweise in Empfang genommen. Die Großhändler und Fabrikanten waren aber nicht bereit, dagegen Ware zu liefern, weil keine Verwendungsmöglichkeit für diese Papiere bestand.  Wer Ware erzeugt und liefert, braucht schnelle Bezahlung und kann nicht 11 Monate oder mehrere Jahre warten. Die Annahme dieser Papiere bedeutete aber unvermeidlich ein so langes Warten (jz70).

 

            Denkt man sich nun weiter die Kreditfrist auf 2 Monate verkürzt, was den üblichen Bankbedingungen schon mehr entspricht, und nimmt man an, daß das Kreditgeschäft der Emissionsbank

 

 

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Tag für Tag von Neuem und mit sehr zahlreichen Firmen der ver­schiedensten Gewerbezweige betrieben wird, so daß täglich hunderte von Forderungen fällig werden und Kredite auch immer wieder neu gegeben werden, wobei alle derartigen fälligen Schulden in demselben Notentyp zurückgezahlt werden müssen (jz71), dann entsteht offenbar bei der ausgebenden Bank eine große und regelmäßige Nachfrage:

Täglich werden zahlreiche Einzelhändler, viele Grossisten, eine Menge von Vermittlern und Unternehmern aller Art, Lieferungen von solchen Noten an die Bank zu tätigen haben. Die Bank nimmt all ihre Noten schlank­weg an ihren Schaltern genau so an, wie wenn sie Landesgeld erhält. Sobald sich die Bevölkerung an diesen Zustand gewöhnt hat, ist die­sem Gelde, das keinen Annahmezwang zum Nennwert hat, das auch nicht valutarisch ist, sondern das nur täglich an den Schaltern der Bank angenommen wird, der leichte Umlauf in jenem Landesteil sicher.

Das Geheimnis dieses Umlaufs ist, wie erwähnt, nicht die Ausgabe des Geldes. Dazu ist jeder Dummkopf bekanntlich imstande, wenn man ihm dazu die Möglichkeit gibt. Sondern das Geheimnis der dau­ernden Werterhaltung im Verkehr ist die Erzeugung regelmäßiger Nachfrage in genügendem Betrage, eine gewisse Größe und Massenhaftigkeit der Umsätze an der Kasse jener Emissionsstelle.

 

            Um es ganz klar zu machen: Die Größe der Nachfrage hängt, wie erwähnt, von der Länge der Kreditdauer und der vor­handenen Schuldnermoral ab. Ist die Schuldnermoral gut, so hängt sie nur von der Kreditfrist ab.

Denken wir uns im extremen Falle die Kreditfrist auf einen Tag oder auf eine Stunde verkürzt. Offenbar wird der Schuldner, der unter allen Umständen in einer Stunde zahlen muß, widrigenfalls sein Unternehmen durch Konkurs mit dem Tode bestraft wird, alles nur Erdenkliche tun, um durch eilige Nachfrage von großer Dringlichkeit bei seinen Geschäfts­freunden jene Noten in Natura aufzutreiben und sie zurückzubringen. Ein Wertpapier, das so dringend gefragt ist, kann offenbar nicht unter den Kurs von 100 fallen. Es könnte sogar ein Agio erlangen, also mit über 100 notiert werden.

Dagegen, um auf jene Arbeits­losen-Noten zurückzukommen, wird man bei einem Landeszinssatz von 5 % ein unverzinsliches Papier von 10jähriger Laufzeit in der Gegenwart wohl nicht mit mehr als mit 40 % seines Nennwertes bewerten können. Ein solches Papier würde also ein Disagio von 60 % haben.

 

 

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Auch einjährige Noten unverzinslicher Art würden wohl noch ein Disagio haben. Bei welcher Laufzelt der Kredite die Noten den Paristand erreichen, läßt sich nicht rechnerisch vorhersagen, da unmöglich die dazu erforderlichen Daten vorher bekannt sind. Die ausgebende Bank ist also auf ihre Erfahrung angewiesen.

Man kann nun nicht verlangen, daß das Publikum, welches sich der Noten bedient, ein blindes Vertrauen in die Kunstfertigkeit der Bank setzt. Man muß der Kundschaft vielmehr ein Meßinstrument in die Hand geben, das ein Warnungssignal abgibt, wenn der Sättigungsbereich (Sättigungsgrad? – J.Z.) des Verkehrs überschritten wird: Dieses Meßinstrument ist die tägliche Kursnotiz einer solchen Banknote, die veröffentlicht werden muß.

Sinkt diese Kursnotiz auch nur um den Bruchteil eines Prozents, so weiß die Leitung der Bank, daß sie die Kreditfristen verkürzen oder aufhören muß, an zahlungsunfähige Kunden zu leihen, welche die vereinbarten Kreditfristen schlecht oder gar nicht einhalten.

Das Publikum und die Schuldner der Bank erlangen aus dem Kursfall die Möglichkeit, billiger ge­wordene Noten durch Aufwendung anderer Geldarten zusammenzukaufen, um ihre Bankschulden unter Preis zurückzuzahlen, wodurch ein Anreiz für den Erwerb dieser Noten solange geschaffen wird, als überhaupt noch Aussicht auf die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit der Bank besteht. So kauften in den Jahren 1919 - 1922 ausländische Schuldner deutscher R-Mark-Kredite und Spekulanten, die an die Sicherheit der Reichsbank glaubten, trotz starker Kurssenkung Reichsmarknotenbestände im Betrage von wohl über 10 Mrd. RM auf, um sie eines Tages zum wiederhergestellten Nennwert bei der Bank zur Rückzahlung von Schulden präsentieren zu können.

 

            Die Inverkehrbringung von "Marktkursgeld" nach schottischem System, wie eben geschildert, ist nicht die einzige Methode der erfolgreichen Ausgabe und Werterhaltung solchen Geldes. Alle Kassen mit großem Publikumsverkehr können derartiges Geld aus­geben, wenn es im übrigen an die jeweils vorhandenen Bedingungen richtig angepaßt wird. In Frage kommen z.B. die Stationskassen (Frachtverkehr und Eisenbahnfahrkarten) größerer Eisenbahngesell­schaften, ein Projekt, das Friedrich List mit Erfolg demon­strierte, (J.Z.: Vergl. darueber besonders die Broschuere von Dr. Walter Zander. Von mir auf Deutsch und Englisch verfilmt. Jetzt, in Englisch auf auf www.reinventingmoney.com  – J.Z.) große Waren- und Kaufhäuser, Handelskammern, deren sämtliche angeschlossene Firmen beschließen, diese Noten wie ihre eigenen zu nehmen, und besonders große staatliche Steuer- und Finanzkassen. Alle diese Institute müssen das Geld, das sie

 

 

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ausgeben wollen, durch Bezahlung ihrer Einkäufe, Löhne und sonstigen laufenden Aufwendungen in Verkehr bringen (jz72), und müssen bereit sein, es an ihren Kassen gegen Ausfolgung ihrer Ware oder Dienstleistungen wie jedes andere Geld wieder entgegenzunehmen.

 

            Da die Finanzkassen keine oder keine sichtbaren Dienstleistungen zu verkaufen haben, kann man sich in diesem Falle etwa vorstellen, daß sie Händler in Steuerquittungen sind. Das Geld kann dann jederzeit bei den Finanzkassen gegen die Steuerquittung eingezahlt werden. Man nennt diese Geldart Staatspapiergeld.

In Deutschland z.B. gab es von 1807 - 1923 stets mehrere Arten von Staatspapiergeld; und auch die Rentenbankscheine, die in den Jahren nach 1923 in Verkehr gesetzt wurden, ebenfalls keinen Annahmezwang hatten und bis 1938 umliefen, können als Staatspapiergeld betrachtet werden (jz73). Dabei ist freilich zu beachten, daß es außer dem mit dem Markt-Kurs ausgestattetem, also der freien Kursbildung unterliegenden uneigentlichen Papiergeld, auch noch das mit Zwangskurs ausgestattete eigentliche Papiergeld gibt, das zur Gattung des Festkursgeldes gerechnet werden muß.

 

            Man könnte gegen die Nachfragetheorie des Marktkursgeldes einwenden, daß jene Banknoten nicht durch Nachfrage sondern durch die Einlösung wertvoll waren. Das würde dann richtig sein, wenn es nicht zahlreiche Fälle gäbe, wo diese Noten auch bei aufgehobener Einlösung ihren Wert hatten. Es gibt sogar Fälle, in denen niemals eine Einlösung versprochen war, wie z.B. bei den deutschen Rentenbankscheinen von 1923, die 15 Jahre lang störungsfrei, darunter in zwei schweren Krisen, auf pari umgelaufen sind, welcher Sachverhalt sich mit der Einlösungstheorie allein nicht vereinbaren läßt.

 

            Das Marktkursgeld ist, volkswirtschaftlich gesehen, ein Verrechnungszettel, ein Papier also, das durch seinen garantierten öffentlichen Glauben eine mobilisierte Forderung verkörpert, die jederzeit zur Verrechnung angeboten werden kann, ohne daß es erst des weiteren Dazwischentretens der Bankorganisation oder des hinter der Forderung stehenden Gläubigers persönlich (jz74) bedarf. Wenn dieses Marktkursgeld auch in der gegenwärtigen staatlich-totalitär angehauchten Weltepoche überall zurückgedrängt ist, so spielt es doch in sehr vielen Ländern noch heute eine sehr große Rolle und es ist seiner vorzüglichen Eigenschaften wegen, jederzeit in der Lage, den gesamten verkörperten Verrechnungsverkehr zu

 

 

73

 

übernehmen, d.h. denjenigen Teil des gesamten Zahlungs- und Verrech­nungsverkehrs, der wegen seiner Anonymität auf die verkörpernde Urkunde nicht verzichten kann.

 

            Seinen Namen Marktkursgeld hat dieses Geld daher, daß außerhalb des tatsächlichen Interesses wegen allgemeiner Nachfrage niemand gesetzlich gezwungen ist, es zu nehmen, und besonders nicht zu einem bestimmten Kurse, außer dem Ausgeber selbst. Während sich derjenige, der Festkursgeld unter oder über pari annimmt oder empfängt, von Staat her strafbar macht, muß jedermann das Recht haben, Marktkursgeld unter pari zu verkaufen oder zu kaufen, da die völlige Freiheit der Kursbildung zu seinem Wesen gehört. Das Vertrauen zu ihm beruht gerade auf dem freien Handel in dieser Sorte, der wieder der Ausdruck der natürlichen Nachfrage nach ihr zwecks Erwerbes von Waren in den Läden, zwecks Bezahlung von Frachten bei der Eisenbahn (wenn es sich um Eisenbahngeld handelt) oder zwecks Bezahlung von Steuern und Zöllen ist.

 

            Während das Festkursgeld eine mobilisierte Schuld darstellt, die durch staatliche Anordnung zum Aktivwert nicht in der Hand des Forderungsinhabers, sondern erstaunlicherweise des Schuldners (des Staates) selbst wird, verkörpert das Marktkursgeld stets eine Forderung, also einen Aktivwert. Entweder handelt es sich um (eine? – J.Z.) kaufmännische Erlösforderung aus vom Lieferer verkaufter Ware, oder ursprünglich um eine Steuerforderung des Staates, die schon fällig ist, oder um eine Frachtenforderung der Eisenbahn, um bei diesen Hauptfällen der Gegenwart zu bleiben, jedesmal typisiert und versichert.

 

            Ist das Marktkursgeld nebenbei noch einlösbar, so können diese Forderungen nicht nur zur Verrechnung gestellt, sondern auch durch Vorlage bei der Emissionsstelle fällig gemacht werden. Ist es nicht einlösbar, so stellt es einen "Gutschein" dar, der vom Emittenten oder dessen Schuldnern zur Aufrechnung oder bei der Ausfolgung von Waren (oder für Leistungslieferung – J.Z.) zum Nennwert angenommen werden muß. Das Marktkursgeld stellt privatwirtschaftlich vom einzelnen Bankbetrieb aus gesehen eine “Menge” dar, die genau gemessen und verfolgt wer­den muß. Volkswirtschaftlich stellt es eine mengelose Aufrechnung dar. Seine Bedeutung liegt darin, daß es, wie jeder erfolgreiche Aufrechnungsvorgang, sich nur während der Dauer der Aufrechnungsvorgänge oder als Hortungsmittel im Verkehr halten kann.

 

 

74

 

Darüber hinaus im Verkehr befindliche Noten erlangen sofort ein Disagio, strömen also dem einzigen Annehmer zu, der sie weiter (weiterhin? – J.Z.) zu 100 annimmt, also dem Emittenten, womit sie aus dem Verkehr verschwunden sind. Eine Emportreibung des Preisniveaus bei Zuvielausgabe, wie es beim Festkursgeld die Regel ist, ist daher beim Marktkursgeld nicht möglich (jz75).

 

(J.Z.: Zu den von Ri. aufgehobenen Bruchteilen der früheren S. 16b, dann 57, dann 63 gehört noch der folgende Abschnitt, von ihm als zu Paragraph 8 gehörend gekennzeichnet:

 

            “Marktkursgeld muß also zum Annahmekurs (meist dem Nennwert) nur vom Emittentend angenommen werden. Es kann im Verkehr unter pari stehen und wird frei kursmäßig gehandelt. Das steht im Gegensatz zum Festkursgeld (Zwangskursgeld), welches von jedermann, nicht nur dem Emittenten, zu pari angenommen werden muß und in dem ein freier Handel wie auch ein Disagio infolge Strafbarkeit unmöglich sind. Dafür kann das Festkursgeld bei Mißbrauch repudiert werden, d.h. von den Warenbesitzern als Bezahlung von Einkäufen abgelehnt und dadurch wertlos werden, indem dieser erklärt, die gewünschte Ware nicht zu haben.)

 

(J.Z.: Aus einem früheren Entwurf hob Ri. noch eine halbe Seite auf mit dem folgenden Text):

 

            “an Ladenbesitzer oder an Kassen mit großem Publikumsverkehr (Eisenbahnkassen, Warenhäuser usw.) zur Bezahlung von Rechnungen an Dritte. Diese bringen es weiter in Verkehr, wobei die Geld-Inhaber wissen oder sehr bald lernen, daß sie es zu Einkäufen in Läden, Warenhäusern oder am Fahrkartenschalter oder an der Frachtkasse verwenden können. Oder die ausgebende Bank gibt es an Produzenten und Händler in Ware, die Ware verkauft haben, damit es letzten Endes die Ware vom letzten Einzelhändler kaufen hilft, die finanziert wurde. Als dritter Fall können staatliche oder kommunale Stellen, die große Steuereinnahmen haben, das Geld ausgeben, wobei der besteuerten Bevölkerung das Recht gegeben wird, mit diesem Geld, wenn schon keine Waren zu kaufen, so doch Steuern zu bezahlen.

 

            Immer beruht der Wert des Marktkursgeldes darauf, daß jemand, d.h. eine Kasse mit großen Umsätzen, dieses Geld annimmt (Annahme). Die Annahme erfolgt regelmäßig zum Nennwert, kann aber auch zu einem beliebig darunter oder darüber gelegenen Wert erfolgen (Annahmekurs), der aber dauernd festgehalten werden muß. So wurde das Kantinengeld der deutschen Wehrmacht im 2. Weltkrieg zum 10-fachen seines Nennwertes in den Kantinen bei Entnahme von Bier, Zigaretten usw. angenommen und lief auch fortgesetzt mit diesem vollen Annahmewert (von z.B. einer Mark für ein Zehnpfennigstück) im Truppenteil um.

X Forts. nächste Seite! Ad. Smith: (‘Wenn ein Fürst …’ ”)

 


 

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§ 9. Verrechnung.

 

Aus der anfänglichen Erörterung der Zahlungs- und Ver­rechnungsfunktion des Geldes (§ 1) ergibt sich, daß die volks­wirtschaftlich wesentliche Erscheinung die Verrechnung ist. Diese setzt aber persönliche Bekanntschaft der Beteiligten und absolutes Vertrauen in den Bestand der präsentierten Forderungen voraus, macht auch eine gewisse Organisation möglich (nötig? – J.Z.), sodaß sie in gewissen Fällen nicht direkt anwendbar ist (jz76). In diesem besonderen Fällen hilft man sich, indem man die Forderung, die man zur Verrechnung stellen will, in einer Urkunde verbrieft, zu deren Anerkennung weder persönliche Bekanntschaft, noch Vertrauen, noch auch eine weitere Organisation erforderlich ist (jz77).

 

Ein weiteres Mittel, sich in solchen Fällen zu helfen, ist die Übergabe von Selbstwertgeld, das seinen natürlichen Wert in sich trägt oder von Papieren, die durch staatlichen Befehl, obwohl an sich ohne Forderungscharakter, einen überall verwertbaren Nennwert erhalten haben.

 

Man darf nicht in den Fehler verfallen, wie es eine ältere Geldtheorie tat, die bisher behandelten Geldarten, als Geld in erster Linie und als Metall- und Stückgeld zu betrachten, das im Gegensatz zur Verrechnung steht. Vielmehr dienen alle Geldarten der Verrechnung: das Selbstwertgeld, und das Festkursgeld, indem durch seine  Aushändigung eine verrechenbare Forderung entsteht, das Marktkursgeld, indem durch die darin verbriefte Forderung eine Verrechnung angeboten wird und zustande kommt, das Einlösungsgeld, in dem der darin verbriefte Einlösungsanspruch, auf Geld­einheiten lautend, zur Verrechnung gestellt wird.

 

            Es bleibt kurz zu erörtern, ob die verschiedenen Formen des Marktkursgeldes stets nur Verrechnungs-mittel sind: Die schottische Banknote kann als Verrechnungszettel betrachtet werden. Sie ist nach englisch-amerikanischem Recht eine Art Wechsel; die Unterschrift der Emissionsbank enthält ein Akzept, wie es vom Wechsel her bekannt ist. Die Emission ist so geregelt, das die gewährten Umsatzkredite kurz befristet sind, sodaß fort­gesetzt Ansprüche der Bank gegen ihre Kundschaft fällig werden.

 

 

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Die Noten ihrerseits enthalten, soweit sie sich im Umlauf befinden, Ansprüche der Inhaber gegen die Bank. Die Ausgabe ist so geregelt, daß dauernd ungefähr ebensoviel Fälligkeiten der Bank gegen die Kundschaft, wie solche der Kundschaft gegen die Bank entstehen. Infolgedessen ist jederzeit eine Aufrechnung der beiderseitig bestehenden, entgegengesetzt gerichteten, gleich hohen Forderungen im gleichen Betrage möglich.

Die Verrechnung muß zu pari erfolgen, weil die Bank zur Annahme ihrer eigenen Noten zum Nennwerte ver­pflichtet ist, wie auch die Wechselschuldner den Nennwert an die Bank zu zahlen haben.

 

            Im einzelnen handelt es sich um eine ziemlich lange Kette von Verrechnungsvorgängen:

 

Der Fabrikant schuldet seinen Arbeitern Lohn. Seine Abnehmer schulden ihm die Bezahlung der Rech­nungen über die verkaufte Ware. Der Fabrikant mobilisiert diese Forderungen an seine Abnehmer, indem er Wechsel zieht und diese bei der Notenbank diskontiert, also gegen "zerhackte Wechsel" um­tauscht.

Indem der Fabrikant also seinen Arbeitern den geschuldeten Lohn in Banknoten bezahlt, findet eine Verrechnung zweier entgegen­gesetzter Forderungen in gleicher Höhe statt.

In den Läden kaufen die Arbeiter Ware, wodurch der Ladenbesitzer gegen sie eine Forderung in gleicher Höhe erwirbt. Sie übergeben dem Ladenbesitzer eine Bank­note zur Verrechnung, die eine Forderung gegen die Bank verkörpert, und rechnen wieder nach BGB § 387 auf.

Der Ladenbesitzer schuldet dem Grossisten eine Rechnung. Er präsentiert ihm jene Banknote und verrechnet ein zweites mal die darin enthaltene Forderung.

Der Fabrikant hat vom Grossisten seine Rechnung wegen verkaufter Ware zu fordern. Der Grossist ist im Besitz der Banknote, welche eine Forder­ung an die Bank darstellt. Beide verrechnen abermals.

Die Bank hat am Tage der Fälligkeit des Wechsels eine Forderung gegen den Fabrik­anten; dieser hat aufgrund der inzwischen vereinnahmten Banknoten eine Forderung gegen die Bank: beide verrechnen wiederum nach § 387

 

Jedesmal sind im Augenblick der Verrechnung nach dem Gesetz beide Forderungen erloschen.

So können alle mit Banknoten schottischen Typs ausgeführten Zahlungen als Aufrechnungen aufgefaßt werden.

 

            Dasselbe gilt vom dem Kreislauf des Staatspapiergeldes, das zum freien Kurse umläuft. Der Staat hat fällige Forderungen auf noch nicht bezahlte Steuern. Er kann und will nicht warten, bis diese

 

 

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Forderungen in bar hereinkommen. Er verkörpert und typisiert die Forderungen gegen seine Steuerzahler daher in diesem Staatspapiergeld, wobei es wegen seiner Größe und Sicherheit der Garantierung nicht bedarf.

Seine Lieferanten und seine Angestellten haben Forderungen aus ihren Lieferungen und aus Arbeitsleistungen an ihn zu stellen. Der Staat übergibt durch seine Organe jene verkörperten Steuerforderungen, und beide rechnen auf. Die Staatslieferer und die Staatsangestellten kaufen vielleicht weiterhin in den offenen Ladengeschäften ein. Der Ladeninhaber gewinnt dadurch Forderungen gegen sie, sie übergeben Forderungen des Staats gegen seine Steuerzahler in verkörperter Form und rechnen auf. 

Diese Geschäftsleute und deren Unterlieferanten haben Steuern zu zahlen. Der Staat fordert diese Steuern, und sie übergeben ihm das Staatspapiergeld. Man rechnet auf.

Damit sind die Forderung des Staats an die Steuerzahler und die der Staatsangestellten und Staatslieferanten an den Staat, die inzwischen in die Hände der Steuerzahler gekommen waren, durch Aufrechnung gelöscht.    

 

            Wahrscheinlich genügen diese Beispiele, um zu zeigen, daß alle durch Selbstwertgeld, Einlösungsgeld, Festkurs- und Marktkursgeld bewirkten Zahlungen als Aufrechnungsvorgänge im Sinne von § 387 BGB aufgefaßt werden können. Dasselbe gilt von den schon in § 1 behandelten direkten und organisierten Verrechnungsvorgängen:

            der Überweisung (Bank- oder Postschecküberweisung),

            dem Scheckverkehr,

            der rückläufigen Überweisung,

            der Wechseleinziehung,

dem Betrieb der Abrechnungsstellen, in denen insbesondere eine Skontration der in einem räumlichen Bezirk vorliegenden Überweisungen, rückläufigen Überweisungen, Wechseln, Schecks und sonstigen gegenseitigen Verpflichtungen vorgenommen wird.

 

            Diese direkte Verrechnung bewältigt in den modernen sog. Kulturstaaten zwischen 80 und 97 % aller Zahlungsvorgänge, während auf die oben genannten durch Verkörperungen bewältigten Abrechnungen nur der geringe Rest entfällt.

 

(J.Z.: Eine handschriftliche Anmerkung von Ri. auf einem separaten Zettel):

 

“Einf. Theorie der Eventualforderung (S.10,11) in Schluß der Verrechung.

Valut. Charakter der Aufrechnung, S. 12 schon behandelt.”

 

 

 

(Einige separate handschriftliche Notizen von Ri.):

 

“Neu einfügen:   9.6.51.

 

  1. Einfügen das Geld hier hinein, als liquidestes Gut. Jedes Gut ein Quantum Funktionswert = Liquidität enthaltend, Geld eine Maximale Menge.

 

  1. Tafel der nach Liquiditätsgraden.  (J.Z.: Schon enthalten, auf S……?)

 

  1. Unterscheidung von

 

    1. Edelmetallgeld – Vereinigung von höchster Liquid. Mit vielen sonstigen Waren-Eigen(schaften? --- arten? – J.Z.)
    2. Einlösungsgeld – darauf bedeutende “Anweisung”, Depotschein.
    3. Festkursgeld – staatlich-künstliches Gut von höchster Liquidität, Kunstgüter!
    4. Markkursgeld als Form der Aufrechnung, deren Arten.
    5. Sonstige Liquidität: Börsenpapiere, gesetzl. Lombardfähigkeit.

    

  1. Kein “Gegenüber” von Geld u. Ware.

 

  1. Hortung u. Hortungsgrade, Sicherheit. Befried. d. Bedarfs an sich. Aufbewahrung.

 

  1. Ich Lehre des Gegensatzes (In Wahrheit Scheinproblem: Veit S. 269.) von Nominalismus u. Metallismus bekämpfen (diese Knappsche Theor.), da kein Gegensatz; Geld gehört also in die Güterarten, nicht hinaus. Damit gibt es eine einheitliche Theorie, nicht deren 2! Die Preistheorie regiert auch das Geld!

 

    1. das Selbstwert- u. Festkursgeld als Liquid.-Maxime
    2. die Aufrechnung als neutrales Verfahren der Geldersparnis = Güterersparnis!!
    3. das Marktkursgeld als der Preisbildung unterworfen.

 

  1. Geld nicht nur abgeleitet wertvoll, d.h. durch die damit erworbenen Waren, sondern direkt, durch seine Funktion als Max. Liquidität, als Erfüllung dieses echten u. höchst dringlichen Bedürfnisses, + oft max. Sicherheit = Erfüllung des Sicherheitsbedürfnisses.

 

  1. Geld wie Fahrzeug vor der Tür: fahrbereit zu sein. Schopenhauer Zitat Veit S. 267.

 

  1. Geld wichtigstes Substitutionsgut!

 

  1. Neutralität: Problem nicht in dem Sinne, daß Geld- und Warenmenge immer gleich! Diese Gleichung existiert nicht

 

  1. Neue Güter-Definition: Träger von Liquidität!

 

  1. Gold = mehr internationale Liquidität = extreme Liquidität + Sicherheit, darum wertvoll, nicht wegen Wareneigenschaft.

 

  1. Auch der Goldwert – Terminus “Warengeld”? – künstlich (Veit?) S. 270), wie bei Festkursgeld, durch soziologisch bedingte Annahmebereitschaft der Völker + Ankauf(spreis) der Notenbanken. (unleserlich: ff? – J.Z.) Nur ist die internationale Konvention der Annahme
    1. ein unersetzliches Plus! Unerschüttert!
    2. Ein weiteres Plus des Goldes, daß es zugleich das Sicherheitsbedürfnis deckt!
    3. Weiterer Vorteil: Veit S. 271: des Goldes: Gold entsteht (J.Z.: wird angesammelt) nur durchVerbrauchsverzicht (der vorher gelegen hat, “ex ante”), so daß ein Gleichgewicht zwischen Geldstrom u. Güterstrom da ist (sogar Veit!). Dagegen Festkursgeld kann auch das Gleichgewicht stören (ex-post-Verbrauchsverzicht durch Preissteigerung).  Hier einzig wesentlicher Unterschied.

 

  1. Ich: nein, noch mehr Unterschiede, da es noch Einlösungsgeld, Aufrechung ff. gibt, aber Veit hat recht:

Es besteht kein diametraler Gegensatz zwischen Geld und Ware.

 

 

(J.Z.: Eine weitere handschriftliche Notiz, undatiert.):

 

“Ich neuen Teil in § 2, Ende:

(J.Z.: Unter vorheriger Gliederung. Hier scheint jetziges Kap. 2, § 8, Das Marktkursgeld, gemeint zu sein.)

 

wonach Geldbegriff nicht nur erweitert auf Verrechnung, sondern auf alle Güter, da Geld voll und ganz ein Gut ist, nur eins von hoher Liquidität. Erweitern auf: Liquidität als Geld!

                                                               =========================

Alle Methoden, jemand oder sich liquider zu machen, sind Geld oder ersetzen es, z.B. Skontration in Schulden (macht liquider), Verrechnung bei Aussicht auf zukünftige neue Verrechnung (läßt mich über fremde Güter verfügen), Börsen (machen ihre Waren zu tägl. Geld), usw.” (jz78)

 

 


 

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Kapitel 3

 

§ 10. Zwei entgegengesetzte Staatslehren.

 

(J.Z.: Ursprünglich: “Kapitel 3: Das Verhältnis des Geldes zum Staat, zur Zahlungsgemeinschaft und ihren einzelnen Mitgliedern.”  - J.Z.)

 

            Wir müssen hier von dem selbst wertvollen vollwertigen Metallgeld absehen, das stets ohne primäre Beziehung zum Staat existiert und existieren kann. Selbst wenn dessen Prägung von staatlichen Stellen veranlaßt ist, und etwa das staatliche Wappen zeigt, so sind solche staatlich geprägten Münzen doch nicht schon durch diesen Staatseinfluß wertvoller oder anders zu beurteilen, als privatgeprägte Münzen desselben Feingehalts. Das gilt grund­sätzlich auch, wenn der Staat gewisse Münzen als valutarisch er­klärt, obwohl hier ein gewisser Einfluß des Staates nicht zu ver­kennen ist, der uns später noch beschäftigen wird.  Konzentrieren wir uns daher jetzt auf die beiden anderen Geldarten, das Festkursgeld und das Marktkursgeld, so behaupten wir, daß das erstere die Überwälzung eines etwaigen Staatshaushaltsdefizits auf die Bürger nicht nur zuläßt, sondern sogar das regelmäßige und zwangs­läufige Mittel dieser Überwälzung ist und gerade deshalb von ge­wissen Staatsformen in ausgedehntem Maße wirtschaftspolitisch ver­wendet wird. Das ist beim Selbstwertgeld und besonders beim Markt­kursgeld, obwohl dieses letztere ebenfalls Papiergeld ist, unmöglich.  Diese beiden Geldarten gehören zur Sphäre des Rechtsstaates (jz79), weil sie die Überwälzung dieses Defizits auf die Bürger nicht zulassen. Man findet daher das Selbstwertgeld und das Marktkursgeld historisch überwiegend in den Perioden des Rechtsstaates und der beschränkten Monarchien, also in Deutschland besonders von 1816 bis 1910, und Festkursgeld in den Perioden des totalen Staates und jener Wirtschaftspolitik, die sich seiner Zwangsmittel weitgehend bedient, also vor 1815 und seit 1914 sowie verstärkt seit 1931.

            Den beiden von uns herausgearbeiteten Papiergeldformen: dem Festkursgeld und dem Marktkursgeld, entsprechen letzten Endes 2 Gruppen von Staatstheorien (de Viti de Marco): Die Theorie des monopolistischen oder "omnipotenten" und die des genossenschaftlichen Staates.

Für die erstere (im folgenden als Fall A bezeichnet), dient der Bürger mit allem seinem Vermögen dem Staate, sein Eigentum ist daher letzten Endes vom Staatseigentum nicht zu unter­scheiden.

Für die genossenschaftliche Theorie (Fall B) dient der Staat dem Bürger, er hat nicht das Recht, sich am Privateigentum zu "vergreifen", er ist des Bürgers organisatorisches Instrument (jz80)

 

 

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in gewissen Gemeinschaftsfragen, die übrigens von beiden Staatsformen bejaht werden. (1) (jz81)

 

            Die entscheidende Bedeutung der Staats- und Wirtschaftverfassung für das Geldwesen erweist sich sofort am "Ausnahmezustand", nicht an dem "normalen", "idealen" Hergang der Dinge. Wie sich schon längst im Staatsrecht der Ausnahmezustand als entschei­dend erwies für die Beurteilung der Staatsform, so ist es im Finanz- und Währungswesen ebenfalls nicht der normale ausgeglichene  Staatshaushalt, sondern das eigentliche letzte

Defizit des Staatshaushalts, das in seiner Weise von einer bisher nicht erkannten Bedeutung für die monetäre Wirtschaftsverfassung ist, wenn man - bei unserem noch ungeklärten Sprachgebrauch - dieses Wort verwenden darf.  Im engsten Zusammenhang mit dem Staats­defizit steht die Währung und das Problem des Privateigentums. Der monopolistische und der genossenschaftliche Staat (jz82) sind darin einig, daß sie bei Entstehung höherer Ausgaben zunächst die ordent­lichen Einnahmen, besonders die Steuern, erhöhen. Dieses Eingriffsmittel in das Privateigentum ist in beiden Systemen erlaubt. Hält man die Steuern für erschöpft, so wird man in beiden Staatsformen zum öffentlichen Kredit greifen. Erst, wenn auch dieser erschöpft ist, tritt das "eigentliche” Defizit ein, das wir meinen.

Hier trennen sich die Wege: Der omnipotente Staat (2) wandelt seine De­fizite und Schuldurkunden in Geld um, indem er seinen Bürgern befiehlt, solche Wertpapiere als vollwertige Zahlung, z.B. wie in Metallgeld, anzunehmen, auch wenn sie unterwertig sind. Dem omni­potenten Staate ist es damit möglich, wie die vielfältigen Papiergeldkrisen gezeigt haben, Vermögensumschichtungen zu erzielen,

____________________________________

(1)   Vgl. den Gegensatz Jefferson-Hamilton bei der Entstehung der amerikanischen Verfassung. Bei uns z.B. war die genossenschaftliche Richtung vertreten durch Althusius (Politica Methodica Digesta of Johannes Althusius [Althaus], reprinted etc., with an introduction by Prof. Carl Joachim-Friedlich, Ph.D. Harvard Political Classics, Vol. II, Cambridge, USA, 1932, Fol. IXXXIV, XXXIX; die Vieldeutigkeit und Großartigkeit der Theorien des souveränitätslosen Gemeinschaftsstaates von A. ist mit einem Satz nicht zu erschöpfen), durch Frh. v. Stein, Hardenberg, Boyen, W. v. Humboldt, v.Gierke, G. Jellinek u.a. wie bekannt.

(2)   Dabei ist belanglos, ob er eine Staats- oder Privatbank einschaltet oder nicht.

 

 

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also, in das Privateigentum seiner Bürger unvermerkt einzugreifen und davon zu leben. Er greift mit unsichtbarer Hand in das Einkommen und das Vermögen der Bürger ein, indem er die Preisrelation­en durch erhöhte Nachfrage nach Waren verschiebt, dabei Güter absaugt und damit die Versorgung verschlechtert, weil er auf Seiten ­des Warenangebots nichts hinzufügt. Auch er kann aus Nichts nichts erzeugen. Das Ergebnis ist also dasselbe: eine Besteuerung der Bürger, aber diese ist auf andere Weise erreicht. Diese andere Weise ist keineswegs die bessere, wohl aber die bequemste und die ungerechteste von allen Arten der Staatseingriffe. Seine Macht, ob er sie nun zu Kriegs-, Lenkungs- oder zu Haushaltzwecken gebraucht, hat eben vor dem Privateigentum keine Grenze. Derartige valutarische Banknoten mit Annahmezwang zum Nennwert sind keine Kreditpapiere, ihr Geber ist nur dem Namen nach, aber nicht im wissenschaftlichen Sinne eine Kreditanstalt, ihr Nehmer ist kein Kreditgeber. Es liegt keine Kredit-"Schöpfung" vor. Es handelt sich bei diesem valutarischen Papiergeld um absolute Werte (jz83) besonderer Art, die durch staat­lichen Befehl geschaffen sind. Durch seine Emission kontrahiert Emissionsstelle keine Schuld. Der (jz84) omnipotente Staat hat nämlich die Macht, die keine Privatperson jemals hat: er kann Schulden in Werte (jz85), Passiva in Aktiva (gesetzliche Zahlungsmittel) (jz86) verwandeln, nicht wie bei der Anleihe in Werte für den Anleihegeber (jz87), sondern für den bisherigen Schuldner. Er kann mit diesem valutarischen Geld (jz88) seine Kasse flüssig machen, er kann also “Geld” ausgeben, wenn ihm niemand mehr etwas leiht, wenn also der Staatskredit erschöpft ist. (1)

 

            Diese Dinge sind in der Notenbanktheorie als die Lehre von der "starken Zentralbank" (2),  und in der Finanzwissenschaft, etwa bei Lorenz von Stein (3) und De Viti de Marco (4) als die Lehre vom "eigentlichen Papiergeld" altbekannte Lehrstücke.

____________________________________

(1)   Ob eine Bank zwischen Finanzministerium und Publikum einge­schaltet ist, oder nicht ist keine wesentliche Frage, sondern eine der psychologischen Taktik. Ob man den Vorgang in eine "offene Marktpolitik" einkleidet, die nun etwas ganz anderes bedeutet, ist ebenfalls ohne Bedeutung. Die wissenschaftliche Diskussion hat sich zu lange um Dinge der Oberfläche (offene Marktpolitik, Wechseldeckung) gedreht, als daß nicht vor allem die Frage nach den letzen entscheidenden Vorgängen und Prinzipien gestellt werden müßte.

(2)   Vgl. Plenge, Riste, Sven Helander u.a.

(3)   Lorenz v. Stein, Lehrbuch der Finanzwissenschaft, II.Teil, III. Abt., Leipzig 1886.

(4)   Grundlehren der Finanzwissenschaft, 1932, Kap. 31.

 

 

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            Der genossenschaftliche Staat (Fall B) hat dieses Mittel nicht. Seine Möglichkeiten am Kreditmarkte gehen in Nichts über die eines Privatmannes hinaus; er hat kein "Gold­bergwerk" unter den Kellern seiner Bank, wie man den Annahmezwang genannt hat, er darf in das Privateigentum nicht anders als im Wege der Steuer­gesetzgebung eingreifen. Auch er kann seinen Haushalt ausgleichen, nämlich durch Steuererhöhungen, und seien sie auch noch so scharf (jz89). Er kann den Staatskredit beanspruchen (jz90); er kann seine Guthaben einziehen, ja sogar Steuerforderungen "antizipieren", die fällig, aber noch nicht eingegangen sind (durch Staatspapiergeld mit Marktkursbewertung, sog. "Steuerantizipationsscheine", "Tresorscheine" der Finanzgeschichte). Aber, wenn er zu viele derartige Wertpapiere ausgibt, sinkt deren Kurs, ob es sich nun um Anleihen oder Papiergeld handelt, und damit endet die Emission schließlich durch "Repudiation", durch Kurssturz und Ablehnung der Warenabgabe.

Die Mittel der Währungspolitik bzw. des "lautlosen" Eingriffs in das Eigentum der Bürger sind ihm ex definitione verschlossen.  Die souveräne Gemeinschaft der "Bürger”, der "Eidgenossen", der "Bundesstaaten”, der "Elite" oder um welche Träger es sich immer handelt, hat verfassungsmäßig die andere Form der Eingriffe ausgeschlossen und übt die Macht aus.

            Das will gewiß viel heißen, aber man darf nicht ver­gessen, daß ja auch der autoritäre Staat nicht mehr verbrauchen kann, als Einkommen und Eigentum seiner Bürger.  Mehr aufbringen, "stärker" sein, kann die eine Finanzierungsmethode schließlich doch nicht als die andere, sondern nur freiwilliger, öffent­licher und ehrlicher ist der Ausgleichsvorgang bei der zunächst leicht für schwächer gehaltenen Staatsform, denn die Steuerge­setzgebung ist öffentlich. Dabei vermeidet der oft für schwächer gehaltene genossenschaftliche Staat mit der “Währungspolitik" jede ernstere Papiergeldkrise und staatliche "Inflation". ("Private" Inflationen nennenswerten Umfangs gibt es in der Geschichte nicht; praktisch alle Inflationen sind durch staatliche Haushaltsdefizite verursacht gewesen.) (jz91)

 

            Die Auswahl der besten Geldarten für den Verkehr ist also keine wirtschaftliche Frage, die sich etwa dadurch ent­scheidet, welche Geldart bei der Verwendung als am praktischsten

 

 

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empfunden wird, sondern es handelt sich um eine politische Frage, um eine Frage der Macht und der Machtverteilung im Staate, die von der Staatsverfassung und von der Stellung des Staates zum Haushaltsdefizit aus zu beurteilen ist.

Um es noch einmal zu sagen: wenn der Staat mit seinem Defizit selbst fertig werden muß, wie im rechtsstaatlichen System, bleiben ihm 3 Mög­lichkeiten dazu: die Verminderung seiner Ausgaben, die Erhöhung der Steuern und die Inanspruchnahme des Staatskredits.

Mit den beiden letzteren Maßnahmen greift er in das Einkommen und Ver­mögen seiner Bürger ein, aber in offener und gesetzlicher Weise.

Der omnipotente Staat aber hat außer diesen beiden Maßnahmen noch ein weiteres Mittel zu seiner Verfügung, das ihm zusätz­liche Einnahmen liefern kann: er kann das etwa verbleibende Defizit des Staatshaushalts zwangsweise in Geld umwandeln, Passiva in Aktiva wenden, es also beseitigen, scheinbar ohne Steuern zusätzlich zu erheben, ohne durch derartige sichtbare Lasten seine Anhänger zu beunruhigen. Dieses politische Moment spielt eine große Rolle, weil der scheinbar omnipotente Staat denjenigen gegenüber schwach und ängstlich ist, die ihn tragen. Er wird sie daher steuerlich nicht gern anfassen wollen. Durch den gedachten Vorgang (jz92) wird Geld (jz93) geschaffen, werden Güter abgesaugt, werden die Preise verschoben, was alles genau dieselben Wirkungen sind, wie sie sich bei einer neuen Steuer oder bei der Erhöhung einer alten Steuer ergeben, nur daß die Kompression der Nachfrage auf Seiten der Bürger fehlt, an deren Stelle der Staat etwa träte.

Dieser kleine Unterschied macht zwar die gekennzeichnete Maßnahme zur bequemsten aber zugleich auch zur schlechtesten.

            Zwischen dem rechtsstaatlichen (Marktkurs-) und dem totalitären (Festkursgeld) Geldsystem gibt es nur ein entweder-oder, keine Mischformen. Ein Stück Ware oder ein Wertpapier kann nicht einen staatlich festgelegten und einen freien Preis haben und zu beiden verschiedenen Preisen gleich­zeitig gehandelt werden. (jz94) Bringt der Staat keine Entscheidung, so entscheidet sich der Verkehr für nur eine Form (jz95).

 


 

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§ 11.  Beurteilung der Geldarten vom Staat aus.

 

            Der Zusammenhang zwischen den beiden Staatstypen und dem Gelde ist nun nicht einfach der, daß etwa dem omnipotenten Staat immer und allein das Festkursgeld, und dem ge­nossenschaftlichen Staat das Marktkursgeld zugeteilt werden könnte. Das geht schon deswegen nicht, weil nach älterer (bis­heriger) Lehre das Marktkursgeld nur als akzessorisch, als ein Anhängsel zum Metallgeld möglich zu sein schien, was auf die  modernen genossenschaftlichen Staaten vielleicht nicht immer paßt. G.F. Knapp hat nun mit Recht darauf hingewiesen, daß es überhaupt nicht zulässig sei, einfach alle Geldarten in einen Topf zu werfen und als eine undifferenzierte Menge den Waren am Markte gegenüberzustellen. Der Staat hat vielmehr auf den ein­zelnen Staatsgebieten der Erdoberfläche durch Gesetz den ein­zelnen Geldarten ganz verschiedene Charaktere gegeben, und diese gilt es zu studieren:

            Zunächst nennen wir, wie erwähnt, diejenige Geld­art, welche der Staat, wenn er selbst Zahlungen zu leisten hat, als endgültig erklärt, valutarisch. So kann z.B. Selbstwertgeld, etwa in Form von Goldstücken valutarisch sein. Es können auch Banknoten oder andere Arten von Papiergeld einzeln oder ge­meinsam valutarisch sein. Die nicht valutarischen Geldarten sollen akzessorisch heißen. In Deutschland waren vom … 1929 bis zum …… 1931 Goldmünzen und Reichsbanknoten gemeinsam valutarisch. Bis zum 31. Dezember 1909 nur Goldmünzen. Seit dem 20. Juni 1948 sind nur DM-Noten der Bank Deutscher Land er valutarisch. Bis zum 31. Dez. 1910 (1909? – J.Z.) waren bei uns die Reichsbanknoten, die Noten der vier Privatnotenbanken, die Reichs-Kassenscheine und die Reichsmünzen aus Silber, Wickel und Kupfer sowie die Taler (seit 1876) akzessorisch.  Seit dem 1. Januar 1910 war die Zahl der akzessorischen Geldarten um eine vermindert, nämlich um die Reichsbanknoten. Auf die Inflation, die im Jahre 1923 endete, soll hier nicht einge­gangen werde; danach waren akzessorisch die Noten der 4 Privatnotenbanken (1937), die Rentenbankscheine und die Reichsmünzen aus Silber, Nickel und Kupfer.  Dieser Zustand blieb bis 1948 erhalten. Seit 1948 sind nur noch die Noten unter 1 DM, sowie das Nickel- und Kupfergeld akzessorisch. Das Giralgeld war stets, seit seiner Einrichtung akzessorisch und ist

 

 

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es auch heute noch.

 

            Goldwährung hat man also da, wo bares (körperliches) Goldgeld in valutarischer Stellung ist, Papierwährung da, wo bares Papiergeld einer bestimmten Form, etwa Banknoten, in valutarischer Stellung sind. Der Begriff des valutarischen Geldes ist beim Goldgelde nicht absolut vom Verhalten des Staates abhängig, weil das Goldgeld wegen der allgemeinen und dauernden massenpsychologisch bedingten Nachfrage danach eine Sonderstellung einnimmt. Bei allen Arten des nicht vollwertigen Metallgeldes und des Papiergeldes ist jedoch der Begriff des valutarischen Geldes vom Verhalten des Staates abhängig, wobei allerdings der genossenschaftliche Staat seine Aktivität soweit einzuschränken in der Lage ist, daß er, der durch die Gemeinschaft der Bürger repräsentiert wird, durch deren fortgesetztes Handeln nur ein Gewohnheitsrecht zu konstituieren braucht.

            Eine ganz andere Einteilung der Geldarten ergibt sich, wenn man untersucht, ob ein Annahmezwang stattfindet, ob also Zahlungen endgültig sind, die nicht vom Staat an die Bürger geleistet sind, also z.B. bei Zahlungen unter Privaten. Weiter ist der Fall von Zahlungen an den Staat zu behandeln.   

 

I.   Bei Zahlungen unter Privaten kann die Annahme ganz in das Belieben des Empfängers gestellt sein: Die fakultative Annahme z.B. bei den Rentenbankscheinen bis ……        .

 

            II. Oder es findet ein gewisser Zwang der Annahme statt;

                       

  1. Dieser Zwang findet nur für Zahlungen kleiner Beträge statt, z.B. bei Kupfermünzen bis zum Betrage von DM 1.-, bei Silbermünzen bis zum Betrage von M 20.-. Diese mengenmäßige Beschränkung je Zahlungsvorgang ist der Begriff des Scheidegeldes.

 

  1. Der Zwang ist allgemein und unbegrenzt: Jeder erdenkliche Zahlungsempfänger muß dieses Geld annehmen: Das ist der Be­griff des Courantgeldes. Bis 1910 waren Goldstücke das einzige Courantgeld. Heute sind Noten der Bank Deutscher Länder in dieser Stellung.  Das damalige Goldgeld und die heutigen Noten der Bank Deutscher Länder sind gleichzeitig bar, Courantgeld und valutarisches Geld. Dabei hat sich auch der Bargeld

 

 

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begriff geändert: Damals kam die Qualität des Bargeldes nur dem gedenen (? Gegebenen?  J.Z.) vollwertigen Metallgelde zu, nach heutigem Sprachgebrauch auch den Noten der Bank Deutscher Länder (jz96).

 

            Eine noch weitere Einteilung geht dahin, ob die Geldarten definitiv oder provisorisch sind.  Sie sind provisorisch, wenn sie einlösbar sind in einer definitiven Geldart, d.h. in einer solchen, die nach Lage der Rechtsordnung als endgültig betrachtet wird.  Bis zum 3. 8.1914 waren die Banknoten (seit 1.1.10) valutarisch, aber einlösbar. Sie waren also definitiv und provi­sorisch zugleich.

 

            Endlich gibt es, wieder nach einem ganz anderen Gesichtspunkt geordnet, unterwertige, vollwertige und überwertige Geldarten: Es gibt Geldarten, deren Material beim Verkauf einen niedrigeren Preis erzielt, als ihre Geltung beträgt, sie sind unterwertig; z.B. alle Arten von Papiergeld, ferner alles eu­ropäische Silbergeld, ebenso die Nickel- und Kupfermünzen. Hin­gegen waren unsere Goldmünzen mindestens bis zum 3.8. 1914 voll­wertig: Verkaufte man sie damals als Material, so erhielt man als Preis ebensoviel Werteinheiten als sie gelten (galten? – J.Z.).  Überwertige Geldarten erzielen einen höheren Preis, wenn man sie als Ware verkauft, als ihrer Geltung entspricht. Das ist z.B. bei den heutigen ame­rikanischen 10 $-Stücken der Fall, die heute gegen 40 $ erbrin­gen, wenn man sie außerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten ver­kauft, da derartige Geschäfte auf amerikanischem Boden verboten sind. Von den unterwertigen Geldarten sagt man: Sie haben ein Disagio, von den vollwertigen: Sie stehen auf pari, ihre Pari­tät ist 100; von den überwertigen sagt man, sie haben ein Agio. Letztere verschwinden im Inlande aus dem Verkehr, weil der In­haber sie mit Vorteil als Material verkaufen kann. Dagegen halten sich die unterwertigen Geldarten sehr leicht und ausdauernd im Verkehr und werden daher als angenehm vom behördlichen Standpunkt aus betrachtet, indem die Bevölkerung sie zu anderen als Geldzwecken nicht verwenden kann.

 

 

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            Hatten wir vorhin die valutarischen und die akzessorischen Geldarten unterschieden, so waren die ersteren durch den allgemeinen Annahmezwang für jedermann ausgezeichnet, die letzteren durch den Mangel dieses allgemeinen  Annahmezwanges. Der allgemeine Annahmezwang gilt auch für den Aufgeber des valuta­rischen Papiergeldes in dem Masse, wie dieser durch die Ausgabe Forderungen kontrahiert, die der Schuldner an ihn zurückzahlen muß; der Zwang zur allgemeinen Annahme ist also wirklich allgemein; er bezieht sich übrigens auch auf die Staatskassen. Beim akzessorischen Gelde jedoch ist die Abwesenheit der Annahmepflicht nicht ausnahmslos: Der Ausgeber muß das Geld unbeschränkt an­nahmen. Diese Ausnahme nennt man den Kassenkurs. Alles akzessorische Geld hat also zum mindesten den Kassenkurs, entweder bei einer Bankkasse, soweit eine Bank es ausgegeben hat, oder bei einer Staatskasse, soweit diese es ausgegeben hat. Nur mit Rück­sicht auf diesen Kassenkurs ist akzessorisches Geld überhaupt etwas wert, wie wir später stehen werden. Geld, das keinen allge­meinen Annahmezwang und auch keinen Kassenkurs hat, ist über­haupt kein Geld, sondern wertlos und wird von niemandem ange­nommen (jz97). Unsere späteren Ausführungen, betreffen eine noch weiter gehende Annahme im Verkehr im Wege der Aufrechnung, bleiben vor­behalten; dazu muß aber der Kassenkurs erst einmal da sein.

 

            Alle diese Arten der Annahme: Die allgemeine Annahmepflicht bei Zahlungen des Staates und an den Staat - und zwischen Privaten - des valutarischen Geldes, die betragsmäßig beim einzelnen Zahlungsakt begrenzte Annahmepflicht des Scheidegelds und der Kassenkurs als Annahme durch den Emittenten verstehen sich zu­nächst auf die Annahme zum Nennwerte also zu pari.

Es kommt aber auch eine Annahme unter pari oder über pari vor. Im Jahre 1948 z.B. wurden Reichsbanknoten während der Woche der Durchführung der Währungsreform bei Zahlung von D-Markverpflichtungen nur zu 10 % genommen. Bei der Währungsumstellung Jahre 1924 wurden 1 000 000 000 000 Mark nur noch mit ein RM (als eine RM? – J.Z.), also sehr weit unter pari, angenommen: Gehen die behördlichen Stellen oder geht der Emittent von seiner Annahme zu pari ab, so folgt der gesamte Verkehr sofort. (Sobald er davon erfährt. – J.Z.) Das gilt auch für eine

 

 

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Überpari-Annahme: Das Behelfsgeld der deutschen Wehrmacht im Jahre 1943 wurde, um seinen Umlauf bei der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete zu erschweren, mit 900 % Agio, also zum zehnfachen des Nennwertes angenommen. Wer z.B. in einer Wehrmachtskantine für RM 1.- Zigaretten kaufte, brauchte nur ein 10 Pf-Stück zu zahlen. Es ergibt sich also, daß nicht der Nennwert, sondern stets nur der Annahmewert maßgebend ist, ob es sich da­bei um die erzwungene allgemeine Annahme, um die erzwungene beschränkte Annahme oder um den Kassenkurs handelt. Die frei­willige Annahme des akzessorischen Goldes folgt sofort dem Annah­mekurs, den der Emittent tatsächlich ausübt.


 

§ 12.  Der allgemeine Annahmezwang.

 

            Historisch war es so, daß Goldmünzen valutarisch waren, und Papiergeld akzessorisch. Diesen Zustand sah man allein als normal an, und war bestrebt, ihn zu erhalten. Knapp schildert, daß bei einer solchen Goldwährung die Bank, die das akzessorische Papiergeld ausgibt, praktisch fast immer stufenweise Privilegien. und Vorteile vom Staate erhalten hat; Kassenverwalter des Staates zu sein, Verwalter des Goldbestandes zu sein usw., so daß eine solche Bank sich dem Staat als Fiskus nicht entziehen konnte, wenn der Staat in Finanznot geriet und diese reiche Bank als Kreditquelle ausnutzen wollte. Bis dahin war das akzessorische Geld der Bank einlösbar gewesen. Wenn die Bank aber, halb gezwungen, ihren "Wächter", dem Staat, große Kredite einräumt, wie soll "sie dann die Banknoten fernerhin einlösen? Es ist unmöglich" ...  das begreift auch Staat sehr wohl. Er verfügt: Die Bank ist von der Verpflichtung zur Einlösung entbunden. ... (Er) erklärt diese Noten zu valutarischem Gelde; so erhalten die Noten Zwangskurs bei allen Zahlungen unter Privaten. Durch diesen höchst merkwürdigen Vorgang, den man meist nur als erschütternden Unfall würdigt, ist für den kaltblütigen Beobachter folgendes festgestellt: Der Geldverkehr ... hört nicht auf, obgleich das valutarische Geld anders geworden ist; es besteht ja gar nicht

 

 

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mehr aus Metall, sondern aus Papier ... Der Staat ist in ‘Papierwirtschaft’ versunken". Knapp).

(J.Z.: Es ist nicht klar, wo dieses Zitat von Knapp beginnt.

 

            Bei alledem schildert Knapp allein die Verhältnisse des Rechtsstaates, auf die er ohne Ausnahme abstellt. Im Rahmen der valutarischen Goldwährung und des Rechtsstaats ist also der allgemeine Annahmezwang von Papiergeld durchaus möglich; er muß aber als eine Katastrophenerscheinung, als ein Ausnahmezustand betrachtet werden, wie bereits erwähnt. Auch in der Innenpolitik kommt die Erklärung des Ausnahmezustandes, d.h. der zeitweiligen Außerkraftsetzung der bürgerlichen Freiheiten, in Frage. Mit beiden Arten von Ausnahmezustand ist der Rechtsstaat noch nicht völlig beseitigt; er ist aber in einen Schwebezustand geraten. Gelingt es, diesen politischen oder ökonomischen Ausnahmezustand, oder aber beide wieder zu beseitigen, so ist die Verteidigung des Rechtsstaates gelungen. Andererseits ist es nicht zulässig zu erklären, daß der politische Ausnahmezustand oder ökonomisch die Erklärung des allgemeinen Annahmezwanges harmlos sei, und mit dem Rechtsstaat, bzw. der freien Wirtschaft vereinbart werden könne. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, wie sie in Dutzenden von Staaten gemacht worden sind, muß vielmehr nicht nur in der Einführung des bürgerlichen Ausnahmezustandes, sondern auch in der Einführung des ökonomischen Ausnahmezustandes, der erste Schritt zu einer neuen Staats- und Wirtschaftsverfassung gesehen werden, dem fast immer ein zweiter oder dritter Schritt folgt.  Der Schritt des grundsätzlichen und für die Regierung so angenehmen Ausschaltens des Parlaments, und finanziell des fort­gesetzten Eingriffs in das Privatvermögen der Bürger, der Verwen­dung des Geldes zu wirtschaftspolitischen Zwecken, insbesondere in der Konjunktur und Außenhandelspolitik.

 

            War damals das Gold valutarisch und das Papiergeld akzessorisch, so ist heute allgemein das Papiergeld valutarisch und das Gold akzessorisch, Der allgemeine Annahmezwang für Papiergeld herrscht.  Die ausgebende Notenbank ist durch die Kursbildung ihres Papiergeldes, da dieses nicht mehr möglich ist, nicht mehr in Kontrolle (jz98). Sie kann sowohl gesunde, als auch faule Geschäfte machen. Macht sie Fehler, oder treibt sie sogar eine verbrecheri­sche Finanzierungspolitik, so wird das nicht erkennbar außer

 

 

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an allgemeinen Preissteigerungen, die der Öffentlichkeit gegen­über als Naturereignisse hingestellt werden. Die Plattform ist da, auf der sich der omnipotente Staat hemmungslos entwickeln kann. Natürlich braucht er sich nicht zu entwickeln; es ist aber wichtig hier festzustellen, daß man ihm hier seinen Nährboden hingestellt hat.

 

            Die unangenehme Alternative, das unangenehme Entweder-Oder zwischen Goldwährung mit akzessorischem Papiergelde oder valutarischem Papiergelde mit bedeutungslosen, weil nicht im Umlauf befindlichen Goldmünzen, hat man immer wieder in ein Sowohl-Als-Auch zu wenden versucht.  Man hat, z.B. im Deutschen Bank- und Münzgesetz von 1924, dem Deutschen Goldgelde und den Reichsbanknoten gleichzeitig den valutari­schen Charakter eingeräumt; man hat Goldkernwährungen und Gold­devisenwährungen geschaffen. Bei alle diesen Schöpfungen han­delt es sich jedoch wissenschaftlich um reine Papierwährungen.  Denn wissenschaftlich ist nur zu fragen: Welches Geld ist in valutarischer Stellung? Und es ist das Gresham’sche Gesetz an­zuwenden.

            Dieses von Gresham, dem Finanzminister der Königin Elisabeth I, zuerst aufgestellte Gesetz sagt, daß das schlechte Geld das gute verdrängt. Es handelt sich um ein Gesetz, dessen Abwandlungen bis in die Soziologie, ja bis in die Zoologie anwendbar sind, wenn man z.B. die Verdrängung der Singvögel durch die Spatzen in den grössstädtischen Gärten ansieht. Aber das Gresham’sche Gesetz ist in dieser Allgemeinheit falsch wiedergegeben. Es gilt beim Gelde ur, wenn zwischen den beiden verglichenen Geldarten ein staatlich vorgeschriebener Kurs besteht. Ist vor­geschrieben, daß 15 g Silber = 1 g Gold sein sollen, und sind Gold und Silber beide in valutarischer Stellung, so wird das Silber das Gold aus dem Verkehr verdrängen, sobald der Silberpreis, in Goldeinheiten gerechnet, billiger wird. Es wird sich dann rentieren, daß billigere Silber im Zahlungsverkehr zu verwenden, weil man hier einen künstlich, weil staatlich vor­geschriebenen höheren Gegenwert erhält, als bei Verkauf des Silbers als Material. Gleichzeitig wird es sich rentieren, die Goldmünzen aus dem Verkehr zu ziehen, weil ihr Materialwert höher ist, als der Geldwert.

 

 

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            Dieses Gresham'sche Gesetz gilt also nur für den Fall eines festen Kursverhältnisses, nicht bei freier Wertentwicklung beider Geldarten. In diesem Falle findet vielmehr eine Verdrängung nicht statt. Der Marktkurs schließt die Anwendung des Gresham'schen Gesetzes aus. Der Festkurs zum Nennwerte aber, wenn er ein gesetz­liches Wertverhältnis zum Metallgelde konstituiert, macht das Gresham'sche Gesetz anwendbar: Bei allgemeinem Annahmezwang ver­schwindet nach dem Gresham'schen Gesetz das Goldgeld aus dem Verkehr. Dieses Verschwinden ist nicht zufällig. Es beruht auch nicht auf einem staatlichen Gesetz; wohl aber auf einem ökonomischen, das gebieterisch Anerkennung heischt. Aus diesem Grunde, wegen Anwendbar­keit des Gresham'schen Gesetzes, sind alle Versuche, dem Gold und dem Papier gleichzeitig die valutarische Stellung einzuräumen, insofern vergeblich, als doch immer nur eine reine Papierwährung entsteht. Der Goldkern hat mit der Währung gar nichts zu tun, denn die Währung besteht aus Papier. Daß ein Goldbestand in den Kellern angesammelt wird, ist demgegenüber ökonomisch unwesentlich. Meist ist der Goldkern auch im Vergleich zu den Außenhandelsumsätzen unwesentlich, und meist wird er auch gar nicht eingesetzt. Dasselbe gilt von dem

De­visenbestand der Golddevisenwährung.

            Es braucht wohl nicht bewiesen zu werden, daß dieser reine Papierwährungscharakter der Goldkern- und Golddevisenwährung usw. den Urhebern dieser Formen nicht nur bekannt, sondern auch von ihnen gewünscht ist. Handelt es sich doch darum, daß sie die althergebrachte Hinneigung der großen Masse der Bevölkerung zum Golde als des wichtigsten Sicherungsmittels der Vermögensanlage genau kennen, aber den Betrug wünschen, d.h. die Ausschaltung dieser Sicherung unter Erhaltung der goldenen Fassade.

 


 

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§ 13. Allgemeine Annahme und allgemeine Aufrechnung.

 

            Wir hatten gesehen, daß die valutarische Pa­pierwährung nicht durch einen schöpferischen Akt der Staatsweisheit geschaffen wird, sondern per Unfall entsteht.  Das stimmt genau mit den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte überein. Das vorzügliche akzessorische Papiergeldwesen der Vereinigten Staaten, gipfelnd in Banknoten vieler freier Notenbanken, die im Wettbewerb miteinander standen, hatte den märchenhaft schnellen Aufstieg der Vereinigten Staaten in wirt­schaftlicher und politischer Beziehung begründet.  Fast keine Kritik war in der Öffentlichkeit zu hören gewesen. Der Bürgerkrieg, den man in der Kriegsgeschichte seiner Heftigkeit und Größe wegen für den ersten modernen Krieg hält, brach aus, die Finanznot des an seine Steuerquellen und seine Anleihen gebundenen Staates begann, - oder vielmehr beider Staaten, des Nordstaats und des Südstaats sozu­sagen, die als zwei Bünde miteinander rangen. Der Staat versuchte die Banken zur Hergabe riesiger Kredite zu bewegen. Die Banken - widerstanden mit Erfolg.  Da legte der Staat ihnen eine Steuer von 10 % auf ihren Notenumsatz auf, - ein scheinbar rein rechtsstaatliches Mittel, weil es sich um eine Steuer handelte.  Kein Kredit­nehmer konnte die nun noch notwendigen Zinssätze bezahlen, das private Kreditgeschäft hörte auf.  Befreit war der Notenumlauf, der auf Kreditgewährung an den Staat beruhte.  So mußten die Banken sich umstellen. Am Ende des Krieges waren sie, mit Krediten an den Staat überlastet, nur noch bessere Staatsanleihe-Haltungsgesellschaften, und das Papiergeld bestand nicht mehr aus akzessorischen Banknoten, sondern aus valutarischen Staatsnoten, "Greenbacks".

           

            Ähnlich war es bei uns 1931: Die Reichsbank hatte Gold und Devisen im Betrage von rd. 3 Milliarden RM (750 Millionen Dollar). Sie hatte keine Auslands­schulden. Nach dem Gesetz machten sich ihre Direktoren strafbar, wenn sie Kredite gaben, die sich nicht auf gute, sichere Warenwechsel bezogen. Der Status ihrer Bank war vorzüglich.  Nicht so der der sog. D-Banken, die für 6 Milliarden kurzfristige Kredite im Auslande aufgenommen und langfristig an deutsche Industriefirmen ausgeliehen hatten. Wohl aber waren die übrigen Tausende von deutschen Banken und Sparkassen fast ohne Ausnahmen völlig gesund.  Die "große Ban- (jz99)

 

 

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kenkrise von 1931 brach nur über die erwähnten kranken Institute herein.  Hätte man sie in Konkurs oder Vergleich gehen lassen, wie es das deutsche Handelsrecht in Übereinstimmung mit den Handelsrechten

aller Kulturstaaten erforderte, so wäre die Vollstreckungsmöglichkeit beseitigt (? geschaffen! – J.Z.) gewesen und das spätere Moratorium für die (nur großen) Auslandsgläubiger sofort mühelos und auf zivilrechtlichem Wege da gewesen. 95 % der Gläubiger, etwa diejenigen mit Guthaben unter RM 10.000 oder 100.000, hätten sofort verfügen können, die andern hätten stillhalten müssen, weil - nun weil sie sehr leichtsinnig und geschäftlich unklug gehandelt hatten. Die übrigen Banken, die gesund waren, z. B. die Berliner Handelsgesellschaft, hätten die Geschäfte bequem übernehmen können. Das Leben wäre ohne allgemeinen Annahmezwang und ohne Devisenbewirtschaftung weiter gegangen, die Arbeitslosigkeit, bisher großenteils eine Folge der latenten Illiquidität, wäre vorübergegangen, sog­ar schnell vorübergegangen, wie nach den großen Krisen von 1857, 1907 usw., die grauenhaften späteren Ereignisse wären wahrscheinlich vermieden worden.

 

            Was aber tat man? Man erklärte den allgemeinen Annahmezwang, die Reichsbank war nun nicht mehr auf gute Geschäfte beschränkt, sie diskontierte für 2 Milliarden wertlose Kellerwechsel und gab dafür gesetzwidrig, unter Billigung und Mithilfe der im übrigen fast schuldenfreien Reichsregierung, für 2 Milliarden RM metallisches Gold her, ruinierte sich zwecklos selbst, die deutsche Wirtschaft, deren zentrale Gold- und Devisenreserve sie gewesen war, der Illiquidität und der Exportunfähigkeit überlassend.

Auch hier wurde also die neue valutarische Papierwährung mit Devisenzwangswirtschaft nicht infolge reiflicher Überlegungen klarer Köpfe, nicht als Ergebnis der Staatsweisheit geschaffen, sondern sie erschien als Gewaltakt in Tagen der Verzweiflung, ohne daß man ihre Folgen, auch die darin liegende Schaffung des Nährbodens omnipotenter Regierungen, auch nur einen Augenblick ruhig in Erwägung gezogen hätte. 

Vielleicht war sie auch nur ein wohlgelungener Coup der Interessenten, die noch nicht ahnten, was die von ihnen vorbereitete zukünftige Regierung gegen sie selbst unternehmen würde.

 

            Wenn man also die Begründung für die neue Währung erst hinterher fand und ihr trotzdem treu blieb, so lag das daran, daß theoretisch nicht genügend vorgearbeitet war und die frühzeitige Weckung einer klaren Überzeugung im Publikum über das fehlte,  was

 

 

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zu geschehen hatte. (hätte? – J.Z.) Man war sehr stark beeindruckt von der angeblichen Notwendigkeit des allgemeinen Annahmezwangs aus Gründen der Vereinfachung des allgemeinen Zahlungsverkehrs.

Man erklärte das bisherige Zahlkraftrecht für unvollkommen, wonach nur Goldmünzen valutarisch waren und die Reichsbanknoten wie auch die stark umlaufenden Rentenbankscheine rein akzessorisches Geld waren.

Allerdings hatte sich dieses System bewährt, in ruhigen Zeiten; Kla­gen, daß etwa Gläubiger versucht hätten, in schikanöser Weise Goldzahlung zu erzwingen, sind nicht in einem einzigen Falle bekannt geworden.

Aber der großen Krise mit ihrem Ansturm auf die Einlösungsschalter der Reichsbank schien das System nicht gewachsen gewesen zu sein.

Dies hatte die Kritik seit vielen Jahren in nicht ganz wohlbegründeter Weise vorausgesagt und damit schien sie recht be­halten zu haben.

 

            Man hatte weder in der Wissenschaft noch in der öffentlichen Meinung die Bedeutung und die rechtliche Existenz der Aufrechnung erkannt und gewürdigt. Sie erwirkt eine allgemeine Annahmebereitschaft, wie wir sie von der Goldmünze her kennen, ohne daß das Institut der allgemeinen zwangsweisen Aufdrängung eventuell unterwertiger Forderungen überhaupt erforderlich wäre.

 


 

94:

 Nur ein Deckungsblatt, auf dem der Titel aufgetragen ist: § 14. Die Zahlgemeinschaften.

 


 

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§ 14. Die Zahlgemeinschaften.

 

            Beide Staatstypen, nach denen wir die Arten des Papiergeldes einteilen, sind Gemeinschaften, wenn auch sehr verschiedenen Charakters.

Knapp hat nun den fundamentalen Begriff der Zahlgemeinschaft geschaffen.  Er stellt sich dabei in Gegensatz zu der Möglichkeit der Geldausgabe durch einen Einzelnen, wie sie Max Stirner in Betracht zog. Eine solche Möglichkeit kommt für einen machtlosen Privatmann nicht in Frage, weil die Erscheinung der Währung und des Geldes gerade die Einigung des Einzelnen mit anderen seinesgleichen voraussetzt, also die Gemeinschaftsbildung. Allerdings kann schon ein Privatbankier mit seinen Kunden eine solche Gemeinschaft darstellen. (jz100)

 

            Ziehen wir aber einen einzelnen Geldausgeber von überaus großer und unumschränkter Gewalt in Betracht, so können wir uns für diesen Fall die von  de Viti de Marco für den extremen Fall des Festkursgeldes  geschaffene Figur des Requisitionsscheins in Reserve halten,  der praktisch tatsächlich in Zeiten politischer Wirren und des Krieges eine Rolle spielt.

 

            Knapp weist bei seiner Untersuchung der Banknote darauf hin, daß diese ein privater Kassenschein ist, verwendbar nur zwischen den Kunden einer Bank.

“Diese Kunden und die Bank bilden sozusagen eine private Zahlgemeinschaft; die öffentliche Zahlgemeinschaft ist der Staat. ... Banknoten (sind) Geld einer sozusagen privaten Gemeinschaft".

Sie gehören bei Knapp nicht zum staatlichen Gelde. Er geht besonders vom Beispiel der 1619 aufgrund chinesischer Vorbilder errichteten Girobank der Hamburger Kaufleute aus, die den Zweck hatte, die gegenseitigen Zahlungen zu vermitteln:

           

            “Wer an dieser Anstalt teilnahm war Mitglied einer privaten Zahlgemeinschaft. Jedes Mitglied lieferte eine gewisse Menge Silbers ein, und zwar es, rechtlich betrachtet, eine Einlieferung von Barren, wenn auch, technisch betrachtet, das eingelieferte Silber aus Münzen bestand.  Denn die Münzen wurden nicht nach Chartalrecht, d.h. nach ihrem Nennwert, wie auf Silberbleich gedrucktes Papiergeld von der Anstalt in Empfang genommen, sondern nur als Stücke von bekannter Feinheit und von tatsächlichem Gewicht. Die Anstalt bewahrte das einge­lieferte Silber körperlich auf, ohne es zu irgendwelchen Geschäften zu verwenden und gab es nur dann zurück, wenn das Mit­glied er verlangte - aber sie gab es nur soweit zurück, als darüber vom Einlieferer noch nicht verfügt war. Die Einlieferung

 

 

(J.Z.: Hier endet der eingetippte und handschriftliche geänderte 5. Entwurf den ich besitze, in einer Photokopie. Offenbar fehlt mir wenigstens eine weitere Seite. Gegenwärtig mache ich mir nicht die Mühe die noch ausgelassenen oder wie hier unvollständigen Zitate aus den mir vorhandenen Texten einzutragen. Das könnten andere auch mehr oder weniger leicht selbst tun. J.Z., 28.2.05.) (jz101, 102)

 

 


 

 

Geldtheorie, IV. Entwurf, 1944.

 

Einige Ausarbeitungen die aber nicht so oder überhaupt in den V. Entwurf hineingenommen wurden.

 

 

Themen:

 

1. Hortungsfunktion (Zuvor: Die Währungen.)

2. Währungsänderungen.

3. Das Motiv der Währungsänderung.

4. Die Regelung der Geldmenge.

 

Sie enthalten wahrscheinlich noch Gedanken, die im späteren Entwurf noch nicht ausgesprochen sind. Wenigstens zeigen sie noch etwas mehr von seiner Gedankenentwicklung. Später werde ich vielleicht noch mehr solcher früheren Entwürfe scannen, soweit sie mir zugängig sind. Für jetzt muß ich ja irgendwo abschließen. – J.Z., 7.3.05.)

 

 

Geldtheorie IV, 1944

 

Hortungsfunktion (Die Währungen.)

 

            (J.Z.) Rittershausen überschrieb das Thema “Die Währung” handschriftlich: Hortungsfunktion. Vergleiche im Hauptteil des Manuskripts: Kapital 1: Par. 3: Die Hortungsfunktion, auf S. 21-37. – J.Z.)

 

            Die Hortungsfunktion  ist die regelmäßig nur einen Hortungsgut zukommende Besonderheit einer Geldart, Preismesser und Preisausdrucksmittel zu sein.  Eine solche Geldart wird “Währung ", " Standard of Value", valutarisches Geld oder "gesetzliches Zahlungsmittel" genannt. Von unsern drei Geldarten (§ 2) (nicht im V. Entwurf! – J.Z.) nämlich das Selbstwertgeld und das Festkursgeld, die Währungseigenschaft haben.  Jede Währung ist zugleich auch noch wichtigstes Hortungsgut, zum mindesten  kann sie längere Zeit nicht existieren, ohne wichtigstes Hortungsgut zu  sein. (Vgl. § 3: Hortung, Teil Geld.) Zugleich ist jede Währung nebenbei noch Geld; allerdings in verschiedenem Grade, und es gibt den Grenzfall der “imaginären Währung”, bei der die Währung keine Geldeigenschaft mehr hat. (vgl. § …). (Randbemerkung: “next draft”.)

 

            Währungsgut können ursprünglich wertvolle Güter sein. Ursprünglich wert­lose Güter können nur ersatzweise herangezogen werden.  Zu den ersteren rechnen die Edelmetalle, zu des letzteren das Papier. (Vgl. §§ 4-5 über Selbstwertgeld und Festkursgeld.) (J.Z.: In Version V: § 5 & 7.) 

Überweisungen, Giro und dergleichen, rechnen nicht zu den wertlosen Gütern, weil es sich dabei um Forderungen handelt, die wertvoll sind; aber nicht im Sinne der wertvollen Hortungsgüter, weil die Forderungen ihren Wert nur der Multiplikation mit der Währungseinheit verdanken. Giroguthaben sind also nur abgeleitet wertvoll. Es fehlt also der ursprüngliche Wert. Sie sind nur ersatzweise Währung, im übrigen Marktkursgeld.

(Randbemerkung: “next draft”.)

 

Die ursprünglich wertvollen Währungsgüter, wie Gold und Silber, vielleicht noch Platin, bilden die Selbstwertwährungen, gemeinhin Metallwährungen genannt.

(Randbemerkung: “next draft”.)

Nur Selbstwertgeld kann Selbstwertwährung sein. Sie haben ihren Wert in sich, durch ihre Eigenschaft als historisch gewordenes Hortungsgut, tief im Fühlen der Völker ver­wurzelt, überall nachgefragt, zu Hortungs- und Schmuckzwecken benötigt, selten und mit hohen Produktionskosten belastet.  Ihr Wert kann jederzeit durch die Preisbildung as Markt dieses Gutes festgestellt werden.

Derartige Selbstwertwährungen können kraft Gesetzes aufdrängbar (valutarisch) sein, also den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel haben, sie brauchen dies aber nicht, da sie mangels gesetzlichen Annahmezwanges jederzeit freiwillig im Verkehr durch Gewohnheitsrecht, von jedermann an     genommen werden, denn sonst wären sie nicht, jede für sich in ihrem Lande, das wichtigste und allgemein anerkannte Hortungsgut.  Ist neben einer Selbstwertwährung noch eine zweite oder dritte Selbstwertwährung in demselben Lande aufdrängbar, so behält sie ihre Eigenschaft als Selbstwertwährung; es können also z.B. zwei oder drei Edelmetalle nebeneinander Selbstwertwährung sein. Ist aber neben einer Selbstwertwährung ein ursprünglich wertloses Gut (Papier) allgemein aufdrängbar (valutarisch), also in der Stellung des gesetzlichen Zahlungsmittels, so verliert die Selbstwertwährung dadurch sofort ihre Eigenschaft als solche und wird eine bloße Ware ohne Währungs-

 

 

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charakter.  Die Beseitigung einer Selbstwertwährung ist also nicht nur durch Außergebrauch-Kommen oder durch gesetzliche Entziehung des valu­tarischen Charakters möglich, sondern der häufigste Fall der Abschaffung einer Selbstwertwährung ist die Erhebung einer zweiten und zwar ur­sprünglich wertlosen (Papier-) Einheit zur valutarischen Stellung. Hier­durch verliert das Selbstwertgeld seine valutarische Bedeutung und das Papiergeld bleibt allein in valutarischer Stellung übrig.

 

            Mit dem allgemeinen Annahmezwang (der allgemeinen Aufdrängbarkeit, der valutarischen Stellung, der Eigenschaft als gesetzliches Zah­lungsmittel, welches alles gleichbedeutende Ausdrücke sind) ist aber, wie bekannt,  nicht zu verwechseln die Annahme an den Kassen des Emittenten. (Randbemerkung: “next draft”.)

Verspricht nur der Emittent, etwa einer Papiergeldsorte, derartig ursprünglich wertlose Scheine an seinen Kassen anzunehmen, und zwar zu einen bestimmten Kurse (Kassenkurs), so gilt das keineswegs als allgemeiner Annahmezwang usw., denn diese Scheine können im übrigen Verkehr zu einem anderen Kurse, den Marktkurse, um­laufen, da kein allgemeiner Annahmezwang mit seinen staatlichen Strafan­drohungen vorhanden ist. Auch der staatliche Kassenkurs (an den öffentlichen Kassen) gilt nicht als Annahmezwang.

            Kommen wir nun zu derjenigen Währung, die aus einem ursprünglich wert­losen Gut, meist Papier, besteht. Diese Wertlosigkeit wird, um Währung zu werden, überwunden durch den staatlichen allgemeinen Annahmezwang zu einem festen Kurse pro Einheit. Auch hier genügt der Kassenkurs des Emittenten oder des Staates nicht. Es muß vielmehr jedermann zur Annahme zum festen Kurse verpflichtet sein, der Annahmezwang muß allgemein sein. Wir nennen diese Währungsart Papierwährung und dieses Geld Festkursgeld.  Der feste Kurs der Papierwährung bezieht sich also auch hier nicht auf den bestimm­ten Kurs an den Kassen des Emittenten, den wir Kassenkurs nannten, sondern auf den überall gültigen staatlichen Zwangskurs. (Annahmezwang zum staatlichen Kurse.)  Dieser ist der "feste Kurs” unserer Terminologie. Es handelt sich beim staatlichen Fest- oder Zwangskurs um einen Befehl, der aus einem Stück wertlosen Papiers genauso einen wertvollen Gegenstand macht, wie die eigentliche Arbeit und die Bergwerksmaschinen einer Gold­mine aus Sand und Blaugrund Gold hervorbringen.  Ein neuer, absoluter Wert wird durch den Befehl geschaffen, neu wie neu gefördertes Edelmetall«

            Papiergeld, das nicht dem Festkurs unterliegt (nicht Festkursgeld ist), sondern der Kursbildung des Marktes (Marktkursgeld), ist niemals Papierwährung.  Es gibt also nur eine Festkurs-Papierwährung, keine andere Art von Papierwährung.  Wir können diese Festkurspapierwährung, früher ei­gentliche oder reine Papierwährung genannt, schlechthin Papierwährung nennen. Unter Papiergeld dagegen wollen wir beide Arten von papiernen Zahlungsmitteln, Festkursgeld und Marktkursgeld, verstehen. Das Marktkursgeld wurde von der älteren Theorie als “uneigentliches Papiergeld” bezeichnet; wir verwenden diesen Ausdruck nicht, sondern den prägnanteren  “Marktkursgeld”.

 


 

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Währungsänderungen.

 

            Zur Festlegung einer Währung ist dreierlei nötig: Die gesetzliche Er­klärung, daß die konkrete Wertmaß-Einheit diesen oder jenen Namen haben soll (Lira, Krone oder dergl.), und daß sie gleich dem Gewichte von X Gramm Feingold usw. (bei Selbstwertwährungen) oder der Kaufkraft eines genau bezeichneten Geldscheines (z.B. 1/20 eines Zwanzigmarkscheines) (bei Papierwährungen) sein solle. Und schließlich ist die Erklärung  dieser konkreten Einheiten zum gesetzlichen Zahlungsmittel erforderlich. Bei historisch gewachsenen Währungen sind eine oder mehrere dieser gesetz­lichen Feststellungen durch Herkommen, Geschäftsgebrauch, Landesüblichkeit oder Gewohnheitsrecht ersetzt.

            Änderungen einer so festgelegten Währungseinheit sind auf zweierlei Art möglich:

Entweder vollzieht sich die Änderung beabsichtigt, wie etwa der Übergang einer Kolonie von Sterling- zum Dollarkurs, oder sie ereig­net sich gegen den Willen der gesetzgebenden Instanzen, wie z.B. alle Inflationen und die meisten Devalvationen. In beiden Fällen verhalten sich die Selbstwertwährungen und die Papierwährungen völlig verschieden. Bei ersteren ist die Einheit physikalisch exakt völlig zweifelsfrei bestimmt, bei den letzteren nicht. Sie sind daher getrennt zu behandeln.

            Die üblichen Gefahrenquellen sind das öffentliche Haushaltsdefizit, die Passivität der Zahlungsbilanz und die Eingriffe von Interessenten, hier also insbesondere die der Schuldner und der Gläubiger von Geldforderungen.

            Bei den Selbstwertwährungen unserer Definition wirkt das Haushaltsdefizit auf die Währung nicht ein. Der Staat verfügt hier grundsätzlich über kein Mittel zum Eingriff in das Privateigentum, außer auf des Steuerwege. Die Zahlungsbilanz, die etwa passiv ist, bewirkt den Abfluß von Währungsgut und erreicht damit nach der Nivellierungstheorie internationale Warenpreisveränderungen, durch die ein Ausgleich der Zahlungsbilanz möglich wird.  Aus beiden Gründen besteht zunächst kein Interesse an der Verkleinerung des Metallgewichts der Einheit. Wie steht es mit der Interessenlage?  Der Staat als großer und größter Schuldner hätte an sich ein Interesse an einer solchen Änderung, so scheint es, um sich zu entlasten; im Anhang über die Zukunft der öffentlichen Schuld wird jedoch nachgewiesen werden, daß derartige privatwirtschaftliche Erfahrungssätze auf den Staat nicht zu­treffen, weil die Rückzahlung der öffentlichen Schuld überhaupt keine neue effektive Last für die Volkswirtschaft ist.  Ist sie keine Last, so kann von Währungsmanövern auch keine "Entlastung" erwartet werden.  Es kommt hinzu, daß auch die privaten Schuldner, in vielen Fällen eine um weit größere

 

 

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Summe, “entlastet” werden würden, wozu vom Staatsinteresse aus noch weni­ger Veranlassung besteht.

 

            Nun ist neuerdings öfters argumentiert worden, durch eine Abwertung erlange das abwertende Land einen wertvollen Exportvorsprung, und weiter, der Wert des Goldes habe sich verändert, so daß die Goldwährung als Haupt­fall der Selbstwertwährungen nicht mehr brauchbar sei.

            Die Behauptung des Exportvorsprungs, die mehrere Länder zu 2, 3 und mehr Devalvationen, also Verminderungen des Goldinhalts ihrer Währungen (allerdings keiner echten Selbstwertwährungen!) hintereinander ge­führt hat, geht von der stillschweigenden oder zugegebenen Voraussetzung aus, daß die Inlandspreise höher als die Auslandspreise sind. Dies ist aber von vornherein eine Lage, die zu Vorsicht in der wissenschaftlichen Kritik Anlaß gibt. Es ist zu vermuten, daß in diesem Lande der Wettbewerb an den Warenmärkten durch Kartelle, Monopole, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, und andere preisbeeinflussende Vereinigungen, sowie durch handelspolitische Maßnahmen (Zölle) eingeschränkt ist. Die Regierung hat also nicht den Mut, einen unbeschränkten Wettbewerb einzurichten, um die Preise herunterzutreiben, sondern sie fühlt sich selbst abhängig von den mächtigen Marktverbänden und möchte dem Lande die Exportfähigkeit zu­rückgewinnen., ohne die Preise senken zu müssen. (“Wasch mir den Pelz, ohne mich naß zu machen." !)  Es werden die Allgemeininteressen der Volkswirtschaft also in schmählicher Weise an die wirtschaftlich Mächtigen verraten. Aber eine solche schlechte Politik haben wir bisher nur beobachtet in der Periode des Papiergeldes mit irgendeiner belanglosen sogenannten “Bindung” an ein Metall, die von den Völkern irrtümlich für eine Selbstwertwährung  gehalten wurde. In der Zeit des 19. Jahrhunderts, der Blütezeit echter Selbstwertwährungen, sind Devalvationen aus handelspoli­tischem Interesse fast nie verwendet worden. Der Grund dafür ist die ab­sichtliche Trennung von Staats- und Privatvermögen, die Heilighaltung des letzteren, auf die man Gewicht legte, und weiter die Tatsache, daß eine reine Selbstwertwährung wenig Finanzmittel für Konzernbildung darbie­tet, so daß von der Währung und den Banken her eine Förderung der mittle­ren Betriebe und damit des Wettbewerbs stattfand.

            Was die angebliche Änderung des Goldwertes anbetrifft, die das Gold als Maßstab heute angeblich nicht mehr brauchbar erscheinen lasse, so ist folgendes zu sagen:

            (Folgt wörtlich die Argumentation aus: “Neubau des deutschen Kreditsystems”, 1932.)

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IV

Das Motiv der Währungsänderung. (S. 5-6)

 

            Knapp sagt, der Grund für den Übergang zu einer neuen Währung sei stets ein handelspolitischer. So habe Deutschland nach 1871 die Goldwährung angenommen, weil es damit einrücken wollte in den Kreis der England wohlge­fälligen Länder, indem es ohne England nicht hoffen konnte, sich den Zu­tritt zu den Weltmärkten zu verschaffen. Diese Lehre ist natürlich eine Verallgemeinerung der Knapp’schen Erfahrungen in Fall des deutschen Reiches um 1871. Sie ist aber nicht richtig.  Entscheidend für die Wahl einer Wäh­rung sind stets zwei Gründe: Das Gleichgewicht im Außenhandel und im Staatshaushalt. 

Bei ausgeglichenem Staatshaushalt, wie damals nach Erhalt der Kriegsentschädigungen, entschied freilich das handelspolitische Argument: Es bestand die Gefahr eines Ausssenhandelsdefizits, wenn das neugegründete Reich viel Rohstoffe brauchte und nur wenig Exportmöglichkeiten hatte.  Nur die Goldwährung erleichterte Export und Rohstoffbezug, nur sie erleichterte die Aufnahme von kurz - und langfristigen Krediten zwecks Ausgleich der Zahlungsbilanzen, nur sie stellte dem Apparat der Nivellierungstheorie zwecks Verbindung von Güter- und Kreditströmungen zur Verfügung. Da aus­nahmsweise keine Probleme des Staatshaushaltes vorlagen, entschied der handelspolitische Gesichtspunkt.

            Liegt aber ein Defizit ist Staatshaushalt vor, wie fast immer in der langen Geschichte der Staaten, so kann das Defizitproblem dringlicher sein, als jenes, oder beide können in derselben Richtung wirken.

            Je nach der staatsrechtlichen Lage und dem Willen der führenden Staatsmänner wird man den Rechtsstaat verwirklichen und sich allein der Mittel der Steuern und Anleihen gegenüber dem Eigentum der Bürger bedienen, oder man will den totalen Staat haben und damit noch weitere Zugänge zum Privateigentum, bis zur völligen Vermischung von Staats- und Privateigen­tum. In diesem (ersten! – J.Z.) Falle wird man eine Selbstwertwährung, praktisch immer verbunden mit Marktkursgeld, in anderem (zweiten!- J.Z.) Falle Papierwährung, also Festkursgeld, wählen. Ob man in letzterem Falle noch irgendwelche scheinbare Konzessionen an die Selbstwertwährung (“Bindung” an Metall und dergleichen) macht oder nicht, ändert an der reinen Papierwährung nichts, denn irgend­welche Zwischenlösungen gibt es nicht.

            Glaubt man vollends, wie in Deutschland 1932 – 1933, mit der zwar vollkommen vorhandenen, aber noch nicht radikal praktizierten Papierwährung keine genügenden Erfolge im Außenhandel erzielen zu können, so wird das Außenhandelsargument das Haushaltsargument, das den totalen

 

 

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Staat wollte, verstärken und der Übergang zur Verrechnungswährung im Außenhandel, der extremen Form der Papierwährung, ist gegeben (jz103).

 

            Es kann aber auch sein, daß der Übergang vom Festkursgeld zum Marktkursgeld zur Rede steht, weil eine Finanz-  und Währungskrise das erzwingt, wie dargelegt. In diesem Falle kann das Außenhandelsargument dem Haushaltsargument zuwiderlaufen. In dieses Falle sind die Interessen abzuwägen.

            Vorher ist aber jedes Mal gründlich zu prüfen, ob die Argumentation richtig ist. Es kann sich bei sachlicher Prüfung mit Hilfe eines zweckmäßigen Begriffssystems herausstellen, daß z.B. die Verrechnungswährung im Außenhandel, jene radikale Form der Papierwährung, viel weniger ge­eignet ist, das Außenhandelsdefizit auszugleichen, als es ein Marktkursgeld vermöchte. Dann würde für das Marktkursgeld zu entscheiden sein. Stets aber sind beide Motive der Währungsänderung zu untersuchen, bevor ein Entschluß zu einer solchen gefaßt wird.

 


 

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(Handschriftliche Anmerkung von R.: “gut!”

 

Die Regelung der Geldmenge.

 

(Banking-theory vs. currency-theory. – J.Z.)

 

            Nach der Banking-Theorie regelt der Verkehr die Geldmenge, er bestimmt, wieviel Geld in Umlauf kommen soll, und die Bank, die mehr Geld ausgibt, als der Verkehr benötigt, erhält das überflüssige alsbald zurück. Es ist danach unmöglich, mehr Geld auf die Dauer in den Verkehr zu pressen, als er aufnimmt.

            Die Currency-Theorie dagegen erklärt, daß sich der Geldumlauf will­kürlich von der Notenbank regeln läßt (jz104), daß durch ihn die Höhe der Wa­renpreise und der Wechselkurse bestimmt wird, daß es also einen Zu­sammenhang zwischen Geldmenge und Warenpreisen gibt, den sie Quantitätstheorie nennt. Die Gegenwart hat aus dieser These die noch weitere Konse­quenz gezogen, die Regelung der Geldmenge sei gleichbedeutend mit der Regelung der Währung, schließlich sei das Preisniveau die Währung.  Man zieht daraus die Folgerung, daß jede Veränderung der Preise die Währung berühre.  Wer einen Warenpreis erhöht, gefährdet die Währung, wird gesagt.

            Eine ganze Literatur ist um diese These und Antithese geschrieben worden. Jede Seite kann die hervorragendsten Autoren für sich geltend machen, nur scheint niemand bisher darauf verfallen zu sein, daß beide Theorien von verschiedenen Begriffen ausgehen, daß jede Theorie inner­halb ihrer Voraussetzungen recht hat, aber daß beide unrecht haben, wenn sie ihre Behauptungen als unter allen Umständen allgemeingültig hinstellen wollen. Die Banking-Theorie geht vom Marktkursgeld aus; jede zuviel an­gegebene Menge solchen Geldes erhält ein Disagio und wird nach dessen Regeln mit Beschleunigung zu den Bankschaltern zurückströmen (vgl. Abschnitt "Rückstrom"). Eine Beeinflussung der Preise, die die Banking-Theorie leugnet, ist hier tatsächlich unmöglich, weil die Preise in Einheiten von Selbstwertgeld (Metallgeld) ausgeschrieben sind und die Banknoten der Banking-Theorie nur akzessorischen Charakter haben. Überflüssiges Geld in den Verkehr zu pressen, um die Preise zu erhöhen oder dem Staate Kredit au verschaffen, ist bei Marktkursgeld tatsächlich nicht möglich; die Banking-Theorie hat insoweit recht. - Die Currency-Theorie dagegen geht vom Festkursgeld aus;  dieses ist valutarisch und damit Preisaus­drucksmittel. Da es kein Disagio haben kann, sondern immer den Festkurs von 100 anzeigt, strömt es bei Überemission nicht zurück, sondern treibt die Preise, die es ausdrückt, hier gilt also die Quantitätstheorie.  Trotzdem ist die so verbreitete Folgerung verfehlt, daß jede Preiser-

 

 

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höhung, die jemand vornimmt, eine Erschütterung der Währung, damit also ein todeswürdiges Verbrechen sei. Denn die Ursache der Preiserhöhung ist letzten Endes nicht die individuelle Absicht des einen oder anderen Bürgers,  die Preise zu erhöhen, sondern die Entstehung oder Steigerung eines Defizits im Staatshaushalt (vgl. dieses). (jz105) - Aber die Regeln der Currency-Theorie wahllos auf alle Geldarten, so fundamental er ist, (deren Unterschiede auch sind? – J.Z.), (und diese Unterschiede? – J.Z.) einfach zu ignorieren, ist keinesfalls angängig. Die hier vertretene Theorie wird erstmals beiden alten Grundlehren gerecht, ohne dazu irgendwelcher Kompromisse zu bedürfen; sie wirft übrigens ein neues Licht auf die berühmte Kontroverse zwischen Ricardo und der Bank of England. Man bedenke dabei stets, daß die Direktoren, der Bank von England bei ihrer Vernehmung - aus Patriotismus - nie die sehr große Verschuldung des Staates bei der Bank erwähnten (das Staatsdefizit) ein Hauptfaktum, das in der gesamten Debatte verschwiegen ist.  Auf der anderen Seite war es ihr Fehler, daß sie noch an Marktkursnoten gewöhnt, die Banking-Theorie vertraten, ohne zu erkennen, daß durch die Erklärung der Noten zu legal geltender (J.Z.: zum “legal tender”, oder: “zum gesetzlichen Zahlungsmittel”, oder “zu legal geltenden”?) ( gesetzlichen Zahlungsmittel – Ri.) (Zahlungsmitteln? – J.Z.) der Übergang zum Festkursgeld, also von der Goldwährung zur Papierwährung, erfolgt war, die ja gänzlich anderen Regeln unterliegt, als das Marktkursgeld.

            Die neuere Geldtheorie, die ganz auf dem Boden des Festkurses steht, also rein monistisch ist und die Möglichkeit einer zweiten Theorie nicht zugeben will, erklärt nun, die Notenbank, bezw. die Staatskasse, die diese Noten emittiere, habe die Aufgabe "die Geldmenge zu regeln". Ein weiterer großer Teil der Literatur handelt über (J.Z.: behandelt? “über” auslassen? – J.Z.) diese Geldmengenregelung, wobei allerdings die Ergebnisse sehr spärliche sind. Es sei hier mit Verlaub gesagt, daß sich kein größerer Unsinn denken läßt, als diese weltbeherrschende Theorie der Geldmengenregelung durch den Staat im volks­wirtschaftlichen Interesse, nach Gesichtspunkten der Konjunkturpolitik usw.

            Die Geldmenge wird bei Festkursgeld nicht vom Staat geregelt, son­dern sie wird durch das jeweilige Haushaltsdefizit allein bestimmt. (jz106) Das Haushaltsdefizit ist aber kein Ergebnis weiser Planung, sondern ein Un­glück, das den Finanzminister unter dem Zwang der Verhältnisse — Krieg, Sozialpolitik usw. — überkommt, ob er will oder nicht. Bei Festkursgeld (Papierwährung) ist die Deckung des letzten Haushaltsdefizits durch die Notenpresse nicht in die Entscheidung der Regierung gestellt, sondern zwangsläufig!  Je dynamischer der Staat ist, um so größer werden seine Pläne und Unternehmungen sein, um so weniger wird er an Beschränkung seiner Aus­gaben, d.h. seiner Selbstherrlichkeit denken wollen, um so größer wird das

 

 

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Defizit sein - um so stärker wird die Geldmenge ansteigen. (jz107) Und ist der Staat der Dynamik abhold, ist er statisch eingestellt und überläßt viel­leicht die Dynamik einer entsprechenden Verfassung der Wettbewerbswirt­schaft, dann braucht er das Festkurssystem der Papierwährung nicht, dann kommt er auch mit dem Marktkursgeld aus, das ja eine Beschränkung der Staatsausgaben auf den Ertrag von Steuern und Anleihen verlangt. Ein sol­cher Staat wird kein dauerndes Haushaltsdefizit haben, er wird keine dau­ernd passive Zahlungsbilanz aufweisen und daher wird er weder begrifflich, noch dem Bedürfnis nach die Geldmenge "regeln", d.h. praktisch sie stei­gern.

            Daß aber der dynamische Staat, der die Hand stets in der Brieftasche des Bürgers hat, jemals die Geldmenge objektiv regeln würde oder könnte, ist eine Versüsslichung des Tatbestandes, wie sie bei der Wichtigkeit der Sache - wir sind hier bei wirtschaftspolitisch entschei­denden Dingen angelangt - nicht erlaubt ist. Er kann die Geldmenge nie­mals objektiv regeln, weil sein Defizit die Regelung bereits ist.  Es kommt also nicht auf die guten Reden der Finanzminister und des Notenbankpräsidenten an, sondern auf den Annahmezwang und das Staatsdefizit allein, das nie beabsichtigt wird, sondern ein von der Übermacht der Verhältnisse diktierter Saldo ist. (jz108) Dazu kommt rein logisch ein entscheidendes Argument:  Das Marktkursgeld war, wie wir gesehen hatten, mobilisiertes Guthaben, das Festkursgeld aber mobilisierte Schuld des Emittenten (jz109).

 

Das Marktkursgeld kann daher ähnlich wie das Metallgeld, das durch schwere bergbauliche Arbeit gewonnen ist, zur Not noch als Arbeitsgeld bezeichnet werden. Das Festkursgeld entsteht aber aus Schulden des Emittenten, müßte also im Gegensatz dazu als Faulheitsgeld bezeichnet werden!  Der unge­deckte Fehlbetrag des Haushalts, d.h. eine Zunahme der Staatsschuld, ist beim System das Festkurses ohne weiteres Bargeld.  Die Geld­mengenregelung durch das Haushaltsdefizit ist also keine weitgefaßte Schlußfolgerung, sondern beim Festkurs eine Identitätsgleichung!

            Es ist daher verständlich, wenn, man bisher unter dem System des Festkursgeldes noch in keinem Lande der Welt ein praktisches Ergebnis der Versuche zur Regelung der Geldmenge hat feststellen können. Die Zentralnotenbank, deren Noten Festkurs haben, steht nicht anders da, als der Staat, denn sie ist es ja, die im Wege des Schatzwechseldiskonts und der offenen Marktpolitik den Zaubervorgang der Umwandlung von Defiziten in Bargeld vornimmt. Freilich kann der Staat dies Kunststück im Wege des

 

 

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Staatspapiergeldes mit festem Kurse ebenso leicht auch selbst fertigbringen. Man wird übrigens nicht fehlgehen, wenn man behauptet, daß den staatlichen Stellen die klare Einsicht in diese Dinge, wie sie am besten durch unsere Theorie ermöglicht wird, so unangenehm ist, daß schon deswegen alles getan wird, um die Theorien vom Marktkursgeld zurückzudrängen und in der Versenkung verschwinden zu lassen. Der überwiegende Teil der ängstlichen "Wissenschaftler" leistet dabei getreulich Handlangerdienste und hilft bei der moralischen Verfehmung der Wahrheit mit (jz110).

 

            Diese Tatsachenverschleierung von Seiten der Stellen, die an der famosen "Hand in der Brieftasche des Bürgers" interessiert sind, wird freilich befördert dadurch, daß die ganze übrige Geldmengenregelung zu unerhörten begrifflichen Schwierigkeiten führt.  Läßt man das Staatsdefizit, diesen Angelpunkt zwischen Finanzwissenschaft und Geldtheorie, zwischen reiner Theorie und Staatsmacht, einmal bei Seite, so müßte man sich zu­nächst mit der Definition der Geldmenge befassen. Dabei ist offenbar das ruhende Geld auszuschalten. Tut man das, so schwebt man sofort hinsichtlich der Geldmenge eines Landes im Dunkeln: Ist die Geldmenge von X = a oder 11 mal so groß?  Von Y = b oder 3 mal oder 30 mal so groß?

Schließt man das Giralgeld ein: Sollen die Guthaben noch als "Geld" gerechnet werden, die jährlich einmal umgebucht werden, oder die monatlich einmal oder täglich einmal bewegt werden?

Soll die Anzahl der "Händewechsel" des Geldes oder der Wert der umgesetzten Güter gerechnet werden? 

Und wenn man schließlich diese und noch andere unlösbare Fragen gelöst hätte: 

Welches ist die "Geldschöpfung" der Banken? 

Und noch mehr:  Welches ist die Kredit­schöpfung der Privaten, z.B. in Form von Lieferantenkredit, oder nur in Form von Unpünktlichkeiten? ...

Lutz schlägt vor ("Das Haupt-Problem der Geldpolitik"), das Giralgeld in Kontrolle zu nehmen. Will er auch, wie in Sowjet-Rußland geschehen, die private Zielgewährung und den privaten Zahlungsverzug verbieten? Sonst würde er ein breites Tor für Umgehungen eröffnen.  Was hilft schließlich die Geldmengenregelung, wenn man nicht weiß, welches die Geldmenge ist?

            Die Geldmengenregelung durch den Staat, damit die Beherrschung der Preise durch die staatliche Geldmengenpolitik, soweit sie nicht durch das Staatsdefizit "sich ereignet", ist also nicht möglich. –

 

            Wir haben zum Schluß noch die Geldmengenregelung beim Marktkursgeld und beim Selbstwertgeld zu erörtern.  Beim ersteren tauschen sich die Waren und Leistungen zu Preisen, die in Selbstwerteinheiten festgesetzt sind, und die so entstandenen Forderungen,  sowie die Kredite und Steuerforderungen werden kompensiert.  Die aus den Marktvorgängen entstandenen Forderungen sind also das ursprüngliche Geld, beruhend auf verkauften

 

 

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Leistungen, genau übereinstimmend mit Betrag und Fälligkeit dieser Leistungen. Die Geldschöpfung ist hier also ein der Gütererzeugung genau korrespondierender Vorgang.  Zusätzliches Geld strömt sofort zurück, fehlendes Geld wird sofort hergestellt, wenn die bankmäßigen Einrich­tungen auch nur notdürftig adäquat sind. Die Banking-Theorie ist reali­siert.  Hier hat der Staat keine Möglichkeit des Eingriffs.  Seine Ein­griffs-Werkzeuge werden ihm aus der Hand geschlagen! Freilich kann er seine Guthaben bei den Steuerpflichtigen durch Staatspapiergeld oder gewisse Bankeinrichtungen mobilisieren: Damit tritt er aber nur selbst in den Kreislauf ein, indem er einen Teil des zirkulierenden Geldes für sich abzweigt, ohne aber die Geldmenge nur um einen Pfennig zu beein­flussen.  Denn auf die Verwandlung seiner Schulden in Geld - den einzi­gen Weg der Beeinflussung der Geldmenge! - hat er Verzicht getan, indem er sich für den Marktkurs und gegen den Festkurs entschied.

 

            Genau genommen, scheint es noch eine Quelle der Geldvermehrung auch beim Marktkursgeld zu geben: Die Defizite der Privathaushaltungen und die Jahresverluste der Unternehmungen. Ihre Summe kann im Konjunktur­verlauf erheblich anschwellen (wenn auch bescheiden im Vergleich zum Staatsdefizit).  Es kann zu Preis-Hausseperioden kommen, aber nur so lange, bis das Disagio beginnt. Derartige Verluste, die nicht aus dem Eigenvermögen der Wirtschafter gedeckt werden können, müssen dann von den betreffenden Notenbanken getragen werden, die sich überspekuliert hatten.  Eine solche Börsen- und Kreditkrise dauert nur Wochen, nicht Jahre und Jahrzehnte, wie die Krisen des Festkursgeldes, die erst durch Kriege beendet zu werden pflegen.

 

            Unterliegt also beim Marktkursgeld die Geldmenge - dem staat­lichen Einfluß sicher entzogen - einer genauen Regelung durch die Vor­gänge an den Warenmärkten, so ist die Lage beim Selbstwertgeld wieder eine andere:  Es gibt soviel Edelmetall A, wie gegraben worden ist und neu gefördert wird.  Die jährliche Förderung ist bei allen großen Thesaurierungsgütern, wie Gold und Silber, unerheblich gegenüber den sehr großen bereits geförderten und noch fast ganz unzerstört vorhande­nen Weltvorräten.  Entscheidend sind also die Horte und diese wiederum sind fast ganz ruhend.  Die aktive Geldmenge ist also auch hier nicht fest­stellbar. Aber die Preisbildung des Edelmetalls, soweit man von einer solchen sprechen darf, beruht auf den Produktionskosten, d.h. auf den Lohnsummen und Monopolgewinnen der Edelmetallindustrie. (jz111)

 

            Während also das Festkursgeld in seiner Menge durch das Staats­defizit und das Marktkursgeld durch die Umsätze in Ware bestimmt ist (sind? - J.Z.), ist die Menge des Selbstwertgeldes, sowohl am (vom? – J.Z.) Staatsdefizit, als auch von den Warenumsätzen unabhängig.  Die Menge des Selbstwertgeldes ist weitgehend

autonom, sie ist ein von außen auf die Marktwirtschaft wirkender

 

 

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Faktor, der sehr oft störend wirkt, genauso störend, wie das Staatsdefizit (jz112). Dem Selbstwertgeld fehlt jede Elastizität, jede Anpassung an die Güter­vorgänge, die das Marktkursgeld, das "neutrale" Geld, so sehr aus­zeichnet.  Ist das Festkursgeld "politisch", also abhängig von der Staatsdynamik (Fehlbetrag), so ist das Sachwertgeld "natürlich", also eben­falls nicht einfügbar in die Marktvorgänge (jz113).

 


 

IV

Marktkurs und Kassenkurs, Agio und Disagio des Marktkursgeldes

 

            Die freie Bildung des Marktkurses erfordert unbedingt eine Ausnahme: 

Der Emittent muß seine eigenen Papiere zu Nennwert, d.h. dem “Kassenkurse", an seinen eigenen Kassen annehmen (jz114). Er ist zum Wechseln nicht verpflichtet, braucht auch nicht "einzulösen", sondern nur denjenigen Personen, die an ihn Zahlungsverpflichtungen haben, und mit seinen Zetteln zahlen sollen (jz115)

 

            Für das Verhältnis von Marktkurs zu Kassenkurs gilt folgendes:

Ist die umlaufende Geldmenge normal, so wird der Marktkurs gleich dem Kassenkurs sein. Verlangt die Bank bei Zahlungen an sie in fremden Zahlungsmitteln ein Aufgeld, so kann der Marktkurs (jz116) über den Kassenkurs (über “pari") steigen; dieses Agio kann aber nicht größer sein, als das festgesetzte Aufgeld. Ist der Rückstrom zu gering, die Emission zu groß oder sind die Kreditfristen zu lang (die Geldmenge also anormal), so kann der Marktkurs niedriger sein, als der Kassenkurs.  Die Noten haben dann ein Disagio. Ein solches Disagio kann Minuten, tagelang, oder jahrelang bestehen.

 

            Das Disagio wirft verschiedene Fragen auf. Zunächst wird das Aktivgeschäft der Emissionsanstalt betroffen: Der Kunde, der bei dieser Bank einen Wechsel diskontiert, oder in anderer Weise Kredit aufnimmt, erhält diesen Kredit in den Noten der betreffenden Bank ausgezahlt.  Diese Noten haben Disagio (jz117). Er erhält bei der Weitergabe des Geldes also nur den Marktkurs, muß aber den Kassenkurs, d.h. pari zurückzahlen, wenn das Darlehen fällig wird und das Disagio etwa bis zum Fälligkeitstage verschwunden ist. Außer dem Zins hat er also noch das Disagio zu tragen. Der Kredit ist daher sehr teuer (jz118). Erfahrungsgemäß sind zahlungsfähige Schuldner nie bereit, unter solchen Bedingungen Kredit zu nehmen. Vom Moment des Disagios an findet die Bank also keine Schuldner mehr, ihr Aktivgeschäft hört auf, sie kann keine neuen Noten mehr in Verkehr bringen!  Darin liegt eine sehr wirksame Bremse etwaiger weiterer Notenausgabe. Zugleich wirkt das Disagio auf das Passivgeschäft: Jeder Schuldner der Bank kann billig unter pari Noten erwerben und diese zu pari (zum Kassenkurs) zur Rückzahlung seiner Schuld, evtl. vor Fälligkeit, benutzen. Die Schuldner werden sich bei Disagio also an den Einzahlungsschaltern der Bank drängen, um Noten zurückzubringen, während die Auszahlungsschalter der Bank leer sein werden. Das Übermaß an Notenumlauf schwindet also schnell.

 

 

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            Nur eine Gattung von Kreditsuchern bleibt der Bank erhalten, ja vermehrt sich stark und versucht vielleicht auch, die Auszahlungsschalter zu belagern! Die faulen Schuldner, die Bankrotteure. Diese kalku­lieren überhaupt nicht, ob der Kredit billig oder teuer ist, sondern nehmen ihn um jeden Preis, da sie von vornherein wissen oder ahnen, daß sie ihn nie zurückzahlen werden, daß er sie also billig zu stehen kommt. Wendet die Bank sich diesen Kreditsuchern zu, so ist sie vollends ver­loren und geht mit reißender Schnelligkeit bergab, weil sie an diesen bankrotten Schuldnern große Summen verlieren wird, allein hinreichend zu ihrem Untergang. Gute Bankgesetze bestimmen daher, daß Banken mit größerem und dauernden Disagio keine neuen Kredite geben dürfen, d.h. zu liqui­dieren haben (jz119).

 

            Anders sind die Wirkungen des Disagios bei dem vom Staat oder einer Staatsbank mit Steuerfundation ausgegebenen Papiergeld, das der Marktkursbildung unterliegt. Hält sich die Emission ungefähr im Rahmen der demnächst zu erwartenden Steuereingänge, bedeutet sie also die Mobilisierung von Staatsguthaben, aber nicht von Staatsschulden, so wird der Marktkurs auf der Höhe des Kassenkurses bleiben.  Eine alte Faustregel nannte daher als Emissionsgrenze  1/3 der jährlichen Steuereingänge.

 

            Bei größerer Emission infolge stärkeren Haushaltsdefizits tritt Disagio ein. Der Marktkurs der Noten sinkt unter den Kassenkurs (unter Pari).

            Die Wirkung des Disagios auf das "Passivgeschäft", d.h. auf den Umlauf, ist hier die gleiche, wie bei der Banknote. Sie ist kontra­hierend. Alle Steuerschuldner werden versuchen, solche entwerteten Staatsnoten in ihre Hände zu bekommen, um auf diese Art ihre Steuer­schulden billig zu tilgen. Nur bei Verewigung des Disagios hört dieser vorübergehend sehr starke Reiz auf (jz120).

            Die Wirkung auf die Emission dagegen ist eine andere.  Der Staat wartet ja nicht, wie die Notenbank, daß sich freiwillig zahlungsfähige Kreditsucher an sie wenden, sondern er emittiert sein Geld, indem er Gehälter, Löhne und Lieferantenrechnungen bezahlt.  Zu welchem Kurse soll er diese Fälligkeiten bezahlen? Zum Marktkurse oder zum Kassenkurse?  Der Statt hat das Vorrecht, bei seinen Auszahlungen den Kassenkurs anzu­wenden, solange er selbst sein Geld noch zum Kassenkurs annimmt. Aller­dings werden die Lieferer sehr bald mit berechtigten Wünschen auf Preiser­höhungen kommen, denen der Staat wird nachgeben müssen, da die verwendeten Löhne und Materialpreise, in Papiergeld zum Marktkurs gerechnet, unzweifel-

 

 

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haft gestiegen sind.  Aber er wird seinen Beamten und Angestellten seiner Wehrmacht zumuten dürfen, in einer solchen Notzeit mit dem Kassenkurs zufrieden zu sein. Die Beamten pp. (? ff? oder habe ich sein sonstiges und handschriftliches pp immer falsch als ff. gelesen? – J.Z.) erhalten also ihre Gehälter zum bisherigen Pari, in der gleichen Ziffer, ausgezahlt, ungeachtet der Verteuerung der Lebenshaltung (gemessen in solchen Marktkursnoten) (jz121) bezw. ungeachtet  der Geldentwertung (dem Disagio, gemessen an dem bisherigen Metallwert des Gehalts). Hieraus ergeben sich für den Staat gewisse Einsparungen und die Tatsache der Fortführung seiner Kassen- und Emissionsgeschäfte, im Gegensatz zu der in Disagio ge­ratenen Notenbank, die sich selbst stillegt (jz122). Die gewaltige Steuereinziehung der modernen Staaten, die meist noch verstärkt werden kann, schafft einen so starken Rückstrom, daß der­artiges vom Staat oder seiner Bank ausgegebenes Marktkursgeld fast immer noch in der Nähe des Kassenkurses (jz123) gehalten werden kann. (jz124) Aber auch der Zu­stand jahrelangen Disagios ist zur Not vom Standpunkt der Staatsfinanzen und der Bürger aus durchaus tragbar. Allerdings verteuern sich die Sach­ausgaben, ohne daß anscheinend neue Einnahmen zu deren Deckung zu bemerken sind. (J.Z.: “anscheinend” weglassen?)

            Aber das System der stabilen, auf Metalleinheiten lautenden Preise und Löhne (abgesehen von den Einkommen der Staatsbeamten und Angestellten), der Zinsen und damit auch der Vermögensanlagen (Anleihen, Guthaben, Sparbücher, pp.) bleibt erhalten.  Darin liegt eine große Sicherheit und Beruhigung für den Arbeiter und Unternehmer. Es wird daher jener Leistungsrückgang vermieden, der die Folge des Vertrauensrückganges ist (jz125), welcher bei Festkursgeld, Festpreisen und Unterschiebung von befohlenen Pseudowerten anstelle der Goldwerte in der Vermögensanlage schließlich das Leistungsgebäude der Volkswirtschaft zum Einsturz bringen kann. Ein Arbeiter oder Unternehmer, dem seine Sparanlagen unter den Händen zerfließen, der dem als Lohn erhaltenen Gelde mißtraut, ja es verachtet und als “Dreck" bezeichnet, sieht keine Veranlassung mehr, sich gehörig anzustrengen und mit äußerster Energie zu leisten. Die Leistung, auch die Steuerleistung, sinkt dabei unvermeidlich.

            Vielmehr wird bei Marktkurs und langdauerndem Disagio die erwähnte unvermeidliche Mehrbelastung des Staatshaushaltes durch erhöhte Sachausgaben voraussichtlich voll ausgeglichen durch die Mehreinnahmen an
Steuern, die aus der Vollbeschäftigung und der erhaltenen starken Leistung sich ergeben.

            Diese Methode der Deckung des Haushaltsdefizits bei Marktkursgeld hat weiter den Vorteil, daß nach Wegfall der anormal hohen Ausgaben (Been­digung des Krieges usw.) eine Rückkehr zum Etatausgleich und damit alsbald Verschwinden des Disagio zu erwarten ist.  Der Marktkurs geht dann wieder an den Kassenkurs heran, die Periode der Entwertung ist vorüber, die Staatsgläubiger sind nicht betrogen worden und doch ist eine Deflationskrise nicht

 

 

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zu befürchten.  Beim akzessorischen Marktkursgeld muß ja immer ein valutarisches Selbstwertgeld außerdem da sein, in dem die Preise und Löhne festgesetzt sind.  Das "Preisniveau" bezieht sich also (jz126) stets auf solche valutarischen (Metall-)Einheiten. Es braucht sich durch das Disagio irgend­einer, und sei es auch noch so wichtigen Papiergeldsorte in keiner Weise geändert zu haben. (jz127) Deflationen nennen wir aber nur die Folgen von allge­meinen starken (jz128) Warenpreissenkungen, Inflationen die von (jz129) Preissteigerungen. Erstere sind für die Produzenten und Händler deswegen untragbar, weil diese hohe Schulden zu haben pflegen, deren Gewicht zunimmt, während Inflationen für die Kapitalanleger nicht tragbar sind, (da? – J.Z.) deren Vermögen dadurch abnimmt. Beide Erscheinungen sind nicht zu befürchten (jz130).

 

            Bei Marktkursgeld haben der Finanzminister, der ihn kontrollie­rende Regierungschef und die öffentliche Meinung täglich ein ganz sicheres Kriterium zur Hand, ob die Finanzpolitik richtig ist, oder nicht: Die Ent­wicklung des Disagios, veröffentlicht im Börsenblatt (jz131). Steigt das Disagio, so wurden zu wenig Steuern eingezogen und zuviel Angaben gemacht, fällt das Disagio, so bessert sich die Lage.  Fehlt ein Disagio, so ist die Finanzlage normal.

 

            Eine gut organisierte Finanzverwaltung sollte überhaupt nicht ohne Staatspapier mit Marktkurs auskommen. Auch in guten Zeiten muß eine geordnete Finanzverwaltung derartiges Steuergeld ausgeben, nicht weil die Staatskasse ihrer bedarf, sondern weil nur so deflationistische Stockungen vermieden werden können (jz132). Oft hat die öffentliche Hand 40% und mehr des Volkseinkommens in Gestalt von Abgaben und Beiträgen usw. an sich gezogen. Dazu sind Zahlungsmittel erforderlich. Die Bankgesetze verbieten aber geradezu die ausreichende Versorgung dieses staatlichen Sektors der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln.  Deflationistische Einsperrung von Steuergeldern auf Konten bei der Zentralbank, Störung und Abdrosselung des Zahlungsverkehrs im priva­ten Sektor der Wirtschaft sind die Folgen.  Der Fiskus verlangt etwa die Bewegung von 40 – 45 % des Volkseinkommens und der damit zu kaufenden Güter, ohne die dafür erforderlichen Zahlungsmittel bereitzustellen. Er verschärft damit u.U. die Arbeitslosigkeit und den Absatzmangel aufs schwerste.  Er schneidet sich selbst von den Steuerquellen ab, denn diese können nur fließen, wenn der erforderliche Warenumsatz erst einmal durchgeführt ist.  Gibt er die erforderlichen Zahlungsmittel aus, so erhöht er nicht nur die steuerpflichtigen Umsätze, nach denen die Steuern bemessen werden, sondern er macht auch uneinbringliche Forderungen einbringlich. Verwendet er einen Teil der Zahlungsmittel, um seine meist sehr großen Schulden bei seinen Lieferanten zu bezahlen, so setzt er diese in Stand, ihrerseits ihre Steuer­schulden zu begleichen.  Die allgemeine Aufrechnung vorhandener Forderungen und Gegenforderungen, die gehemmt ist,

(J.Z.: “, die gehemmt ist,”  -weglassen? – J.Z.) würde in Gang kommen, soweit sie im

 

 

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staatlichen Sektor bisher gehemmt war.  Das Transportmittel "Geld" würde auf diesem Sektor wieder zu arbeiten beginnen; die Schrumpfung und Strangulierung der Wirtschaft wäre insoweit behoben.

 

            Die Privatwirtschaft mit ihren Notenbanken kann also eine dau­ernde Vollbeschäftigung allein nicht garantieren (jz133), wenn im staatlichen Sek­tor dauernd Inflation (jz134) getrieben wird.  Es müssen dem stattlichen Sektor der Wirtschaft dauernd soviel Zahlungsmittel staatlicher Herkunft zur Verfü­gung gestellt werden, wie zur Erledigung der Steuerzahlungen durch die Pflichtigen erforderlich ist.  Das staatsfinanzielle Ideal ist also nicht einfach. (jz135) (Nicht nur? – J.Z.) Sparsamkeit in der Ausgabewirtschaft, sondern dazu, in der Einnahme-Wirtschaft, eine Abstimmung (Übereinstimmung? – J.Z.) zwischen laufend entstehenden Staatsforderungen und laufender Bereitstellung von Staatsgeld zu deren Begleichung. Die Steuerforderungen entstehen durch die Besteuerung, nicht zugleich damit entstehen die zur Liquidation solcher Forderungen erforderlichen Zahlungsmittel, wie viele durch die Steuereinziehung verursachte Wirtschaftskrisen beweisen. Solche Zahlungsmittel stellt der Staat, wie erwähnt, durch seine Ausgabe Wirtschaft zur Verfügung, wenn er sich des staatlichen Marktkursgeldes bedient. (jz136)

 

            Zum Schluß sind noch die Wirkungen eines langdauernden Disagios des Staatsgeldes auf den Verkehr zu betrachten.  Die Staatskassen haben, wie erwähnt, die Anweisung erhalten, in Einnahme und Ausgabe den veränderlichen Marktkurs (jz137) nicht zu beachten, sondern nur den Kassenkurs (meist Nennwert) anzuwenden (jz138). Sie verhalten sich also, als wenn nichts geschehen wäre.  Nicht so die übrige Wirtschaft. Die gesund gebliebenen Notenbanken fahren fort, ebenfalls an ihren Schaltern bei den eigenen Noten ihren privaten Kassenkurs (Pari) anzuwenden, umsomehr, als ihre Noten kein Disagio aufweisen werden.  Sie werden aber das in Disagio befindliche Staatsgeld nur mit Abschlag annehmen.  Ebenso wird der Einzel- und Großhandel verfahren.  Trotzdem werden die in großen Mengen umlaufenden Staatsnoten nicht aus dem Verkehr gedrängt werden.  Zunächst ist es nach dem Gresham’schen Gesetz das schlechte Geld, das das gute verdrängt, und nicht umgekehrt, sodann setzt das Grisham’sche Gesetz das Bestehen des Zwangskurses voraus.  Bei Marktkurs ist von Verdrängung keine Rede, wie die Erfahrungen insbesondere mit den preußischen Tresorscheinen beweisen.  Der Grund ist der, daß nur bei Annahmezwang zum Nennwert derjenige verliert, der gutes Geld hingibt, anstelle Disagio-Geld zu liefern.

            An den Waren- und Wertpapiermärkten wird, der Währungsgesetzgebung zufolge, der Preis in wertbeständigen valutarischen Einheiten no­tiert.  Wer also Disagio-Geld anbringt, muß umrechnen und mehr zahlen.

 

 

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Aber die Preise und Kurse in Währungsgeld ändern sich dadurch nicht.  Von den Löhnen sind die Privateinkommen (J.Z.: Von den Privateinkommen sind die Löhne? – J.Z.) in valutarischen Einheiten festgesetzt. Der Unternehmer, der Noten zur Gehaltszahlung benutzt, die pari stehen, zahlt den Nennbetrag; benutzt er Disagio-Papiergeld, so hat er entsprechend mehr zu zahlen.  Der Staat und die öffentlichen Körperschaften allein zahlen in entwertetem Staatsgeld den Nennbetrag. (jz139)

 

            Die Vermögensanlagen bleiben durch den Kursverfall des Staatsgeldes unberührt.  Das gilt nicht nur für Sachwerte, wie Aktien, Häuser pp., sondern noch mehr für Geldwerte, wie Staatspapiere, Pfandbriefe, Sparkassenbücher, Hypotheken, Bankguthaben usw., da alle diese normalerweise in valutarischen Einheiten, also wertbeständig, aufgemacht sein werden. Eine Inflation im Sinne einer Vernichtung der Vermögensanlagen ist nur bei Zwangskurs möglich, also nur dann, wenn das Staatsdefizit systematisch durch die Notenpresse finanziert wird. (jz140) Bei freiem Kurs bleiben die auf Geld lautenden Anlagepapiere in ihren Werte genauso erhalten, wie wertbeständige Anleihen. Sie sind bei dieser Konstruktion wertbeständig.

 


 

IV

 

Ist der Übergang vom Festkurs zum Marktkurs inmitten einer Finanzkrise möglich?

 

            Oft wird erklärt, ein solcher Übergang sei freilich nur in ruhigen Zeiten möglich; man müsse daher abwarten, natürlich ad calendas gracias. Im Gegensatz dazu muß gesagt werden, daß der Übergang zum freien Kurs das Kernstück einer jeden durchgreifenden Finanzreform bei zerrütteter Währung ist und zu sein hat.

 

            Unter einer Finanzkrisis verstehen wir die Folgen eines Haushaltsdefizits, das durch Kreditaufnahme nicht gedeckt werden kann.  Beim System des Marktkursgeldes (bei Selbstwertwährung) hat der Staat dann nur noch das Mittel, seine Forderungen auf zukünftige Steuerzahlung an die Bürger in Form von Staatspapiergeld oder in Gestalt von Noten entsprechender Staatsanstalten zu mobilisieren und damit die Fälligkeiten auszuzahlen. Im übrigen hat er selbstverständlich das Mittel der Steuererhebung.  Bei diesem System ist eine Beeinflussung der Währung durch das Staatsdefizit nicht möglich.  Sie droht jedoch insofern latent, als bei entsprechender weltanschaulicher Vorbereitung die Möglichkeit einer Änderung der Währungsverhältnisse besteht, d.h. eines Überganges von der Selbstwertwährung (mit Marktkursgeld) zur Papierwährung mit festem Kurse für Papiergeld.  Aber grundsätzlich sind hier Finanzkrise und Währungskrise getrennt.  Wir können das historisch feststellen etwa bei der Krise von 1857, die die Währung nicht affizierte.

 

            Dagegen beim System der Papierwährung ist jede Finanzkrise sofort auch eine Währungskrise, weil das Staatsdefizit unmittelbar (jz141) die Währung beeinflußt, wie dargelegt wurde.  Indem nun die Finanzkrise eine Währungskrise würde,  wird sie auch zu einer Krise der öffentlichen Schuld, deren Stabilität ja von der Währungseinheit großenteils abhängt, auf welche sie gestellt ist (vgl. Anhang: Die Zukunft der öffentlichen Schuld).  Inmitten jeder Finanzkrise entsteht also bei Papierwährung die Sorge um die Währung und um die Erhaltung der Vermögen der Staatsgläubiger, es beginnt also eine Krise der Staatsschuld.  Unter Umständen kann diese Sorge zu massenhaften Verkäufen von Staatswerten, also zu Kurzstürzen an der Börse führen.

            Die weitere Folge ist eine so große Verärgerung der Sparer, daß diese nicht mehr gewillt sind, ihre Ersparnisse weiter dem Staat zur Verfügung zu stellen.  Vielmehr kaufen sie Sachwerte, unterlassen den Verkauf überzähliger Sachwerte, der sonst üblich war und einen wichtigen Bestand­teil des laufenden Güterangebots bildete.  Sie veranlassen also an den Warenmärkten von beiden Seiten her Preissteigerungen (durch Verminderung des Angebots und Vermehrung der Nachfrage).

 

 

2

 

            Indem diese mißtrauisch gewordenen und verbitterten früheren Sparer keine Staatspapiere mehr kaufen, entziehen sie gerade mitten in der Finanzkrisis dem Staate einen sehr großen Teil seiner bisherigen festen Einahmen, nämlich die Einnahmen aus Kreditaufnahme (oft 1/2 der Gesamteinnahme).  Dadurch gerät der Haushalt des Staates vollends aus dem Gleichgewicht: Das Defizit vergrößert sich in wenigen Monaten ins Riesenhafte.

            Eine solche Erschütterung der Währung bedeutet eine Erschütterung der Hortungsfunktion des Geldes.  Diese Hortungsfunktion war ja, wie wir gesehen haben, dem Gelde als älteste Eigenschaft seit prähistorischen Zeiten eigen, und sie ist noch heute tief im Volke verwurzelt. Dadurch, daß eine unglückliche Wirtschaftspolitik den Einzelnen überall seines Besitzes an ursprünglichen Hortungsgütern (Edelmetallen) entklei­det und dafür reich mit papierenen Hortungsgütern (jz142) ausgestattet hat, ist eine besonders labile Lage entstanden, die den Keim zu heftigem Stimmungsumschwung enthält.  Die Eigenart der Papierwährung befördert dies Mißtrauen, da jedes Staatsdefizit sich auf die Währung auswirkt.  Da nun sehr viele Menschen nur deswegen intensiv und schwer arbeiten, um für sich und andere zu sparen, um zu horten und für die Zukunft zu sorgen, hat die Verärgerung dieser Leute unweigerlich große Leistungsrückstände zur Folge. Man strengt sich weniger an, man gibt sich weniger Mühe, “weil es ja doch keinen Sinn hat”, zu arbeiten.  Diese Minderarbeit breitet sich wie eine Massensuggestion, wie eine gefährliche Volkskrankheit aus. In ihrem Gefolge sinken die Umsätze, die Steuereinnahmen, steigen die Preise und die Staatsausgaben. Das Defizit wird also noch größer, es vermehrt sich weiter noch um die Millionen von kleinen Defiziten der Privathaushalte und der Betriebe infolge des Unfleißes, der Ausschußarbeit und geringeren Effizienz der Arbeit des Volkes.

 

            Aus der Finanz- und Währungskrise kann so sehr bald eine Arbeits- und Volkskrise werden. Kann in dieser gefährlichen Lage ein Verbleiben beim Festkursgeld (Papierwährung) helfen?  Nein, denn dieses System hat in diese Lage geführt.  Gibt es ein noch radikaleres Zwangssystem?  Gewiß! Die Militarisierung der Fabriken und die Zwangsarbeit.  Aber die Zwangsarbeit des Altertums (Sklaverei) und des Mittelalters (Leibeigenschaft) ist ja gerade deswegen aufgegeben worden, weil sie unwirtschaftlich ist, nicht etwa aus humanitären Gründen.  Noch weiterer Zwang würde einen noch weiteren Leistungsrückgang, also eine Verschwendung von Menschen (jz143) und Mitteln (jz144) bedeuten, als bisher, aber keine Verbesserung.

            Vielmehr kann nur der Übergang vom Festkursgeld zum Marktkursgeld  helfen, also eine Währungsänderung. (jz145)

     

            Die darin zum Ausdruck kommende Ehrlichkeit würde neues Ver-

 

 

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trauen schaffen. Der Übergang zum Marktkurs des Geldes ist nur möglich, wenn man die Warenpreise, die staatlich festgesetzt zu sein pflegen, freigibt, es sei denn, daß es sich um Monopolpreise handelt. Eine solche
Zulassung der täglichen marktmäßigen Warenpreisbildung, zumindest an allen Wettbewerbsmärkten, schafft ganz neue, von jedermann als echt, als Ausdruck der Marktlage, empfundene Preise. Der Schwarzhandel verschwindet damit. Die in der Krise wichtigste Produzentengruppe, die Landwirte, die längst angefangen haben, ihre Lebensmittel selbst zu essen oder aufzuspeichern, werden wieder lieferfreudig und sparsam. Dasselbe gilt für die Industrie, für jedermann, der seine Leistung vermindert hatte. Jeder erhält vollen Preis, leistet daher auch.

            Denn die Konsequenz (? Voraussetzung? – J.Z.) der freien Preisbildung an den Warenmärkten ist jetzt die Wiederherstellung der Hortung. (J.Z. der Geldhortungsmöglichkeit? – J.Z.)  Bisher wurde einem ungeliebten, meist papierenen Hortungsgut gesetzlich ein viel zu hoher Preis beigelegt und jedermann war gezwungen,  dieses Gut überteuert zu erwerben, natürlich mit den entsprechenden psychologischen Rückwirkungen. Nunmehr findet die Preisbildung auch des Hortungsgutes am Wettbewerbsmarkt öffentlich statt. Jeder erwirbt das Hortungsgut, das von jetzt an als Währungsgeld gelten soll (jz146), zu seinem richtigen Marktpreise, ohne Zwang, ohne Überteuerung. Das Vertrauen wird alsbald da sein, die neue Selbstwertwährung wird wieder gern gehortet werden, die erhöhte Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes mäßigt sich, die kopflose Flucht in alle möglichen Sachwerte als Ersatz für die Hortung hört auf, der Sturm auf die Ware legt sich, die Übernachfrage an den Warenmärkten, die aus diesen Quellen herrührte, verschwindet. (jz147)

 

            Wir sehen hier übrigens sogleich, warum der Übergang zum Marktkurs des Geldes (jz148) vor allem die Freigabe der Warenpreise verlangt: Die neue Währungseinheit ist eine der vielen Waren, notfalls auch ein ausländisches Zahlungsmittel (z.B. 1923 in Teilen Deutschlands),  und deren Preisbildung
ist isoliert nicht möglich. Gibt man im Festpreissystem der Waren (jz149) nicht alle, sondern nur eine Ware frei, so stürzt sich die ganze unanbringliche Kaufkraft auf diese eine Ware und es bildet sich ein Preis, der vielleicht um Hunderts von Prozenten höher liegt, als der Preis, der bei Freigabe der Gesamtheit der Waren entsteht. Ohne Freigabe der Warenpreise also keine marktmäßige Bewertung des neuen Währungs- und Hortungsgutes!

 

Ist die Hortungsfunktion der Währungseinheit hergestellt, so beginnt die abgesunkene Spartätigkeit stärker als je. Gespart wird nun in Einheiten des Hortungsgutes (bei Metall in Gewichtseinheiten). Es wird überwiegend nicht in natura, sondern bei Banken gespart, also in form von Depositen, die auf solche Einheiten lauten, nicht auf das Hortungsgut selbst.

 

 

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Es braucht also von dem neuen Hortungsgut nur eine sehr geringe Menge vorhanden zu sein, gerade ausreichend, um einen gewissen Marktverkehr in die­sem Gute zwecks Preisbildung zu ermöglichen.  Nicht aber sind solche Mengen des neuen Hortungsgutes (des Währungsgutes) in natura erforderlich, daß der Bedarf der Hortung dadurch gedeckt werden kann.

            Alsbald wird man auch beginnen, die Warenpreise mehr und mehr in den neuen Einheiten zu berechnen. Am Markte des Hortungsgutes selbst (einzige Ausnahme, an anderer Stelle dargestellt ) werden die Preise nicht in diesen Einheiten, sondern in Einheiten der papierenen Mittel festgestellt. (jz150)

 

            Der Staat hat nun die Kursbildung dieser papierenen, auf neuen Einheiten lautenden Zahlungsmittel in weitem Masse in seiner Hand. Er geht dazu über, die Zahlung der ihm geschuldeten Steuern nur noch in diesen neuen Einheiten anzunehmen.  Bei dem heute überall sehr hohen Steuerdruck wirkt diese Bestimmung wie die Schaffung einer exorbitant hohen Nachfrage nach diesen Geldeinheiten, d.h. der Preis der auf neue Währungseinheiten lautenden z.T. neu gehorteten Papierscheine wird hochge­trieben.  Bestimmt der Staat weiter, daß er seine eigenen, auf solche Einheiten lautenden papierenen Zahlungsmittel an seinen Kassen wie Stürze

(J.Z.: offenbar ist das ein Hörfehler oder Tippfehler und “Münze” ist gemeint. – J.Z.) des neuen Hortungsgutes annehmen wird, so vermehrt er damit zunächst das Angebot an Hortungsgut sehr stark. (jz151) Aber er kann dieses kombinierte Gut (Hortungsgut und darauf lautende Papierscheine) nun je nach dem Grade seiner Steuereineinziehung im Kurse soweit hochtreiben, wie er wünscht. Würde er 95% der Einkommen als Steuern einziehen, so würde fast niemand außer dem Staat dieses Gut erwerben können, er würde also fast ganz den Markt beherrschen, und umgekehrt (jz152). Besteht ein Disagio dieses Papiergeldes, so werden die Steuer­pflichtigen kein Hortungsgut, sondern nur dessen kurshabende Ersatzscheine als Steuerzahlungsmittel verwenden.  Indem der Staat diese an seinen Kassen annimmt wie das Hortungsgeld selbst, und indem er den Kurs festsetzt, zu dem er beide gemeinsam annimmt, kann der Staat in wirksamster Weise das Disagio dieses Marktkursgeldes beseitigen.  Durch die Gleichstellung beider Geldarten (des Marktkursgeldes und des effektiven Währungsgeldes) zieht er den Kurs des Marktkursgeldes auf die Höhe des Kurses des Währungsgeldes (des Hortungsgutes) herauf.  Ihm gelingt das, weil das Marktkursgeld die erwähnte sehr starke Steuerfunktion hat.

            Der Kurs, zu dem das Marktkursgeld notiert wird, ist der Marktkurs; der Kurs, zu dem der Staat es an seinen Kassen annimmt, ist der staatliche Kassenkurs (jz153). Der Staat wird als Kassenkurs fast immer den Kurs des

 

 

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Währungsgutes ansetzen, bei sehr starker Überschuldung einen darunter ge­legenen. (jz154) Er wird bei Bezahlen seiner Ausgaben ebenfalls den staatlichen Kassenkurs anwenden, insbesondere gegenüber seinen Beamten (jz155).

 

            So gelingt es in kurzem, durch Übergang von Festkurs zum Marktkurs für Papiergeld und durch geeignete Auswahl eines neuen allgemeinen spontan geschätzten Hortungsgutes als Währungsgut die Finanz- und Währungs­krise zu heilen. Die Hortung (jz156) beginnt wieder, die in Einheiten des Hortungsgutes ausgestellten Staats- und Privatanleihen werden wieder als wertbeständig angesehen und gekauft. Der Staat vermag sich von neuen des öffentlichen Kredits als seiner zweiten großen Finanzierungsquelle (neben den Steuern) zu bedienen.  Es wird wieder gearbeitet, gespart, erzeugt, abgeliefert, weil jedermann dringend das neue, gewünschte, nie aufgedrängte wertbeständige Geld zu haben, d.h. zu verdienen wünscht.  Es kommen größere Umsätze zustande, die Steuern fließen reichlicher, die Ware wird billiger: Infolge des Fleißes aller Beteiligten sinkt der Aufwand, und der Wettbewerb senkt den Preis. (J.Z.: die Preise.)  Die Staatsausgaben sinken entsprechend.  Selbstverständlich sind Maßnahmen zur Ausgabensenkung damit nicht weniger dringlich geworden.

 

            Wir glauben, damit bewiesen zu haben, das der Übergang vom Festkurs zum Marktkurs bei Währungsänderung gerade in der Krise als Kernstück der Reform möglich und in vielen Fällen nötig ist, da alle anderen Mittel versagen (jz157).

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Undatierte Anlage zu “Geldtheorie”, 5. Fassung, handschriftlich: Geldschöpfungsproblem

 

 

Geldschöpfungsproblem

 

            Als seine Konsequenz schien es absolute nötig (Veit S. 266), das Geld as rein nominalistisch aufzufassen; größte Förderung der nominalistischen Ideen. Ende der Substanzwertlehre! & richtig.

 

            In Wirklichkeit ist die Geldschöpfung nichts anderes als die Güterschöpfung, ob Anzüge oder Gold erzeugt werden, ist gleich, beides gibt Liquidität.

Der Lieferantenkredit ist Kreditschöpfung, sie ist nur im Rahmen der privaten Liquidität des Kreditgebers (Schneider oder Bank!) möglich.

 

            Was man eigentlich Geldschöpfung nennt, ist aber: die Schöpfung von Festkursgeld, die Schaffung eines staatlichen, - künstlichen Wertes, in staatl. “Kunstgütern”, “aus dem Nichts”.

Dagegen:

            Die Aufrechnung ist geldlos, eine organisatorische Güter (=Geld)-Erparnismassnahme, wie eine Seilbahn eine schwere Brücke erspart, ein Telefon den Briefverkehr erspart, und daher, solange sie echte Aufrechnung und nur diese bleibt, von der Geld (=Kunstgut) Schöpfung gänzlich getrennt, ja entgegengesetzt.

 

            Durch noch soviel staatl. Festkursgeld-Schöpfung brauchen die Umsätze der Abrechnungsstellen nicht um eine Mark zu steigern. Diese “Schöpfung” geht in die Kassenhaltung, die Hortung (Liquidität + Sicherheit).

 

 

 


 

                                                                 

Geldtheorie: existiert nicht!   24.4.54

 

(Handschriftliche Notiz mit Anmerkung von Ri.: “Erste Idee meines 1965 Buches “Bankpolitik”!!

Datiert vom 26.4.54 (1/2 Jahr nach Übersiedlung nach Köln.)

 

Da es Geld als ruhendes Ding nicht gibt, sondern nur (fast nur) Zahlungsvorgänge ohne Substrat, gibt es keine Geldtheorie, keine Quantitätstheorie des Geldes.

 

Es müsste also eine Zahlungstheorie geschaffen werden, die Theorie eines stofflosen Vorganges, gewissermaßen das Extrem der Dynamik.

Diese Theorie der Zahlung hat Osw. Hahn inzwischen verfaßt!

 

Also: “Von den Substanztheorien des Geldes zu der Prozeßtheorie des Zahlungsvorganges”. (Osw. Hahn)

Aber auch die “Zahlung” als “Aufzählung” (enumeration) des Geldes (der Geldstücke) gibt es nicht mehr oft; die Abrechnung hat sie ersetzt. Also: “… zu der Theorie der Abrechnung”.

 

Was ist aber Abrechnung?

Analog Kostenrechnung ist sie eine Rechnung, kein Prozeß! d.h. keine physische, sondern eine geistige Realität.

Eine Mengen-Kontrolle bleibt übrig, sie ist nur bei den Krediten, besonders bezüglich der Qualität und Fristigkeit dieser, notwendig. Diese zerfällt in eine Investitions-Kontrolle und eine Mengen-Kontrolle der Neukredite im Bund, Länder und Gemeinde. (jz158)

 

 


 

(J.Z.: Eine spätere handschriftliche Notiz von Ri., die vielleicht hilft, mit der noch späteren und folgenden Notiz, zu erklären, warum er sein Manuskript “Geldtheorie” nicht abgeschlossen, sondern nur Bruchstücke produziert hat.):

                                                                                                                                    7.10.54

Theorie der Zahlung oder die Nichtexistenz der Geldtheorie

 

Zahlung ist ein Vorgang.

 

Bei diesem Vorgang, der Produktion von Liquidität ist, entstehen Nebenprodukte, nämlich Salden. Sie erscheinen immer dann, wenn und soweit die Abrechnung nicht 100 %-ig gelungen ist. Die mißlungenen Reste sind offene Salden.

 

Es muß nun darauf geachtet werden, daß von diesen “Schlacken” her keine Störungen entstehen, wie in der chem. Industrie.

 

Daher muß man nach Wegen suchen, diese Salden = Guthaben = Schulden auf pari zu halten. Denn die Erfahrung zeigt, daß sonst Störungen (run, Delkredere-Verluste, Kreditunwürdigkeit usw.) einreißen, die die Abrechnung z.T. verhindern.

 

Rückstrom u.a. Methoden, ja zentrale Methoden der Geld=Guthabentheorie rücken daher in ein ganz anderes Licht: sie werden Schlackenbeseitigungs- und Verwertungsmethoden neben dem zentralen Vorgang der Zahlung.

Die Geldtheorie verdankte ihr langes Leben der Verkehrtheit ihrer Fragestellung. Sie lebte an (? von? – J.Z.) ihren Fehlern.

 

Die Geldtheorie (Theorien sind Hypothesen) (jz159) ist nicht “falsch”, nein, sie hat den falschen Erkenntnisgegenstand erwischt. Sie untersucht die “Schlacke” (jz160), und versucht dadurch Klarheit über den Stahl (J.Z.: die Verrechnung.) zu gewinnen, den sie noch gar nicht unter die Lupe genommen hat.

 

Themavorschlag: “Das Erkenntnisobjekt der Geldtheorie” – wäre ungenau, besser:

“Das wahre Erkenntnisobjekt dessen, was man mit Geldtheorie umschreibt.”

 

Die neue Theorie muß etwa so disponiert sein:

 

  1. Das Erkenntnisobjekt.
  2. Der Vorgang der Zahlung:

a)      Abrechnung (darin mit Zentralbk selbst u. mit Staats-Kasse)

b)      Überweisung

c)      Inkasso (darin Wechsel u. Schecks, tägl. Geld-Zettel)

d)      Bar

  1. Die “gesetzliche” (aufdrängbare) Zahlung

4.   Die Nebenprodukte der Zahlung:

a)      Salden

b)      Noten, Geld, Münzen

c)      Deren Werterhaltung

 

  1. Nationale und internationale Zahlungen
  2. Die Währung
  3. Die Geldtheorien.

 


 

1

9.3.72

Neuformulierung m. Geldtheorie,

Nach Durchdenkung des

Euro-Marktes.

 

”Geld” besagt 2 gegensätzl. Objekte:

 

  1. Zahlung:
    1. = Aufrechnung (BGB). Diese erfordert nach null gehende Quantitäten, je größer die  Bewegungsmasse der Zahlungen wird.
    2. = vollwertige Münzen = Tauschware, die den Eigentümer wechselt
    3. = oder = Additions- u. Subtr.-Vorgänge

 

Zu 1 u. 3: Entstehung u. Vernichtung durch Kreditgewährung u. Rückzahlung

 

  1. Kredit, d.h. beide Seiten eines Schuldverhältnisses, ebenso massenhafte zweiseitige Schuldverhältnisse

 

  1. Soziales Element, dem logischerweise gegenüber willkürlich, wie vieles (alles) in der menschl. Gesellschaft:

 

    1. Bei nur 2 Personen Zahlung nur durch Tausch event. Ringtausch (Tschadsee!)
    2. Münzen gehören zum Tauschbegriff
    3. Bei massenhaften Schuldverhältnissen (moderne Wirtschaft) bilden sich einzelne und Gruppen von Schuldnern heraus, die berufsmäßig schulden wollen: Banken, logisch allein nicht begründet.

Guthaben bei diesen = (Kredit-)Geld.

 

  1. Vermögen, Aktiva, assets, im vulgären Sprachgebr. Ist ungenau. Man sollte zwischen Vermögen u. Geld  streng unterscheiden (jz161).

 

 

2

 

Zu c 3:                                                                                I. 

             Das Kreditgeld ist gesund (11 u. 22):

 

  1. entweder Teil einer Schuld der Bank  (Teil ihrer Passiva, genannt “Depositen”, “Einlagen”,   “Giroguthaben”, “Giralgeld”, “Geldumlauf”

22. oder Teil der Staatsschuld, analog, da der “Staat” ein großer Einzelner ist, der vielfältig Geld besitzt und schuldet.

33. Ohne Schulden kein modernes Geld.

Ohne Schulden nur a.2. vollwert. Münzgeld möglich.

 

II.

 

Patholog. Geld:

 

Verfährt einer der Schuldner (oben 1 oder 2) “unwirtschaftlich”, d.h. verliert er sein Geld durch verlorene Kriege (Staat), Fehldispositionen (Bankkrach! Etatdefizite großen Ausmaßes!), so stehen seinen Schulden nicht mehr Guthaben (auf der Aktivseite) gegenüber, und das Geld “wird wertlos”; pathologisch.

 

  1. Das Kreditgeld ist national und international, z.T. gesund, z.T. pathologisch, stets da. Es hat 2 Seiten:

1. Es kann jeden Augenblick zu Zahlungen durch Abrechnungsvorgänge benutzt werden, wobei vorhandenes Geld zu null wird, bestandsmäßig sinkt, oder nicht geldbesitzende Parteien in Sekunden durch Leihe = Kredit Geld neu erhalten, die Geldmenge bestandsmäßig steigt.

 

 

3

 

  1. Der normale Kreditmarkt besteht aus Staats- und Privatschulden der Schuldnergruppen. Also aus Forderungen gegen  diese Schuldnergruppen, die von Gläubigern geltend gemacht werden. Forderungen, die fällig sind, und gegen Staaten und Banken geltend gemacht werden, sind zugleich Geld;  vgl. Oben S. 2, “Zu C 3: 11 u. 22

Forderungen gegen Unternehmungen von Industrie und Handel, gegen Privathaushalte, nicht-souveräne Städte und Gemeinden, sind sämtlich nicht Geld (jz162).

 

  1. Das gilt auch international: Der sog. “Euromarkt”; der sich keineswegs auf Europa beschränkt, sondern ein Weltkreditmarkt ist, ist ein internationaler Geldmarkt. Auf ihm sind (fast) nur spezielle Geldmarktbanken, schl. ZNB’s (J.Z.: Zentrale Notenbanken) aller Länder, und zweitens schuldnerische Staatsregierungen (Schatzämter, Tresuries, Finanzminister ff.) tätig.

      Der Begriff “Geldmarkt” bedeutet, daß nur kurzfristige Gelder (bis 6 Monate etwa)

 

 

4

 

ausgeliehen werden.

Alle diese nationalen und internationalen Ausleihungen in verschiedenen oder gleichen Währungen machen den Euromarkt aus, soweit sie Landesgrenzen überschreiten.

 

  1. Das besondere Wesen des Euromarktes (um 1960-1980 vorläufig) besteht darin, daß die Entstehung der Kredite von ca. 100 Mrd. $, die gehandelt werden, sich nicht gleichmäßig über die Welt verteilt, sondern daß ein Staat, die Ver. St. von Amerika, ca. 90 % dieser Kreditmasse geschaffen hat, und die andern Länder (England, Japan, die Weltbank der IWF) (J.Z.: IMF: International Monetary Fund?) nur sehr wenig, etwa 10 %.

 

  1. Es handelt sich also um eine Geldbeschaffungsmaschine des USA-Fiskus fast allein. Dieser ganz große Schuldner steht einsam der großen Masse der Mittel- und Kleingläubiger der übrigen Welt gegenüber,

 

 

5

 

wobei – wegen der I a-Klasse der Bonität von USA, also der Welt-Dollarwährung, alle Forderungen gegen den USA-Fiskus erste Bonität haben. (jz163)

Die Folge dieser Ia Bonität ist, daß alle Euromarktteilnehmer, die (selbstverständlich kurzfällige) Forderungen gegen diesen Ia-Schuldner haben, ihrerseits hervorragend liquide sind, denn sie haben bares Geld “vom besten Schuldner der Welt”, dem Fiskus und der Zentralbank der USA, zu erhalten.

 

(J.Z.: Bei seinen Notizen gibt es hier keine mit “j” gezeichnete! – J.Z.)

 

VIII

k.      Auf diese Art kann sich der USA Fiskus ein jährliches Staatsdefizit von (1962/63) ca. 40 Mrd. $ leisten, d.h., um diesen Betrag mehr Geld jährlich ausgeben, als Steuern einziehen, d.h. eine solche Defizitwirtschaft beibehalten: Weil nämlich die Geldgeber glücklich sind, einen so guten und so hohe Zinsen zahlenden Schuldner gefunden zu haben. Die Schuldensumme, das

                  (folgt: Bk of England 1790, Str. Inflation  ff.)

 

 

6

 

      ist aber die Masse des Geldes wächst, die meisten erscheinen glücklich, aber …

 

IX

l.    Die übrigen Zentralnotenbanken sind mit diesen wunderbaren erstklassigen Forderungen überlastet … doch nicht glücklich?

                  Was spielt sich in ihnen ab? …

 


 

(J.Z.: Aus der Mappe Geldtheorie V. Fassung.): Anhang: Die Zukunft der öffentlichen Schuld.

 

 

IV

Anhang:

 

Die Zukunft der öffentlichen Schuld.

 

1.

 

            (jz164) Die Zukunft der öffentlichen Schuld ist zum Teil eine Währungsfrage, zum Teil eine Finanzfrage.

Eine Währungsfrage insoweit, als der Wert der Staatsanleihen von der unveränderten Erhaltung der Währungseinheit abhängt, auf die diese Anleihen gestellt sind, und eine Finanzfrage insoweit, als es von der Haushaltslage des Staates abhängt, ob er die fälligen Zinsen und Tilgungen bezahlen kann.  Nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind, hat die Anleihe bei Fälligkeit ihren alten Wert. Von dem Verhältnis zwischen Landeszinssatz und Anleihezinssatz soll hier abgesehen werden; es beeinflußt die Kursbildung der Anleihen ebenfalls stark.

            Betrachten wir zunächst die Währungsfrage: Die Lage ist eine andere bei Selbstwertwährung (Gold- oder Silberwährung), und bei Festkurs-Papierwährung.        

            Bei Gold- oder Silberwährung ist die Einheit gleich einem Metallquantum.  Logisch ist bei dieser Währungsform jede Messung der Einheit unmöglich, da die Einheit - 1 ist.  Jedoch, gibt es die Methode der Indexziffern der Warenpreise, um auch hier festzustellen, ob der Anleihebesitzer sein Vermögen erhalten hat oder nicht.  Steigen die Preise der Waren während der Laufzeit der Anleihe, so fühlt sich der Anleihebesitzer benachteiligt, da er mit seiner Geldsumme bei Fälligkeit der Anleihe weniger kaufen kann als beim Erwerb der Stücke.  Man spricht dann von einer "Entwertung des Goldes, des Silbers usw., obwohl logisch diese Aussage in einen Metallwährungslande unzulässig sein sollte, weil der Wert quantitativ definiert ist und das volle Quantum Metall gewährt wird.

            Solange die vereinbarte Metallmenge geleistet wird, kann also auch eine Art “Entwertung" eintreten, aber diese Entwertung ist im allgemeinen sehr gering und meist von vorübergehender Natur. Seit 150 Jahren hat sich die Kaufkraft des Goldes, den Waren gegenüber, außerordentlich wenig verändert.

Die Möglichkeiten der billigen chemischen (jz165) Herstellung der Edelmetalle sind zunächst Phantasie; man erinnere sich, daß die meisten synthetischen Edelsteine teuerer sind (jz166), als die echten.  99 % aller verarmten Gläubiger der Weltgeschichte sind nicht durch ein Festhalten des Schuldners an der Metallverpflichtung ins Unglück gestürzt worden, sondern dadurch, daß sich dieser Schuldner seiner Metallverpflichtung entzog oder vom Staat von ihnen entbunden wurde.

Nur eine ganz einseitige, von den Schuldnerinteressen bezahlte Propaganda kann das leugnen. (jz167)

           

            Jedoch kann die Spekulation in Edelmetall, wenn sie die Hilfe der Staaten findet, durch Übergang vom Wettbewerb zum Monopol z.B. am Goldmarkt unter Aufnahme großer Kredite tatsächlich den Preis dieses oder jenes Edelmetalls sehr beeinflussen; nach den neueren Erfahrungen ca. um 40 bis 60 %. (J.Z.: Hier ist eine von Ri. eingeschobene handschriftliche Bemerkung halb abgeschnitten, am Ende der Seite, und dadurch fast ganz unleserlich für mich: “ungedeckt”? oder: “unter Deckung”? “Re Steuern u. Steuerschulden”?) (jz168)

 

 

2

 

Die Methode z.B. beim Gold ist einfach: Verbot des Goldbesitzes Privater, Verstaatlichung der Produktion, Aufkauf aller am Markte angebotenen Goldmengen solange, bis der Preis die gewünschte Höhe erreicht, Fortsetzung der Goldankaufe zwecks Erhaltung dieses Preisniveaus, schließlich Kreditauf­nahme zwecks Finanzierung der dazu nötigen sehr großen Goldeinlagerung (Valorisierung des Goldes).  (J.Z.: Vgl. Rittershausens besonderen Artikel darüber.– J.Z., 8.3.05.) Die Kreditaufnahme findet üblicherweise statt, indem man Staatsanleihen auflegt, insbesondere im Fall der sogenannten “Währungs-Ausgleichs-Fonds” (Exchange Equalization-Funds) oder indem man die Banken zwingt, einen Teil ihrer liquiden Mittel zinslos dieser Valorisierungsanstalt zu überlassen.  Die Bildung jedes solchen Edelmetall-Pools ist bei den in Metall effektivierten Anleihen den Anleihebesitzern angenehm, den Schuldnern dagegen nachteilig und die Auflösung einer solchen monopolistischen Edelmetallpolitik, die den Preis des Edelmetalls wieder verbilligt, wirkt entsprechend umgekehrt. 

Die Besitzer von Papierwährungsanleihen verlieren infolge des Verbots des Goldhandels im Inlande jede Möglichkeit, den Grad der Entwertung ihres Papiers im Vergleich zum Metall zu messen.

Gegen eine solche “Goldpolitik” gibt es bisher nur das bescheidene Mittel internationaler Verträge, abgesehen von der Möglichkeit, langfristige Verträge auf Indexbasis abzuschließen. (jz169) Trotz allem ist das Unglück, das den Anleihegläubigern bei Metallwährung von dieser Seite her droht, ein kleines im Vergleich zu den Verlusten, die sie bei der anderen Währungsform bedrohen. (jz170) Schließlich waren die Edelmetalle seit Jahrtausenden Hortungsgüter, seit ebensolanger Zeit zur vollen Zufriedenheit der Kapitalanleger (jz171), und eine Änderung dieser Sitten ist auch nach dem heutigen Stande der Technik nicht zu erwarten. Alle Marktmanöver werden kaum das Leben einer Generation überdauern, ist doch auch schon in den Vereinigten Staaten die Opposition gegen die Valorisierungspolitik in Gold sehr gestiegen.

 

            Jedoch bedroht die Gläubiger bei Metallwährung die Gefahr, der Abwertung (“Schulderleichterung”) (jz172), die in der Geschichte in zahlreichen Fällen vorgekommen ist. Die Abwertung erfordert, wenn wir vom Konkurs absehen, ein Gesetz.  Die Staaten werden zu solchen Abwertungen dann gern bereit sein, wenn sie ihre eigenen Schulden dadurch vermindern können. Immerhin gehört zum System der Metallwährung der Verzicht des Staates auf den direkten Zugriff zum Privatvermögen der Bürger und die Anerkennung der Heiligkeit des Privateigentums. (jz173) Der Staat würde bei Abwertung als Gesetzgeber einmalig von diesen seinen Prinzipien abweichen, er würde die Währungseinheit ändern, sie in ihrem Metall­gehalt verkleinern, um in seiner Eigenschaft als Fiskus daran zu verdienen.  Diese Abwertung wäre eine Währungsänderung, und somit wird hier das erste Mal die Gefahr einer Währungsänderung für den Staatsgläubiger sichtbar (jz174).

 

            Der Griff des Staates in die Tasche der Privaten wird aber viel leichter, wenn der Staat die Metallwährung (J.Z.: ganz ?) verläßt und zur Festkurs-Papierwährung (jz175) übergeht, wie wir gesehen haben.  Das Geld ist hier kein Guthaben des Emittenten mehr, sondern seine Schuld, sein ausgeprägtes Haushalts-Defizit (jz176).

 

 

-3-

 

Hier ist überhaupt kein Gesetz, keine Verordnung oder ähnliche Erklärung, keine besondere “Abwertung” mehr nötig,  sondern lautlos (noiseless!) wird auf dem dargestellten Wege das Staatsdefizit den Privaten aufgeladen und dadurch zugleich die Schuld abgewertet (sog. “geräuschlose” Staatsfinanzierung.)

 

            Jede Reihe von Staatsdefiziten bei Festkurs-Papierwährung ist also bereits die Entwertung der öffentlichen Schuld (jz177). Hiergegen kann nicht eingewandt werden, daß es mit Hilfe der Preis- und Lohnstopp-Politik, sowie der Warenbewirtschaftung gelinge, diesen Prozeß aufzuhalten.  Das geschieht nur scheinbar.  Die Marktwirtschaft wird dabei aufgehoben (jz178), die Zentralverwaltungswirtschaft beginnt und der Gläubiger wird bei dieser stets denkbar (jz179) schlecht behandelt, insbesondere auch in seiner Eigenschaft als Käufer (jz180).

 

            Jede hohe Staatsverschuldung bringt also die Staatsleiter in Versuchung, sich der Devalvation oder des Übergangs zur Papierwährung (zum Festkursgeld) zu be­dienen, um den Druck der Schulden zu erleichtern. Der Druck der öffentlichen Schuld besteht teils in dem Druck der Zinsen, teils in der Belastung, die die Rückzahlungsquoten darstellen.  Eine geeignete Wettbewerbs-Zinspolitik kann sehr wohl die Zinslast vermindern; sie ist hier nicht zu behandeln. Die Belastung durch die Tilgung wird darin gesehen, daß bei Aufnahme der Schuld noch gar keine endgültige Finanzierung stattfand, sondern, daß - wie der Volksglaube lautet - erst bei Tilgung der Anleihen die eigent­liche Belastung der Volkswirtschaft erfolgt.  Motiv der Davalvationen und der Übergang zur Papierwährung ist also die Idee, den Staat und die Volkswirtschaft dadurch zu entlasten.  Diese Idee ist falsch. Um dieses Hauptmotiv der Abwertung und der Währungsänderung zu widerlegen, ist nunmehr auf die finanzpolitische Seite der Frage einzugehen:

 

(Hier machte Ri. die folgende handschriftliche Anmerkung.)

 

(folgt Auszug aus meinem Aufs. “Die Zukunft der öffentlichen Schuld”, 1943 Schöllers Jahrbuch.)

 

(J.Z.: Bei dem obigen Aufsatz habe ich zwei leicht verschiedene Versionen vereinigt, da ich nicht wußte, welches seine letzte war. – J.Z.)

____________________________________________________________________________________________

 

 

 

 


ANHANG:

 

(Auswahl einiger älterer und neuerer Notizen von Rittershausen, zu seiner Geldtheorie gehörend)

 

 

GELD, KREDIT UND WÄHRUNG. Sommersemester 1935 Univ. Ffm

 

(Unvollständig! – J.Z.)

 

Sommersemester 1935 Univ. Ffm.

 

Meine jährl. (WiSem) wiederholte Vorles., schon als Pd. In Frankfurt (Univ.) ab 1934/35

 

4.4.35.

            Verschiedentlich ist die Frage aufgeworfen worden, wie wir ohne unser heutiges Geldwesen auskommen könnten.  Einige Autoren haben den Gedanken des Tauschhandels vertreten, der auch in einigen Staaten der U.S.A. durchgeführt worden ist. Soll sich be­währt haben. - Beispiel:  Am Tsadsee in Zentral-Afrika befindet sich im Mittelpunkt einer größeren Stadt ein lebhafter Markt, wo von morgens bis abends Tauschhandel in großem Umfang betrieben wird. Ein Afrikaforscher (Stanley?) wollte dort ein Boot kaufen.  Der Verkäufer gab es aber nur unter der Bedingung ab, daß er Hirse dafür erhielt. Also mußte ein Mann gefunden werden, der für die Tausch­waren des Forschers Hirse abgeben konnte.  Der fand sich aber nicht sofort, sondern nach langem Suchen fand sich einer, der sich bereit erklärte, die Waren des Forschers gegen Gewänder einzutauschen.  Auf dies Weise mußte vielleicht eine Kette von 10-12 Händ­lern durchlaufen werden, bis sich endlich einer herausstellte, der Hirse hergab, mit der dann das Boot gekauft werden konnte.  Gewaltiger Aufwand an Zeit und Mühen!  Etwas ähnliches gab es bei uns während des Krieges:  Wohnungstausch über ein halbes Dutzend verschiedene Städte.  Hier zeigen sich schon die Nachteile des Tauschhandels.  Eine weitere Schwierigkeit sind die Beträge, die nie genau stimmen; der Warenaustausch wurde mehr verhindert als gefördert. Im Mittelalter führte die Kaufpreisforderung zum Wechselverkehr, herbeigeführt durch Messen von internationaler Bedeutung. Die Zahlungseinrichtungen waren hoch entwickelt: Meßwechsel auf den letzten Tag der Messe.  Diese wurden am letzten Meßtage kompensiert, d.h. wenn jeder genau soviel gekauft hatte wie er verkauft hatte, glichen sich alle Wechsel aus.  Entstehende Spitzen wurden durch Silber ausgeglichen.

 

Durch die Industrialisierung kamen soziale Veränderungen: Fabriken und Lohnarbeit.  Grosse Geldsummen wurden periodenmäßig benötigt.  Wechsel waren hierfür nicht geeignet, da sein Wert nur darauf be­ruht, daß sich die Partner kennen, außerdem lauten sie meistens über zu große, unteilbare Beträge.  Es entstand die Frage: Wie kann der ent­wurzelte

 

 

- 2 -

 

Arbeiter wieder in das soziale Leben zurückgeführt werden?  Die Lösung waren die Banknoten, die typisierte Wechsel darstellen. Notwendigkeit einer vertrauens­würdigen Unterschrift: die der Notenbank. Allmählicher Zusammenbruch dieses Kreditwesens durch Degeneration, der jede derartige Einrichtung unterworfen ist.

 

8.4.35.

            Geschichte des Geldes.  In der Urzeit der Menschheit bestand die Hauswirtschaft. Entwicklung des Tausch­handels in Zehntausenden von Jahren.  Vorzug der gang­baren Waren wie Vieh, Getreide, auch Felle, Salz, Teeziegel (Sven Hedin), dann als Vorstufe des Geldes Kupfer- und Silberdrähte, allmählich Scheibchen aus Metall. Arten von Tauschmitteln:

            1. Tauschmittel, die Ansehen ausdrücken, wie z.B. Elfenbein.

            2. Landwirtschaftliche Produkte.

            3. Güter des Einfuhrhandels.

4. Güter, mit denen man Abgaben an Obrigkeiten, an Tempelkassen usw. zahlen konnte, also Gebrauchsgegenstände. Festsetzung von Einheiten.

            5. Güter des Ausfuhrhandels, wie z.B. Felle in Kanada, mit unbegrenztem Absatz an Faktureien.

 

Es kam darauf an, sich zunächst einmal das marktgängige Gut zu verschaffen.

 

Geld = Ware, die nicht zum Verbrauch bestimmt ist, son­dern die bei der nächsten Gelegenheit abgestoßen werden soll.  Die Literatur über das Geldwesen ist beinahe unbe­grenzt, taugt aber im allgemeinen recht wenig.

 

Erfordernisse  an das Geldwesen:  hoher Wert des Materials, Konservierbarkeit, Teilbarkeit, leichte Transportierbarkeit, Vertretbarkeit.

Daraus entwickelte sich bei den Lydern das Metallgeld in Form von ovalen Metallplatten, die sich rasch ver­breiteten und den Wert eines Ochsen darstellten (pecunia!). Als Metalle Silber, Gold und Kupfer.

Diese hatten in allen Ländern eine sehr große Besitz­fähigkeit, zeitlich ausgedehnt, personelle Begrenzung sehr weit, Aufteilbarkeit in jede gewünschte Menge, hochbegehrt, sehr konstant im Werte, leicht aufzubewah­ren, keine Wertänderung durch Lagerung (d.h. kein Wertschwund), leichte Prüfbarkeit.

 

Wiegegeld im Griechenland Homers, gehacktes Metall. Vervollkommnung durch Bestimmung des Feingehaltes. Die technische Durchführung erfolgte durch Stempel auf den Metallbarren.  Dadurch war die Münze erfunden, was einen gewaltigen wirtschaftlichen Fortschritt be­deutete. Später, als viele Münzsorten zusammen mit allen möglichen Falsifikaten im Umlauf waren, befaßte sich der Staat mit der Sache.

 

Silberwährung in Mexiko und China.

 

 

- 3 -

 

Der Münzfuß gibt an, aus welchem Metall die Münze be­steht, außerdem den Feingehalt und das Gewicht. Sonder­behandlung der kleinen Münzen, die aus Nichtwährungsmetall bestehen.

 

Literatur: (11.4-35.)

 

Knapp, "Die Staatliche Theorie des Geldes". Hat eigene Terminologie entwickelt, die dem Griechischen entstammt und vollkommen ungebräuchlich ist.  Der Name der Theorie ist logisch nicht ganz auflösbar.

 

Bendixen: "Geld und Kapital" (1920).  Entstehung des Geldes aus dem Handelswechsel.

Beide gaben die theoretische Grundlage zur Inflation (Inflationismus).

 

Elster: "Seele des Geldes".

 

v. Mises: "Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel".

 

Heyn, schrieb 1883, seiner Zeit weit voraus.

 

Schacht, über Reichsbankpolitik, Reparationen, Krise und Wiederaufbau.

 

Im Ausland:

 

Ricardo in England, 1826 großen Einfluß ausgeübt: "Proposals for a Secure Currency", kam 100 Jahre zu früh.

 

Keynes: "Treatise on Money" (Cambridge).

 

Withers:

 

Andreades: "History of the Bank of England".

 

Jevons: Über das Geld, liest sich wie ein Kriminalroman!

 

U.S.A. Erwin Fisher, ist der geistige Urheber der Roosevelt'schen Experimente.

Deutschland. Wagemann: "Was ist Geld?"

Handwörterbuch der Staatswissenschaften.

 

Michaelis: Volkswirtschaftliche Schriften.

 

Helfferich: seine Erlebnisse als Staatssekretär.

W.v.Siemens: Biographie von Georg von Siemens. Beides hochinteressant.

 

Machlup: Führer durch die Krisentheorien.

 

Reiners: "Die wirkliche Wirtschaft", 2 Bände, lesensw.

 

Frankreich: Gilde und Rist.

 

 

- 4 -

 

Der Währungsbegriff.

Das Geld hat vielerlei, im Grund einander wesensfremde Funktionen zu erfüllen. Als Beispiele seine Funktion als Zahlungsmittel, als Mittel der Kapitalbildung, des Sparens, der Hortung, als Kreditmittel, Zins, usw.

 

Knies begründete die ideelle Trennung in

            Zahlungsmittel und

            Währung.

Die Bedeutung dieser Trennung liegt hauptsächlich in ihrem Erklärungswert.

 

Währung ist demnach die ideelle Einheit, während das Zahlungsmittel die im Einzelfalle praktisch angewandte Einheit darstellt.

So muß man sich bei der jetzt in Belgien eingetretenen Entwertung fragen, ob es sich um eine Entwertung der Währung oder der Zahlungsmittel handelt.

 

15.4.35.

 

Theorie des Schwundgeldes:

Das Geld muß jeden Monat 1% seines Wertes verlieren.

(? Unleserlich! – Warum? Zweck? – J.Z.) Ausschaltung des Geld-Hortens.

Alle Hauptfunktionen des Geldes können damit nie erfüllt werden.  Das Resultat ist dauernde Jongleur­arbeit.  Funktionen:

            1. Zahlungen an den Staat, freiwillig oder erzwungen.

            2. Solutionsmittel, um gegenseitige Leistungen und Lieferungen usw. auszugleichen, bar oder
                nicht bar spielt hierbei keine Rolle.
                Diese Funktion heißt auch "Regulierung".

            3. Als Mittel zur Aufspeicherung von Vermögen. (“Thesaurierung") .

            4. Mittel zur zeitlichen oder örtlichen Ver­mögensübertragung.

            5. Preismesser, d.h. die Waage, nach der die Werte, die es befördert, auch noch gemessen werden.

 

Wagemann'sche Auffassung: Das ganze umlaufende Geld ist eine Schuld, eine Hypothek.

Eine andere Auffassung ist die, daß das Geld der  Diener der Wirtschaft ist, also das Mittel um den Absatz zu ermöglichen. 

In anderen Worten: Die wöchentliche Produktion wird in die Hände des Volkes gegeben, d.h. sie wird umgesetzt.  Es treten Störungen ein wie z.B. die Arbeitslosigkeit, d.h. die Funktionäre des Geldwesens haben die Absatzfunktion des Geldes verkannt und somit hat der Absatz aufgehört zu funktio­nieren.

 

 

- 5 -

Der Währungsbegriff wird bestimmt:

            1. Durch Quantumsfestsetzung an Feingold für die Einheit.

            2. Durch den Namen (z.B. "Reichsmark").

 

Wie wird in der Inflation entwertet? Durch Drucken von Banknoten, z.B. zur Zahlung einer Hypothek in Höhe von RM 10 000.- mit einem Schein über diesen Betrag. Alle papierenen Zahlungsmittel haben nun an Wert eingebüßt.  Der Geber der Hypothek würde in diesem Falle nach dem Goldgehalt der erhaltenen Zah­lung fragen und die RM 10 000.- als Anzahlung auf die Hypothek betrachten. - Im Kriege war aber ein Gesetz gemacht worden, wonach diese Scheine über RM 10 000 aufdrängbar sind (Zwangskurs), was praktisch einem Raube gleichkommt.  Oder sie kann als härteste und rohste Steuer aufgefaßt werden, da sie hauptsächlich die armen Bevölkerungsschichten trifft.

 

Später wurden alle Verträge mit Goldklauseln versehen. Inflation ist nur bei Annahmezwang (= Zwangskurs) möglich.

 

In Deutschland bestand bis 1910 kein Zwangskurs, sondern das System eines freien Kurses.  Bei An­nahmezwang geht das Preissystem in die Höhe. (jz181) Also: entweder wird der Nennwert gleich gehalten, dann kann sich das Preissystem ändern, oder aber die Noten ändern ihren Wert (z.B. die einer bestimmten Notenbank), während die Preise gleich bleiben.

 

Bei Annahmezwang geht sofort das Preissystem hoch.

 

25.4.35.

 

Vorteile der Goldwährung: 

Zum Ausgleich der Zahlungs­bilanzen im Freihandelssystem hervorragend geeignet. Wenn aber, wie heute, überhöhte Zollschranken einge­führt sind, reichen die vorhandenen Beträge zum Aus­gleich überhaupt nicht mehr aus. Es ist in diesem Falle nicht nur der Warensaldo auszugleichen, sondern auch der Saldo  der Finanzgeschäfte, und das geht nicht.

 

Alle Verpflichtungen in Termingeschäften sind Verpflich­tungen in der Ware Gold, daraus folgendes Grundgesetz: Wer ein Termingeschäft abschließt, muß im Besitz der betreffenden Ware sein. Auch Blankotermingeschäfte dürfen nur abgeschlossen werden, wenn der Abschließende im Besitz der Ware ist (jz182). Ebenso gibt es Blankotermingeschäfte in der Ware Gold. Als nämlich im Jahre 31 die österreichischen Banken zusammenbrachen, wurde plötzlich die Goldeinlösung verlangt. Eine eigentliche Goldwährung ist in keinem Lande mehr

 

 

- 6 -

 

vorhanden. - Es muß Präge- und Einschmelzungsfreiheit herrschen, um die Parität zwischen Münz­wert und Goldwert aufrechtzuerhalten.  Auch muß ein Goldmarkt vorhanden sein, der bei der reinen Gold­währung unentbehrlich ist (jz183).

 

Die Silberwährung.

Alles was für die Goldwährung gilt, kann vollständig analog auch auf die Silberwährung angewandt werden. Bis 1890 herrschte sie in den Süd-Amerikanischen Staaten. Bis heute hat sie sich in China und Mexiko erhalten, in Indien wird sie zurück­gedrängt. Mit Südamerika herrschte folgendes Ver­hältnis: Austausch von Agrarprodukten und Rohstoffen zwischen diesen Staaten und Europa.  Das Silber fiel dadurch dauernd im Preis, was einer Inflation gleich­kam.  Europa gegenüber wirkte sich diese Inflation als Dumping, und zwar als Valutadumping aus.  Dies geschah zwar ohne Absicht der betreffenden südameri­kanischen Staaten, schädigte aber die europäische Landwirtschaft.  Dadurch entstand der Wunsch in Europa die Silberwährung einzuführen, wodurch ein heftiger Kampf zwischen den Gold- und den Silberleuten ent­brannte. Eine Schlichtung wurde durch Kompromiß erreicht, indem nämlich der Bimetallismus oder die Doppelwährung eingeführt wurde.  Diese stellt ein Nebeneinander zweier Währungen dar.  Ein Nebeneinander zweier Währungen nennt man Parallelwährung.

Die Doppelwährung muß sich nach gleichen Gesichts­punkten in beiden Teilen entwickeln, während sich die beiden Teile einer Parallelwährung in ganz verschiede­ner Weise entwickeln können. (jz184) Im Jahre 1792 wurde der Wert des Silbers im Verhältnis zu dem das Goldes festgelegt, und zwar Gold : Silber = 15-5  :  1 Auf diese Weise mußte es überall zwei Preise geben, einen in Silber und den andern in Gold. In den Vereinigten Staaten wurde das Verhältnis auf 16: 1 geändert, wodurch das Gold als das relativ wertvollere aus dem Umlauf verschwand und das Silber erschien (Das Gresham'sche Gesetz: "Sind zwei Geld­sorten im Umlauf, so verschwindet das wertvollere".).

 

29.4.35.          

Indexwährung

 

Nach obigem Gesetz können zwei verschieden wertvolle Währungen nur nebeneinander bestehen, wenn Annahmezwang herrscht.. Als Beispiel für das Gresham'sche Gesetz möge die Tatsache dienen, daß bei der Doppel­währung von Gold und Papier nur das Papier im Umlauf ist.  Gerloff: Die gegenwärtige Goldwährung hinkt.

 

 

- 7 -

 

Theoretisch die vollkommenste Form der Werterhaltung ist die Index-Währung.  Ihr großer Nachteil liegt darin, daß die jeweilige Einheit nicht nachprüfbar ist.  Sie beruht auf der Quantitätstheorie, nach der eine Verdoppelung des Geldumlaufs zwangsläufig eine Verdoppelung der Preise verursacht.  Die Indexwährung ist eine manipulierte Währung, da sie auf einer bewußten Regelung des Geldumlaufs beruht. Wenn aber eine obere Grenze des Geldumlaufs gesetzt ist, wird die ganze Währungsmanipulation darauf hinauslaufen, die Währung knapp zu halten.  Ein Streben nach Knapphaltung ist aber gleichbedeutend mit Ruinierung der Arbeitsbeschaf­fung, da durch dauernde Restriktionen des Kredits eine großzügige Arbeitsbeschaffungspolitik unmöglich gemacht wird. Es handelt sich also hier um einen Scheideweg: auf der einen Seite unbeschränkte Kreditpolitik mit der Inflation als schliessliches Resultat und auf der andern Seite die Knapphaltung mit lähmenden Wirkungen auf die Wirtschaft.

 

2.5.35.

Goldkernwährung

Die Goldkernwährung ist eine Doppelwährung, denn es bestehen 2 Arten von Zahlungsmitteln nebeneinander, außer dem Papier ist auch das Gold aufdrängbar; gesetzlich sind beide Zah­lungsmittel miteinander verknüpft.  Es wird gewöhnlich so gehandhabt, daß im Inland Zwangskursnoten Anwendung finden, während Goldbarren zum Ausgleich der Zahlungsbilanz nach dem Ausland Verwendung finden (jz185). Man hat die Frage gestellt, ob Gold und Silber nicht voll­ständig entbehrlich seien.  Bei der Index-Währung wäre dies der Fall.

Bei der Goldkernwährung ist nur ein gewisser Bruchteil der umlaufenden Geldmenge durch Gold gedeckt.

 

ZENTRALNOTENBANK.

______________________________________________

1/3 Gold           |           3/3 Noten

                                                                        2/3 Wechsel     |

 

Das Geheimnis der Goldkernwährung ist das automatische Zurückströmen des Goldes aus dem Ausland in das betreffende Land zurück, denn durch das Abströmen von Gold werden die Preise im Inland fallen, da eine Verknappung des bestehenden Notenumlaufs eintritt. (J.Z.: Das Gesetz der fluktuierenden Geldquantitäten.) Dadurch wird für das

 

 

- 8 -

 

in diesem Augenblick reich mit Gold versehene Ausland ein lebhafter Anreiz entstehen, in dem betreffenden Lande zu kaufen, wodurch die Rückläufigkeit des Goldstroms verur­sacht wird.

 

Diese an sich richtige und natürliche Automatik wird durch die Zollpolitik gestört: der natürliche Ausgleich kommt nicht zustande. Das Ende, an dem wir heute angelangt sind, ist die Devisenzwangswirtschaft.  So besteht heute in vielen Ländern die Gold-Devisenwährung, bei uns in Deutschland besteht sie ohne Gold!

 

6.5.35.

 

Die Index-Währung

beruht im Prinzip auf folgenden Tatsachen: Wenn das Preisniveau steigt, muß die Notenbank als Ausgleich dafür genau im gleichen Masse Noten einziehen und umgekehrt muß sie, wenn die Preise sinken, mehr Noten ausgeben.

 

Dieses System wurde den Notenbanken vom Jahre 1929 ab immer wieder als Heilmittel gegen die Krise vorgeschlagen. Dagegen läßt sich als Kritik folgendes sagen:

 

Zur Bemessung der Notenausgabe bezw. des Noteneinzugs ist die Indexziffer notwendig. (jz186) Diese ist eine Meßziffer, mit der das allgemeine Preisniveau gemessen werden soll, besteht also aus einem Durchschnitt vieler Preise. Nun wurde aber festgestellt, daß in Amerika z.B. nur 5 % aller Waren preisstatistisch erfaßt werden.  Wird nun die Indexziffer auf Grund dieser Preise errechnet, so kann sie natürlich niemals repräsentativ für die Preisbewegungen eines Landes sein.  Die exakte Erfassung der wichtigsten Warenpreise ist sehr schwierig, im allgemeinen werden nur die Preise der an der Börse gehandelten Waren zur Errechnung der Index­ziffer herangezogen, was zu einem Index der Rohstoffe führt. Die Preise der Fertigprodukte sind aber in den letzten Jahren durchweg stark gefallen, was natürlich in diesem Zusammen­hang nicht unberücksichtigt gelassen werden kann.

 

Weiterhin ist eine Vergleichsmöglichkeit mit früheren Perioden beinahe unmöglich, erstens wegen der Vielheit der Fabrikate, die nicht zu jeder Zeit gleichgut erfaßt werden können und dann tritt zweitens durch den technischen Fortschritt dauernd eine Änderung im Verhältnis der Pro­dukte zueinander ein (z.B. immer größere Verbreitung des Autos).

 

Dann waren in Amerika 70 % aller Preise Kartellpreise, die auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden konnten.  Die Beamten in den statistischen Ämtern aber taten nichts anderes als daß sie die Kartellpreise aufzeichneten, die mit der natürlichen Preisentwicklung gar nichts zu tun hatten.

 

 

- 9 -

 

Es kam vor, daß unwichtige Waren wie z.B. Geldbeutel mit 23 % zur Errechnung der Indexziffer eingesetzt wurden. Die relative Wichtigkeit der Waren ändert sich dauernd. (beständig? – J.Z.)

 

Die Indexziffer geht von der Fiktion aus, daß von derselben Ware jeden Tag genau gleich viel umgesetzt wird und daß alles sofort und in bar bezahlt wird.

 

Will nun z.B. jemand den Kartoffelindex feststellen, so wird er auf unlösbare Schwierigkeiten stoßen:  es wird sich zeigen, daß zwischen Kleinmarkt und Großmarkt erhebliche Unterschiede im Preis bestehen.  Es gibt so und so viele Kartoffelrassen (Arten? J.Z.), für die nicht jede Ernte gleich günstig ist, was aber bei der Indexberechnung berücksichtigt werden müßte.  Endlich werden an ver­schiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten verschiedene Preise erzielt werden. Auf diese Weise entstehen Unterschiede von 100-200 %, und hier kommt es dann ganz auf die psychologische Einstellung des Preisschätzers an, welche Höhe des Preises er aus der bunten Fülle herausgreift (jz187).

 

Es gibt keine Statistik der Hortung.  Wenn nun also plötzlich alle Strümpfe aufgetan werden und der Inhalt als zusätzliche Kaufkraft Anwendung findet, so wird der Unterschied viel größer sein, als eine einer fiktiven Indexziffer angepaßte Maßnahme der Notenbank (jz188). Arithmetische Mittel aus einer Menge von Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben, müssen falsch sein.

 

Bis eine Indexziffer in einer Maßnahme der Notenbank ihren Ausdruck gefunden hat, ist sie längst überholt.

 

9.5.35.

 

In die Wirtschaft kämen nun Änderungen von der Geld- und von der Warenseite her hinein. Als Beispiel die Landwirtschaft: Bei einer Mißernte würde das Preis­niveau steigen und der Bauer müßte, obwohl er schon normalerweise weniger erlöst, beispielsweise 30 % mehr für die Güter bezahlen, die er zum Leben braucht.

 

Jede Ausbeutung technischer Fortschritte wäre unmöglich gemacht (jz189).

 

 

- 10 -

 

Es gibt 2 Formen der Indexwährung: 

 

            1. Papier + Hinzunahme der Indexwährung.

                        Dies ist in sich überhaupt kein Fortschritt, da es schon längst besteht (jz190).

            2. Irving Fisher: Warendollarwährung, wobei ein "konkreter Warendollar" durch einen Korb voll Waren             dargestellt wird ("Basket):

1/2 oz. Butter, 1/200 Paar Schuhe, 1/2 lb. Heu, usw., usw., im ganzen 75 Stück.

Nachteil: man kann den Korb in Wirklichkeit nicht liefern, an seine Stelle tritt der Goldkorb "Dollar". Wenn nun 1.20 $ für den Korb bezahlt werden müssen, so müssen die Dollars im Goldgehalt erhöht werden. Das ist unmöglich, die ganze Sache also ein Scheingebilde.

 

Ausgleich von Schwankungen kann durch Träger in den Kellern der Notenzentrale erfolgen, statt dessen kann aber genau so gut eine Erhöhung der Deckung durch Ein­zug von entsprechendem Notenumlauf stattfinden, wodurch der einzelne Schein wertvoller wird.

 

Kritik: Beide Formen bedürfen einer Zentrale (jz191), die ein Währungsamt mit gewaltigen Vollmachten darstellen würde. Seine Handlungen würden sich auf rein automatische Maßnahmen beschränken, jede selbstständige Handlungs­freiheit wäre ausgeschlossen. - Außerdem ist es praktisch nicht möglich, nach Belieben Kreditausdehnungen und Restriktionen vorzunehmen (jz192). Im internationalen Verkehr würden Schwierigkeiten dadurch entstehen,  daß z.B. die Vereinigten Staaten gerade im Begriff sind, Restriktionen vorzunehmen, während Deutschland in einer Expansion steht.

 

13.5.35.

 

Das Wort Währungspolitik ist ein neuer Ausdruck und bedeutet Beeinflussung der Währung durch Machtmittel. Seiner Natur nach ist die Währung ein Maßsystem, also unveränderlich. Dadurch wird der Begriff Währungspolitik” absurd.  Da er dennoch besteht, muß er auf andere Voraussetzungen zurückgehen.

 

Warum wird in Deutschland das Mittel der Devalvation nicht angewendet?

Sie würde bedeuten eine Erhöhung der Auslandsschulden. Durch Einführung des neuen Maßsystems würde die Moral untergraben werden, wie wir es in der Inflation gesehen haben.  In Wirklichkeit ist die Überhöhung der Preise auf Kartellierung zurückzuführen. Diese kann aber nicht

 

 

- 11 -

 

in 4 Wochen abgebaut werden.  Der Weg der Devalvation wäre schon deshalb für uns ungangbar, weil vom kleinen Sparer Opfer verlangt werden.

 

Es besteht allgemein eine Überschätzung des Begriffs "Preisniveau". Kein Mensch exportiert "Preisniveaus“, sondern Güter, die über oder unter dem Preisniveau liegen können. Normalerweise wird die Warenmenge exportiert, die im Exportlande verglichen mit anderen Ländern billiger sind.

Währungspolitik bedeutet heute: Vergrößerung oder Ver­kleinerung des Umlaufs an papierenen Banknoten oder Wertänderung dieser Banknoten (= Reichsbankpolitik).

Papierwährung ist eine manipulierte Währung (= managed currency).  Sie ist von Natur aus unstabil und bewegt sich nach unten, d.h. die Devalvation ist ein Stein in ihrem Aufbau (jz193).

 

Devalvation entsteht immer dann wenn die großen Banken vor Zahlungsschwierigkeiten stehen.  Darum hüten sich manche Länder davor, sich den Anschein einer Devalvation zugeben (jz194).

 

Zahlungsmittel.

 

Zahlungsmittel können ohne Einfluß auf die Währung entwertet werden.  Der juristische Grundsatz Mark = Mark gilt nicht für akzessorische Zahlungsmittel wie Schecks und Wechsel.

 

Die Banknote. 

 

Im Jahre 1695 begann die Bank von Schottland zum ersten Male mit der Ausgabe von Bank­noten.  Dies geschah mit John Law als geistigem Urheber, der später in einen Krach in Frankreich verwickelt wurde (jz195). - In England wurde die Banknote im selben Jahre eingeführt, obwohl auf vollkommen anderer Grund­lage.

 

16.5.35.

 

Vor Gründung der Bank von England waren die Goldschmiede die Leute, die Ersparnisse in Form von Gold entgegen­nahmen.  Sie stellten Empfangsbescheinigungen für er­haltenes Gold aus, auf Grund von denen jederzeit die entsprechende Goldmenge zurückverlangt werden konnte. Dies grub sich allmählich so sehr ins Bewußtsein des Volkes ein, daß einer, der eine Schuld zu bezahlen hatte, dies ohne weiteres mit einer solchen Einlieferungs-Quittung tun konnte. Das Gold wurde dabei (jz196) vollkommen unberührt liegen gelassen. Diese Quittungen hießen "bills" und allmählich trat bei den Goldschmieden neben das Gold- oder Depotgeschäft das Geschäft mit solchen Quittungen.  Natürlich war es naheliegend, bei Kredit-

 

 

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bedarf eine Quittung über £ 1000.-.- in Gold auszustellen ohne das Gold zu berühren, denn der Empfänger dieser "bill" wusste, daß er auf Grund dieser Quittung Güter und Dienst im Werte von £ 1000.-.- erhalten würde. Es fehlte aber den Goldschmieden an absolut sicheren Aufbewahrungsstellen für ihr Gold, so benützten sie zu diesem Zweck den Tower of London. Eines Tages aber vergriff sich König Jakob an diesen Goldvorräten, um seine Rückstände zu bezahlen.  Dadurch entstand der Wunsch nach einem besonderen Institut und auf das hin wurde im Jahre 1695 die Bank von England gegründet (jz197).

 

Sowohl das Depot- als auch das Kreditgeschäft wurden von der Bank übernommen und das Prinzip der "Goldsmith Bank” ist bei der Bank von England bis auf den heutigen Tag erhalten.  Es kann zur Kritik gesagt werden, daß hier Quittungen ohne Deckung aasgegeben werden.  Es handelt sich dabei um Goldzertifikate, die bald den Namen "Bank Note" erhielten.

 

Die "Bank Note" wurde im selben Jahre auch in Schottland eingeführt, aber auf ganz anderer Grundlage.  Schottland war von Natur aus ein armes Land, in dem die landwirt­schaftlichen Arbeiter nur einmal jährlich entlohnt wurden und zwar nach der Ernte.  Einmal jährlich fand auch eine Messe statt, auf der unter Umständen eine ganze Kette von Zahlungen zu leisten waren.  Das Meßbüro gleichte alle Verpflichtungen aus und nur die entstandenen Spitzen mußten in bar auf den Tisch des Hauses gelegt werden. Später, mit der Entwicklung der Industrie, entstand in den Fabriken das Manufaktursystem. Ein neues Zahlungsmittel mußte gefunden werden, mit dem man die Arbeiter kurz­fristig entlohnen konnte. In. der Vergangenheit war das Zahlungsmittel der Wechsel gewesen, jetzt mußte der Arbeiter in den Wechselverkehr mit einbezogen werden. Damit stieß man aber auf große Schwierigkeiten, denn einmal war es sehr schwierig wenn nicht unmöglich, die benötigten kleinen Beträge aus Wechseln zusammenzustellen und dann hatte der Arbeiter keine Ahnung, ob er den Unterschriften, die er auf dem Wechsel vorfand, trauen konnte.  Die Bank von Schottland, die nun gegründet wurde, hatte nun die Aufgabe, die im Umlauf befindlichen Handelswechsel anzunehmen und dafür (nicht für Gold!) Quittungen (Noten) auszugeben, und zwar mit Unterschrif­ten versehen, die auch dem Arbeiter etwas bedeuteten, da die gesamte Kaufmannschaft als solche dahinter stand (jz198). Die Noten wurden auch hier "Bank Notes" genannt, um die Analogie mit London zu wahren.

 

In Deutschland wurde jedes bestehende Kreditsystem im 30-jährigen Krieg vollkommen vernichtet, ebenso im übrigen Europa. Das Meßwechselsystem war überholt,

 

 

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das schottische System der Notenbank wurde übernommen.

Wie lange blieben nun die Noten oder Wechsel im Verkehr? Die Arbeiter legten die Noten auf den Tisch und nahmen dafür die Waren in Empfang. Damit sind diese Waren ver­nichtet (jz199), die Ladenbesitzer hatten aber in ihrer Gesamtheit nun genau soviel Noten wie Wechselschulden, auf die Wechsel wurde geschrieben "bezahlt", wodurch er nur noch als historisches Dokument Bedeutung hatte.  Sie waren also vollständig ohne Gold und Silber bezahlt worden, und doch war der Kreislauf vollständig beendet, und daraus geht hervor, daß es möglich sein muß, diesen Kreislauf auch in einem armen Land 100 % ig durchzuführen. Es handelt sich dabei um einen Organisationsapparat von hervorragender Bedeutung für den Absatzmarkt und damit für die Arbeitsbeschaffung.  Er ist einfach und klar.

 

20.5.35.

 

Alle Fertigwaren in den Läden müssen aus dem umlaufenden Geld verkauft werden können.  Dies ergibt sich aus dem Kreislauf und der Notenausgabe auf Wechselgrundlage. Unser System steht dem schottischen nahe: es ist näm­lich genau soviel Kredit da wie gebraucht wird, es be­steht eine vollkommene Elastizität des Systems, denn es entspricht immer der vorhandenen Ware.  In Amerika sollte dieses System der Ausgabe von Noten auf der Grundlage der Handelswechsel eingeführt werden, während sie bisher auf der Grund von Wechsellombardierung ausgegeben wurden. Da kam aber der Krieg dazwischen und später brachen in den Vereinigten Staaten Tausende von Banken zusammen.

 

Das schottische System ist nichts anderes als ein verfei­nertes Handelswechselsystem.  Der Arbeiter wird mit ein­geschlossen und das ist das Wesentliche daran. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Fortschritte eingetreten.

 

Degenerationserscheinungen. 

Ab 1900 gab es Depositengroßbanken, die eine Konkurrenz für die Notenbanken darstell­ten, die allmählich alt und vertrocknet waren.  In Schottland hatten sie sich jung und elastisch erhalten, was schon daraus hervorgeht, daß sie Depositen verzinsten.  In Deutschland wurden die Notenbanken die Banken der Banken. Die Depositenbanken aber übernahmen die Industrie, also die Hauptkundschaft. Die Notenbanken hatten die Fühlung mit dem Markte verloren und wenn man mit Kreditbedarf an sie herantrat, so kannte sie die Namen auf den Wechseln nicht mehr.  Man mußte die richtige Notenmenge "heraus­fühlen", was niemand kann.  So wurde der Kredit im allge­meinen nach dem jeweiligen Alter der Firma gegeben, junge emporstrebende Firmen galten nicht.  Der Staat betätigte sich als Nachtwächter, nahm aber selbst nebenher riesige Kredite für sich in Anspruch, was dazu führte, daß

 

 

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Papiergeld unbehindert ausgegeben wurde.  Um diesem Zustand Einhalt zu gebieten, wurde die sogenannte "Goldbremse" eingeführt, d.h. eine Deckung der ausgege­benen Papiergeldmenge in Höhe von 30 – 40 % an Gold und Devisen wurde verlangt. Als Folge trat eine Tendenz der Verknappung ein, nicht nur für Kredit- sondern auch für Umlaufszwecke, d.h. das wichtigste Verkehrsmittel wurde verknappt, was nicht ohne weitgehende Folgen blieb.

 

Im Jahre 1931 wurde der letzte entscheidende Schritt vom Handelswechselgeld zum Finanzwechselgeld ausgeführt. Das bedeutete, daß wir zum englischen System zurück­kehrten und daß die Funktion der Arbeitsbeschaffung weg­fiel.  Indes stand die Notenbank blendend da: sie hatte 2.5 Milliarden Gold, 3 Milliarden prima Wechsel.  Dieses Bild wurde von Luther innerhalb eines Jahres vollstän­dig verändert.  Die Großbanken verspekulierten sich und hatten eine Menge illiquider Schuldner am Bein hängen. Dies waren Pakethändler, auf die Wechsel gezogen wurden und diese Wechsel wurden von der Reichsbank diskontiert. Die vorhandenen Devisen strömten ins Ausland ab, dagegen gingen Finanzwechsel in großen Mengen ein. Mit Arbeits­beschaffung hat das nichts mehr zu tun und das Resultat waren 6-8 Millionen Arbeitslose.

 

23.5.35.

 

Niemand hatte die Inhaltsänderung der Banknoten am 13. Juli 1931 gemerkt, auch die Zeitungen sagten keinen Ton darüber.  Heute ist die Reichsbank bemüht, die Banknoten wieder durch gesunde Handelswechsel zu decken, d.h. in andern Worten durch den in allen Läden Deutsch­lands vorhandenen Warenvorrat (jz200).

 

Die Rechtsnatur der Banknote. 

Im allgemeinen weiß kein Mensch, was eine Banknote ist.  In der Zeit vor dem Kriege bis zum 13- Juli 1931 war sie folgendes:

 

  1. Ein Inhaberpapier.

 

  1. Eine Schuldverschreibung, also eine Forderung des Inhabers an die Reichsbank, eine Sortenschuld, durch die Reichsbank in Gold einzulösen, was rechtlich verlangt werden konnte (klarerAnspruch). Vom 2. oder 4. August 1914 an hatte niemand mehr einen rechtlichen Anspruch auf Einlösung in Gold.

 

Heute schuldet die Reichsbank nichts.  Es besteht keine Erklärung, wieso sie dann die umlaufenden Noten als Passiv buchen kann.  Es gab und gibt heute noch Privat­notenbanken (Bayern, Württemberg, Baden, Sachsen), wodurch die Krise in ihren Auswirkungen gemildert wurde.  Es be­steht für die Noten dieser Banken kein Annahmzwang (jz201).

 

Neue Theorie: Zahlungsmittel ohne Schuldcharakter.

 

 

- 15 -

 

Kommunale Kassenscheine sind Staatspapiergeld, ebenso der Staatskassenschein.  Rentenbankscheine waren Staatspapierscheine verkappter Natur.

 

Das Staatspapiergeld fand in einigen württember­gischen Dörfern vollkommene Anwendung.  Dies wurde so ge­handhabt:  Die Bauern hatten Gemeindesteuern zu zahlen, mit denen sie im Rückstand waren. Nun gab das Bürger­meisteramt Staatspapiergeld aus in Form von Unterstützungs­geldern und wies die Empfänger an, bei den Bauern Lebens­mittel einzukaufen, nachdem es vorher bekanntgegeben hatte, daß mittels dieser Scheine Abgaben an die Gemeinde bezahl werden könnten.  Schon nach wenigen Tagen flossen die Scheine an das Bürgermeisteramt zurück, wo sie vernichtet wurden.  Daraufhin ging ein großer Kampf los, ob die Gemeinde berechtigt war, diese Scheine auszugeben oder nicht.

 

27.5.35.

 

Das Bankgesetz bis Oktober 1933 lautete, daß die Reichsbank dem Staat nur in sehr beschränktem Umfang und genau vorgeschriebene Kredite gewähren durfte.  Umwandlung der Giralforderungen des Staates in Banknoten.  Durch die periodischen Steuertermine entstehen vor dem Termin dauernd Kreditrestriktionen mit nachfolgender Kreditaufblähung. Seit Oktober 1933 Prinzip der offenen Marktpolitik.  Durch indirekte Geschäfte arbeitet 1/3 der deutschen Wirtschaft für den Staat. Freiherr von Stein hat in den Jahren 1808-1815 die gesamte Freiheitskriegfinanzierung durch Staatspapiergeld finanziert.  Heute wäre es zur Regelung der Wirtschaft nur schädlich.

 

Es gibt 2 grundverschiedene Emissionsmethoden. Zunächst die der Goldschmiede.  Wenn zuviel ausgegeben wird, ent­steht eine Inflation, daher besteht hier das Prinzip der Knapphaltung. 

Wie aber weiß der Notenbankpräsident wann die Grenze erreicht ist? Börsenkurse und Index­ziffern sind sehr fragwürdige Merkmale.

Daher nach dem Gefühl: links von der Grenze liegt Inflation, rechts die Deflation mit Kreditkrise und Arbeitslosigkeit als Folgen. 

Die klassische Theorie sagt, daß durch ein Fallen der Preise das Ausland dazu gereizt wird, bei uns zu kaufen, dafür mit Gold und Devisen bezahlt, wodurch eine neue Deckung zustande kommt. Diese Automatik funktioniert aber nicht wegen der künstli­chen Maßnahmen (Zollpolitik) und dem Steigen der fixen Kosten.

 

Das System der Knapphaltung ist eine Geißel der Menschheit.  Im Grunde besteht aber die Alternative: Knapphaltung oder nicht, überhaupt nicht, da es nicht nötig ist, irgend etwas knapp zu halten. Niemand weiß richtig zu erklären, was Knapphaltung überhaupt ist.  Sie darf  sich nicht auf den Lohn beziehen, denn die richtige Lohnsumme wird immer ausbezahlt.  Im Prinzip ist es so, daß

 

 

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für eine Milliarde Ware in der Woche auch eine Milliarde Lohn bezahlt wird.  Das wären also 52 Milliarden im Jahr. In Wirklichkeit sind es aber 5 oder 6.  Das wird durch das Rücklaufprinzip verursacht.  Wenn der Käufer seine Banknote über den Tisch reicht, so kann der Verkäufer seine Handelswechsel damit bezahlen.  Die Umschlags­zeit beträgt etwa 26 Tage im Durchschnitt, obwohl die Wechsel eine Laufzeit von 3 oder 6 Monaten haben.

 

Die Banken beobachten die Geldmenge, die täglich durch den

Schalter geht.  Theoretisch ist das so: eine Bank gibt Noten auf 24 Stunden aus, nach denen aber Nach­frage herrschen muß, damit sie Wert haben.  Die Kunden der Bank werden Noten zum Teil über pari einlösen, um ih­ren Verpflichtungen der Bank gegenüber nachzukommen: Die Noten werden zurückgesogen.

 

Als Gegensatz dazu: Notenausgabe über 30 Jahre wie z.B. bei der Finanzierung einer Straßenbahn. Die Arbeiter werden durch Bons entlohnt, Ladenbesitzer, Wirte usw. werden durch Werbung angehalten, diese anzunehmen (Plan von Dr. Ereke, im Herbst 1933 verboten).  Der Ladenbesitzer wird sich fragen, was er mit diesen Schei­nen anfangen soll.  Da die Rückzahlung erst nach 30 Jahren erfolgt, entsteht kein Rückstrom wie wir das bei der Bank im oberen Beispiel gesehen haben, weil ja keine Nachfrage besteht.

 

Zwischen diesen beiden Extremen liegt die deutsche Banknote. Die genaue Grenze kennen wir nicht. Die nötige Rückstromtendenz fehlt.

 

Hier fehlen 2 Vorlesungen.

 


 

- 17 -

 

13.6.35.

 

Der internationale Zahlungsverkehr.

 

Vor etwa 100 Jahren stellte es sich als sehr umständ­lich heraus, zum Ausgleich eines internationalen

Schuldenverhältnisses ein Paket Banknoten oder die ent­sprechende Menge Goldes von einem Land ins andere zu schicken.  Es gab aber gegenseitige Schulden und damit war die Möglichkeit gegeben, diese durch Kompensation oder Aufrechnung auf dem Wege des Wechsels auszugleichen. Z.B. zog der Engländer auf Frankfurt a/M. eine Tratte, die in Frankfurt zum Akzept wurde, desgleichen wurde die Frankfurter Tratte in London zum Akzept.  Der Ausgleich erfolgte durch Banken und ging etwa folgendermaßen vor sich:

Der Kunde teilte der Bank mit, daß er einen Wechsel über £ 729 brauche, daraufhin suchte der Bankier Wechsel zusammen, die möglichst genau diesem Betrage entsprachen.  Im Laufe der Jahre gingen aber so gut wie überhaupt keine Wechsel mehr ins Ausland, da die Regulierung im eigenen Land vorgenommen wurde.  Das Problem der Stückelung wurde durch die Banken dadurch gelöst, daß sie auf Grund der vorhandenen Devisen auf sich ziehen ließen. (Verwandtschaft mit den Noten­banken) !  Wichtigkeit der Devisenkurse!

 

Heute wird nicht mehr mit Auslandswechseln gearbeitet, sondern mit ausländischen Bankguthaben und Zahlungen werden dadurch ausgeführt, daß Ansprüche darauf über­tragen werden.  Dies bedeutet eine gewaltige Verbesserung und Vereinfachung des internationalen Zahlungsverkehrs.

 

Der Handel Deutschlands mit Übersee ist nur ein kleiner Teil des internationalen Welthandels.

 

Die Gesamtheit des Handels Deutschlands mit der Welt ist die Deutsche Handelsbilanz. (1).

 

Die Bilanz der Dienstleistungen ist in obiger Bilanz nicht enthalten, da sie sich mengenmäßig nicht ohne weiteres feststellen läßt, da sie unter anderem Lizenzen auf Kunstwerke (Musik, Literatur), Patentgebühren u.Ä., ent­hält. (2)

 

Bilanz der internationalen Wanderungen (3). Hier be­stehen heute Vergünstigungen bis zu 50 oder 60 % auf Eisenbahnen usw.

 

Bilanz der internationalen Unternehmungen (4).  Als Beispiel Opel, das zu 80 % in Händen der General Motors Company ist.

 

Bilanz der internationalen Geldübertragungen (5). Dies ist in Wirklichkeit gar keine Bilanz, da es sich immer um eine einseitige Leistung handelt.

 

 

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Bilanz der kurzfristigen Geldkredite (6), besteht auch heute noch, zur Finanzierung der internationalen Gläu­biger.  Steht heute für Deutschland unter Moratorium.

 

Internationale Kapital- und Anlagebilanz. (7).

 

Bilanz der internationalen Goldversendungen (8), nicht zur Handelsbilanz gehörig, da sie zu deren Regulierung dienen.

 

Diese 8 Bilanzen müssen unter sich einen Ausgleich zu erreichen suchen.  Das beste Werk darüber ist das von Prof. F. Schmidt: "Der internationale Zahlungsverkehr". Besonders die ersten 50 Seiten sind hervorragend, inter­national anerkannt.

 

Die genannten Bilanzen stellen Forderungs- bezw. Ver­pflichtungsbilanzen dar und sagen nichts über die Zahlung­en.

 

Der Devisenmarkt stellt laufend fest, wie viele For­derungen in einem bestimmten Augenblick fällig werden. Dies ist gleichbedeutend mit der Zahlungsbilanz eines Tages; dies ist die einzige, die genau sein kann.

 

Die Zahlungsbilanz.

 

            1. Grundzahlungsbilanz, zerfällt in obige 8 Abteilungen.

            2. Bilanz der Spekulations- und Ausgleichsposten.

 

Die Zahlungsbilanz muß ausgeglichen sein. - Heute ist aber alles in Verfall geraten, hauptsächlich durch Re­parationsforderungen mit gleichzeitiger Erhöhung der Zollschranken, d.h. also die Warenannahme wird verweigert, was einen vollkommenen Irrsinn bedeutet.

 

 

17.6.35.

 

Der Ausgleich der Zahlungsbilanzen erfolgt heute noch und auch für Deutschland durch Gold und Devisen.  Dies ist sehr altmodisch und geht auf das römische Recht zurück. Z.B. die Vereinigten Staaten wollen nur Gold, auf keinen Fall aber Waren, unter Mißachtung volks­wirtschaftlicher Grundsätze.  Der Schrecken vor der Einfuhr von deutscher Ware lastet wie ein Alpdruck über den Vereinigten Staaten. Deshalb stellen sie sich auf den "juristischen Standpunkt" und verlangen Gold, ohne sich mit der Frage zu befassen, ob das überhaupt möglich ist und wohin es führen muß. Der allgemeine Standpunkt ist also der: jeder will Gold und keiner will Ware.  Im Merkantilismus war der Binnenhandel nichts, die Devisenbeschaffung aber alles, d.h. jeder sucht eine aktive Handelsbilanz zu haben.  Diese stark ausgeprägte Tendenz führte zu dem Begriff des Dumping, d.h. des

 

 

- 19 -

 

Verkaufens von Gütern im Ausland unter Selbstkosten.  Jeder sucht das Exportgeschäft unter Anwendung sämtli­cher Mittel zu fördern, ganz gleich ob dabei gewaltige Mengen von Volksvermögen verschenkt werden oder nicht. Auf der andern Seite dagegen sucht man die Rohstoffpreise zu heben, während der Exporthandel durch öffent­liche Mittel subventioniert wird.  Dies ist ein durchaus ungesunder Zustand.

 

Das Verfahren der Exportsteigerung mittels Scrips läuft darauf hinaus, daß durch die ausländischen Gläubiger Deutschlands eine Steuerquelle erschlossen wird, indem die Zinsen für die investierten Kapitalien auf 4 %  reduziert werden und der Rest des Ertrags, also die ent­stehende Spanne, dem Export zugute kommt. -  Ferner werden deutsche Wertpapiere im Ausland zu niederem Kurs einge­kauft und im Inland zu hohem Kurs verkauft.

 

Anstelle dessen heute der Neue Plan von Dr. Schacht, mit seinen Zuteilungsverfahren und Verrechnungs (J.Z.: Hier scheint ein kurzes Wort zu fehlen. “weg,” ?) durch letztere geht aber ein noch bestehendes Aktivum ebenfalls verloren.  Der Abflussüberschuss von Devisen sollte verhindert werden, aber die Maßnahme hat ent­täuscht, gerade deshalb weil zugleich mit Abflussüber­schuss auch ein Zuflussüberschuss von andere Seite her verhindert wurde.

 

Die positive Seite der ganzen Sache könnte verwirklicht werden durch eine zwangsläufige Verbindung von Import und Export (als Beispiel die Kaufkraftschaffung in der Fabrikation durch Notenausgabe auf Grund von Wechseln). Grundsätzlich anders liegen die Dinge im Außenhandel nicht: d.h. die Ausländer müssen Zettel in der Hand haben, mit denen sie deutsche Waren kaufen können. 

Der Weg dazu wäre folgender:  Die Bezahlung unserer Einfuhr müßte durch Reichsbanknoten erfolgen, wobei deren Empfänger das Versprechen erhalten, daß sie dafür in Deutschland Waren kaufen können. Würde nun der Kurs für diese Noten im Ausland sinken, so würde eine enorme Nachfrage nach diesen Scheinen einsetzen, denn in Deutschland würden sie zu pari angenommen werden und dem Käufer deutscher Waren würde bei der Gelegenheit ein Agio von vielleicht 20 % in die Hände fallen. - Analogie mit der Schuhfabrik: die Schuhfabrik ist ein Land, das Arbeitskraft einführt und diese mit Scheinen bezahlt, womit die Fertigprodukte gekauft werden können. Dadurch fließen die Scheine automatisch zurück. Ebenso müßte der Import Deutschlands mit deutschen Noten (jz202) bezahlt werden.  Unter den heutigen Zuständen ist es z.B. für einen französischen Importeur unmöglich, in Deutschland mit Reichsbanknoten zu bezahlen. - Durch die Nachfrage nach deutschen Zahlungsmitteln würde ihr Kurs steigen.

 

 

-20-

 

Schwierigkeiten: 

 

1. Durch Kartellierung hohes deutsches Preisniveau.  Hohe Preise und Devisenfülle sind nicht vereinbar.  Doch könnte die Kartellierung gelöst werden (Preiskommissar!).

 

2. Die Zollschranken der Welt gegen deutsche Güter sind so hoch, daß sie kaum zu über­klettern sind. Heute stehen wir bittend vor den Toren dieser Welt.  Wenn aber z.B. deutsche Einkaufsgutscheine in U.S.A. vorhanden sind, so werden sich sämtliche Inhaber dafür einsetzen, daß die Zölle gesenkt werden, um den Wert der Scheine zu halten. (J.Z.: erhalten?)  In andern Worten, das Interesse muß da sein, die Zölle zu senken.  "Erzwingung" des Kreislaufs.

 

Das Haupthemmnis ist bis heute das Prinzip der Hochhaltung der Preise.  Es liegt kein Grund vor, dies aufrechtzu­erhalten.

Als häufiger Einwand wird angeführt, daß es ja dann überhaupt keine Devisen mehr gäbe.  Die Antwort ist aber die, daß bei diesem System Devisen gar nicht mehr gebraucht werden, denn ein Ausgleich der Zahlungs­bilanzen wird dadurch geschaffen, daß immer das Land noch im Ausland kaufen muß, wo noch eine Spitze vorhanden ist. Kein Druck von innen mehr, sondern ein Saugen von außen.

 

20.6.35.

 

Es stehen sich also,

1. die Methode der Devalvation und

2. die Methode der Schaffung von Kreisläufen gegenüber.

Wie wir oben gesehen haben, ist die zweite die natürliche. Die Methode der Devalvation fügt zu bestehenden Künstlich­keiten neue hinzu.

 

Der Reichsbanknotenexport muß frei sein und der deutsche Kaufmann muß in Reichsmark fakturieren.  Diese beiden Maßnahmen hätten die weitesten Folgen.

 

Die Notenbanken. 

Die Notenbanken von Schottland und Preußen sind als Zahlungsgemeinschaften gegründet worden.  Erst im neuen Staat ist der Gemeinschaftsgedanke wieder wertvoll geworden.  Erst gab es freie Notenbanken ohne gesetzliche Einschränkung,  heute ist diese Frage ein internationales Problem, das national gelöst werden muß.

 

Die Organisation der Reichsbank.

 

1. Die Reichsbank ist eine Gesellschaft, die auf Grund eines Gesetzes von 1875 gegründet worden ist, ihre Formen sind dem Aktienrecht entnommen. Die Reichsbank ist eine Privatgesellschaft.  Der Reichs­bankpräsident wird vom Führer und Reichskanzler ernannt. Heute besteht Personalunion mit dem Reichswirtschaftsminister. Diese Stellung ist eine von hoher Verantwortung und großer Tragweite, wie nirgends sonst in einem Lande.

 

 

- 21 -

 

(J.Z.: Ein Punkt 2 ist auf den Seiten 20 & 21 nicht angegeben! –J.Z.)

 

3. Forderungen, die Reichsbank zu verstaatlichen:

a.)    juristisch: das Reich müßte alle Aktien kaufen oder die Reichsbank enteignen.

b.)    es träte eine vollständige Vereinheitlichung mit dem Reich ein, das Reich müßte für “alles” haften. Ebenso würde die Gefahr der Überhand­nähme des Notendrucks akut:  der Finanzminister darf überhaupt nicht die Möglichkeit haben, Noten zu drucken. Die Trennung von Reichskasse und Reichsbank ist durch den Charakter der Reichsbank, nämlich der der Privatgesellschaft, gewährleistet.

 

4. Frage des öffentlichen Kredit- und Wirtschaftswesens: Eine Verstaatlichung hier brächte die große Gefahr des Ressortegoismus mit sich. Es entstünden 2 Teile: Ein Teil würde im Sinne der Gemeinschaft arbeiten, der andere würde private Interessen verfolgen.

Statt dessen die Antithese: das ganze Volk arbeitet im Sinne der Gemeinschaft.  Paragraphen ändern nichts an den tatsächlichen Verhältnissen.

 

5. Der Aufbau der Reichsbank ist analog dem der A.G., kraft eigenen Rechts.  Die Geschäftsführung wird durch das Reichsbankdirektorium ausgeführt, an dessen Spitze der Reichsbankpräsident steht. Er und der Vizepräsident  (heute Dreyse) werden auf 4 Jahre ernannt, das Direktorium auf 12 Jahre.  Inhaber von Anteilen (Anteilseigner) haben so gut wie keine Rechte. Dagegen bildet sich aus ihnen der Zentralausschuß aus den verdientesten Bankdirektoren Deutschlands and aus 21 Mitgliedern mit gutachtlichen Funktionen. Einer kann herausgegriffen werden als Deputierter. Eine Vertretung der ausländischen Mächte ist abgeschafft. Der Kommissar für Notenausgabe ist der heutige Präsident des Reichsrechnungshofes.

 

6. Die Filialorganisation der Reichsbank ist über ganz Deutschland verbreitet. Es gibt:

a.)    Reichsbankhauptstellen,

b.)    Reichsbanknebenstellen,

c.)    Reichsbankstellen.

Für a.) wird ein Bezirksausschuß gebildet, mit besonderen Abgeordneten: "Beigeordnete".

 

7. Hauptgeschäfte: Notenausgabe an denjenigen, der Wechsel einreicht (Diskontgeschäft), Giroverkehr, (der Hamburger Girobank nachgebildet, auf Vorschlag eines Chinakaufmanns eingeführt, ist vorbildlich für die Welt.  Lombardgeschäft, d.h. Beleihung von Wertpapieren.

 

8. Die Reichsbank hat mit dem Reich keine Geschäfte, son­dern darf ihm nur einen Betriebskredit in Höhe von100 Millionen Reichsmark geben und darf für 400 Mill. Schatzwechsel vom Reich annehmen. Das ist alles.

Die Notendeckung muß 40 % betragen, davon 3/4 in Gold, der Rest kann aus Devisen bestehen. Heute ist die Deckung praktisch = 0. - Auch Giroguthaben müssen zu 40 % durch Wechsel gedeckt sein.  Einlösung war bis Anfang Aug. 14 durch Gold oder Devisen

 

 

- 22 -

 

vorgesehen, wurde 1924 wieder eingeführt and bestand dann bis 1931 (17.5.24- - 13-7.31.).

 

24.6.35.

 

Der Goldautomatismus: 

Gold muß abströmen, um die passive Zahlungsbilanz zu decken.  Dies ist der Grobhobel der Wirtschaft.  Das feinere Instrument ist die Diskontpolitik. Sie soll in der Weise wirken, daß bei Preissteigerung eine kleine Diskonterhöhung vorgenommen wird.  Das be­wirkt, daß alle Preise noch etwas steigen und, was ent­scheidend ist, durch Verteuerung der Waren werden alle Wirtschaftenden gezwungen, ihre Läger abzustoßen, um die Zinskosten nicht untragbar zu machen.  Am Warenmarkt wird dadurch Andrang herrschen, was wiederum zu einem Preis­sturz von 10 - 20 – 30  % führen wird. (Der Handelsindex ist von 1925 bis heute für Welthandelsware von 100 auf 36 gefallen).  Dieser Preissturz wird dem Export förder­lich sein und aus dem Goldabfluß wird in kurzer Zeit ein Goldzufluß.

 

Diese Diskontpolitik krankt daran, daß selbst Preissenk­ungen in Höhe von 30 % durch die Höhe der Zollmauern nicht zum Export führen.  -  Voraussetzung für die Politik sind große Läger, ein idealer Platz dafür ist London als Stapel- und Marktplatz).  Es gibt dort eine Warenspekulation wie nirgends sonst.  Beträge bis zu 100 Millionen sind nichts besonderes oder außergewöhnliches.  Wird unter diesen Verhältnissen der Zins erhöht,  so ist die Wirkung enorm.  In Deutschland als dem Land der Verarbeitung kann eine derartige Wirkung nicht zustande kommen.  Bei uns sind es die Aktienpakete, auf die es ankommt.  Folglich wirkt der Zinsfuß auf den Aktienmarkt entscheidend ein.  Fertigfabrikate werden durch Zinserhöhung im Preis kaum merklich beeinflußt. Außerdem hat die Politik der Diskonterhöhung eine Neben­wirkung: Bei einer Erhöhung von 5 auf 10 % muß auch der langfristige Zins steigen, z.B. auf 12 %, wodurch der Kurs der festverzinslichen Papiere sinkt. Die Neuemission von Pfandbriefen, Stadtanleihen und ähnlichem hört vollkommen auf.  Eine allgemeine Mietverdoppelung wäre nötig.  Es gäbe eine Störung der langfristigen Finanzierung and rund ein Viertel der deutschen Wirtschaft würden stillgelegt werden, durch einen Zinsvorgang würden Millionen von Arbeitslosen entstehen (besonders in der Bauindustrie). Es gäbe weiterhin Absatzschwierigkeiten bei der Fertigwarenindustrie, was zu einer allgemeinen Absatzkrise führen würde, es entstünden hohe fixe Kosten, was zu weiterer Preiserhöhung Anlaß gäbe.  Daraus ergibt sich, daß die Reichsbank mehr Schaden als Nutzen anrichtet, wenn sie den Diskont erhöht.  Außerdem stehen alle Abforderungen aus dem Ausland heute unter Devisen­zwangswirtschaft, wodurch die Diskontschranke von vorn­herein zur Wirkungslosigkeit verurteilt ist. -  Es wurde früher eine weitere Wirkung erwartet: nämlich das Ein-

 

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fließen von internationalem Kapital nach Deutschland durch die zu erzielende höhere Rente.  Es hat sich aber gezeigt, daß in Wirklichkeit das Gegenteil eintrat, nämlich fluchtartige Kapitalabziehung (1931).  Hier spielt die Zahlungsfähigkeit (bezw. -unfähigkeit) mit.  - Der Diskontmechanismus wird wohl nie in Tätigkeit treten. Voraussetzung dafür wäre ein politisch und wirtschaftlich unabhängiges Land, das nach außen und innen schuldenfrei ist.

 

Nach §21 des Reichsbankgesetzes (Ziffer 4) herrscht in Deutschland die offene Marktpolitik, d.h. Notenausgabe auf Grund von festverzinslichen Werten.

 

In den Vereinigten Staaten wurden seit dem Bürgerkrieg keine Noten mehr auf Grund von Handelswechseln ausgegeben, sondern auf Grund von Staatspapieren, die infolgedessen sehr gesucht sind. Resultat: billige Zinsen (2-3 %), gegen­über 10, 15 und 18 % anderweitig.  Vorteil für den Staat!

 

27.6.35.

 

Die offene Marktpolitik wurde in Deutschland aus U.S.A. eingeführt.  Die dort herrschende Notensteuer (10 %) er­drückte die Notenausgabe, deshalb wurde die Bestimmung geändert und 10 %ige Staatsanleihepapiere als Grundlage der Notenausgabe eingeführt.

 

Notenbank

Staatspapiere                |           Notenumlauf 

Noten                           |

 

In U.S.A. kann noch heute jeder Private, der Staatspapiere zur Nationalbank bringt, Noten dafür erhalten. (Die Nationalbank ist eine Privatbank). Deshalb entstanden dort die schlimmsten Krisen durch zuviel Noten, die das Land an den Rand der Inflation führten und in den letzten Jahrzehn­ten mehrere Male Zahlungsunfähigkeit verursachten, ähnlich wie bei uns am 13.7.35. Glass setzte 1913 eine Bankreform durch mit dem Ziel, den Handelswechsel als Geldbeschaffungsmittel für Konzerne und den Mittelstand einzuführen.  Die Federal Reserve Bank wurde als selbstständige Notenbank ge­gründet (1914).  Der Krieg brachte das ganze System in Unordnung, nach dem Kriege war keine neue Initiative im Sinne von Glass mehr vorhanden. Vielmehr fingen die ameri­kanischen Wissenschaftler an, das alte System in allen Tönen zu loben und zu preisen.  Das entsprechende Schlagwort entstand: "Open Market Policy" (Market hier = Börse). Durch den Kauf von Effecten stiegen die Kurse und dadurch wurden mehr Noten in Umlauf gebracht.  Durch Verkauf müssen die Kurse fallen und zum entsprechenden Ausgleich müssen Noten zurückströmen. Die älteren Theoretiker lehnten die open market policy, die jüngeren suchten die wissenschaftliche Rechtfertigung dafür.  Schacht führte die offene Marktpolitik in Deutschland ein, machte aber keinen Gebrauch da­von.  Dafür sind die Umsätze an den deutschen Börsen viel

 

 

- 24 -

 

zu klein und jeder kleine Kauf oder Verkauf wurde übergroße Schwankungen hervorrufen. Wie wäre außerdem die Frage zu lösen, wo der Unternehmer seine Lohngelder herbekommt? - Mit Staatspapieren als Notengrundlage wollten Interessenten für faule Papiere Noten bekommen.  Daraus ergab sich die Möglichkeit, daß gewisse Papierbesitzer die Reichsbank in ihre Zange bekamen. Als Beispiel hierfür sei die erzwungene amerikanische Devalvation angeführt, die immer mehr unangenehme Folgen zeigt wie z. B. Inflationsgefahr und Restriktionsmöglichkeiten.

 

Notenbank

|

                                                            Open Market Policy     |

                                                            Handelswechsel            |           Notenumlauf

                                                                       

Open Market Policy und Notenausgabe auf Grund von Handelswechseln gehen Hand in Hand, d.h. das eine ist nur auf Kosten des andern möglich. - Der deutsche Reichsbankpräsident gewährt der Notenausgabe auf Grund von Handelswechseln den Vorzug.

 

 

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Anhang II

Anmerkungen von John Zube:

 

jz1: (Ueber seine anderen Titelvorschlaege und Meinung, dass es eine eigentliche “Geld”-Theorie gar nicht geben koenne, da der Geldbegriff schliesslich auf Verrechnung und Liquiditaet hinauslaeuft, siehe die entsprechenden Stellen dieses unvollstaendigen Manuskriptes. – J.Z.)

 

jz2: (J.Z.: Fuer mich ist “Festkurs” noch ein viel zu tarnender und verschoenender Begriff.  Ich finde “Zwangskurs” ehrlicher. An einem gleichbleibenden und festen Wert wird beim “Festkurs” nicht festgehalten. Der Zwangskurs erzwingt “fest” nur einen nominalen aber nicht den realen und urspruenglichen Markt-Wert eines gesetzlich vorgeschriebenen und exklusiven Wertmasses. Dadurch liegt ein gesundes Wertmass nicht mehr fest und ist zwangsweise ersetzt durch ein papiernes, abstraktes und gewoehnlich verschlechtertes und im Werte immer mehr verringertes “Wertmass”. Der “Festkurs” legt nichts anderes fest als einen grossen und legalisierten Betrug. Er wird erzwingt Ungerechtigkeit und Schaeden, zum Nachteile aller Glaeubiger und letztlich auch aller Schuldner, die anfaenglich von dieser Ungerechtigkeit, ganz unverdient, profitieren. – Siehe hierzu meinen englischen Aufsatz auf meiner Hauptwebseite, im Anhang: “Stop the $ X00 Million  Legal Tender Crime. - J.Z., 24.2.05.)

 

jz3: (J.Z.:Jetzt sind sie zum grossen Teil im Archiv der Koelner Universitaet vergraben, noch nicht katalogisiert – J.Z., 10.3.05.)

 

jz4: (J.Z.: Hier liegt ein rechtmaessiger Annahmezwang und Zwangswert for. Der Schulder muss immer seine Schuld, wenn faellig, als Zahlungsmittel gegen sich gelten lassen. – J.Z., 24.2.04.)

 

jz5: (J.Z.: Wie buerokratisch verrueckt dieser letzte Paragraph ist wurde mir demonstriert durch die Erfahrung Tante, die einen kleinen Papierwarenladen in Berlin besass und fast durch Steuerschulden in den Bankrott getrieben wurde, da sie die Steuerschuld nicht gegen noch groessere Forderungen verrechnen durfte, die sie fuer Lieferungen an Staatsschulen hatte und die schon lange faellig waren. Gesetzgeber verstehen meist nicht viel von der Volkswirtschaft. Beckerath wies darauf hin, dass im “Allgemeines Preussischen Landrecht” die Verrechnung viel ausfuehrlicher behandelt wurde und vielleicht auch volkswirtschaftlich richtiger. Eine Monographie darueber habe ich noch nicht gesehen.  Ich besitze die 5-baendige Ausgabe von 1794, die mich im J. 1957 nur 20 DM kostete. Die entsprechenden Par. sind hauptsaechlich im Sechsten Abschnitt: Von der Compensation, zu finden: Par. 300 – 377. - J.Z., 3.3.05.)

 

jz6: (J.Z.: Existieren wirklich in den meisten Staaten genau dieselben Bestimmungen hierueber oder gibt es in ihnen bedeutende und wertvolle Abweichungen oder Ergaenzungen? Die Vermeidung von Wirtschaftskrisen kann sehr wohl von solchen Paragraphen abhaengen. Wo war oder ist die Verrechnung so frei wie sie wuenschenswert und moeglich? – Gibt es darueber bereits eine ausreichende Untersuchung? – J.Z., 24.2.05.)

 

jz7: (J.Z.: Wenigstens fuer gestueckelte und gehandhabte Forderungen gibt es, wie U.v. Beckerath irgendwo anzeigte, eine Beschraenkung der Umsatzgeschwindigkeit, die bei ca. 1000 Umsaetzen p.a. liegen mag. Bei elektronisch bezahlten Umsaetzen mag es einmal viel schneller gehen aber unendlich ist die Umsatzgeschwindigkeit dabei auch nicht. Taegliche Erfahrung bei den Kassieren in Warenhaeusern: Diejenigen, die mit Kreditkarten bezahlen brauchen oft laengere Zeit fuer die Abwicklung ihrer Zahlung als diejenigen die in Bargeld zahlen.   Auch die Lichtgeschwindigkeit ist nicht unendlich. – Beim Zahler und Zahlungsempfaenger, nicht nur in den Computersystemen, ist auch eine Verstaendnis- oder Erkennungsperiode erforderlich. - J.Z., 24.2.05.)

 

jz8: (J.Z.: Ulrich von Beckerath wies oft darauf hin, dass der Rechtsanspruch der Glaeubiger auf Zahlung in knappen Zahlungsmitteln - statt durch Verrechnung - eine der Hauptursachen von Krisen ist und dass er durch den Rechtsanspruch auf Verrechnung - unter gegenseitig zufriedenstellenden Bedingungen - ersetzt werden muss. Er wies darauf hin, dass ein Bargeldversprechen eine Spekulations in “futures” ist, die allzu oft mislingt, auch fuer die Ware “Bargeld”.  Es ist sehr verschieden wenn man in Goldmuenzen oder Zwangskurspapiergeld zahlen darf, wenn man von diesen Zahlungsmitteln genuegend besitzt und wenn man gesetzlich oder juristisch mit solchen Zahlungsmitteln zahlen muss, auch dann wenn man nicht genuegend davon besitzt, sonst aber wirtschaflich noch sehr leistungsfaehig ist. –  Dann muesste ein leistungsfaehiger Schuldner mit genuegend gestueckelten Anweisungen auf die eigene Leistung zahlen duerfen, mit einem ihrer Absatzfaehigkeit entsprechenden und den Glaeubiger zufriedenstellenden Disagio. Der Glaeubiger koennte diese Verrechnungsscheine dann bei einer Verrechnungsbank oder Notenbank in mehr gaengige Verrechnungsscheine oder Konten oder Noten umwandeln and die Bank wuerde den Gebrauch dieser individuellen Verrechnungsscheine des Schuldners gegen den Schuldner vermitteln. - J.Z., 24.2.05.)

 

jz9: (J.Z.: Ich wundere mich, dass er hier keinen Unterschied macht zwischen Zwangskursgeld, das gleichzeitig Monopolgeld ist und dem Freikursgeld, im Wettbewerb emittiert und eingezogen. Die Menge des ersteren kann immer noch inflationaer oder deflationaer wirken und fuehrt oft zu einer Kombinantion von beiden Phaenomenen. Die letzteren Zahlungsmittel koennen keine Preise, Loehne etc. inflationieren, die in gesunden Wertmassen ausgedrueckt sind und koennen auch, vernuenftig ausgegeben, jede Deflation verhindern. – J.Z., 24.2.05.)

 

jz10: (nur? – J.Z.)

 

jz11: (J.Z.: Sie “schoepft”, we jemand mal sagte, nur “Requisitionsscheine” und verbietet andere papierne, standardisierte Papiergelder in geeigneter Stueckelung fuer den allgemeinen internen Verkehr. In der Hinsicht arbeitet sie wie ein Faelscher. Aber sie verfaelscht oder verschlechtert nur die eignen Noten, nicht die von anderen Leuten oder Institutionen – abgesehen von Geldfaelschungen in Kriegzeiten fuer die Noten von feindlichen Regierungen. – J.Z., 24.2.05.)

 

jz12: (J.Z.: Das Verbot privater Banknoten bestand nicht nur in Soviet Russland und dem modernen Russland, sondern in fast der ganzen Welt, von wenigen und sehr beschraenkten Ausnahmen abgesehen, schon kurz nach der Proklamation des Kommunistischen Manifestes, auch in den formal anti-kommunistischen Staaten. Nur die Versuche auch alle Verrechnungsmittel, Wege und Methoden zu verstaatlichen sind verhaeltnismaessig neu. – J.Z., 24.2.05.)

 

jz13: (Schaffung? Vereinbarung? – J.Z.)

 

jz14: (J.Z.: Das “es,” hier auslassen?)

 

jz15: (J.Z.: Natuerlich gehoeren auch die Inflationisten zu den Schwundgeldvertretern, nicht nur die Anhaenger von Silvio Gesell. – J.Z., 24.2.05.)

 

jz16: (fuer? – J.Z.)

 

jz17: (gesehen und formuliert? – J.Z.)

 

jz18: (und Zwangswert! – J.Z.)

 

jz19: (J.Z.: Zum grossen Teil sind auch sie noch Unrechtssysteme! – J.Z., 24.2.05.)

 

jz20: (J.Z.: In dieser Sphaere. Aber Schuldner und Glaeubiger sind dabei auch an das gesetzlich vorgeschriebene Wertmass gebunden. Und in der Sphaere der Staatspapiernoten spielen Annahmezwang und Zwangswert immer noch eine SEHR grosse Rolle. – J.Z., 24.2.05.)

 

jz21: (J.Z.: Ich habe die deutsche 1923 Ausgabe von Knapp’s Buch in PEACE PLANS 797 und die verkuerzte Englische Ausgabe in PEACE PLANS 798 verfilmt. – J.Z.)

 

jz22: (Welche beiden meint er hier: Einen unter einer Goldwaehrung und einen unter Papierwaehrung? – J.Z.)

 

jz23: (J.Z.: Fuer alternative Banknoten, nicht e.g. Schecks,  sind sie es durch das Notenausgabe-monopol der Zentralbank! – J.Z.)

 

jz24: (Zum Zwangswert oder Nennwert, gleichgueltig um wieviel dieser in seiner Kaufkraft durch Ueberemission schon verschlechtert worden ist! – J.Z.)

 

jz25: (Allzu oft eine nicht “waehrende” Waehrung! – J.Z.)

 

jz26: (Mit z.B. Aktien ist das nicht leicht, wenn sie kuerzlich sehr im Kurs gefallen sind. – J.Z.)

 

jz27: (J.Z.: Mutmasslicher Beginn dieses Zitates. Anfangsquotationszeichen ist von Ri. nicht gegeben. – J.Z.)

 

jz28: (J.Z.: In Deutschland & Australien enden viele solcher Sachen, wenn nicht sie nicht noch fast ganz neu sind, und manchmal auch dann, auf den Muellplaetzen, bei “garage sales” oder in der sehr billigen Verkaufsstellen der charitativen Organisationen. – J.Z., 26.2.05.)

 

jz29: (J.Z.: Deflation inmitten der Inflation. Jetzt auch oft “Stagflation” - Stagnation plus Inflation – genannt. – J.Z.)

 

jz30: (J.Z.: Das Misstrauen zerstoert eine Waehrung nicht sondern ist nur eine berechtigte Folge von Waehrungsverschlechterungen. – J.Z., 26.2.05.)

 

jz31: (J.Z.: Weder z.B. Napoleon I noch Hitler verdienten dadurch Vertrauen. – J.Z., 26.2.05.)

 

jz32: (noch vor der Stabilisierung von 1923? – J.Z.)

 

jz33: [Bei nur gelagerten Uhren? – J.Z.]

 

jz34: (J.Z.: ? - Die Produktion anderer Gueter wird dadurch nicht vermehrt, nur das Kapital kann erhalten werden und so viele moegen ins Edelmetall fluechten, dass der Papierpreis davon uebermaessig ansteigt – und wer dann rechtzeitig sein Edelmetall verkauft kann dabei viel profitieren. – J.Z., 26.2.05.)

 

jz35: (J.Z.: Der Hauptfaktor is dabei wohl 1. der Einloesungszwang fuer Emittenten von Goldnoten und 2. der Rechtsanspruch der Glaeubiger auf Zahlung in Goldmuenzen. Wenn, soweit und solange eine Goldgewichtseinheit nur rechenmaessig fuer Preisauszeichnung, Verechnungen und Werterhaltungsklauseln in Kreditvertraegen benutzt wird, nach ihrem Wert auf einem freien Goldmarkt, wenn das metallische Gold also nicht zu liefern ist, abgesehen von Kaeufen und Verkaeufen auf dem freien Goldmarkt, dann spielt die Menge des auf dem freien Goldmarkt angebotenen oder nachgefragten Goldes nur eine kleine Rolle, d.h. die Kaufkraft des Goldes wuerde sich dann nur wenig veraenderen und keine grossen Goldmengen wuerden ueber Grenzen bewegt werden. – J.Z., 26.2.05.)

 

jz36: (J.Z.: Auch die Ausgleichsbilanz kann in frei uebertragbaren Goldrecheneinheiten bezahlt werden. – J.Z., 16.2.05.)

 

jz37: (J.Z.: Nicht ganz genau, denn das beigefuegte z.B. Kupfer oder Nickel etc. hat ja auch einen kleinen Metallwert. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz38: (J.Z.: Hinzu kam besonders die angesammelte ueble Erfahrung mit dem Rechtsanspruch der Glaeubigern auf Zahlung in Gold, statt nur auf Verrechnung in Goldgewichtseinheiten [nur als Wertmass angewandt, nicht als metallische Zahlungsmittel], mit allerlei anderen Zahlungsmitteln oder Verrechnungsscheinen oder Verrechnungskonten, die in Goldgewichtseinheiten ausgedrueckt sind, und nur jederzeit von ihrem Ausgeber zum Goldgewichts-Nennwert angenommen werden muessen und am Goldmarkt frei bewerted sind. Ulrich von Beckerath wies haeufig auf diesen Fehler der “klassischen” Goldwaehrung hin. Fuer den Schuldner, der auf Verlangen des Glaeubigers in Gold zahlen kann ist sie geeignet. Fuer den, der im Wesentlichen nur mit Anweisungen auf die eigenen Waren oder Leistungen zahlen kann, ist sie oft verhaengnisvoll. Es besteht ein sehr grosser Unterschied zischen der Erlaubnis mit Gold zahlen zu duefen und dem gesetzlichen oder juristischen Verlangen mit Gold zahlen zu muessen. Man mache sich nur klar wie wenige seiner jetzigen Rechnungen man gegenwaertig in Goldmuenzen zahlen kann. Auch die gesetzliche Gold-Einloesungspflicht fuer Notenbanken– sollte beseitigt werden. Sie kann sehr gut durch die Kursbildung von Banknoten auf dem freien Goldmarkt ersetzt werden, wobei die Ausgeber immer darauf hinarbeiten werden, ihre Noten auf pari zu halten, da jedes groessere Disagio zu einer weitgehenden Annahmeverweigerung ihrer Noten im allgemeinen Verkehr fuehren wuerde. Nur sie selbst, und unter Vertrag ihre Schuldner, muessten immer ihre Banknoten zu pari annehmen. – Fuer diejenigen, die wirklich metallisches Gold benoetigen, koennte der freie Goldmarkt jede Nachfrage befriedigen bezahlt in den verschiedensten Zahlungsmitteln, zu ihrem freien Kurs gegen die Goldgewichtseinheit die als Wertmass dient. -J.Z., 27.2.05.)

 

jz39: (Staerke!!! Oder “Schwaeche” – vom etatistischen Gesichtspunkt aus. - J.Z.)

 

jz40: (J.Z.: Sie existieren schon, sind aber nicht zutreffend. – J.Z.)

 

jz41: (J.Z.: Kann man richtig sagen, z.B. ueber die Zigarettenwaehrung, dass auch sie ein Hortungsgut darstelle? – Ich bin kein Raucher. Wie lange bleibt Tabak rauchbar? - J.Z., 27.2.05.          

 

jz42: (J.Z.: oder ihre Filialen oder Branchen, z.B. jeden Woolworth oder Coles Laden im Lande – J.Z.)

 

jz43: (J.Z.: Der staatliche Befehl eines Staates wirkt nur fuer diesen Staat, nur fuer eine begrenzte Zeit und zu einem begrenzten Ausmass. Wenn ein solches Papiergeld schon sehr entwertet ist - dann hilft schliesslich selbst die Todesstrafe auf Annahmeverweigerung nicht mehr um noch seine Annahme zum Nennwert im allgemeinen inneren Verkehr zu erreichen. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz44: (J.Z.: Papier ist nicht wertlos. Als ich PEACE PLANS noch auf Papier herausgab gehoerten Papier und Tinte zu meinen groessten Ausgaben. Gleichfalls fuer meine Duplikate die ich durch Photokopieren herstellte. Mises sagte darueber einmal scherzend: Nur der Staat kann zwei so wertvolle Waren Papier und Tinte in wertlose Fetzen umwandeln. – Nicht woertlich zitiert sondern nur aus dem Gedaechtnis. – Am Ende der grossen Inflation von 1914-1923 machten die Druckkosten schon 48 % der Kaufkraft des inflationierten Papiergeldes aus. Nur am Anfang einer Inflation sind die Papier- und Druckkosten, wenigstens fuer groessere Scheine, ganz unbedeutend. - J.Z., 27.2.05.)

 

jz45: (J.Z.: Nur ein fiktiver oder fiat, legaler, juristischer oder kuenstlicher “Wert”, einer, der entsprechend der Geldentwertung den Glaeubiger enteignet, zugunsten des Schuldners. – J.Z.)

 

jz46: (J.Z.: Auch hier spielen die Arbeits, Material und Kapitalkosten eine sehr grosse Rolle, abgesehen von gluecklichen Findern. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz47: (J.Z.: Der Kauf oder wenigstens die Bezahlung, gleichgueltig ob und wie sehr man die Ware oder Dienste in Anspruch nimmt, werden durch das Verbot des Staatsaustritts und durch den Steuerzwang auch fuer andere “Dienstleistungen” des Staates erreicht, sogar wenn sie fuer den Verbraucher keinen oder negativen Wert haben oder ueberhoehte Monopolpreise darstellen fuer minderwertige Dienste. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz48: (J.Z.: Die Funktionsfaehigkeit des Zwangskursfeldes wird durch den Zwangskurs und seine Monopolstellung fast ebenso beschraenkt wie die gesetzliche Festlegung einer Temperatur und eines Luftdrucks bei Instrumenten wie einem Fieberthermometer und einem Barometer. Es hat daruch immer auch einen negativen “Wert” und, auf lanegere Zeit, immer einen unbestimmten und immer weiter verminderten Wert. Man vergleiche die Preisentwicklung in allen Laendern ueber die letzten 100 Jahre. – J.Z., 10.3.05.)

 

jz49: (J.Z.: Als eine Folge, z.B. waehrend der grossen deutschen Inflation, waren die Steuereinnahmen, abgesehen von der Steuer, die in der Inflation selbst bestand, schliesslich auf unbedeutende Einnahmen heruntergekommen. Eine kleine Verzoegerung der Steuerzahlung verringerte die Steuerschuld fuer den Steuerzahler schon sehr, denn er konnte sie mit dem inzwischen noch weiter entwerteten Papiergeld zahlen. Wenn schliesslich die Buerokratie zur Auszahlung der Steuereinnahmen kam, dann war das Papiergeld schon noch viel weiter entwertet. Wenigstens dieses Beispiel haette die Finanzminister belehren sollen, doch einmal die Geschichte von wertbestaendigem Steuerfundationsgeld zu studieren, die schon Jahrhunderte zurueckgeht. Dafuer haben sie sich aber bisher nie die Zeit und Muehe genommen. Mit anderen Worten: Selbst ueber ihr eigenes “Geschaeft” verstehen sie zu wenig und zeigen ein zu geringes Interesse – von ihren gewoehnlichen Raeubereien, Betruegereien und ihrer Geheimniskraemerei abgesehen. Insofern handeln sie wie Kriminelle, die sehr geschickt unehrlich handeln aber von ehrlicher Arbeit nichts wissen wollen. Und sie schaffen direkt und indirekt noch viel mehr Unrecht und richten viel groessere Schaeden an als alle gewoehnlichen Kriminellen zusammengenommen. Dennoch geben sie immer noch vor, uns grosse Dienste zu leisten! Und sie finden immer noch zu viele Glaeubige, unter denen besonders Glaeubiger wie die abhaengig Beschaeftigten. Dann machen sich die Gewerkschaften wichtig, mit ihren “Lohnkaempfen”, die manchmal noch nicht einmal die Kaufkraft der Loehne und Gehaelter erhalten. Wenigestens gibt es jetzt schliesslich schon weniger Gewerkschaftsglaeubige als Staatsglaeubige. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz50: (J.Z.: Schliesslich, bei schneller Inflation, nehmen es aber auch die Beamten, die Polizisten und die Soldaten nicht mehr an! Bauern vergraben Lebensmittel lieber oder verkaufen sie auf dem Schwarzen Markt als sie zu staatlichen Hoechtpreisen, auch noch “bezahlt” in entwertetem Papiergeld, abzuliefern. Aber bis es schliesslich dazu kommt has dieser Gelddespotismus gewoehnlich schon sehr viel Unrecht und Schaden angerichtet. Es wurde geschaetzt, dass von beiden, der Grossen Inflation und der Grossen Deflation – in der Weltwirtschaftskrise -  jede Deutschland so viel kostete wie der erste Weltkrieg, ganz abgesehen von den Blutopfern. Ihre Rolle im Aufkommen totalitaerer Regime und weiteren Kriegen, Buergerkriegen, Revolutionen, offiziellen Massenmorden - und fuer den privaten Terrorismus - wird immer noch misachtet oder unterschaetzt. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz51: (J.Z.: Die Annahme der Papierscheine zu ihrem nominalen Goldgewichtswert bei allen Steuerzahlungen, und die Festsetzung der Steuerschulden in Goldgewichtseinheiten, und fuer alle anderen Schuldvertraege, mit Freikurs fuer das Staatspapiergeld im freien Verkehr und seinen freien Wettbewerb mit verchiedenen und erlaubten privaten Noten usw., wurden einfach nicht in Betracht gezogen, wird es auch jetzt noch nicht von unseren vermeintlich genuegend “aufgeklaerten” Gesetzgebern und Buerokraten. Viele meinen immer noch, dass ein Krieg jede Ungerechtigkeit, Gemeinheit, Beraubung, Enteignung und Verschwendung entschuldige. – Was hatte denn “Deutschland” im ersten und im zweiten Weltkrieg wirklich zu “verteidigen”? Welche ganz gerechten Kriegs- und Friedensziele hatte es – und hatten seine Gegner? - J.Z., 27.2.05.)

 

jz52: (J.Z.: Dennoch nennen sich Staaten mit solchen Gesetzen immer noch “Rechtsstaaten”! – J.Z., 27.2.05.)

 

jz53: (J.Z.: Hier liegt, offenbar, immer noch eine der vor 1945 geschriebenen Fassungen vor! Die entsprechende Gesetzgebung nach dem Kriege war leider nicht besser und, vielleicht, im Hinblick auf das Verbot von Wertbestaendigkeitsklauseln, ich glaube im § 3 des neuen Waehrungsgesetzes, noch schlimmer! – J.Z.)

 

jz54: (“Rechtssätze”! – J.Z.)

 

jz55: (J.Z.: Viele der Tippfehler im Manuskript sind warschseinlich auf Hoerfehler seines Sekretaers zurueckzufuehren und in dem immer noch nicht abgeschlossenen Manuskript durch Ri. nicht ausreichend ausgemerzt worden. ---Fuer gesunde, wertbestaendige Steuerfundationsnoten, wuerde es sich im Wesentlichen um Verrechnungscheine handeln, mit denen der Staat seine unfreiwilligen Beitraege einkassiert und mit denen er seine laufenden Staatsausgaben bestreitet. Bis zum Ausmass der Steuereinnahmen fuer etwas die naechsten 3 Monate – sein Aktivum - koennte der Staat erfahrungsgemaess Steuerfundationsgeld ausgeben, mit einem nominalen Goldwert, ohne dass sich dieses Papiergeld entwerten wuerde. Sollte ein Kursverlust aber wirklich eintreten, so wuerde dann der Staat, im eigenen Interesse, die weitere Ausgabe einstellen, bis der der Parikurs wieder hergestellt ist. Ohne Zwangskurs wuerden die Empfaenger es dann natuerlich nur zum Kurswert annehmen wenn ueberhaupt. Solch Staatspapiergeld wuerde sich dann auf einem freien Goldmarkt meist zu pari halten auch wenn es im freien Verkehr weder Annahmezwang noch Zwangswert hat. Nur der Staat muesste es jederzeit zum Nennwert fuer in Goldgewichtseinheiten bestimmte Steuern annehmen, genauso wie entsprechende Goldmuenzen. Das wuerde genuegen. Eine verhaeltnismaessig einfache Sache, fuer die schon jahrhundertealte gesetzliche Traditionen vorliegen, die aber der gegenwaertigen “Wissenschaft” meist immer noch unbekannt ist. Eine Monographie ueber solches Steuerfundationsgeld ist schon lange ueberfaellig. Selbst Adam Smith wies schon, in einer vergessenen Stelle seines Hauptwerkes, auf diese Moeglichkeit hin. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz56: (J.Z.: Bei der Ueberausgabe von Steuerfundationsgeld, die nur bei Zwangskurs und Notenmonopol moeglich ist! – J.Z., 27.2.05)

 

jz57: (J.Z.: Auch hier handelt es sich, bei den sogenannten demokratischen Rechtsstaaten und ihren staalichen Schuldverschreibungen nur um Verkauf und Kauf [manchmal zwangsweise, z.B. fuer Staatliche Sozialversicherungstraeger – siehe Rittershausen’s praechtiges Werk ueber die Muendelsicherheits-bestimmungen.] -  von Anlagen in Steuersklaven! – Innerhalb von Gesellschaften und “Staaten”, die nur exterritorial autonom sind und nur freiwillige Mitglieder und Untertanen haben, waere das eine ganz andere Sache. Die freiwillige Mitgliedschaft wuerde alle ihre “Steuern” zu freiwilligen Steuern oder Beitraegen machen. - J.Z., 27.2.05.)

 

jz58: (J.Z.: einer “Waehrung”, die nicht “waehrt” sondern fast bestaendig verschlechtert wird, mit oder ohne die Hypothesen von Maynard Keynes. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz59: (J.Z.: ? Sehr verschieden vom Gold! – J.Z.)

 

jz60: (J.Z.: Nicht in seinen Deflationen! – J.Z.)

 

jz61: (seiner? – J.Z.)

 

jz62: (J.Z.: offizielle, nicht der verschleierte! – J.Z.)

 

jz63: (J.Z.: In Oesterreich gab es darueber mal ein Sprichwort: Nicht der Staat geht bankrott sondern nur seine Glaeubiger gehen es! – J.Z.)

 

jz64: (oder “Wert-Scheines”? – J.Z.)

 

jz65: (J.Z.: Vergleiche hierzu meine graphischen Darstellungen der verschiedenen Zirkulationsmoeglichkeiten von Gutscheinen und ihrer natuerlichen Deckung, die ich bereits digitisiert habe. Sie sind wohl auch in meiner ersten rauhen CD enthalten. – Die bloss woertliche Beschreibung dieser Kreislaeufe ist fuer viele nicht genuegend verstaendlich. Ich brauchte ebenfalls einige Zeit bevor ich sie verstand. - J.Z., 27.2.05.)

 

jz66: (J.Z.: In den USA allein gibt es schon ca. 10 Millionen Firmen! – J.Z.)

 

jz67: (J.Z.: Wenigstens als eine oertliche Waehrung [“local currency”] einer lokalen Notenbank. In der Geldgeschichte gab es oft eine Notenbank fuer nur 2000 bis 20 000 Einwohner! – J.Z., 10.3.05.)

 

jz68: (J.Z.:

1.) Vorausgesetzt, dass die Gesetzgebung nicht vorschrieb, sie muessten die Noten muessten eine Mindestgroesse besitzen, die fuer die meisten Lohnzahlungen schon viel zu hoch war.  Man fuerchtete, dass die kleinen Noten sonst das Metallgeld verdraengen wuerden. – Ulrich von Beckerath has sich viel ueber diese Stueckelungsfrage und Gesetze ausgelassen, die zur Folge hatten, das die Lohnzahlungsfrage unter dieser Gesetzgebung noch nicht ausreichend geloest war.

2.) Ferner kam hinzu dass solche Banken gewoehnlich eine Staatslizenz fuer ihre Geschaeft brauchten und der Staat schrieb ihnen dann auch noch

3.) die Einloesung in Edelmetall vor, auf Verlangen des Noteninhabers, weil die ausreichende Deckung durch gesunde Handelswechsel nicht genuegend erkannt war. Dadurch wurde das Angebot gesunder Banknoten dreifach, ganz ungerechterweise und ganz unnoetig beschraenkt.

4.) Man kann zu dieser Einloesungsvorschrift fuer die Notenbanken noch als vierten Faktor anfuehren das allgemeine Recht fuer all Glaeubiger, nach der damals geltenden Gesetzgebung und Rechtssprechung, Waehrungsgeld zu verlangen, statt nur Verrechnung. Das war nicht immer Geschaeftspraxis, konnte aber zu ploetzlichen Geldkrisen fuehren, in denen der Bargeldbedarf scharf vergroessert wurde - gerade dann wenn Bargeld schon knapp war, dadurch dass die uebliche bargeldlose Zahlungen nun beschraenkt wurden – weil immer mehr Glaeubiger ploetzlich auf Barzahlung statt Verrechnung bestanden. Dazu waren sie gesetzlich berechtigt und dadurch wurden dann “currency famines” ausgeloest. Runs oder Furcht for “runs” auf die Banken fuehrte, wenigstens gelegentlich, zu dem Verlangen nach groesserer Bargeldkassenhaltung und so auf Bestehen der Bezahlung von Schulden in Bargeld, statt bargeldlos - gerade dann wenn das Bargeld schon knapp war. Vorher betrugen die bargeldlosen Umsaetze schon ein Vielfaches der Barumsaetze. In diesen Zahlungsmittelkrisen wurden gleichzeitig die bargeldlosen Zahlungen vermindert und dadurch der Bargeldbedarf  sehr vergroessert. Muenzgeld liess sich aber nicht so schnell vermehren, wie es benoetigt wurde. Kleine und gesunde Noten und Verrechnungsscheine koennten aber sehr schnell gedruckt werden, sogar innerhalb von Stunden.

Durch diese vier Faktoren, vielleicht auch noch andere, wurde der Barzahlung eine zu grosse und gefaehrliche Rolle eingeraeumt und der freie Austausch beschraenkt, obwohl er unter ganz freier Verrechnung haette ganz unbeschraenkt sein koennen, selbst wenn die Produktion, Leistungsfaehigkeit und die Konsumbereitschaft oder die Umsaetze ploetzlich verzehnfacht gewesen waeren. – Man konnte daher damals und auch jetzt fast unbeschraenkt produzieren und Dienstleistungen anbieten – aber sie nur zu einem beschraenkten Ausmass under diesen Umstaenden verkaufen. Freies Unternehmertum und freien Wettbewerb gab es nur fuer die Warenproduktion, die Dienstleistungen, den Warenhandel und das Arbeitsangebot – aber nicht fuer die Produktion und den Rueckstrom gesunder Geldscheine und Verrechnungszertifikate, die fuer einen unbeschraenkten Austausch notwendig sind. Die an sich unbeschraenkten Verrechnungsmoeglichkeiten waren noch nicht erkannt oder genuegend anerkannt, weder gesetzlich, juristisch noch in der Geschaeftspraxis und schon garnicht in der Gewerkschaftsideologie un Praxis. Die Gerwerkschaften bestanden immer auf Zahlung in Landesgeld, als ob die Unternehmer nie Schwierigkeiten mit seiner Beschaffung haben wuerden. Sie konnten aber oft ihre Waren ebensowenig in Landesgeld umwandeln wie es die Arbeitslosen fuer ihre Arbeitsfaehigkeit und Arbeitswilligkeit konnten. Vergl. die Versuche, ueber Jahrhunderte, Arbeiter mit “truck” oder Gutscheinen auf die Produkte der Firmen zu bezahlen und die gesetzlichen Verbote darueber. Eine freie Entwicklung alternativer Lohnzahlungsmethoden gabe es gesetzlich und juristitisch nicht. Sogar heute noch verstehen selbst die meisten Libertaeren unter Geldfreiheit nur die freie Muenzpraegung und Ausgabe von 100 % gedeckten und einloesbaren Goldzertifikaten, selbst auf dem Internet. Der Barzahlungsmittelbedarf schwankt in jedem Jahr, jeden Monat und, genau genommen, jeden Tag und die Notenbanken, under Gesetzgung, Rechtsprechung und Geschaeftspraxis und under den bestehenden und dominierenden und ebenfalls falschen oder unvollkommenen Geldtheorien waren und sind nicht immer genuegend elastisch in ihrer Ausgabe von Banknoten und Verrechnungscheinen oder Verrechnungskrediten – oder durften es nicht sein, nach vorherrschender Meinung und Gesetzgebung. Auch heute noch sind gesunde Geldtheorien, wie die z.B. von Prof. Heinrich Rittershausen, Ulrich von Beckerath and Dr. Walter Zander, immer noch nicht genuegend bekannt und anerkannt. Daher die Bedeutung dieses Manuskriptes. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz69: (J.Z.: Der noetige “Rueckstrom” oder die noetige sofortige oder kurzfristige Nachfrage nach den Noten. – J.Z.)

 

jz70: (J.Z.: Das is einer der Gruende fuer die grossen Lieferanten von Konsumguetern, naemlich Warenhaeuser, [“supermarkets”, “chainstores” und Ladengemeinschaften, in Strassen oder Bezirken, die praktisch Zentralen fuer die meisten Konsumereinkaeufe sind, z.B. die vielen Filial-Laeden von Woolworth und Coles und auch die Einkaufspalaeste wie “Westfield Shopping Centres” - Von den letzteren gibt es allein in Australien etwa 140 gibt, und sie schliessen gewoehnlich auch eine Woolworth- oder Coles-Filiale ein. Jetzt sind sie auf “gift certificates” – Geschenkscheine – und “shop currency” – nur fuer den Konsumerkredit ausgegeben – beschraenkt.] 

selbst wie Geld typisierte und standardisierte Gutscheine auf ihre Waren und Dienste auszugeben.

Sie haben eine mehr als genuegende Deckung fuer sie anzubieten (Ri. nannte sie: “Ladenfundation”.), nicht in Gold oder Silber aber in dem, was die Konsumenten taeglich brauchen.

Sie sind an noch weiteren und groesseren sowohl als sofortigen oder kurzfristigen Umsaetzen sehr interessiert und wuerden ihre Scheine hauptsaechlich nur fuer ganz kurzfristige Lohn- und Gehaltskredite and Arbeitgeber ausgeben – und ihnen nicht langfristige Kapitalien so anbieten.

[Das kann nur durch Sparer und Anleger solcher Scheine geschehen.]

Bis jetzt, in Australien, durften sie solche Gutscheinangebote nur in Konsumerkrediten machen. Und diese Kredite sind im Staatsgeld zurueckzuzahlen.

Diese “shop-currencies” koennten aber sehr schnell, im Notfall, auch fuer Lohnzahlungen und Gehaelter in kurzfristigen Kredite gegeben werden.

Wenigstens einmal ist das in Australien auch schon geschehen, zur Befriedigung aller Beteiligten – aber wegen der Strafbestimmungen wurde dieser Fall verhuscht. 

Mit solchem Privatgeld oder Geschaeftsgeld koennten in Australian zusaetzlich Millionen innerhalb von Stunden bis Tagen beschaeftigt werden.

Aber weder die noch verbleibenden Hundertausende von Arbeitslosen, noch die Geschaeftsleute, noch die Regierungen oder die Oekonomisten interessieren sich dafuer, in der Regel. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz71: (J.Z.: Sonst koennte ein kleiner Aufschlage berechnet werden. Dafuer gibt es schon Zahlungstraditionen, auf die Ulrich von Beckerath hinwies. – J.Z.)

 

jz72: (J.Z.: oder durch kurzfristige Kredite an Arbeitgeber ihrer Kunden, nur fuer Lohn- und Gehaltszahlungen.- J.Z.)

 

jz73: (J.Z.: Wenn ich mich recht erinnere, wurde der Zwangskurs auch fuer die Rentenbankscheine allzubald wieder eingefuehrt. Eine Geschichte aller gesetzlichen Bestimmungen zum Zwangskurs ist mir aber leider nicht zur Hand. Ist sie schon geschrieben?  Wenn die Einfuehrungsdaten fuer Zwangskursnoten und die Abschaffung des Zwangskurses darin immer den folgenden Inflationsraten und Perioden der Wertbestaendigkeit gegenuebergestellt wuerden - das koennte in einer einfachen Tafel gemacht werden - so koennte der Zusammenhang zwischen Inflation und Zwangskurs sehr gut und graphisch demonstriert werden. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz74: (J.Z.: Der Ausdruck “persoenlich”, an dieser Stelle, ist hier nicht gluecklich gewaehlt. Stattdessen: … die vom Inhaber jederzeit … ?  – J.Z.)

 

jz75: (J.Z.: Die Preise, Loehne und andere Vertraege sind ja in Waehrungseinheiten ausgedrueckt und fuer sie wird Marktkursgeld, wenn ueberhaupt, dann nur zu seinem Kurs gegen die Waehrungseinheit angenommen. Die so ausgedrueckten Preise etc. koennen daher nicht inflationiert werden, auch nicht durch ein betraechlich entwertetes Marktkursgeld, wenn das vorkommen sollte. Nur das Marktkursgeld selbst koennte theoretisch entwertet werden oder Preise, die in verschlechtertem Marktkursgeld ausgedrueckt sind koennten ansteigen, mit Ausnahme der Preise des Emittenten. Aber die Ausgeber von Marktkursgeldes haben selbst das groesste Interesse einen Kursverlust zu vermeiden. Wenn sie z.B. ihre Noten nur zu 20 % Disagio los werden koennten, dann muessten sie sofort bereit sein, es von jedem ihrer verbleibenden Schuldner sofort zu 100 % anzunehmen. Das liegt gewiss nicht in ihrem Interesse. – Um Kursverluste zu vermeiden werden auch die potentiellen Annehmer verdaechtiges Papiergeld nicht annehmen oder nur zu einem Disagio und es dann wieder schnell ausgeben, moeglichst beim Emittenten oder seinen Schuldnern, zu 100 %. Ein stabiles privates und im Wettbewerb stehendes Geld, meist zum Pari-Kurs, oder sehr nahe daran, liegt im beiderseitigen Interesse. Fuer solches Geld gilt die Umkehrung der populaeren Version des Greshamschen Gesetzes, naemlich, dass das gute Geld das schlechte aus dem Verkehr treibt, gerade deshalb weil es keinen Zwangskurs besitzt. Es ist nur nicht frei das schlechte Zwangskursgeld aus dem Verkehr zu vertreiben. – Entwertetes order verdaechtiges Geld wird von den potentiellen Annehmern abgelehnt und gutes Geld wird stattdessen verlangt. – Sind aber die Preise, Loehne etc. in Zwangskursgeld ausgedrueckt dann steigen sie im Verhaeltnis zur Verschlechterung des Zwangskursgeldes. - J.Z., 27.2.05.)

 

jz76: (J.Z.: Freie Verrechnung, durch Verrechnungsbanken oder Verrechnungsstellen organisiert, kann viel mehr als nur Verrechnung zwischen Geschaeftsfreunden  vermitteln, in einem ganzen Land und sogar weltweit, unter Leuten die sich nicht persoenlich kennen und wahrscheinlich niemals kennen werden. Die Verrechnung kann in mehreren Stufen stattfinden und dadurch immer groessere Bezirke und Zahlungs-  und Verechnungsgemeinschaften umfassen. Was er im folgenden Paragraphen als Sonderfall beschreibt wird der Normalfall werden. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz77: (J.Z.: Fuer z.B. die amerikanische Praxis der “clearinghouse certificates” spielte persoenliche Bekanntschaft, Vertrauen und auch Organisation eine bedeutende Rolle.  Sie wird auch eine Rolle spielen fuer Schuldner die nicht in Bargeld oder gaengigen Banknoten (local currency) oder Staatspapiergeld zahlen koennen, aber als Produzenten oder Lieferanten von Leistungen sehr leistungsfaehig sind. Die koennten dann mit Anweisungen auf die eigenen Produkte oder Leistungen zahlen, mit einem Aufschlage der fuer ihre Glaeubiger zufriedenstellend und fuer sie selbst ertraeglich ist. Um dem Glaeubiger der so zufriedengestellt wird, es auch noch leicht zu machen, diese Anweisungen weitergeben zu koennen, bis sie schliesslich von jemand dem Schuldner fuer seine Waren oder Leistungen angeboten werden, braucht es auch eine entsprechende Organisation,  z.B. bei einer lokalen Notenbank oder Verrechnungsstelle. – J.Z., 27.2.05.)

 

jz78: (J.Z.: Auch die Goldmuenze ist im Wesentlichen nur ein Verrechnungs-“Schein”, wenn auch ein sehr teuerer. Als blosse Verrechnungs-Werteinheit koennte sie viel mehr umsetzen, auch ohne gegenwaertig zu sein oder zur Einloesung beim Ausgeber des Verrechnungsscheines zur Verfuegung zu stehen und versprochen zu werden.

In dieser Form koennte eine Goldmuenze – die irgendwo auf dem freien Markt steht und dort umgesetzt wird – viel mehr umzusetzen helfen, als blosses Wertmass, als es eine Goldmuenze kann, die zu Zahlungen von Hand zu Hand wandert. Als ausschliessliches Zahlungsmittel beschraenkt sie sogar den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen durch die beschraenkte Quantitaet von Goldmuenzen und ihre begrenze Umlaufsgeschwindigkeit. Nur als fuer einen Schuldner optionales Zahlungsmittel fuehrt sie zu keiner Beschraenkung des Geldverkehrs, wie sie ihn als allgemein obligatorisches Zahlungsmittel fuer Schuldner bewirken kann. – J.Z., 3.3.05.)

 

jz79: (J.Z.: Whoher nimmt der Staat das “Recht”zu einem territorialen Monopol? – J.Z., 28.2.05.)

 

jz80: (J.Z.: Das koennte hoechstens fuer Gemeinschaften von Freiwilligen zutreffen, die nur exterritorial autonom sind und die Angelegenheiten aller anderen Gemeinschaften in Ruhe lassen. Kein Territorialstaat ist und kann das Instrument aller seiner individuellen Buerger sein. – J.Z., 28.2.05.)

 

jz81: (J.Z.: Ohne Zustimmung jedes einzelnen Untertanen. Kann eine Staatsform ueberhaupt eine Meinung haben? – J.Z., 28.2.05.)

 

jz82: (Der koennte nur ein Staat von Freiwilligen sein. – J.Z.)

 

jz83: (J.Z.: Kein guter Ausdruck fuer diese “Requisitionsscheine”. – J.Z.)

 

jz84: (angeblich – J.Z.)

 

jz85: (keine reale sondern nur fiktive! – J.Z.)

 

jz86: (Solche “Aktiva” fuehren bald zum realen, wenn auch getarnten Staatsbankrott! – J.Z.)

 

jz87: (Anlagen in Steuersklaven! – J.Z.)

 

jz88: (Fiat Geld. – J.Z.)

 

jz89: (100 % ? J.Z.)

 

jz90: (J.Z.: Ein Staat verdient Kredit und Steuern hoechstens von freiwilligen Mitgliedern. – J.Z.)

 

jz91: (J.Z.: Diese Defizite koennen nur ein Motiv zur Inflation sein, fuer die, die dazu die gesetzliche Macht haben, aber nicht die Ursache. Jemand muss den Befehl geben, die Notenpresse uebermaessig in Bewegung zu setzen und auch dann kann die Ueberausgabe auch nur bei Zwangskurs und Notenmonopol zur Inflation fuehren. Deshalb wurde in der grossen Inflation durch (Landsberg?) die “Galgenwaehrung” vorgeschlagen. Beim ersten Anzeichen waeren die Verantwortlichen aufzuhaengen. – J.Z., 28.2.05.)

 

jz92: (? gesetzlich ermoeglichten! ? - J.Z.)

 

jz93: (nur “Geld” – J.Z.)

 

jz94: (J.Z.: Doch! Den einen Preiss offiziel, auf dem legalen Markt und den freien oder wenigstens etwas freien Preis auf dem Schwarzmarkt. – J.Z., 28.2.05.)

 

jz95: (Optionelle Geld- und Verrechnungsarten. Die wuerden vielfaeltig sein aber nicht zahlreicher als der Verkehr ertragen kann. – J.Z.)

 

jz96: (Mein Skanner scherzte: Er sagte “Koten” statt “Noten”. – J.Z.)

 

jz97: (J.Z.: Das ist uebertrieben ausgedrueckt. Es stimmt fuer Staatspapiergeld zum grossen Teil zu, aber auch nicht fuer den Fall, dass es Monopolgeld ist. Fuer Marktkursgeld stimmt es schon garnicht. Auch lokales Geld und landesweites privates Geld wird nicht allgemein in der ganzen Welt angenommen, hat aber doch in seiner Lokalitaet oder in seinem Nationalgebiet seinen Marktkurs, seine weit genug gehende Anbringbarkeit, wenn auch nur gegenueber dem Ausgeber seinen natuerlichen Annahmezwang. – J.Z. 28.2.05.)

 

jz98: (J.Z.: Vielleicht besser: Die ausgebende Notenbank ist nicht mehr in Kontrolle, durch die Kursbildung ihres Papiergeldes, da diese dann nicht mehr moeglich ist. – J.Z.)

 

jz99: (J.Z.: Nach Ulrich von Beckerath handelte es sich bei diesen 6 Milliarden zum grossen Teil um deutsches Fluchtkapital - das daraufhin wieder, in Form von Devisen, in Deutschland angelegt wurde, in der Absicht so seinen Wert zu erhalten. Die Furcht vor einer weiteren Inflation war immer noch gross. – J.Z., 28.2.05.)

 

jz100: (J.Z.: Einzelne koennten auch, entsprechend ihrer Leistungsfaehigkeit und der Annehmbarkeit ihrer Scheine durch andere, Verrechnungscheine oder IOU’s ausgeben, durch die sie nur sich selbst verpflichten wuerden, Leistungen oder Waren zu liefern oder sie mit ihren Einkommen einzuloesen. Mehrere verschiedene Banken koennten sich dann damit beschaeftigen, solche Scheine Einzelner so schnell wie moeglich in ihrem Kundenkreis unterzubringen, zur Verwendung gegen diesen Einzelnen. Dafuer gibt es Vorbilder aus dem Englischen Weltreich. Beamte und Offizieren bezahlten ihre Rechnungen oft mit persoenlichen “scrip” [Zetteln, mit ihrem Namen und Anschrift] und die wurden dann von Geschaeftsleuten, die sich darauf spezialisierten, gegen die Einnahmen oder Lieferungen dieser Ausgeber verrechnet. Das ging auch ohne Komputer, schon vor vielen Jahrzehnten. – J.Z., 28.2.05.)

 

jz101: (Wenn es schon eine wirkliche Wirtschaftswissenschaft gaebe dann waere die letzte Fassung diese Manuskriptes schon laengst ausgegraben, veroeffentlich und ausreichend diskutiert worden.

Aber eine wirkliche Wirtschaftswissenschaft gibt es leider bisher nur unter Wenigen – und diesen ist es noch nicht einmal eingefallen oder gelungen, alle solche Texte wenigstens auf Mikrofilm, floppy disk, CDs oder Webseiten anzubieten. Einige hunderte solcher Texte gibt es schon auf dem Internetz – aber noch kein Gesamtverzeichnis von ihnen und ich versuchte bisher vergeblich dafuer Interesse zu erwecken. Viele schrifliche oder muendliche Diskussionen ueber weniger wichtige Teilfragen koennen solche grundlegenden Arbeiten nicht ersetzen. – J.Z., 28.2.05.)

 

jz102: (J.Z.: FESTKURS & ZWANGSKURS ODER LEGAL TENDER: “Festkurs” ist ein Begritt den Ri. oft hier gebrauchte. Ich bin der Meinung dass eine Kombination so guter Worte wie “fest und “Kurs” nicht gebraucht werden sollten fuer ein offizielles und legalisiertes Verbrechen wie den Zwangskurs. Gegen wen hat das Papiergeld der Regierung denn einen wirklich festen Kurs? Nur gegen sich selbst, und andere Glaeubiger, in dem irrefuehrenden Sinne von “Mark gleich Mark!” In Wirklichkeit wird ein nomineller, offizieller und legalisierter fiktiver “Wert” dadurch erzwungen - fuer ein fast bestaendig verschlechtertes Geld, das nur dadurch, und durch seine unvollkommene Steuerfundation und seine Monopolstellung angenommen wird – statt weitgehend verweigert zu werden oder unter dem Marktkurs zu sinken gegen bessere oder gute Wertmasse und Zahlungsmittel. Sein “Festkurs” gilt auch meist nicht im Devisenhandel, es sei denn auch dort wird mit dem “Kurs” zwangsweise Betrug betrieben. Beim Festkurs des staatlichen Papiergeldes stehen nur seine Monopolstellung, sein Zwang, sein Unrecht und seine Schaedlichkeit wirklich fest. – J.Z., 3.3.05.)

 

jz103: (J.Z.: Ich wuerde es nicht “Verrechnungswaehrung” nennen, gerade weil es auf einem manipulierten Papierwert als “Waehrung” aufgebaut ist und aus sonstigen Beschraenkungen durch die Regierung unterworfen ist. Eben so ist ein allgemeiner aber durch die Regierungen “geleiteter” und “regulierter” Freihandel noch lange kein Freihandel, weder im Aussenhandel noch im Innenhandel. – J.Z., 8.3.05.

 

jz104: (J.Z.: Willkuerlich? Sie will ihn nur willkuerlich und angeblich im allgemeinen Interesse an den zur Einloesung bereiten Goldvorrat des Notenausgebers binden. – J.Z.)

 

jz105: (J.Z.: Ein Motiv zur “Defizitfinanzierung” ist noch keine Ursache. Die gesetzliche und ganz ungerechte Moeglichkeit dazu muss gegeben sein um den Befehl zum uebermaessigen Drucken von Zwangskurspapiergeld geben zu koennen. – J.Z., 8.3.05.)

 

jz106: (J.Z.: Allein? Das Haushaltsdefizit koennte ja auch durch Anleihen gedeckt werden oder durch Verminderung der Staatsausgaben. Ferner: Ein Motiv der Unehrlichkeit ist keine Ursache fuer kriminelle Handlungen. Meist kann man auch ehrlich handeln und sollte es auch versuchen. Ri. schrieb auch viel ueber die Ehrlichkeit als wuenschenswertes Staatsprinzip. In der Praxis wird aber ueber den “Rechtsstaat” viel mehr gereded, als versucht, ihn, oder einen entsprechenden beschraenkten Staat oder eine wirkliche Rechtsgemeinschaft, eine aus Freiwilligen, zu verwirklichen. Diese haette, natuerlich, keinen ausschliesslichen Rechtsanspruch auf ein ganzes Land oder grosses Staatsgebiet mit Grenzen und auf kollektiver Souveraenitaet ueber es und alle seine Einwohner.  – J.Z., 8.3.05.)

 

jz107: (J.Z.: Hier hat sich sehr diplomatisch ausgedrueckt. – J.Z.)

 

jz108: (J.Z.: Das gilt fuer oeffentliche Schulden nicht mehr als es fuer Privatschulden gilt. In beiden Faellen gibt es “verschuldete” Handlungen, nicht nur Umstaende, auf die die finanziell Verschuldeten keinen Einfluss hatten. – J.Z., 8.3.05.)

 

jz109: (J.Z.: Eine schoen lautende Regel. Trifft sie aber z.B. auf die von einer Ladengemeinschaft ausgegebenen Einkaufscheine zu? Bei denen schuldet die Ladengemeinschaft die Einloesung ihrer Gutschein-IOU’s in ihren Waren und Dienstleistungen! – Natuerlich, zu dem Ausmass, als eine Ladengemeinschaft, mit den eignen Gutscheinen eine Forderung eines Produzenten diskontiert - so “mobilisiert” sie auch seine Forderung, sein “Guthaben”, i.e., macht ihn liquide – und sichert dabei selbst ihren Absatz. – Andererseits, wenn die Ladengemeinschaft ihre Angestellten in den eigenen Ladengutscheinen bezahlt und auch ihre Lieferanten, dann mobilisiert sie das eigene Guthaben, das in ihren verkaufsbereiten Waren und Dienstleistungen besteht. Der Ausdruck “Schuld” unterscheidet hier nicht genuegend. - J.Z., 8.3.05.)

 

jz110: (J.Z.: Beispiel fuer heute: Jetzt liegt die letzte Version dieses unvollstaendigen Manuskriptes mehr oder weniger im Archiv der Universitaet vergraben – J.Z., 10.3.05.)

 

jz111: (J.Z. Zum grossen Teil, aber aus dem gerade angefuehrten Grunde, naemlich die grossen angehaeuften Edelmetallvorraete, nicht ausschliesslich oder hauptsaechlich auf den gegenwaertigen Produktionskosten. – J.Z.)

 

jz112: (J.Z.: Die zwangsweise Monetarisierung des Staatsdefizits! – J.Z.)

 

jz113: (J.Z.: Nur als freiwillig angenommenes Wertmass und auch als freiwillig angebotenes und freiwillig angenommens Zahlungsmittel, im Wettbewerb stehend mit allen anderen Wertmassen und Zahlungsmitteln und Verrechnungswegen, ist es EINFUEGBAR! Es sollte nur nicht zum ausschliesslichen Wertmass und privilegierten und einklagbaren Zahlungsmittel fuer alle Schulden gemacht werden. Ohne Staatseinmischung wird es harmlos und sogar hilfreich in sehr vielen Faellen. Die gesetzlich, juristisch oder dogmatisch aufgezwungenen Formen des Verkehrs mit Gold muessen abgeschafft werden, d.h. ein WIRKLICH FREIER GOLDMARKT muss erst geschaffen werden, der durch die Regierungseinmischung (Muenz-, Waehrungs-, Zahlungsmittel -, Kredit-, Boersen- und Verrechungsgesetzgebung) auch unter der sogenannten klassischen Goldwaehrung immer noch nicht bestand. – J.Z., 8.3.05.

 

jz114: (J.Z.: Die urspruengliche Bezeichnung “Kassenkurs”, in der preussischen Staatsfinanzgeschichte, bezog sich nur auf den von den Staatskassen festgesetzten Kurs fuer andere als die eigenen Papiergeldscheine. Die eigenen nahmen sie immer zu ihrem nominalen Gold- oder Silberweit an, gleichgueltig, wie hoch oder niedrig sie im allgemeinen Verkehr standen. Der fuer andere Zahlungsmittel festgesetzte “Kassenkurs” war so etwas wie ein mittlerer Marktkurs, fuer eine beschraenkte Zeit festgesetzt und dann wieder, den Marktveraenderungen entsprechend, anders festgesetzt, fuer eine kurze Zeit. Das sollte den Buerokraten die Annahme anderer Zahlungsmittel erleichtern. Damals nahm der Staat jede Art von Zahlungsmitteln an – aber eben nur zum “Kassenkurs”, einerseits, damit er durch sie nicht uebervorteilt wuerde und andererseits damit fuer die Kassenbeamten die Beurteilung des Annahmewertes anderer Zahlungsmittel leicht war. Sie brauchten nur ein Merkblatt einzusehen ueber ihren gegenwaertigen Kassenkurs. Da die Steuerzahler ebenfalls eine Vielfaeltigkeit von Zahlungsmitteln einnahmen so machte dieses Verfahren die Steuerzahlung fuer sie viel leichter. Heute muessen sie immer im staatlichen Monopolgeld zahlen und dass ist wenigstens fuer manche und unter bestimmten Umstaenden so schwer als ob sie in Silber- oder Goldmuenzen zahlen muessten. – Fuer den 100 %-igen “Zwangskurs” der Noten des Ausgebers zu ihrem nominellen Wert gegen ihn selbst waere vielleicht noch ein geeigneteres Wort zu praegen. - J.Z., 8.3.05.)

 

jz115: (J.Z.: oder mit anderen Zetteln zahlen wollen! – J.Z.), diese abzunehmen (Annahme beim Emittenten zum Kassenkurs).

(J.Z.: Bei dem eigenen Papiergeld mit z.B. gesunder Goldwertrechnung ist es wohl richtiger from privatrechlichen Annahmezwang fuer Steuerzahlungen zum Nominalwert zu sprechen, in derselben Weise, wie ein privater Schuldner seine eigenen IOU’s, wenn faellig, immer zu ihrem Nominalwert annehmen muss, und nicht zu ihrem Marktkurs. Nur bei der Annahme von Zahlungsmitteln anderer sollte man von ihrer Annahmebereitschaft zum “Kassenkurs” sprechen. - Wie auch sein Gebrauch von “Annahmezwang”, meist fuer “Annahmezwang und Zwangswert” stehend, zeigt, nahm Rittershausen es in seinen Diktaten mit seinen Ausdruecken oft nicht genau – und verbesserte sie wohl nur spaeter, wenn er an eine Veroeffentlichung dachte. Bei seinen Vorlesungen, oder vielmehr Vortraegen (denn oft benutzte er nur kurze Notizen mit einer Gliederung, und sie wurden frei aus seinem reichen Wissen gehalten, an Studenten mit nur beschraenktem Interesse am Thema, kam es ihm wohl auch nicht sehr auf Genauigkeit im Ausdruck an.  – J.Z., 8.3.05.)

 

jz116: (J.Z.: des eigenen Papiergeldes nur! Das fremde Geld erhaelt ja dadurch ein Disagio! – J.Z.)

 

jz117: (J.Z.: Normalerweise haben sie bei der Ausgabe kein Disagio, weil sie sofort zum Nennwert gegen andere Kunden der Bank verwendet werden koennen. Dem Kunden wird nur ein Abzug gemacht, der dem Zins fuer die Zeit des Kredits entspricht. Bei der Rueckzahlung nimmt die Bank ihre Noten immer zu ihrem Nominalwert, i.e. zu pari an. – J.Z., 8.3.05.)

 

jz118: (J.Z.: Hier spekuliert Ri. nur theoretisch. Gleich folgt er mit der Erfahrung ueber Disagio! – J.Z.)

 

jz119: (J.Z.: Auch dafuer wird keine Gesetzgebung gebraucht.  Oeffentlichkeit fuer solche Forgaenge wuerde mehr helfen. – J.Z.)

 

jz120: (J.Z.: Vorausgesetzt, alle Steuerschulden sind bereits bezahlt! – J.Z.)

 

jz121: (? Gemessen z.B. an Goldgewichtseinheiten, oder in entwertetem Staatspapiergeld, das eben nicht Marktkursgeld ist! – J.Z.)

 

jz122: (J.Z.: Den Namen “Geschaefte” verdienen sie nicht und die Notenbank legt sich, leider, auch nicht selbst still. Nur wird letzten Endes, bei einer extremen Inflation, ihr “Produkt” nicht mehr genommen, selbst nicht mehr von den Beamten und Soldaten. Aus der Franzoesichen Revolution werden Annahmeverweigerungen von Soldaten berichtet, nachdem sie noch einige Tage zuvor geschworen hatten, die Assignaten anzunehmen. Sie entschuldigten sich damit, dass sie mit den entwerteten Assignaten und zu den vorgeschriebenen Hoechstpreisen ihren Lebensbedarf nicht mehr bezahlen konnten. Ulrich von Beckerath berichtete ueber Athenische Beamten, nach dem 2. Weltkrieg, die bei hoher Inflation von ihren “festen” Beamtengehaeltern, gezahlt in entwertetem Papiergeld, nicht mehr leben konnten: Sie verliessen einfach ihre Posten und wurden Hafenarbeiter usw., zu Loehnen, die nicht fixiert sondern in entwertetem Papiergeld sehr gestiegen waren. Leider wurde dieser Grad der Entstaatlichung nicht systematisch weitergefuehrt. – Keine Vorrechte fuer den Staat, auch nicht fuer die Staaten, die sich “Rechtsstaaten” nennen, es sei denn sie werden alle reduziert zur Regierung nur ueber ihre freiwilligen Mitglieder. - J.Z., 8.3.05.)

 

jz123: (J.Z.: Der sollte sein: des Paristandes, d.h. zu seinem nominalen Gold- oder Silvergewichtswert. – J.Z.)

 

jz124: (J.Z.: Die Steuern muessten dann auch in Edelmetallgewichtseinheiten bemessen werden.)

 

jz125: (J.Z.: des Steigens des berechtigten Misstrauens!)

 

jz126: (dann! – J.Z.)

 

jz127: (J.Z.: Wenigstens nicht von der Geld- oder Waehrungsseite her. Nur von der Warenseite her koennen betraechtliche Veraenderungen stattgefunden haben.)

 

jz128: (J.Z.: und fuer betraechtliche Zeiten verbleibenden! – J.Z.)

 

jz129: (J.Z.: in Zwangskurspapiergeld gerechneten und verbleibenden – J.Z.)

 

jz130: (J.Z.: - wenn es weder Notenemissionsmonopol noch Zwangswert und Annahmezwang fuer Staatspapiergeld gibt. – J.Z., 8.3.05.)

 

jz131: (J.Z.: Wahrscheinlich auch in den populaeren Zeitungen und in Aushaengen bei den Banken.- J.Z.)

 

jz132: (J.Z.: Ulrich von Beckerath sagte oft, dass jede Zahlungsgemeinschaft selbst sich die fuer sie noetigen Zahlungsmittel schaffen sollte und nicht versuchen sollte, die von anderen Zahlungsgemeinschaften fuer deren Zwecke geschaffenen, an sich zu reissen, hier z.B. mit dem Steuerzwang. Das erinnert allzusehr an die ersten Tributerhebungen der Eroberer. - Irgendjemand sagte einmal, dass derjenige, der eine Zahlung in bestimmten Zahlungsmitteln von jemand erzwingen will, der diese Zahlungsmittel nicht besitzt, demjenigen gleicht, der einen Taubstummen durch Foltern zum Sprechen zwingen will. Der Staat erzwingt uebermaessig viel “Umsaetze” zu seinen Gunsten. Er muesste daher auch alle die fuer diese Umsaetze noetigen und geeigneten Zahlungsmittel selbst ausgeben und annehmen – und gleichzeitig alle anderen Zahlungsgemeinschaften, soweit er es dabei kann, und auch deren Zahlungsmittel und Wertmesser, ganz in Ruhe lassen. – J.Z., 8.3.05.)

 

jz133: (J.Z.: solange es noch eine “Staatswirtschaft” oder staatliche Misswirtschaft gibt! – J.Z.)

 

jz134: (J.Z.: oder Deflation oder Stagflation – J.Z.)

 

jz135: (J.Z.: Es ist gerade so einfach. Das wird aber von den offiziellen “Experten” immer noch uebersehen! – J.Z., 8.3.05.)

 

jz136: (J.Z.: Wir muessen dankbar sein, dass das Nazi-Regime seine Geldtheorie nicht angenommen hat. Sonst haette der 2. Weltkrieg noch laenger dauern koennen! – J.Z., 8.3.05.)

 

jz137: (ihres eignen Papiergeldes! – J.Z.)

 

jz138: (J.Z.: Fuer das eigne Staatspapiergeld immer dessen Nennwert, bei seiner Annahme durch die eignen Kassen. Nur fuer andere Geldarten sollte bei der Steuereinnahme nur deren Kassenkurs gelten! Bei der Ausgabe dieses Papiergeldes ist es eine andere Sache. Es sollte niemand gezwungen werden es zu einem Zwangswert oder selbst zu seinem Kurswert anzunehmen. Ein wirklicher Rechtsstaat besitzt nicht das “Vorrecht” seine verschlechterten Noten irgendjemand zu einem fiktiven und nominalen Wert aufzuzwingen, als ob sie noch so gut waeren wie zuvor. – J.Z.)

 

jz139: (J.Z.: Auch sie sollten nicht mit entwertetem Papiergeld zu seinem Nennwert zahlen duerfen, sondern nur zu seinem Marktwert! – J.Z., 8.3.05.)

 

jz140: (J.Z.: Verdient dieser Vorgang den Namen “Finanzierung”? – J.Z.)

 

jz141: (J.Z.: wenn moderne Etatisten darueber entscheiden! – J.Z.)

 

jz142: (J.Z.: die in Wirklichkeit keine guten Hortungsgueter mehr sind. – J.Z.)

 

jz143: (J.Z.: etwa 200 Millionen, in den letzten 100 Jahren! – J.Z., 8.3.05.)

 

jz144: (wieviele Milliarden schon? – J.Z.?)

 

jz145: (J.Z.: Die wuerde praktisch fast Nichts kosten aber sehr bald Milliarden einbringen – wenn man die herrschenden Hohlkoepfe davon ueberzeugen oder eine erfolgreiche monetaere und finanzielle Revolution durchfuehren koennte. Das wuerde aber am leichtesten geschehen durch Gemeinschaften von Freiwilligen, die exterritorial ganz autonom sind und dabei auch ihre eigenen Zahlungs- und Finanzmethoden demonstrieren wuerden. Die oeffentliche Meinung kann man dafuer durch theoretische Darlegungen nicht gewinnen. - J.Z., 8.3.05.)

 

jz146: (J.Z.: Besser, das er sich selbst frei mit seinen Leuten gewaehlt hat! – J.Z.)

 

jz147: (J.Z.: Hier behandelt er den Einfluss auf die Inflationslage. Fuer die Deflationssituation gaebe es durch die Emissionsfreiheit und die Verbreitung guter Zahlungsmittel und Verrechnungsmethoden ebenfalls fundamentale Verbesserungen. – J.Z.)

 

jz148: (fuer alle Gelder! – J.Z.)

 

jz149: (J.Z.: "Preis-stop-Politik”) (Preiskontrolle – J.Z.)

 

jz150: (J.Z.: Genau genommen, werden dort die papiernen Mittel an der Waehrungseinheit oder an den Waehrungs-einheiten gemessen auch dann, wenn man von einem “Goldpreis” spricht oder schreibt. – J.Z., 8.3.05.)

 

jz151: (J.Z.: ? Die Nachfrage nach dem neuten Hortungsgut, dem stabilen eigenen Papiergeld, diesmal wirklich so gut wie Gold, sogar besser fuer viele Zahlungen. Eine Folge der vergroesserten Nachfrage wuerde natuerlich sein, dass der Staat dann davon mehr anbieten und auch mehr in den Verkehr setzen koennte. – J.Z.)

 

jz152: (J.Z.: In diesem Falle wuerde aber die Produktivitaet auf ein Minimum herabgehen und damit auch die Steuereinnahmen. Dass eine Verringerung der Steuersaetze zu hoeheren Steuereinnahmen fuehrt wurde von einigen schon im Altertum festgestellt. – Wenn man aber annimmt, dass er 95 % der jetzigen Einkommen so bestaendig wegnehmen koennte, dann wuerde das auch noetig machen, dass er dafuer genuegend Steuerfundations-Zahlungsmittel zur Verfuegung stellt, so dass jeder damit wenigstens zu Steuerzahlungen ausreichend versorgt ist. Insofern macht mir diese Bemerkung Rittershausens keinen Sinn fuer mich. - J.Z., 8.3.05.)

 

jz153: (J.Z.: Siehe meine obigen Bemerkungen darueber! – J.Z.)

 

jz154: (J.Z.: Wenn er ehrlich sein oder bleiben will, muss er sein eigenes Papiergeld immer zum Nennwert annehmen. – J.Z.)

 

jz155: (J.Z.: Wenn er damit hier den fiktiv festgesetzten “Wert” seines Papiergeldes meint, dann ist zu hoffen, dass ihm darauf die Beamten und Soldaten weglaufen und die Lieferanten ausbleiben wuerden! Sie koennten ja dann woanders ehrlich bezahlte Arbeiten finden und Marktpreise fuer ihre Lieferungen.   Ueber den marktmaessigen Uebergang zu Goldrechnungspreisen und Goldverrechnungsscheinen schrieb Ulrich von Beckerath besser. Nur die Nichtbeachtung oder Ungueltigmachung aller entsprechenden Gesetze waere dazu noetig. Der Rest wuerde schnell vom freien Verkehr besorgt. Ich schrieb darueber auch eine kleine Broschuere: “The Soft Option: Monetary Freedom to Stop Inflation without Causing Unemployment. Sie ist auf meiner Hauptseite: www.acenet.com.au/~jzube im Anhang enthalten. - Unter voelliger Freiheit koennte natuerlich auch kein Staat mehr Zwangssteuern eintreiben. Wenn eine Gemeinschaft ihr eigenes Beitragsgeld nur zu einem von ihrem Direktorium bestimmten beliebigen Kassenkurs annehmen wuerde, statt zu ihrem Nominalwert, dann wuerde diese Beitragserhebung und Geldausgabe oder dieses Direktorium oder diese ganze Gemeinschaft nicht lange dauern. Annahme von im Wettbewerb ausgegebenen Marktkursgeld, einschliesslich Beitragsgeld oder Steuerfundationsgeld zum Nennwert, und das jederzeit, aber nur vom Ausgeber, ist eine Voraussetzung fuer das Funktionieren des Systems. Hier von der Berechtigung eines Kassenkurses fuer das eigene Zahlungsmittel zu sprechen ist ebenso verfehlt wie der Gebrauch von “Festkursgeld” fuer “Zwangskursgeld.

Wennn es zur genuegenden Aussprache ueber sein Manuskript gekommen waere, mit denen, die mit Rittershausen im grossen und Ganzen uebereinstimmen, dann wuerde er, wahrscheinlich, eine andere Terminologie gewaehlt haben. Aber man muss auch bedenken zu welcher Zeit er schrieb. Ganz offen konnte er sich da nicht aussprechen. Daher hatte er vieleicht, zur Selbstsicherung, solche Kompromisse vorgetragen, dem Staat immer noch Steuereintreibung erlaubend und sogar die Annahme des von ihm ausgegebenen Geldes nur zu einem von ihm bestimmten Kassenkurs. Das haette den Nazis und Sowjets in ihren Kram gepasst. Aber leider auch im “freien” Westdeutschen “Rechtsstaat” konnte er ja ueber diese Dinge nicht ganz frei und oeffentlich schreiben und sprechen. Insofern sind ihm solche Fehler nicht vorzuwerfen. Auch schon die teilweise Verwirklichung von Marktkursgeld und freier Wertrechnung haette bald zu ihrer weiteren Verbreitung fuehren koennen. – J.Z., 8.3.05.)

 

jz156: (J.Z.: Das Sparen und damit die produktiven Anlagen. – J.Z.)

 

jz157: (J.Z.: Vielleicht habe ich ihn hier auch missverstanden. Zu unterscheiden ist ja, bei einer Waehrungsreform 1.) die Annahme des alten Papiergeldes und 2.) die des neuen und wertbestaendigen Papiergeldes bei den Staatskassen. Wenn R. von der Annahme zum Kassenkurs sprach, dann hat er vielleicht nur im Sinne gehabt die Annahme des alten Papiergelds -  nur zu seinem gegenwaertig vom Staat festgesetzten aber auch dem Marktkurs fast genau entsprechenden “Kassenkurs”.  Zur gleichen Zeit wuerde er aber neues und wertbestaendiges Papiergeld ausgeben, mit Steuerfundation und das muesste er zu seinem Nennwert annehmen. Schon vor der Waehrungsreform waere der Goldmarkt ganz frei zu machen und das alte Papiergeld auf ihm zu bewerten – und damit auch alle Preise, Loehne, Schulden usw. in Goldpreise umzuwandeln, fuer die das alte Papiergeld nur zu seinem Kurswert angenommen wird. Fast allgemeine Goldrechnung (oder Dollarrechnung) sollte dann schon stattfinden, wie sie bereits vor dem offiziellen Ende der Inflation in 1923 in Deutschland bestand. Durch weitergehende Annahme dieses alten und entwerteten Papiergeldes durch den Staat, aber nur zu einem seinem Marktwert ziemlich entsprechenden Kassenkurs, wuerde es dann schnell ganz aus dem Verkehr verschwinden, von einigen Noten fuer die Sammler abgesehen. – J.Z., 8.3.05.

 

jz158: (J.Z.: Nur eine Wortspielerei ueber den Gelddespotismus? Rittershausen empfahl Osw. Hahn. Ich habe von Hahn nur wenig gesehen und das wenige hat mich nicht beeindruckt. Konkrete Vorschlaege zur Geldfreiheit habe ich bei ihm noch nicht gefunden. Das blosse Philosophieren mit abstrakten Begriffen gefaellt mir nicht.Aber wenn Ri. wirklich glaubte, dass O. H. bereits die Geldtheorie genuegend entwickelt haette, dann waere das eine Erklaerung oder Ausrede dafuer, dass Ri. sein Manuskript nicht beendete.  - Manchmal wissen selbst Pioniere ihr eigenes Werk nicht genuegend zu schaetzen. - J.Z., 23.2.05.)

 

jz159: (J.Z.: Aber wenigstens mit einiger Bestaetigung durch die Erfahrung! – J.Z.)

 

jz160: (J.Z.: das noch nicht Verrechnete!)

 

jz161: (J.Z.: Anderswo nennt er sie nur verschiedene Liquiditaetsgrade! – J.Z., 3.3.05.)

 

jz162: (J.Z.: Auch nicht als blosse Grade von Liquiditaet?)

 

jz163: (J.Z.: Nur wenn man von der grossen und weiteren, aber meist nur spaeteren, Inflationierung des US $ absehen koennte. – J.Z., 3.3.05.)

 

jz164: (J.Z.: Vorbemerkung: Die Vollstaendige Verneinung (Repudiation) der oeffentlichen Schuld sollte auch in Betracht gezogen werden. Sie Staatsschuld kann ja nur durch weitere “Versklavung” der Steuerzahler, wenn ueberhaupt, bezahlt werden. Anlagen in Steuersklaven sollten nicht als rechtmaessige Anlagen angesehen werden. Jedem frueheren Untertanen waere viel mehr geholfen, wenn er wenigstens seinen Anteil an jedem noch bestehenden staatlichen Sachvermoegen (Land, Gebaeude usw.) erhalten wuerde, in Form von allgemeinen Anteilscheinen, die er im einem freien Kapitalmarkt in besondere Kapitalanteile, z.B. an bestimmten Unternehmungen, wie der staatlichen Post oder Eisenbahn, oder Strassennetzen, Gebaeuden, Waeldern etc. umwandeln koennte. Ueber diese totale Privatisierung zu Nutzen der Buerger und bisherigen Steuerzahler habe ich in Englisch in PEACE PLANS 19 c vielleicht schon ausreichend geschrieben. Diese Ausgabe ist jetzt auch von mir auf Bedarf frei erhaeltlich, als eine “zipped” Email Anlage von nur 312 Kbs. In “rich text format”, in “Word”, i.e., “unzipped”, kommt sie auf 1197 Kbs. – In Australien koennte dadurch auch vielleich heute noch fast jeder Buerger sofort zum Millionaer werden. Je laenger man aber damit wartet, dann wird der Staat zugunsten seiner Kassen, Buerokratie und Politiker weiterhin “privatisieren” und diese Einnahmen weiter verschwenden, bis von dieser Einnahmemoeglichkeit Nichts mehr uebrig ist. Natuerlich ist auch dann das entsprechende Sachkapital endlich in private oder genossenschaftliche Haende gelangt, aber der Verkaufsertrag ist verschwunden, statt in die Haenden der Buerger und Steueropfer gelangt zu sein, in Form von entsprechenden Wertpapieren. – Aber auch diese Moeglichkeit, rechtmaessig und leicht zu Millionaeren werden zu koennen, interessiert die meisten Australier nicht. Sie glauben immer noch, sie koennten das hoechstens durch Lotteriegewinne usw. werden. -  J.Z., 8.3.05.)

 

jz165: (? - J.Z.: Dazu braucht man schon Atomphysik.)

 

jz166: (J.Z.: in den Herstellungskosten. Oder erhalten sie auch auf dem freien Markt einen hoeheren Preis als die natuerlichen? – J.Z.)

 

jz167: (J.Z.: Hier wuerde U. v. Beckerath ihm widersprochen haben. Der Rechtsanspruch der Glaeubiger, entweder auf Zahlung in Edelmetallmuenzen oder in einem staatlichen Monopolzahlungsmittel ist ein grosses Uebel, mit schwerwiegenden Folgen fuer beide, Glaeubiger und Schuldner, und sollte deshalb durch einen Rechtsanspruch nur auf Verrechnung, aber zum vereinbarten Wert, ersetzt werden. Viel mehr fehlt hier als die angeblich immer fehlende “Schuldnermoral”. Natuerlich gibt es auch Schuldner die an der “Rueckzahlung” ihrer Schulden mit entwertetem Papiergeld, anzunehmen zu seinem Nominalwert, interessiert sind. Aber bei Geldverschlechterungen wird es fuer Schuldner schwer weitere Kredite zu erhalten die nicht wertbestaendig sind. – J.Z., 3.3.05.)

 

jz168: (J.Z.: Dabei muss man aber in Betracht ziehen, dass dabei im Wesentlichen der schwankende Spekulationswert von staatlichen Papiergeldern bestimmt wird und nicht Preise, die weitgehend in Goldgewichtseinheiten ausgedrueckt sind. So steigt, z.B., bei Kriegen der Goldpreis, ausgedrueckt in Papiergeld, weil viele vom Papiergeld ins Gold fluechten. – J.Z.)

 

jz169: (J.Z.: Es sei denn, auch das ist verboten, wie es in Deutschland wenigstens seit der Weltwirschaftskrise der Fall war. – J.Z., 3.3.05.)

 

jz170: (J.Z.: Die andere ist nicht so anders sondern auch nur eine Form des Geld- und Waehrungsdespotismus. – J.Z.)

 

jz171: (J.Z.: Abgesehen von den Schwierigkeiten, die sie oft hatten dadurch, dass sie Gold verlangen durften und es auch taten, waehrend der Schuldner nur Verrechnung in Goldwerten anbieten konnte. In diesem Falle verloren oft beide, der Glaeubiger und der Schuldner, viel von ihrem Vermoegen, dass sie bei der Verrechnung der Schuld, bemessen in Goldgewichtseinheiten, haetten erhalten koennen. – J.Z.)

 

jz172: (J.Z.: Dann ist es schon keine echte Metallwaehrung mehr, sondern eine aufgezwungene Zwangskurspapierwaehrung oder einfach eine Muenzfussverschlechterung! – J.Z.)

 

jz173: (J.Z.: Wenn man hier von den Steuern, Zoellen und Muendelsicherheitsbestimmungen ueber die Anlage in staatlichen Unsicherheitspapieren absehen kann. – J.Z., 3.3.05.)

 

jz174: (J.Z.: Fuer genuegend informierte Staatsglaeubiger gibt es auch andere Anzeichen und die Erfahrung mit Geldverschlechterungen ueber Jahrhunderte. Eine besondere Art von Abwertung ist sogar zu befuerworten. Wenn naemlich eine Waehrung bisher kuenstlich ueberbewertet war, durch eine fiktive und zu hohe Festsetzung des Wechselkurses fuer sie, dann ist eine Abwertung, hinunter, auf ihren wirklichen Marktwert oder freien Devisenkurs oder freien Goldmarktpreis willkommen zu heissen, aber keine die noch unter diesen Kurs geht. Es handelt sich dann nur um eine Abschaffung der Ueberbewertung einer Waehrung.  Bei der offiziellen Waehrungspolitik kann man immer noch allerlei unrechtmaessige und unwirtschaftliche “Massnahmen” erwarten, die oft nur zu spaet und nur teilweise wieder abgebaut werden. – J.Z., 9.3.05.)

 

jz175: (J.Z.: zum zwangsweisen Nominalkurs, selbst bei grosser Verschlechterung! – J.Z.)

 

jz176: (J.Z.: Nur zu dem Ausmass, als seine Ausgabe ueber den Betrag heraus geht, der auch ohne Zwangskurs und Goldeinloesungspflicht - nur durch die Steuerfundation und durch das Geldausgabemonopol zu pari gehalten werden kann, gegenueber einem gesunden Wertmass. – J.Z.)

 

jz177: (J.Z.: Logischerweise muss der Staat zunaechst einmal den Befehl zum Notendruck geben. Ohne diesen Befehl kann eine Inflation nicht stattfinden. Es koennten dann entweder die Steuern erhoeht werden oder die bereits ausgegebenen Staatspapiere wuerden im Kurs fallen und neue koennten nur unter pari ausgegeben werden. Aber fuer die meisten Faelle kann man schon voraussagen, dass der Staat bald zur Notenpresse und Ausnutzung des Zwangskurses greifen wird. – J.Z.)

 

jz178: (J.Z.: teilweise nur, denn der schwarze Markt wird so eingefuehrt. – J.Z.)

 

jz179: (? In Kambodia wurde er nicht nur enteignet sondern versklavt, durch Hunger oder Krankheit in den Tod getrieben oder einfach ermordet! – J.Z.)

 

jz180: (J.Z.: Manche “Revolutionaere” erlauben ihm und seinen Schuldnern nicht einmal Geld zu besitzen und zu benutzen. – J.Z.)

 

jz181: (J.Z.: Nicht das Preissystem, sondern die Preise [price level], aber nur die in Zwangskursgeld gerechneten. – J.Z.)

 

jz182: (J.Z.: Eine Ruecktrittspraeme koennte vereinbart werden oder “hedging” koennte auch unternommen werden. – Siehe den Markt in “futures”. – J.Z.)

 

jz183: (J.Z.: Die reinste Goldwaehrung, eine ohne Terminrisiko und auch unabhaengig von der bestehenden Goldmenge und der jaehrlichen Produktion – ist die Goldrechnenwaehrung. Bei ihr wird vom Notenausgeber oder Verrechnungsstelle keine Goldeinloesung versprochen sondern nur Annahme von Noten etc. zu ihrem nominellen Goldgewichtswert gegen Preise, Loehne, Guthaben, fuer Schulden, etc. die auch in Goldgewichtseinheiten ausgezeichnet sind. Diejenigen, die wirklich metallisches Geld fuer irgendeinen Zweck brauchen koennen dann auf den freien Goldmarkt verwiesen werden, der die groesste “Reserve” und “Deckung” und “Einloesungsmoeglichkeit” bietet. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz184: (J.Z.: Bei der Doppelwaehrung oder Bimetallismus wurde ein fester Kurs zwischen Gold und Silber gesetzlich bestimmt. Dadurch verfiel sie der populaeren Version des Gresham’schen Gesetzes. Bei der Parallelwaehrung besteht ein freier Kurs zwischen den Metallen. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz185: (J.Z.: Auch im Aussenhandel ist Verrechnung meist ueblich und Zahlung in metallischem Gold verhaeltnismaessig selten. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz186: (J.Z.: Sie ist nicht notwendig sondern hilfreich. Fuer die meisten Faelle ist der Goldmetallpreis, in einem Papiergeld ausgedrueckt, die best Art von Indexziffer, solange ein freier Goldmarkt besteht. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz187: (J.Z.: Nach Wilhelm Roscher unterscheiden sich die Preise fuer fruehe frische und alte Kartoffeln des Vorjahres bis auf das Zwanzigfache – wenn ich mich richtig daran erinnere. Besonders in Laendern mit scharfen Wintern, wie Deutschland.  Da Kartoffeln schwer sind wird ihr Preis nicht genuegend durch Einfuhren und Ausfuhren ausgeglichen. – J.Z., 5.3.04.)

 

jz188: (J.Z.: Heute kommt noch hinzu, dass von relativ fuer stabil gehaltenen Waehrungen viel im Ausland gehortet wird, wenn auch vielleicht nur von den am schwarzen Markt beteiligten Leuten. Wenn diese Geldmengen ploetzlich zurueckstroemen, weil auch diese Zwangskurswaehrung zu sehr inflationiert wird, dann koennten die Preise im Ursprungsland ganz ploetzlich und stark steigen. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz189: (J.Z.: Nicht jede. Aber durch den technischen und landwirtschaftlichen Fortschritt und den freien Handel sollten die meisten dieser Preise bei stabiler Waehrung sinken. Wenn sie dennoch auf gleicher Hoehe bleiben so zeigt auch dies einen Grad von Inflation an. – Ferner: In manchen Branchen steigen die Preise waehrend sie in anderen fallen. Dann wuerde derselbe Index fuer beide Gruppen, nur auf Durchschnittspreisen aufgebaut, den Aenderungen der Wirtschaftslage dieser Leute nicht gerecht gerecht sein. – Daher sollten Wertmasse nicht vorgeschrieben sein, dieselben fuer alle in einem Lande, sondern Vertragsfreiheit sollte auch hier eingefuehrt werden – in Form der Freiheit in der Wahl des Wertmasses. – Dann wuerde ein Wettbewerb unter den verschiedenen Wertmassen eintreten, bei dem sich, nach Ulrich von Beckerath, fuer die voraussehbare Zeit die Goldgewichtseinheit wahrscheinlich als das kleinste Uebel herausstellen wuerde. In einer alten Ausgabe von THE CONNECTION wurde behaupted, dass sich fuer lange Zeit ein Index, aus einigen anderen Metallen bestehend, als noch stabiler gezeigt haette. – Nachdem ich aber einiges von Julian L. Simon gelesen habe, wonach die Preise der meisten anderen Metalle trotz Ansteigen der Bevoelkung und der Industrie gefallen sind, moechte ich diesen Index auch bezweifeln. -  J.Z. 6.3.05.)

 

jz190: (J.Z.: Nicht ueberall. Immer noch ist allzuoft das Zwangskurspapiergeld, mit seinen fast bestaendigen Verschlechterungen, das vorgeschriebene “Indexgeld”. Vergl.:“Mark gleich Mark!”   In Westdeutschland, nach der Waehrungsreform, waren Index- und Wertbestaendigkeitsklauseln im Allgemeinen verboten, es sei denn eine besondere Genehmigung wurde fuer sie erreicht – und die wurde meist nicht gegeben. - J.Z., 6.3.05.)

 

jz191: (J.Z: Es sei denn Vertragsfreiheit wuerde auch hier eingefuehrt werden, d.h. Freiheit in der Wertmessung. – J.Z., 6.3. 05)

 

jz192: (J.Z.: Nicht alle Vorgaenge sind leicht oder ueberhaupt rueckgaengig zu machen: Eine ausgedrueckte Tube von Zahnpasta laesst sich nicht leicht wieder fuellen. Und wenn man jemand ueberfahren hat, dann kann man ihn nicht dadurch heilen oder zurueck ins Leben rufen, dass man ihn noch einmal ueberfaehrt, diesmal aber rueckwarts. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz193: (J.Z.: ? Ein schlechter Vergleich. Devalvierungen des oeffentlichen Wertmasses, sind gradweise Zerstoerungen des vorgeschriebenen Wertmasses. Man stelle sich denselben Vorgang fuer andere Masseinheiten vor. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz194: (J.Z.: Die grossen Exportfirmen ueben auch einen Druck aus um sie zu erreichen und beschweren sich ueber jeden Fall des Wechselkurses. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz195: (J.Z.: Der Zwangskurs fuer sein Papiergeld wurde gegen seinen Willen eingefuehrt, nach einer Biographie die ich gelesen habe. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz196: (meist! – J.Z.)

 

jz197: (J.Z.: Das beendete aber die koeniglichen Vergreifungen oder die von anderen Regierungen nicht. Sie wurden sogar institutionalisiert, schliesslich in Zentralnotenbanken. – J.Z.)

 

jz198: (J.Z.: In manchen Faellen waren es nur einzelne grosse Firmen, sehr wohl bekannt. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz199: (J.Z.: ? aus dem Neuverkehr gekommen, oder, in die Konsumhaushalte uebergegangen.)

 

jz200: (J.Z.: Dieser wird bestens durch die Ladengemeinschaften selbst, so weit wie moeglich monetisiert, durch ihr eigenes Marktkursgeld oder Freikursgeld, ohne Zwangsannahme und Zwangswert, in Verkehr setzen koennten. Dies wuerde hauptsaechlich geschehen fuer kurzfristige Kredite an Arbeitgeber, zu Lohn- und Gehaltszahlungen, d.h., indirekt, an ihre baldigen Kunden, und auch zur Bezahlung von Nachbestellungen der Laeden und fuer ihre eigenen anderen Geschaeftsausgaben. Rittershausen nannte solche Gutscheine und Dienstleistungsscheine, wie Geld gestueckelt, privates Geld mit “Ladenfundation”.  Es ist aber ueberall fast ganz verboten. Eine Goldeinloesung fuer solche Einkaufsscheine ist offensichtlich ueberfluessig. Aber auch mit ihnen koennten auf einem freien Goldmarkt Gold eingekauft werden, zu ihrem Kurs gegen Gold. Nur die Laeden selbst muessten die Scheine jederzeit zu ihrem nominalen Goldgewichtswert annehmen – vorausgesetzt, dass Ausgeber und Annehmer sich auf dieses Wertmass einigen und einigen duerfen, und ihre Preise auch in Goldgewichtseinheiten angegeben werden. Auch Loehne und Gehaelter. - Jede Einkaufszentrale zeigt wie enorm gross, wenigstens in entwickelten Laendern, im Frieden und nicht unter dem Einfluss von Naturkatastrophen stehend, die Ausgabe und Umlaufsfaehigkeit solcher Noten sein koennte, ganz dem Konsumerbedarf und der Produktionskapazitaet entsprechend und der Leistungsfaehigkeit der Konsumer auf dem freien Arbeitsmarkt. In Australien setzten Woolworth-Laeden allein jaehrlich etwas 25-30 Milliarden A $ um. Die Umlaufszeit, zum oertlichen Pari-Marktkurs wuerde, wahrscheinlich, den moeglichen Umsaetzen bei Vollbeschaeftigung fuer 1- bis 3 Monate entsprechen. Daher die Lohnzahlungsmoeglichkeit etc. durch dieses System belaeuft sich, selbst wenn es nur von Woolworth allein angewandt wuerde, jederzeit schon auf wenigstens ein Zwoelftel bis auf ein Viertel von 25-30 Milliarden. Entsprechend mehr, wenn alle anderen Laeden aehnlich handelten. Noch mehr, wenn man Vollbeschaeftigung voraussetzt, einschliesslich sehr vergroesserter Teilbeschaeftigung z.B. von Frauen und Jugendlichen – und von Millionen von Fluechtlingen und anderen Einwanderern, die dann sehr willkommen geheissen wuerden. – Selbst Strafgefangene koennten dann voll und produktive beschaeftigt werden. - In Australien werden Milliarden “Billions” genannt. – J.Z., 6.3.05.)

 

jz201: (J.Z.: Aber der Umlauf der Noten dieser Banken war durch die Gesetzgebung sehr beschraenkt! Sonst haetten sie ihr Notenausgabegeschaeft, auf guten Handelswechseln aufbauend und entsprechenden anderen kurzfristigen Forderungen, leicht ueber ganz Deutschland ausdehnen koennen, mit vielen Filialen, auch mir lokalen Notenausgabestellen. – J.Z., 6.3.05.

 

jz202: (J.Z. oder Verrechnungsscheinen oder Verrechnungskonten usw.)